Akustisches Projekt. Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 157 Oetwil am See. Sanierungsregion : Seeufer rechts Süd, SRS 3
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- Marielies Kruse
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1 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 157 Oetwil am See Sanierungsregion : Seeufer rechts Süd, SRS 3 Strassen : Bergstrasse, Esslingerstrasse, Gossauerstrasse, Hombrechtikonerstrasse, Kreuzlenstrasse, Langholzstrasse, Schwarzbächlistrasse, Weidholzstrasse, Willikonerstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen, Beilage 1 Erleichterungsanträge inkl. Begründungen Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt 20. Februar 2014
2 Inhalt 1 Einleitung, Übersicht Erleichterungsanträge 3 2 Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt Erleichterungsantrag Abschnitt 16 16
3 1 Einleitung, Übersicht Erleichterungsanträge Können bei öffentlichen oder konzessionierten ortsfesten Anlagen die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, gewährt die Vollzugsbehörde gestützt auf Art. 14 LSV Erleichterungen für die betroffenen Strassenabschnitte, soweit: a) Die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten verursachen würde und / oder b) Überwiegende Interessen namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Verkehrsund Betriebssicherheit sowie der Gesamtverteidigung der Sanierung entgegenstehen. Trotz der geplanten Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg bleiben bei zahlreichen Objekten die IGW und bei den exponiertesten Gebäuden auch die AW überschritten. Für Strassenabschnitte entlang dieser Objekte werden mit vorliegendem Bericht Erleichterungsanträge im Sinne von Art. 14 LSV gestellt. In der Vorstudie Machbarkeit baulicher Lärmschutzmassnahmen vom 29. November 2010 wurden die Staatsstrassen von Oetwil am See in Abschnitte mit ähnlicher Bebauungsstruktur eingeteilt, um die Möglichkeit von baulichen Massnahmen zu beurteilen. Für die Strassenzüge im vorliegenden Bericht führten je nach Strassenabschnitt unterschiedliche Beurteilungskriterien zum Entscheid, dass Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg nicht möglich sind. Aus diesem Grund werden die nachfolgend aufgeführten Erleichterungsanträge abschnittsweise für die Abschnitte im unten aufgeführten Planausschnitten aus der Vorstudie vom 29. November 2010 abgehandelt. Planausschnitt Oetwil am See aus der Vorstudie vom 29. November 2010 Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 3 / 17
4 In diesem Bericht nicht behandelt werden die Liegenschaften des Abschnitts 15, sowie zwei Gebäude des Abschnitts 16 (Stubenloo 1 und Morgental 1, FALS-ID bzw ). Für diesen Abschnitt (Gossauerstrasse: 24172) fehlen die definitiven Emissionsdaten. Diese werden in einem separaten Bericht behandelt, sobald hierfür die korrekten Emissionswerte vorliegen. Im Abschnitt 3 liegen keine IGW-Überschreitungen vor und entsprechend sind keine Erleichterungsanträge nötig. Die Liegenschaften entlang des Abschnitts 4 sind bereits saniert. Es werden keine Erleichterungsanträge gestellt. Die sich im Abschnitt 5 befindende Liegenschaft ist bereits saniert und entsprechend ist kein Erleichterungsantrag nötig. Die Erleichterungsanträge für Abschnitt 8 werden in einem separaten Bericht Lärmschutzwände behandelt. Für die Gebäude entlang des Abschnitts 10 wurde nach dem eine Bau- bzw. Umbaubewilligung erteilt; der Anlagehalter ist somit nicht sanierungspflichtig. Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 4 / 17
5 2 Erleichterungsantrag Abschnitt 1 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 1 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich (Einzelobjekt), Zufahrten zu den Gebäuden. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Langholzstrasse 106 W III ES: Empfindlichkeitsstufe W: Wohnnutzung Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : AW-5 db(a) überschritten Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 5 / 17
6 3 Erleichterungsantrag Abschnitt 2 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 2 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES III im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich (Einzelobjekt), Zufahrten zu den Gebäuden, zu starker Eingriff ins Ortsbild. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Willikon 14 W III Willikon 29 W III Willikon 35, 35a W III Willikon 36 W III ES: Empfindlichkeitsstufe W: Wohnnutzung Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : AW-5 db(a) überschritten Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 6 / 17
7 4 Erleichterungsantrag Abschnitt 6 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 6 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III 100 m im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich oder zu geringe Wirkung, Eingänge und Zufahrten zu den Gebäuden. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Bergstrasse 24 W II Bergstrasse 25 W II Bergstrasse 27 W II Bergstrasse 28 W II Bergstrasse 29 W II Bergstrasse 31 W II Bergstrasse 33 W II Bergstrasse 35 W II In der Beichlen 1 W II In der Beichlen 2 W II ES: Empfindlichkeitsstufe W: Wohnnutzung Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : IGW überschritten Für die Gebäude Bergstrasse 37 (FALS-ID ) wurde nach eine Bau- bzw. Umbaubewilligung erteilt; der Anlagehalter ist somit nicht sanierungspflichtig. Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 7 / 17
8 5 Erleichterungsantrag Abschnitt 7 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 7 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert m FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich oder zu geringe Wirkung, Eingänge und Zufahrten zu den Gebäuden. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV. ES: Empfindlichkeitsstufe : AW-5 db(a) überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : IGW überschritten W: Wohnnutzung Bergstrasse 5 W III Bergstrasse 8 W III Bergstrasse 15 W II Oberzelgstrasse 1 W II Oberzelgstrasse 2 W II Oberzelgstrasse 10 W II Oberzelgstrasse 13 W II Kreuzlenstrasse 11 W II Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 8 / 17
9 6 Erleichterungsantrag Abschnitt 9 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 9 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert Kleiner IGW (Büronutzung) FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III 100 Begründung m Erleichterung! im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich oder zu geringe Wirkung, publikumsorientierte Nutzung, Zufahrten zu den Gebäuden. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Bergstrasse 3 W III Esslingerstrasse 1 W III B III Esslingerstrasse 2 W III Esslingerstrasse 7 W III Esslingerstrasse 8 W III Esslingerstrasse 9 W III Esslingerstrasse 10 W III Esslingerstrasse 11 W III Esslingerstrasse 12 W III Esslingerstrasse 14 W III Esslingerstrasse 15 W III Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 9 / 17
10 W III Esslingerstrasse 16 B III Esslingerstrasse 18 W II W III Schulhausstrasse 2 B II Zelglistrasse 11 W II W II Zelglistrasse 13 B II 66 - B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : AW-5 db(a) überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : IGW überschritten W: Wohnnutzung Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 10 / 17
11 7 Erleichterungsantrag Abschnitt 11 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 11 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert m FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich oder zu geringe Wirkung, Eingänge und Zufahrten zu den Gebäuden, Platzverhältnisse. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterung nach Art. 14 LSV Esslingerstrasse 39 W III B III Esslingerstrasse 50 W III Esslingerstrasse 56 W III Esslingerstrasse 66 W III Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 11 / 17
12 21765 Esslingerstrasse 67 W III Glärnischstrasse 86 W III Guschweg 10 W III Neuguetstrasse 8 W III Neuguetstrasse 6 W III B; Betriebsnutzung (s keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : AW-5 db(a) überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : IGW überschritten W: Wohnnutzung Für die Gebäude Aronenweg 7 / 9 / 13 / 15 (FALS-ID / / / 22149), Esslingerstrasse 63 / 70 / 74 / 78 / 80 (FALS-ID / / / / ), Glärnischstrasse 82 / 88 / 92 / 102 / 112 / 118 (FALS-ID / / / / / ), Guschweg 4 / 6 (FALS-ID / 21934) und Hochstrasse 1 / 3 / 5 / 7 / 9 / 11 / 13 (FALS-ID / / / / / / ) wurde nach eine Bau- bzw. Umbaubewilligung erteilt; der Anlagehalter ist somit nicht sanierungspflichtig. Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 12 / 17
13 8 Erleichterungsantrag Abschnitt 12 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 12 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert m FALS-ID im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg ist im vorliegenden Fall aus folgendem Grund nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich (Einzelobjekt), Platzverhältnisse, Zufahrten zu den Gebäuden. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Etzikon 20 W III Felsengrund 1 W III Gartenacher 1 W III ES: Empfindlichkeitsstufe : AW-5 db(a) überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : IGW überschritten W: Wohnnutzung Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 13 / 17
14 9 Erleichterungsantrag Abschnitt 13 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 13 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert Kleiner IGW (Betriebsgebäude) m Kleiner IGW (Büronutzung) FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg ist im vorliegenden Fall aus folgendem Grund nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich oder zu geringe Wirkung, Zufahrten zu den Gebäuden, zu starker Eingriff ins Ortsbild. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Bachtelweg 2 W II Esslingerstrasse Keine lärmempfindlichen Räume mit IGW-Überschreitungen W III B III Gossauerstrasse 2 W II Gossauerstrasse 4 W II Gossauerstrasse 6 W II Gossauerstrasse 8 W II Zelgliackerstrasse 5 W II Zelgliackerstrasse 7 W II B: Betriebsnutzung (s keine Nutzung) W: Wohnnutzung ES: Empfindlichkeitsstufe : AW-5 db(a) überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : IGW überschritten Für die Gebäude Zelgliackerstrasse 1 und Zelgliackerstrasse 3 (FALS-ID bzw ) wurde nach eine Bau- bzw. Umbaubewilligung erteilt; der Anlagehalter ist somit nicht sanierungspflichtig. Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 14 / 17
15 10 Erleichterungsantrag Abschnitt 14 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 14 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert Nicht lärmempfindlich 10 m FALS-ID Empfindlichkeitsstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg ist im vorliegenden Fall aus folgendem Grund nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich (Einzelobjekt), Platzverhältnisse, Zufahrten zu den Gebäuden. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Gossauerstrasse 11 W II ES: Empfindlichkeitsstufe : AW-5 db(a) überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : IGW überschritten W: Wohnnutzung Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 15 / 17
16 11 Erleichterungsantrag Abschnitt 16 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom definierten Abschnitt 16 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2032 den geforderten Belastungsgrenzwert m FALS-ID Empfindlichkeisstufe ES II Empfindlichkeitsstufe ES III im Ausbreitungsbereich des Strassenlärms getroffen werden. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht möglich: Lärmschutzwand nicht wirtschaftlich (Einzelobjekt), Eingänge und Zufahrten zu den Gebäuden, Platzverhältnisse. Der Strasseninhaber (Kanton Zürich) beantragt für den Strassenabschnitt entlang der nachfolgend aufgeführten Gebäude Erleichterungen nach Art. 14 LSV Rinderweid 5 W III Rinderweid 8 W III Stubenloo 1 W III Morgental 1 W III - - ES: Empfindlichkeitsstufe : AW erreicht oder überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2032) : AW-5 db(a) überschritten W: Wohnnutzung : IGW überschritten Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 16 / 17
17 Für den Streckenabschnitt mit den Gebäuden Stubenloo 1 und Morgental 1 (FALS-ID bzw ) fehlen noch die definitiven Emissionsdaten. Diese werden in einem separaten Bericht behandelt, sobald hierfür die korrekten Emissionswerte vorliegen. Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region Seeufer rechts Süd, Gemeinde Oetwil am See, ErleichterungsanträgeSeite 17 / 17
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