Bekanntmachungen des Landratsamtes

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1 Herausgeber: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit 1, Neuburg a. d. Donau Telefon /57-0 Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8 12 Uhr Erscheint Bezugspreis jeden jährlich Mittwoch einschließlich Zustellgebühr EUR 30, Erscheint jeden Mittwoch Druck: Danuvia Druckhaus + Dienstleistung, Neuburg GmbH Nördl. Rheinpfälzerweg Grünauer Str. 25, 53, Neuburg/Donau Telefon 08431/ Bestellung des Amtsblattes beim Landratsamt Nummer 33 Mittwoch 19. September 2018 Inhaltsverzeichnis: 39. Sitzung des Kreistages Neuburg-Schrobenhausen Bevölkerungsstand am Dorferneuerung Weichering II Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr Bei der Krauthauskapelle : Inkrafttreten BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnisund die Erteilung von Wahlscheinenfür die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 Bekanntmachungen des Landratsamtes 39. Sitzung des Kreistages Neuburg-Schrobenhausen Die 39. Sitzung des Kreistages findet am Donnerstag, , um 16:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg, Platz der Deutschen Einheit 1, statt. Tagesordnung In öffentlicher Sitzung: 1. ÖPNV: Sachstandsbericht zur Einführung des Regionalen Gemeinschaftstarifs; (Referent: Herr Dr. Frank; Geschäftsführer des Zweckverbands Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt ZV VGI) 2. ÖPNV: Sachstandsbericht zum gemeinsamen Nahverkehrsplan der Stadt Neuburg an der Donau und des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen (Referent: Frau Huber) 3. Landkreisbetriebe: Änderung der Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung; Beratung und Beschlussfassung (Referent: Herr Csiki) 4. Bestellung des/r Gleichstellungsbeauftragten nach Art. 15 BayGIG; Beratung und Beschlussfassung Referent: Frau Auer-Strobl) 5. Verschiedenes und Anfragen Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Neuburg an der Donau, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Roland Weigert Landrat Bevölkerungsstand am Landkreis Neuburg- Oberbayern Schrobenhausen Gemeinde Einwohner insgesamt Aresing Berg im Gau Bergheim Brunnen Burgheim, M Ehekirchen Gachenbach Karlshuld Karlskron Königsmoos Langenmosen Neuburg a.d.donau, GKSt Oberhausen Rennertshofen, M Rohrenfels Schrobenhausen, St Waidhofen Weichering zusammen

2 122 Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau (auch abrufbar im Internet unter

3 123

4 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung Mit Bescheid vom , BV-Nr. 115/2017, wurde für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Tiefgarage und einer Wohnanlage mit 58 Wohnungen in den Obergeschossen in Neuburg an der Donau, Donauwörther Straße B 70, B 70 a, B 70 b, Fl.-Nrn. 209, 1559/5, 1559, 1559/65 und 1559/66, Gem. Neuburg, eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt. Die Baugenehmigung wird hiermit nach Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 und 5 der Bayer. Bauordnung durch öffentliche Bekanntmachung den betroffenen Nachbarn (nach Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 210, 1559/32, 1559/26, 1565/23, 1565/33, 1565/34, 1559/48, 1469/1 und 1559/3 der Gemarkung Neuburg zugestellt. Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München, Postfachanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, München, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Stadt Neuburg an der Donau) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Weitere Hinweise: Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes oder der entsprechenden Tageszeitung als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen. Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Pläne können im Bauverwaltungsamt der Stadt Neuburg an der Donau, Amalienstraße A 54, innerhalt eines Monat nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zunächst zu folgenden Zeiten auf Zimmer 112 möglich: Montag Freitag von 8:45 11:45 Uhr. Sofern eine Einsichtnahme zu einer anderen Zeit erfolgen soll, bitten wir um eine Terminverein-barung (Tel oder ). Die öffentliche Bekanntmachung kann auch unter oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden. Neuburg an der Donau, Anna Leinfelder Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr Bei der Krauthauskapelle : Inkrafttreten Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr Bei der Krauthauskapelle gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Bebauungsplanänderung liegt nunmehr gemäß 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB mit Satzungstext und Begründung/Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau während der Geschäftszeiten im Bauamt der Stadt Neuburg an der Donau, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude Harmonie, Amalienstraße A 54, Neuburg an der Donau, I. Stock, Zimmer Nr. 101, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Gemäß 10a Abs. 2 BauGB wird die rechtsverbindliche Planung mit Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt ( Hinweis gemäß 44 BauGB: Sind durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplanes die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß 215 BauGB: Unbeachtlich werden 1) eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2) eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3) nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Neuburg an der Donau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Neuburg an der Donau, Stadt Neuburg an der Donau Dr. Gmehling Oberbürgermeister 124

5 Stadt Neuburg a.d.donau BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 14. Oktober Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl der Stadt Neuburg a.d.donau wird in der Zeit vom Montag, 24. bis Freitag, 28. September 2018 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Harmonie Amalienstr. A 54 Zimmer 010 (Erdgeschoss) Neuburg a.d.donau für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 24. bis spätestens Freitag, 28. September 2018, Uhr im Verwaltungsgebäude Harmonie, Amalienstr. A 54 (Zimmer 010), Neuburg a.d.donau Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 4. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. September 2018 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl (Nummer und Name des Stimmkreises) im Stimmkreis 125 Neuburg-Schrobenhausen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Stimmkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person. Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 12. Oktober 2018, Uhr im Verwaltungsgebäude Harmonie, Amalienstr. A 54 (Zimmer 010), Neuburg a.d.donau schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. 6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 23. September 2018) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter a) genannten Antragsfrist nach 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung oder der o.g. Einspruchsfrist nach 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Diese Stimmberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zu Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen. 7. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 8. Mit dem Wahlschein erhält die stimmberechtigte Person - je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), - je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), - zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau), - einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 13. Oktober 2018), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 9. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Stimmberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unter-lagen schriftlich zu versichern. 125

6 10. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 14. Oktober 2018 bis 18 Uhr eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. Neuburg a.d.donau, den Dr. Bernhard Gmehling Oberbürgermeister 126

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