Datenschutzrechtliche Grundbegriffe - Was hat Bestand und was ändert sich?
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- Hannah Hausler
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1 Datenschutzrechtliche Grundbegriffe - Was hat Bestand und was ändert sich? Folie: 1/16
2 Verarbeitung personenbezogener Daten personenbezogene Daten = Informationen, die Rückschlüsse auf eine natürliche Person zulassen personenbezogene Daten = Informationen, die Rückschlüsse auf eine natürliche Person zulassen z.b. Namen, Anschriften, Kontodaten von Kunden, Mitarbeitern Bestellhistorien z.b. Namen, Anschriften, Kontodaten von Kunden, Mitarbeitern Bestellhistorien 3 Abs. 1 BDSG Art. 4 Ziff. 1 DS-GVO Folie: 2/16
3 Verarbeitung personenbezogener Daten Rechtsgrundlage Einwilligung Rechtsgrundlage Einwilligung z.b. Kaufvertrag, Reparaturannahme, Gehaltszahlung an Mitarbeiter z.b. Kaufvertrag, Reparaturannahme, Gehaltszahlung an Mitarbeiter 4 BDSG Art. 6 DS-GVO Folie: 3/16
4 Informationen Unterrichtung oder Benachrichtigung neu umfangreiche Informationspflichten 4 Abs. 3 und 33 BDSG Art. 13 und Art. 14 DS-GVO Kurzpapier Nr. 10 Folie: 4/16
5 Rechte der betroffenen Personen Auskunft, Berichtigung Löschung Sperrung Werbewiderspruch Auskunft, Berichtigung Recht auf Vergessenwerden Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Werbewiderspruch neu Widerspruchsrecht Datenübertragbarkeit Auskunftserteilung an Frist gebunden (idr ein Monat) 34 und 35 BDSG Art. 12 bis Art. 23 DS-GVO Kurzpapier Nr. 6, Nr. 11 Folie: 5/16
6 Datenschutzbeauftragte in der Regel erst ab zehn Mitarbeitern oder bei besonderen Verarbeitungssituationen in der Regel erst ab zehn Mitarbeitern oder bei besonderen Verarbeitungssituationen neu Meldepflicht, Bekanntgabe Stärkung der Position 4f BDSG Art. 37 bis 39 DS-GVO 38 BDSG-neu Kurzpapier Nr. 12 Folie: 6/16
7 Auftragsdatenverarbeitung zulässig sorgfältige Auswahl Vertrag zulässig sorgfältige Auswahl Vertrag neu Begriffe Auftragsverarbeiter erhält mehr Verantwortung und Pflichten 11 BDSG Art. 28 DS-GVO Kurzpapier Nr. 13 Folie: 7/16
8 Auftragsdatenverarbeitung Beispiele: mehr Verantwortung/Pflichten: ausgelagerte Lohnbuchhaltung Druck und Versand von Broschüren Callcenter Datenträgerentsorgung TOMs auf Auftragsverarbeiter verlagert bei Datenschutzverstößen wird Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher ggf. Schadensersatzforderungen eigenes Verzeichnis unverzügliche Meldungen an Verantwortlichen Folie: 8/16
9 Verzeichnisse Verfahrensverzeichnis Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten neu automatisierte und nicht automatisierte Verarbeitungen aufzunehmen nicht mehr öffentlich auch Auftragsverarbeiter aufzunehmen 4d und 4e BDSG Art. 30 DS-GVO Kurzpapier Nr. 1 Folie: 9/16
10 Risikobehaftete Verfahren Vorabkontrollen Videoüberwachung Datenschutz-Folgenabschätzung Videoüberwachung DSB führt sie durch neu DSB berät und überwacht 4d Abs. 5 BDSG Art. 35 und Art. 36 DS-GVO Kurzpapier Nr. 5 Folie: 10/16
11 Datenschutzpannen Datenschutzpannen sind meldepflichtig Datenschutzpannen sind meldepflichtig beschränkt auf bestimmte Datenarten (z.b. Gesundheitsdaten, Kontodaten) neu keine Beschränkung auf bestimmte Datenarten Frist für Meldung an Aufsichtsbehörde: 72 Stunden 42a BDSG Art. 33 und Art. 34 DS-GVO Kurzpapier in Planung Folie: 11/16
12 Dokumentationspflichten/Rechenschaftspflichten bisher nicht im BDSG formuliert neu Rechenschafts- und Nachweispflichten des Verantwortlichen, dass er den Anforderungen der DS-GVO nachgekommen ist Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DS-GVO Folie: 12/16
13 Dokumentationspflichten/Rechenschaftspflichten Beispiele: Festlegungen zum technisch-organisatorischen Datenschutz Vermerk über Prüfung, dass kein DSB bestellt werden muss Dienstanweisung an Mitarbeiter Betriebsvereinbarungen zur Nutzung von und Internet am Arbeitsplatz Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Vorhandensein von Einwilligungen Ergebnis der Datenschutz-Folgenabschätzung Folie: 13/16
14 Aufsichtsbehörde kontrolliert berät sanktioniert kontrolliert berät sanktioniert umfassende Mitwirkungspflichten Durchsetzung mit Verwaltungszwangsmitteln umfassende Mitwirkungspflichten Durchsetzung mit Verwaltungszwangsmitteln 38 BDSG Art. 51 bis 59 DS-GVO 40 BDSG-neu Kurzpapier Nr. 2 Folie: 14/16
15 Sanktionen Bußgelder Anordnungen Bußgelder Anordnungen neu Verwarnungen Anweisungen Widerruf von Zertifizierungen deutlich ausgeweiteter und höherer Bußgeldrahmen 43 BDSG Art. 83 und Art. 84 DS-GVO Kurzpapier Nr. 2 Folie: 15/16
16 beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postanschrift: Postfach Mainz Büroanschrift: Hintere Bleiche Mainz Telefon: +49 (6131) Telefax: +49 (6131) Web: Folie: 16/16
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