Die Energiewendestrategie der Bundesregierung - GEG, isfp & Co -

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1 Die Energiewendestrategie der Bundesregierung - GEG, isfp & Co - André Hempel Referat IIC1 - Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudebereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin

2 Teil 1 - Grundlagen der Energiepolitik Teil 2 Energieeinsparrecht, von der EnEV zum GEG?

3 Beschlüsse zur Energiepolitik a) Kyotoziele als Basisjahr für die internationalen Treibhausbeschlüsse (Basisjahr für Emissionen 1990) b) Energiekonzept 2010 mit Beschlüssen bis 2050 (80% und 95% THG Minderung) c) Beschlüsse von Paris 2015 (2 Grad Ziel) d) Energieeffizienzstrategie 2015 (Zielkorridor für klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050) e) Klimaschutzplan 2016 (Zwischenziele 2030 für alle Sektoren) f) EU Winterpaket 2016 (Novelle div. Richtlinien und EU-weite 2030 Ziele)

4 Energiekonzept von 2010

5 Klimaschutzplan von 2016

6 EU Winterpaket Im Rahmen ihrer Klima- und Energiepolitik bis 2030 verfolgt die EU drei Hauptziele: Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber dem Stand von 1990) Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf mindestens 27 % Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 % Der Rahmen wurde im Oktober 2014 von den EU-Staats- und Regierungschefs angenommen.

7 EU Winterpaket Richtlinien und Verordnungen Gebäuderichtlinie EPBD Effizienzrichtlinie EED Erneuerbaren Richtlinie RED Ökodesign-Richtlinie EuP

8 Nahezu Klimaneutralität des Gebäudebestands bedeutet Energieeffizienzstrategie Gebäude Reduktion Primärenergiebedarf im Gebäudebereich bis 2050 in der Größenordnung von -80 % gegenüber Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien ( Energieeffizienzsteigerung ).

9 Energieeffizienzstrategie Gebäude Begrenzung der Zielerreichung durch Restriktionen (z.b. technische Grenzen oder gebauter Bestand) Potenzialgrenzen (z.b. Ausbaupfade EE oder Kosten / Wirtschaftlichkeit)

10 Energieeffizienzstrategie Gebäude

11 Energieeffizienzstrategie Gebäude Qp = Primärenergiebedarf Qe = Endenergiebedarf f EE = Anteil erneuerbare Energien Qp = (1-Qe) x (1-f EE ) 20% = (1-50%) x (1-60%)

12 Qp = Primärenergiebedarf Qe = Endenergiebedarf f P = Primärenergiefaktor Energieeffizienzstrategie Gebäude Referenzprognose Qp = Qe x f P PJ = PJ x 1, PJ = PJ x 1, PJ = PJ x 0,68 nur -62%

13 Qp = Primärenergiebedarf Qe = Endenergiebedarf f P = Primärenergiefaktor Energieeffizienzstrategie Gebäude Zielprognose mit hoher Effizienzsteigerung Qp = Qe x f P PJ = PJ x 1, PJ = PJ x 1, PJ = PJ x 0,53-80%

14 Energieeffizienzstrategie Gebäude 840 PJ PJ

15 Was bedeutet die Grafik in Zahlen: Energieeffizienzstrategie Gebäude Basispunkt 2008 knapp PJ Primärenergie und knapp PJ Endenergie Ziel 2050: Primärenergiebedarf 840 PJ (-80%) Je nach Szenario mehr Effizienz oder mehr Erneuerbare, oder in jedem Fall von beidem viel

16 1. Mehr Effizienz = Szenario 1 mehr als Halbierung Energieverbrauch (-54%) Knapp 60% EE Anteil (57%) Energieeffizienzstrategie Gebäude 2. Mehr Erneuerbare = Szenario 2 Knapp 40% Minderung Energieverbrauch (-36%) Knapp 70% EE Anteil (69%)

17 Energieeffizienzstrategie Gebäude Bezogen auf die Nutzfläche beträgt der 1. Primärenergiebedarf (nach EnEV-Bilanz) dann im Mittel über alle Gebäude für Wohngebäude knapp 40 kwh/m² (Vergleich 2008: 227 kwh/m² und 2016: 169 kwh/m²) und Nichtwohngebäude rund 52 kwh/m² (2008: 265 kwh/m²). 2. Endenergiebedarf für Wohngebäude rund kwh/m² (2008: 185 kwh/m²) und Nichtwohngebäuden knapp 100 / 140 kwh/m² (2008: 215 kwh/m²).

18 Kompaß Energiepolitik Efficiency First: Wo immer ökonomisch sinnvoll, werden vorrangig die Potenziale zur Senkung des Energieverbrauchs genutzt. Der verbleibende Energiebedarf wird zunächst durch die direkte Nutzung erneuerbarer Energien bedient. Der darüber hinaus verbleibende Bedarf wird im Zuge der Sektorkopplung, also durch den effizienten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt

19 Umsetzung der Ziele Energieeffizienzstrategie Gebäude Förderung Beratung, Information und Aufklärung (Kommunikation) Ordnungsrecht (einfordern von Mindesteffizienz und EE-Mindestanteil) Forschung und Innovation

20 Diskussion weiterer Instrumente 1. Neuausrichtung Abgaben- und Umlagesystem (KoaV) 2. Lenkungswirkung in Grund- oder Grunderwerbsteuer 3. Verlinkung isfp mit z.b. der Investitionsförderung 4. EE-Nutzungspflichten im Bestand (Erfahrungen B-W) 5. Quartiersansatz im GEG verankern (KoaV) 6. Weiterentwicklung der Anforderungen im Bestand (140% Regel 9 (1) EnEV bezogen auf Anforderungsniveau 2009)

21 Teil 1 - Grundlagen der Energiepolitik Teil 2 Energieeinsparrecht, von der EnEV zum GEG?

22 Energieeinsparrecht Wo kommen wir her? Entwicklung des zulässigen Primärenergiebedarfs für neue Wohngebäude in Deutschland Quelle: Pfnür, Oschatz, Mailach: Vergleichsstudie dezentrale vs. Zentrale Wärmeversorgung 2016

23 Wo stehen wir? Primärenergiebedarf nach EnEV für Neubauten Q p, Referenz 2009 (kwh/m²a) Q p 75% (kwh/m²a) Q p 65% (kwh/m²a) Q p 60% (kwh/m²a) Q p 55% (kwh/m²a) EFH klein_mk 79,3 59,5 51,5 47,6 43,6 EFH klein_ok 95,6 71,7 62,1 57,4 52,6 Bilanzergebnisse für ausgewählte Modellgebäude! DHHsüd_oK 76,4 57,3 49,7 45,8 42,0 RMH_mK 55,8 41,9 36,3 33,5 30,7 MFH klein_ok 68,8 51,6 44,7 41,3 37,8 MFH gross_ok 59,8 44,9 38,9 35,9 32,9 Ergebnisse ESG: Im Jahr 2050 wird der verbleibende gesamte Primärenergiebedarf auf rund 840 PJ prognostiziert. Bezogen auf die Nutzfläche beträgt der mittlere Verbrauch für Wohngebäude knapp 40 kwh/m²

24 Wo stehen wir? Heizwärmeverbrauch Bestand Entwicklung des spezifischen Endenergieverbrauchs zur Erzeugung von Raumwärme in privaten Haushalten

25 Energieeinsparrecht Wo müssen wir (eigentlich) hin? Umsetzung Energie- und Klimapolitischer Ziele sollte sich auch im Energieeinsparrecht widerspiegeln (Stand der Technik, Wirtschaftlichkeit) Umsetzung europäischer Vorgaben (EU-Gebäuderichtlinie)

26 Energieeinsparrecht - EU Gebäuderichtlinie Stand EU Trilogverhandlungen EPBD Pflicht zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden ab 2019 / 2021 weiter enthalten Nationale Umsetzung (in Kraft treten) muss bis Ende 2018 abgeschlossen sein Vertragsverletzungsverfahren (EU KOM verklagt DEU dann vor dem Europäischen Gerichtshof)

27 Stand EU Trilogverhandlungen Energieeinsparrecht - EU Gebäuderichtlinie Renovierungsstrategie aller Mitgliedstaaten (Art. 2a) DEU: Fokus (weiterhin) auf Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legen (vgl. Niedrigstenergiegebäude ) Elektromobilität / Ladekapazitäten an Gebäuden NWG: ab mehr als 10 Parkplätzen eine Ladesäule plus jeder dritte Parkplatz vorinstallieren WG: ab mehr als 10 Parkplätzen alle Parkplätze mind. Vorinstallieren ( Leerrohr -Regelung) Neubau und umfassende Sanierung

28 Stand EU Trilogverhandlungen Energieeinsparrecht - EU Gebäuderichtlinie Smartness-Indikator: Fähigkeit des Gebäudes zur Nutzung von IKT, elektronischen Systemen zur Betriebsoptimierung (Art. 14 und 15) und Kommunikation / Interaktion mit dem Stromnetz Ausgestaltung noch offen (EU KOM am Zug)

29 Gebäudeenergiegesetz Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG Keine Verordnung mehr sondern ein Gesetz für alle Regelungen Vereinfachung (möglichst) Mehr Flexibilität beim Nachweis Parameter, welche die Anforderungen wesentlich beeinflussen, in das Gesetz nehmen (z.b. Primärenergiefaktoren) Grundsatz nach den Regeln der Technik und Bezug auf DIN soll gewahrt bleiben.

30 Gebäudeenergiegesetz - Zusammenlegung EnEV / EEWärmeG EnEV, z.b. Neubau: Primärenergie Qp und Effizienz Gebäudehülle H T Bestand: Primärenergie Qp ( 140%-Regel ) oder Effizienz Einzelbauteile (U-Werte nach Anlage 3 EnEV) Nachrüstpflichten im Bestand: Geschoss- und Kellerdecke, Heizkesseltausch, Dämmung Leitungen, etc.) Verschlechterungsverbot (Effizienz Heizung, ep-werte) Energieausweisregeln Neubau und Bestand

31 Gebäudeenergiegesetz - Zusammenlegung EnEV / EEWärmeG EEWärmeG, z.b. Neubau: Mindestanteile EE (z.b. 15% Solarthermie) oder EnEV- Überfüllung Unterschiedlichste, technologiespezifische Regelungen (z.b. Euroblume (!?) bei Solarthermie) Bestand: keine Regeln, außer bei Gebäuden der öff. Hand

32 Gebäudeenergiegesetz - Zusammenlegung EnEV / EEWärmeG Regelungen der EnEV und des EEWärmeG überprüfen und einheitliche, widerspruchsfreie Anforderungen formulieren Vereinfachung der Anforderungen vornehmen Öffnung für alle Erneuerbaren Energien auch PV Überschneidungen entfallen lassen (z.b. -15% Qp als Ersatzmaßnahme EEWärmeG) Mehr Flexibilität beim Nachweis Stärkere Berücksichtigung von PV-Strom Quartierlösungen öffnen (ein Neubau versorgt Bestandsgebäude mit) Hybridsysteme Belohnung von Gebäudeautomation in WG

33 Gebäudeenergiegesetz - Zusammenlegung EnEV / EEWärmeG Parameter in das Gesetz nehmen Neuregelung der Primärenergiefaktoren fossile Faktoren Fernwärmebewertung (Carnot-Methode) Grundsatz nach den Regeln der Technik und DIN Bezug grundsätzliche Verweisung auf Bilanznormen des DIN soll bleiben Überprüfung der Normen (Validierung läuft) Umgang mit EU Bilanznorm (Mandat 480) muss geklärt werden

34 Gebäudeenergiegesetz - Was wird derzeit untersucht? Drei Grundgutachten als wissenschaftliche Grundlage für ein Gebäudeenergiegesetz laufen: Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Anforderungen Neuregelung der Primärenergiefaktoren Anforderungssystem und Anforderungsgrößen (H t, Qh, Qe, Q out,g, Qp, CO 2,???) sowie deren Zusammenspiel Grundsatz Effiziency First soll gewahrt bleiben Flexibilisierungsoptionen je nach Anforderungsgröße Klimaschutzziele EU Vorgaben ( Gesamtenergieeffizienz )

35 Gebäudeenergiegesetz Probleme Regierung muss Beschlüsse fassen bzgl. GEG und Umgang mit den EU-Vorgaben an Niedrigstenergiegebäude Zeit bis Ende 2018 drängt Günstige Energiebezugskosten für Fossile (Gas unter 5 ct/kwh) und hohe Kosten für EE (insb. EE-Strom bis zu 30 ct/kwh) Level-Playing-Field der Energieträger nicht gegeben: Faktor 6 Verbindlichkeit der 2030 Ziele Klima und Energieeffizienz nur Beschlüsse der jeweils aktuellen Bundesregierung Gesetzescharakter fehlt

36 Gebäudeenergiegesetz Lösungen? EU Winterpaket als Vorgabe für nationale verbindliche Beschlüsse der sogenannte non-ets Bereich (Effort-Sharing-Regulation) Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Industriebereiche, die nicht im ETS verortet sind müssen bis % weniger CO2-Emissionen verursachen (ggü. 2005) Damit könnte der Klimaschutzplan und die Energieeffizienzstrategie Gebäude Verbindlichkeit erhalten.

37 Fazit

38 Fazit (1) Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiges Instrument, denn es sollen Millionen Wohnungen gebaut werden. Ohne eine hohe Effizienz und EE Anteile werden diese die Sanierungsfälle von Morgen sein. Aber: im Gebäudebestand von 19 Mio. Wohngebäuden und über Nichtwohngebäuden liegen die Potenziale. Renovierungsstrategien nach Art. 2a EPBD Systemische Sanierung -> isfp

39 Fazit (2) Der Gebäudebestand darf gemäß ESG und Klimaschutzplan 2050 im Durchschnitt nur noch max. 40 kwh/m² Qp und max. 100 kwh/m² Qe verbrauchen. Das ist das Mindestmaß für jedes Gebäude Bestand und Neubau!

40 Fazit (3) Fragen der Kosten und Wirtschaftlichkeit zu lösen: Baukosten steigen (nicht nur KG 300 & 400, sondern insb. die Grundstückspreise) und Energiebezugskosten sinken und Verhältnis von fossilen zu erneuerbaren Energien ungleich. (4-5ct/kWh für Öl/Gas und 25-30ct/kWh für EE-Strom)

41 Vielen Dank. André Hempel Referat IIC1 - Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudebereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin Kontakt: andre.hempel@bmwi.bund.de

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