Guter Rat... zur EnEV
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- Reinhold Maier
- vor 7 Jahren
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1 Guter Rat... zur EnEV aus Sicht eines praktizierenden Architekten und Energieberaters: Roland Borgwardt Dipl.-Ing. Architekt und Energieberater für Gebäude Uhlandstr. 85 D Berlin fon Mitglied der Architektenkammer Berlin - Vertreterversammlung - Ausschuss Nachhaltiges Planen und Bauen - Ausschuss Gesetze und Verordnungen NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 1
2 1.) Zielsetzung für Neubauten politische Zielvorgabe: ab 2020 nur noch klimaneutrale Gebäude / Niedrigstenergiegebäude (Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 / EU-Richtlinie EPBD 2010) Begriffe bislang nicht definiert, Annahme für Wohngebäude: ca. 10 bis 15 kwh/m²a Primärenergie = ca. -80% unter EnEV 2009 "Zaghafter Pfad" Erforderlicher Pfad 100% 100% 80% 80% 60% 60% 40% 40% 20% 20% 0% 0% -20% -20% -40% -40% -60% -60% -80% EnEV % EnEV Anforderung an qp 100% 92% 85% 19% absolute Absenkung -8% -8% -66% relative Absenkung -8% -8% -78% Anforderung an qp 100% 57% 33% 19% absolute Absenkung -43% -24% -14% relative Absenkung -43% -42% -42% NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 2
3 2.) Zukunftssichere Anforderungen an Neubauten 1. Investitions- und Sanierungszyklen berücksichtigen: => vorfristige Nachrüstpflichten in Übergangszeitraum vermeiden a) strukturell schwer- oder unveränderliche Bauteile: Anforderungen schon jetzt auf Zielwert für 2020 (Dämmwerte, Wohnungslüftungsanlagen...) b) Bauteile mit mittelfristigen Austausch-Intervallen: Referenztechnik schrittweise bis 2020 anheben (Wärmeerzeuger, regenerative Energieträger...) 2. Wirtschaftlichkeit an Lebenszykluskostenrechnung (LCC) orientieren: diskontierte Berücksichtigung aller Kosten aus Errichtung, Betrieb und Abbruch => Energiekostensteigerung einpreisen NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 3
4 3.) Zielsetzung für Altbaubestand politische Zielvorgabe: Sanierungsfahrplan bis 2050: Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent (Energiekonzept der Bundesregierung von 2010) zukunftssichere Anforderungen: Investitions- und Sanierungszyklen berücksichtigen => unwirtschaftliche Nachrüstung vermeiden => Einzelanforderungen schon jetzt auf Zielwert für 2020: (= bedingte Nachrüstpflichten 9 EnEV / Anlage 3) U-Werte für Erneuerung = Neubau-Anforderungen NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 4
5 4.) Unbedingte Nachrüstpflichten Sofortmaßnahmen gegen gröbste Missstände: 1. anlassunabhängige Nachrüstpflichten ( 10 EnEV) a) durchsetzen statt aufweichen (Leitungsdämmung, alte Heizkessel, oberste Geschossdecken) b) ausweiten (z.b. Kellerdecken, Einfachverglasung, Speicher...) Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen ( 10a EnEV) a) erste Stilllegungsfrist vorziehen (von jetzt 2020 auf die EnEV-Novelle ca. 2016) b) zulässige Betriebsdauer auf max. 25 Jahre verkürzen c) bisherige Ausnahme für Gebäude ab Baujahr 1995 streichen Verbrauch: Altbau mit Stromheizung: kwh/m²a (Wohnfläche) solare Erzeugung: kwh/m²a (Modulfläche) NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 5
6 5.) Anwendung 1. Ausnahmen ( 1 und 24 EnEV): bisher zu pauschal und teilweise sachlich unangemessen => präzise Regeln für Güterabwägung und unabweisbare Ausnahmetatbestände definieren 1. Befreiungen ( 25 EnEV): bisher zu unscharf => eindeutiges Nachweisverfahren mit praktikablen Kriterien insbes. für wirtschaftliche Gründe definieren Gebäude für Tier- und Pflanzenzucht, für religiöse Zwecke, Ferienhäuser, unterirdische Gebäude, denkmalgeschützte Gebäude.. unangemessener Aufwand, unbillige Härte, innerhalb angemessener Frist Unklarheiten: bisher nur Auslegungsstaffeln des DIBt (rechtlich unverbindlich = keine Rechtssicherheit!) => Grundsatzfragen rechtsverbindlich in EnEV definieren NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 6
7 6.) Energieausweise 1. Energieverbrauchsausweise: Aussage zur Gebäudequalität durch Nutzerverhalten verfälscht ermöglicht keine Aussage zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen => sollten nach Ablauf der 10-Jahresfrist nicht mehr zulässig sein 2. Energiebedarfsausweise: => Informationsgehalt und Verständlichkeit verbessern: Flächenbezug für Wohngebäude umstellen von A N auf reale Nutzfläche im Bestand gemessenen Energieverbrauch zum Vergleich immer darstellen Klassifizierungs-Gruppen einführen: A = Neubau-Zielwert für Informationsbedarf auch bei Bestandsmietern: => allgemeine Aushangpflicht NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 7
8 Wunsch versus Wirtschaftlichkeit? Eckpunkte für ein energiepolitisches Konzept der Bundesregierung vom : 26. (...) Wir werden Effizienzstandards für Gebäude ambitioniert erhöhen. Insbesondere wird mit der EnEV 2012 bis 2020 eine schrittweise Heranführung des Neubaustandards an den künftigen europaweiten Niedrigstenergiegebäudestandard erreicht,... das Kleingedruckte:... soweit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist. 04/2012: 0,90 ct/l Heizöl 257% / 10 Jahre 04/2002: 0,35 ct/l Heizöl Quelle: NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 8
9 Viel Lärm um nichts oder Ende gut, alles gut noch ist der Vorhang offen... NABU-Dialogforum, : Klimaschutz und Ressourcenschutz im Gebäudebestand Seite 9
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