Energiemärkte im Wandel. Aktuelle Anforderungen Tendenzen und Entwicklungen der EnEV. Peter Gerhardt, Techem Energy Services Juni 2010
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- Anton Ziegler
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1 Aktuelle Anforderungen Tendenzen und Entwicklungen der EnEV Peter Gerhardt, Techem Energy Services Juni 2010 Energiemärkte im Wandel Quelle. FAZ vom VdIV Hessen
2 Energiepolitische Rahmenbedingungen Für die Immobilienwirtschaft sind 4 Meseberg- Beschlüsse von erheblicher Relevanz: Novellierung der Energieeinsparverodnung (EnEV) 2009/2012 Novellierung der Heizkostenverordnung (HkostenV) 2009 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Erleichterung von Contracting Energieeinsparverordnung Contracting Heizkostenverordnung Erneuerbare Energien Wärmegesetz 3 VdIV Hessen 2010 Novellierung EnEV (2009/2012) Am hat Kabinett EnEV 2009 verabschiedet Inkrafttreten seit , Stichtag für Bauantrag oder Bauanzeige Verschärfung der Anforderungen beim Primärenergiebedarf in zwei Schritten (2009 und 2012) um jeweils 30 % Gebäudebestand: Bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.b. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. 4 VdIV Hessen
3 EnEV 2009 U-Werte im Bestand 5 VdIV Hessen 2010 Quelle: IWU, Darmstadt Novellierung EnEV (2009/2012) Ausweitung einzelner Nachrüstverpflichtungen Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken/Verschärfung U-Werte von 0,30 Watt/(m²K) auf 0,24 Watt/(m²K) Ausweitung der Dämmpflicht auf begehbare oberste Geschossdecken ab Dämmung der freiliegenden Rohrleitungen für Heizung und Warmwasser in nicht beheizten Räumen alle Heizkessel, die vor dem aufgestellt wurden, müssen ausgetauscht werden (Ausnahme: Wenn Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt) 6 VdIV Hessen
4 Novellierung EnEV (2009/2012) Verbesserung des Vollzugs der Verordnung Einführung von Fachunternehmererklärungen; Bestätigung des Unternehmers gegenüber dem Eigentümer, Eigentümerbescheinigungen bei Eigenleistung Pflicht zur Vorlage der Unternehmererklärung auf Verlangen der zuständigen Behörde Beauftragung der Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung von Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen Einführung von Ordnungswidrigkeiten (50.000,- Euro) für vorsätzliche und leichtfertige Verstöße gegen Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV 7 VdIV Hessen 2010 Novellierung EnEV (2009/2012) 8 VdIV Hessen
5 Novellierung EnEV 2009 Ausnahmen Denkmalschutz Baudenkmäler oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz Fehlende Wirtschaftlichkeit, 25 EnEV: Wenn die Anforderungen im Einzelfall einer unbilligen Härte führen... wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Die formlose Erklärung nach EnEV 2007 gilt i. d. R. bei abweichender Ausführung nicht mehr Ein Antrag auf Befreiung ist bei der nach Landesrecht (LBO) zuständigen Behörde zu stellen 9 VdIV Hessen 2010 Novellierung EnEV (2009/2012) Bagatellgrenze wurde 10 % reduziert Nachtstromspeicherheizungen: Langfristige und stufenweise Außerbetriebnahme nach Ablauf des Jahres 2019, wenn Alter mind. 30 Jahre Bei mehr als fünf Wohneinheiten oder > 500 qm Nutzfläche Ausnahmen: Sofern Umrüstung unwirtschaftlich (einschließlich Förderung) Wenn Standard der WschVO 95 erfüllt Noch 1,5 Millionen Nachtstromspeicherheizungen im Bestand 10 VdIV Hessen
6 Ausblick Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) Am 18. Mai 2010 wurde die neue Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) verabschiedet. Die EU-Länder, unter anderem Deutschland, haben dann zwei Jahre Zeit - also bis die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 11 VdIV Hessen 2010 Ausblick EnEV 2012 EnEV2012: Novelle ist notwendig zur Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis: Die EU- Richtlinie wird vorschreiben, dass der Energiekennwert in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Energieausweis muss Kauf- oder Mietinteressenten der zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass nach Abschluss eines Kaufoder Mietvertrages Käufern bzw. Mietern der Energieausweis der Immobilie ausgehändigt werden muss. 12 VdIV Hessen
7 Ausblick EnEV 2012 Aushangpflicht: Auch die Aushangpflicht für Energieausweise wird erweitert. Zukünftig muss der Energieausweis in allen öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr ausgehängt werden, sofern die Nutzflächen größer als 500m² (bisher: 1000m²) sind. Ab spätestens 2015 gilt dies auch für öffentliche Gebäude ab 250 m². Niedrigstenergiehäuser für Neubauten: Ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser ( nearly zero-energy 13 VdIV Hessen 2010 Exkurs: LBO Hessen/Rheinland-Pfalz Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern für Neu-, Um- und Bestandsbauten: Rheinland Pfalz: - Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31/06/2012 Hessen: - Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 2014 Einbaupflicht für Neu- und Umbauten: Saarland 14 VdIV Hessen
8 Technologie Zertifiziert nach DIN EN und VdS. Rauchwarnmelder mit professioneller Signalauswertung basic: Grundmodell zur sicheren und dauerhaften Brandrauchüberwachung mit 10-Jahresbatterie data III: mit integriertem Funkmodul zur Auslesung der Alarmprüfung ohne Betreten der Wohnung. Sichtprüfung: vollständige Funktionsprüfung per Funk wird mit den neuen RWM zukünftig möglich. 15 VdIV Hessen 2010 Techem Smart System: Investitionssicherheit 16 Aareon-Kongress VdIV Hessen
9 Zukunftssichere Investition Techem Smart System ist die Plattform für zahlreiche Mehrwerte und damit eine sichere Investition in die Zukunft Basis für die Erfassungs- und Abrechnungsservices. Gerätemonitoring (Rauchwarnmelder/ Funkgeräte) ist automatisch ein Bestandteil von Techem Smart System. Mit Techem Smart System erweitern Sie die Möglichkeiten im Bereich des Energiemonitorings entscheidend. Techem Smart System ist die Grundlage zum Energiesparen mit adapterm. Künftige Services werden auf dieser Plattform aufsetzen: Smart Metering, energetische Analysen und Auswertungen. 17 VdIV Hessen 2010 Checkliste für WEG-Verwalter Maßnahmen Nachrüstungsverpflichtungen EnEV Dämmung nicht begehbare oberste Geschoßdecken Dämmung begehbare oberste Geschoßdecken Dämmung Rohrleitungen Austausch Heizkessel mit Baujahr vor 1978 Austausch Nachtsromspeicherheizung HKostenverordnung Anpassung Abrechnungsmaßstab 30/70 und VDI 2077 Einbau Wärmezähler für Warmwasser Austausch Altverdunster, Berücksichtigung EN 835 Rauchwarnmelder Berücksichtigung der LBO Zeitschiene Ab 2009 Ab Ab 2009 Ab 2009 Ab Ab 2009 Bis Bis PR: bis Hessen: bis VdIV Hessen
10 Warum sich ein Standbesuch noch lohnt 19 VdIV Hessen 2010 Clever Energie sparen - ganzheitlich Energiemanagement ist mehr als Verbrauchserfassung und - abrechnung. Techem bietet die gesamte Dienstleistungskette rund um die Themen Energie und Wasser. Kontakt oder jetzt direkt auf der Veranstaltung. 20 Branchentreff VdIV Hessen
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