Amtsblatt. Jahrgang 2010 Ausgegeben am 5. Juli 2010 Nummer 11

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1 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 - Einzelstück 1,00, kostenfrei im Internet: Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, Coesfeld, Tel.: ( ) oder , Fax: ( ) , amtsblatt@coesfeld.de Jahrgang 2010 Ausgegeben am 5. Juli 2010 Nummer 11 Inhalt dieser Ausgabe: 36/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld, Änderungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung /2010 Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Erdgaskunden /2010 Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Stromkunden /2010 Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Stromkunden mit Nachtspeicherheizung 128

2 Nummer 11/2010 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite / Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld, Änderungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 65. Änderung des Flächennutzungsplanes Öffentliche Bekanntmachung Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am beschlossen, die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld für den Bereich der ehemaligen Freiherr-vom-Stein- Kaserne in Flamschen durchzuführen. Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Landesstraße 581 und durch die nördlichen Grenzen der Parkplatz- und Sportplatzflächen außerhalb des ehemaligen Kasernengeländes, im Osten durch die westlichen Grenzen des Technik-Bereiches der ehemaligen Kaserne, im Süden durch den Grenzweg und im Westen durch die westlichen Grenzen des Abgrabungsbereiches und durch den Markenweg. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

3 Nummer 11/2010 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 125 Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld Die militärische Nutzung der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld Flamschen ist aufgegeben worden. Somit stehen die Flächen für eine zivile Nachfolgenutzung zur Verfügung. Die Stadt Coesfeld beabsichtigt die direkten Kasernenflächen als Industrie- und Gewerbepark Flamschen zu entwickeln. Der Änderungsbereich umfasst weitere Flächen außerhalb des früheren Kasernengeländes. Diese Bereiche sind im Flächennutzungsplan ebenfalls noch als Sondergebiet -Truppenunterkunftfestgesetzt. Für diese Bereiche erfolgt durch die Änderung des Flächennutzungsplanes eine Ausweisung, die den derzeitigen Nutzungen entspricht. Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß 3 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Unter Hinweis auf 3 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung lade ich zu einem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin ein. Die Veranstaltung findet am um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal (1. Obergeschoss) des Rathauses der Stadt Coesfeld, Markt 8, statt. Die Planung wird erläutert und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planungsabsichten. Coesfeld Der Bürgermeister in Vertretung Thomas Backes

4 Nummer 11/2010 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite /2010 Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Erdgaskunden Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Erdgaskunden Zum 1. September 2010 erhöhen wir den allgemeinen Gaspreis der Grund- und Ersatzversorgung. Der Grundpreis bleibt unverändert. Preis - CosiGas Perfekt (Grund- und Ersatzversorgung) Gültig ab 1. September 2010 Netto Brutto Arbeitspreis Ct/kWh 5,37 6,39 Grundpreis /Jahr 89,00 105,91 Hinweise: Der Nettoarbeitspreis des Gas-Tarifes enthält die erhobene Erdgassteuer von 0,55 Cent/kWh. Der Bruttopreis ist gerundet und erscheint nicht auf den Rechnungen. Unsere Kunden, die das Produkt CosiGas Plus beziehen, wurden über den für sie geltenden Gaspreis gesondert informiert. Für die Verbrauchsabgrenzung kann der Kunde den zum 31. August 2010 vorhandenen Zählerstand auch selbst ablesen und uns bis zum 6. September 2010 mitteilen. Telefon: / , Fax: / , service@stadtwerke-coesfeld.de Für Rückfragen stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung. Coesfeld, im Juni 2010

5 Nummer 11/2010 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite /2010 Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Stromkunden Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Stromkunden Zum 1. September 2010 erhöhen wir die allgemeinen Strompreise der Grund- und Ersatzversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Deutschland staatlich gefördert. Diese Förderung ist laut Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) von allen Stromverbrauchern zu zahlen. Durch den starken Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung nach dem EEG ist die Umlage von 1,06 ct/kwh in 2009 auf 2,047 ct/kwh in 2010 gestiegen, das sind mehr als 90 Prozent. Wir geben diese Erhöhung der EEG-Kosten erst mit acht Monaten Verzögerung an unsere Kunden weiter. Preise CosiStrom Perfekt (Grund- und Ersatzversorgungstarif) Gültig ab 1. September 2010 Tarif ohne Leistungsmessung, Eintarifzähler Haushaltsbedarf Landwirtschaftlicher Bedarf beruflicher und Gewerblicher, sonstiger Bedarf Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Verbrauchspreis Ct/kWh 19,41 23,10 19,81 23,57 23,66 28,16 jährlicher Festpreis je Anlage 42,70 50,81 42,70 50,81 150,00 178,50 Sonstige Preise 1.1 Arbeitspreis Ct/kWh 17,01 20,24 17,11 20,36 17,11 20, aus elektrischer Arbeit - bei Zweitarifmessung Ct/kWh 3,70 4,40 3,70 4,40 8,30 9,88 Für alle Bedarfsarten Netto Brutto 1.3 Durchschnittshöchstpreis Ct/kWh 33,81 40, Verrechnungspreise Wechselstromzähler /Jahr 25,20 29,99 Drehstromzähler /Jahr 34,30 40,82 Drehstrom-Zweitarifzähler /Jahr 61,40 73,07 Drehstromzähler mit Leistungsmessung /Jahr 52,20 62,12 Stromwandlersatz /Jahr 37,50 44,63 Tarifschaltung (NT) /Jahr 27,00 32, Schwachlastarbeitspreis Ct/kWh 14,41 17, Leistungspreis nach 1/4-Stunden-Messung /kw/jahr 233,00 277, Konzessionsabgaben Das Stromentgelt nach dem Preisblatt CosiStrom Perfekt (Grund- und Ersatzversorgung) enthält Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt werden. Die Höchstwerte der Konzessionsabgaben betragen gemäß Konzessionsabgaben- Verordnung (KAV) vom 9. Januar 1992: - bei Stromlieferungen im Rahmen der Schwachlastregelung 0,61 Ct/kWh - bei sonstigen Stromlieferungen 1,59 Ct/kWh Strom- und Umsatzsteuer In den Nettobeträgen ist die Stromsteuer in Höhe von zzt. 2,05 Ct/kWh enthalten. Die Mehrwertsteuer (zzt. 19 %) wird gesondert in Rechnung gestellt. Die vorgenannten Bruttobeträge sind gerundet und erscheinen daher nicht auf den Rechnungen.

6 Nummer 11/2010 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 128 Stromsteuer: Für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft gilt ein ermäßigter Steuersatz. Den Anspruch auf den ermäßigten Steuersatz muss der Kunde selbst beim Hauptzollamt geltend machen. Zuständig für Coesfeld ist das Hauptzollamt Münster, Sonnenstraße 85 89, Münster, Telefon 02 51/ Grund- und Ersatzversorgung: Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung mit Strom zu diesem Preisblatt an. Dieses Preisblatt gilt ebenfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden bei Niederspannung. Unsere Kunden, die die Produkte CosiStrom Plus oder CosiStrom Natur beziehen, wurden über den für sie geltenden Strompreis gesondert informiert. Für die Verbrauchsabgrenzung kann der Kunde den zum 31. August 2010 vorhandenen Zählerstand auch selbst ablesen und uns bis zum 6. September 2010 mitteilen. Telefon: / , Fax: / , service@stadtwerke-coesfeld.de Für Rückfragen stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung. Coesfeld, im Juni /2010 Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Stromkunden mit Nachtspeicherheizung Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Stromkunden mit Nachtspeicherheizung Die Preise des Nachtstrom-Sonderabkommens N sind gemäß Ziffer 5.4 der Vertragsbedingungen an die Entwicklung der Preise für eingeführte Kraftwerks-Steinkohle aus Drittländern gekoppelt. Zum 1. Juli 2010 verringert sich der Basispreis von 6,190 Ct/kWh auf 5,790 Ct/kWh. Ab 1. Juli 2010 beträgt der Arbeitspreis in Ct/kWh: Vor 19 % Strom- Strom- Preis Umsatz- Preis steuer steuer netto steuer brutto 7,967 2,05 10,02 1,90 11,92 Alle anderen Bedingungen und Preise bleiben unverändert. Das neue Preisblatt kann bei den Stadtwerken Coesfeld kostenlos angefordert werden. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Berechnung der neuen Strompreise Die geänderten Preise werden für die Stromlieferung ab 1. Juli 2010 der Abrechnung zugrunde gelegt. Für die Verbrauchsabgrenzung kann der Kunde den zum vorhandenen Zählerstand auch selbst ablesen und uns bis zum 10. Juli 2010 mitteilen. Telefon: / , Fax: / , service@stadtwerke-coesfeld.de. Für Rückfragen stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung. Coesfeld, im Juni 2010

0,388 0,462 0,370 0,440-0,018-0,021 -0,028-0,033 0,037 0,044 0,065 0,077 1,590 1,892 1,590 1,892 0,000 0,000

0,388 0,462 0,370 0,440-0,018-0,021 -0,028-0,033 0,037 0,044 0,065 0,077 1,590 1,892 1,590 1,892 0,000 0,000 Öffentliche Bekanntmachung Sachbearbeiter: Kundencenter Telefon: 07181 96450-444 Telefax: 07181 96450-494 E-Mail: info@ stadtwerke-schorndorf.de Datum: 18. November 2017 Stadtwerke Schorndorf GmbH Preisinformation

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