Herzlich Willkommen an der Fachhochschule Dortmund

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1 Herzlich Willkommen an der Fachhochschule Dortmund

2 Inhaltsverzeichnis: Grußwort des Rektors und des Kanzlers der Fachhochschule Dortmund Die Fachhochschule Dortmund im Überblick Geschichte der Fachhochschule Dortmund Die Fachhochschule Dortmund heute Organe und Gremien - Organisationseinheiten Interessenvertretungen an der Fachhochschule Dortmund Informationen zu Ihrem Arbeits- und Dienstverhältnis Arbeitszeit Beihilfe Bildungsurlaub Dienstreise und Dienstgänge Dienstunfall Erholungsurlaub Fortbildung Gehalt Kindergeld Korruptionsbekämpfung Krankheit Nebentätigkeiten Personal- und Stellenverwaltungssystem - SVA Vermögenswirksame Leistungen Ihr Arbeitsplatz Hochschule Arbeits- und Gesundheitsschutz/ Arbeitsmedizin Beschaffung Corporate Design - Designservice Defibrillatoren Dienstwagen Druckerei Familienservice Feedbackmanagementsystem VIA* Feiern und Feste Hochschulsport Parkplätze Poststelle Schlüsselausgabe Unterschriftenregelungen Webmaster Ihr Feedback

3 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen an der Fachhochschule Dortmund. Nachdem Sie Ihre Urkunde erhalten haben, sind Sie Mitglied der Fachhochschule Dortmund geworden. Dieser USB-Stick soll Ihnen als erste Orientierung an Ihrer neuen Wirkungsstätte dienen. Sie erhält Informationen über die Organisation der Fachhochschule Dortmund und Wissenswertes über die Hochschule allgemein. Wir wünschen Ihnen einen guten Start an der Fachhochschule Dortmund und hoffen, dass Sie sich in Ihrem neuen Umfeld gut einleben. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Wilhelm Schwick Rektor Jochen Drescher Kanzler

4 Die Fachhochschule im Überblick Die Geschichte der Fachhochschule Dortmund Die Ursprünge der Fachhochschule Dortmund liegen in der Königlichen Werkmeisterschule für Maschinenbauer, die im heutigen Kreuzviertel am Standort Sonnenstraße am 3. November 1890 eröffnet wurde. Ab 1893 firmierte die Lehranstalt unter dem Titel "Königliche Maschinenbauschulen zu Dortmund". Ab 1904 wurde die Schule um eine Gestaltungsausbildung in den Fächern Architektur und Design ergänzt. Zum 1. April 1931 erfolgte eine weitere Umbenennung diesmal in "Vereinigte Technische Staatslehranstalten für Maschinenwesen und Elektrotechnik". Vorgängereinrichtungen: Jugendwohlfahrtschule (gegründet 1948) Höhere Fachschule für Sozialarbeit (gegründet 1959) Königliche Werkmeisterschule (gegründet 1890) Staatl. Ingenieurschule (gegründet 1938) Bildungsanstalt für Frauenberufe (gegründet 1949) Höhere Fachschule für Sozialpädagogik (gegründet 1959) Handwerker- und Kunstgewerbeschule (gegründet 1904) Werkschule/ Höhere Fachschule für Gestaltung (gegründet 1959) Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences and Arts (gegründet: ) Höhere Fachschule für den Industriekaufmann (gegründet 1950) Höhere Wirtschaftsfachschule (gegründet 1961) Die Fachhochschule Dortmund heute Die Fachhochschule Dortmund wurde 1971 gegründet und bildet heute ca Studierende in 8 Fachbereichen und über 30 Studienangeboten aus. Der Grundgedanke des Fachhochschulstudiums ist über die Jahre unverändert geblieben: Studium, Lehre und Forschung orientieren sich an der Lösung praxisnaher Probleme und Aufgaben. Die Verbindung zur Arbeitswelt wird durch berufserfahrene Professorinnen und Professoren garantiert. Die Anforderungen der Praxis werden ständig überprüft und in neue Studiengänge umgesetzt. Die Ausbildungsbereiche der FH umfassen Ingenieurwissenschaften, Informatik, Architektur, Design, Angewandte Sozialwissenschaften und Wirtschaft (mit vier internationalen Studiengängen). Gemeinsam mit anderen Hochschul- und Forschungseinrichtungen unterstützt die Fachhochschule den Strukturwandel in der Region mit gut ausgebildeten Fachkräften. Als Studienabschlüsse werden die international üblichen Grade "Bachelor" und "Master" verliehen.

5 Organe und Gremien, Organisationseinheiten - Überblick Senat Hochschulrat Kommission (K I) Lehre, Studium und Studienreform, Evaluation und Weiterbildung Kommission (K II) Forschungs- und Entwicklungsaufgaben Kommission (K III) Ressourcen und Controlling Gleichstellungskommission Rektorat Rektor Prof. Dr. Wilhelm Schwick Prorektor I für Lehre, Studium und Internationales Prof. Dr. Helmut Hachul Prorektorin II für Forschung, Entwicklung und Transfer Prof. Dr. Andrea Kienle Prorektorin III für Internationalisierung und Diversity Prof. Dr. Katrin Löhr Prorektor IV für Hochschulmarketing und Regionale Einbindung Gerd Erdmann-Wittmaack Kanzler Jochen Drescher Studierendenparlament Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Fachschaften Fachbereiche: Fachbereich 1 Architektur Dekanin: Prof. Christian Moczala Fachbereich 2 Design Dekan: Prof. Martin Middelhauve Fachbereich 3 Elektrotechnik Dekan: Prof. Dr.-Ing. Bernd Runge Fachbereich 4 Informatik Dekan: Prof. Dr. Martin Hirsch Fachbereich 5 Maschinenbau Dekan: Prof. Dr.-Ing. Thomas Straßmann Fachbereich 8 Angewandte Sozialwissenschaften Dekan: Prof. Dr. Ahmet Toprak Fachbereich 9 Wirtschaft Dekan: Prof. Dr. Armin Klinkenberg Fachbereich 10 Informationstechnik Dekan: Prof. Dr. Norbert Wißing

6 Zentrale Betriebseinheiten: Bibliothek Leiter: Mario Hütte Transferstelle Leiter: Raimond Filges Verwaltung Kanzler Jochen Drescher Dezernat I Finanzen und Personal Dezernent: Thomas Kendziorra Dezernat II Rektoratsangelegenheiten und Hochschulkommunikation Dezernent: Marion Kriewaldt-Paschai Dezernat III Studium und Internationales Dezernentin: Gisela Moser Dezernat IV Organisation und Facilitymanagement Dezernent: Martin Hübner Dezernat V Planung, Qualitätssicherung und Recht Dezernent: Dr. Werner Link Dezernat VI Hochschul IT Dezernent: Hubert Meyer Stabsstelle Referent des Rektors: Dr. Werner Link

7 Interessensvertretungen an der Fachhochschule Dortmund Gleichstellungsbeauftragte: Prof. Dr. Renate Meyer Sonnenstraße Dortmund Tel.: 0231/ Personalrat Vorsitzender: Nadine Fasching Fachbereich 2 Tel.: stellvertretender Vorsitzender: Fachbereich 9 Tel.: Sven Spigiel 2. stellvertretende Vorsitzende: Dezernat III Tel.: /456 Stefanie Pinks Katharina Martens Fachbereich 5 Tel.: Serah Dubidad Dezernat III Tel.: Manja Franke Dezernat III Tel.: Michael Klasnik Dezernat III Tel.: Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten Vorsitzender: Fachbereich 5 Tel.: Ralf Leopold 1. stellvertretende Vorsitzende: Fachbereich 10 Tel.: Reinhard Langer 2. stellvertretende Vorsitzende: Fachbereich 9 Tel.: Pia Becker 3. stellvertretender Vorsitzender Fachbereich 3 Tel.: Sebastian Kindler Christiane Ortwein-Topp Fachbereich 10 Tel.: Georg Wisniewski Bibliothek Tel.: Jantje Zimmer Fachbereich 9 Tel.: Petra Selent Fachbereich 5 Tel.: Sekretariat der beiden Personalräte: Birgit Mai Sonnenstraße Dortmund Tel.: Fax: mailto:birgit.mai@fh-dortmund.de

8 Schwerbehindertenvertretung Vertrauensperson Heinz-Günter Seroczynski (0231) Stellvertreter Siglinde Karau (0231) Stellvertreter Petra Girnuks (0231) Briefkasten in Gebäude SON A rechts gegenüber dem Rektorat auf dem Flur, Fach-Nr. 012 Datenschutzbeauftragte Thilo Groll Vertretung Hohe Straße 28 Sarah Betzhold Dortmund Tel.: 0231/ Raum Hohe Str. 122 mailto:betzhold@fh-dortmund.de Tel.: 0231/ mailto:thilo.groll@fh-dortmund.de Jugend- und Auszubildendenvertretung Yannik Erdmann Sonnenstraße Dortmund Raum SON F005 Tel.: 0231/ mailto:yannik.erdmann@fh-dortmund.de CIO Prof. Dr. Achim Schmidtmann Vertretung Emil-Figge-Str. 42 Hubert Meyer Dortmund Tel. 0231/ Tel.: 0231/ mailto:hubert.meyer@fh-dortmund.de mailto:achim.schmidtmann@fh-dortmund.de Der Chief Information Officer (CIO) der Fachhochschule Dortmund hat primär eine strategische Leitungsaufgabe und arbeitet eng mit dem Dezernenten der Hochschul-IT (Dezernat VI), der gleichzeitig stellvertretender CIO ist, zusammen. Er wird vom Rektor direkt eingesetzt. Zusammen mit dem Kanzler, dem Dezernenten der Hochschul-IT und gegebenenfalls dem Leiter der Bibliothek bildet er den IT-Lenkungsausschuss, in dem eilige, übergreifende und größere Entscheidungen und Vorgaben für die Informationstechnologie der Hochschule getroffen werden. Außerdem leitet er die IT-AG, deren Aufgaben in der Einbindung der verschiedenen Userinteressen der Hochschule (Verwaltung, Fachbereiche, Studierendenschaft und sonstige Einrichtungen), der Umsetzung und Weiterführung der strategischen IT-

9 Ausrichtung und der Erstellung von Empfehlungen hierzu an Rektorat, Dez. VI und IT- Lenkungsausschuss liegen. Informationen zum Arbeits-und Dienstverhältnis Arbeitszeit Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel ohne Pausen 41 Stunden. Teilzeitregelungen sind mit Zustimmung des bzw. der Vorgesetzten unter Beteiligung des Dezernates I und des Personalrates möglich. In der Verwaltung, der Bibliothek sowie vereinzelt in Fachbereichen und zentralen Einrichtungen gilt die gleitende Arbeitszeit. Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit gibt es keine Kernarbeitszeiten stattdessen gelten die Servicezeiten der Verwaltung montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr. In dieser Zeit muss die Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit einer Organisationseinheit gesichert sein. Die Rahmenzeit, in der die Beschäftigten den Beginn und das Ende der Arbeitszeit selbst bestimmen können, ist täglich von 6:30 bis 20:00 Uhr. Näheres dazu finden Sie auch in der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit. Ansprechpersonen: Claudia Barth ( ), Sabine Kloß ( ) oder Christine Gesing ( ) Beihilfe Beihilfen sind Kostenbeteiligungen der Fachhochschule Dortmund an Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Beihilfefähig sind die notwendigen und angemessenen Aufwendungen für den Beihilfeberechtigten, seinen nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten und seine nicht selbst beihilfeberechtigten, im Familienzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz berücksichtigte oder berücksichtigungsfähige Kinder. Die Begrenzung auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen hat zur Folge, dass nicht alles, was heute medizinisch sinnvoll ist oder angeboten wird, auch beihilfefähig ist. Die Beihilfeangelegenheiten für die Beschäftigten der Fachhochschule Dortmund von der Beihilfefestsetzungsstelle der Hochschulen in Dortmund bei der Universität Dortmund bearbeitet. Dort findet auch eine entsprechende Beratung statt. Ansprechpersonen: Harry Herrfurth ( ) und Martin Padberg ( ) Bildungsurlaub In NRW haben Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Anspruch entsteht nachdem man sechs Monate an der Fachhochschule Dortmund tätig ist. Bildungsurlaub muss bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung stattfinden und ist der Personalabteilung spätestens sechs Wochen vor Beginn mitzuteilen. Regelungen dazu finden sich im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW. Ansprechpersonen: Sarah Kelbch ( ) und Birgit Hase ( )

10 Dienstreisen und Dienstgänge Manche Arbeiten sind nur außerhalb Ihres Dienstortes zu erledigen: Ob Dienstgang oder Dienstreise Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften müssen durch Ihre Vorgesetzten angeordnet oder genehmigt werden. Dann werden Ihre Reisekosten nach dem Landes- oder Bundesreisekostengesetz(LRKG/BRKG) vergütet. Bedenken Sie immer: Treten Sie eine Dienstreise ohne Genehmigung an, haben Sie nicht nur keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung, sondern Sie verlieren zudem Ihren kompletten Unfallversicherungsschutz. Dienstgang und Dienstreise unterscheiden sich durch die Entfernung von Ihrer Dienststätte. Bei Dienstgängen bewegen Sie sich außerhalb Ihrer Dienststätte, bleiben jedoch noch am Dienst- oder Wohnort. Ihr/e unmittelbare/r Vorgesetzte/r muss den Dienstgang anordnen (nicht Dienstreisegenehmigung). Bei Dienstreisen im In- oder ins Ausland erledigen Sie Ihre Dienstgeschäfte außerhalb des Dienstortes. Für Ihre Reisekostenvergütung muss die Dienstreise schriftlich durch die Personalabteilung angeordnet und genehmigt werden. Ansprechpersonen: Claudia Barth ( ), Sabine Kloß ( ) oder Christine Gesing ( ) Dienstunfall Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und der direkte Weg von zu Hause zum Dienstort. Dienstunfälle sind umgehend der Personalabteilung zu melden. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrer Ansprechperson auf. Ansprechpersonen: Sandra Schmitt ( ), Caroline Quester ( ), Annika Stickel ( ) Erholungsurlaub und Arbeitsbefreiung Jede Beamtin bzw. jeder Beamte hat Anspruch auf Erholungsurlaub nach der Freistellungsund Urlaubsverordnung. Der jährliche Anspruch beträgt bei regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage. Erholungsurlaub wird über das DIAS-System beantragt. Für sonstige Arbeitsbefreiung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer Ansprechperson in der Personalabteilung auf. Ansprechpersonen: Claudia Barth ( ), Sabine Kloß ( ) oder Christine Gesing ( )

11 Fortbildung Es besteht für Beamtinnen und Beamte an der Fachhochschule Dortmund die Möglichkeit an Fortbildungen bei verschiedenen Institutionen teilzunehmen. Neben der Teilnahme an externen Fortbildungen wie z.b. bei der hochschulübergreifenden Fortbildung in Hagen (HÜF), bei der HIS in Hannover oder beim Innenminister NRW in Herne finden auch Inhouse- Fortbildungen an der FH Dortmund statt. Jede Teilnahme an einer Fortbildung ist mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Anmeldungen erfolgen über das DIAS-Programm. Ansprechpersonen: Sarah Kelbch ( ), Annika Keuthen ( ) und Birgit Hase ( ) Gehalt Ihr Gehalt wird Ihnen über das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) in Düsseldorf ausgezahlt. Aktuelle Besoldungstabellen erhalten Sie auf den Webseiten des LBV unter Wenn Sie mit dem LBV Kontakt aufnehmen halten Sie bitte Ihre Personalnummer, die oben rechts auf Ihrer Bezügemitteilung steht bereit. Bezügemitteilungen erhalten Sie nur bei Änderungen. Servicenummer des LBV NRW für Besoldung: Kindergeld Kindergeld wird für Kinder, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier ständig aufhalten. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben. Kindergeld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt werden, wenn der/die Geförderte eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft und unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegt. Über das 25. Lebensjahr hinaus gelten Sonderbestimmungen. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger/innen von Versorgungsbezügen ist die zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Im Falle der Fachhochschule Dortmund ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW verantwortlich. Informationen zum Kindergeld befinden sich auf den Webseiten des LBV unter Servicenummer des LBV NRW für Kindergeld: Korruptionsprävention Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst stellt eine Aufgabe dar, an der alle Beschäftigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken aufgerufen sind. Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion und die Erlangung bzw. das Anstreben von (persönlichen) Vorteilen unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweise.

12 Die rechtliche Grundlage zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption sowie hilfreiche Links sind im Intranet der Fachhochschule unter den Informationsseiten des Dezernats IV, Abteilung 1 Organisation, Koruptionsprävention, abrufbar. Ansprechperson: Jutta Neuburger ( ) Krankheit/ Arbeitsunfähigkeit Eine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung sollte bis 9:00 Uhr an den direkten Vorgesetzten erfolgen. Bei einer Erkrankung von bis zu drei Kalendertagen muss grundsätzlich keine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Bei länger anhaltender Krankheit muss spätestens am vierten Kalendertag ein Arzt aufgesucht und eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Die Bescheinigung muss am ersten dem Ablauf der Frist folgenden Arbeitstag der Dienststelle vorgelegt werden. Bei Erkrankung eines Ihrer Kinder können Sie Sonderurlaub beantragen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit Ihrer Ansprechperson auf. Ansprechpersonen: Sandra Schmitt ( ), Caroline Quester ( ), Annika Stickel ( ) Nebentätigkeiten: Nebentätigkeit sind der Personalabteilung grundsätzlich anzuzeigen. Beispiele für Nebentätigkeiten sind z.b. Wahrnehmung von Aufgaben und Ämtern in Unternehmen, Gewerbebetrieben, Einrichtungen und Vereinen, Beratertätigkeiten, gewerbliche Tätigkeit, oder eine freiberufliche Tätigkeit. Bei einer Vollzeitbeschäftigung darf der Zeitumfang einer oder mehrerer Nebentätigkeiten 8 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, für die eine Vergütung gewährt wird, besteht ggf. eine Abführungspflicht. Dies bedeutet, dass die Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 9.600,00 Euro nicht überschreiten darf. Der Differenzbetrag ist an die Hochschule abzuführen. Ansprechpersonen: Sandra Schmitt ( ), Caroline Quester ( ), Annika Stickel ( ) Personal- und Stellenverwaltungssystem HIS SVA An der Fachhochschule Dortmund wird in der Personalabteilung das Personal- und Stellenverwaltungssystem HISSVA-GX (Hochschulinformationssystem: Stellenverwaltung am Arbeitsplatz). Das Programm erfasst, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Beschäftigten, die ausschließlich zur ordnungsgemäßen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in der Personal- und Stellenverwaltung benötigt werden. Für die Nutzung des Systems gibt es eine Dienstvereinbarung mit den beiden Personalräten. Ansprechpersonen: Mario Essig ( ) und Sabine Kloß ( )

13 Vermögenswirksame Leistungen Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die die Arbeitgeberin von Ihrem Gehalt einbehält und für Sie anlegt. Dies geschieht, indem sie die vermögenswirksamen Leistungen auf eine oder mehrere Anlagen überweist, die von den Ihnen vorher abgeschlossen wurden. Vermögenswirksame Leistungen bestehen zum einen aus der Arbeitgeberleistung, zum anderen einer freiwilligen zusätzlichen Eigenleistung. Vermögenswirksame Leistungen können Sie in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen als Kontensparbeitrag, Fonds oder Bausparvertrag anlegen. Bei bestimmten Anlageformen wie Bausparen, Genossenschaftsbeteiligungen oder den Fonds wird das Sparen vermögenswirksamer Leistungen unter Beachtung von Einkommensgrenzen noch mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt die Arbeitgeberleistung für alle oben genannten Anlageformen 6,65 Euro monatlich, bei Teilzeit entsprechend weniger. Auszubildende und Beamtenanwärter/innen, deren Bezüge mit Verheiratetenzuschlag monatlich unter 971,45 Euro liegen, erhalten 13,29 Euro. Ansprechpersonen: Sandra Schmitt ( ), Caroline Quester ( ), Annika Stickel ( ) Ihr Arbeitsplatz Hochschule Arbeits- und Gesundheitsschutz/ Arbeitsmedizin Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst alle Regeln, Maßnahmen und Verhaltensweisen, die die Beschäftigten vor den Gefahren und Gefährdungen der Arbeit schützen und die menschengerechtes Arbeiten, menschenwürdige Arbeitsplätze und sicherheits- und gesundheitsgerechte Arbeitsverfahren gewährleisten. Sicherheitsingenieur und Betriebsarzt haben die Aufgabe, den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Ansprechperson: Stefan Meinzer ( ) Beschaffung Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Fachhochschule Dortmund verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen eine Vielzahl von Vergabevorschriften einzuhalten. Um dieses zu gewährleisten, werden grundsätzlich alle Beschaffungen durch die Haushaltsabteilung, Einkauf, abgewickelt. Hierzu stellen Sie bitte einen Beschaffungsantrag, der im Intranet bei den Formularen zu finden ist. Hilfreich ist es immer, drei vergleichbare Angebote beizulegen. Unterhalb von 500 (netto) können die Bedarfsstellen mit Hilfe des sog. Kleinauftragsformulars, welches in der Druckerei erhältlich ist, auf Grundlage des wirtschaftlichen Angebotes selbst beauftragen. Hier sollten Sie im Vorfeld ebenfalls Vergleichsangebote einholen, um den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Kleinaufträge und Beschaffungsanträge können natürlich nur von Unterschriftsberechtigten (im Allgemeinen der Budgetverantwortliche) unterzeichnet werden. Die schriftliche Ermächtigung hierzu erfolgt durch die Kanzlerin/den Kanzler, bitte wenden Sie sich hierzu an

14 die Haushaltsabteilung. Weitere Informationen, u. a. auch zu bestehenden Rahmenverträgen und Sonderverfahren, finden Sie im Intranet der Hochschulverwaltung unter -> Dezernat I -> Finanzen -> Einkauf. Ansprechperson: Marie Humpert ( ) Zentrale einkauf@fh-dortmund.de Corporate Design Designservice und Marketing Seit September 2001 präsentiert sich die Fachhochschule Dortmund in einem einheitlichen Print-Außenauftritt, dem so genannten Corporate Design. Für Anwendungen unter MS Word stehen Ihnen verbindliche Formatvorlagen für Briefbögen u.ä. zur Verfügung. Unser Designservice hilft Ihnen bei der Gestaltung von Printvorlagen, Plakaten, Flyern sowie bei der Zusammenstellung von Informations-CD's für ihre Veranstaltungen und Forschungsprojekte. Damit präsentieren Sie Ihre wertvolle Arbeit professionell im Corporate Design der Fachhochschule. Sie transportieren nicht nur Inhalte, sondern sind gleichzeitig Sympathieträger, die für die Kompetenz und die Qualität der Lehre und Forschung an der Fachhochschule Dortmund stehen und werben. Natürlich sorgen wir auch dafür, dass Ihre Projekte online publiziert werden, damit sie immer aktuell und zielgerichtet verbreitet werden können. Ansprechpersonen: Katja Kilimann ( ) und für die Erstellung von Formularen und Briefbögen: Katharine Henne ( ) Defibrillatoren Die Fachhochschule Dortmund hat sich dazu entschlossen, das Erstehilfesystem durch die Integration eines Frühdefibrillationsprogramms zu ergänzen, um Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Besucherinnen bzw. Besuchern im Falle eines plötzlichen Kreislaufstillstandes die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen. An allen Standorten finden Sie Defibrillatoren der Firma LIFEPAK CR Plus, die auch Laien eine Frühdefibrillation ermöglichen durchzuführen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite zur Ersten Hilfe an der FH Dortmund. Ansprechperson: Stefan Meinzer ( ) Dienstwagennutzung Dienstkraftfahrzeuge können von Beschäftigten, die zu Selbstfahrerinnen oder Selbstfahrer bestellt worden sind, im Rahmen freier Kapazitäten genutzt werden. Sie dürfen zu den nach dem Landesreisekostengesetz (oder in Anlehnung an dieses Gesetz) erstattungsfähigen Dienstreisen, Dienstgängen oder Exkursionen nur in Anspruch genommen werden, wenn regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder andere triftige Gründe für die Benutzung eines Dienstwagens vorliegen. Die Nutzung der Fahrzeuge ist online über DIAS buchbar. Wer als Selbstfahrer/In bestellt wurde, wird in DIAS freigeschaltet und erhält Zugriff auf den Buchungskalender und das Buchungsformular. Zur Beantragung einer Selbstfahrerlaubnis wenden Sie sich an die Ansprechperson. Ansprechperson: Sarah Betzhold ( )

15 Druckerei Die Druckerei gehört wie die Poststelle zum Bereich Zentrale Dienste. Sie hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Aufgabenerledigung drucktechnisch zu unterstützen. Ansprechpersonen: Claudia Sonn und Wolfgang Leinweber ( ) Familienservice Anliegen des Familienservice ist es dabei zu unterstützen, Beruf bzw. Studium und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Dabei spielt nicht nur eine gute und verlässliche Kinderbetreuung eine Rolle, sondern auch finanzielle und studien- bzw. arbeitsorganisatorische Aspekte. Der Familienservice als Beratungs- und Vermittlungsstelle für Studierende und Beschäftigte der Fachhochschule Dortmund unterstützt, berät und begleitet in diesen und vielen weiteren vereinbarkeitsrelevanten Anliegen. Ebenso hilft der Familienservice, wenn es um die Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Beruf bzw. Studium geht. Ansprechperson: Sarah Kelbch ( / ) Feedbackmanagement VIA* (*Vorschläge, Ideen und Anregungen für neue Wege an der Fachhochschule Dortmund) Die Fachhochschule Dortmund ist bestrebt, Studium und Lehre, Organisation und Service stetig zu verbessern. Ihre Rückmeldungen sind für uns Ansporn für kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen. Aus diesem Grund freuen wir uns sehr über Vorschläge, Ideen und Anregungen. Feedbacks von Studierenden, dem Lehrpersonal, der Beschäftigten, den Nachbarn oder an der Fachhochschule Dortmund Interessierten werden gern entgegen genommen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rückmeldung an uns persönlich, telefonisch, schriftlich oder mit VIA* per an uns gelangt. Sie finden VIA* auf der Startseite der Fachhochschule Dortmund unter der Rubrik: Feedback. Ansprechpersonen: Katrin Nichocz ( ) oder Jutta Neuburger ( ) Feiern und Feste Natürlich gibt es an der FH Dortmund neben der alltäglichen Arbeit viele Möglichkeiten sich in einem netten Rahmen oder in lockerer Atmosphäre zu treffen. Es gibt viele Gelegenheiten auch mal etwas außerhalb der Arbeit zu unternehmen oder einfach mal nach Feierabend zusammen zu sitzen, das ein oder andere Gespräch mit bekannten oder (noch) unbekannten Kolleginnen und Kollegen zu führen und sich auch bereichsübergreifend besser kennen zu lernen. Denn je besser man sich kennt, desto besser klappt auch die Zusammenarbeit. Folgende Feste werden jährlich an der Hochschule gefeiert: - Semsterabschlusstreffen (immer letzter Freitag vor den jeweiligen Semesterferien) - Forschungsfrühstück (Frühjahr) - Campuslauf (Mai) - Sommerfest (Juni) - Betriebsausflug (September) - Akademische Jahresfeier (November)

16 Gleichstellung an der Fachhochschule Dortmund Getragen von ihrem in den Leitlinien dokumentierten Anliegen, Gleichstellung zu praktizieren, fördert die Fachhochschule Dortmund bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern aller Hochschulangehörigen, den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, den akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Studentinnen und Studenten. Individuelle und strukturelle Frauenförderung sowie die politische Strategie des Gender Mainstreamings, als ein Ansatz, der bei der Planung, Durchführung, Begleitung und Bewertung von Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt, finden hierzu im Sinne einer Doppelstrategie gemeinsam Berücksichtigung. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten werden durch das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) geregelt. Sie umfassen die Unterstützung der Hochschulleitung durch Mitwirkung bei der Ausführung der gesetzlichen Regelungen des LGG und bei allen Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben oder haben könnten, insbesondere bei allen "sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen" (LGG). Die Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Dortmund befasst sich, unterstützt durch das Team des Gleichstellungsbüros, mit den fünf Gleichstellungsschwerpunkten der Hochschule: - Frauen in technischen Studiengängen - Vereinbarkeit Studium/Beruf und Familie - Personalentwicklung und Karriereförderung - Lebensraum Hochschule gegendert - Institutionalisierte Gleichstellungspolitik Weitere Schwerpunkte sind die Beratung und Information der Hochschulangehörigen zu gleichstellungsrelevanten Fragestellungen und Themen sowie die Fortschreibung und Begleitung von Rahmenplänen zur Gleichstellung. Ansprechpersonen: Prof. Dr. Renate Meyer ( ) und Anke Kornmann ( ) Hochschulsport Der AHS ist der Allgemeine Hochschulsport der Uni und der FH Dortmund. Hochschulsport hält fit und gesund, bringt Ablenkung vom Alltag, schafft Kontakt zwischen den Hochschulangehörigen und bringt näher gleichgültig für welche Sportart/en Sie sich entscheiden. Das aktuelle Programm sowie die notwendigen Formalitäten finden Sie unter Parkplätze Die Parkplätze stehen nur für Beschäftige der Hochschule zur Verfügung. Eine Garantie auf einen freien Parkplatz kann aber nicht gegeben werden. Sie müssen unbedingt Ihr KFZ- Kennzeichen dem Dezernat IV, Facilitymanagement melden. Ansprechperson: Melanie Mikut (0231/ )

17 Poststelle Die Poststelle gehört zum Bereich Zentralen Dienste im Dezernat IV und ist in der Sonnenstraße angesiedelt. Sie ist für den zentralen Postein- und -ausgang der Hochschule sowie für die Verteilung innerhalb der Hochschule und Bearbeitung der Dienstpost zuständig. Über die Poststelle werden auch die Außenbereiche am MOP und Uni-Campus versorgt. Ansprechpersonen: Elke Valero und Uwe Daugsch ( ) Schlüsselausgabe Die Schlüssel für Ihr Büro, Fachbereich oder Verwaltung, in der Sonnenstraße, erhalten Sie im Dezernat IV, Facilitymanagement. Ansprechpersonen: Melanie Mikut ( ) und Annette Solka ( ) Die Schlüssel für den Max-Ophüls-Platz, Fachbereich Design, erhalten Sie beim dortigen Hausmeister. Ansprechperson: Walter Schlitt ( ) Die Schlüssel für den Gebäudekomplex Emil-Figge-Straße 40 bis 44 erhalten Sie beim dortigen Hausmeister. Ansprechperson: Michael Osthaus ( ) Unterschriftenregelung Die Unterschriftsregelungen und Zeichnungsbefugnisse sind in der Geschäftsordnung der Verwaltung geregelt. Sie regelt Verantwortlichkeiten und Geschäftsprozesse, die für die Fachhochschule Dortmund als moderner Dienstleistungsbetrieb unumgänglich sind und soll zur Arbeitserleichterung beitragen. Die Geschäftsordnung steht Ihnen im Internet unter der Rubrik Rechtliches auf der Startseite der Verwaltung zur Verfügung. Ansprechperson: Jutta Neuburger ( ) Webmaster Seit 2006 wird der Internetauftritt der FH-Dortmund mittels eines Content Management Systems (CMS) realisiert. Das CMS ermöglicht mit Hilfe von Seitenvorlagen (Templates) eine gemeinschaftliche Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten für das Internet. Redakteure sind hierdurch in der Lage Internetseiten in ihrem Bereich ohne Programmier- oder HTML-Kenntnisse zu erstellen und zu pflegen. Über dies besteht für Lehrende und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachbereiche die Möglichkeit ihre eigene Profilseite (»persönliche Homepage«) zu erstellen. Die Abteilung "Web-Management" des Dezernats VI steht allen Redakteuren der Hochschule bei der Erstellung und Pflege von Webseiten beratend und unterstützend zur Seite. Ansprechpersonen: Markus Ackerschott ( ) und Julia Friedrich ( )

18 Zu guter Letzt Ihr Feedback Fehlten Ihnen wichtige Informationen, die Ihnen in den ersten Arbeitswochen weiter geholfen hätten? Dann geben Sie uns bitte Ihre Anregungen weiter! Wenn Sie Fragen haben,... Wenn Sie eine Idee haben, wie wir den USB-Stick erweitern können,... Wenn Ihnen unser USB-Stick gefällt,... Wenn geben Sie eine Rückmeldung an die Personalabteilung, SG Personalentwicklung Sarah Kelbch (0231/ ) Birgit Hase (0231/ ) Annika Keuthen (0231/ ) Hohe Str. 28, Dortmund Wir freuen uns über Ihr Feedback!

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