Schulwechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule 2019/2020. Version

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1 Schulwechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule 2019/2020 Version

2 Schulformen in Bremen In Bremen gibt es zur Zeit: 8 Gymnasien und alle Gesamtschulen, Stad;eilschulen und Schulzentren haben sich in Oberschulen gewandelt nur 4 verbleibende Förderzentren

3 Regelungen des SchulVerwG, die den Übergang 4/5 betreffen Lernentwicklungsbericht Ende des 1. Halbjahres der Klasse 4 Aufnahmeverordnung Kapazitätsrichtlinien

4 Lernentwicklungsbericht im 1. Halbjahr der Klasse 4 In den Fächern Deutsch und MathemaIk jeweils 4 Kompetenzbereiche Die Anforderungen dieser Kompetenzbereiche sind für Deutsch und MathemaRk festgeschrieben Entscheidung, ob die Leistung des Kindes in MathemaRk und Deutsch in allen Kompetenzbereichen über dem Regelstandard liegt

5 Kompetenzbereiche Kompetenzbereiche Deutsch Sprechen und Zuhören Lesen - mit Texten und Medien umgehen Schreiben - Texte verfassen - Rechtschreiben Sprache und Sprachgebrauch untersuchen Kompetenzbereiche MathemaIk Form und Veränderung Zahlen und OperaRonen Größen und Messen Daten und Zufall

6 Kompetenzbereiche in Deutsch und MathemaIk Das heißt: Nur wenn ein Kind alle 8 Kompetenzbereiche (4 x Deutsch, 4 x MathemaRk) deutlich erfüllt, liegt es über dem Regelstandard. 1. In jedem der 4 Kompetenzbereiche muss mindestens 1 Kreuz im 9. oder 10. Kästchen sein. 2. Insgesamt muss die Mehrheit der Kreuze mindestens im 9. Kästchen sein.

7 Beispiel MathemaIk:

8 Sonderfall LRS und über Regelstandard: Nachteilsausgleich (Leistungserhebung) und Notenschutz (Leistungsbewertung): Schülerinnen und Schüler, die eine LRS haben und in allen anderen Bereichen über dem Regelstandard sind können dem ReBUZ vorgestellt werden. für Dyskalkulie gibt es keinen Nachteilsausgleich und Notenschutz

9 Anwahl der weiterführenden Schule - zeitlicher Ablauf - Elternberatung in den Grundschulen und Ausgabe der Anmeldebögen (auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf LSV und W+E) zwischen bis Abgabe der Anmeldebögen bis zum in der Grundschule Härtefallanträge direkt bei der weiterführenden Schule abgeben Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen bis Anfang März Herausgabe der Aufnahmebescheide Elternberatung durch die Behörde vom

10 Anwahl der weiterführenden Schule Eltern entscheiden frei, an welcher Schulform (GY oder OS) und Schule sie ihr Kind anmelden wollen, wenn sie an dem Beratungsgespräch der Grundschule teilgenommen haben Ausnahme: Kinder mit besonderem Förderbedarf, hier entscheidet die Behörde Es werden noch 4 Förderzentren fortgeführt: - FöZ für Hören und KommunikaRon (Marcusallee) - FöZ für Sehen und visuelle Wahrnehmung (Georg-Droste- Schule) - FöZ für körperliche und motorische Entwicklung (Paul-Goldschmidt-Schule) - FöZ für sozial-emoronale Entwicklung (Fritz-Gansberg-Str.)

11 Die Anmeldeformulare

12 Anmeldeformular für Oberschule und Gymnasium

13 Anwahl einer Schule in freier TrägerschaX (SifT): Eltern müssen sich frühzeirg an die SifT wenden Eltern aufgenommener Kinder können eine Verzichtserklärung unterschreiben. Tun sie das nicht, nehmen die Kinder ganz normal an dem Verfahren für öffentliche Schulen teil Entscheidung über einen Platz binnen 2 Wochen) Die SifT melden aufgenommene Schülerinnen und Schüler bis zum

14 InformaIonsveranstaltungen der SifT:

15 Anmelde- formular für Kinder mit Förderung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung

16 Anmelde- formular für Kinder mit Förderung im Bereich Lernen oder Sprache

17 Verteilung der neuen Broschüre über die Grundschulen im Dezember 2018 Die Elternbroschüre

18 Die Schul- Nummern in der Broschüre

19 Diese Broschüren finden Sie unter: Service Broschüren & Flyer

20 Anwahl der weiterführenden Schule Die Gymnasien sind frei anwählbar Die Oberschulen sind auch frei anwählbar, aber Grundschulen in der Nähe zugeordnet Ohne Regionaler Zugehörigkeit wird an einigen sehr beliebten Oberschulen seit diesem Jahr fakrsch die Aufnahme ausgeschlossen sein, da auch das Leistungskriterium an die Region anknüpk.

21 Bei der Anwahl beachten! Wer sein Kind mit Erstwahl an einem Gymnasium anmeldet und es ist über dem Regelstandard, wird aufgenommen, wenn die Schule nicht mehr Anmeldungen als Plätze hat. Ansonsten entscheidet das Los. Wer sein Kind mit Erstwahl an einem Gymnasium anmeldet und es ist nicht über dem Regelstandard, läuk Gefahr abgelehnt zu werden, weil die leistungsstarken Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen.

22 Erst-/Zweit-/Dri`wahl Es ist riskant, mit der Zweit- und/oder Dri`wahl eine Schule zu wählen, die in den letzten Jahren schon überangewählt war!

23 Bei der Anwahl beachten! Kinder mit Leistungen über dem Regelstandard haben bei beliebten Schulen kaum eine Chance, an einer Oberschule aufgenommen zu werden, wenn sie nicht zugeordnet sind. Kinder aus einer zugeordneten Grundschule werden vor Kindern aus nicht zugeordneten Grundschulen aufgenommen

24 Wie geht es nach der Anwahl weiter? Mi`eilungen an die Eltern Die Schulen verschicken die Aufnahmebescheide an die Eltern, deren Kind sie aufnehmen ( ). Die Schulbehörde schreibt die Eltern an, deren Kind an keiner der 3 Schulen aufgenommen wurde. Hier ist die Rückmeldung der Eltern gefragt! Ansonsten erfolgt eine Zuordnung durch die Behörde! Die neue Schule schickt eine Einladung, z. B. zu einem Eltern-Infoabend.

25 Verfahren, wenn ein Kind keine Wunschschule erhalten hat Behörde informiert über Schulen, an denen noch Plätze zur Verfügung stehen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a. Eltern erhalten eine feste Zusage für einen Schulplatz an einer Schule, an der genügend Plätze zur Verfügung stehen. b. Neben dieser Zusage hat man die Möglichkeit an einem weitern Losverfahren an einer in Frage kommenden Schule teilzunehmen, an der noch wenige Plätze zur Verfügung stehen. (nachrangiges Losverfahren)

26 Kriterien für das nachrangige Losverfahren An Gymnasien werden zunächst Kinder mit ürs ausgelost. An Oberschulen kommen alle in einen Lostopf (keine Kriterien wie Schulweglänge oder Zuordnung...) man kann nur an einem Losverfahren teilnehmen Der zugesagt Platz bleibt bis zum Abschluss des nachrangigen Losverfahrens bestehen. Eltern erhalten einen Zuweisungsbescheid ( ) für vorher nicht aufgenommene Kinder.

27 Besonderheiten der Gymnasien Unterricht mit einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau verpflichtende 2. Fremdsprache ab Klasse 6 alle Abschlüsse (erweiterte Berufsbildungsreife, Mi;lerer Schulabschluss, Abitur) kein Sitzenbleiben vor Klasse 9 kein Abschulen Klassenfrequenz : max. 30 Schüler Abitur nach 12 Jahren (Ausnahme: Gy Links der Weser auch nach 13 Jahren) frei anwählbar ohne regionale Zuordnung

28 Anforderungen Gymnasium Bi;e beachten Sie: Kinder, die auf einem Gymnasium angemeldet werden, sollten: Spaß am Lernen haben sich gut konzentrieren können leistungsbereit sein belastbar sein selbstständig arbeiten können

29 Die 8 Gymnasien:

30 Besonderheiten der Oberschule Unterricht nach Neigung und Lernfähigkeit durch Differenzierung auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus alle Abschlüsse (einfache Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Mi;lerer Schulabschluss, Abitur) kein Sitzenbleiben vor Klasse 10 Klassenfrequenz: max. 25 Schüler Abitur in der Regel nach 13 Jahren, aber z. T. auch nach 12 Jahren möglich, entweder in der eigenen Oberstufe oder in einer zugeordneten gymnasialen Oberstufe

31 Zugeordnete Oberschulen und deren Kennenlerntage : Roland zu Bremen Oberschule , 10:00 14:00 Uhr, Schulgebäude B Schnuppertag: Unterrichtsbesuche, anschließend Aula Oberschule an der Hermannsburg , Uhr, Pavillion 2 Unterrichtseinblicke für Eltern und Schüler

32 Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren wird nur bei Überanwahl durchgeführt und erfolgt nach folgenden Kriterien Gymnasium: 1. bis zu 10 % Härtefälle (Regelbeispiel Geschwisterkinder mit familiärer Härte über dem Regelstandard) 2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen oder Sportkader 3. Kinder über Regelstandard bis 100 % (ggf. Los) 4. Geschwisterkinder mit familiärer Härte nicht über dem Regelstandard 5. alle übrigen Bewerber (ggf. Los) Oberschule: 1. bis zu 10 % Härtefälle (Regelbeispiel Geschwisterkinder mit familiärer Härte) 2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen oder Sportkader 3. bis zu 33 % Kinder mit Leistung über dem Regelstandard regional zugeordnet (ggf. Los) 4. regional zugeordnete Grundschulen; Zuzug vor Schuljahresbeginn gleichgestellt (ggf. Los) 5. alle übrigen Bewerber (ggf. Los)

33 Härtefallregelung Voraussetzungen für einen Härtefall sind: 1. Für die vorhandene Behinderung gibt es an der Schule die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen. 2. Aufgrund einer außergewöhnlichen familiären und sozialen SituaIon entstehen erhöhte Belastungen, wenn das Kind nicht an dieser Schule untergebracht werden kann. 3. Ein Geschwisterkind (im familienrechtlichen Sinn) befindet sich bereits in derselben Schule. Auch dieser Härtefall ist ausführlich zu begründen! Dieser Härtefall bricht am Gymnasium nicht das Leistungskriterium, wenn es mehr Bewerber ürs als Plätze gibt. Härtefallantrag: Formloses Schreiben bis zum Ablauf der Anmeldefrist in der weiterführenden Schule abgeben!

34 Härtefallregelung Der Härtefall ist glaubhak zu machen. Medizinische Tatsachen durch A;este nachweisen BetreuungssituaRon immer belegen (Arbeitsvertrag, Stellungnahme des Arbeitgebers...) Es gibt fakrsch keine Privilegierung für Geschwisterkinder. Einzelfälle werden immer geprük. Den Härtefall drei oder mehr Kinder und nur zwei Schulen gibt es nicht mehr. Die Bildungsbehörde muss zusrmmen, wenn einem Härtefall sta;gegeben werden soll ( 8 Abs. 5 Satz 2 AufnahmeVO).

35 Härtefallantrag für Zwillinge Eltern von Zwillingen müssen einen begründeten Härtefallantrag stellen, wenn beide Kinder auf dieselbe Schule gehen sollen. Sonst kann es passieren, dass ein Kind weggelost wird. Diese Härtefallanträge führen nicht zu einer bevorzugten Aufnahme vor allen anderen sondern sollen eine Trennung vermeiden helfen. Geschwisterkinderhärtefälle sind so zu stellen, wie alle anderen. Eine Privilegierung der Zwillinge gibt es nicht mehr.

36 Beispiele für das Losverfahren 1. Gymnasium 2. Oberschule Zur Beachtung: Das Losverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn die Schule überangewählt ist!

37 Beispiel Gymnasium mit 150 Plätzen und Geschwisterkindern

38 Beispiel Oberschule mit 150 Plätzen und Geschwisterkindern

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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