Karin Böllert Rauhes Haus Die Reform des SGB VIII Ziele, Herausforderungen, Umsetzung
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- Hertha Kurzmann
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1 Karin Böllert Rauhes Haus Die Reform des SGB VIII Ziele, Herausforderungen, Umsetzung
2 Zur Erinnerung: Aus der Reform SGB VIII wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Gespräch im BMFSFJ mit den Fachverbänden und Ländern zum Landesvorbehalt bei jungen Geflüchteten im Dezember 2016 Anfang März Referentenentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und sehr kurze Frist zur Anhörung der Fachverbände und der Länder kurz vor dem 16. DJHT (24.3.) Gesetzentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes Beratungen im Bundesrat ursprünglich 60 Änderungsanträge - April/Mai 2017 Dialogforen des BMFSFJ in Kooperation mit dem Deutschen Verein seit Frühjahr 2017 (Auf dem Weg in eine inklusive KJH, Zusammenführung der Leistungen für Kinder u. Jugendliche aus einer Hand, Ausgestaltung der Bedarfsfeststellung und des Hilfeplanverfahrens, Absicherung der Rahmenbedingungen der Sozialraumorientierung und Finanzierung) Zahlreiche Stellungnahmen (DJI, DV, AWO, Diakonie etc.) Reform des SGB VIII
3 Anhörung im Bundestagsausschuss Zwischenbilanz Dialogforum Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe Beschlussfassung Bundestag - um 1.30 (!) geplante Beschlussfassung des Bundesrates als einer von 50 Tagesordnungspunkten (keine Eilzuständigkeit) Runternahme von der Tagesordnung des Bundesrates am Kein Tagesordnungspunkt im Bundesrat am Veranstaltungsreihe mit dem DIFU Politik trifft Praxis ab Herbst 2016 Fortsetzung der Dialogforen BMFSFJ/DV Reform des SGB VIII
4 Reform des SGB VIII
5 Diskussionspapier Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII (Stand ) Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.v. Reform des SGB VIII
6 Und dann Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode Wir werden die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, den Kinderschutz verbessern und die Familien unterstützen. Das bestehende Kinder- und Jugendhilfegesetz hat sich in seiner Grundausrichtung bewährt und hohe Akzeptanz erfahren. Gesellschaftliche Veränderungen und fachpolitische Erkenntnisse bringen es aber mit sich, dass es weiterentwickelt werden muss. Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln. Ziel muss ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt. Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur. Die Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung bleibt Anspruch und Auftrag der Jugendhilfe. Die enge Kooperation aller relevanten Akteure muss einen stärkeren Stellenwert einnehmen. Reform des SGB VIII
7 Dazu gehört auch, dass im Interesse von fremduntergebrachten Kindern die Elternarbeit und die Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern gestärkt und gefördert werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern sollen die präventiven sozialräumlichen Angebote gestärkt werden. Die Verantwortung bleibt bei den Kommunen und Ländern. Im Vorfeld einer Gesetzesinitiative werden wir einen breiten Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen führen. Darüber hinaus sollen Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit gesammelt und systematisch ausgewertet werden. Im Rahmen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung sollen sich betroffene Eltern, Pflegeeltern, Kinder und andere vertraulich äußern können. Wir werden diese Auswertung mit Blick auf systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Verfahren mit aufnehmen. Reform des SGB VIII
8 Wir werden mit einer Auftaktkonferenz am 6. November 2018 in den Prozess starten. Daran soll sich ein einjähriger Beratungsprozess in einer Arbeitsgruppe mit rund 50 Mitgliedern anschließen, in der alle relevanten Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und auch der Gesundheitshilfe sowie Länder und Kommunen vertreten sind. ( ) In die Beratungen der Arbeitsgruppe werden die Ergebnisse des bisherigen Diskussionsprozesses, insbesondere die Beschlüsse der JFMK und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, etwa zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung oder zur Inklusion für junge Menschen mit Behinderungen, einbezogen. Einfließen sollen auch die Ergebnisse des Dialogforums Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, des Dialogforums Pflegekinderhilfe" sowie des Dialogforums Bund trifft kommunale Praxis" des Deutschen Instituts für Urbanistik. Reform des SGB VIII
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13 Der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.v. wurde vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, federführend), Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Geschäftsführung der Arbeitsgruppe KINDER PSYCHISCH KRANKER UND SUCHTKRANKER Reform des SGB VIII ELTERN beauftragt.
14 Und jetzt: Auftakt zum Beteiligungsprozess für das neue Kinder- und Jugendhilferecht in Deutschland am in Berlin Wir alle wollen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die wirksam für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen arbeiten kann. Wir setzen dabei auf einen breiten Dialog, auf einen umfassenden Austausch mit allen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in angrenzenden wichtigen Bereichen, Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen. Reform des SGB VIII
15 Mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir dazu beitragen, dass auch die Jüngsten gut durchs Leben kommen: die Kinder. Mit unserem Beteiligungsprozess wollen wir die Fachwelt in die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts schon vor dem Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen. Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden. Reform des SGB VIII
16 Mitreden Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe Wie soll die Kinder- und Jugendhilfe modernisiert werden? Mit Mitreden Mitgestalten startet das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe. Informieren Sie sich hier über den Prozess, Ihre Beteiligungsmöglichkeiten und den Stand der Diskussionen zu den Themen der Kinder- und Jugendhilfe. Das BMFSFJ wird bei der Organisation des Dialogprozesses unterstützt durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren Zebralog, sowie deren Partnern, dem Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (IJOS GmbH) und dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ ggmbh). Reform des SGB VIII
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18 Wer ist im Prozess beteiligt? Das BMFSFJ sucht den Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe und den Ländern und Kommunen. Darüber hinaus werden Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit gesammelt und systematisch ausgewertet. Im Rahmen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung sollen sich Eltern, Pflegeeltern, Kinder, Fachkräfte und Andere vertraulich äußern können. Diese Auswertung wird mit Blick auf systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Verfahren mit aufgenommen. Reform des SGB VIII
19 Wie kann man sich beteiligen? Die Fachöffentlichkeit erhält im Vorfeld der Arbeitsgruppentreffen die Möglichkeit, auf der Plattform ihr Fachwissen in die Arbeit der Arbeitsgruppe einfließen zu lassen. Für jede Online-Konsultation finden sich konkrete Fragen auf der Plattform, die sich thematisch an den jeweiligen Themen der AG orientieren. Diese Konsultationen starten einige Wochen vor den AG-Sitzungen. Teilnehmen an den Online-Konsultationen kann, wer eine Anbindung hat an Organisationen und Institutionen, die von dem Prozess betroffen sind. Reform des SGB VIII
20 Welche Aufgaben hat die Arbeitsgruppe SGB VIII: Mitreden Mitgestalten? In der Arbeitsgruppe diskutieren Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen die grundlegenden Themen und Bereiche für die Modernisierung der Kinderund Jugendhilfe auf Grundlage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Die Arbeitsgruppe wird von der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, geleitet. Auch die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung stehen der AG, die sich im Januar 2019 konstituieren soll, zur Verfügung. Unterstützt wird die AG durch eine Unterarbeitsgruppe Quantifizierung und Statistik. Reform des SGB VIII
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22 Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation Reform des SGB VIII
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25 Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen / Mehr Inklusion Die Diskussionen, die zur Identifizierung der Themen zu diesem Bereich analysiert wurden, beziehen sich sowohl auf Regelungsgegenstände des KJSG, als auch auf weitere Überlegungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Reform des SGB VIII
26 Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren Eltern unterstützen Familien stärken Grundlage der Themen ist eine Analyse der bisherigen Diskussionen, insbesondere zum Referenten- und Regierungsentwurf des KJSG. Reform des SGB VIII
27 Prävention im Sozialraum stärken Die hier analysierten Diskussionen beziehen sich nicht auf Regelungsgegenstände des KJSG, sondern auf weitere Überlegungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Reform des SGB VIII
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31 Wissenschaftliche Begleitung des Dialogprozesses Reform des SGB VIII
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35 Erste Einschätzungen Der zweite Anlauf einer Reform des SGB VIII fängt nicht bei Null an! Die Inhalte knüpfen an den vorherigen Reformprozess, an Konsens und strittige Vorstellungen an! An der Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird festgehalten! Inklusion ist ein Querschnittsthema im gesamten Reformprozess! Der neue Reformprozess baut auf breiter Beteiligung und Transparenz auf! Der Beteiligungsprozess ist vielschichtig und zeitlich sehr dicht! Die wissenschaftliche Begleitung ist sehr ambitioniert! Reform des SGB VIII
36 Deutlich gemacht werden muss, mit welchen Kostenfolgen eine Reform des SGB VIII verbunden ist! Eine fachlich konsensuelle Reform kostet! Inklusion ist mehr als die große Lösung! Inklusion heißt alle jungen Menschen in ihrer Vielfalt diversity orientiert gleichberechtigt zu berücksichtigen! Ein breiter Beteiligungsprozess weckt vielfältige Erwartungen, die nicht alle erfüllt werden können! Die Reform setzt Kompromissbereitschaft voraus und die politische Steuerung von Interessenlagen! Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsgrundschulplatz hat bislang keinen Ort im Reformprozess! Ein fünftes Themenfeld Jugendhilfe und Schule könnte mit der Zielperspektive eines neuen Leistungsbereiches im SGB VIII dieses politische Ziel in den Reformprozess integrieren! Bei der Breite der Themen ist ein Alles oder Nichts keine realistische Perspektive! Der Reformprozess wird u.u. in mehreren Schritten zu realisieren sein! Reform des SGB VIII
37 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Reform des SGB VIII
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