Merkblatt Omnibusunternehmernehmer Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr

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1 Merkblatt Omnibusunternehmernehmer Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr Erlaubnispflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei der Beförderung von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise vom Schulträger das Beförderungsentgelt entrichtet wird. Für die Erteilung der Genehmigung sind unterschiedliche Verkehrsbehörden zuständig. Die zuständigen Verkehrsbehörden des IHK-Bezirks Cottbus sind in der Anlage 4 aufgeführt. Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die fachliche Eignung des Unternehmens in Person des Verkehrsleiters (Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürlich Person), das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen. 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Um die Anforderungen der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck weist das Unternehmen anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens für das erste genutzte Fahrzeug und für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt. Der Nachweis kann durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung erbracht werden, die von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf. Zudem können die Genehmigungsbehörden weitere Unterlagen, wie Bescheinigungen in Steuersachen der Finanzämter oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern. IHK Cottbus 1

2 2. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit ist sowohl von dem Unternehmer selbst als auch vom Verkehrsleiter nachzuweisen, sofern der Unternehmer nicht auch gleichzeitig der Verkehrsleiter ist. Der Genehmigungsbehörde sind entsprechende Dokumente vorzulegen, u. a. ein behördliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Nachweis der fachlichen Eignung Fachlich geeignet ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind. Die prüfungsrelevanten Sachgebiete sind vorgegeben durch den Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/ 2009 in der jeweils geltenden Fassung. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt grundsätzlich durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Alternativ zur schriftlichen Fachkundeprüfung ist eine Übergangsregelung zur Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit vorgesehen. Demnach kann die fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 4. Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt werden sein. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen sowie aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Gleichwertige Abschlussprüfungen Aktuell gibt es in Deutschland keinen Hochschul-, Fachschul- oder auch Berufsabschluss, der die Kenntnisse der Sachgebiete gemäß EG-VO 1071/ 2009 vollständig abdeckt. Alle aus der bisher geltenden nationalen Berufszugangs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz als gleichwertig anerkannte Abschlussprüfungen gelten bisher weiter, sofern Sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden. Dies sind: 1. Kaufmann/ Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; 2. Verkehrsfachwirt/ Verkehrsfachwirtin; 3. Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; 4. Diplombetriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; 5. Diplom-Betriebswirt/ in im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; Diplom-Verkehrswirtschaftler/in an der TU Dresden; Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn, 6. Diplom-Verkehrswirtschaftler/in der Technischen Universität Dresden Es ist jedoch nicht sicher, ob diese bislang anerkannten Ausbildungsberufe und Studiengänge nach Inkrafttreten der neuen nationalen Berufszugangsverordnung künftig als Fachkundenachweise anerkannt werden. IHK Cottbus 2

3 Im Personenverkehr ist noch nicht sicher, ob es eine Besitzstandschutzregelung für alte Abschlussprüfungen geben wird. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK Cottbus. Die Gebühr beträgt z. Zt. 30,00. Fachkundeprüfungen Örtlich zuständig ist die IHK Cottbus für alle Antragsteller, die Ihren Hauptwohnsitz im IHK-Bezirk haben. Das sind die Stadt Cottbus und die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz sowie der Landkreis Spree-Neiße. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen (jeweils 120 Minuten) und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil (max. 30 Minuten), die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (300 Punkte) gewichtet sind: - Teil 1: Schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und offenen Fragen zu 40 Prozent (120 Punkte), - Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (105 Punkte), - mündliche Prüfung zu 25 Prozent (75 Punkte). Bewertung der Prüfungsleistung Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d. h. 180 von 300 Punkten erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d. h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d. h. im Teil 1 unter 60 Punkten bzw. im Teil 2 unter 52,5 Punkten erreicht wurden). Sie entfällt ebenfalls, wenn bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (= 180 Punkte) erreicht sind. IHK Cottbus 3

4 Prüfungssachgebiete A. Bürgerliches Recht (Vertragsgestaltung, Beförderungsbedingungen, Reklamation), B. Handelsrecht (Verpflichtung der Kaufleute, Rechtsformen), C. Sozialrecht (Arbeitnehmervertretungen, soziale Sicherheit, Arbeitsverträge, Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Berufskraftfahrer-Qualifizierung), D. Steuerrecht (Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und Einkommensteuer, Verkehrswegeabgaben), E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens (Zahlungsmittel, Kreditformen, Bilanz) F. Betriebsergebnis, Kostenrechnung, Budget, Personaleinsatz, Marketing, Versicherungen, Telematik, Rechnungserstellung, Tarife und Preisbildung), G. Marktzugang (Genehmigungen, Auftragsvergabe, Kontrollen, Berufszugang, Unternehmensgründung, Erstellen erforderlicher Schriftstücke, Kontrolle und Aufbewahren der Beförderungspapiere, Ordnung der Personenverkehrsmärkte, Verkehrsdienste und pläne), H. Normen und technische Vorschriften (Fahrzeugabmessungen, Gewichte, Fahrzeugauswahl, Betriebserlaubnis, Zulassung, Immissionsschutz, Wartung), I. Straßenverkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung, Straßengeografie). Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHKs einen ausführlichen Orientierungsrahmen entwickelt, den Sie als separaten Download finden. Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung hat entsprechend dem beigefügten Formular (Anlage 1) mindestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn zu erfolgen. Die Prüfungstermine werden von der IHK festgelegt (Anlage 2). Senden Sie uns bitte beigefügtes Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Fügen Sie bitte zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der Kammer. Die Gebühr beträgt z. Zt. 240,00 (auch für jede Wiederholungsprüfung) und ist vor Prüfungsbeginn zu überweisen oder bei der Kammer einzuzahlen. Der Prüfungsteilnehmer hat vor Prüfungsbeginn die Gebührenbegleichung nachweislich vorzulegen. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit hin: IHK Cottbus 4

5 Lehr und Übungsbücher - Burgmann, Michel; Haselau, Wolfgang; Schilling, Horst Grenzüberschreitender Omnibusverkehr, Loseblatt, (Grundwerk), München: Verlag Heinrich Vogel - Helf-Marx, Christiane; Sach- und Fachkunde-Vorbereitung zur Prüfung, Fachrichtung Omnibusverkehr, Bottrop: ABSV-HEMA UG (haftungsbeschränkt) (Lehrbuch, Fragekatalog, Lösungsbuch) - Kampmann, Ulrich R.: Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde-Prüfung Omnibusunternehmer Loseblattausgaben (1 Jahr Updates) und Omnibus-Kostenrechnung Omnibus-Kostenrechnung, Fachbuch & Kalkulationsprogramm auf CD, Recklinghausen; Werbeagentur & Lernmittelverlag Kampmann - Krems, Johannes; Der Omnibusunternehmer-Leitfaden für die Fachkundeprüfung, München; Verlag Heinrich Vogel - Lehrbuch Fachkunde Bustouristik- Reisen Mobil, Hamburg; Pressup GmbH, Tel Christoph Rang; Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr, München; Verlag Heinrich Vogel - Kerler, Siegfried; Betriebliches Rechnungswesen im Transportgewerbe-Güter- und Personenbeförderung, München; Verlag Heinrich Vogel Textsammlungen - Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, Düsseldorf; Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG Kommentare - Hole, Hans-Gerhard: BOKraft, Kommentar, München: Verlag Heinrich Vogel - Krämer, Horst BOKraft, Kommentar, Düsseldorf; Verkehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG - Personenbeförderungsrecht Personenbeförderungsgesetz mit EU-Vorschriften, Regionalisierung und Freistellungsverordnung, BOKraft, Berufszugangsverordnung sowie sonstige nationale Nebenbestimmungen, München: Verlag C.H. Beck Achten Sie wegen möglicher Rechtsänderungen darauf, nur aktuelles Material zu verwenden! Anschriften der Verkehrsverlage - Deutscher Verkehrs-Verlag GmbH, Postfach , Hamburg, - ABSV-HEMA UG (haftungsbeschränkt), Ruhehorst 37, Bottrop, - Verlehrsverlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Corneliusstr. 49, Düsseldorf, - Verlag C.H. Beck ohg, Wilhelmstr. 9, München, - Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Aschauer Str. 30, München, Schulungsveranstalter Verschiedene Veranstalter bieten in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Die Veranstalter informieren in eigener Verantwortung ohne Autorisierung durch die Kammer. Die Kontaktdaten finden Sie in der Anlage 3. IHK Cottbus Ansprechpartnerin: Manuela Lenk, Telefon: , lenk@cottbus.ihk.de IHK Cottbus 5

6 Anlage 1 Industrie- und Handelskammer Cottbus Telefon: Fax: Goethestraße Cottbus Anmeldung zur Fachkundeprüfung Omnibusverkehr (Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen) Name:... Vorname:... ggf. Geburtsname:... männlich weiblich Geburtsort:.. Staatsangehörigkeit:. geboren am:... Geburtsland:... Wohnanschrift:... (Straße/ PLZ/ Ort) Telefon: Rechnungsanschrift: (Bitte obige Angaben in Druckschrift ausfüllen!) Ich melde mich verbindlich für die o. g. Fachkundeprüfung an. erstmals als Wiederholungsprüfung, zuletzt abgelegt bei der IHK am Ich bitte mich am... für eine Prüfungsteilnahme vorzumerken. Mir ist bekannt: Die Hinweise zur Bewertung, zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Bestehen habe ich gelesen. Der aktuelle Gebührentarif der IHK Cottbus informiert über die konkreten Prüfungsgebühren, welche vor der Prüfung zu entrichten sind. Der Einzahlungsbeleg ist zur Prüfung vorzulegen. Der Rücktritt/die Abmeldung von der Prüfung ist nur schriftlich möglich. Ich erkläre, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe Ort, Datum Unterschrift Anlage: Kopie Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung) IHK Cottbus 6

7 Hinweise zu Bewertung, Zulassungsvoraussetzungen, Bedingungen des Bestehens Rechtsquellen: Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und Prüfungsordnung für Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und des Straßenpersonenverkehrs IHK Cottbus 7

8 Anlage 2 Termine 2019 Fachkundeprüfungen im Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr im Land Brandenburg Die schriftlichen Prüfungen der IHK Cottbus finden in Cottbus, Goethestraße 1 und optional in der Geschäftsstelle in Schönefeld, Mittelstraße 5 statt. Straßenpersonenverkehr Termine schriftlich Termine mündlich IHK Cottbus IHK Cottbus IHK Potsdam IHK Ostbrandenburg IHK Cottbus IHK Ostbrandenburg IHK Potsdam Industrie- und Handelskammer Cottbus Industrie- und Handelskammer Potsdam Frau Manuela Lenk Herrn Klaus Paragenings Goethestraße 1 Breite Straße 2a-c Cottbus Potsdam Tel.: Tel.: Fax: Fax: Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg Frau Gundula Herner Puschkinstr. 12 b Frankfurt (Oder) Tel.: Fax: IHK Cottbus 8

9 Schulungsveranstalter 1. TÜV Akademie GmbH Regionalbereich Brandenburg Niederlassung Lauchhammer Ernst-Schneller-Straße Lauchhammer-West 2. Verkehrsfach- und Fahrschule Klett Bahnhofstraße Königs Wusterhausen 3. Verkehrsinstitut Starick C. - A. - Groeschke-Straße Forst (Lausitz) (Kurse werden auch in den Niederlassungen Cottbus, Spremberg, Peitz, Guben und Weißwasser angeboten) 4. Eurojobcenter GmbH & Co. KG. Gerhard-Hauptmann-Straße Cottbus 5. Akademie für Transport und Verkehr Andreas Schöbel Nordparkstraße Cottbus 6. Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH (ISUP) Leipziger Straße Dresden 7. Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. Hedemannstr. 13, Berlin 8. ABSV-HEMA UG (haftungsbeschränkt) Ruhehorst 37, Bottrop (Kurse werden bundesweit abgehalten; auch im Kammerbezirk) 9. ABZ-Verkehrsschulung Wilhelminenhofstr Berlin 10. Verkehrsseminare Naumann In der Strehle 36 b Kasbach-Ohlenberg (Seminarort: Hotel & Restaurant Irmer, Berlinerstraße 88, Kolkwitz bei Cottbus) Stand: November 2018 Anlage 3 Frau Döbel, Herr Rimke Telefon: Fax: Internet: Herr Klett Telefon: Funk: Frau Starick Telefon: Fax: info@verkehrsinstitut-starick.de Frau Schlüter Telefon: Fax: schlueter@eurojobcenter.net Herr Schöbel, Frau Brellenthin Telefon: Fax: info@atv-mobil.de Internet: Frau Grafe Telefon: Fax: isup@isup.de Internet: Telefon: Fax: info@fuhrgewerbe-innung.de Telefon: Fax: info@absv-hema.de; info@verkehrsverlag-hema.de Internet: Telefon: info@abz-verkehrsschulungen.de Internet: Telefon: Fax: Mobil: verkehrsseminare-naumann@mail.de Internet: IHK Cottbus 9

10 Zuständige Behörden des IHK-Bezirkes Cottbus Stand: November 2018 Anlage 4 Für Busse (ab 10 Personen): Landesamt für Bauen und Verkehr Telefon: oder Lindenallee Dahlwitz-Hoppegarten Poststelle@lbv.brandenwww.lbv.brandenburg.de burg.de Für Pkw (bis 9 Personen): Stadtverwaltung Cottbus Telefon: Fachbereich Ordnung und Sicherheit strassenverkehrsbehoerde@ Servicebereich Straßenverkehrsbehörde cottbus.de Karl-Marx-Straße Cottbus Landkreis Dahme-Spreewald Telefon: Straßenverkehrsamt strassenverkehrsamt@dahme- Fontaneplatz 10 spreewald.de Königs Wusterhausen Landkreis Elbe-Elster Telefon: Straßenverkehrsamt stva@lkee.de Personen-/Güterverkehr Riesaer Straße Bad Liebenwerda Landkreis Oberspreewald-Lausitz Telefon: Straßenverkehrsamt strassenverkehrsamt@osl- Straße der Freundschaft 27 online.de Calau Landkreis Spree-Neiße Telefon: Straßenverkehrsamt ordnungsamt@lkspn.de Personen- und Güterverkehr Heinrich-Heine-Str Forst (Lausitz) IHK Cottbus 10

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