Omnibusunternehmer. I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
|
|
- Oskar Fischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: April 2018 Omnibusunternehmer (Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs) I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei der Beförderung von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer). Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 1 II. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die fachliche Eignung des Unternehmens in Person des Verkehrsleiters (Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürlich Person), das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet:
2 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Um die Anforderungen der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck weist das Unternehmen anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens für das erste genutzte Fahrzeug und für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt. Der Nachweis kann durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung erbracht werden, die von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf. Zudem können die Genehmigungsbehörden weitere Unterlagen, wie Bescheinigungen in Steuersachen der Finanzämter oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern. 2. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit ist sowohl von dem Unternehmer selbst als auch vom Verkehrsleiter nachzuweisen, sofern der Unternehmer nicht auch gleichzeitig der Verkehrsleiter ist. Der Genehmigungsbehörde sind entsprechende Dokumente vorzulegen, u.a. ein behördliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Nachweis der fachlichen Eignung Fachlich geeignet ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind. Die prüfungsrelevanten Sachgebiete sind vorgegeben durch den Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/ 2009 in der jeweils geltenden Fassung. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt grundsätzlich durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Alternativ zur schriftlichen Fachkundeprüfung ist eine Übergangsregelung zur Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit vorgesehen. Demnach kann die fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 4.Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt werden sein. 2/10
3 Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein formloser schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen sowie aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Gleichwertige Abschlussprüfungen Aktuell gibt es in Deutschland keinen Hochschul-, Fachschul- oder auch Berufsabschluss, der die Kenntnisse der Sachgebiete gemäß EG-VO 1071/ 2009 vollständig abdeckt. Alle aus der bisher geltenden nationalen Berufszugangs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, sofern Sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden. Dies sind: Kaufmann/ Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Verkehrsfachwirt/ Verkehrsfachwirtin; Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; Diplombetriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; Diplom-Betriebswirt/ in im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; Diplom-Verkehrswirtschaftler/in an der TU Dresden; Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung (Umschreibung) aus. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Die IHK Erfurt ist zuständig für die Landkreise Eichsfeldkreis, Nordhausen, Wartburgkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer-Land und die Städte Eisenach, Erfurt, Weimar. Die Prüfungsgebühr beträgt 120,00. Prüfungssachgebiete Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei zweistündigen schriftlichen und ggf. einem ergänzenden halbstündigen mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: A. Bürgerliches Recht (Vertragsgestaltung, Beförderungsbedingungen, Reklamation), B. Handelsrecht (Verpflichtung der Kaufleute, Rechtsformen), C. Sozialecht (Arbeitnehmervertretungen, soziale Sicherheit, Arbeitsverträge, Lenk-/Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Berufskraftfahrer-Qualifizierung), D. Steuerrecht (Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und Einkommenssteuer, Verkehrswegeabgaben), E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens (Zahlungsmittel, Kreditformen, Bilanz, Betriebsergebnis, Kostenrechnung, Budget, Personaleinsatz, Marketing, Versicherungen, Telematik, Rechnungserstellung, Tarife und Preisbildung), F. Marktzugang (Genehmigungen, Auftragsvergabe, Kontrollen, Berufszugang, Unternehmensgründung, Erstellen erforderlicher Schriftstücke, Kontrolle und Aufbewahren der Beförderungspapiere, Ordnung der Personenverkehrsmärkte, Verkehrsdienste und pläne), 3/10
4 G. Normen und technische Vorschriften (Fahrzeugabmessungen, Gewichte, Fahrzeugauswahl, Betriebserlaubnis, Zulassung, Immissionsschutz, Wartung), H. Straßenverkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung, Straßengeogafie). Anmeldung zur Prüfung Senden Sie uns bitte beigefügtes Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Fügen Sie bitte zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. 4/10
5 Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin: Der Omnibusunternehmer Leitfaden für die Fachkundeprüfung mit Prüfungstest und Musterfallstudie Von Johannes Krems, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München, Sach- und Fachkunde, Fachrichtung Omnibusverkehr Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK Verkehrsverlag HeMa e.k. Ruhehorststr. 37, Bottrop BOKraft Kommentar: Betrieb von Omnibus, Obus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München, Handbuch Personenbeförderungsrecht Personenbeförderungsgesetz, Durchführungsverordnungen, Nebengesetze- und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften von Horst Krämer, Verkehrsverlag J. Fischer, Corneliusstr. 49,40215 Düsseldorf, Rechnen im Verkehrsgewerbe Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München Online-Lernplattform Folgende Online-Lernplattform ist uns bekannt: AVB Seminare, Lübbecke, Tel /10
6 Schulungsveranstalter Die in der Anlage 2 aufgeführten Schulungsveranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch. Weitere Auskünfte erteilt das Referat Verkehr des Geschäftsbereiches Existenzgründung und Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Viola Ludwig Betriebsberatung Verkehr Tel Fax ludwig@erfurt.ihk.de Steffen Schulze Abteilungsleiter Existenzgründung/ Unternehmensförderung Tel Fax schulze@erfurt.ihk.de 6/10
7 Zuständige Landesbehörde für die Erteilung einer Genehmigung für den Omnibusverkehr: Anlage 1 Thüringer Landesverwaltungsamt/ Abteilung Wirtschaft und Gesundheit Referat 520 Weimarplatz Weimar Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW: Behörde Landeshauptstadt Erfurt Bürgeramt Gewerbe- u. Aufsichtsangelegenheiten Bürgermeister-Wagner-Str Erfurt Stadtverwaltung Eisenach Straßenverkehrsabteilung E.-Thälmann-Str Eisenach Stadt Weimar Straßenverkehrsbehörde Schwanseestr Weimar Landkreis Eichsfeld Rechts- u. Ordnungsamt Friedensplatz Heiligenstadt Landratsamt Gotha Straßenverkehrsamt 18.-März.-Str Gotha Landratsamt Kyffhäuserkreis Straßenverkehrsbehörde Markt Sondershausen Landratsamt Nordhausen FB Recht und Ordnung Untere Verkehrsbehörde Behringstr Nordhausen Landratsamt Sömmerda Straßenverkehrsamt Wielandstr Sömmerda Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Verkehr u. Fahrerlaubniswesen Bonatstraße Mühlhausen Landratsamt Wartburgkreis Straßenverkehrsamt Erzberger Allee Bad Salzungen Landratsamt Weimarer Land Bahnhofstraße Apolda Telefon /10
8 Schulungsveranstalter Anlage 2 AKV Ausb. u. Koordinierungsstelle f. Verkehrssicherheit Carl-Zeiss-Str Erfurt ABV - Ausbildung Verkehrsleiter & Betriebsleiter Werner Jörrn-Martens Hellerweg Herford Bildungsinstitut f. d. Verkehrsgewerbe Carlo Canciani Fingerhutstr Erfurt-Marbach Tel Fax a.team@jetzweb.de Tel info@avb-seminare.de Tel Mobil: Schulungsstätte: Fahrschule am Thomaseck, Thomasstr Erfurt sowie Camburger Str. 5, Erfurt Dippel & Herold Verkehrsseminare Roland Dippel + Volker Herold GbR Sophienstr Kassel (Lehrgänge bei Bedarf auch vor Ort) EVT Trafoier GmbH Fichtenweg 49 (Gewerbegebiet) Erfurt-Kerspleben Verkehrsseminare Naumann In der Stehle 36 b Kasbach-Ohlenberg (Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk) GBK Rudolf Keil e.k. Existenzgründungs- und Ausbildungszentrum für Güter- & Personenbeförderungsverkehr Hauptstr Großenkneten GGSG Gefahrgutservice Gunzenheimer Schulgasse Gräfenthal (Die Lehrgänge finden in Gotha, Mühlhäuser Str. 9 statt) Tel Fax: info@verkehrsschulekassel.de kontakt@dippelund herold.de Tel Fax: info@trafoier.de Tel Fax: Mobil: verkehrsseminare-naumann@mail.de Tel Fax info@gbk-unternehmensberatung.eu Tel Fax: Mobil: gunzenheimer@ggsg.de 8/10
9 Verkehrsseminare HeMa Reiffstr. 2 a Recklinghausen (Schulungen bundesweit) K & B Verkehrs-Bildungs-Gesellschaft mbh Ausbildungsstätte Buchenwaldplatz Weimar Leo`s Fahrschule Espachstr.6 a Erfurt Hans-O. Siemers -qualifizierte Einzelschulungen- Drosselweg Kaufungen SVG Regionalzentrum Erfurt In der Langen Else Erfurt (GVZl) Verkehrsakademie Thüringen e. V. Rennsteigstraße Zella-Mehlis VAE VerkehrsAusbildung Eichhorn Am Köhlersgehäu Zella-Mehlis Verkehrsausbildung Kosching Karl-Liebknecht-Str Grimma Nerchau verkehrsseminare marbs e.k. Frau Ellen Marbs Kreßbacher Str Bad Friedrichshall (Schulungen bundesweit) WHW-Verkehrsbildungsgesellschaft mbh Erfurt Binderslebener Landstr Erfurt Tel (kostenfrei) Fax: info@verkehrsseminare-hema.de Tel Fax (Fax =Geschäftsstelle Jena, Sophienstr. 53) Tel Fax: leos-fs@gmx.de Tel Fax: h.o.siemers@t-online.de Tel.: Fax: teuchert@svg-dresden.de Tel.: Fax: Tel.: Mobil: info@vae-gmbh.de Tel o Fax: u.koschnig@t-online.de Tel. : info@verkehrsseminare.com Tel Fax e-mai: WHW-Verkehrsbildung@t-online.de 9/10
10 Fax 0361/ An die Industrie- und Handelskammer Erfurt Abteilung Existenzgründung/ Unternehmensförderung Postfach Erfurt Anmeldung für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens, ausgenommen der Verkehr mit Taxen und Mietwagen Name:... Geburtsdatum:... PLZ:... Vorname:... Geburtsort:... Wohnort:... Strasse:... Telefon...Fax... Ich bitte, mich frühestens ab... für einen Prüfungstermin vorzumerken. Mir ist bekannt, dass die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR am Prüfungstag in bar zu entrichten ist. Mir ist bekannt, dass eine Prüfungseinladung erst erfolgt, wenn der IHK die Kopien der Vorder- u. Rückseite meines Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto u. persönlichen Angaben) vorliegen. Die geforderten Kopien meines Personalausweises/ Reisepasses habe ich dieser Anmeldung beigefügt. Datum: Unterschrift: 10/10
Fachkundeprüfung Omnibusverkehr Informationen für angehende Unternehmen
Fachkundeprüfung Omnibusverkehr Informationen für angehende Unternehmen Erteilung der Genehmigung a) Verkehr mit Omnibussen Für die Erteilung der Genehmigung ist in Brandenburg das Landesamt für Bauen
MehrI. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr
Stand: Juli 2016 Taxi- und Mietwagenunternehmer I. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw
Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer
MehrBasisinformation Existenzgründung im Omnibusverkehr
Basisinformation Existenzgründung im Omnibusverkehr Inhalt: 1. Erlaubnispflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr 2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung 3. Fachkundeprüfung/Sachgebiete
MehrFachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr
Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr Informationen für angehende Unternehmen Genehmigungspflichtiges Gewerbe Voraussetzungen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Wer als Unternehmer im
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr und im Verkehr mit Omnibussen
Informationen für angehende Unternehmer im und im Verkehr mit Omnibussen I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen bzw. betreiben
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr und im Verkehr mit Omnibussen
Informationen für angehende Unternehmer im und im Verkehr mit Omnibussen I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen bzw. betreiben
MehrZum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens
MERKBLATT Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
Mehrzur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens
MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
MehrIHK-Information. Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Goetheplatz Friedberg
IHK-Information Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit gemäß Artikel 8 der EU-Richtlinie 1071/2009 vom 21.10.2009 für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
MehrLiteraturhinweise, Genehmigungsbehörden, Veranstalter
Literaturhinweise, Genehmigungsbehörden, Veranstalter 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen
MehrMerkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs
Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs Wer als Unternehmer
MehrWer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Jörg Albertzard Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggf. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches
MehrVorbemerkung 2. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung 2. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung 3. Prüfungsvorbereitung 4
Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens mit Taxen und Mietwagen Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 Nachweis der fachlichen Eignung
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will,
MehrIHK Ratgeber Fachkunde Taxen- und Mietwagen
IHK Ratgeber Fachkunde Taxen- und Mietwagen Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Vortätigkeit Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz Schlossstraße 2 56068 Koblenz www.ihk-koblenz.de
MehrMerkblatt Omnibusunternehmernehmer Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr
Merkblatt Omnibusunternehmernehmer Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr Erlaubnispflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Omnibusverkehr
MehrMerkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs
Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs Wer als Unternehmer
MehrZum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
MERKBLATT Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens (Stand September 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
MehrGefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.
Stand: Januar 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrVeranstalter/Literaturhinweise/Genehmigungsbehörden
Veranstalter/Literaturhinweise/Genehmigungsbehörden 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen
MehrMerkblatt für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Merkblatt für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen,
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw
Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als
MehrSchulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer
Stand: November 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrBerufszugang im Taxen- und Mietwagenverkehr Grundlagen und Richtlinien
Berufszugang im Taxen- und Mietwagenverkehr Grundlagen und Richtlinien Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
An Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in 15facher Ausfertigung, die Anlagen in der unter lfd. Nr. 15 genannten Zahl benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle
MehrMerk blatt. Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw
Stand: Januar 2017 Merk blatt Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
MehrGeburtsdatum Geburtsort Funktion im Unternehmen. Telefon privat (Angabe freiwillig) Fax privat (Angabe freiwillig) privat (Angabe freiwillig)
Landratsamt Biberach Verkehrsamt Personenbeförderung/ Güterkraftverkehr Rollinstraße 9 88400 Biberach Antrag auf Ersterteilung Änderung Erweiterung Verlängerung Wiedererteilung Übertragung einer Genehmigung
MehrInformationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer
Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen
MehrMerkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
An Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in 15- facher Ausfertigung, die Anlagen in der unter lfd. Nr. 11 genannten Zahl benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle
MehrIHK-Information für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
IHK-Information für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: September 2013 Taxi- und Mietwagenunternehmer I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer
MehrBestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
Stand: Mai 2015 Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Rechtsgrundlagen Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterliegen alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher
MehrGefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.
Stand: Mai 2015 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrIHK-Information für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienziel-Reise- und Ausflugsfahrtenverkehr mit Pkw
IHK-Information für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienziel-Reise- und Ausflugsfahrtenverkehr mit Pkw Stand: Januar 2007 Omnibusunternehmer I. Genehmigungspflicht im gewerblichen
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will,
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)/EU-Verordnung
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Fachbereich Verkehr u. Zulassung Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Eingangsvermerk: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und
MehrMerkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr
MehrWer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Jörg Albertzard Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggf. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches
MehrBezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25 Am Bonneshof Düsseldorf
Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Düsseldorf: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 25 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Nach telefonischer Vereinbarung. Hinweise: Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung
MehrInformationen. zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund. Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende
MehrGEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR
20.10.2017 03:02 1/5 Gewerblicher Güterkraftverkehr LANDKREIS AUGSBURG (DRUCKANSICHT) GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR ERLAUBNISSE UND LIZENZEN Allgemeines Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder
MehrExistenzgründung / -sicherung
Existenzgründung / -sicherung Info-Blatt: Nr. 19 Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: März 2017 Weitere Fragen zu diesem Thema? Persönliche Ansprechpartner: Sibylle
MehrIHK-Information für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
IHK-Information für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: Januar 2015 I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen
MehrVorbemerkung 2. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung 2. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung 3. Prüfungsvorbereitung 4
Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung 2 Nachweis der
MehrAntrag auf Ersterteilung Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 47, 49 Personenbeförderungsgesetz
Eingang: Antrag auf Ersterteilung Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 47, 49 Personenbeförderungsgesetz Mietwagenverkehr Taxenverkehr Der Antrag ist einzureichen bei der
MehrInformationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer
Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi-
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will,
MehrAntrag auf Erteilen einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
VERKEHR & STRASSEN An das Landratsamt Lörrach SG Verkehr & ÖPNV Postfach 1860 79537 Lörrach Absender Antrag auf Erteilen einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetzes
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung
Hinweis: Antrag im Original (mit Unterschrift) und allen Anlagen per Post oder per E-Mail als pdf-datei an personenbefoerderung@rpda.hessen.de Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat III 33.2 64278 Darmstadt
MehrMerkblatt für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Merkblatt für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen,
Mehrfür einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Köln: Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr und nach tel. Vereinbarung Hinweise: Ihr Antrag wird in
MehrMerkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Merkblatt über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr
MehrBerufszugang und Fachkunde im Güterkraftverkehr
Berufszugang und Fachkunde im Güterkraftverkehr 1 Inhaltsverzeichnis 1. Informationen für Unternehmer im Güterkraftverkehr 1.1 Transport mit Kraftfahrzeugen / Fahrzeugkombinationen - Gesamtmasse bis 3,5
MehrVorbemerkung 2. Voraussetzungen für die Anerkennung leitender Tätigkeit 2. Überprüfung der fachlichen Kenntnisse 2. Die Bestätigungsurkunde 2
Leitende Tätigkeit im Straßenpersonenverkehr mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen Merkblatt zur Anerkennung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für die Anerkennung leitender Tätigkeit 2 Überprüfung
MehrBERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR
BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, 90403 Nürnberg Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen
Eingegangen am PLZ, Ort, Datum Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Fachservice Sicherheit, Ordnung und Verkehr Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Die Genehmigung wird beantragt für: Bitte beachten Sie
MehrBerufszugang und Fachkunde für den Omnibusverkehr / Ausflugsfahrten mit PKW
Berufszugang und Fachkunde für den Omnibusverkehr / Ausflugsfahrten mit PKW Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, 90403 Nürnberg Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit
MehrDer Antrag ist einzureichen bei der
Eingang: Antrag auf Erteilung weiterer Ausfertigungen / beglaubigten Kopien für die bestehende Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Abs. 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) Nr.
MehrTeil II: Berufszugangsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz:
Regierungspräsidium Gießen DAS EG-ROAD-PACKAGE Infoveranstaltung der IHK Gießen-Friedberg zu den Änderungen der Berufs- und Marktzugangsregelungen im Güterverkehr am 08.05.2012 Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen
MehrErlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Absatz 1 GüKG)
Antrag auf Erteilung einer Anlage 1 (zu Randnummer 3) Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Absatz 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009) 1 Antragstellendes Unternehmen
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen,
MehrInformationen zur Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Informationen zur Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens und Anmeldeformular zur Prüfung Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr
MehrExistenzgründung im Taxi- und Mietwagengewerbe
IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18-20, 59821 Arnsberg, Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931 / 878-253 Fax: 02931/878-8253 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Existenzgründung im Taxi- und Mietwagengewerbe
MehrTaxen- und Mietwagenverkehr
Taxen- und Mietwagenverkehr Taxenverkehr ( 47 PBefG) ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Genehmigungs-, Betriebs-,
MehrMerkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (Omnibusverkehr)
Merkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (Omnibusverkehr) I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als Unternehmer Straßenpersonenverkehr,
MehrBezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr Detmold
Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Detmold: Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr. 25 32756 Detmold Nach telefonischer Vereinbarung. Hinweise: Ihr Antrag wird in 4-facher Ausfertigung sowie
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)
Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Ich melde
MehrInformationen. zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund. Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Bei der Antragstellung bitten wir
MehrIHK- Information Fachkunde im Güterkraftverkehr
IHK- Information Fachkunde im Güterkraftverkehr Stand: 9/2017 I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (insbes. Pkw und
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr. b) Nachweis der fachlichen Eignung
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben
MehrExistenzgründung im Güterkraftverkehr
Existenzgründung im Güterkraftverkehr IHK-Merkblatt 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Dipl.-Ing. Ulf Dreßler Tel.: 0385 5103 208 I Fax:
Mehr(Langfassung) I. Vorbemerkungen
Erläuterungen zum Antrag auf Ausstellung einer IHK-Fachkundebescheinigung nach dem Muster des Anhangs III zu Art. 8 Abs. 3 der Berufszugangs -Verordnung (EG) Nr. 1071/2011 (Langfassung) I. Vorbemerkungen
MehrIHK-Information für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer
IHK-Information für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer Stand: Januar 2013 Güterkraftverkehrsunternehmer I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr
MehrMerkblatt Fachkundeprüfung zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens
Merkblatt Fachkundeprüfung zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens Kapitel Inhalt Seite 1 Genehmigungspflicht 3 2 Voraussetzungen 3 3 Fachkundeprüfungen 4 4 Ansprechpartner in der IHK 5 5 Ansprechpartner
MehrAntrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Köln: Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr und nach tel. Vereinbarung Hinweise: Ihr Antrag wird in
MehrInformationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxenund Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit
Standortpolitik Verkehr und Logistik Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxenund Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Nach 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
MehrAnmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung
MehrInformationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer
Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen
MehrWichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation:
Industrie- und Handelskammer Postfach 19 61 32709 Detmold Vorgangs-Nr.: Ansprechpartner/-in: Peter Grote E-Mail: grote@detmold.ihk.de Telefon: 05231 7601-26 Fax: 05231 7601-8026 Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
MehrWird für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen stets eine Erlaubnis/Lizenz benötigt?
Sach- und Fachkundekurs Wird für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen stets eine Erlaubnis/Lizenz benötigt? Das Güterkraftverkehrsgesetz vom (GüKG) bestimmt in 1: "Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: Januar 2013
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: Januar 2013 Inhalt I Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Seite 1 II Voraussetzungen für die Erteilung
Mehrfür einen Verkehr mit
Eingang bei FB 1.23/Handz. An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ÖPNV und Schulträgerschaft Renzstraße 7 74821 Mosbach Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung Genehmigung für die Änderung
MehrExistenzgründung / -sicherung Info-Blatt: Nr. 20
Existenzgründung / -sicherung Info-Blatt: Nr. 20 Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw Stand: Januar 2015 Bei weiteren
MehrBerufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) "Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom
MehrMerk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Stand: September 2016 Merk blatt Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Prüfungen Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen
MehrAntrag. auf Ersterteilung Erweiterung Wiedererteilung Übertragung Änderung. 1. Nachfolgende PKW sollen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden
Stadtverwaltung Trier - Straßenverkehrsamt Thyrsusstraße 17/19 54292 Trier Tel.: 0651/718-2361 Eingang: Hinweise: Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von 12 Personenbeförderungsgesetz
MehrIndustrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße Emden Antrag
Eingangsstempel / Eingangsvermerk Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße 4 26721 Emden Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r auf dem Gebiet
MehrExistenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr
Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr IHK-Merkblatt 2016 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Dipl.-Ing. Ulf Dreßler Tel.: 0385 5103
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Ein Merkblatt Ihrer IHK Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr 1. Genehmigungspflicht im gewerblichen
MehrAnmeldung Güterkraftverkehr
Industrie- und Handelskammer Trier Elke Arnoldy Herzogenbuscher Str. 12 54292 Trier Telefax: 0651/9777-97902 Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung Güterkraftverkehr Ich melde
MehrAnmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)
Identnummer (füllt IHK aus): Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Prüfungstermin (tt.mm.jjjj): (Termine unter www.erfurt.ihk.de) Ich
MehrInformationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will,
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Eingangsvermerke An das Landratsamt BUS Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Taxenverkehr Mietwagenverkehr Ferienziel-Reisen
Mehr