Omnibusunternehmer. I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

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1 Stand: April 2018 Omnibusunternehmer (Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs) I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei der Beförderung von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer). Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 1 II. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die fachliche Eignung des Unternehmens in Person des Verkehrsleiters (Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürlich Person), das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet:

2 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Um die Anforderungen der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck weist das Unternehmen anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens für das erste genutzte Fahrzeug und für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt. Der Nachweis kann durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung erbracht werden, die von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf. Zudem können die Genehmigungsbehörden weitere Unterlagen, wie Bescheinigungen in Steuersachen der Finanzämter oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern. 2. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit ist sowohl von dem Unternehmer selbst als auch vom Verkehrsleiter nachzuweisen, sofern der Unternehmer nicht auch gleichzeitig der Verkehrsleiter ist. Der Genehmigungsbehörde sind entsprechende Dokumente vorzulegen, u.a. ein behördliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Nachweis der fachlichen Eignung Fachlich geeignet ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind. Die prüfungsrelevanten Sachgebiete sind vorgegeben durch den Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/ 2009 in der jeweils geltenden Fassung. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt grundsätzlich durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Alternativ zur schriftlichen Fachkundeprüfung ist eine Übergangsregelung zur Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit vorgesehen. Demnach kann die fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 4.Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt werden sein. 2/10

3 Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein formloser schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen sowie aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Gleichwertige Abschlussprüfungen Aktuell gibt es in Deutschland keinen Hochschul-, Fachschul- oder auch Berufsabschluss, der die Kenntnisse der Sachgebiete gemäß EG-VO 1071/ 2009 vollständig abdeckt. Alle aus der bisher geltenden nationalen Berufszugangs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, sofern Sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden. Dies sind: Kaufmann/ Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Verkehrsfachwirt/ Verkehrsfachwirtin; Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; Diplombetriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; Diplom-Betriebswirt/ in im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; Diplom-Verkehrswirtschaftler/in an der TU Dresden; Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung (Umschreibung) aus. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Die IHK Erfurt ist zuständig für die Landkreise Eichsfeldkreis, Nordhausen, Wartburgkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer-Land und die Städte Eisenach, Erfurt, Weimar. Die Prüfungsgebühr beträgt 120,00. Prüfungssachgebiete Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei zweistündigen schriftlichen und ggf. einem ergänzenden halbstündigen mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: A. Bürgerliches Recht (Vertragsgestaltung, Beförderungsbedingungen, Reklamation), B. Handelsrecht (Verpflichtung der Kaufleute, Rechtsformen), C. Sozialecht (Arbeitnehmervertretungen, soziale Sicherheit, Arbeitsverträge, Lenk-/Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Berufskraftfahrer-Qualifizierung), D. Steuerrecht (Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und Einkommenssteuer, Verkehrswegeabgaben), E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens (Zahlungsmittel, Kreditformen, Bilanz, Betriebsergebnis, Kostenrechnung, Budget, Personaleinsatz, Marketing, Versicherungen, Telematik, Rechnungserstellung, Tarife und Preisbildung), F. Marktzugang (Genehmigungen, Auftragsvergabe, Kontrollen, Berufszugang, Unternehmensgründung, Erstellen erforderlicher Schriftstücke, Kontrolle und Aufbewahren der Beförderungspapiere, Ordnung der Personenverkehrsmärkte, Verkehrsdienste und pläne), 3/10

4 G. Normen und technische Vorschriften (Fahrzeugabmessungen, Gewichte, Fahrzeugauswahl, Betriebserlaubnis, Zulassung, Immissionsschutz, Wartung), H. Straßenverkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung, Straßengeogafie). Anmeldung zur Prüfung Senden Sie uns bitte beigefügtes Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Fügen Sie bitte zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. 4/10

5 Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin: Der Omnibusunternehmer Leitfaden für die Fachkundeprüfung mit Prüfungstest und Musterfallstudie Von Johannes Krems, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München, Sach- und Fachkunde, Fachrichtung Omnibusverkehr Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK Verkehrsverlag HeMa e.k. Ruhehorststr. 37, Bottrop BOKraft Kommentar: Betrieb von Omnibus, Obus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München, Handbuch Personenbeförderungsrecht Personenbeförderungsgesetz, Durchführungsverordnungen, Nebengesetze- und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften von Horst Krämer, Verkehrsverlag J. Fischer, Corneliusstr. 49,40215 Düsseldorf, Rechnen im Verkehrsgewerbe Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München Online-Lernplattform Folgende Online-Lernplattform ist uns bekannt: AVB Seminare, Lübbecke, Tel /10

6 Schulungsveranstalter Die in der Anlage 2 aufgeführten Schulungsveranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch. Weitere Auskünfte erteilt das Referat Verkehr des Geschäftsbereiches Existenzgründung und Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Viola Ludwig Betriebsberatung Verkehr Tel Fax ludwig@erfurt.ihk.de Steffen Schulze Abteilungsleiter Existenzgründung/ Unternehmensförderung Tel Fax schulze@erfurt.ihk.de 6/10

7 Zuständige Landesbehörde für die Erteilung einer Genehmigung für den Omnibusverkehr: Anlage 1 Thüringer Landesverwaltungsamt/ Abteilung Wirtschaft und Gesundheit Referat 520 Weimarplatz Weimar Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW: Behörde Landeshauptstadt Erfurt Bürgeramt Gewerbe- u. Aufsichtsangelegenheiten Bürgermeister-Wagner-Str Erfurt Stadtverwaltung Eisenach Straßenverkehrsabteilung E.-Thälmann-Str Eisenach Stadt Weimar Straßenverkehrsbehörde Schwanseestr Weimar Landkreis Eichsfeld Rechts- u. Ordnungsamt Friedensplatz Heiligenstadt Landratsamt Gotha Straßenverkehrsamt 18.-März.-Str Gotha Landratsamt Kyffhäuserkreis Straßenverkehrsbehörde Markt Sondershausen Landratsamt Nordhausen FB Recht und Ordnung Untere Verkehrsbehörde Behringstr Nordhausen Landratsamt Sömmerda Straßenverkehrsamt Wielandstr Sömmerda Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Verkehr u. Fahrerlaubniswesen Bonatstraße Mühlhausen Landratsamt Wartburgkreis Straßenverkehrsamt Erzberger Allee Bad Salzungen Landratsamt Weimarer Land Bahnhofstraße Apolda Telefon /10

8 Schulungsveranstalter Anlage 2 AKV Ausb. u. Koordinierungsstelle f. Verkehrssicherheit Carl-Zeiss-Str Erfurt ABV - Ausbildung Verkehrsleiter & Betriebsleiter Werner Jörrn-Martens Hellerweg Herford Bildungsinstitut f. d. Verkehrsgewerbe Carlo Canciani Fingerhutstr Erfurt-Marbach Tel Fax a.team@jetzweb.de Tel info@avb-seminare.de Tel Mobil: Schulungsstätte: Fahrschule am Thomaseck, Thomasstr Erfurt sowie Camburger Str. 5, Erfurt Dippel & Herold Verkehrsseminare Roland Dippel + Volker Herold GbR Sophienstr Kassel (Lehrgänge bei Bedarf auch vor Ort) EVT Trafoier GmbH Fichtenweg 49 (Gewerbegebiet) Erfurt-Kerspleben Verkehrsseminare Naumann In der Stehle 36 b Kasbach-Ohlenberg (Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk) GBK Rudolf Keil e.k. Existenzgründungs- und Ausbildungszentrum für Güter- & Personenbeförderungsverkehr Hauptstr Großenkneten GGSG Gefahrgutservice Gunzenheimer Schulgasse Gräfenthal (Die Lehrgänge finden in Gotha, Mühlhäuser Str. 9 statt) Tel Fax: info@verkehrsschulekassel.de kontakt@dippelund herold.de Tel Fax: info@trafoier.de Tel Fax: Mobil: verkehrsseminare-naumann@mail.de Tel Fax info@gbk-unternehmensberatung.eu Tel Fax: Mobil: gunzenheimer@ggsg.de 8/10

9 Verkehrsseminare HeMa Reiffstr. 2 a Recklinghausen (Schulungen bundesweit) K & B Verkehrs-Bildungs-Gesellschaft mbh Ausbildungsstätte Buchenwaldplatz Weimar Leo`s Fahrschule Espachstr.6 a Erfurt Hans-O. Siemers -qualifizierte Einzelschulungen- Drosselweg Kaufungen SVG Regionalzentrum Erfurt In der Langen Else Erfurt (GVZl) Verkehrsakademie Thüringen e. V. Rennsteigstraße Zella-Mehlis VAE VerkehrsAusbildung Eichhorn Am Köhlersgehäu Zella-Mehlis Verkehrsausbildung Kosching Karl-Liebknecht-Str Grimma Nerchau verkehrsseminare marbs e.k. Frau Ellen Marbs Kreßbacher Str Bad Friedrichshall (Schulungen bundesweit) WHW-Verkehrsbildungsgesellschaft mbh Erfurt Binderslebener Landstr Erfurt Tel (kostenfrei) Fax: info@verkehrsseminare-hema.de Tel Fax (Fax =Geschäftsstelle Jena, Sophienstr. 53) Tel Fax: leos-fs@gmx.de Tel Fax: h.o.siemers@t-online.de Tel.: Fax: teuchert@svg-dresden.de Tel.: Fax: Tel.: Mobil: info@vae-gmbh.de Tel o Fax: u.koschnig@t-online.de Tel. : info@verkehrsseminare.com Tel Fax e-mai: WHW-Verkehrsbildung@t-online.de 9/10

10 Fax 0361/ An die Industrie- und Handelskammer Erfurt Abteilung Existenzgründung/ Unternehmensförderung Postfach Erfurt Anmeldung für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens, ausgenommen der Verkehr mit Taxen und Mietwagen Name:... Geburtsdatum:... PLZ:... Vorname:... Geburtsort:... Wohnort:... Strasse:... Telefon...Fax... Ich bitte, mich frühestens ab... für einen Prüfungstermin vorzumerken. Mir ist bekannt, dass die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR am Prüfungstag in bar zu entrichten ist. Mir ist bekannt, dass eine Prüfungseinladung erst erfolgt, wenn der IHK die Kopien der Vorder- u. Rückseite meines Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto u. persönlichen Angaben) vorliegen. Die geforderten Kopien meines Personalausweises/ Reisepasses habe ich dieser Anmeldung beigefügt. Datum: Unterschrift: 10/10

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