I. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr
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- Susanne Erica Heidrich
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1 Stand: Juli 2016 Taxi- und Mietwagenunternehmer I. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist -bis auf wenige Ausnahmen- genehmigungspflichtig. Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Unter die Genehmigungspflicht fallen auch Geschäftsideen wie z.b. ein Einkaufs- oder Begleitservice für ältere, pflegebedürftige oder anderweitig hilfsbedürftige Personen, die z.b. im unternehmenseigenen Fahrzeug zum Einkaufen, zum Arzt oder anderen Besorgungs- oder Besuchsfahrten begleitet werden sollen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Limousinen-, Hochzeits-oder VIP-Services. Dies gilt auch dann, wenn diese Fahrten nur einen kleinen Teil eines gesamten Dienstleistungspaketes ausmachen, welches den Kunden angeboten wird. Alle diese Fahrten fallen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes unter Mietwagenverkehre. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs- Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei Beförderung von Berufstätigen zu oder von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer). II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet: FL IFS
2 1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2250 Euro für das erste Fahrzeug oder weniger als 1250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch Vorlage einer standardisierten Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die von einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf. 2. Nachweis der Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Nachweis der fachlichen Eignung a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen): Unternehmen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen, Unternehmen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen, Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen, - Unternehmen, mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen. b) Nachweis der fachlichen Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung kann nachgewiesen werden durch: - Anerkennung leitender Tätigkeit Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe unter III.1-5) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.b. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein er- Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 2 / 10
3 gänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Falls Sie selbst Unternehmer waren, ist der Nachweis in anderer geeigneter Form zu erbringen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt zur Zeit 40,00 Euro. - Gleichwertige Abschlussprüfungen Abschlussprüfung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/ zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels und Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler /- wirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Erfurt ist zuständig für die Landkreise Eichsfeldkreis, Nordhausen, Wartburgkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land und die Städte Eisenach, Erfurt, Weimar. Die Prüfungsgebühr beträgt 120,00 Euro. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Prüfungssachgebiete Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei einstündigen schriftlichen Teilen und ggf. einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: 1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten - Personenbeförderungsrecht, einschl. Tarifbildung im Taxen und Mietwagenverkehr - Gewerberecht (Grundzüge) - Straßenverkehrsrecht - Arbeitsrecht - Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr - Sozialversicherungsrecht - Grundzüge des Steuerrechts - Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 3 / 10
4 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere Zahlungsverkehr Beförderungsentgelte und bedingungen (Tarife) Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens Versicherungswesen Buchführung 3. Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Bereitstellung der Fahrzeuge Fernsprech- und Funkverkehr 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umwelt- schutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 5. Grenzüberschreitender Verkehr - Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt - Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen und Mietwagenverkehr wichtig sind - Beförderungsdokumente Anmeldung zur Prüfung Senden Sie uns bitte beigefügtes Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Fügen Sie bitte zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Wir weisen auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über die Verlage oder im Buchhandel bezogen werden können. Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 4 / 10
5 Literatur Sach- und Fachkunde, Fachrichtung Taxi-Mietwagen Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, Lehrbuch mit Fragenkatalog, Lösungsbuch für von Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag HeMa e.k., Ruhehorststr. 37, Bottrop, Fachkunde & Prüfung Lehrbuch für Taxi- und Mietwagenunternehmer von Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München BOKraft Kommentar von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München, Das Taxiunternehmen in der Praxis Leitfaden zur Betriebsführung mit Sonderteil Kalkulation von Meißner/ Mattern, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, München, Taxi-Handbuch, Leitfaden Taxi- und Mietwagenunternehmer von Herwig Kollar und Gergin Ufuk, Huss-Verlag, Joseph-Dollinger-Bogen 5, München, Schulungsveranstalter Die in der Anlage 2 aufgeführten Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch. Weitere Auskünfte erteilt das Referat Verkehr des Geschäftsbereiches Starthilfe und Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Viola Ludwig Betriebsberatung Verkehr Tel Fax ludwig@erfurt.ihk.de Steffen Schulze Abteilungsleiter Existenzgründung/ Unternehmensförderung Tel Fax schulze@erfurt.ihk.de Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 5 / 10
6 Anlage 1 Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung Behörde Landeshauptstadt Erfurt Bürgeramt Gewerbe- u. Aufsichtsangelegenheiten Bürgermeister-Wagner-Str Erfurt Stadtverwaltung Eisenach Straßenverkehrsabteilung E.-Thälmann-Str Eisenach Stadt Weimar Straßenverkehrsbehörde Schwanseestr Weimar Landkreis Eichsfeld Rechts- u. Ordnungsamt Friedensplatz Heiligenstadt Landratsamt Gotha Straßenverkehrsamt 18.-März.-Str Gotha Landratsamt Kyffhäuserkreis Straßenverkehrsbehörde Markt Sondershausen Landratsamt Nordhausen FB Recht und Ordnung Untere Verkehrsbehörde Behringstr Nordhausen Landratsamt Sömmerda Straßenverkehrsamt Wielandstr Sömmerda Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Verkehr u. Fahrerlaubniswesen Bonatstraße Mühlhausen Landratsamt Wartburgkreis Straßenverkehrsamt Erzberger Allee Bad Salzungen Landratsamt Weimarer Land Straßenverkehrsbehörde Bahnhofstraße Apolda Telefon Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 6 / 10
7 Schulungsveranstalter AKV Ausb. u. Koordinierungsstelle f. Verkehrssicherheit Ernst-Haeckel-Straße 16a Erfurt ABV-Ausbildung im Verkehrsgewerbe-Jörrn-Martens Hellerweg Herford Anlage 2 Tel Fax: a-team@jetzweb.de Tel abv-schulungen@web.de Bildungsinstitut f. d. Verkehrsgewerbe Carlo Canciani Fingerhutstr Erfurt-Marbach Tel Mobil: Schulungsstätte: Fahrschule am Thomaseck, Thomasstr Erfurt sowie Camburger Str. 5, Erfurt Dippel & Herold Verkehrsseminare Roland Dippel +Volker Herold GbR Sopienstr Kassel (Lehrgänge bei Bedarf auch vor Ort) EVT Trafoier GmbH Fichtenweg 49 (Gewerbegebiet) Erfurt-Kerspleben Verkehrsseminare Naumann In der Stehle 36 b Kasbach-Ohlenberg (Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk) GBK Rudolf Keil e.k. Existenzgründungs- und Ausbildungszentrum für Güter-& Personenbeförderungsverkehr Hauptstr Großenkneten GGSG Gefahrgutservice Gunzenheimer Schulgasse Gräfenthal (Die Lehrgänge finden in Gotha, Mühlhäuser St,. 9 statt) Tel Fax: info@verkehrsschulekassel.de Tel Fax: info@trafoier.de Tel Fax: Mobil: Naumann.de verkehrsseminarenaumann@mail.de Tel Fax: info@gbkunternehmensberatung.eu Tel Fax: Mobil: gunzenheimer@ggsg.de Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 7 / 10
8 K & B Verkehrs-Bildungs-Gesellschaft mbh Ausbildungsstätte Am Buchenwaldplatz Weimar Hans-O. Siemers -qualifizierte Einzelschulungen- Drosselweg Kaufungen SVG Regionalzentrum Erfurt In der Langen Else Erfurt (GVZ) Taxischule Bremerhaven eine Dienstleistung der Alexander Buck Bürodienstleistung UG (haftungsbeschränkt) Lange Str Bremerhaven Tel Fax: (Fax =Geschäftsstelle Jena, Sophienstr. 53) Tel Fax: h.o.siemers@t-online.de Tel.: Fax: teuchert@svg-dresden.de Tel Fax: Buck-alexander@web.de (Der Lehrgang wird auch als Online-Seminar( Webinar ) angeboten) Verkehrsakademie Thüringen e. V. Rennsteigstraße Zella-Mehlis VAE VerkehrsAusbildungEichhorn GmbH Am Köhlersgehäu Zella-Mehlis Verkehrsausbildung Koschnig Karl-Liebknecht Str Grimma Nerchau Verkehrsseminare HeMa Reiffstr. 2 a Recklinghausen (Schulungen bundesweit) verkehrsseminare marbs e.k. Frau Ellen Marbs Kreßbacher Str Bad Friedrichshall Tel.: Fax: Tel.: Mobil: info@vae-gmbh.de Tel o Fax: u.koschnig@tonline.de Tel (kostenfrei) Fax: info@verkehrsseminare hema.de Tel. : info@verkehrsseminare.com (Schulungen bundesweit) Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 8 / 10
9 WHW-Verkehrsbildungsgesellschaft mbh Erfurt Binderslebener Landstraße Erfurt Tel Fax: WHW- Verkehrsbildung@t-online.de Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 9 / 10
10 Fax 0361/ An die Industrie- und Handelskammer Erfurt Abteilung Existenzgründung/ Unternehmensförderung Postfach Erfurt Anmeldung für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... PLZ:... Wohnort:... Strasse: Telefon...Fax.... Ich bitte, mich frühestens ab... für einen Prüfungstermin vorzumerken. Mir ist bekannt, dass die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR am Prüfungstag in bar zu entrichten ist. Mir ist bekannt, dass eine Prüfungseinladung erst erfolgt, wenn der IHK die Kopien der Vorder- u. Rückseite meines Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto u. persönlichen Angaben) vorliegen. Die geforderten Kopien meines Personalausweises/ Reisepasses habe ich dieser Anmeldung beigefügt. Datum: Unterschrift: Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 10 / 10
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