Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde."

Transkript

1 Jörg Albertzard Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggf. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheifür angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Stand: 5. Januar 2018 I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschrift der in Bremen zuständigen Behörde lautet: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, Bremen, Tel.: 0421/ Seestadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt, Hinrich-Schmalfeldt-Str., Stadthaus 5, Bremerhaven, Tel.: 0471/ , Fax: 0471/ II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist. 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmers nicht weniger als EUR 2.250,00 für das erste Fahrzeug oder EUR 1.250,00 für jedes weitere Fahrzeug betragen. 2. Zuverlässigkeit 1/8

2 nigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Fachliche Eignung a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen: Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen, Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen, Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen, Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen. b) Nachweis der fachlichen Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch die Anerkennung leitender Tätigkeit, d. h. durch eine nachweisbar mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- oder Mietwagenunternehmen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (s. Anlage 2) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. folgende gleichwertige Abschlussprüfungen: Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr, Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn 2/8

3 als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die schriftlichen Prüfungsteile sind: schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort, schriftlichen Übungen /Fallstudien. Jeder der drei Prüfungsteile muss mit mindestens 50 % der erreichbaren Punktzahl bestanden werden. Zum Bestehen der Gesamtprüfung müssen jedoch mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl, d. h. 90 von 150 Punkten, erreicht werden. Der Prüfling kann von der mündlichen Prüfung freigestellt werden, wenn bereits in den beiden schriftlichen Teilen 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden. Die Dauer der schriftlichen Prüfungsteile beträgt jeweils eine Stunde. Hinzu kommt der bis zu einer halben Stunde dauernde mündliche Prüfungsteil. 2. Prüfungssachgebiete Die Prüfungssachgebiete entnehmen Sie bitte dem als Anlage 2 beigefügten Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr. 3. Anmeldung zur Prüfung Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Frau Schünemann/Frau Orschel Am Markt 13, Bremen Telefon: 04 21/ Telefax: 04 21/ verkehr@handelskammer-bremen.de Ein Anmeldeformular für die Prüfung liegt als Anlage bei. 3/8

4 4. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie sich autodidaktisch oder in einem Lehrgang vorbereiten. In letzterem Falle sollten Sie die dort vorgesehenen Lehrmaterialien verwenden. Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung durch: Fachvereinigung Personenverkehr, Verband für das Personenverkehrsgewerbe, Landesverband Bremen e.v., Herr Ingo Heuermann, Jakobistraße 20, Bremen, Tel.: 04 21/ , Fax: 04 21/ , Verkehrsseminare Frank R. Bibow, Dorfstraße 27 a, Edewecht, Tel.: / , Fax: / , Fachschule Naumann, Seminare für Straßengüter- Straßenpersonenkraftverkehr, Hobenerweg 19, Flammersfeld, Tel.: / , Fax: / , fachschule-naumann@t-online.de. verkehrsseminare marbs e.k., Hermann-Ritter-Straße , Bremen, Tel.: 0800/ , info@verkehrsseminare.com Taxischule Bremerhaven, Dienstleistung der Alexander Buck Bürodienstleistung UG, Lange Str. 25, Bremerhaven, Tel.: 01 72/ , Fax: / , info@taxi-schule.com Bremerhavener Dienstleistungsgesellschaft mbh, Ingo Rickmers, Eiswerkestr. 10, Bremerhaven, Tel.: 04 71/ AVB-Seminare, Hermann-Ritter-Straße , Bremen, Tel.: , info@avb-seminare.de Für eine autodidaktische Vorbereitung kann Ihnen die folgende Literaturliste dienen. Die Bücher können über den Buchhandel bezogen werden: 4/8

5 Lehr-/Übungsbücher: Thomas Grätz: Fachkunde und Prüfung Lehrbuch und Nachschlagewerk für den Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN , Verlag Heinrich Vogel, Ufuk Gergin/Herwig Koller: Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN , Huss-Verlag GmbH, Christiane Helf-Marx: Taxi und Mietwagen Lehrbuch mit Fragenkatalog, ISBN ,Verkehrsverlag-HeMa e. K., 5/8

6 Anlage 1 Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der Genehmigungspflicht unterliegen u. a. nicht: 1. Beförderungen mit Kfz außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes 2. Unentgeltliche Beförderungen mit Pkw, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind 3. Beförderungen von Berufstätigen mit Kfz zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird, von Berufstätigen mit Kfz zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft, mit Kfz durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten, mit Kfz durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht, von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kfz, von Berufstätigen mit Pkw von und zu ihren Arbeitsstellen, von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kfz zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieses Personenkreises dienen, von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeitsstätten desselben Betriebes, mit Kfz durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten, es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist. 6/8

7 Anlage 2 Prüfungsgegenstände gemäß Anlage 3 zu 3 und 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) 1. Recht Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten: Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr Straßenverkehrsrecht Der Bewerber muss insbesondere a) die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse); b) die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen. Arbeitsrecht Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen. Sozialversicherungsrecht Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts Grundzüge des Steuerrechts Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen: a) die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen; b) die Kraftfahrzeugsteuern; c) die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer. 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens Zahlungsverkehr Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens Buchführung Der Bewerber muss insbesondere - ein Kassenbuch führen können; - Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen-/ - ausgaben-überschussrechnung im Sinne des 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben. Versicherungswesen 3. Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Bereitstellung der Fahrzeuge Fernsprech- und Funkverkehr 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind Beförderungsdokumente 7/8

8 Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Am Markt Bremen Fax-Nr.: 04 21/ verkehr@handelskammer-bremen.de Herrn Frau A n m e l d u n g für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (Berufszugangs-Verordnung PBefG) Verkehr mit Taxen und Mietwagen Bitte alle Felder in DRUCKBUCHSTABEN gut leserlich ausfüllen: Name: ggf. Geburtsname: geboren am: Staatsangehörigkeit: Geburtsort: Anschrift: Land: Vorname: Telefon: ggf. Geschäftsanschrift: Ich bitte, mich frühestens ab für eine Prüfungsteilnahme vorzumerken und bestätige, dass ich mich zu diesem Termin nicht in einer Frist befinde, in der ich diese Prüfung nicht wiederholen darf. Beigefügt ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben). Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich zunächst einen Gebührenbescheid über 170,00 erhalte. Bei der Überweisung ist die Rechnungsnummer anzugeben, da der Betrag ansonsten nicht zugeordnet werden kann. Die Einladung zur Prüfung erfolgt erst nach Zahlungseingang und nach Vorlegen der Kopien der Ausweispapiere (per Post oder per ). Mir ist bekannt, dass die Anzahl der Prüfungsteilnehmer jeweils begrenzt ist und evtl. die Reihenfolge des Gebühreneingangs bei der Handelskammer für die Einladung zum nächsten Prüfungstermin entscheidend ist. Ich habe ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass bei einer Absage der Prüfungsteilnahme nach Zulassung zur Prüfung (erfolgter Einladung) 50 % der Prüfungsgebühr als Aufwandsentschädigung berechnet werden. Melden Sie sich bitte spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Prüfung an!,den Ort Datum Unterschrift 8/8

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Jörg Albertzard Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggf. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches

Mehr

Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr Informationen für angehende Unternehmen Genehmigungspflichtiges Gewerbe Voraussetzungen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Wer als Unternehmer im

Mehr

Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer

Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi-

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als

Mehr

Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens

Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens MERKBLATT Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen,

Mehr

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) 1 Persönliche Zuverlässigkeit (1) Das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen gelten als zuverlässig im Sinne des

Mehr

IHK-Information für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienziel-Reise- und Ausflugsfahrtenverkehr mit Pkw

IHK-Information für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienziel-Reise- und Ausflugsfahrtenverkehr mit Pkw IHK-Information für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienziel-Reise- und Ausflugsfahrtenverkehr mit Pkw Stand: Januar 2007 Omnibusunternehmer I. Genehmigungspflicht im gewerblichen

Mehr

Merkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (Omnibusverkehr)

Merkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (Omnibusverkehr) Merkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (Omnibusverkehr) I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn Sie als Unternehmer Straßenpersonenverkehr,

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will,

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr Ein Merkblatt Ihrer IHK Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr 1. Genehmigungspflicht im gewerblichen

Mehr

Taxen- und Mietwagenverkehr

Taxen- und Mietwagenverkehr Taxen- und Mietwagenverkehr Taxenverkehr ( 47 PBefG) ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs-

Mehr

BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR

BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR BERUFSZUGANG UND FACHKUNDE IM TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, 90403 Nürnberg Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes

Mehr

Merkblatt Fachkundeprüfung zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens

Merkblatt Fachkundeprüfung zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens Merkblatt Fachkundeprüfung zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens Kapitel Inhalt Seite 1 Genehmigungspflicht 3 2 Voraussetzungen 3 3 Fachkundeprüfungen 4 4 Ansprechpartner in der IHK 5 5 Ansprechpartner

Mehr

Informationen zur Fachkundeprüfung für angehende Unternehmer im Taxenund Mietwagenverkehr

Informationen zur Fachkundeprüfung für angehende Unternehmer im Taxenund Mietwagenverkehr Informationen zur Fachkundeprüfung für angehende Unternehmer im Taxenund Mietwagenverkehr und Anmeldeformular zur Prüfung Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr 1 Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: Januar 2014 I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr... 2 II. Voraussetzungen für die Erteilung der

Mehr

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) PBZugV Ausfertigungsdatum: 15.06.2000 Vollzitat: "Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851),

Mehr

Existenzgründung / -sicherung Info-Blatt: Nr. 20

Existenzgründung / -sicherung Info-Blatt: Nr. 20 Existenzgründung / -sicherung Info-Blatt: Nr. 20 Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw Stand: Januar 2015 Bei weiteren

Mehr

Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer

Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer Stand: 23.03.2016 Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi-

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit PKW I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer

Mehr

Berufszugang und Fachkunde für den Omnibusverkehr / Ausflugsfahrten mit PKW

Berufszugang und Fachkunde für den Omnibusverkehr / Ausflugsfahrten mit PKW Berufszugang und Fachkunde für den Omnibusverkehr / Ausflugsfahrten mit PKW Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, 90403 Nürnberg Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit

Mehr

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hat am 17. Juli 2013 auf Grund von

Mehr

A N T R A G. auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

A N T R A G. auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) . An Kreis Lippe Der Landrat FG Straßenverkehr 32754 Detmold Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen Eingegangen am PLZ, Ort, Datum Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Fachservice Sicherheit, Ordnung und Verkehr Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Die Genehmigung wird beantragt für: Bitte beachten Sie

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Eingangsvermerke An das Landratsamt BUS Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Taxenverkehr Mietwagenverkehr Ferienziel-Reisen

Mehr

für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Köln: Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr und nach tel. Vereinbarung Hinweise: Ihr Antrag wird in

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Mietomnibusverkehr Ausflugsfahrten mit KOM Ferienzielreisen mit KOM Mietwagenverkehr Ausflugsfahrten

Mehr

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und den Güterkraftverkehr sowie für die Notfallrettung und den Krankentransport

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und den Güterkraftverkehr sowie für die Notfallrettung und den Krankentransport 1 Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und den Güterkraftverkehr sowie für die Notfallrettung und den Krankentransport AMTLICHES Beihefter zur hamburger wirtschaft März 2014

Mehr

Antrag. auf Ersterteilung Erweiterung Wiedererteilung Übertragung Änderung. 1. Nachfolgende PKW sollen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden

Antrag. auf Ersterteilung Erweiterung Wiedererteilung Übertragung Änderung. 1. Nachfolgende PKW sollen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden Stadtverwaltung Trier - Straßenverkehrsamt Thyrsusstraße 17/19 54292 Trier Tel.: 0651/718-2361 Eingang: Hinweise: Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von 12 Personenbeförderungsgesetz

Mehr

IHK Ratgeber Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

IHK Ratgeber Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr IHK Ratgeber Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz Schlossstraße 2 56068 Koblenz

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises - Straßenverkehrsamt 36.1 - Postfach 1551 53705 Siegburg Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die dann als Anlagen

Mehr

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw Stand 2002 Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienzielreiseverkehr und Ausflugsverkehr mit Pkw I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wenn

Mehr

(Langfassung) I. Vorbemerkungen

(Langfassung) I. Vorbemerkungen Erläuterungen zum Antrag auf Ausstellung einer IHK-Fachkundebescheinigung nach dem Muster des Anhangs III zu Art. 8 Abs. 3 der Berufszugangs -Verordnung (EG) Nr. 1071/2011 (Langfassung) I. Vorbemerkungen

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An Landkreis Barnim Paul- Wunderlich- Haus Ordnungsamt- Untere Straßenverkehrsbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde - 1 - Beachten Sie bitte folgende Hinweise Ihr Antrag wird in 1facher Ausfertigung, die

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Eingangsvermerke PLZ, Ort, Datum Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 36 - Straßenverkehr Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Taxenverkehr Ferienziel-Reisen mit Pkw Ausflugsfahrten mit Pkw Bitte beachten Sie

Mehr

Güterkraftverkehr. IHK - Information für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer

Güterkraftverkehr. IHK - Information für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer International Güterkraftverkehr IHK - Information für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 6. August 2015

IHK-Merkblatt Stand: 6. August 2015 IHK-Merkblatt Stand: 6. August 2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt -

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - A. Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw. DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 27.10.2014

IHK-Merkblatt Stand: 27.10.2014 IHK-Merkblatt Stand: 27.10.2014 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 07/2013 DIHK/IHKs Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den

Mehr

für einen Verkehr mit

für einen Verkehr mit Eingang bei FB 1.23/Handz. An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ÖPNV und Schulträgerschaft Renzstraße 7 74821 Mosbach Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung Genehmigung für die Änderung

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) (Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Antrag auf Wechsel der Tätigkeitsart nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Wechsel der Tätigkeitsart nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweis Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,

Mehr

Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO)

Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) (IHK) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung

Mehr

MERKBLATT Standortpolitik

MERKBLATT Standortpolitik MERKBLATT Standortpolitik Taxi- und Mietwagenunternehmer Dieses Merkblatt informiert die künftigen Unternehmer des Taxen- und Mietwagengewerbes über den Start ins Berufsleben. Sie finden darin auch die

Mehr

Kreisstadt Heppenheim Der Magistrat Großer Markt 1, 64646 Heppenheim

Kreisstadt Heppenheim Der Magistrat Großer Markt 1, 64646 Heppenheim Kreisstadt Heppenheim Der Magistrat Großer Markt 1, 64646 Heppenheim Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb Änderung Weiterbetrieb für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr Prüfungsordnung für Fachkeprüfungen für den Straßenpersonen- Güterkraftverkehr Die Vollversammlung der Industrie- Handelskammer zu Köln hat am 24. März 2014 auf Gr von 1 4 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Führerschein beantragen

Führerschein beantragen Führerschein beantragen Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine

Mehr

IHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr

IHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr IHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr Anerkennung fachliche Eignung aufgrund einer leitenden Vortätigkeit Ihr Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn

Mehr

für den Güterkraftverkehr Inhaltsübersicht

für den Güterkraftverkehr Inhaltsübersicht Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr GBZugV Vom 21. Juni 2000 (BGBl. I 918) zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407) für den Güterkraftverkehr Inhaltsübersicht

Mehr

Staatliches Schulamt Nürtingen

Staatliches Schulamt Nürtingen Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht

Mehr

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG,

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO Firma / Name IHK-Kundennummer IHK Reutlingen VVR Hindenburgstraße 54 72762 Reutlingen Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG,

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Das Taxi- und Mietwagenunternehmen

Das Taxi- und Mietwagenunternehmen Das Taxi- und Mietwagenunternehmen Diese Broschüre gibt einen Überblick über die grundlegenden Zulassungsbedingungen zum Beruf des Taxi- und Mietwagenunternehmers und über wesentliche Regelungen im Personenbeförderungsgesetz.

Mehr

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Ich beantrage, von der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg als Sachverständiger für das...- Handwerk/handwerksähnliche

Mehr

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieses Antrags auch bei Vorliegen aller Unterlagen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieses Antrags auch bei Vorliegen aller Unterlagen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. (Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Antrag auf Änderung der Tätigkeitsart (natürliche Person) Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieses

Mehr

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung. Anmeldung zur Prüfung. Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt)

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung. Anmeldung zur Prüfung. Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 4 64 09004 Chemnitz Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Zugelassen am: Identnummer:

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug Bitte dem mit zwei Durchschriften einreichen Weiße Felder bitte ausfüllen.

Mehr

Muster-Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr

Muster-Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr Stand: Oktober 2013 Muster-Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer / Handelskammer hat am auf Grund von

Mehr

Informationen zur Berufszugangsverordnung

Informationen zur Berufszugangsverordnung Informationen zur Berufszugangsverordnung Bundesverband der Transportunternehmen e.v. Mallinckrodtstr. 320, 44147 Dortmund Tel. 0231/236691, Fax: 0231/234565 email: info@bvtev.de, www.bvtev.de Inhalt Einleitung...

Mehr

Neue EU-Berufszugangsregeln für den Güterkraftverkehr

Neue EU-Berufszugangsregeln für den Güterkraftverkehr Merkblatt Neue EU-Berufszugangsregeln für den Güterkraftverkehr und den Straßenpersonenverkehr Der Verkehrsleiter Seit 4. Dezember 2011 gilt die EU Verordnung (EG) 1071/2009 zur EU-einheitlichen Regelung

Mehr

Merkblatt: Regelapprobation

Merkblatt: Regelapprobation Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Ärztin oder Arzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) abgestellt wird auf den Ort der letzten Prüfung Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30

Mehr

Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer

Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen

Mehr

Prüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs

Prüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs Anlage Prüfungssachgebiete Prüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs Kenntnisbereiche der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr Die Berufszugangsverordnung für

Mehr

Bearbeitungshinweise zu den Anträgen auf Einzelfallprüfung nach 11 Abs. 3 Nr. 1-3 VOKitaFöG

Bearbeitungshinweise zu den Anträgen auf Einzelfallprüfung nach 11 Abs. 3 Nr. 1-3 VOKitaFöG Bearbeitungshinweise zu den Anträgen auf Einzelfallprüfung nach 11 Abs. 3 Nr. 1-3 VOKitaFöG 1. Anträge sind vollständig mit den jeweils auf Seite 2 genannten Dokumenten einzureichen, unvollständige Unterlagen

Mehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 9/2013 DIHK/IHKs Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den

Mehr

Informationen. Güterkraftverkehr Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis)

Informationen. Güterkraftverkehr Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis) Anmeldung und Informationen zur Qualifikationsprüfung für LKW Fahrer in der gewerblichen Güterbeförderung Informationen Ab 10. September 2009 müssen Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gemäß 2 Abs. 1 Ziff.

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmer

Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmer INFOSERVICE Informationen zum gewerblichen sunternehmer Stand: November 2010 Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Standortpolitik / Verkehr

Mehr

I n f o r m a t i o n e n

I n f o r m a t i o n e n Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Olaf Orb Telefon 0421 3637-272 Telefax 0421 3637-274 E-Mail orb @handelskammer-bremen.de 13. Februar 2015 I n f o r m a t i o n e n

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes für die gewerbsmäßige Hundeausbildung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes für die gewerbsmäßige Hundeausbildung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes für die gewerbsmäßige Hundeausbildung Hiermit beantrage ich die Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte (in Abwesenheit des Hundehalters

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Prüfung zum Erwerb der für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr IHK-Merkblatt 2014 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053

Mehr

VORWORT. Thomas Grätz

VORWORT. Thomas Grätz 5 VORWORT Mit Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer wird dem Interessenten an diesem vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf ein Lehr- und Lernbuch vorgelegt, welches ihn befähigen

Mehr

Informationen zur Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens

Informationen zur Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Informationen zur Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens und Anmeldeformular zur Prüfung Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr

Mehr

Hauptantrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG)

Hauptantrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) Der Bürgermeister Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister Bereich Verkehrsangelegenheiten -Personenbeförderung- Meesenring 7 23566 Lübeck Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hauptantrag auf Erteilung

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis) Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 7b Handwerksordnung

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch Dezernat 48 Postfach 59817 Arnsberg Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen

Mehr

Landratsamt Bamberg Führerscheinstelle

Landratsamt Bamberg Führerscheinstelle Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse/n erstmalig zur Erweiterung einer vorhanden Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren mit 17 Jahren aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis

Mehr

Der Verkehrsleiter. Anforderungen. Definition und Aufgaben I H K - D I E E R S T E A D R E S S E

Der Verkehrsleiter. Anforderungen. Definition und Aufgaben I H K - D I E E R S T E A D R E S S E Der Verkehrsleiter Die EU Verordnung (EG) 1071/2009 regelt den EU-einheitlichen Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr unmittelbar. Die Bestimmungen gelten

Mehr

Änderung Geschäftsführer/Betriebsleiter. Angaben zum Unternehmen und zur Person: Im Handelsregister eingetragener

Änderung Geschäftsführer/Betriebsleiter. Angaben zum Unternehmen und zur Person: Im Handelsregister eingetragener Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten III C 32 Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie bitte alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die dann

Mehr

IHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr

IHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr IHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr Anerkennung fachliche Eignung aufgrund einer leitenden Vortätigkeit Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Lübeck Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck www.ihk-schleswig-holstein.de

Mehr

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden

Mehr

Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 48066 Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung...2 2. Voraussetzungen...2

Mehr

Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung)

Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung) Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung) Seit dem 1.1.2004 ist die Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b HwO (Handwerksordnung) zur Eintragung

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Landkreis Spree-Neiße Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz) Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in 1-facher Ausfertigung benötigt. Reicht

Mehr

(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:

(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Antragsbogen Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen

Mehr

Seite 2 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel www.ihk-kassel.de

Seite 2 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Stand: März 2015 Merk blatt Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder

Mehr

Antrag auf Umschreibung der Erlaubnis von 34f GewO nach 34h GewO und Antrag auf Änderung der Registerdaten nach 11a GewO

Antrag auf Umschreibung der Erlaubnis von 34f GewO nach 34h GewO und Antrag auf Änderung der Registerdaten nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister HOF Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweis Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,

Mehr

Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE

Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE Fs.-Nr. Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE Geburtstag Geburtsname Nur bei Abweichung vom Geburtsnamen: Familienname Vornamen Geburtsort (ggf. Kreis)

Mehr

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen 1. Rechtsgrundlage Die staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher ist durch die Ordnung der Staatlichen Prüfung für

Mehr

Merkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs

Merkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs Merkblatt über den Berufszugang für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen

Mehr

Das Unternehmen im Straßenpersonenverkehr ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr

Das Unternehmen im Straßenpersonenverkehr ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr Das Unternehmen im Straßenpersonenverkehr ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr Diese Broschüre gibt einen Überblick über die grundlegenden Zulassungsbedingungen und wesentlichen Regelungen im Bereich

Mehr