Frohe Weihnachten. Helbraer. Kommunalanzeiger

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1 er Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt,, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg e h o r F Weihnachten Frohe Weihnachten Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum bevorstehenden Weihnachtsfest übermitteln wir Ihnen die herzlichsten Grüße. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen gesunde und friedvolle Feiertage sowie für das Jahr 2015 Gesundheit, Wohlergehen, Glück und Erfolg. Ihre Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Jahrgang 24 Nummer 12/2014 Mittwoch, den 10. Dezember 2014

2 - 2 - Nr. 12/2014 Inhaltsverzeichnis A1: Amtliche Bekanntmachungen A2: Gemeinde Ahlsdorf - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Ahlsdorf aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Benndorf - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Benndorf aus der Sitzung vom Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Benndorf A2: Gemeinde Blankenheim - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Blankenheim aus der Sitzung vom Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Blankenheim A2: Gemeinde Bornstedt - Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Bornstedt A2: Gemeinde - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Gemeinde A2: Gemeinde Hergisdorf - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Hergisdorf aus der Sitzung vom Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hergisdorf A2: Gemeinde Klostermansfeld - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Klostermansfeld aus der Sitzung vom Bekanntgabe der Beschlüsse des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales aus der Sitzung vom Bekanntgabe der Beschlüsse des Ausschusses für Ordnung und Sicherheit aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Wimmelburg - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wimmelburg aus der Sitzung vom Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wimmelburg - Bekanntmachung der Steuersatzung der Gemeinde Wimmelburg B1: Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden - Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd - Bekanntmachung der Ladung zum Anhörungsverfahren nach 32 FlurG Gemarkung Farnstädt C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen - Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der Gemeinderäte - Empfehlungen aus der Gemeindebibliothek - Zwischenworkshop zur spezifischen Gestaltung der Energieallianz Mansfeld-Südharz in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - als Kerngebiet - Grundschule - Schultag mal ganz anders - Foto Klasse 3a bei Beckers Bester - Neptunbad in - An alle Vereine - Kunstausstellung in C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung - Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für das Eisenbahnbauvorhaben Ersatzlose Beseitigung des Bahnübergangs in - Erfolgreiche Zeitungssammelaktion der Kinder- und Jugendfeuerwehr - Weihnachtsgrüße der Kinder- und Jugendfeuerwehr - Nachruf Wolfgang Heß - Gefahren in der Adventszeit - Adventsmarkt in Klostermansfeld D1: Informationen aus den Gemeinden - Weihnachtsmarkt in E1: Glückwünsche der Gemeinde F1: Vereine melden sich zu Wort - TSV Benndorf - Auftakt der Faustball-Hallensaison - Gesangsverein Blankenheim - Weihnachtliches Chorkonzert - Volkssolidarität Blankenheim - Das war bei uns los - Bekanntmachung der Auflösung des Freien Gewerbevereins - Festtags- und Weihnachtswünsche des BSV 1928 e. V. Klostermansfeld - Neue Trikots für die B-Jugend des BSV 1928 e. V. Klostermansfeld - Vorschau Heimspiele des BSV 1928 e. V. Klostermansfeld - Vorschau der Auswärtsspiele des BSV 1928 e. V. Klostermansfeld - KuBi e. V. Klostermansfeld - Halloween - Weihnachtsgrüße der Jägerschaft Sangerhausen e. V. - Selbsthilfekontaktstelle - Schon mal an Selbsthilfe gedacht? - Sommer-Ferien Abenteuer 2015 G1: Kirchliche Nachrichten - Evangelischer Pfarrbereich - Evangelisches Pfarramt Klostermansfeld - Kath. Pfarrei St. Gertrud - Kath. Pfarrei St. Georg H1: Religionsgemeinschaft

3 Nr. 12/ Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Ahlsdorf aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit für die Wahl des s BV/012/2014 Der Gemeinderat beschließt, dass für die Wahl des s der Gemeinde Ahlsdorf Sonntag, der als Wahltag und die Zeit von Uhr bis Uhr als Wahlzeit bestimmt werden. Als Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl wird Sonntag, der in der Zeit von Uhr bis Uhr festgelegt. Festsetzung der Entschädigung für die Inhaber von Wahlehrenämtern BV/013/2014 Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern während der Wahlperiode des derzeitigen Gemeinderates wie folgt festzusetzen: 30,00 EURO je Mitglied Wahlvorstand. Berufung zum Gemeindewahlleiter und zum Stellvertreter BV/014/2014 Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Detlef Wachsmann, Ernst-Thälmann-Straße 18, Ahlsdorf OT Ziegelrode als Gemeindewahlleiter und Herr Edgar Krügner Friedhofstraße 14, Ahlsdorf als Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen werden. Beschlussfassung über die öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen s BV/015/2014 Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Stellenausschreibung für die Wahl des s der Gemeinde Ahlsdorf Die Bekanntmachung der Stellenausschreibung erfolgt gemäß der Bekanntmachungssatzung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund -, dem er Kommunalanzeiger. Als Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird der , Uhr festgelegt. Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlsdorf BV/011/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Ahlsdorf beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Ahlsdorf in der vorliegenden Fassung. Nichtöffentlicher Teil: Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst. Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinde Benndorf aus der Sitzung vom Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Benndorf BEN/BV/017/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Benndorf in der ihr vorliegenden Fassung. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Benndorf BEN/BV/016/2014 Der Gemeinderat Benndorf beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Benndorf in der vorliegenden Fassung. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Windpark Benndorf BEN/BV/015/2014 Der Gemeinderat beschließt die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses BEN/BV/071/2013 zum Bebauungsplan Windpark Benndorf nach 2 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Liegenschaftsangelegenheit BEN/BV/020/2014 Grundstücksverkauf Teilfläche Flur 3, Flurstück 21/8 Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Benndorf (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 11, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf in seiner Sitzung am folgende Entschädigungssatzung beschlossen. 1 Grundsätze der Entschädigung (1) Die durch die Gemeinde zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichteten Einwohner haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Die in den nachfolgenden Paragraphen bezeichneten Personen erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen eine Aufwandsentschädigung. (2) Mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz der Auslagen, einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme privater Räume, mit Ausnahme der Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes sowie die zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. Die Ansprüche auf Aufwandsentschädigung sind nicht übertragbar; auf sie kann nicht verzichtet werden. (3) Alle Zahlungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den erfolgen nachträglich zum Vierteljahresschluss bis zum 15. des darauf folgenden Monats. (4) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbstständigen, Hausfrauen u.s.w. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes in Höhe von 16,00 Euro ersetzt. Erstattungen nach Satz 1 können nur auf Antrag erfolgen. (5) Für genehmigte Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes wird den ehrenamtlich Tätigen Reisekostenvergütung nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften gewährt. Dienstreisen werden durch den genehmigt. Bei Dienstreisen sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dienstreisekosten werden nur auf Antrag erstattet. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise zu stellen. Bei Empfängern einer Aufwandsentschädigung im Sinne dieser Satzung ist der Fahrtkostenaufwand innerhalb des Landkreises abgegolten.

4 - 4 - Nr. 12/ (1) Dem ehrenamtlichen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200,00 Euro gewährt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind alle weiteren Ansprüche abgegolten. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 01. des Monats im Voraus. (2) Im Fall der Verhinderung des ehrenamtlichen s für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einen Monat ist dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. 3 Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Gemeinderates besteht aus einem monatlichen Pauschalbetrag und einem Sitzungsgeld. (2) Der Pauschalbetrag beträgt je Kalendermonat 60,00 Euro. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als 3 Monate ununterbrochen (z. B. durch Krankheit) nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung des Pauschalbetrages. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten keine Teilnahme an Sitzungen erfolgte. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (4) Wenn erst nach Auszahlung des fälligen Betrages (Pauschalbetrages) festgestellt werden kann, dass die Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen länger als drei Monate nicht ausgeübt wurde, so erfolgt eine Verrechnung im darauf folgenden Zeitraum. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der ehrenamtlich Tätige den zu Unrecht erhaltenen Betrag innerhalb von einem Monat nach Aufforderung zurück zu zahlen. (5) Das Sitzungsgeld beträgt 15,00 Euro je Sitzung des Gemeinderates und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Es wird für die tatsächliche Teilnahme an den Sitzungen gewährt. Eine neue Sitzung im Sinne dieser Satzung ist auch eine an einem anderen Tag fortgesetzte Sitzung, die zuvor abgebrochen wurde. Sitzungsgeld wird für maximal 5 Sitzungen im Monat gezahlt. Der Nachweis für die Teilnahme an der Sitzung erfolgt durch eine vom Vorsitzenden gegengezeichnete Anwesenheitsliste. 4 Vorsitzende der Ausschüsse und der Fraktionen (1) Den Vorsitzenden der Ausschüsse, soweit der Vorsitz nicht dem obliegt, wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro gewährt. (2) Für Vorsitzende der Fraktionen wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro gezahlt. 5 Sachkundige Einwohner Sachkundige Einwohner erhalten eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro je Sitzung. Der Nachweis über die Teilnahme an der Sitzung erfolgt analog 3 Abs. 5 Satz 5. 6 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 7 Inkrafttreten Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Benndorf tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die am beschlossene Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Benndorf außer Kraft. Benndorf, den Zanirato Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Blankenheim (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 11, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim in seiner Sitzung am folgende Entschädigungssatzung beschlossen. 1 Grundsätze der Entschädigung (1) Die durch die Gemeinde zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichteten Einwohner haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Die in den nachfolgenden Paragraphen bezeichneten Personen erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen eine Aufwandsentschädigung. (2) Mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz der Auslagen, einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme privater Räume, mit Ausnahme der Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes sowie die zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. Die Ansprüche auf Aufwandsentschädigung sind nicht übertragbar; auf sie kann nicht verzichtet werden. (3) Alle Zahlungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den erfolgen nachträglich zum Vierteljahresschluss bis zum 15. des darauf folgenden Monats. (4) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbstständigen, Hausfrauen u.s.w. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes in Höhe von 13,00 Euro. Erstattungen nach Satz 1 können nur auf Antrag erfolgen. (5) Für genehmigte Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes wird den ehrenamtlich Tätigen Reisekostenvergütung nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften gewährt. Dienstreisen werden durch den genehmigt. Bei Dienstreisen sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dienstreisekosten werden nur auf Antrag erstattet. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise zu stellen. Bei Empfängern einer Aufwandsentschädigung im Sinne dieser Satzung ist der Fahrtkostenaufwand innerhalb des Landkreises abgegolten.

5 Nr. 12/ (1) Dem ehrenamtlichen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 750,00 Euro gewährt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind alle weiteren Ansprüche abgegolten. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 01. des Monats im Voraus. (2) Im Fall der Verhinderung des ehrenamtlichen s für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einen Monat ist dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. 3 Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Gemeinderates besteht aus einem monatlichen Pauschalbetrag und einem Sitzungsgeld. (2) Der Pauschalbetrag beträgt je Kalendermonat 25,00 Euro. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als 3 Monate ununterbrochen (z. B. durch Krankheit) nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung des Pauschalbetrages. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten keine Teilnahme an Sitzungen erfolgte. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (4) Wenn erst nach Auszahlung des fälligen Betrages (Pauschalbetrages) festgestellt werden kann, dass die Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen länger als drei Monate nicht ausgeübt wurde, so erfolgt eine Verrechnung im darauf folgenden Zeitraum. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der ehrenamtlich Tätige den zu Unrecht erhaltenen Betrag innerhalb von einem Monat nach Aufforderung zurück zu zahlen. (5) Das Sitzungsgeld beträgt 13,00 Euro je Sitzung des Gemeinderates und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Es wird für die tatsächliche Teilnahme an den Sitzungen gewährt. Eine neue Sitzung im Sinne dieser Satzung ist auch eine an einem anderen Tag fortgesetzte Sitzung, die zuvor abgebrochen wurde. Sitzungsgeld wird für maximal eine Sitzung je Tag gezahlt. Der Nachweis für die Teilnahme an der Sitzung erfolgt durch eine vom Vorsitzenden gegengezeichnete Anwesenheitsliste. 4 Sachkundige Einwohner Sachkundige Einwohner erhalten eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 Euro je Sitzung. Der Nachweis über die Teilnahme an der Sitzung erfolgt analog 3 Abs. 5 Satz 5. 5 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 6 Inkrafttreten Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Blankenheim tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die am beschlossene Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Blankenheim außer Kraft. Blankenheim, den Strobach Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung am öffentlicher Teil: Im öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst. nichtöffentlicher Teil: Vergabeentscheidung Kommunal - Miete zur zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung eines Radladers Vorlage: BLA/BV/008/2014 Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt. Grundstücksangelegenheit Errichtung Kontrollschacht für Schmutzwasserschacht; Liegenschaft Flur 5, Flurstück 288 Vorlage: BLA/BV/010/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim erteilt Zustimmung zur Errichtung eines Kontrollschachtes zum Schmutzwasseranschluss auf dem kommunalen Grundstück Gemarkung Blankenheim, Flur 5, Flurstück 288 (Teilfläche in Größe von 2 qm). Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bornstedt (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 11, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt in seiner Sitzung am folgende Entschädigungssatzung beschlossen. 1 Grundsätze der Entschädigung (1) Die durch die Gemeinde zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichteten Einwohner haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Die in den nachfolgenden Paragraphen bezeichneten Personen erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen eine Aufwandsentschädigung. (2) Mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz der Auslagen, einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme privater Räume, mit Ausnahme der Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes sowie die zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. Die Ansprüche auf Aufwandsentschädigung sind nicht übertragbar; auf sie kann nicht verzichtet werden. (3) Alle Zahlungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den erfolgen nachträglich zum Vierteljahresschluss bis zum 15. des darauf folgenden Monats. (4) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbstständigen, Hausfrauen u.s.w. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes in Höhe von 5,00 Euro ersetzt. Erstattungen nach Satz 1 können nur auf Antrag erfolgen. (5) Für genehmigte Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes wird den ehrenamtlich Tätigen Reisekostenvergütung nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften gewährt. Dienstreisen werden durch den genehmigt. Bei Dienstreisen sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dienstreisekosten werden nur auf Antrag erstattet. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise zu stellen.

6 - 6 - Nr. 12/ (1) Dem ehrenamtlichen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,00 Euro gewährt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind mit Ausnahme der Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes alle weiteren Ansprüche abgegolten. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 01. des Monats im Voraus. (2) Im Fall der Verhinderung des ehrenamtlichen s für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einen Monat ist dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. 3 Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Gemeinderates besteht aus einem monatlichen Pauschalbetrag und einem Sitzungsgeld. (2) Der Pauschalbetrag beträgt je Kalendermonat 21,00 Euro. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als 3 Monate ununterbrochen (z. B. durch Krankheit) nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung des Pauschalbetrages. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten keine Teilnahme an Sitzungen erfolgte. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (4) Wenn erst nach Auszahlung des fälligen Betrages (Pauschalbetrages) festgestellt werden kann, dass die Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen länger als drei Monate nicht ausgeübt wurde, so erfolgt eine Verrechnung im darauf folgenden Zeitraum. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der ehrenamtlich Tätige den zu Unrecht erhaltenen Betrag innerhalb von einem Monat nach Aufforderung zurück zu zahlen. (5) Das Sitzungsgeld beträgt 12,70 Euro je Sitzung des Gemeinderates. Es wird für die tatsächliche Teilnahme an den Sitzungen gewährt. Eine neue Sitzung im Sinne dieser Satzung ist auch eine an einem anderen Tag fortgesetzte Sitzung, die zuvor abgebrochen wurde. Sitzungsgeld wird für maximal 5 Sitzungen im Monat gezahlt. Der Nachweis für die Teilnahme an der Sitzung erfolgt durch eine vom Vorsitzenden gegengezeichnete Anwesenheitsliste. 4 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (1) Der ehrenamtliche Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 51,00 Euro. (2) Der Jugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. Im Fall der Verhinderung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einen Monat ist dem jeweiligen Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. 5 Sachkundige Einwohner Sachkundige Einwohner erhalten eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld in Höhe von 12,70 Euro je Sitzung. Der Nachweis über die Teilnahme an der Sitzung erfolgt analog 3 Abs. 5 Satz 5. 6 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 7 Inkrafttreten Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bornstedt tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die am beschlossene Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bornstedt, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bornstedt vom außer Kraft. Bornstedt, den Rose Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Bestimmung der Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse Vorlage: HEL/BV/007/2014/1 Der Gemeinderat beschließt, dass nachfolgend aufgeführtes Mitglied des Gemeinderates den Vorsitz in folgendem beratenden Ausschuss wahrnimmt: 1. Kultur- und Sportausschuss Herr Sven Lange (Stellvertreter: Herr Martin Hampel) Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundund Gewerbesteuer in der Gemeinde Vorlage: HEL/BV/015/2014 Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt. Neufassung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und die Aufwandsentschädigung des s Vorlage: HEL/BV/023/2014 Der Gemeinderat beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde in der vorliegenden Fassung. Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung Antrag Marienstraße 1 Vorlage: HEL/BV/026/2014 Der Gemeinderat beschließt das Grundstück Marienstraße 1 (3-1759/245) entgegen dem Beschluss des Gutachterausschusses für den Regionalbereich Saale-Unstrut des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen Anhalt vom in seiner Gesamtheit der Bewertungszone 4 Schulstraße zuzuordnen. Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung Antrag Dorotheenstraße 1 Vorlage: HEL/BV/027/2014 Der Gemeinderat beschließt das Grundstück Dorotheenstraße 1 (3-1838/240 jetzt 3-381) entgegen dem Beschluss des Gutachterausschusses für den Regionalbereich Saale-Unstrut des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen Anhalt vom als Ausnahme in der Bewertungszone 4 Schulstraße mit einer Bodenwertsteigerung von 2 EUR/qm festzusetzen.

7 Nr. 12/ Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung Antrag Dorotheenstr. Flst Vorlage: HEL/BV/028/2014 Der Gemeinderat beschließt für die Flurstücke (Anteile aus dem ehemaligen Flurstück 1838/240) entgegen dem Beschluss des Gutachterausschusses für den Regionalbereich Saale-Unstrut des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen Anhalt vom die Zuordnung in der Bewertungszone 2 Luisenstraße mit einer Bodenwertsteigerung von 2 EUR/qm festzusetzen. Nichtöffentlicher Teil: Vertragsverlängerung Verlängerung eines Vertrages über die Unterhaltungs- und Reinigungsleistungen Vorlage: HEL/BV/030/2014 Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt. Grundstücksangelegenheit - Verkauf einer Teilfläche - Vorlage: HEL/BV/025/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt auf Grundlage des 115 Kommunalverfassungsgesetz der Antragstellerin eine Teilfläche aus dem Grundstück Flur 10, Flurstück 70/17 zu verkaufen. Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und die Aufwandsentschädigung des s (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 11, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde in seiner Sitzung am folgende Entschädigungssatzung beschlossen. 1 Grundsätze der Entschädigung (1) Die durch die Gemeinde zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichteten Einwohner haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Die in den nachfolgenden Paragraphen bezeichneten Personen erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen eine Aufwandsentschädigung. (2) Mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz der Auslagen, einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme privater Räume, mit Ausnahme der Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes sowie die zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. Die Ansprüche auf Aufwandsentschädigung sind nicht übertragbar; auf sie kann nicht verzichtet werden. (3) Alle Zahlungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den erfolgen nachträglich zum Vierteljahresschluss bis zum 15. des darauf folgenden Monats. (4) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbstständigen, Hausfrauen u.s.w. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes in Höhe von 11,00 Euro ersetzt. Erstattungen nach Satz 1 können nur auf Antrag erfolgen. (5) Für genehmigte Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes wird den ehrenamtlich Tätigen Reisekostenvergütung nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften gewährt. Dienstreisen werden durch den genehmigt. Bei Dienstreisen sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dienstreisekosten werden nur auf Antrag erstattet. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise zu stellen. Bei Empfängern einer Aufwandsentschädigung im Sinne dieser Satzung ist der Fahrtkostenaufwand innerhalb des Landkreises abgegolten. 2 (1) Dem ehrenamtlichen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,00 Euro gewährt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind alle weiteren Ansprüche abgegolten. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 01. des Monats im Voraus. (2) Im Fall der Verhinderung des ehrenamtlichen s für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Monat ist dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. 3 Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Gemeinderates besteht aus einem monatlichen Pauschalbetrag und einem Sitzungsgeld. (2) Der Pauschalbetrag beträgt je Kalendermonat 70,00 Euro. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als 3 Monate ununterbrochen (z. B. durch Krankheit) nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung des Pauschalbetrages. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten keine Teilnahme an Sitzungen erfolgte. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (4) Wenn erst nach Auszahlung des fälligen Betrages (Pauschalbetrages) festgestellt werden kann, dass die Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen länger als drei Monate nicht ausgeübt wurde, so erfolgt eine Verrechnung im darauf folgenden Zeitraum. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der ehrenamtlich Tätige den zu Unrecht erhaltenen Betrag innerhalb von einem Monat nach Aufforderung zurück zu zahlen. (5) Das Sitzungsgeld beträgt 11,00 Euro je Sitzung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Es wird für die tatsächliche Teilnahme an den Sitzungen gewährt. Eine neue Sitzung im Sinne dieser Satzung ist auch eine an einem anderen Tag fortgesetzte Sitzung, die zuvor abgebrochen wurde. Sitzungsgeld wird für maximal 4 Sitzungen im Monat und 1 Sitzung je Tag gezahlt. Der Nachweis für die Teilnahme an der Sitzung erfolgt durch eine vom Vorsitzenden gegengezeichnete Anwesenheitsliste. 4 Vorsitzende der Ausschüsse und der Fraktionen (1) Den Vorsitzenden der Ausschüsse, soweit der Vorsitz nicht dem obliegt, wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro pro Monat gewährt. (2) Für Vorsitzende der Fraktionen wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 32,00 Euro pro Monat gewährt. (3) Im Fall der Verhinderung eines Ausschuss- oder Fraktionsvorsitzenden für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Monaten wird dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen gewährt. Für den Vertretenen entfällt der Anspruch auf Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung. 5 Sachkundige Einwohner Sachkundige Einwohner, die zu Mitgliedern beratender Ausschüsse bestellt wurden, erhalten eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro je Sitzung. Der Nachweis über die Teilnahme an der Sitzung erfolgt analog 3 Abs. 5 Satz 5.

8 - 8 - Nr. 12/ Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 7 Inkrafttreten Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und die Aufwandsentschädigung des s der Gemeinde tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die am beschlossene Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und die Aufwandsentschädigung des s der Gemeinde außer Kraft., den Böttge Als Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird der , Uhr festgelegt. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Hergisdorf BV/025/2014 Der Gemeinderat Hergisdorf beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hergisdorf in der vorliegenden Fassung. Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hergisdorf BV/031/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Hergisdorf beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Hergisdorf in der vorliegenden Fassung. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze der Grundund Gewerbesteuer in der Gemeinde Hergisdorf BV/026/2014 Der Beschlussvorlage wurde nicht zugestimmt. Nichtöffentlicher Teil: Vergabeentscheidung BV/020/2014 Die Beschlussvorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Hergisdorf aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit für die Wahl des s BV/027/2014 Der Gemeinderat beschließt, dass für die Wahl des s der Gemeinde Hergisdorf Sonntag, der als Wahltag und die Zeit von Uhr bis Uhr als Wahlzeit bestimmt werden. Als Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl wird Sonntag, der in der Zeit von Uhr bis Uhr festgelegt. Festsetzung der Entschädigung für die Inhaber von Wahlehrenämtern BV/028/2014 Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern während der Wahlperiode des derzeitigen Gemeinderates wie folgt festzusetzen: 50,00 EURO je Mitglied Wahlvorstand. Berufung zum Gemeindewahlleiter und zum Stellvertreter BV/029/2014 Die Beschlussvorlage wurde vertagt. Beschlussfassung über die öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen s BV/030/2014 Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Stellenausschreibung für die Wahl des s der Gemeinde Hergisdorf. Die Bekanntmachung der Stellenausschreibung erfolgt gemäß der Bekanntmachungssatzung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-, dem er Kommunalanzeiger. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Hergisdorf (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 11, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hergisdorf in seiner Sitzung am folgende Entschädigungssatzung beschlossen. 1 Grundsätze der Entschädigung (1) Die durch die Gemeinde zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichteten Einwohner haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Die in den nachfolgenden Paragraphen bezeichneten Personen erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen eine Aufwandsentschädigung. (2) Mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz der Auslagen, einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme privater Räume, mit Ausnahme der Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes sowie die zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. Die Ansprüche auf Aufwandsentschädigung sind nicht übertragbar; auf sie kann nicht verzichtet werden. (3) Alle Zahlungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den erfolgen nachträglich zum Vierteljahresschluss bis zum 15. des darauf folgenden Monats. (4) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbstständigen, Hausfrauen u.s.w. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes in Höhe von 12,00 Euro ersetzt. Erstattungen nach Satz 1 können nur auf Antrag erfolgen. (5) Für genehmigte Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes wird den ehrenamtlich Tätigen Reisekostenvergütung nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften gewährt. Dienstreisen werden durch den genehmigt. Bei Dienstreisen sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dienstreisekosten werden nur auf Antrag erstattet. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise zu stellen. Bei Empfängern einer Aufwandsentschädigung im Sinne dieser Satzung ist der Fahrtkostenaufwand innerhalb des Landkreises abgegolten.

9 Nr. 12/ (1) Dem ehrenamtlichen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 800,00 Euro gewährt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind alle weiteren Ansprüche abgegolten. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 01. des Monats im Voraus. (2) Im Fall der Verhinderung des ehrenamtlichen s für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Monat ist dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. 3 Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Gemeinderates besteht aus einem monatlichen Pauschalbetrag und einem Sitzungsgeld. (2) Der Pauschalbetrag beträgt je Kalendermonat 40,00 Euro. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als 3 Monate ununterbrochen (z. B. durch Krankheit) nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung des Pauschalbetrages. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten keine Teilnahme an Sitzungen erfolgte. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (4) Wenn erst nach Auszahlung des fälligen Betrages (Pauschalbetrages) festgestellt werden kann, dass die Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen länger als drei Monate nicht ausgeübt wurde, so erfolgt eine Verrechnung im darauf folgenden Zeitraum. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der ehrenamtlich Tätige den zu Unrecht erhaltenen Betrag innerhalb von einem Monat nach Aufforderung zurück zu zahlen. (5) Das Sitzungsgeld beträgt 12,00 Euro je Sitzung des Gemeinderates und der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Es wird für die tatsächliche Teilnahme an den Sitzungen gewährt. Eine neue Sitzung im Sinne dieser Satzung ist auch eine an einem anderen Tag fortgesetzte Sitzung, die zuvor abgebrochen wurde. Sitzungsgeld wird für maximal 5 Sitzungen im Monat gezahlt. Der Nachweis für die Teilnahme an der Sitzung erfolgt durch eine vom Vorsitzenden gegengezeichnete Anwesenheitsliste. 4 Vorsitzende der Ausschüsse und der Fraktionen (1) Den Vorsitzenden der Ausschüsse, soweit der Vorsitz nicht dem obliegt, wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Monat gewährt. (2) Für Vorsitzende der Fraktionen wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Monat gewährt. (3) Im Fall der Verhinderung eines Ausschuss- oder Fraktionsvorsitzenden für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Monaten wird dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen gewährt. Für den Vertretenen entfällt der Anspruch auf Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung. 5 Sachkundige Einwohner Sachkundige Einwohner erhalten eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld in Höhe von 12,00 Euro je Sitzung. Der Nachweis über die Teilnahme an der Sitzung erfolgt analog 3 Abs. 5 Satz 5. 6 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 7 Inkrafttreten Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Hergisdorf tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die am beschlossene Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Hergisdorf außer Kraft. Hergisdorf, den Born Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinde Klostermansfeld aus der Sitzung vom Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundund Gewerbesteuer in der Gemeinde Klostermansfeld KLM/BV/013/2014 Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Klostermansfeld in der vorliegenden Fassung. Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt. Beratung und Beschlussfassung der Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Gemeinde Klostermansfeld KLM/BV/014/2014 Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Gemeinde Klostermansfeld. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Klostermansfeld KLM/BV/019/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt die Hauptsatzung in der ihr vorliegenden Fassung. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Bekanntgabe der Beschlüsse des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses Klostermansfeld aus der Sitzung vom Bestimmung des Vorsitzenden des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Klostermansfeld KLM/BV/018/2014 Der beratende Ausschuss für Kultur-, Sport- und Soziales bestimmt Herrn Jens Greulich als Vorsitzenden des Ausschusses. Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Kultur-, Sport- und Sozialausschuss KLM/BV/017/2014 Der Ausschuss benennt Frau Petra Römermann als Stellvertreter des Vorsitzenden des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses.

10 Nr. 12/2014 Bekanntgabe der Beschlüsse des Ordnungs- und Sicherheitsausschusses der Gemeinde Klostermansfeld aus der Sitzung vom Bestimmung des Vorsitzenden des Ordnungs- und Sicherheitsausschusses der Gemeinde Klostermansfeld KLM/BV/016/2014 Der beratende Ausschuss für Ordnung und Sicherheit bestimmt Herrn Matthias Klenner als Vorsitzenden des Ausschusses. Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ordnungsund Sicherheitsausschusses KLM/BV/015/2014 Der Ausschuss benennt Herrn Olaf Greulich als Stellvertreter des Vorsitzenden des Ordnungs- und Sicherheitsausschusses. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wimmelburg aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundund Gewerbesteuer in der Gemeinde Wimmelburg BV/013/2014 Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Wimmelburg in der vorliegenden Fassung. Antrag auf finanzielle Unterstützung BV/014/2014 Der Gemeinderat beschließt, dem FSV Grün Weiß Wimmelburg einen Zuschuss in Höhe von 1.560,00 EUR zur Fassadensanierung am Sporthaus, Schulstraße 3a, zu gewähren. Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Wimmelburg BV/015/2014 Der Gemeinderat Wimmelburg beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wimmelburg in der bisherigen Fassung. Gebäudesanierung Hauptstraße 73 BV/017/2014 Der Gemeinderat beschließt die Bildung einer Ansparrückstellung für das Objekt Hauptstraße 73. Nichtöffentlicher Teil: Vergabeentscheidung BV/016/2014 Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Wimmelburg (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 11, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wimmelburg in seiner Sitzung am folgende Entschädigungssatzung beschlossen. 1 Grundsätze der Entschädigung (1) Die durch die Gemeinde zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichteten Einwohner haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles. Die in den nachfolgenden Paragraphen bezeichneten Personen erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen eine Aufwandsentschädigung. (2) Mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz der Auslagen, einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme privater Räume, mit Ausnahme der Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes sowie die zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. Die Ansprüche auf Aufwandsentschädigung sind nicht übertragbar; auf sie kann nicht verzichtet werden. (3) Alle Zahlungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den erfolgen nachträglich zum Vierteljahresschluss bis zum 15. des darauf folgenden Monats. (4) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbstständigen, Hausfrauen u.s.w. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Stundensatzes in Höhe von 12,00 Euro ersetzt. Erstattungen nach Satz 1 können nur auf Antrag erfolgen. (5) Für genehmigte Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes wird den ehrenamtlich Tätigen Reisekostenvergütung nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften gewährt. Dienstreisen werden durch den genehmigt, sofern nicht ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates vorliegt. Bei Dienstreisen sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bedarf aus Gründen des Versicherungsschutzes der Zustimmung des s. Dienstreisekosten werden nur auf Antrag erstattet. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise zu stellen. Bei Empfängern einer Aufwandsentschädigung im Sinne dieser Satzung ist der Fahrtkostenaufwand innerhalb des Landkreises abgegolten. 2 (1) Dem ehrenamtlichen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 650,00 Euro gewährt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind alle weiteren Ansprüche abgegolten. Die Zahlung erfolgt jeweils zum 01. des Monats im Voraus. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (2) Im Fall der Verhinderung des ehrenamtlichen s für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen ist dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. 3 Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Gemeinderates besteht aus einem monatlichen Pauschalbetrag und einem Sitzungsgeld. (2) Der Pauschalbetrag beträgt je Kalendermonat 30,00 Euro. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als 3 Monate ununterbrochen (z. B. durch Krankheit) nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung des Pauschalbetrages. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten keine Teilnahme an Sitzungen erfolgte. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (4) Wenn erst nach Auszahlung des fälligen Betrages (Pauschalbetrages) festgestellt werden kann, dass die Tätigkeit des eh-

11 Nr. 12/ renamtlich Tätigen länger als drei Monate nicht ausgeübt wurde, so erfolgt eine Verrechnung im darauf folgenden Zeitraum. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der ehrenamtlich Tätige den zu Unrecht erhaltenen Betrag innerhalb von einem Monat nach Aufforderung zurück zu zahlen. (5) Das Sitzungsgeld beträgt 12,00 Euro je Sitzung des Gemeinderates. Es wird für die tatsächliche Teilnahme an den Sitzungen gewährt. Eine neue Sitzung im Sinne dieser Satzung ist auch eine an einem anderen Tag fortgesetzte Sitzung, die zuvor abgebrochen wurde. Sitzungsgeld wird für maximal 5 Sitzungen im Monat gezahlt. Es darf 12,00 Euro je Sitzung und Tag nicht überschreiten. Der Nachweis für die Teilnahme an der Sitzung erfolgt durch eine vom Vorsitzenden gegengezeichnete Anwesenheitsliste. 4 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (1) Der ehrenamtliche Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro und der Stellvertreter des Wehrleiters erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40,00 Euro. (2) Der Jugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 12,50 Euro. (3) Der Löschzugführer und der Gerätewart erhalten jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung von 20,00 Euro. (4) Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch entsteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (5) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung. Im Fall der Verhinderung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einen Monat ist dem jeweiligen Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des zu Vertretenen zu gewähren. 5 Sachkundige Einwohner Sachkundige Einwohner erhalten eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld in Höhe von 12,00 Euro je Sitzung. Der Nachweis über die Teilnahme an der Sitzung erfolgt analog 3 Abs. 5 Satz 6. 6 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 7 Inkrafttreten Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Wimmelburg tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die am beschlossene Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Wimmelburg außer Kraft. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Wimmelburg vom Aufgrund des 25 des Grundsteuergesetzes vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), des 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1266) in Verbindung mit 8, 45 Absatz 2 Nr. 1, 99, 100 Absatz 2 Nr. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom , hat der Gemeinderat der Gemeinde Wimmelburg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Wimnnelburg wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.h. 2. für die Gewerbesteuer 380 v.h. 2 Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2015 und jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine anderen Hebesatzbestimmungen getroffen werden. 3 Diese Satzung tritt am in Kraft. Wimmelburg, den Zinke Wimmelburg, den Zinke

12 Nr. 12/2014 Amt für Landwirtschaft, Halle/S., Flurneuordnung und Forsten Süd Sitz: Müllnerstraße 59, Weißenfels Postanschrift: PF 1655, Weißenfels Außenstelle Halle Sitz: Mühlweg 19, Halle/S. Flurbereinigung: Rothenschirmbach FL Verf.-Nr.: ML0215 Landkreise: Mansfeld-Südharz, Saalekreis Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Anhörungstermin nach 32 FlurbG (Erläuterung der Wertermittlung im Erweiterungsgebiet- Gemarkung Farnstädt, Fluren 10 (tlw.) und 11 (tlw.)) Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Erweiterungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens (Gemarkung Farnstädt Fluren 10 (11w.) und (tlw.)) liegen - Niederschrift über den Abschluss der Wertermittlung - der Wertermittlungsrahmen, - die Bodenwertkarten sowie - die automatisierte Liegenschaftskarte mit den Ergebnissen der Reichsbodenschätzung zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom bis (4 Wochen) in den Verwaltungsgemeinschaften: Lutherstadt Verbandsgemeinde Eisleben Weida-Land Markt 1 Hauptstraße Lutherstadt Eisleben Nemsdorf-Göhrendorf Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land Pfarrstraße Seegebiet Mansfelder Land OT Röblingen am See sowie im Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten Süd Außenstelle Halle Mühlweg Halle/S. während der üblichen Dienststunden aus. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung im Erweiterungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens wird bestimmt auf Dienstag, den 27. Januar 2015, um 15:00 Uhr im Versammlungsraum der Rothenschirmbacher Agrargenossenschaft e.g., Hornburger Straße 30, in Lutherstadt Eisleben OT Rothenschirmbach. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Ein Beauftragter der Flurbereinigungsbehörde wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern. Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, 2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend. Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich. Im Auftrag Dr. Lüs (DS) Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. - Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund -, An der Hütte 1, Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde IMPRESSUM - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

13 Nr. 12/ FD Zentrale DIenste und Finanzen Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden Verbandsgemeinde Sitzung des Verbandsgemeinderates am um Uhr Gemeinde Ahlsdorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Benndorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Blankenheim Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Bornstedt Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am um Uhr Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Hergisdorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Klostermansfeld Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am um Uhr Gemeinde Wimmelburg Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Änderungen bleiben vorbehalten! Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Empfehlungen der Gemeindebibliothek für den Monat Dezember Belletristik Kinderbücher Fitzek /Tsokos Boie, Kirsten Abgeschnitten King- Kong, das Krimischwein Droemer Verlag Oetinger Verlag Thriller (ab 2. Klasse) Henneberg, Marion Peinkofer, Michael Schwert und Lilie Sternenritter Ullstein Verlag Die Festung im All Historischer Roman Carlsen Verlag (ab 4. Klasse) North, Will Am Ende des Weges Heyne Verlag Liebesroman Nothomb, Amelie Winterreise Diogenes Verlag Erzählung Köhlmeier, Michael Zwei Herren am Strand Hanser Verlag Roman Sachbuch Gradtke, Melanie Meine Weihnachtsbastelstube Augustus Verlag Öffnungszeiten Montag 10 bis 13 Uhr Dienstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr Donnerstag 10 bis 13 Uhr Allen unseren Lesern wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Ihre Gemeindebibliothek Schulstraße 28 Tel.: gemeindebibliotek-helbra@web.de Zwischenworkshop zur spezifischen Gestaltung der Energieallianz Mansfeld-Südharz in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- als Kerngebiet Nachdem am die Auftaktveranstaltung zur spezifischen Gestaltung der Energieallianz Mansfeld-Südharz in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- als Kerngebiet durchgeführt wurde, fand im Sitzungszimmer der Verbandsgemeinde in und anschließend in Benndorf am ein Zwischenworkshop statt. Anwesend waren 12 Fachleute sowie Teilnehmer aus Regionalpolitik, Wirtschaft und Verwaltung. Die Verbandsgemeinde entwickelt im Rahmen dieses Projektes bis Ende 2014 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Einrichtungen entwickeln. Über die spezifischen Maßnahmen wurde bereits berichtet. Nach intensiven Diskussionen werden gegenwärtig folgende kommunale Objekte untersucht: 1. Kindergarten Benndorf 2. Kindergarten Klostermansfeld 3. Kindergarten Ahlsdorf 4. Kindergarten Wimmelburg 5. Kindergarten und Hort Hergisdorf 6. Grundschule 7. Grundschule Klostermansfeld 8. Mehrzweckhalle und Kindergarten Blankenheim 9. Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Gemeindekomplex Kirchstraße 1 Klostermansfeld Darüber hinaus erfolgen energetische Untersuchungen zu: 1. Straßenbeleuchtung der Gemeinde Benndorf Hausanschluss-Stationen (HAST) der Benndorfer Wohnungsbau GmbH Mit der inhaltlichen Umsetzung ist die Fa. Technische Gebäudeausrüstung Reifarth und Stieglitz aus Sangerhausen beauftragt worden. Zwischenergebnisse: zunächst wurden die verbrauchsrelevanten Daten in speziellen Bögen erfasst. an Hand dieser Daten werden Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Reduzierung der Energiekosten und des CO 2 Ausstoßes bewirken grundsätzlich wird untersucht, auf welchem Objekt Photovoltaik Anlagen möglich sind

14 Nr. 12/2014 aktuell zeigen die ersten Ergebnisse, dass Einsparungen von Energiekosten zwischen 15 und 30 % wirtschaftlich erreichbar sind, die CO 2 Emmisionen könnten dabei um ca % gesenkt werden darüber hinaus wäre die Einrichtung eines Energiemanagements in der Verbandsgemeinde in jedem Fall sinnvoll und würde eine langfristige Optimierung des Energieverbrauchs garantieren. Im Anschluss an die Präsentation der Zwischenergebnisse besichtigten die Teilnehmer das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- und erörterten den praktischen Handlungsbedarf. Weitere Station war Benndorf. Dort wurden die bisherigen Ergebnisse der Umgestaltung des ehemaligen Fuhrmannschen Gutes zum Dorfzentrum unter energetischen Aspekten erörtert. In Benndorf wurde öffentlichkeitswirksam eine im Juli von Landesumweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens übergebene Tafel enthüllt. Am Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde ist eine ähnliche Tafel bereits angebracht worden. Wir werden Sie auch weiterhin über den Fortgang der Projekte informieren., den Erörterung der vorgelegten Zwischenergebnisse Das im Juli vom Umweltminister übergebene Schild wurde am Sitz der Verbandsgemeinde montiert Grundschule Ein Schultag mal ganz anders Am 22. Oktober 2014 haben wir Schüler und Schülerinnen der Klassen 3a und 3b der Grundschule die Eislebener Fruchtsaft GmbH & Co KG Becker besuchen dürfen. Heute möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Lehrerin Frau Habermann bedanken, die die Organisation des Bustransfers von nach Eisleben übernommen hat, beim Herrn Rische, der die Betriebsbesichtigung mit der Geschäftsleitung der Fruchtsaft GmbH abgesprochen und geplant hat sowie bei Frau Stezycki, von der Fa. Becker, die uns viele interessante Dinge über Äpfel und Fruchsäfte erzählt hat. Sogar eine Probeverkostung war für uns vorbereitet. In der Produktionshalle hatten wir dann aber doch Respekt vor den hohen glänzenden Behältern und heißen Rohrleitungen. Danke für diesen besonderen Unterrichtstag. Unser Neptunbad in Wer kennt es nicht unser schönes Naturbad Neptun, rechts am Ortseingang von Benndorf kommend gelegen. Hier können Groß und Klein in dem idyllisch gelegenen kleinen See in den Sommermonaten baden gehen. Dies aber war nur möglich geworden, weil einige Mitglieder des Schwimm-Club-Neptun 1910 vom Bad Anna im Jahr 1926 die Voraussetzungen dazu geschaffen haben. In vielen Arbeitsstunden wurde der Grundstein für eine eigene Badeanstalt gelegt. Nach nur einem Jahr Bauzeit, im Jahr 1927, konnte dann das Neptunbad eröffnet werden. Ende des 2. Weltkrieges ging das Neptunbad in das Eigentum der Gemeinde über. Nach der Wende, im Jahr 1992 wurde das Bad zum letzten Mal neu hergerichtet. In den folgenden Jahren reduzierten sich die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel immer mehr. Es konnte nur das allernötigste zum Erhalt des Badebetriebes getan werden. Sogar an eine Schließung des Bades wurde gedacht. Aber mal ehrlich, ein Naturbad, so schön gelegen und von vielen Stammgästen in den Sommermonaten besucht, muss man einfach erhalten! Das sagten sich auch Schwimmfreude, welche jeden Tag das Neptunbad besuchen und das nicht nur bei schönem Wetter. Sie gingen auch daran einige Verschönerungsarbeiten selbst durchzuführen. So wurden unter anderem die Pinsel geschwungen. Die Farbtupfer boten gleich beim Eintritt in das Bad einen fröhlicheren Anblick. Zur Beendigung der Badesaison trafen sich spontan ca. 25 Schwimmfreunde um sich in die Saison 2015 zu verabschieden. Es wurde die Idee geboren, einen Freundeskreis Bad Neptun zu gründen, welcher sich bei der Gestaltung des Badebetriebes und der Versorgung der Badegäste einbringt. Was der Schwimm-Club-Neptun 1910 schaffte, welcher bis zu 128 Mitglieder aufzuweisen hatte, soll auch unser Ziel sein. Freundeskreis Bad Neptun Herr Blume erläutert das Blockheizkraftwerk in Benndorf

15 Nr. 12/ An alle Vereine! Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - möchte daran erinnern, dass alle Vereine auch 2015 wieder die Möglichkeit haben, ihre Veranstaltungen kostenlos im er Kommunalanzeiger zu veröffentlichen. Wir bitten um Ihre Meldung. Anmeldung unter Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - An der Hütte 1 in Telefon: , Fax: r.doerre@verwaltungsamt-helbra.de In der Zeit vom 18. bis 19. April 2015 findet im Sonnensaal der Gemeinde die 5. Kunstausstellung statt. Ausgestellt werden Bilder, Fotografien, Grafiken, Töpferarbeiten, Handarbeiten u. Ä. Hierfür werden noch geeignete Händler gesucht. Interessenten melden sich bitte bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund -, Frau Schäfer, Telefon-Nr.: oder über m.schaefer@verwaltungsamt-helbra.de FD Bau- und Ordnungsverwaltung Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - An der Hütte 1, den 1. Dez (VbGem Mansfelder Grund-) Bekanntmachung Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Eisenbahnbauvorhaben Ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges in, Bahn-km 181,747 (Verlängerung der Straße Gartenheim) in der Gemarkung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - im Landkreis Mansfeld - Südharz Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle das Anhörungsverfahren im Rahmen des - bei der vorgenannten Behörde - laufenden Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß. 3 c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2,06112 Halle (Saale), zugänglich. Inanspruchnahme von Grundstücken Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom bis während der Öffnungszeiten Montag: 9.00 Uhr Uhr Dienstag: 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch: Donnerstag: 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag: 9.00 Uhr Uhr in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung Zimmer: 207 (Erdgeschoss) An der Hütte 1, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ab dem ersten Tag der Auslegung werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zugänglich gemacht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. 27a Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG). 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) oder bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund, Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung, Zimmer 207 (Erdgeschoss), An der Hütte 1 in Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18 a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben ( 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 17 Abs. 1 und 2 sowie 72 Abs. 2 VwVfG). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 17 VwVfG. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, entschieden.

16 Nr. 12/2014 Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht zu. Im Auftrag Das ist voll cool, meinten die Kinder, als sie die vielen beladenen Autos an der Feuerwehr in vorfahren und halten sahen. Bei der ersten Aktion im Frühjahr kamen Kilogramm alte Zeitungen zusammen. Bei dieser Zeitungssammelaktion am waren es am Ende Kilogramm. Dieses Resultat freute besonders die Betreuer der Wehr. Zur diesjährigen Weihnachtsfeier ist nämlich ein Teddybärenhersteller aus Sonneberg nach eingeladen und die Kinder der Wehr können dann ihren eigenen Bären herstellen. Auch der nächste Termin für eine Zeitungssammelaktion steht bereits am ab Uhr fest. Aline Rzepczyk Kinderfeuerwehrwartin Unterschrift Die Kinder- und Jugendfeuerwehr möchte sich bei allen Helfer für die Unterstützung im Jahr 2014 bedanken. Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auf gute Zusammenarbeit im Jahr Kinderfeuerwehrwart Aline Rzepczyk Jugendfeuerwehrwart Anica Salbego Erfolgreiche Zeitungssammelaktion der Kinder- und Jugendfeuerwehr mit Unterstützung des Fördervereines der Freiwilligen Feuerwehr e. V. Dass die Kleinsten der Feuerwehr fast so schnell sein können wie ihre großen Vorbilder, zeigte sich am am Feuerwehrgerätehaus in. Denn bei jedem haltenden Auto waren die Kinder der Kinderund Jugendfeuerwehr flink wie die Wiesel und räumten die Kofferräume, die mit Altpapier gefüllt waren, in Windeseile aus. Hinter dieser Zeitungssammelaktion stand ein Aufruf der Kinder- und Jugendfeuerwehr. Mit Hilfe des Erlöses soll den Kindern und Jugendlichen der Wehr eine schöne Weihnachtsfeier ermöglicht werden. Wie groß die Bereitschaft unter den Anwohnern und Lesern dieses Aufrufs war, zeigte sich bereits kurz nach 14 Uhr: Knapp eine halbe Stunde nach Beginn der Aktion war der blaue Zeitungscontainer bereits mit Kilogramm Papier gefüllt. Nachruf Am 10. November 2014 verstarb im Alter von 75 Jahren unser langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und des Fördervereins der Feuerwehr Kamerad Wolfgang Heß Mit ihm verlieren wir nach mehr als 60 Jahren Mitgliedschaft einen aufrechten, pflichtbewussten, kollegialen und allseits geachteten Kameraden. Sein verantwortungsvolles Wirken zu Schutz unserer Bürger vor Brandgefahren ist uns Vorbild. Wir werden uns an ihn mit Respekt und Würde erinnern. Im Namen aller Mitglieder der Wehr sprechen wir den Hinterbliebenen unser tief empfundenes Beileid aus. Bernd Skrypek Verbandsgemeindebürgermeister Dennis Amey Gemeindewehrleiter Förderverein Feuerwehr Mario Puppe Ortswehrleiter Adventszeit ist auch die Zeit für Wohnungsbrände Der unsorgsame Umgang mit Kerzen sorgt vor allem in der Adventzeit immer wieder für Wohnungsbrände, wo nicht nur Sachwerte vernichtet werden, sondern auch Menschen zu Schaden kommen. Es ist immer wieder die gleiche Situation. Der Adventskranz steht im Wohnzimmer, gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein. Ein Anruf, ein Türklingeln und die brennende Kerze ist vergessen. So oder so ähnlich entstehen jährlich dutzende Wohnungsbrände in der Weihnachtszeit, sagt der stellvertretende Ortswehrleiter Matthias Hartung von der Klostermansfelder Feuerwehr. Der deutsche Feuerwehrverband mahnt zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Acht einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern: Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf. Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können. Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen - vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind! Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins! Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.

17 Nr. 12/ Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht. Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit. Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112. Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel - übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch! Die Tombola zu Gunsten der Kinder- und Jugendfeuerwehr Klostermansfeld bot als Hauptgewinn einen vollen Multicar Brennholz. Zudem gewann jedes Los einen Glühwein. Wir sind von der großen Resonanz dieser Aktion sehr überrascht worden. Die vorbereiteten Lose reichten bei weiten nicht aus, sodass kurzer Hand neue organisiert werden mussten., so Christin Dohndorf Jugendwartin der Feuerwehr Klostermansfeld. Am Ende des Abends stand die Gewinnerin fest. Anneliese Richter aus Klostermansfeld freute sich über den Hauptgewinn. Noch am Abend bekam sie diesen gratis nach Hause geliefert. Der klostermansfelder Ortswehrleiter Frank Ochsner zeigte sich beeindruckt, wie gut diese Veranstaltung, nicht nur von den Klostermansfeldern sondern auch von den Bewohnern der umliegenden Gemeinden angenommen wird. Wir waren am Ende des Abends schlichtweg ausverkauft., so Ochsner. Er bedankte sich auch im Namen des Schützenvereins bei den vielen ehrenamtlichen fleißigen Helfern, ohne die diese Veranstaltung nicht möglich ist. Feuerwehr Klostermansfeld Besucherandrang beim Adventsmarkt in Klostermansfeld Der seit Jahren von der Feuerwehr und dem Schützenverein Klostermansfeld organisierte und durchgeführte Adventsmarkt fand in diesem Jahr am Samstag, dem 29. November 2014 statt. An den Versorgungsständen gab es allerlei Leckereien für Groß und Klein. So bot der Schützenverein Glühwein, Punsch und im Schützenhaus Bratwurstschießen an. Die Bäckerei Mädel versorgte die zahlreichen Gäste mit Kaffee, Kuchen und frischzubereiteten Spritzgebäck. Auch Honig aus eigener Produktion wurde angeboten. An den Ständen der Feuerwehr war neben Glühwein und Bier auch Bratwurst im Angebot. Beim Märchenraten für die Jüngsten gab es tolle Sachpreise zu gewinnen. Auch der Weihnachtsmann kam auf einen Besuch auf den Gemeindehof in der Kirchstraße, standesgemäß im roten Feuerwehrauto vorgefahren. Der klostermansfelder Eisenbahnfan Roland Bär lies in der Garage der Rettungswache eine Eisenbahn fahren. Diese wurde nicht nur von den jüngsten Besuchern bestaunt. Der Musikverein stimmte alle Besucher auf die Weihnachtszeit ein. Am Abend sorgte im Feuerwehrhaus die Band Still Nameless für Stimmung und Spaß. Informationen aus den Gemeinden er Weihnachtsmarkt Am 13. und 14. Dezember 2014 findet am Pfarrholz im Kinder- und Jugendhaus Marianne und Gerhard Rohne der diesjährige Weihnachtsmarkt statt. 15 Stände und viele weitere Attraktionen versprechen Jung und Alt an beiden Tagen vergnügliche Stunden in der Vorweihnachtszeit. Eine Tombola bei der jedes Los gewinnt, Geschenke vom Weihnachtsmann, einen Kinofilm für die Kinder, ein Feuerwerk am Sonntagabend, eine Kindereisenbahn sind nur einige Höhepunkte des Weihnachtsmarktes. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl der Besucher gesorgt. Öffnungszeiten: Samstag, den Sonntag, den Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr

18 Nr. 12/2014 Herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Renate und Rainer Lennig aus Ahlsdorf, Karin und Gerd Schneider aus Benndorf, Elke und Werner Todte aus Blankenheim, Margit und Klaus Böhme aus, und Ruth und Manfred Lanz aus, welche im Dezember das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Besonders herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Anne-Rose und Werner Nietzke aus, Ursula und Hilmar Graupner aus Klostermansfeld, welche im Dezember das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Frau Ursula Pawlowski Frau Annaliese Brunn Frau Frieda Kabisch Frau Erna Berghoff Frau Meta Kasten Frau Elfriede Kästner Gemeinde Blankenheim gratuliert im Monat Dezember den Senioren Herrn Erich Waschkuhn Herrn Hermann Werner Bengsch Frau Lieselotte Stockhaus Frau Annarose Rothe Herrn Richard Kleemann Frau Jutta Steiner Frau Marta Kuhnt Gemeinde Bornstedt gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Maritta Jäger Frau Brunhilde Zacharias Frau Erika Sturm Frau Erna Hell zum 87. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 97. Geburtstag zum 99. Geburtstag zum 100. Gebutrstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 87. Geburtstag Wir gratulieren Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Edelgard Ehrig Herrn Ottomar Oertel Frau Marie-Luise Lorenz Frau Erna Scherbe Herrn Willi Poppe Herrn Roland Klatt Frau Ingrid Kommer Herrn Günter Kammlott Herrn Herbert Seifert Herrn Hans Zinke Frau Ilse Hoffmann Frau Johanna Ahlborn Frau Ruth Kramer Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat Dezember den Senioren Herrn Kurt Weise Frau Doris Wesche Frau Renate Buchhorn Frau Marlene Göthling Frau Christa Klatte Herrn Erich Nachtweide Herrn Walter Schmidt Frau Lieselotte Wietzke Herrn Günther Müller Herrn Ronald Hartwig Herrn Erwin Schröder Frau Christa Hennig Frau Helga Ecke Frau Gertraud Born Herrn Gerhard Dockhorn Frau Anneliese Lewandofski Herrn Günter Schneider Herrn Rudi Steinborn Frau Christa Schulze zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag Die Gemeinde gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Brigitte Tilp Frau Monika Kögel Herrn Gerd Lauterwald Frau Gerlinde Dörre Herrn Klaus Bernhardt Frau Eva Schumacher Herrn Udo Drawer Herrn Karl-Heinz Voigt Frau Erika Skrzypek Herrn Norbert Beck Frau Ingeborg Knobloch Herrn Wolfgang Krone Herrn Winfried Dach Frau Christel Fischer Frau Christa Myller Frau Christa Reibstein Herrn Eberhard Franke Herrn Wolfgang Günther Frau Ilse Reinhardt Herrn Karl Wendrich Herrn Werner Ahlborn Herrn Werner Paul Frau Eleonore Rothmann Frau Edith Grumbach Herrn Fritz Heise Frau Charlotte Köppner Herrn Karl-Heinz Lindner Frau Liesbeth Schmidt Frau Ursula Liebold Frau Hildegard Fricke Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Gisela Drese Herrn Rainer Probst Frau Ilse Thomas Frau Hannelore Kootz Frau Ruth Teupel Herrn Gerhard Zawieja zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 82. Geburtstag

19 Nr. 12/ Frau Christa Helbig Frau Christa Hempel Herrn Franz Fajtl Herrn Hans Wiegmann Herrn Dr. Gerhard Knitzschke Frau Anita Burkhardt Frau Ingeborg Müller Frau Anneliese Schmidt Herrn Erich Beckmann Frau Waltraud Bahling Frau Margret Sagel Gemeinde Klostermansfeld gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Helga Berndt Herrn Karl Heinz Höll Herrn Klaus-Dieter Ehrig Frau Rosemarie Schneider Herrn Lothar Himpel Frau Rosemarie Hinz Frau Ingrid Deinzer Herrn Hubert Lakomy Frau Elisabeth Beißert Herrn Norbert Kalek Herrn Erich Kukla Herrn Georg Meister Frau Anna Fischer Herrn Karl-Adolf Hofmann Frau Brigitte Dönau Herrn Ottomar Wedler Herrn Egon Pleyer Frau Hildegard Schmidt Herrn Gerhard Ungewitter Herrn Harry Röthel Herrn Friedrich Kelsch Herrn Horst Roth Frau Henni Wiemer Frau Anneliese Walpurgis Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat Dezember den Senioren Frau Waltraud Bernhardt Frau Doris Seliger Herrn Walter Tetzel Frau Edith Baumann Frau Inge Walther zum 82. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 82. Geburtstag die Benndorfer aber deutlich steigern und fanden in ihr Spiel zurück. Dank einer geschlossenen Mannschaftsleistung und eines überragenden Zuspiels durch Mittelmann Florian Heimicke (Gastspieler aus Barby), das es Überschläger Matthias Sandner leicht machte, die Bälle unerreichbar in der Eisleber Hälfte zu platzieren, gelang dieser optimale Auftakt der Benndorfer Fünf. Benndorf spielte mit Matthias Sandner, Christian Wagner, Manfred Trautmann, Steffen Püchner, Florian Heimicke und Lutz Buttenberg. R. Lienow Ergebnisse Benndorf - Staßfurt 2 : 0, 2 : 0 Benndorf - Tornitz 2 : 0, 2 : 0 Benndorf - Eisleben 2 : 0 Eisleben - Staßfurt 2 : 0, 2 : 0 Eisleben - Tornitz 2 : 0, 2 : 0 Weihnachtliches Chorkonzert in Blankenheim am , um Uhr in der Kirche Sankt Lamberti mit dem Gesangverein Blankenheim 1861 e. V. Musikalische Leitung: Angelika Wagner und dem Gemischten Chor Ahlsdorf Musikalische Leitung: Hartmut Eisermann Der Frauenverein sorgt für Kaffee und Kuchen, sowie Glühwein im Pfarrhaus von 14:00 bis 17:00 Uhr. Wir laden Sie recht herzlich dazu ein Ihr Gesangverein Blankenheim 1861 e. V. Volkssolidarität Ortsgruppe Blankenheim Veranstaltungen finden jeden Montag und Donnerstag von bis Uhr im Seniorentreff Bürgerhaus Blankenheim statt. Das war bei uns los Gestalten von Adventsgestecken TSV Benndorf Auftakt der Faustball - Hallensaison Am 30. November war für die Benndorfer Faustballer der Auftakt der Hallensaison der Verbandsliga Sachsen-Anhalt. In eigener Halle gelang ein Auftakt nach Maß. Mit 10 : 0 Punkten und 10 : 1 Sätzen wahrte das Team von Trainer Gerhard Winsel seine weiße Weste und die Chance, auch in diesem Jahr bei der Vergabe der Meisterschaft ein Wörtchen mitzureden. Gegen die Vertretungen aus Staßfurt und Tornitz lief es optimal, was sich in klaren Siegen zeigte. Lediglich im Lokalderby gegen die Vertretung aus Eisleben, mussten die Benndorfer einen Satz abgeben, der mit 11 : 5 dann auch relativ klar ausfiel. Man hatte den Start einfach nur verschlafen und die Lutherstädter auch ein wenig unterschätzt. Im zweiten und dritten Satz, konnten sich Im November bastelten wir kleine weihnachtliche Gestecke zum Advent.

20 Nr. 12/2014 Jahreshauptversammlung der VS Ortsgruppe Blankenheim! Am führte die Ortsgruppe Blankenheim ihre Jahreshauptversammlung durch. Frau Walther gab im Informationsbericht einen Rückblick über die im Jahr 2014 durchgeführten Veranstaltungen der Senioren. Die Feste zu den Jahreszeiten (Frühling, Sommer, Herbst und Winter) waren Veranstaltungen, die von den Bürgern Blankenheims, auch nicht Mitgliedern der VS, gut angenommen wurden. Besondere Höhepunkte waren unsere Festveranstaltung zum 65. Jahrestag der Ortsgruppe. Gleichzeitig konnten wir das 40-jährige Bestehen des Seniorentreffs feiern. Der Landesvorsitzende der Volkssolidarität Sachsen-Anhalt Herr Prof. Dr. Heichel zeichnete die Ortsgruppe mit dem Ehrenpreis der Volkssolidarität aus. Das 7. Sportfest der Senioren von Blankenheim war der sportliche Höhepunkt, zu welchem auch unsere Patenkinder der Kita Storchennest eingeladen wurden. Unter Anleitung von Nicole Schulz von der Physiotherapie Stefan fand und findet nach wie vor jeden Donnerstag unser Seniorensport statt. Frau Walther bedankte sich bei allen Vorstandsmitgliedern und den Kassiererinnen für ihre geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Jahr Der Hauptkassierer Herr Walther brachte im Finanzbericht zum Ausdruck, dass die Ortsgruppe auf eine positive Bilanz im Jahr 2014 zurückblicken kann. Insgesamt wurden im Rahmen unseres Projektes Grüße an dauerhaft erkrankte Mitglieder 55 Besuche organisiert und durchgeführt. Die 2 Gesprächsrunden mit Verbandsgemeindebürgermeister B. Skrypek fanden auch bei Nichtmitgliedern der VS regen Anklang und wurden gut besucht. Die Seniorinnen und Senioren der Ortsgruppe Blankenheim bedankten sich bei allen Helfern für ihre geleistete Arbeit im Jahre Nach einem gemütlichen Beisammensein endete die Veranstaltung gegen Uhr. Die VS Ortsgruppe Blankenheim wünscht allen Mitgliedern, Mitarbeitern, Freunden, Sympathisanten und Bürgern der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - ein friedliches Weihnachtsfest, frohe und besinnliche Feiertage im Kreise der Menschen, die ihnen nahe stehen. Einen guten Rutsch und weiterhin viel Erfolg im Jahr 2015! Vom 18. Dezember 2014 bis 12. Januar 2015 bleibt der Seniorentreff geschlossen. Bekanntmachung Der Verein: Freier Gewerbeverband e. V. eingetragen im Vereinsregister Nr. 308 ist aufgelöst. Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Liquidator: Herrn Alfred Böttge, Gartenstraße 1 in anzumelden., Festtags- & Neujahrswünsche vom BSV 1928 Klostermansfeld Der BSV 1928 Klostermansfeld e. V. dankt allen Mitgliedern, Sponsoren und Fans für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und die tolle Unterstützung bei Heimspielen im vergangenen Jahr. Der Vorstand des BSV 1928 Klostermansfeld wünscht Ihnen ein schönes Weihnachtsfest im Kreise ihrer Familie und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr Außerdem freuen wir uns auf eine tolle gemeinsame Zeit bei den Spielen in der Benndorfer Sporthalle. Der Vorstand Männliche B-Jugend: Neue Trikots Neuer Sponsor für die Jungs der B-Jugend des BSV Klostermansfeld/Die männliche B-Jugend des BSV 1928 Klostermansfeld konnte sich am Samstag vor der Partie gegen den SV Friesen Frankleben über einen neuen Satz Trikots freuen. Die Fahrschule AFC Lenk GmbH mit ihrem Firmensitz am Wiesengelände in der Lutherstadt Eisleben stellte die neue Bekleidung für die Spiele der Mannschaft zur Verfügung. Übergeben wurden die Trikots vor dem Spiel vom Geschäftsführer Stefan Lenk. Er freute sich dem Nachwuchs des BSV Klostermansfeld mit der neuen Sportbekleidung eine Freude machen zu können, waren die alten Trikots doch schon in die Jahre gekommen und zu klein geworden für die Jungs der B-Jugend. Außerdem sei es immer gut die Jugend zu unterstützen und ihren Spaß und Kampf im Spiel und Training auf diese Weise zu belohnen. Die jungen Klostermansfelder waren sichtlich begeistert von den neuen Sachen. Die männliche B-Jugend des BSV 1928 Klostermansfeld mit ihren neuen Trikots. Diese wurden gesponsert von der Fahrschule AFC Lenk und übergeben durch den Geschäftsführer Stefan Lenk (hintere Reihe, 2. v. r.). Auch der 1. Präsident Hartmut Heise (hintere Reihe, 1. v. r.) bedankte sich beim Sponsor für die neue Spielkleidung. Heimspiele des BSV 1928 Klostermansfeld in der Benndorfer Sporthalle :00 Uhr männliche E-Jugend: BSV 1928 Klostermansfeld : Langenbogener SV 15:00 Uhr männliche C-Jugend: BSV 1928 Klostermansfeld : Weißenfelser HV :15 Uhr weibliche D-Jugend: BSV 1928 Klostermansfeld : HC Burgenland 12:15 Uhr weibliche C-Jugend: BSV 1928 Klostermansfeld : SV Fortuna Kayna 13:45 Uhr männliche B-Jugend: BSV 1928 Klostermansfeld : HC Burgenland 15:15 Uhr 2. Männermannschaft: BSV 1928 Klostermansfeld II : TSV Leuna II 17:00 Uhr 1. Männermannschaft: BSV 1928 Klostermansfeld : VfB Bad Lauchstädt Auswärtsspiele des BSV 1928 Klostermansfeld :00 Uhr 1. Männermannschaft: HSV Sangerhausen : BSV 1928 Klostermansfeld (Sporthalle BBS Sangerhausen, Karl-Liebknecht-Straße 15, Sangerhausen)

21 Nr. 12/ KuBi e. V. Klostermansfeld Die 2. Klostermansfelder Halloweenparty ist bereits wieder einige Tage Geschichte. Inspiriert von den positiven Rückmeldungen aus dem Vorjahr hatte der KuBi e. V. am wieder ins Dorfgemeinschaftshaus eingeladen. Im Vorfeld wurde der Saal, dem Anlass gebührend, liebevoll dekoriert und in eine wahre Monsterhölle verwandelt. Dabei wurden die Mitglieder tatkräftig von den Kindern der Kita Wirbelwind unterstützt, die fleißig für die Dekoration gebastelt hatten. Pünktlich um Uhr begehrten die ersten Hexen, Vampire und Monster Einlass und konnten sich im Verlauf der Party beim Griff ins Ungewisse, Horror-Ballwerfen oder Geisterkegeln versuchen und kleine Preise gewinnen. Die Kreativecke unserer Elli war ebenso gut besucht wie der Hexenkessel, aus dem die berüchtigten Monsterpopel serviert wurden und zum leiblichen Wohl beitrugen. Neu im Programm war der vom Verein ausgerufene Wettstreit um die Gestaltung des schönsten Halloweenkürbisses. Dazu hatten die Mitglieder im Vorfeld Kürbisse an die Kita Pusteblume in Benndorf, die Kita Wirbelwind in Klostermansfeld sowie an die Grundschule Klostermansfeld verteilt und die - mit viel Liebe - schaurig geschnitzten Kunstwerke den Besuchern zur Party vorgestellt. Bei der Siegerehrung konnte dann jeweils eine Gruppe aus jeder Einrichtung einen wertvollen Sachpreis entgegen nehmen. Der Wanderpokal für den schönsten Kürbis ging an die Gruppe von den Erzieherinnen Antje und Ines aus der Kita Pusteblume. Für die Gruselgeschichte am Lagerfeuer konnte der KuBi e. V. in diesem Jahr einen Nachwuchsleser engagieren. Der Lesekönig der 4. Klasse - Florian - hatte mit seiner Geschichte vom Kleinen Vampir schnell alle kleinen und großen Zuhörer in seinen Bann gezogen. Höhepunkt der Party war die abschließende Monsterdisco, die von einem großen Luftballonregen aus über 400 Ballons eingeläutet wurde. Für die Organisation, Ausgestaltung und Unterstützung möchte sich der Verein recht herzlich bedanken bei: - den Kindern der KITA Wirbelwind - Hr. Tempelhof & Gemeindearbeiter - Nachwuchsleser Florian - Foto Zerlach - Feuerwehr Klostermansfeld & SSV 1882 e. V. - DJ Team Nox aus Hettstedt - Raiffeisen Warengenossenschaft - Dr. J. Horn und Partner GbR - Kreisbahn Mansfelder Land GmbH - Mansfelder Süßmostkelterei M. Römermann - EHAPA Verlag - Blue Ocean Entertainment AG - REAL Markt Hettstedt - BWG Halle - Sparkasse Mansfeld-Südharz - Bäckerei Mädel - Bauer Probst - Klemme AG - Fa. B. Schütze - Tierpark Walbeck - Autohaus Schneider GmbH & Co.KG - Benndorfer Wohnungsbau GmbH - Friseur und Kosmetik Diana Krankenhagen - Fototeam Sabine Göthe 4 your moments - Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie S. Heiser/D. Bialek sowie unseren fleißigen Helfern Elli, Stefanie und Frau Otto KuBi e. V. Besuchen Sie uns im Internet Jägerschaft Sangerhausen e. V. Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen Im Namen des Vorstandes unserer Jägerschaft wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Familien,einen guten Rutsch ins neue Jahr und für das Jahr 2015 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien Gesundheit, persönliches Wohlergehen und recht viel Weidmannsheil. Steffen Engelmann Vorsitzender Schon mal an Selbsthilfe gedacht? Sie oder Angehörige von Ihnen sind von einer Krankheit betroffen und Sie wollen nicht mehr alleine kämpfen, sondern die Kraft der Gemeinschaft nutzen, sich mit Gleichbetroffenen austauschen, um wieder Mut zu bekommen, um besser mit der Situation umgehen zu können? Dann wenden Sie sich an die Selbsthilfekontaktstelle, Frau Marszalek unter Telefon: oder per Mail: imarszalek@paritaet-lsa.de kann Ihnen weiterhelfen, Sie in bestehende Selbsthilfegruppen vermitteln. Die Selbsthilfekontaktstelle führt jeden 3. Dienstag von Uhr, in Hettstedt, Rathaus, Am Markt 1-3 im kleinen Ratssaal und in Luth. Eisleben von Uhr Straße des Aufbaus 24 - Nachbarschaftstreff Sprechstunden durch. In Sangerhausen finden jeden 3. Donnerstag in der Mogkstraße 12 bei der Volkssolidarität in der Zeit von Uhr Sprechstunden statt. Im neuen Jahr erstmalig am 17. Februar 2015, in Hettstedt von Uhr, in Luth. Eisleben am 17. Febr von Uhr und in Sangerhausen am 19. Febr von Uhr. Bei Problemen und Fragen kommt die Mitarbeiterin der Selbsthilfekontaktstelle auf Vereinbarung vor Ort. Iris Marszalek Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16 Jahren Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u. a. Badespaß im benachbarten Freibad, Erlebnisbad, Grillabende, Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Fußball, Tischtennis, Ausflug im Reisebus zum Sonnenlandpark, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! Termine: Infos & Anmeldungen: Tel oder Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, Bobritzsch-Hilbersdorf

22 Nr. 12/2014 Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina, Benndorf Gottesdienste: Sonntag, um 9.30 Uhr Heiligabend, , um Uhr Christvesper am Heiligen Abend Silvester, , um Uhr Jahresschlussandacht für alle Gemeinden in Frauenkreis: Donnerstag,08.01., um Uhr in Benndorf zusammen mit dem er Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus, Gottesdienste: Sonntag, , um Uhr Heiligabend, , um Uhr Christvesper am Heiligen Abend Silvester, , um Uhr Jahresschlussandacht für alle Gemeinden Frauenkreis: siehe Benndorf Konfirmanden-Unterricht: Der nächste Unterricht findet am Freitag, dem um Uhr in statt. Wir freuen uns auf Dich! Bei eventuellen Rückfragen Tel.: Evangelische Kirchengemeinde - St. Martin, Ahlsdorf Gottesdienste: Adventliches Konzert mit dem Ahlsdorfer Volkschor am 14. Dezember 2014, Uhr in der St. Martin Kirche Ahlsdorf Anschließend: Gemütliches Beisammensein im Landhotel Stadt Nürnberg Heiligabend, , um Uhr Christvesper am Heiligen Abend Silvester, , um Uhr Jahresschlussandacht für alle Gemeinden in In den Wintermonaten zusammen mit den Kreisfeldern in Kreisfeld. Samstag: , um Uhr Frauenkreis: Mittwoch, , um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis. Evangelische Kirchengemeinde - St. Wigbert, Kreisfeld Gottesdienste: Samstag, , um Uhr Heiligabend, , um Uhr Christvesper am Heiligen Abend Silvester, , um Uhr Jahresschlussandacht für alle Gemeinden in Samstag, , um Uhr Frauenkreis: Mittwoch, , Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Cyriacus, Wimmelburg Gottesdienste: Sonntag, , um Uhr Heiligabend, , um Uhr Christvesper am Heiligen Abend Silvester, , um Uhr Jahresschlussandacht für alle Gemeinden in Sonntag, , um Uhr Frauenkreis: Mittwoch, , Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Evangelische Kirche St. Ägidius zu Hergisdorf Sonntag 21. Dezember Uhr LOVE CAM DOWN AT CHRISTMAS Es erklingt Chormusik der Advents & Weihnachtszeit mit dem Vokalensemble con gusto. Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien - Klostermansfeld Gottesdienste Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Andacht im Gemeindehaus, anschließend zum 4. Advent, Beisammensein mit Glühwein, Stolle und Sie sind herzlich eingeladen. Mittwoch, , Uhr Christmette in der Kirche Donnerstag, , Uhr mit Feier des heiligen Abendmahls Mittwoch, , Uhr Jahresschlussandacht Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Gemeindenachmittag Donnerstag, um Uhr im Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde Die ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld gehört zum Pfarrbereich Mansfeld. Pfarrer Dr. Matthias Paul, Mansfeld, ist unter der Ruf-Nr , Fax: , erreichbar. Öffnungszeiten des Gemeindebüros Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Kirchberg, jeden Donnerstag, in der Zeit von Uhr Tel.: , Fax: Friedhofsverwaltung Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer, Sprechzeit: Jeden Dienstag von Uhr bis Uhr, im Büro der Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 3, Klostermansfeld. Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer: zu erreichen. Hinweis! Die Ruhezeiten der Sterbejahrgänge 1989 (Erdbestattungen 25 Jahre) und 1994 (Urnenbestattungen 20 Jahre) sind im Jahr 2014 abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten melden sich bitte in der Friedhofsverwaltung um den weiteren Verfahrensweg abzuklären. Das Entfernen und Einebnen der Grabstellen durch die Nutzungsberechtigten ist lt. Friedhofssatzung nicht gestattet. Jegliche Veränderungen an den Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Wir weisen nochmals darauf hin, dass lt. neuer Friedhofssatzung dass vollständige Abdecken der Grabanlagen (Steinplatte) für alle Grabarten nicht mehr gestattet ist. Ein Drittel der Grabanlage ist für Bepflanzungen frei zu halten. Die Steinmetzbetriebe sind darüber informiert. Unsere Kirche im Internet, Sie finden uns unter:

23 Nr. 12/ Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben Hergisdorf donnerstags 08:30 Uhr Hl. Messe Donnerstag, :00 Uhr Eucharistische Anbetung 08:30 Uhr Hl. Messe, anschl. Krankenkommunion Freitag, :00 Uhr Adventsfeier Sonntag, :30 Uhr Wortgottesfeier Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Donnerstag, : Hochfest der Geburt des Herrn 08:30 Uhr Hl. Messe Freitag, : Fest des Hl. Erzmärtyrers Stephanus 08:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, : Fest der Hl. Familie 08:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Donnerstag, :00 Uhr Eucharistische Anbetung 08:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Wortgottesfeier Donnerstag, :30 Uhr Wortgottesfeier, anschl. Krankenkommunion Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Sittichenbach Frauenkreis: Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat Arbeitskreis Kirche St. Maria : Uhr jeden 2. Montag im Monat Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Mittwoch, : Heiligabend 16:30 Uhr Krippenspiel Donnerstag, : Hochfest der Geburt des Herrn 08:30 Uhr Hl. Messe Samstag, : Fest Hl. Apostel und Evangelist Johannes 17:30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen: Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-Stift Sonntag, :00 Uhr Adventskonzert des Kinder- u. Jugendchores in St. Gertrud Eisleben Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild 15:30 Uhr Adventsfeier unserer Kita in St. Gertrud Dienstag, :15 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Lutherhof 16:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Alexa Dienstag, : Erscheinung des Herrn 14:00 Uhr Ökumen. Gottesdienst im Heilig-Geist-Stift Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild Besondere Mess- und Türkollekten: Samstag/Sonntag, 13./ , Türkollekten für die Ortsgemeinden Heiligabend 24./1. Weihnachtstag , Messkollekte AD- VENIAT In der Weihnachtszeit Weltmissionstag der Kinder Krippenopfer Donnerstag, , Afrika-Kollekte Dienstag, , Sternsinger-Aktion Samstag/Sonntag, 10./ , Türkollekten für die Ortsgemeinden Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise: > unter: > im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt wöchentlichen Zeiten der Gottesdienste und Termine Dienstag 8.30 Uhr Wortgottesfeier in 9.00 Uhr hl. Messe in Hettstedt St. Josef Uhr eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit in Hettstedt, St. Josef Mittwoch Uhr hl. Messe in Klostermansfeld Freitag 8.30 Uhr hl. Messe in Samstag Uhr Vorabendmesse in (13.12./03.01.) in Klostermansfeld (20.12./10.01.) Sonntag Uhr Hochamt in (21.12./11.01.) in Klostermansfeld ( ) Donnerstag Uhr Religionsunterricht in Klostermansfeld Klasse (außer in den Ferien) Uhr Chorprobe in Freitag Jugendstunde siehe Aushang Dezember 2014 Fr., Uhr Jugendvesper in Merseburg Adventswochenende der Kinder und Jugend in Roßbach Mi., Uhr Roratemesse in Klm Jugendurlaub in Innsbruck Gottesdienste in der Weihnachtszeit , Heilig Abend Uhr Krippenandacht in Uhr Krippenandacht in Hettstedt, Marien Uhr Krippenandacht in Klm Uhr Christmette in , Hochfest der Geburt des Herrn Uhr Hochamt in Klm , Fest des Erzmärtyrers Stephanus Uhr Hochamt in Hettstedt, Marien , Fest der Heiligen Familie 8.00 Uhr hl. Messe in Hettstedt, Marien Uhr Hochamt in , Silvester Uhr hl. Messe in Gerbstedt Uhr Jahresschlussandacht in , Neujahr Uhr Hochamt in Klm , Epiphanie / Drei Könige Uhr Hochamt in Hettstedt, Marien Januar , Sternsingeraktion in in Klm in Hettstedt Do Uhr Sternsingeraktion im KBBW für alle Reli.kinder

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