Reglement über die Arbeitszeit und den Schichtdienst der Berufsfeuerwehr

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1 77.60 Reglement über die und den Schichtdienst der Berufsfeuerwehr vom 0. Mai 07 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 8 Abs. Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals (Personalrecht) vom 6. Februar 00, beschliesst : Art. Die Sollarbeitszeit der Berufsfeuerwehr beträgt 5,5 Stunden pro Woche bzw. 0,7 Stunden pro Tag. Die Berufsfeuerwehr leistet ihren Dienst im Schichtbetrieb gemäss dem Modell /8 ( Stunden Schicht / 8 Stunden Ruhezeit). Die Berufsfeuerwehr hat jederzeit Einsätze zu leisten. Ausserhalb der Einsätze ist die Schicht der Berufsfeuerwehr innerhalb der -Stunden-Schicht wie folgt eingeteilt: a. b. sdienst Die grafische Darstellung des Dienstbetriebs der Berufsfeuerwehr findet sich im Anhang. Art. Die dauert von Montag bis Freitag von 7.0 bis.00 Uhr und von.0 bis 7.0 Uhr und am Samstag von 7.0 bis.00 Uhr. Am Vormittag (Montag Samstag) und am Nachmittag (Montag Freitag) ist jeweils eine Pause von je 5 Minuten vorzusehen. Soweit es die Einsätze zulassen, sind die Pausenzeiten im Normalfall von 9.0 bis 9.5 Uhr und von 5.0 bis 5.5 Uhr. Während der sind Logistik- und Ressortarbeiten zu leisten und Ausbildungsblöcke zu absolvieren. Falls wegen Einsätzen oder Übungen die reguläre Mittagspause von.00 bis.0 Uhr nicht eingehalten werden kann, ist sie so rasch wie möglich nachzuholen. Die Mittagspause umfasst mindestens eine zusammenhängende Stunde. Art. AS Begründung siehe STRB Nr. vom 0. Mai 07. Grundsatz Die Schichtzeit ausserhalb der ist Bereit- sdienst

2 Dienstgruppenrapport Berechnung von Urlauben schaftsdienst und dauert normalerweise abends von 7.0 Uhr bis morgens 7.0 Uhr und von Samstag.00 Uhr bis Montag 7.0 Uhr. Während des sdienstes finden keine Logistik- und Ressortarbeiten und Ausbildungen statt. Die Abteilungsleitung kann innerhalb des sdienstes von Montag bis Samstag Übungen mit der Freiwilligen Feuerwehr Zürich oder mit Feuerwehren im Stützpunktgebiet anordnen. Die dafür notwendige Zeit kann während der i. S. v. Art. des Reglements eins zu eins als sdienst kompensiert werden. Art. Von Montag bis Freitag ist während der für den obligatorischen block jeweils eines der ungefähr zweistündigen Zeitfenster zu reservieren. Bei Dienst am Wochenende ist am Samstag oder am Sonntag ein block während des sdienstes zu absolvieren. Dieser block gilt nicht als. Art. 5 Am Sonntagmorgen ab 8.00 Uhr ist die Teilnahme an den Dienstgruppenrapporten während des sdienstes obligatorisch und gilt nicht als. Art. 6 Die in den Bestimmungen des Personalrechts (PR) und der Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht (AB PR) aufgezählten bezahlten und unbezahlten Urlaube basieren auf einer wöchentlichen Sollarbeitszeit von Stunden gemäss Art. 58 AB PR. Die Umrechnung der Ansprüche für die Berufsfeuerwehr erfolgt entsprechend der Formel für die Umrechnung von Sollarbeitszeit gemäss Art. 59 Abs. AB PR in der Berufsfeuerwehr. Gemäss dieser Formel entspricht ein Normalarbeitstag von 8, Stunden einem Arbeitstag von 0,7 Stunden bei der Berufsfeuerwehr. Bezahlte Urlaubstage gemäss PR und AB PR werden, soweit sie in Tagen angegeben sind, zunächst in Stunden bei Normalarbeitszeit umgerechnet und dann mit dem Faktor,7 multipliziert in Stunden der Berufsfeuerwehr umgewandelt. Die so errechneten Stunden werden als Gutschriften auf dem saldo erfasst. Die Berechnung von unbezahltem Urlaub gemäss PR und AB PR basiert auf den effektiv ausfallenden Schichtstunden. Bei Teilzeitanstellungen erfolgt die Umrechnung entsprechend dem Beschäftigungsgrad. AS AS 77.0

3 5 Ein Beispiel für die Berechnung von Urlaub findet sich im Anhang. Art. 7 Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den. Januar 07 in Kraft. Inkraftsetzung

4 Anhang Dienstbetrieb der Berufsfeuerwehr (Art. Abs. ) Dienstgruppe Nord/Süd Uhr Mittagessen Uhr Uhr Montag 6/ ) ) Dienstag 5/ ) ) Mittwoch / ) ) Donnerstag 6/ ) ) Freitag 5/ ) ) Samstag / Sonntag 6/ DG-Rapport

5 Anhang Beispiel für die Berechnung von Urlauben (Art. 6 Abs. ) Zum Beispiel drei Tage bezahlter Urlaub bei der Heirat der Angestellten oder des Angestellten: x 8, Stunden gleich 5, Stunden Zeitgutschrift für Abwesenheit während der Sollarbeitszeit. Dies ergibt,7 x 5, Stunden gleich, Stunden Zeitgutschrift für die Abwesenheit bei der Sollarbeitszeit Berufsfeuerwehr (Modell Stunden Schicht / 8 Stunden Ruhezeit). 5

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