Flexible Arbeitszeitmodelle in der Speditionswirtschaft. Fachgruppentagung

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1 Flexible Arbeitszeitmodelle in der Speditionswirtschaft Fachgruppentagung der Niederösterreichischen Spediteure

2 Stufenbau der Rechtsordnung Gesetz Verordnung Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung Günstigkeitsprinzip 2

3 Höchstgrenze der Arbeitszeit Grundsätzlich: 10 Std./Tag, 50 Std./Woche dürfen auch nicht bei anderer Verteilung überschritten werden! Ab : tägliche Normalarbeitszeit 10 Std. 3

4 Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung Durchrechenbare Normalarbeitszeit (Bandbreitenmodell) 4-Tagewoche Einarbeiten Gleitzeit Schichtarbeit Teilzeitarbeit Staffelarbeitszeit 60-Wochenstunden 12 Std./Tag (auf reiner Überstundenbasis) 4

5 Durchrechenbare Normalarbeitszeit (Bandbreitenmodell) Dieses Modell ist dort interessant, wo ein unterschiedlicher Bedarf an Arbeitsleistung von vornherein erkennbar ist, d.h. schon zu Beginn des Durchrechnungszeitraumes die Wochen mit längerer Normalarbeitszeit fixiert werden können. Dabei ist zu beachten, dass der KV eine Obergrenze an Wochenstunden (Normalarbeitszeit) vorschreibt. Es ist möglich, zur Obergrenze Überstunden bis maximal 50 Wochenstunden zu leisten. Die Bezahlung erfolgt auf Basis der kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit. 5

6 Voraussetzung für das Bandbreitenmodell schwankende Auslastung Obergrenze: 47 Wo-Std. 9 Monatsdurchrechnung mit BV (Arbeiter) 45 Wo-Std. 2 Wochendurchrechnung ohne BV (Arbeiter) 45 Wo-Std. 52 Wochendurchrechnung mit BV (Angestellte) 43 Wo-Std. - 3 Wochendurchrechnung ohne BV (Angestellte) helmut.oels@gmx.at 6

7 Durchrechenbare Normalarbeitszeit (Bandbreitenmodell) a) Angestellte bis 52 Wochen b) Arbeiter bis 9 Monate (39 Wochen) 52 bzw. 39 Wochen 45 Std.(47 Std.) 40 Std. 35 Std. (33 Std.) 9 Std./Tag, 10 Std./Tag wenn ZAG in mehrtägigen, zusammenhängenden Zeiträumen. helmut.oels@gmx.at 7

8 Durchrechenbare Normalarbeitszeit NEU ab Wochendurchrechnung Höchstgrenze 50 Wochenstunden 50 Std. 40 Std. 1.Zyklus 8 Wo 2. Zyklus 8 Wo 30 Std. 52-Wochendurchrechnung Höchstgrenze 48 Wochenstunden 48 Std 40 Std. 32 Std. 26 Wochen 26 Wochen helmut.oels@gmx.at 8

9 4-Tagewoche 4 zusammenhängende Tage, bis 10 Std./Tag Montag bis Donnerstag Dienstag bis Freitag Mittwoch bis Samstag Ab bzw. nächstem KV: 4 Tage nicht zusammenhängend! 10 Std./Tag, 12 Std./Tag Höchstarbeitszeit helmut.oels@gmx.at 9

10 Einarbeiten von Fenstertagen Bisher: Innerhalb von 7 Wochen darf die tägliche Arbeitszeit bis 9 Stunden betragen. Ab : * Innerhalb von 13 Wochen darf die tägliche Arbeitszeit bis 10 Stunden betragen helmut.oels@gmx.at 10

11 Gleitzeit Rahmenarbeitszeit (10 Std.) Gleitspanne Gleitspanne (2 Std.) (2 Std.) Kernarbeitszeit (6 Std.) Tägliche Normalarbeitszeit bis 10 Std. (durch BV) Ab : 10 Std. auch mit Einzelvereinbarung (ohne BV) 11

12 Schichtarbeit Bandbreite: Schichtturnus 40 Stunden/Woche 9 Stunden/Tag (12 Std. Sa+So im Vollkontibetrieb) * Durchrechnungszeitraum: 26 bis 52 Wochen Sonderbestimmungen: Zeitausgleich während des Schichtturnus; zusätzlicher Zeitausgleich während eines Durchrechnungszeitraumes von 26 bis 52 Wochen. Ab : 12 Std./Tag, wenn arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit festgestellt wird. helmut.oels@gmx.at 12

13 Schicht Begriffsbestimmungen Uhr 2-Schicht 2 x 8 3-Schicht 3 x 8 4-Schicht 4 x 6 helmut.oels@gmx.at 13

14 Schicht - Möglichkeiten 2- Schicht: 2 Mannschaften (10 oder 9 Schichten) > 2 Mannschaften (11 oder 12 Schichten) 3-Schicht: 3 Mannschaften (15 Schichten) 4 Mannschaften (18 bis 21 Schichten) (teil- oder vollkontinuierlich) 5 Mannschaften (21 Schichten) Schichtzeit: 8 bzw. 9 Stunden; Sa-So 12 Stunden Ab : 12 Std./Schicht durch KV möglich. helmut.oels@gmx.at 14

15 2-Schichtbetrieb 15

16 3-Schichtbetrieb 16

17 3-Schichtbetrieb 17

18 3-Schichtbetrieb 18

19 3-Schichtbetrieb 19

20 3-Schichtbetrieb 3-Schichtbetrieb 20

21 12-Std.Schichten 21

22 2-Schicht 4-Tagewoche 22

23 Teilzeitarbeit 8.00 Betriebszeit 10 Std Mitarbeiter A Mitarbeiter B helmut.oels@gmx.at 23

24 Teilzeitarbeit Ab : Mehrarbeitszuschlag 25 % Mehrarbeit ist Arbeitsleistung, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgeht (bis KV-Arbeitszeit). Kein Zuschlag, wenn die Mehrarbeit innerhalb von 3 Monaten 1:1 ausgeglichen wird, oder eine schriftliche Vereinbarung zur Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit getroffen wird. helmut.oels@gmx.at 24

25 Gestaffelte Arbeitszeit Mitarbeiter A = 9 Std Uhr Mitarbeiter B = 9 Std Uhr Mitarbeiter C = 9 Std Uhr Betriebszeit = 11 Std Uhr helmut.oels@gmx.at 25

26 60-Wochenstunden auf reiner Überstundenbasis Voraussetzungen gem. 7 (4) AZG für die Zulassung: * arbeitsintensive Aufträge * Verhinderung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils (Pönale, Entgang von Folgeaufträgen, ) * andere Maßnahmen nicht zumutbar (keine zusätzlichen Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt, lange Einschulung nötig) * Betriebsvereinbarung (an KV-Partnern und AI übermitteln) * Höchstens 12 Wochen lang * Tagesarbeitszeit darf 12 Std. nicht überschreiten * Durchrechnungszeitraum 17 Wochen: durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden! ( = 12 Wo x 60 Std. + 5 Wo x 19 Std.) helmut.oels@gmx.at 26

27 60-Wochenstunden auf reiner Überstundenbasis Ab : Höchstarbeitszeit 12 Std./Tag und 60 Std./Woche kann für 3 x 8 Wochen = 24 Wochen ausgeweitet werden. Nach längstens 8 Wochen für 2 Wochen nur max. 50 Wochenstunden zulässig. Mit Betriebs- oder Einzelvereinbarung möglich! (Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit) helmut.oels@gmx.at 27

28 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 28

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