Kollektivvertrag Holzbau-Meistergewerbe. Mag. Anna-Margarethe Reiter Landesinnung Holzbau Wirtschaftskammer Steiermark

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1 Kollektivvertrag Holzbau-Meistergewerbe Mag. Anna-Margarethe Reiter Landesinnung Holzbau Wirtschaftskammer Steiermark

2 KV-Änderungen ab Arbeitszeit Regelung Beginn/Ende AZ Einführung eines Arbeitszeitflexibilisierungsmodells Dienstreisebestimmungen Wegfall der Wegegeld- und Zehrgeldbestimmungen Taggeldregelung Fahrtkostenersatz Lenkzeitvergütung Zulagen Entfall und Änderungen sämtlicher Zulagen Dienstverhinderungen Änderungen bei Todesfall und Übersiedelung

3 Arbeitszeit 39 Stunden/Woche 24. und 31. Dezember Arbeitszeit bis 12:00 Uhr die ausfallenden Stunden sind zu bezahlen bei Urlaubsvereinbarung: jeder Tag zählt als ganzer Urlaubstag Beginn und Ende der AZ auf der Baustelle

4 Wegzeit - Reisezeit Wegzeiten sind keine Arbeitszeit Weg von der Wohnung zur Baustelle Reisezeiten wenn der AN über Auftrag des AG vorübergehend seinen Dienstort/Arbeitsstätte verlässt, um an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen.

5 Lenkzeitvergütung, 8 Abs 3 Lenker transportiert andere AN im Auftrag des AG außerhalb der NAZ EUR 10,60/Stunde Lenkzeiten sind beim Anspruch auf Taggeld zu berücksichtigen

6 Fahrtkostenersatz Tägliche Arbeitsweg Wohnort Baustelle Übersteigt 3 km Ersatz des öffentlichen Verkehrsmittel zum billigsten Tarif Anspruch entfällt wenn AG für die tatsächliche Beförderung der AN sorgt

7 Flexible Arbeitszeitverteilung 40-Stunden-Woche Flexible Arbeitszeit 4-Tage-Woche Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen

8 40-Stunden-Woche, 2A Die 40. Wochenstunde ist keine Überstunde, sondern kollektivvertragliche Mehrarbeit. 50 % Zuschlag für Anordnungsbefugnis gelten die Überstundenregeln aber: keine Anrechnung auf erlaubte Überstundenhöchstgrenzen

9 40-Stunden-Woche, 2A Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen Zeitgutschrift pro Woche 1 Stunde Verbrauch der Zeitguthaben in ganzen Tagen (1:1) Umsetzung (bei mehr als 13 Wochen Durchrechnungszeitraum): Betriebsvereinbarung (BV) schriftliche Einzelvereinbarung (EV)

10 40-Stunden-Woche, 2A Zeitguthaben am Ende des Durchrechnungszeitraums sind als Überstunden auszuzahlen Zeitausgleich gilt als konsumiert bei bezahlter und unbezahlter Dienstverhinderung Krankenstand

11 Flexible Arbeitszeit, 2B 9 Stunden/Tag 45 Stunden/Woche 20 lange Wochen/Jahr 120 Zeitguthabenstunden

12 Flexible Arbeitszeit, 2B Durchrechnung bis zu 52 Wochen Umsetzung: Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung Arbeitszeiteinteilung Ausmaß und Lage der NAZ 2 Wochen vor Beginn des Durchrechnungszeitraumes dem AN bekannt zu geben Änderungen möglich Schriftlich zum letzten Arbeitstag vor Beginn der Arbeitswoche, für die die Änderungen der AZ vorgesehen ist

13 Flexible Arbeitszeit, 2B Ausgleich in ganzen Tagen 1:1 max. 120 Stunden 50% Zuschlag Am Ende des Durchrechnungszeitraum (Nachfrist 1 Monat) Kündigung AG Einvernehmliche Auflösung Ungerechtfertigter Entlassung Berechtigter vorzeitiger Austritt

14 Einarbeiten ivm Feiertagen, 4 AZG Umverteilung von Normalarbeitszeit 1:1 in Verbindung mit Feiertagen 10 Stunden/Tag Durchrechnung bis zu 13 zusammenhängende Wochen Einarbeitungszeitraum muss Fenstertag einschließen (entweder davor, danach oder gemischt) Umsetzung: Betriebsvereinbarung schriftliche Einzelvereinbarung

15 Regelmäßige 4-Tage-Woche 10 Stunden/Tag Überstunden bis 12 Stunden/Tag, 50 Stunden/Woche BV EV + arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit 4 Tage müssen nicht zusammenhängen 3 Tage in der Kalenderwoche müssen jedenfalls frei bleiben.

16 Lehrlinge, KJBG Arbeitszeit, Minderjährige Max. 5 Tage/Woche 8 Stunden/Tag KV-Ermächtigung, 11 Abs 3 KJBG: 9 Stunden/Tag Wochenarbeitszeit darf im Durchrechnungszeitraum max. 45 Stunden und durchschnittlich 39 Stunden betragen

17 Lehrlinge - Überstunden LL bis 16 Jahre Überstundenverbot Ausnahme Vor- und Abschlussarbeiten ZA in spätestens in der folgenden KW LL über 16 Jahre Aufgrund betrieblich zwingenden Gründen für Vor- und Abschlussarbeiten ½ Stunde/Tag 3 Stunden/Woche 9 Stunden/Tag

18 Lehrlinge - Überstunden LL über 18 Jahre Für die Berechnung des Überstundengrundlohns und des Überstundenzuschlages ist der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn heranzuziehen.

19 Überstunde Überschreitung der festgesetzten täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit Die erste Mehrleistungsstunde pro Woche bleibt aber kollektivvertragliche Mehrarbeit die 10. Arbeitsstunde am Tag ist meistens eine Überstunde Ausnahme: jene Fälle, an denen 10 Normalstunden täglich erlaubt sind (Einarbeiten ivm Feiertagen, 4-Tage-Woche)

20 Höchstgrenzen der Arbeitszeit 10 Stunden/Tag 50 Stunden/Woche Wöchentliche AZ darf in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten Begrenzung der Überstunden 5 Stunden/Woche und zusätzlich 60 Überstunden/Jahr Anordnungsrecht Betriebsvereinbarung Leistungspflicht im Dienstvertrag vereinbaren

21 Zuschläge für Überstunden-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit 50 % Überstunden (oder Mehrarbeit) 100 % Nachtüberstunden (20:00 und 05:00 Uhr) 50 % Nachtarbeit (20:00 und 05:00 Uhr) 100 % Sonntagsarbeit 50 % Feiertagsarbeit 100 % Feiertagsarbeit (bei ansonsten arbeitsfreien Tagen) 150% Durcharbeiten länger als 16 Stunden: für die gesamte Arbeitszeit

22 Ruhepausen Erwachsene tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ½ Stunde Pause Varianten: 2 x 15min oder 3 x 10min Jugendliche täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 ½ Stunden, spätestens nach 6 Stunden ½ Stunde Pause

23 Tägliche Ruhezeiten Erwachsene 11 Stunden Jugendliche 12 Stunden Innerhalb von 24 Stunden ab Arbeitsbeginn

24 Arbeitszeitaufzeichnungspflicht Ist-Arbeitszeiten genau tages- und uhrzeitmäßig, inklusive Pausen, jeweils ANbezogen und tagesaktuell Pausenaufzeichnung kann entfallen BV bzw. schriftlicher EV: Beginn und Ende der Pause fixiert oder AN die fixe Pause innerhalb eines fixen Zeitraumes nehmen kann und davon nicht abgewichen wird Bei schriftlich festgehaltener fixer Arbeitszeiteinteilung AG hat am Ende des Monats (Entgeltzahlungsperiode) bzw. bei Verlangen des Arbeitsinspektors AZ-Einhaltung zu bestätigen und nur Abweichungen sind laufend aufzuzeichnen

25 Arbeitszeitaufzeichnung kostenfreie Übermittlung der AZ-Aufzeichnung Auf Verlangen des AN, 1x pro Monat Saldoaufzeichnung Für AN, die Lage der Arbeitszeit und Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, reicht Aufzeichnung über Dauer der TagesAZ Arbeitszeitaufzeichnungen sind fast nicht widerlegbares Indiz für echte Arbeitszeit Achtung: Lohndumping!!

26 LSDB-G Der AG macht sich strafbar, wenn er seinem AN nicht zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt leistet. KV-Grundlohn/Gehalt unter Beachtung der Einstufungskriterien Zulagen/Zuschläge Sonderzahlungen Prämien

27 LSDB-G Strafhöhen: 1.000,- bis ,- pro AN 2.000,- bis ,- pro AN, im Wiederholungsfall mehr als drei AN betroffen 2.000,- bis ,- pro AN 4.000,- bis ,- pro AN im Wiederholungsfall

28 Taggeld außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes Arbeit auf Baustelle mehr als 3 Stunden EUR 5,15 Taggeld Pro Arbeitstag Höheres Taggeld mit BV (max. EUR 26,40) möglich

29 Taggeld Im Dienstvertrag ist festzuhalten Ständige ortsfeste Betrieb Sitz der Verwaltung, Bauhof Wohnort Hauptwohnsitz in Ö Ausländischer Hauptwohnsitz o Grenzbezirk (30 km Luftlinie) Kein Wohnsitz: Erstaufnahmeort

30 Taggeld - Nächtigungsgeld EUR 26,40 Taggeld Auswärtiger Nächtigung und AG hat Auftrag zur Nächtigung erteilt 100 km Entfernung Wohnort - Baustelle Heimfahrt ist nicht zumutbar Übernachtungsgeld AG stellt keine Unterkunft zur Verfügung tatsächliche Nächtigung EUR 12,63 oder tatsächlichen Kosten gegen Beleg

31 Taggeld Kein Anspruch auf Taggeld: Feiertage Freitag der kurzen Woche Ausfallstagen bei der Einarbeitung Krankenstand Zeitausgleich

32 Reiseaufwandsentschädigung Ersatz der Reisekosten wenn AN während der Arbeitszeit eine Dienstreise unternimmt und ihm dadurch Kosten entstehen Kosten für das Verkehrsmittel (AG hat Anordnungsrecht) Reisestunden mit KV-Stundenlohn Keine Vergütung bis zu 1 Stunde Reisezeit außerhalb der NAZ

33 Zulagen - Entfall Entfall der Zulagen: Arbeiten unter Tag Wasserarbeiten Säurearbeiten Hitzearbeiten Schachtarbeiten Arbeiten an Masten Hilfsarbeiter Stacheldrahtarbeiten

34 Zulagen - Änderungen Aufsichtszulage Gebührt ab 3 Arbeitnehmer Keinen Anspruch für Vorarbeiter und Hilfspolier Schmutz- und Abbrucharbeiten Entfall der Zulage für das Ausräumen von Latrinen und Jauchengruben Arbeiten im Gebirge Generell ab einer Höhe von 1200m 10 % ab 1200m 15 % ab 1600m 20 % ab 2000m Berechnungsbasis: normaler Stundenlohn, max. 2 Zulagen nebeneinander zu bezahlen

35 Entgelt bei Dienstverhinderung Todesfall des Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie der Kinder Entfall im gemeinsamen Haushalt Übersiedelung 1 Tag/Jahr

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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