Das Arbeitszeitpaket 2007
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- Thomas Kohler
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1 Das Arbeitszeitpaket 2007 Stärkung der Betriebsebene Neue Spielräume Mehrarbeitszuschlag
2 Neuerungen ab Stärkung der Betriebsebene Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden mit KV Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden bei Einarbeiten ivm Feiertagen Viertagewoche 10 Stunden Normalarbeitszeit, 12 Stunden Höchstarbeitszeit Tägliche Normalarbeitszeit 12 Stunden bei Schichtarbeit mit KV
3 Neuerungen ab Gleitzeit: Normalarbeitszeit 10 Stunden tägliche u. wöchentliche Höchstarbeitszeit 12 bzw. 60 Stunden für 24 Wochen pro Jahr Wochenendruhe im Schichtbetrieb Maßnahmen gegen Verletzungen von Arbeitszeit und Arbeitsruhe Erleichterter Abbau von Zeitguthaben Zuschlag für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten
4 Stärkung der Betriebsebene Bisher: Strittig, ob der KV eine Regelungsbefugnis an die BV weitergeben kann Der KV kann stets die BV ermächtigen Wenn eine KV-fähige Körperschaft fehlt, darf die BV alles regeln, was der KV regeln darf
5 Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden mit KV Bisher: Nur in bestimmten Fällen darf der KV eine tägliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden vorsehen, zb Gleitzeit, Viertagewoche, Einarbeiten ivm Feiertagen Der KV darf stets 10 Stunden vorsehen
6 Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen Bisher: Freigabe eines Tages ivm Feiertag (zb 16. oder ivm = Mi); Einbringen der Arbeitszeit innerhalb von 7 Wochen (incl. Ausfallstag) tägliche Normalarbeitszeit in diesen 7 Wochen 10 Stunden Ausdehnung des Zeitraums auf 13 Wochen
7 Viertagewoche 10 Stunden Normalarbeitszeit Bisher: Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 4 zusammenhängende Tage konnte KV 10 Stunden Normalarbeitszeit vorsehen Die Tage müssen nicht mehr zusammenhängen, zb auch Mo, Di, Do, Fr Mit BV bzw. schriftlicher Einzelvereinbarung können 10 Stunden Normalarbeitszeit vereinbart werden Achtung: Die 10 Stunden gelten nicht, wenn (z.b. wegen Mehrbedarf) am 5. Tag doch gearbeitet wird
8 Viertagewoche 12 Stunden Höchstarbeitszeit Bisher: 12 Stunden Höchstarbeitszeit (incl. 2 Überstunden) im Rahmen einer Viertagewoche, wenn KV das vorsieht bzw. KV BV ermächtigt 12 Stunden durch BV bzw. schriftliche Einzelvereinbarung Voraussetzungen bei Einzelvereinbarung: Arbeitsmediziner stellt Unbedenklichkeit für die Tätigkeit fest; AN darf nicht benachteiligt werden, wenn er Überstunden ablehnt praktisch bei langen Tagesbetriebszeiten (zb 7 bis 19 Uhr)
9 Arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit Arbeitsmediziner (zb Betriebsarzt) stellt die Unbedenklichkeit für die jeweilige Tätigkeit fest Binnen 5 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses kann Betriebsrat bzw. Mehrheit der betroffenen AN kann weiteren, einvernehmlich bestellten Arbeitsmediziner verlangen In dem Fall ist Unbedenklichkeit nur gegeben, wenn von beiden bestätigt
10 12 Stunden Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit mit KV Bisher: Nur in bestimmten Fällen der Schichtarbeit sind 12 Stunden Normalarbeitszeit möglich Der KV kann bei Schichtarbeit 12 Stunden Normalarbeitszeit vorsehen wenn ein Arbeitsmediziner die Unbedenklichkeit für die Tätigkeit feststellt Folge: Zweischichtmodelle (2x12=24 h) werden attraktiv
11 Gleitzeit Normalarbeitszeit 10 Stunden Bisher: Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 9 Stunden, der KV kann 10 Stunden vorsehen Mit BV oder schriftlicher Einzelvereinbarung können stets 10 Stunden Normalarbeitszeit vereinbart werden
12 Wöchentliche und tägliche Höchstarbeitszeit Bisher: Bei besonderem Arbeitsbedarf und zur Verhinderung eines Nachteils kann BV Höchstarbeitszeit für 12 Wochen auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche (somit 20 Überstunden) ausdehnen BV UND die schriftliche Einzelvereinbarung dürfen die Höchstarbeitszeit auf 24 Wochen ausdehnen Spätestens nach 8 Wochen für 2 Wochen keine zusätzlichen Überstunden (also max. 50 Stunden)
13 Wöchentliche und tägliche Höchstarbeitszeit Voraussetzungen für Einzelvereinbarung Arbeitsmediziner stellt Unbedenklichkeit der Tätigkeit fest AN darf nicht benachteiligt werden, wenn er Überstunden ablehnt Vorteil bei Großaufträgen, Projekten oder während Fußball-EM
14 Wochenendruhe im Schichtbetrieb Bisher: Die Beschäftigung am Samstag endet um 13 bzw. 15 Uhr. Nur bei durchlaufendem Schichtbetrieb Beschäftigung bis Sonntag 6 Uhr Bei unterbrochenem Schichtbetrieb (zb 6-14 Uhr, Uhr) darf bis Samstag 24 Uhr beschäftigt werden Für den einzelnen AN verbleibt die Wochenendruhe von 36 Stunden (zb von So 0 Uhr bis Mo 12 Uhr)
15 Maßnahmen gegen Verletzungen von Arbeitszeit und -ruhe Bisher: Strafrahmen 20 bis 436 Euro, seit 30 Jahren unverändert Strafrahmen bei leichteren Verstößen bleibt gleich Bei schwereren Verstößen Anhebung auf 72 bis Euro Der Beauftragte des AG ist nicht mehr strafbar, nur mehr der AG und der verantwortlich Beauftragte
16 Maßnahmen gegen Nichtaufzeichnen von Arbeitszeit Der Strafrahmen gilt für jeden einzelnen AN. Ist durch Nichtaufzeichnen die Arbeitszeit nicht feststellbar, verfallen AN-Ansprüche (z.b. auf Überstundenentgelt) nicht, dh es gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.
17 Abbau von Zeitguthaben Durchrechnungszeitraum Wochen Zeitguthaben nach Ablauf ½DRZ Ansonsten kann AN Ausgleichszeitpunkt bestimmen, Vorankündigung 4 Wo Ausgleich binnen 13 Wo zu gewähren oder Ausgleichszeitpunkt binnen 4 Wo zu fixieren Einseitig bestimmter Zeitausgleich durch AN
18 Abbau von Zeitguthaben - Überstunden Zeitguthaben am Ende DRZ Zeitausgleich binnen 6 Mo danach Einseitig bestimmter Zeitausgleich durch AN Monat, in dem Überh geleistet Ansonsten kann AN Ausgleichszeitpunkt bestimmen, Vorankündigung 4 Wo
19 Der Mehrarbeitszuschlag Mehrarbeit = Arbeitsleistung, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus geht, aber noch nicht Überstundenarbeit ist Bisher: Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten zuschlagsfrei Zuschlag von 25% für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten
20 Der Mehrarbeitszuschlag - Gestaltungsmöglichkeiten Unregelmäßige Arbeitszeit im Vorhinein vereinbart Beispiel: Jänner-Okt. 20 h, Nov.-Dez. 25 h kein Zuschlag für 5 h Änderung der Arbeitszeit schriftlich zu vereinbaren Kein Zuschlag, wenn Mehrarbeit in fixiertem Dreimonatszeitraum ausgeglichen Zuschlag bei Gleitzeit nur, wenn vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt in der Periode zuzüglich übertragbarem Zeitvolumen überschritten wird;
21 Mehrarbeitszuschlag Gestaltungsmöglichkeiten Kein Zuschlag, insofern KV für Vollzeitbeschäftigte keinen Zuschlag vorsieht Bsp: Handel 1,5 h pro Woche zuschlagsfrei Kein Zuschlag, wenn Zusammenfallen mit höherem Zuschlag für die selbe Mehrleistung (z.b. Überstundenzuschlag) Abgeltung durch Zeitausgleich 1:1,25 (nur innerhalb Dreimonatszeitraum 1:1) KV kann alles (Zuschlag, Dreimonatszeitraum) in beide Richtungen ändern
22 Tipps BV, Dienstverträge, Arbeitszeiteinteilung, Arbeitszeitaufzeichnungen überprüfen und bei Bedarf anpassen KV-Änderungen verfolgen BR, Belegschaft bei Änderungen einbinden Informationen, Mustervereinbarungen unter Ansprechpartner in Ihrer Wirtschaftskammer
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