Beurteilung Rothirschjagd 2015 im Kanton Bern

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1 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 1 Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Office de l agriculture et de la nature du canton de Berne Jagdinspektorat Inspection de la chasse Schwand Münsingen Telefon Telefax peter.juesy@vol.be.ch November 2015 Beurteilung Rothirschjagd 2015 im Kanton Bern (Christoph Hostettler, Jagdinspektorat des Kantons Bern)

2 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 2 1. Rothirschjagd Zielsetzung 2015 Wald- und landwirtschaftsverträgliche Ausbreitung des Hirschbestandes gemäss Rothirschkonzept Jagdzeit Patent C (Rothirsche) 1.3 Abschussplanung Rothirsche 2014 und 2015 September Oktober November Patent C Jagdverbot

3 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 3

4 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 4

5 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Freigaben Rothirsche 2014 und 2015 Jagd mit dem Patent C (Hirschjagd) Abschusskontingent a. Das Abschusskontingent beträgt total 393 Rothirsche. Pro Wildraum sollen nicht mehr als 50% männliche Rothirsche der Kategorien C1, C2 und C3 erlegt werden. b. Vom Abschusskontingent von total 393 Rothirschen dürfen erlegt werden: - Im Wildraum 5: 8 Rothirsche (4 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 4 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). - Im Wildraum 8: 4 Rothirsche (2 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 2 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). - Im Wildraum 10: 25 Rothirsche (12 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 13 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). - Im Wildraum 11 (erweitert): 131 Rothirsche (65 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 66 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). (Grenzverlauf: Zusammenfluss Zulg/Aare; der Zulg folgend bis Geisseggbrücke BJ 02; Strasse Innereriz - Schangnau; von Schangnau der Emme entlang bis zur Quelle Pt.1699, ab hier der Gemeindegrenze Habkern Oberried aufwärts zum Augstmatthorn (Pt. 2137), weiter der Wasserscheide des Brienezergrates entlang bis zur westl. Gemeindegrenze Unterseen Interlaken, dieser abwärts folgend bis zur Aaare, ab hier Flussabwärts bis in den Thunersee dem Seeufer folgend bis Ausfluss Aare; Aare bis zur Einmündung der Zulg.) - Im Wildraum 12: 20 Rothirsche (10 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 10 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). (In den Wildschutzgebieten Bäder, Scheibe und Längenberg ist die Jagd gemäss Verordnung über den Wildtierschutz erst ab dem 10. September gestattet). - Im Wildraum 13: 16 Rothirsche (8 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 8 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). (In den Wildschutzgebieten Dürrenwald, Giferhorn und Tschärzis-Wispile ist die Jagd gemäss Verordnung über den Wildtierschutz erst ab dem 10. September gestattet). - Im Wildraum 14: 26 Rothirsche (13 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 13 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). (Im Wildschutzgebiet Fildrich ist die Jagd gemäss Verordnung über den Wildtierschutz erst ab dem 1. bzw. 10. Oktober gestattet). - Im Wildraum 15: 12 Rothirsche (6 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 6 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). (In den Wildschutzgebieten Engelalp, Latrejenalp und Gehrihorn ist die Jagd gemäss Verordnung über den Wildtierschutz erst ab dem 10. September gestattet).

6 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 6 - Rothirsch-Region 16, 17, 18: 151 Rothirsche (75 männliche Rothirsche der Kategorie C1, C2, C3 und 76 weibliche Rothirsche sowie Rothirschkälber der Kategorien C4 und C5). (Im Wildschutzgebiet Breithorn [WR 16] ist die Jagd gemäss Verordnung über den Wildtierschutz nur vom 10. bis zum 30 September gestattet. Im Wildschutzgebiet Kunzentännlen- Hinterstock [WR 18] ist die Jagd gemäss Verordnung über den Wildtierschutz erst ab dem 1. bzw. 10. Oktober gestattet). (Grenzverlauf: Kantonsgrenze LU/BE der Emme nach hinauf bis zur Quelle Pt.1699; ab hier der Gemeindegrenze Habkern/Oberried aufwärts zum Augstmatthorn (Pt. 2137), weiter der Wasserscheide des Brienzergrates entlang bis zur westlichen Gemeindegrenze Unterseen/Interlaken; dieser abwärts folgend bis zur Aare; der Aare nach folgend bis zum Aareausfluss des Brienzersees; dem südwestlichen Ufer des Brienzersees entlang bis zur Einmündung der Lütschine in den Brienzersee; Weisse Lütschine, Chilchbalm via Sefinen Lütschine, hinauf aus Gspaltenhorn, Gamchilücke-Tschingelpass-Mutthorn, Tschingelhorn, Kantonsgrenze VS/BE weiter zum Grimselpass, entlang der Kantonsgrenze VS resp. UR weiter bis zum Sustenpass, folgend der Kantonsgrenze BE/UR/BE/NW/BE/OW auf den Brünigpass, weiterfolgend der Kantonsgrenze OW/LU wieder hinunter bis zur Emme.) In allen übrigen Wildräumen ist die Rothirschjagd nicht erlaubt. Besondere Vorschriften a. Ab 1. September erteilt die Telefonnummer in deutscher Sprache und die Telefonnummer in französischer Sprache darüber Auskunft, welche Kategorien in welchem Wildraum am folgenden Jagdtag noch erlegt werden dürfen. b. Ist das Abschusskontingent bereits vor Ende der Jagdzeit erfüllt, gilt die Rothirschjagd als beendet. c. Das Abschusskontingent gilt als erfüllt, wenn pro Wildraum 50% weibliche Rothirsche (Kategorie C4, Hirschkuh und Schmaltier sowie Kategorie C5 weibliche Hirschkälber) erlegt sind. d. Gestützt auf Art. 11 Abs. 3 der Jagdverordnung dürfen in den Wildräumen 10, 11 erweitert und der Rothirsch-Region 16, 17, 18 Milch tragende Rothirschkühe erlegt werden, sofern das Muttertier zusammen mit dem Kalb erlegt und beide Tiere gleichzeitig zur Kontrolle vorgewiesen werden. e. Vom 10. Oktober bis 15. November dürfen nur noch Tiere der Kategorien C4 und C5 erlegt werden. f. Sonderjagd: Für die Sonderjagd ist gemäss Art. 11 Abs. 2 JWG eine Spezialbewilligung erforderlich. Sie findet bei Bedarf vom 16. November bis spätestens am 30. November statt und soll zur Verbesserung des Jagdergebnisses beitragen, falls der Abschussplan mit der ordentlichen Jagd nicht erfüllt wird. Genauere Informationen zur Sonderjagd werden allen Jägerinnen und Jägern mit Patent C zusammen mit den Patentunterlagen zugestellt.

7 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Rothirschbestände, Strecken und Fallwild im Kt. Bern (Bestände exkl. Eidg. Jagdbanngebiete) Bestände Fallwild Strecke ab 1995 werden nur noch die effektiven Fallwildzahlen ausgewiesen 1.6 Rothirschzählungen (seit 03 jeweils im März in Wintereinständen)

8 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Frühlingsbestände, Strecken und Fallwild nach Wildräumen

9 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 9

10 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 10

11 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 11

12 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Statistik Rothirsche 2015 (Modell seit 1998) Jährliche Abschussvorgaben Kt. Bern (erstmals 1998) 250 Vorgabe (Stiere) Vorgabe (Kühe, Kälber) Erlegt (Stiere) Erlegt (Kühe, Kälber) Aufbau der Rotwildstrecke im Kanton Bern 400 Stiere Kühe Kälber Total Strecke

13 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 13 Auswertung Strecke 2014 Auswertung Strecke 2015 Hirschkälber (m+w); 120 Hirschstiere; 133 Hirschkühe; 122

14 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Abschussstrecke Rothirsche 2014 nach Wildräumen Wildraum Abschussvorgabe (X w = 50% w. von Abschussvorgabe) Strecke 2014 Anteil weibliche Tiere von Abschussvorgabe Wildraum 5 8 (4 w) 8 (3 w) 75 % Wildraum 8 4 (2 w) 3 (1 w) 50 % Wildraum (13 w) 18 (7 w) 54 % Wildraum (66 w) 130 (60 w) 91 % Wildraum (10 w) 21 (9 w) 90 % Wildraum (8 w) 17 (7 w) 87.5 % Wildraum (13 w) 21 (7 w) 54 % Wildraum (6 w) 4 (2 w) 33.3 % Wildraum (40 w) 84 (45 w) % Wildraum (25 w) 44 (20 w) 80 % Wildraum (11 w) 25 (9 w) 82 % Rothirschregion 16,17, (76) 153 (74) 97 % TOTAL Rothirschstrecke 2015 Erfüllungsgrad nach Wildräumen Gesamtstrecke weiblicher Anteil erfüllt? WR Zielsetzung Vorgabe Strecke Erfüllungsgrad (%) Vorgabe Strecke Erfüllungsgrad (%) E = NE = X % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % % X % % % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % % X % % X % % Rh- Region % % X TOTAL % ERFÜLLT, weil Zielsetzung in einzelnen Wildräumen Anheben des Rh-Bestandes war

15 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Vollzugshilfe Wald und Wild des BAFU WILDRAUM 11, 16, 17 UND 18 (SENKUNG DES BESTANDES) 2015 Geschlechterverhältnis in % der Strecke 2015 Ziel: Senkung des Bestandes durch erhöhte weibliche Strecke (WR 11, 16, 17, 18) Zielvorgabe GV 1 : >1.3 weiblich männlich Strecke 2015 GV 1 : 1.15

16 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern WILDRAUM 10 (STABILISIERUNG DES BESTANDES) Geschlechterverhältnis in % der Gesamtstrecke 2015 Ziel: Stabilisierung des Bestandes durch ausgeglichene Strecke (WR 10) Zielvorgabe GV 1 : 1 weiblich männlich Strecke 2015 GV 1 : 0.5

17 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern JUNGTIERANTEIL IN % DER STRECKE Jungtieranteil in % der Strecke 2015 (Kälber, Schmaltiere, Spiesser) Ziel: Stabilisierung (WR 10) Ziel: Senkung (WR 11, 16, 17, 18) Ziel: Anhebung (WR 5, 8, 12, 13, 14, 15) Vorgabe BAFU in % Anteil Jungtiere in %

18 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Erfüllung Abschussvorgaben in Vergleich zu erlegten Rothirschen nach Wildräumen (2014) Abschussvorgabe Strecke WR 5 WR 8 WR 10 WR 11 WR 12 WR 13 WR 14 WR 15 WR 16 WR 17 WR Erfüllung Abschussvorgaben in Vergleich zu erlegten Rothirschen nach Wildräumen (2015) Abschussvorgabe Strecke % der Strecke sind weibliche Tiere WR 5 WR 8 WR 10 WR 11 WR 12 WR 13 WR 14 WR 15 WR 16 WR 17 WR 18

19 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Beurteilung Rothirschregion WR 16, 17, und Rotwild Frühlingsbestände Abschussvorgaben Strecke B e u r t e i l u n g Rothirschjagd 2015 P. Juesy Die Regelung mit den Erleichterungen beim Abschuss von weiblichen Rothirschen hat sich auf der Rothirschjagd 2015 erneut bewährt. Die Abschussvorgaben in den Wildräumen konnten, mit Ausnahme vom WR 10 und in der Rothirschregion 16, 17, 18, erfüllt werden. Wie bereits in den letzten Jahren hat die Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen der jährlichen Festlegungen für die Jagd den Abschuss Milch tragender Rothirschkühe samt Kalb in einzelnen Wildräumen gestattet. Diese Ausnahmeregelung kommt ausschliesslich dort zur Anwendung, wo die Hirschpopulation besonders konzentriert ist und der Rothirschbestand entsprechend gesenkt oder mindestens stabilisiert werden soll. Zudem wurde im 2011 die hohe Gebühr für Milch tragende Rothirschkühe auf pauschal 400 Franken festgesetzt (bei 30 Abschüssen konnten die Milch tragende Rothirschkühe samt Kalb erlegt werden, soviel wie noch nie). Auf der Hauptjagd im September wurden von 393 freigegebenen Rothirschen 310 Tiere erlegt (erneut wurde wie im Vorjahr mehr als dreiviertel der Strecke auf der Hauptjagd erlegt). Die Abschussvorgaben im Wildraum 11 wurden erstmals deutlich übertroffen (von 131 zum Abschuss freigegebenen Rothirschen wurden 146 erlegt davon 84 Weibliche). Erlegte Rothirsche 2015: a) Hauptjagd: erlegte Rothirsche: 310 Stück; b) Nachjagd: erlegte Rothirsche: 65 Stück; c) Erstmals musste keine Sonderjagd durchgeführt werden. Erstmals konnte die Rothirschjagd Mitte November 2015 beendet werden (es war keine Sonderjagd notwendig). Die Rothirschstrecke zeigt, dass 2015 deutlich weniger Stiere erlegt wurden. Die Zahl der erlegten Kühe ist tiefer und die Strecke der erlegten Kälber deutlich höher als Die Vorgaben der Vollzugshilfe Wald und Wild des BAFU wurden beim Jungtieranteil deutlich übertroffen. In den Wildräumen mit Zielsetzung STABILISIEREN, resp. SENKEN des Bestandes

20 Rothirschjagd 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern 20 wurden die Vorgaben der Vollzugshilfe Wald und Wild fast erfüllt - einzig im WR 10 ist das Geschlechtsverhältnis nicht erfüllt. Die Anpassung der Bestandesgrösse des Rothirsches an die Kapazität des Lebensraumes ist nach wie vor von zentraler Bedeutung Milch tragende Rothirschkühe Strecke Hirschkühe Erneut darf die Rothirschjagd 2015 als Erfolg und als erfüllt beurteilt werden. Nach wie vor gilt das Rothirschkonzept 2006 mit der Zielsetzung wald- und landwirtschaftsverträgliche Ausbreitung des Rothirschbestandes im Kanton Bern. Die bezahlten Rothirschschäden sind mit CHF höher als In diesem Zusammenhang mussten wir erstmals im Mittelland (Oberaargau) einen Wildschaden an Gemüsekulturen von CHF entschädigen, obschon sich der Rothirschbestand dort noch nicht flächendeckend ausgebreitet hat. Die Schadensituation am Schutzwald muss weiterhin genau beobachtet und bei der Jagdplanung 2016 berücksichtigt werden. Gebührenpflichtig In % der Strecke % 47 % 68 % 17 % 22 % 15 % 28 % 21 % 30 % 29 % 29 % 43 % 36 % ab 2006 bis 2010 höhere Gebühr für Milch tragende Hirschkühe 1.15 Wildschaden verursacht vom Rothirsch Rothirsch

21 Jahresbericht 2015; Jagdinspektorat des Kantons Bern Jagdplanung mit Jagdergebnis 2015 (Rothirsch) Rothirsch Raumeinheit In 11 Wildräumen bewirtschaftet Bestand, Frühling 2015 Grösse Beurteilung Bestandesentwicklung(+/=/-) tragbar ansteigend = Reproduktionsrate ca. 35 % Abschussquote ca. 30 % Zustand Bestand Krankheiten keine Fallwild 49??? Negative Einwirkungen auf Umwelt (Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Wald) Im WR 11 an landwirtschaftlichen Kulturen + im Schutzwald, im WR 16, lokale Schälschäden Abschussplan (32,1%) Ergebnis Jagd 2015 in % vom Bestand Ergebnis der Regulierung Bemerkungen 375 (30.6%) erfüllt Da Schalenwildbestände häufig unterschätzt werden, sind die pragmatisch bestimmten Zuwachsraten und Abschussquoten meistens höher als die nach populationsdynamischen Grundsätzen vorgegebenen Raten und Quoten. Wer die Entwicklung im Verlaufe der Jahre mit denselben Schätzmethoden verfolgt, liegt aber dennoch richtig! ** %-Zahl ist tiefer, weil Reh- und Gämswildbestände im Oberland teilweise angehoben werden sollen Freundliche Grüsse Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Jagdinspektorat Peter Juesy, Jagdinspektor

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