GRÜNDE FAMILIENHILFSFONDS

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2 GRÜNDE Armut hat viele Gesichter. Sie ist nicht beschränkt auf eine bestimmte Einkommensschicht. Es geht um Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Betroffen sind auch viele Familien, deren Eltern sich anstrengen und trotz Erwerbsarbeit wenig Gestaltungs- und Fördermöglichkeiten haben.

3 GRÜNDE Auswirkungen von Armut sind oft die mangelnde Teilhabechancen der betroffenen Kinder Bildung ist dabei ein Schlüssel für die soziale und kulturelle Entwicklung von Kindern. Der Familienhilfsfonds will Kinderarmut, auch die soziale Armut, lindern und ausgleichen.

4 WAS IST DAS ZIEL? Der Familienhilfefonds will Familien helfen. Ansatzpunkte sind die Zukunfts- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Hauptanliegen ist ihre persönliche Entwicklung und schulische Bildung. Kindern und Jugendlichen sollen Chancen eröffnet werden, trotz finanzieller Engpässe in der Familie.

5 WAS LEISTET DER? Er hilft finanziell, um eine bessere Bildung zu ermöglichen und auch Ausgrenzung zu vermeiden. Er stattet mit Spielmaterial aus. Er finanziert Material für den Unterricht (Bücher, Unterrichtsmaterial). Er gibt Zuschüsse für Nachhilfestunden. Er ermöglicht die Teilnahme an Kursen.

6 WAS LEISTET DER? Jeder Einzelfall wird geprüft. Es geht immer um Bildung. Nicht gefördert werden Hilfen zum Lebensunterhalt. Die Kolpingsfamilie ist an ihre satzungsgemäßen Ziele gebunden, sie ist nicht mildtätig aktiv. Zweck der Kolpingsfamilie ist die Förderung von Religion, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe...

7 WIE FUNKTIONIERT DER? Anträge gehen zunächst beim Arbeitskreis der Kolpingsfamilie ein. Anträge stellen nicht die Betroffenen, sondern Organisationen und Institutionen mit gemeinnützigen Trägern. Das sind z. B. das städtische Jugendamt, Kindergärten, Schulen und deren Schulpflegschaften, Pfarreien und gemeinnützige Vereine.

8 WIE FUNKTIONIERT DER? Ein Antragsteller schildert einen förderungswürdigen Fall. Der Arbeitskreis sammelt die Anfragen. Er schlägt dem Vorstand der Kolpingsfamilie im Rahmen der Möglichkeiten Hilfemaßnahmen vor. Der Vorstand der Kolpingsfamilie entscheidet über die Vergabe der Mittel.

9 WER KANN ANTRÄGE STELLEN? Das Jugendamt der Stadt Kindergärten mit gemeinnützigem Förderverein Schulen (Lehrer, Schulpflegschaft) mit gemeinnützigem Förderverein Kirchengemeinden Gemeinnützige Institutionen

10 PRAKTISCHE ABLÄUFE Der Antragsteller schildert kurz den Fall (Jugendamt: anonym). Er informiert über den Bedarf und dessen Kosten. Er übernimmt die Verantwortung für das Vorliegen der geschilderten Fakten. Er informiert, falls parallel bei anderen Institutionen um Hilfe gebeten wird. Er nennt etwaige Fristen bzw. besondere Eilbedürftigkeit.

11 PRAKTISCHE ABLÄUFE Der Antrag geht bei der genannten Kontaktadresse ein. Der Arbeitskreis wird unverzüglich informiert. In der Regel wird binnen weniger Tage ein Votum an den Vorstand gegeben. Der Vorstand entscheidet in der Regel binnen weniger Tage per Mail. Die Hilfeleistung (max. 250 Euro) wird an den gemeinnützigen Träger überwiesen.

12 PRAKTISCHE ABLÄUFE Bei Bedarf wird die Hilfe mit anderen Organisationen wie Mutter-Kind-Haus, Kinder- und Jugendstiftung, Kinderschutzbund usw. koordiniert. Der Arbeitskreis baut zu diesen Organisationen einen persönlichen Kontakt auf. Dies wird ebenfalls zu den Kindergärten und Schulen mittelbis langfristig angestrebt.

13 KONTAKT: Arbeitskreis Familienhilfsfond der Kolpingsfamilie Hennef e.v.: Monika und Martin Grünewald Tel. (02242)

14 SPENDENKONTO: Kolpingsfamilie Hennef e. V. Kreissparkasse BLZ Nr Stichwort: Familienhilfsfonds

15 UNTERSTÜTZEN SIE UNS!

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