OFFENES VERFAHREN RAHMENVERTRAG FUTTERMITTEL AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGE. Herr Dr. Werner Pohl,
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- Felix Friedrich
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1 OFFENES VERFAHREN RAHMENVERTRAG FUTTERMITTEL AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGE Auftraggeber: Veterinärmedizinische Universität Wien Veterinärplatz Wien Ansprechpartner: Herr Dr. Werner Pohl, Werner.Pohl@vetmeduni.ac.at Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag über die Lieferung von Futtermittel an Standorte der Veterinärmedizinischen Universität Wien ( VetMed Futtermittel ) Verfahrensart: Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich Ende der Angebotsfrist: , Uhr Ort der Abgabe des Angebots: Oben angegebene Adresse des Auftraggebers Zeit und Ort der Öffnung und Verlesung der Angebote: , 12:15 Uhr, oben angegebene Adresse des Auftraggebers, Zimmer Nr.TA06N21 1
2 INHALTSVERZEICHNIS Vergabebestimmungen... 9 A. Vergaberechtliche Grundlagen Auftraggeber Gegenstand der Ausschreibung Gesetzliche Grundlagen Verfahrensart; anwendbare Bestimmungen Vergabekontrolle Begriffsbestimmungen Vorgehen bei Unklarheiten; Rückfragen an den Auftraggeber Berichtigungen und Ergänzungen Verfahrens- und Vertragssprache Wege der Informationsübermittlung Subunternehmer Bietergemeinschaften Vergütung für die Ausarbeitung des Angebots B. Verfahrensbestimmungen Angebotsfrist Form und Inhalt des Angebots Angebotsabgabe Rechtsgültige Unterfertigung des Angebots Teilangebote / Varianten / Abänderungs- und Alternativangebote Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften Bestimmungen betreffend den Preis C. Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise Ausschlussgründe Allgemeines zur Eignung der Bieter Spezielles zur Eignung der Bieter D. Angebotsöffnung und verlesung / Angebotsprüfung und -bewertung Angebotsöffnung und verlesung Zuschlagsfrist / Angebotsbindungsfrist Vorgehen des Auftraggebers bei der Angebotsprüfung Rechenfehlerregel Zuschlagskriterien Zuschlagsentscheidung
3 Formblatt 1 Bietererklärungen und Unterschriftsblatt Im Vergabeverfahren des Veterinärmedizinischen Universität Wien VetMed Futtermittel geben wir: Vollständiger Firmenwortlaut Firmenbuch- oder Registernummer Geschäftsanschrift Ansprechpartner für den Auftraggeber Telefon Bietergemeinschaften: federführendes Mitglied Bietergemeinschaften: federführendes Mitglied die folgenden Bietererklärungen ab: 1. Wir haben die Bestimmungen der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung sowie der vorliegenden Ausschreibungsunterlage sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht geprüft und vollinhaltlich zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Wir sichern zu, dass wir keine für den Auftraggeber nachteiligen, gegen die guten Sitten oder den Grundsatz des fairen Wettbewerbs verstoßenden Abreden mit anderen Unternehmern eingegangen sind und in weiterer Folge eingehen werden oder versucht haben oder noch versuchen werden, Leute des Auftraggebers oder von diesem dem Vergabeverfahren beigezogene Berater zu unseren Gunsten zu beeinflussen. Unserem Angebot liegt ausschließlich unsere eigene Preisermittlung zugrunde. 3. Wir sichern zu, dass sämtliche von uns erteilten Informationen, Angaben und Daten der Wahrheit entsprechen. Wir ermächtigen den Auftraggeber, die von uns erteilten Informationen, Angaben und Daten zu prüfen. 4. Wir verpflichten uns, bei der Auftragsausführung die bei den örtlich zuständigen Gliederungen der gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsehbaren bzw. erhältlichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften im Sinne des 84 Abs 2 BVergG sowie die 3
4 sich aus den in 84 Abs 1 BVergG genannten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Des Weiteren sichern wir zu, diese Verpflichtungen auch bei der Erstellung des Angebots beachtet zu haben. 5. Wir erklären, dass weder uns noch, gegebenenfalls, unsere Subunternehmer ein Ausschlussgrund im Sinne des 68 Abs 1 BVergG trifft, und erklären dies an Eides statt. 6. Mit der Abgabe unseres Angebots erklären wir, dass wir für die Vollständigkeit unserer Angaben haften. Wir verzichten für den Fall der Auftragserteilung auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums. Sollte der Auftraggeber uns den Zuschlag erteilen wollen, kann das aber aus Gründen, die in unserer Sphäre liegen, nicht erfolgen, so werden wir den Auftraggeber für die ihm daraus erwachsenden Nachteile, einschließlich, gegebenenfalls, der Kosten eines neuerlichen Vergabeverfahrens, schad- und klaglos halten. 7. All das vorausschickend geben wir gemäß 70 Abs 2 BVergG die nachstehende Eigenerklärung ab: Wir erklären hiermit, dass wir sowie gegebenenfalls auch unsere Subunternehmer die vom Auftraggeber Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß der Ausschreibungsunterlage für das Vergabeverfahren VetMed Futtermittel hinsichtlich unserer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geforderten Anforderungen erfüllen und über alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Befugnisse verfügen. Die in dieser Ausschreibungsunterlage festgelegten Nachweise können wir auf Aufforderung unverzüglich beibringen. 8. Nur für Bietergemeinschaften: Wir machen das nachstehende Mitglied der Bietergemeinschaft als federführendes Mitglied unserer Bietergemeinschaft namhaft und bevollmächtigen dieses, uns als Bietergemeinschaft sowie auch jedes deren Mitglieder im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall während der Auftragsausführung zu vertreten. Wir erklären hiermit, dass im Auftragsfall sämtliche Mitglieder unserer Bietergemeinschaft dem Auftraggeber zur solidarischen Leistungserbringung als Arbeitsgemeinschaft verpflichtet sind. Ort und Datum Name(n) bitte leserlich beifügen RECHTSGÜLTIGE UNTERFERTIGUNG 4
5 Formblatt 2 Verzeichnis der Angebotsbestandteile Fortlfd. Nummer Anlagenbezeichnung Seiten./1 Formblatt 1 Bietererklärungen und Unterschriftsblatt./2 Formblatt 2 Verzeichnis der Angebotsbestandteile./3 Formblatt 3 Subunternehmer./4 Formblatt 4 Umsatzzahlen./5 Formblatt 5 Referenzen./6 Leistungsbeschreibung LOS 1 und LOS 2; Bestimmungen für beide Lose./7 Rahmenvertrag./8./9./10./11./12./13./14 5
6 Formblatt 3 Subunternehmer Leistungsteil Subunternehmer 1 Befugnis Eigenerklärung 2 (hier Unterschrift des Subunternehmers! 1 Mehrfachnennungen sind zulässig. ² Eigenerklärung des Subunternehmers: Wir erklären hiermit, dass wir hinsichtlich unseres Leistungsteiles die vom Auftraggeber gemäß der Ausschreibungsunterlage für das Vergabeverfahren VetMed Futtermittel hinsichtlich unserer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geforderten Anforderungen erfüllen und über alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Befugnisse verfügen. Die festgelegten Nachweise können wir auf Aufforderung unverzüglich beibringen. Im Auftragsfall erklären wir verbindlich, dem Bieter als Subunternehmer zur Verfügung zu stehen 6
7 Formblatt 4 Umsatzzahlen Geschäftsjahr Gesamtumsatz in EUR
8 Formblatt 5 Referenzprojekt Bezeichnung des Referenzprojekts Name des Leistungsempfängers Sitz des Leistungsempfängers Kontakt beim Leistungsempfänger 2 Auftragswert Zeit / Dauer, Ort der Leistungserbringung Projektbeschreibung Bestätigung des Leistungsempfängers (rechtsgültige Unterfertigung) 1 Name und Telefonnummer 8
9 VERGABEBESTIMMUNGEN A. Vergaberechtliche Grundlagen 1. Auftraggeber Auftraggeber ist die Veterinärmedizinische Universität Wien. 2. Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Futtermittel für Rinder und Schweine an Standorte des Auftraggebers. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben, nämlich geteilt nach Standort und Futtermittel. Daraus ergibt sich nachstehende Einteilung in Lose: (i) (ii) Los 1: Hof Kremesberg, Kremesberg 13, 2563 Pottenstein/Rinderfutter Los 2: Hof Medau, Medau 3, 2560 Berndorf/Schweinefutter b) Es steht den Bietern frei, ein Angebot für ein Los oder beide Lose abzugeben. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ist auszufüllen und dem Angebot in der im Verzeichnis der Angebotsbestandteile (Formblatt 2) genannten Reihenfolge anzuschließen. c) Die näheren Bedingungen der Leistungserbringung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. d) Bei dem zu erteilenden Auftrag handelt es sich um einen Lieferauftrag (CPV : Zubereitete Futtermittel für Nutztiere und andere Tiere ). e) Der Rahmenvertrag wird je Los mit der jeweiligen Zuschlagserteilung geschlossen. Der Beginn der Lieferungen ist sofern es im Vergabeverfahren nicht zu Verzögerungen kommt, um die sich die in dieser Ausschreibungsunterlage hinsichtlich der Leistungserbringung genannten Termine verschieben würden mit in Aussicht genommen. Der jeweilige Rahmenvertrag wird für die Dauer von drei Jahren geschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf, soweit nicht der Auftraggeber hinsichtlich eines Loses oder beider Lose eine Verlängerungsoption ausübt, mit der der Vertrag für zwei weitere Jahre verlängert wird. Die Verlängerungsoption ist schriftlich bis längstens drei Monate vor Ende der (ersten) Vertragsdauer auszuüben. 9
10 3. Gesetzliche Grundlagen a) Die Vergabe erfolgt nach dem Bundesvergabegesetz 2006 BVergG 2006 in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung und den dazu ergangenen Verordnungen. b) In Hinblick auf die noch nicht erfolgte vollständige Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG wird festgehalten, dass zur Vermeidung von Unsicherheiten oder Unklarheiten dieser Ausschreibung das BVergG 2006 zugrunde gelegt wird, ohne allenfalls aus der erwähnten Richtlinie sich ergebende, künftige Gesetzesänderungen vorwegzunehmen. 4. Verfahrensart; anwendbare Bestimmungen a) Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren. b) Aufgrund des geschätzten Auftragswerts sind die Bestimmungen des BVergG für Lieferaufträge im Oberschwellenbereich anzuwenden. 5. Vergabekontrolle Zuständige Vergabekontrollbehörde ist das Bundesverwaltungsgericht, 1030 Wien, Erdbergstraße Begriffsbestimmungen Für die in dieser Ausschreibungsunterlage verwendeten Begriffe gelten die Begriffsbestimmungen des 2 BVergG. 7. Vorgehen bei Unklarheiten; Rückfragen an den Auftraggeber a) Sollten Unklarheiten oder Fragen zu dieser Ausschreibungsunterlage bestehen, sind entsprechende Rückfragen schriftlich per mit dem Hinweis Anfrage zur Ausschreibung VetMed Futtermittel an die am Deckblatt dieser Ausschreibungsunterlage angegebene Ansprechperson zu richten. 10
11 b) Fragen an den Auftraggeber sind tunlichst bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist zu senden. Alle Fragen werden so rasch wie möglich beantwortet und samt den Antworten in anonymisierter Form gegebenenfalls bereits bekannten Bietern an die von diesen im Zuge des Downloads der Ausschreibungsunterlage angegebenen -Adressen, sowie, erforderlichenfalls, im Wege einer Bekanntmachung gemäß nachstehend Punkt 8.c veröffentlicht. Um die erforderliche Anonymität zu gewährleisten, wird ersucht, bei der Formulierung von Fragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den Fragesteller möglich sind. 8. Berichtigungen und Ergänzungen a) Berichtigungen und Ergänzungen der Bekanntmachung, der Ausschreibungsunterlage oder beider durch den Auftraggeber sind zulässig und möglich. Ist aus Sicht eines Bieters eine Berichtigung oder Ergänzung erforderlich, so hat er dies dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Gelangt der Auftraggeber zur Auffassung, dass eine Berichtigung tatsächlich erforderlich ist, so wird er diese durchführen. b) Die Unterlassung der Mitteilung des Bieters an den Auftraggeber, dass aus seiner Sicht eine Berichtigung erforderlich ist, stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar. Die Bieter trifft somit eine Mitwirkungsobliegenheit am Vergabeverfahren insoweit, als sie angehalten sind, Schäden oder Ersatzpflichten des Auftraggebers dadurch hintanzuhalten, dass sie den Auftraggeber auf allfällige Fehler oder Unklarheiten unverzüglich und rechtzeitig hinweisen. c) Die Bekanntmachung von Änderungen oder Berichtigungen erfolgt wie die Bekanntmachung, gegebenenfalls unter gleichzeitiger Zurverfügungstellung der geänderten Unterlagen. Während der Angebotsfrist obliegt es den Bietern, sich über die erfolgte Bekanntmachung allfälliger Änderungen oder Berichtigungen Kenntnis zu verschaffen. d) Berichtigungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlage durch die Bieter sind (außer an den dafür vorgesehenen Stellen) unzulässig. 11
12 9. Verfahrens- und Vertragssprache Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Die Bieter haben sämtliche für das Vergabeverfahren relevanten Dokumente in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. 10. Wege der Informationsübermittlung a) Der Bieter hat im Angebot im Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) seinen Namen (Firmenwortlaut), seine Firmenbuch- oder Registernummer, seine Adresse, Telefonnummer sowie -Adresse bekannt zu geben. b) An die im Angebot angegebene -Adresse werden Informationen des Auftraggebers an die Bieter übermittelt (bei Bietergemeinschaften nur an das federführende Mitglied). c) Der Auftraggeber wird Zustellungen per vornehmen, sofern im BVergG oder in dieser Ausschreibungsunterlage für Mitteilungen und Erklärungen nicht eine bestimmte Art der Zustellung vorgesehen oder im Einzelfall zugelassen ist. 11. Subunternehmer a) Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer ist zulässig, sofern diese die für ihren Leistungsteil erforderliche Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Im Formblatt 3 (Subunternehmer) sind jene Leistungsteile zu bezeichnen, hinsichtlich derer der Bieter die Weitergabe an Subunternehmer beabsichtigt, und die dafür in Frage kommenden Subunternehmer sind anzugeben. b) Die in Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) abgegebenen Erklärungen, insbesondere die Erklärung hinsichtlich Ausschlussgründe und die Eigenerklärung, gelten für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens auch für die Subunternehmer. Die für den Eignungsnachweis vorgesehenen Nachweise sind daher auch für diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich vorzulegen. c) Der Bieter hat für die rechtsverbindliche Unterfertigung des Formblatts 3 (Subunternehmer) durch die Subunternehmer an der dort vorgesehenen Stelle zu sorgen. Mit Unterfertigung des Formblatts 3 (Subunternehmer) gibt der Subunternehmer seine Eigenerklärung im Sinne des 83 Abs 3 BVergG sowie die 12
13 Verpflichtungserklärung ab, dass er sich gegenüber dem Bieter bereits zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung rechtsverbindlich zur Ausführung des ihnen zugedachten Leistungsteils verpflichtet hat. 12. Bietergemeinschaften a) Bietergemeinschaften sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zulässig. b) Im Falle der Abgabe des Angebots als Bietergemeinschaft ist das Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und durch das jeweilige Mitglied rechtsgültig zu unterfertigen. Zu diesem Zweck kann das Formblatt 1 in erforderlicher Zahl kopiert werden. Im Formblatt 1 ist des Weiteren das federführende Mitglied der Bietergemeinschaft zu benennen, andernfalls der Auftraggeber Zustellungen an ein beliebiges Mitglied der Bietergemeinschaft mit Wirkung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vornehmen kann. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Formblatt 1 rechtsgültig unterfertigen! c) Ist im Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbswidrige Absprache zu sehen, z.b. im konkreten Fall einer den Wettbewerb beeinträchtigenden Mehrfachbeteiligung oder aus kartellrechtlichen Gründen, dann führt das nach Anhörung der von den diesbezüglichen Bedenken des Auftraggebers betroffenen Bietergemeinschaft, sofern diese die Bedenken nicht widerlegen kann zum Ausscheiden des Angebots. 13. Vergütung für die Ausarbeitung des Angebots Für die Ausarbeitung des Angebots erfolgt keine Vergütung. B. Verfahrensbestimmungen 1. Angebotsfrist Die Frist für die Abgabe der Angebote endet am , 12:00 Uhr. Jeder Bieter trägt das Risiko für das fristgerechte und vollständige Einlangen seines Angebots am Ort der Angebotsabgabe laut dem Deckblatt dieser Ausschreibungsunterlage. 13
14 2. Form und Inhalt des Angebots a) Der Bieter hat für das Angebot die vom Auftraggeber erstellte Ausschreibungsunterlage zu verwenden. Sämtliche Formblätter sind zwingend vollständig und mühelos lesbar auszufüllen. Die Ausschreibungsunterlage darf außer an den auszufüllenden Stellen und an der zu unterfertigenden Stelle weder geändert noch gestrichen oder ergänzt werden. Sofern aus Platzgründen erforderlich, z.b. für Bietergemeinschaften sind Formblätter zu kopieren und mehrfach abzugeben. b) Zwingend bei sonstigem sofortigem Ausscheiden des Angebots sind abzugeben: Das Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) und sofern anwendbar (vgl. lit c) das Formblatt 3 (Subunternehmer). c) Das Angebot ist in einem Original gemäß Formblatt 2 (Verzeichnis der Angebotsbestandteile) mit allen gemäß diesem Formblatt geforderten Angebotsbestandteilen abzugeben. Das Angebot muss gebunden, geheftet oder auf vergleichbare Weise als ein zusammengehöriges Konvolut erkennbar abgegeben werden. Formblatt 1 ist zu unterschreiben! Sofern ein Bieter keine Subunternehmer namhaft macht, ist das Formblatt 3 (Subunternehmer) mit dem Vermerk nicht anwendbar abzugeben; ansonsten ist das Formblatt 3 (Subunternehmer) jeweils vom Subunternehmer zu unterschreiben. d) Das Angebot muss so ausgefertigt sein, dass Veränderungen (wie ein Verwischen o- der Entfernen der Schrift oder des Drucks) bemerkbar und nachweisbar wären. Korrekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt werden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Abgabe des Angebots erfolgt ist; sie müssen unter Angabe des Datums durch rechtsgültige Unterschrift bestätigt werden. 3. Angebotsabgabe Das Angebot ist in einem verschlossenen Kuvert mit der folgenden Aufschrift zu versehen:!! A n g e b o t n i c h t ö f f n e n!! Vergabeverfahren VetMed Futtermittel 14
15 und an die am Deckblatt der Ausschreibungsunterlage genannte Adresse zu senden oder dort abzugeben. 4. Rechtsgültige Unterfertigung des Angebots a) Der Bieter hat das Angebot rechtsgültig an der dafür im Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) vorgesehenen Stelle zu unterfertigen. Es ist dies die einzige Stelle, die für die Unterfertigung des Angebots vorgesehen ist. b) Sofern das Angebot nicht firmenmäßig unterfertigt ist, hat der Bieter dem Angebot bei sonstigem sofortigem Ausscheiden eine schriftliche Vollmacht beizulegen, die firmenmäßig gefertigt sein muss. 5. Teilangebote / Varianten / Abänderungs- und Alternativangebote a) Die Vergabe erfolgt in Losen. Hinsichtlich des jeweiligen Loses sind jedoch Teilangebote nicht zulässig. b) Varianten sind nicht vorgesehen. c) Alternativ- und Abänderungsangebote sind nicht zugelassen. 6. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften a) Die sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III Nr. 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Verpflichtungen sind einzuhalten. b) Die Erstellung des Angebotes für in Österreich zu erbringende Leistungen hat unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften (insbesondere der einschlägigen Kollektivverträge, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ASchG, BGBl Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes AZG, BGBl Nr. 461/1969, des Arbeitsruhegesetzes ARG, BGBl Nr. 144/1983, des AVRAG und des Gleichbehandlungsgesetzes GlBG, BGBl I Nr. 66/2004) zu erfolgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrages in Österreich diese Vorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften sind bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen Gliederung der gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber und der 15
16 Arbeitnehmer zur Einsichtnahme durch interessierte Bieter und Bewerber bereitzuhalten. 7. Bestimmungen betreffend den Preis a) Die Preise sind im Preisangebotsverfahren zu ermitteln. Anzugeben sind die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung geforderten Einheits- und Positionspreise. Aus der Summe der Positionspreise ist der Gesamtpreis, aus der Summe von Gesamtpreis und Umsatzsteuer der Angebotspreis zu bilden. In die Einheitspreise ist alles einzukalkulieren, was zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung gehört, mag es auch im Einzelnen in dieser Ausschreibungsunterlage nicht gesondert und ausdrücklich beschrieben sein. b) Preise sind in EUR (Euro) anzugeben. c) Die Kalkulation des Bieters wird auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber sie im Rahmen der (auch vertieften) Angebotsprüfung geprüft hat. Auf einen Kalkulationsirrtum kann sich der Bieter somit nicht berufen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die in dieser Ausschreibungsunterlage enthaltenen Mengenangaben lediglich der Preisbildung dienen. Diese Angaben dienen darüber hinaus lediglich zur Orientierung und sind insoweit bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Über- oder Unterschreitungen berechtigen den Bieter bzw. den Auftragnehmer jedoch nicht zur Preisanpassung, sofern dies nicht im Rahmenvertrag vorgesehen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen zu den von ihm jeweils angebotenen Preisen. d) Jeder Bieter ist eingeladen, sich bei der am Deckblatt der Ausschreibung genannten Kontaktperson über die Umstände der Leistungserbringung zu erkundigen, sofern ihm die in dieser Ausschreibungsunterlage enthaltenen Informationen nicht ausreichend erscheinen sollten. e) Die Preise sind nach Maßgabe der diesbezüglichen Bestimmungen des Rahmenvertrages veränderlich. Im Rahmenvertrag sind auch die Abrechnungsmodalitäten geregelt. 16
17 C. Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise 1. Ausschlussgründe Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund im Sinne des 68 Abs 1 BVergG vorliegt oder im Zuge des Vergabeverfahrens hervorkommt oder eintritt, wird der Auftraggeber von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen. 2. Allgemeines zur Eignung der Bieter a) Bieter müssen zuverlässig, befugt und in einem Maße technisch sowie finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sein, dass ihre Leistungs- und Lieferfähigkeit für die Laufzeit des Rahmenvertrages glaubhaft ist. b) Die Eignung muss zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gegeben sein und während des gesamten Vergabeverfahrens aufrecht bleiben. c) Der Auftraggeber kann erforderlichenfalls die Vorlage von Nachweisen (vgl. 71 ff BVergG) fordern, was insbesondere zu erwarten ist, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Bieters ergeben. Von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter werden die in Punkt 3. genannten Nachweise jedenfalls gefordert werden. Die geforderten Nachweise sind vollständig binnen fünf Tagen ab der Absendung der Aufforderung an den Bieter per dem Auftraggeber vorzulegen, andernfalls das Angebot gemäß 129 Abs 2 BVergG ausgeschieden werden kann. d) Der Auftraggeber besitzt keine Abfrageberechtigung beim Auftragnehmerkataster Österreich ("ANKÖ"), sodass der Nachweis der Eignung nicht durch den Hinweis auf die Eintragung des Bieters im ANKÖ erfolgen kann. 3. Spezielles zur Eignung der Bieter a) Befugnis a) Die Bieter müssen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sein und den aufrechten Bestand der Berechtigungen nachweisen können. 17
18 b) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber sind unverzüglich, längstens jedoch binnen fünf Werktagen vorzulegen: aktueller Auszug aus dem Gewerberegister; und aktueller Firmenbuchauszug; oder sofern der Bieter nicht über die erforderlichen österreichischen Gewerbeberechtigungen verfügt oder nicht in Österreich im Firmenbuch eingetragen ist, nach Maßgabe der Vorschriften des Herkunftslandes des Bieters eine Urkunde über die Eintragung im betreffenden in Anhang VII zum BVergG angeführten Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes oder die betreffende in Anhang VII zum BVergG genannte Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung. c) Die gegebenenfalls vorzulegenden Nachweise sind aktuell, wenn sie nicht älter als drei Monate sind. d) Gemäß 46 Abs 2 ivm 20 Abs 1 BVergG wird auf die Regelungen der 373a bis 373i Gewerbeordnung 1994 GewO 1994 ausdrücklich hingewiesen. b) Zuverlässigkeit a) Die berufliche Zuverlässigkeit des Bieters ist gegeben, wenn kein Ausschlussgrund im Sinne des 68 Abs 1 BVergG vorliegt und dem Bieter keine rechtskräftige Bestrafung gemäß 28 Abs 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes AuslBG zuzurechnen ist. b) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber sind unverzüglich, längstens jedoch binnen fünf Werktagen vorzulegen: letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Bieters; und letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Bieters. c) Werden diese Bescheinigungen, Lastschriftanzeigen, Kontoauszüge oder Dokumente im Herkunftsland des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle in 68 18
19 Abs 1 Z 1 bis 4 BVergG vorgesehenen Fälle erwähnt, so hat der Bieter stattdessen eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass keiner dieser Ausschlussgründe vorliegt. d) Ist einem Bieter eine rechtskräftige Bestrafung nach 28 Abs 1 Z 1 AuslBG zuzurechnen, ist die Zuverlässigkeit nicht gegeben, es sei denn er macht glaubhaft, dass er trotz Vorliegens rechtskräftiger Bestrafungen gemäß 28 Abs 1 Z 1 AuslBG dennoch nicht unzuverlässig ist. c) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit a) Die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn der Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Gesamtumsatz von zumindest EUR ,-- ohne Umsatzsteuer erzielt hat; der Bieter über ein KSV-Rating 399 verfügt, oder über ein vergleichbares Rating, dass eine dementsprechende Ausfallswahrscheinlichkeit infolge Insolvenz zum Ausdruck bringt; der Bieter über ausreichende Bonität verfügt, sodass die das Geschäftskonto des Bieters führende Bank bestätigt, dass ihr keine Gründe vorliegen, wonach von einer Geschäftsbeziehung mit dem Bieter aus Bonitätsgründen abzuraten wäre (ohne Obligo der Bank). b) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber sind unverzüglich, längstens jedoch binnen fünf Werktagen vorzulegen: Formblatt 4 (Umsatzzahlen), wenn nicht ohnedies schon mit dem Angebot abgegeben; Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre; KSV- oder vergleichbares Rating; Bonitätserklärung der das Geschäftskonto des Bieters führenden Bank. c) Sofern das Unternehmen des Bieters noch nicht drei Geschäftsjahre besteht, ist der Gesamtumsatz für den entsprechend kürzeren Tätigkeitszeitraum anzugeben und auf Aufforderung nachzuweisen. Für nicht vollständige Geschäftsjahre muss das Zwölffache des durchschnittlichen Monatsumsatzes EUR ,-- ohne Umsatzsteuer erreichen. 19
20 d) Technische Leistungsfähigkeit a) Hinsichtlich beider 4 Lose muss der Bieter in der Lage sein und über die erforderlichen Anlagen verfügen, im Rahmen des gewöhnlichen Bestell- und Lieferablaufs (d.h. insbesondere ohne Verlängerung der Lieferfristen) Futter auch nach speziellen Rezepturen des Auftraggebers (d.h. mit bestimmten, von diesem bekanntgegebenen Inhaltsstoffen) anzufertigen. Dies hat der Bieter dem Auftraggeber bei Abgabe eines Angebots zu den in der Leistungsbeschreibung zusätzlich angegebenen Musterrezepturen und durch Vorlage hinreichend plausibler Unterlagen nachzuweisen. b) Der Bieter muss nachweisen können, dass er in den letzten drei Jahren in einem Referenzprojekt (Stichtag für die Berechnung ist der Tag der Angebotsöffnung) zumindest zwei Jahre lang durchgängig jeweils ein und denselben Auftraggeber (i) (ii) Los 1: mit Rinderfutter im Ausmaß von zumindest 75 % der in der Leistungsbeschreibung LOS 1 genannten Gesamtmenge; Los 2: mit Schweinefutter im Ausmaß von zumindest 75 % der in der Leistungsbeschreibung LOS 2 genannten Gesamtmenge; beliefert hat. c) Der Bieter hat das Formblatt 5 (Referenzen) auszufüllen. d) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber ist unverzüglich, längstens jedoch binnen fünf Werktagen vorzulegen: Unterlagen hinsichtlich der Möglichkeit des Bieters, spezielle Rezepturen des Auftraggebers anzufertigen und zu liefern; vom jeweiligen historischen Auftraggeber rechtsgültig unterfertigtes Formblatt 5 (Referenzen), wenn nicht ohnedies schon mit dem Angebot abgegeben. 20
21 D. Angebotsöffnung und verlesung / Angebotsprüfung und -bewertung 1. Angebotsöffnung und verlesung a) Unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotsöffnung und - verlesung. Ort und Zeit sind dem Deckblatt dieser Ausschreibungsunterlage zu entnehmen. Die Bieter sind berechtigt, an der Angebotsöffnung teilzunehmen. b) Bei der Angebotsöffnung und verlesung wird der Auftraggeber nach 118 BVergG vorgehen. Verlesen werden ausschließlich die Angaben gemäß 118 Abs 5 Z 1 bis 3 BVergG. 2. Zuschlagsfrist / Angebotsbindungsfrist Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und beträgt drei Monate. Der Auftraggeber ist bemüht, die Zuschlagsentscheidung ehest möglich zu treffen. 3. Vorgehen des Auftraggebers bei der Angebotsprüfung Bei der Angebotsprüfung wird der Auftraggeber nach den Bestimmungen der 122 ff BVergG vorgehen. Als wesentliche Positionen gelten alle preisrelevanten Angaben des Bieters. 4. Rechenfehlerregel Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden nicht ausgeschieden. Soweit zumutbar nimmt der Auftraggeber die Korrektur von Rechenfehlern selbst vor. Eine Vor- oder Rückreihung eines Angebots infolge der Korrektur ist zulässig. 5. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird je Los dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. 6. Zuschlagsentscheidung Nach Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Ablauf der gesetzlichen Stillhaltefrist wird der Auftraggeber sofern nicht zwischenzeitig ein Widerrufsgrund auftritt den Zuschlag je Los an den Bieter erteilen, dessen Angebot den niedrigsten Preis aufweist. Mit Zugang der 21
22 schriftlichen Verständigung des Auftraggebers hierüber bei diesem kommt der jeweilige Rahmenvertrag zustande. 22
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