Berufsausbildungsvertrag
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- Inge Lehmann
- vor 10 Jahren
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1 Berufsausbildungsvertrag Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, Koblenz Informationen zum Berufsausbildungsvertrag: Lehrlingsrolle Telefon / , -362 und Wichtige Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, Folgendes bitten wir zu beachten: Für nicht volljährige Auszubildende bitte die ärztliche Bescheinigung für Jugendliche beilegen. Der Berufsausbildungsvertrag ist von allen Vertragsbeteiligten auf jedem Vertragsexemplar und dem Antrag zu unterschreiben (Betriebsinhaber, Ausbildender, Auszubildende(r), Erziehungsberechtigte bei Jugendlichen unter 18 Jahren). Bei verkürzter Ausbildungszeit bitte entsprechende Zeugnisse beifügen. Abschlusszeugnis einer Berufsgrundschule bzw. Berufsfachschule bitte immer in Kopie beifügen. Auskünfte zur Kürzung der Ausbildungszeit oder zur Vergütung erteilen wir unter den oben genannten Telefonnummern. Die Anmeldung zur Berufsschule ist direkt an die zuständige Berufsschule zu senden. Alle Unterlagen sind unverzüglich zur Eintragung in die Lehrlingsrolle bei der Handwerkskammer Koblenz vorzulegen. Wir möchten darauf hinweisen, dass ausländische Lehrstellenbewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union eine gültige Aufenthaltserlaubnis und ggf. eine gültige Arbeitserlaubnis benötigen, die mit dem Lehrvertrag zur Eintragung in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Koblenz vorzulegen ist/sind. Nähere Auskünfte hierzu gibt die für Sie zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bzw. Agentur für Arbeit. Wenn sich die Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses abzeichnet oder Sie grundsätzliche Fragen zur Ausbildung haben, sollten Sie Verbindung mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Koblenz aufnehmen: Telefon: 0261/ Kommt es zu einer Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses, ist dies unverzüglich der Handwerkskammer Koblenz mitzuteilen. Zur Vereinfachung der Mitteilung über die Beendigung des Ausbildungsvertrages finden Sie als Anlage einen separaten Vordruck. Bitte geben Sie in dieser Mitteilung an, wann und aus welchem Grund das Ausbildungsverhältnis beendet wurde. Achten Sie darauf, dass auf diesem Vordruck möglichst alle Vertragsparteien durch ihre Unterschrift die Beendigung des Ausbildungsvertrages bestätigen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Vordruck nicht um einen Aufhebungsvertrag handelt. Weitere Informationen zur Vergütung und zum Urlaubsanspruch finden Sie auf der Seite Ergänzende Informationen zum Berufsausbildungsvertrag. Mit freundlichen Grüßen Ihre Handwerkskammer Koblenz
2 Ergänzende Informationen zum Berufsausbildungsvertrag Informationen zur Vergütung (Punkt D des Berufsausbildungsvertrages) Angemessene Vergütung im Sinne des 17 Berufsausbildungsgesetz ist die tarifvertraglich geregelte Ausbildungsvergütung. Besteht keine tarifliche Regelung, gelten grundsätzlich mindestens die jeweiligen Empfehlungssätze des zuständigen Innungsverbandes, der Innung bzw. der Handwerkskammer. Informationen zum Urlaubsanspruch (Punkt E des Berufsausbildungsvertrages) Bei nicht tarifgebundenen Vertragsparteien ist ein Mindesturlaub für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bzw. für Erwachsene nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlbG) zu gewähren. Der Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Der Urlaub ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) gesondert anzugeben. Stichtag für die Berechnung des Lebensalters ist der 1. Januar des Kalenderjahres (nicht das Geburtsdatum). Das bedeutet: vor Vollendung des 16. Lebensjahres 30 Werktage, ( 19 JArbSchG) vor Vollendung des 17. Lebensjahres 27 Werktage, ( 19 JArbSchG) vor Vollendung des 18. Lebensjahres 25 Werktage, ( 19 JArbSchG) nach Vollendung des 18. Lebensjahres 24 Werktage ( 3 BUrlbG) Ist der Urlaubsanspruch in Werktagen angegeben, so gilt auch der Samstag als Urlaubstag. Voller Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr entsteht bei mindestens sechsmonatiger Beschäftigung im jeweiligen Kalenderjahr (Stichtag 1.7.). Beispiel: Beginn 1.7. oder früher voller Urlaubsanspruch Ende 1.7. oder später voller Urlaubsanspruch Sollten Sie Informationen zur Kürzung der Ausbildungszeiten, zur Höhe der Vergütung und des Urlaubsanspruches benötigen, so erhalten Sie diese unter Telefon 0261/ , -362 und Für grundsätzliche Informationen zur Ausbildung steht Ihnen unsere Ausbildungsberatung gerne zur Verfügung: Telefon 0261/ , [email protected]. Sie finden den Lehrvertrag in elektronischer Form im Internet: Bildung, Lehrvertrag online oder auf unserer Weiterbildungs-CD-ROM, die wir Ihnen gerne zusenden.
3 Berufsausbildungsvertrag (gemäß HwO/BBiG) Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/Lehrlingsrolle eingetragen. am unter der Nr. Handwerkskammer Koblenz (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb (Ausbildenden) 1 und dem Lehrling (der/dem Auszubildenden) 1 Geb.datum männl. weibl. verantwortlicher Ausbilder: Ausbildungsstätte 2, wenn vom Betriebssitz abweichend: wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung,, Telefon im Ausbildungsberuf ggf. mit Fachrichtung / Schwerpunkt / etc. nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung 3 1 /2 Jahre = 42 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. 2 Jahre = 24 Mon. Tatsächliche Ausbildungsdauer vom (Beginn) bis (Ende) (Bitte unbedingt ausfüllen) Diese Ausbildungsdauer verringert sich um Monate. Grund (vorherige Berufsausbildung als): Grund (berufliche Vorbildung in): Grund (Schulabschluss etc.): (Nachweise in Kopie beifügen: z. B.: Schulzeugnisse, Berufsgrundschuljahr, andere Ausbildungszeugnisse) B Die Probezeit beträgt 1 Monat oder 2 Monate oder 3 Monate oder 4 Monate. C Die regelmäßige tägl. Ausbildungszeit beträgt Std., die regelmäßige wöchentl. Ausbildungszeit beträgt Std. D Der Ausbildende zahlt dem Lehrling eine angemessene Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr E F Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht Anspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe 11); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen Die vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( 1 11) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., Datum Lehrling (Auszubildender) gesetzliche Vertreter Inhaber Ausbildungsbetrieb Betrieblicher Ausbilder 1 Im Folgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche Form verzichtet. 2 Falls die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige Angabe zu allen Ausbildungsstätten unter F oder als Anlage beifügen. HINWEIS: Die sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden Daten gemäß 28 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.
4 ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) Mit Vorlage von drei Ausfertigungen dieses abgeschlossenen Vertrages wird die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Handwerkskammer beantragt. Hierzu werden folgende Angaben gemacht: Zutreffendes ankreuzen! Ausbilder (Die Angaben müssen sich auf den Ausbildungsberuf beziehen, für den der beigefügte Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.) des Ausbilders ggf. Geburtsname geb. am männlich weiblich Qualifikation/Meister/Sonstige abgelegt bei/in am Der Ausbilder steht der Ausbildungsstätte zur Verfügung in Vollzeit Teilzeit Betrieb Jahr Anzahl Gesamtzahl der Beschäftigten einschl. Inhaber und Auszubildende Anzahl davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf (einschl. Meister) Anzahl Zahl der vor diesem Vertragsabschluss bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse in diesem Ausbildungsberuf Wir sind ein Betrieb des Öffentlichen Dienstes Erstausbildung ja nein Lehrling (Auszubildende/r) Ärztliche Erstuntersuchung beigefügt ja, muss beigefügt sein, wenn noch nicht 18 Jahre alt ( 32 Abs. 1 JArbSchG) nein, nicht beigefügt, da volljährig bei Beginn der Ausbildung Staatsangehörigkeit deutsch andere: unbekannt Höchster allgemeinbildender Schulabschluss Berufsvorbereitung, berufliche Grundbildung (mindestens 6 Monate) (wenn ja, Mehrfachnennungen möglich) Vorausgegangene Berufsausbildung (wenn ja, Mehrfachnennungen möglich) ohne Schulabschluss (einschl. Sonderschulabschluss) Hauptschulabschluss Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss ( Mittlerer Bildungsabschluss ) Fachhochschul-/Hochschulreife (Abitur/Fachabitur) Sonstiger bzw. im Ausland erworbener Abschluss, der den o. g. Abschlüssen nicht zuzuordnen ist Abgangsklasse keine Teilnahme betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (mind. 6 Monate z. B. EQJ, Qualifizierungsbausteine) Berufsvorbereitungsmaßnahme nach SGB III (Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit) schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) (Zeugnis beifügen) schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ/BF I) (Zeugnis beifügen) Berufsfachschule ohne voll qualifizierenden Berufsabschluss sonstige berufliche Schule (z. B. Handelsschule, Fachoberschule) keine Eintritt ins abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung als abgebrochene betriebliche Berufsausbildung als abgeschlossene Berufsausbildung in schulischer Form mit Abschluss als Ausbildungsjahr Öffentliche Förderung des Ausbildungsverhältnisses (monatlich, regelmäßig, > 50 % der Kosten) keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung ja, und zwar durch: Der Lehrling (Auszubildende/r) besucht künftig die Berufsschule in: Name/: Erklärung des Ausbildenden: Die Einrichtungen unserer Ausbildungsstätten bieten ggf. zusammen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des Ausbildenden (Ausbildender ist der Vertragsschließende bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von ihm ggf. bestellten Ausbilders Sonderprogramme des/der Bundes/Landes/Kommunen außerbetriebliche Berufsausbildung nach SGB III, 241 (2) (i.d.r. von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach SGB III, 100 Nr. 5 Unterschrift Auszubildender/Erziehungsberechtigter liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen.alle später eintretenden wesentlichen Änderungen des Berufsausbildungsvertrages werden der Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt. /Datum/Ausbildungsbetrieb (Ausbildender)
5 Berufsausbildungsvertrag (gemäß HwO/BBiG) Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/Lehrlingsrolle eingetragen. am unter der Nr. Handwerkskammer Koblenz (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb (Ausbildenden) 1 und dem Lehrling (der/dem Auszubildenden) 1 Geb.datum männl. weibl. verantwortlicher Ausbilder: Ausbildungsstätte 2, wenn vom Betriebssitz abweichend: wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung,, Telefon im Ausbildungsberuf ggf. mit Fachrichtung / Schwerpunkt / etc. nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung 3 1 /2 Jahre = 42 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. 2 Jahre = 24 Mon. Tatsächliche Ausbildungsdauer vom (Beginn) bis (Ende) (Bitte unbedingt ausfüllen) Diese Ausbildungsdauer verringert sich um Monate. Grund (vorherige Berufsausbildung als): Grund (berufliche Vorbildung in): Grund (Schulabschluss etc.): (Nachweise in Kopie beifügen: z. B.: Schulzeugnisse, Berufsgrundschuljahr, andere Ausbildungszeugnisse) B Die Probezeit beträgt 1 Monat oder 2 Monate oder 3 Monate oder 4 Monate. C Die regelmäßige tägl. Ausbildungszeit beträgt Std., die regelmäßige wöchentl. Ausbildungszeit beträgt Std. D Der Ausbildende zahlt dem Lehrling eine angemessene Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr E F Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht Anspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe 11); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen Die vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( 1 11) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., Datum Lehrling (Auszubildender) Inhaber Ausbildungsbetrieb Betrieblicher Ausbilder gesetzliche Vertreter 1 Im Folgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche Form verzichtet. 2 Falls die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige Angabe zu allen Ausbildungsstätten unter F oder als Anlage beifügen. HINWEIS: Die sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden Daten gemäß 28 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.
6 Berufsausbildungsvertrag (gemäß HwO/BBiG) Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/Lehrlingsrolle eingetragen. am unter der Nr. Handwerkskammer Koblenz (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb (Ausbildenden) 1 und dem Lehrling (der/dem Auszubildenden) 1 Geb.datum männl. weibl. verantwortlicher Ausbilder: Ausbildungsstätte 2, wenn vom Betriebssitz abweichend: wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung,, Telefon im Ausbildungsberuf ggf. mit Fachrichtung / Schwerpunkt / etc. nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung 3 1 /2 Jahre = 42 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. 2 Jahre = 24 Mon. Tatsächliche Ausbildungsdauer vom (Beginn) bis (Ende) (Bitte unbedingt ausfüllen) Diese Ausbildungsdauer verringert sich um Monate. Grund (vorherige Berufsausbildung als): Grund (berufliche Vorbildung in): Grund (Schulabschluss etc.): (Nachweise in Kopie beifügen: z. B.: Schulzeugnisse, Berufsgrundschuljahr, andere Ausbildungszeugnisse) B Die Probezeit beträgt 1 Monat oder 2 Monate oder 3 Monate oder 4 Monate. C Die regelmäßige tägl. Ausbildungszeit beträgt Std., die regelmäßige wöchentl. Ausbildungszeit beträgt Std. D Der Ausbildende zahlt dem Lehrling eine angemessene Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr E F Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht Anspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe 11); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen Die vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( 1 11) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., Datum Lehrling (Auszubildender) Inhaber Ausbildungsbetrieb Betrieblicher Ausbilder gesetzliche Vertreter 1 Im Folgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche Form verzichtet. 2 Falls die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige Angabe zu allen Ausbildungsstätten unter F oder als Anlage beifügen. HINWEIS: Die sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden Daten gemäß 28 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.
7 Berufsausbildungsvertrag (gemäß HwO/BBiG) Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/Lehrlingsrolle eingetragen. am unter der Nr. Handwerkskammer Koblenz (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb (Ausbildenden) 1 und dem Lehrling (der/dem Auszubildenden) 1 Geb.datum männl. weibl. verantwortlicher Ausbilder: Ausbildungsstätte 2, wenn vom Betriebssitz abweichend: wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung,, Telefon im Ausbildungsberuf ggf. mit Fachrichtung / Schwerpunkt / etc. nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung 3 1 /2 Jahre = 42 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. 2 Jahre = 24 Mon. Tatsächliche Ausbildungsdauer vom (Beginn) bis (Ende) (Bitte unbedingt ausfüllen) Diese Ausbildungsdauer verringert sich um Monate. Grund (vorherige Berufsausbildung als): Grund (berufliche Vorbildung in): Grund (Schulabschluss etc.): (Nachweise in Kopie beifügen: z. B.: Schulzeugnisse, Berufsgrundschuljahr, andere Ausbildungszeugnisse) B Die Probezeit beträgt 1 Monat oder 2 Monate oder 3 Monate oder 4 Monate. C Die regelmäßige tägl. Ausbildungszeit beträgt Std., die regelmäßige wöchentl. Ausbildungszeit beträgt Std. D Der Ausbildende zahlt dem Lehrling eine angemessene Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto: 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr E F Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht Anspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe 11); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen Die vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( 1 11) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., Datum Lehrling (Auszubildender) Inhaber Ausbildungsbetrieb Betrieblicher Ausbilder gesetzliche Vertreter 1 Im Folgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche Form verzichtet. 2 Falls die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige Angabe zu allen Ausbildungsstätten unter F oder als Anlage beifügen. HINWEIS: Die sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden Daten gemäß 28 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.
8 Weitere Vertragsbestimmungen 1 Ausbildungsdauer 1. Verkürzung der Ausbildungsdauer (siehe A 1 ) Eine vorhergehende Berufsausbildung kann auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden, sofern die dem Vertrag zugrunde liegende Ausbildungsordnung eine Anrechnungsmöglichkeit nach 26 Abs. 2 Nr. 4 HwO oder 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG vorsieht. Die Länder können durch Rechtsverordnung bestimmen, ob Bewerber einen Rechtsanspruch auf Anrechnung beruflicher Vorbildung durch Besuch eines Bildungsganges berufsbildender Schulen oder der Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung haben bzw. ob eine obligatorische Anrechnung erfolgt. Spätestens ab 1. August 2009 bedarf eine Anrechnung des gemeinsamen Antrages der Auszubildenden und Ausbildenden ( 7 BBiG). Nach 27b Absatz 1 HwO bzw. 8 Abs. 1 BBiG hat die Handwerkskammer auf gemeinsamen Antrag der/des Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungsdauer zu verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird. 2. Dauer und Probezeit (siehe A 1 und B 1 ) Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. 3. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Auszubildende vor Ablauf der unter A 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellenprüfung / Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss. 4. Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Auszubildende die Gesellenprüfung / Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. 2 Pflichten des Ausbildenden Der Ausbildende verpflichtet sich, 1. Ausbildungsziel dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. 2. Ausbilder selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen dem Auszubildenden jeweils bekannt zu geben. Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. 3. Ausbildungsordnung dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen. 4. Ausbildungsmittel dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen / Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind. 5. Besuch der Berufsschule und von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Unterweisung) den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zum Besuch von angeordneten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte anzuhalten und freizustellen. 6. Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später den schriftlichen Ausbildungsnachweis, der für die Berufsausbildung verlangt wird, kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. 7. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten dem Auszubildenden nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. 8. Sorgepflicht dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. 9. Ärztliche Untersuchungen sich von dem jugendlichen Auszubildenden Bescheinigungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz darüber vorlegen zu lassen, dass dieser a) vor der Aufnahme der Ausbildung untersucht und b) vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres nachuntersucht worden ist. 10. Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen; Gleiches gilt bei späteren Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte. Die Gebühr für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse trägt der Ausbildende (Betrieb). 11. Anmeldung zu Prüfungen den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellenprüfung / Abschlussprüfung anzumelden, für die Teilnahme freizustellen und die Prüfungsgebühren zu bezahlen. Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die erste Nachuntersuchung gemäß JArbSchG beizufügen. 3 Pflichten des Auszubildenden Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Auszubildende verpflichtet sich 1. Lernpflicht die im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. 2. Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach 2 Nr. 5 freigestellt wird. 3. Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden. 4. Betriebliche Ordnung die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten. 5. Sorgfaltspflicht Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden. 6. Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. 7. Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) einen vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen. 8. Benachrichtigung bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich Nachricht zu geben. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 9. Ärztliche Untersuchung soweit auf ihn die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung finden, sich ärztlich a) vor Beginn der Ausbildung untersuchen zu lassen b) vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die Bescheinigung hierüber dem Ausbildenden vorzulegen. 10. Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten nicht durchzuführen, soweit keine vorherige schriftliche Genehmigung durch den Ausbildenden vorliegt. 4 der Ausbildung/Ausbildungsstätten Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelung nach 3 Nr. 2 in Verbindung mit 2 Nr. 5 in der genannten Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz der für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Wird der Jugendliche an eine dieser Stellen entsandt, bei der die tägliche Rückkehr unzumutbar ist, so gilt die Zustimmung zur auswärtigen Unterbringung durch den gesetzlichen Vertreter als erteilt. 5 Vergütung und sonstige Leistungen 1. Vergütung Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar (siehe F 1 ) oder nach 11 vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze. Besteht keine tarifliche Regelung, gelten grundsätzlich mindestens die jeweiligen Empfehlungssätze des zuständigen Innungsverbandes, der Innung bzw. der Handwerkskammer. 2. Fälligkeit (Höhe siehe D 1 ) Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Das auf die Urlaubszeit entfallende Entgeld (Urlaubsentgeld) wird vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt. Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. 3. Sachleistungen Soweit der Ausbildende dem Auszubildenden Kost und / oder Wohnung gewährt, gilt die Regelung des 17 Abs. 2 BBiG. 4. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß 2 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Dazu gehören neben den Unterbringungs- auch die Fahrtkosten. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen. Kosten, die durch den Besuch der Berufsschule entstehen, werden nicht vom Ausbildenden getragen. 5. Berufskleidung Wird vom Ausbildenden eine besondere betriebstypische Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie dem Auszubildenden zur Verfügung gestellt. 6. Fortzahlung der Vergütung Dem Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen a) für die Zeit der Freistellung gemäß 2 Nr. 5 und 11 dieses Vertrages sowie gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, ferner für die nach dem Gesetz erforderlichen ärztlichen Untersuchungen; b) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er - sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt, - aus einem sonstigen in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. Im Übrigen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. 6 Ausbildungszeit und Urlaub 1. Ausbildungszeit (siehe C 1 ) Bei noch nicht 18 Jahre alten Personen sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Die höchstzulässige tägliche Beschäftigungszeit beträgt 8 Stunden. Wenn jedoch im Betrieb die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8 1/2 Stunden beschäftigt werden. Die höchstzulässige wöchentliche Beschäftigungszeit beträgt bei noch nicht 18 Jahre alten Personen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 40 Stunden; wenn eine tariflich günstigere Regelung zur Anwendung kommt, gilt diese. Die Ausbildung kann auf Antrag gemäß 8 Abs. 1 BBiG in Teilzeit durchgeführt werden. 2. Urlaub (siehe E 1 ) Werktage sind alle Tage, außer Sonn- und gesetzliche Feiertage. Endet die Ausbildung nach dem , hat der Auszubildende Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub. Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien erteilt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der Auszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit leisten. 7 Kündigung 1. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 2. Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 3. Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Falle 7 Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 4. Unwirksamkeit einer Kündigung Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Güteverfahren gemäß 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf der Frist gehemmt. 5. Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung ( 7 Nr. 2b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. 6. Aufgabe des Betriebs, Wegfall der Ausbildungseignung Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 8 Zeugnis Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. 9 Beilegung von Streitigkeiten Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes der bei der zuständigen Innung errichtete Ausschuss zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten anzurufen. 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der der Ausbildungsstätte; er gilt auch als Gerichtsstand. 11 Sonstige Vereinbarungen Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung unter F 1 dieses Berufsausbildungsvertrages getroffen werden /07 Diesem Berufsausbildungsvertrag liegt eine Aufstellung über die sachliche und zeitliche Gliederung des Berufsausbildungsablaufs bei. 1 Die Buchstaben verweisen auf den Text der ersten Vertragsseite.
9 Handwerkskammer Koblenz Koblenz Dieser Berufsausbildungsvertrag ist anerkannt und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/in die Lehrlingsrolle eingetragen. Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) Lehrling (der/die Auszubildende) Geb.datum männl. weibl. verantwortlicher Ausbilder: Name. Vorname,, Telefon Mitteilung über die Auflösung/Kündigung des o.a. Ausbildungsvertrages zur Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/Lehrlingsrolle. Der Ausbildungsvertrag wurde mit Wirkung vom Grund: Kündigung während der Probezeit Kündigung durch den Auszubildenden/Lehrling wegen Berufsaufgabe/Berufswechsel Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen Kündigung durch den Ausbildenden Grund: aufgelöst/gekündigt. Kündigung durch den Auszubildenden/Lehrling Grund: Betriebsschließung Sonstiger Grund: Mit der Löschung des Ausbildungsvertrages aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/ der Lehrlingsrolle bin ich einverstanden., Datum, Der Betriebsinhaber (Ausbildende) Der Auszubildende/Lehrling
ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG)
ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) /8 An die Handwerkskammer über KREISHANDWERKERSCHAFT/INNUNG Mit Vorlage von drei Ausfertigungen dieses abgeschlossenen
Berufsausbildungsvertrag
Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen am...unter Nr.... Landesamt für Vermessung und Geoinformation Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem Ausbildenden (Unternehmen) und dem / der Auszubildenden Name Vorname
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachberufe im Gesundheitswesen -G1149-, Billstraße 80, 20539 Hamburg Tel.: 428.37-3996 / Fax: 427 94 81 30 E-Mail: [email protected]
Berufsausbildungsvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich entschlossen, auszubilden. Dafür bedankt sich die Handwerkskammer Heilbronn-Franken sehr herzlich bei Ihnen. Zur vollständigen Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen)
Exemplar für die Handwerkskammer Eingangsstempel Handwerkskammer Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb
Bitte um Beachtung. 4 Vordrucke Berufsausbildungsvertrag (bestehend aus Vorder- und Rückseite) sowie dieses Deckblatt.
Bitte um Beachtung Sehr geehrte Betriebsinhaberin, sehr geehrter Betriebsinhaber! Wir übersenden mit dem beiliegenden Durchschreibe-Formularsatz 4 Vordrucke Berufsausbildungsvertrag (bestehend aus Vorder-
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),
Berufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG) Zwischen (Name und Anschrift des Ausbildenden (Ausbildungsbetriebs) und (Name und Anschrift des Auszubildenden) geb. am in gesetzlich vertreten
> Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HWO, 36 BBiG)
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages und Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HWO, 36 BBiG) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Entschluss
Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Datenfeld Handelskammer Hamburg Ausbildungsberatung Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Datenerfassung (Seite A-1 von A-2 zum nachfolgenden
Handwerkskammer Flensburg Berufsausbildungsvertrag (gemäß Berufsbildungsgesetz)
Handwerkskammer Flensburg Berufsausbildungsvertrag (gemäß Berufsbildungsgesetz) z wischen dem/der Ausbildenden (Unternehmen) und dem Lehrling (der/dem Auszubildenden) 1) männlich weiblich geb. am in Staatsangehörigkeit
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages. Vertragsformular. Vertragspartner. Berufsbezeichnung. A Ausbildungsdauer.
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Vertragsformular Der Berufsausbildungsvertrag steht Ihnen als PDF Datei zur Verfügung. Seite 1 und 2 sind vollständig auszufüllen. Die Daten werden
Anzeige eines Umschulungsverhältnisses
Datenfeld Handelskammer Hamburg Ausbildungsberatung Anzeige eines Umschulungsverhältnisses Umschulungsbetrieb Datenerfassung (Seite A-1 von A-2 zum nachfolgenden Umschulungsvertrag) Umschüler/-in Name
l Ausbildungsdauer 2 Ausbildungsstätte
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse unter Nr. am eingetragen. (Siegel) a) Zwischen der ausbildenden Kanzlei b) Zwischen dem ausbildenden Berufsträger
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz)
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz) Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Auszubildenden - Ausbildende/r - (Name, Anschrift) (Name, Vorname,
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen einen neuen Auszubildenden einstellen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen den Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
HARDENBERGSTRASSE 16-18 10623 BERLIN Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden männlich weiblich
Antrag auf Eintragung (Seite A-1 von A-2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung (Seite A-1 von A-2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Betriebsnummer: 293 Bitte die hinterlegten Felder ausfüllen bzw.
Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsaubildungsverhältnisse zum nachfolgenden. Berufsausbildungsvertrag
Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrie Name und Anschrift mit Tel-Nr. (ggf. Stempel und E-Mail) Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsaubildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...
Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... wird folgender
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UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule
Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag für betriebliche* außerbetriebliche* Umschulung zwischen dem Umschulungsbetrieb /-träger *Zutreffendes bitte ankreuzen Firmenident-Nr. Tel.-Nr.
Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...
Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
Zahnärztekammer Bremen BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG. Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter
Zahnärztekammer Bremen BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG Zwischen dem/der nebenbezeichneten Ausbildenden (Zahnarzt/Zahnärztin) und Auszubildende in Straße geb. am in gesetzl. vertreten durch 1 in Straße wird nachstehender
Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss
Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist als zuständige Stelle nach 88 Abs. 2 BBiG verpflichtet, Daten zur Berufsbildungsstatistik im Bereich der Freien
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Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
Rechtssichere Gestaltung von Ausbildungsverträgen
Rechtssichere Gestaltung von Ausbildungsverträgen Auszubildende ohne Berufsausbildungsvertrag einzustellen ist unzulässig! Nutzen Sie deshalb die Vertragsgestaltung, um von vornherein Klarheit zu schaffen.
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Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Inhalt: I. Rechte und Pflichten von Ausbildern (Unternehmen) und Auszubildenden Pflichten des Ausbildenden Pflichten des Auszubildenden II. Probezeit Gibt es
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Antrag auf Eintragung (Seite 1 v. 2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Bitte die hinterlegten Felder ausfüllen Eingangsstempel der IHK Zwischen
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
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Vergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA)
Anlage 2.1.2 zur KAO Vergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA) Die Vergütung und die Ausbildung zum Diplom-Sozialpädagogen (Berufsakademie) an kirchlichen und diakonischen
zum nachfolgenden Geburtsdatum
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der / dem Auszubildenden weiblich
Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
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Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
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Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort
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HANDWERKSKAMMER NIEDERBAYERN OBERPFALZ Nikolastraße 10 94032 Passau http://www.hwkno.de Umschulungsvertrag Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse eingetragen. am Handwerkskammer
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Wichtige Hinweise - Ausfüllhilfe Bitte füllen Sie den Vertrag in MS Word aus. Mit der TAB-Taste springen Sie jeweils zum nächsten Formularfeld. Die auszufüllenden Felder sind grau hinterlegt, sie sind
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag zwischen dem/der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Öffentlicher Dienst? Firmenident-Nr.
wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/-r" abgeschlossen.
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Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Inhalt: I. Verkürzung der Ausbildung Welche Richtzeiten gelten für die Verkürzung der Ausbildungszeit? Ist eine Mindestzeit in der Ausbildung erforderlich? Was muss
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Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und
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Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
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Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig
Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig Präambel Die Vertragsparteien haben sich bei Beginn der Ausbildung zum/zur Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) darüber
Berufsausbildungsvertrag [ 1 ]
Berufsausbildungsvertrag Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Mai 2015 Berufsausbildungsvertrag [ 1 ] LI1103 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Zwischen der Firma...(im Folgenden "Ausbildender") und
Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb
Eingang Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb Hohenzollernstraße 47 49 66117 Saarbrücken Postfach 10 13 31 66013 Saarbrücken 06 81/58 09-1 19/1 20/2 00 www.hwk-saarland.de Nr.
