Aktuelle Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen in Europa
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- Marielies Heintze
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1 Der Artikel von Rosa Logar erschien im Tätigkeitsbericht 2010 der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Wien, Juni Die neue Konvention des Europarates zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bei dem Dritten Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates, der im Mai 2005 in Warschau stattfand, bekannte sich der Europarat dazu, seine Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und gegen Gewalt zu verstärken. In der Warschauer Schlusserklärung heißt es dazu: Wir werden auch weiterhin Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit in unseren Mitgliedsstaaten durchführen und unsere Anstrengungen intensivieren, um eine wirkliche Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen unserer Gesellschaften herzustellen. Wir verpflichten uns, Gewalt gegen Frauen und Kinder, auch häusliche Gewalt, zu bekämpfen. Bei dem Gipfel wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen und in der Folge wurde eine Arbeitsgruppe, die Council of Europe Task Force to Combat Violence against Women, including Domestic Violence (EG-TFV) eingerichtet. 1 Diese Arbeitsgruppe erstellte einen Plan für eine europaweite Kampagne gegen Gewalt an Frauen, inklusive häusliche Gewalt, die von durchgeführt wurde. Die Institutionen des Europarates, allen voran die Parlamentarische Versammlung, sowie der Kongress der Gemeinden und Regionen und die Mitgliedstaaten wirkten aktiv an der Kampagne mit. Im Zuge der Kampagne wurde festgestellt, dass Gewalt an Frauen, inklusive häusliche Gewalt zu den schwersten Formen der geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen gehört und dass ein Fünftel bis ein Viertel aller Frauen in Europa zumindest einmal in ihrem Leben von Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner betroffen sind. 2 Die Arbeitsgruppe stellte im Abschlussbericht auch fest, dass Kinder immer von häuslicher Gewalt mit betroffen sind und dass auch verstärkte Maßnahmen zum Schutz der Kinder notwendig sind (Council of Europe 2008, S. 46 und S. 79). Ein grundlegendes Ergebnis der Kampagne war, dass in Europa weiterführende und verstärkte Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt notwendig sind, um dieses schwerwiegende Problem, das die Grundfesten jeder demokratischen Gesellschaft angreift, zu bekämpfen. Die Council of Europe Task Force to Combat Violence against Women, including Domestic Violence (EG-TFV) empfahl daher in ihrem Abschlussbericht, die Erstellung und Verabschiedung einer Konvention des Europarates gegen Gewalt an Frauen (Council of Europe 2008). Im Jahr 2006 beschäftigte sich auch die Konferenz der Justizminister des Europarates mit der Frage eines rechtlich bindenden Instrumentes gegen 1 Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, wurde von Österreich als eine der acht Expertinnen in dieser Arbeitsgruppe nominiert und war zwei Jahre lang in ihr tätig. 2 Europarat Fact Sheet für die Kampagne Stopp häusliche Gewalt an Frauen :
2 Partnergewalt und eine Studie kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ein solches notwendig sei. Zur Umsetzung dieser Vorschläge beschloss der Europarat Im Dezember 2008, ein Ad Hoc Komitee einzurichten, das damit beauftragt wurde, ein oder mehrere rechtlich bindende Instrument zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt zu erstellen. Das Komitee mit dem Namen Ad Hoc Committee on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence (CAHVIO) nahm im April 2009 seine Arbeit auf. Im Mai 2009 wurde ein Zwischen-bericht erstellt (Council of Europe 2009). Österreich, vertreten durch das federführende Bundesministerium für Justiz und das Bundeskanzleramt/Frauenministerin, nahm von Anfang an aktiv an den Beratungen des CAHVIO Komitees teil und konnte seine Erfahrungen und seine vorbildhafte Arbeit im Bereich der Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt vielfach einbringen. 3 Insgesamt tagte das CAHVIO Komitee, an dem neben den VertreterInnen der Mitgliedstaaten auch verschiedene Einheiten des Europarates, Beobachterstaaten des Europarates, die Europäische Union, internationale Organisationen wie UN Women und UNHRC, sowie NGOs teilnahmen, in neun sehr intensiven Sitzungen. Im Dezember 2010 konnte das Komitee seine Arbeit abschließen und im Jänner 2011 auch die Arbeit an den Erläuterungen zur Konvention finalisieren. Die neue Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence konnte, nach einigen schwierigen Nachverhandlungen auf der politischen Ebene, am 11. Mai 2011 planmäßig vom Ministerkomitee des Europarates in Istanbul angenommen werden (Council of Europe 2011). Dreizehn Mitglieder des Europarates (Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien und Türkei) unterschrieben die Konvention sofort bei Annahme. Diese tritt in Kraft, wenn 10 Vertragsparteien sie ratifiziert haben, darunter 8 Mitgliedstaaten des ER. Durch die Ratifizierung verpflichten sich die Staaten (und alle Verwaltungsebenen in ihrer Zuständigkeit), die in der Konvention festgelegten Standards dauerhaft zu schaffen bzw. einzuhalten. Beispiele: die Verpflichtung eine Hilfsinfrastruktur vor Ort bereitzuhalten, die Verpflichtung, zumindest ein nationales Hilfetelefon einzuführen, die Prüfung der Anpassung des Strafrechts und des Aufenthaltsrechts. Die Konvention enthält umfassende Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt in den Bereichen der 4 Ps (policy, prevention, protection and provi-sion). Sie umfasst 12 Kapitel und 81 Artikel sowie ausführliche Erläuterungen. Die Überkapitel der Konvention lauten: Kapitel I: Zwecke, Begriffsbestimmungen, Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung, allgemeine Verpflichtungen Kapitel II: Ganzheitliche Politiken und Datenerhebung 3 Rosa Logar wurde von der Frauenministerin als Vertreterin Österreichs im CAHVIO Komitee nominiert und arbeitete von an der Konvention mit.
3 Kapitel III: Prävention Kapitel IV: Schutz und Unterstützung Kapitel V: Materielles Recht Kapitel VI: Ermittlung, Strafverfolgung, Prozessrecht und Schutzmaßnahmen Kapitel VII: Migration und Asyl Kapitel VIII: Internationale Zusammenarbeit Kapitel IX: Monitoring Kapitel X: Beziehung zu anderen völkerrechtlichen Instrumenten Kapitel XI: Zusätze zur Konvention Kapitel XII: Schlussbestimmungen Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung umfassender Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen und ermutigt die Vertragsstaaten, die vorgesehenen Maßnahmen auch zum Schutz aller anderen Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden. Es enthält Bestimmungen zu Präventionsmaßnahmen (wie z. B. Schulungen von Fachleuten), Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer wie z. B. die Einrichtung von nationalen Helplines und Schutzeinrichtungen), (straf)rechtliche Maßnahmen wie die Kriminalisierung aller Formen von Gewalt, Schutzmaßnahmen zum Schutz der Opfer und strafprozessuale Maßnahmen z.b. zur Schonung und Information der Opfer sowie zur effektiven Verfolgung von Gewalttaten. Das Übereinkommen enthält auch eine Antidiskriminierungsklausel und geht auf die Situation von besonders verletzbaren Opfergruppen ein. Außerdem beinhaltet das Übereinkommen die Notwendigkeit von integrierten und koordinierten Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt sowie die Erfassung von Daten und Erstellung von Statistiken. Zur Überwachung der Umsetzung der Konvention wird eine Gruppe von zehn bis fünfzehn ExpertInnen ein-gesetzt (GREVIO). Die erste Wahl der Mitglieder erfolgt innerhalb eines Jahres nach dem In-Kraft-Treten der Konvention. Die Konvention ist als Meilenstein in Europa zu erachten, um die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu verstärken. Sie bildet eine wichtige Ergänzung zur UN Konvention gegen jede Diskriminierung der Frau (CEDAW), die keine konkreten Bestimmungen zu Gewalt gegen Frauen enthält. Sie beinhaltet das Potential, zu gemeinsamen europäischen Standards im Bereich der Bekämpfung von Gewalt an Frauen zu kommen, insbesondere dann, wenn auch die EU die Konvention ratifiziert, was seit dem Vertrag von Lissabon möglich ist. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie wird sich als Mitglied im europäischen Netzwerk WAVE auch weiterhin dafür einsetzen, dass die neue Konvention von Österreich und möglichst vielen anderen Staaten in Europa sowie auch von der Europäischen Union rasch ratifiziert wird damit die Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern verstärkt werden. Österreich hat in der Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt seit Mitte der 1990er Jahre mit dem ersten Gewaltschutzgesetz (1997), dem zweiten Gewaltschutzgesetz
4 (2009) und zahlreichen anderen rechtlichen und psycho-sozialen Maßnahmen eine Vorbildfunktion in Europa und international eingenommen. Die Wiener Interventionsstelle begrüßt es, dass Österreich die Konvention als eines der ersten Länder unterzeichnet hat. Er wäre nun ein wichtiges Signal, wenn Österreich seiner Vorbildfunktion weiter gerecht wird und diese auch als einer der ersten Mitgliedsstaaten des Europarates ratifiziert. Ergebnisse des EU Eurobarometer zu Gewalt gegen Frauen Im Jahr 2010 wurde ein EU Eurobarometer zu Gewalt gegen Frauen durchgeführt und dazu die Bevölkerung in allen EU Mitgliedstaaten befragt. Insgesamt wurden Personen aus allen EU-Länder interviewt, davon aus Österreich (European Commission/Eurobarometer 2010) % der Befragten (97 % der Befragten in Österreich) gaben an, schon einmal von häuslicher Gewalt gegen Frauen gehört zu haben. 21 % (Österreich 17 %) bejahten die Frage, ob sie in ihrem Freundes- und Familienkreis jemanden kennen, der einer Frau irgendeine Form häuslicher Gewalt angetan hat. 25 % (Österreich 20 %) gaben an, in ihrem Freundes- und Familienkreis eine Frau zu kennen, die von Gewalt betroffen ist. Bei der Frage: Was denken Sie, wie verbreitet häusliche Gewalt gegen Frauen in unserem Land ist? sind die Unterschiede zwischen dem EU-Durchschnitt und Österreich ziemlich groß: in den EU27 fanden 78 % der Befragten, dass das Problem der häuslichen Gewalt gegen Frauen verbreitet sei, während 18 % das Problem als nicht verbreitet annahmen. In Österreich nahmen gleich 30 % der Befragten an, dass das Problem nicht verbreitet wäre. Im Vergleich dazu, gaben in Spanien nur 20 % der Befragten an, dass sie das Problem als nicht verbreitet ansehen, in Großbritannien waren es sogar nur 10 %. Bei der Frage, wie schwerwiegend Gewalt gegen Frauen eingeschätzt werde, stuften die befragten Österreicher-Innen die einzelnen Formen der Gewalt (körperliche, psychische, sexuelle Gewalt, Androhung von Gewalt, Freiheitsbeschränkung) als weniger schwerwiegend ein, als der EU-Durchschnitt. Im Fall von Freiheitsbeschränkung zum Beispiel, stuften nur 59 % der Österreicher-Innen diese Form der Gewalt als sehr schwerwiegend ein; in Großbritannien und Spanien waren es 75 % bzw. 74 %; der EU-Durchschnitt liegt bei 69 %. Dieses Eurobarometer macht sichtbar, dass in Österreich offenbar ein mangelndes Bewusstsein über das Problem der häuslichen Gewalt gegen Frauen besteht. Die Tatsache, dass jede vierte bis fünfte Frau Opfer von Gewalt wird und dass häusliche Gewalt mitunter schwerwiegende Folgen und Formen bis hin zu Mord und Mordversuch haben kann, steht im klaren Gegensatz zu den in der Umfrage in Österreich identifizierten Haltungen, die von Minimalisierung und Bagatellisierung geprägt zu sein scheinen. Daraus leitet sich ein Handlungsbedarf in Richtung bewusstseinsbildender- und präventiver Maßnahmen im Bereich Gewalt gegen Frauen ab. Kampagnen wie 16 Tage gegen Gewalt oder Silent Witnesses sind Beispiele für Sensibilisierungsmaßnahmen in der Bevölkerung. 4 Zu den Ergebnissen aus Österreich steht auch ein Factsheet (deutsch) zur Verfügung: April 2011
5 Doch es wäre auch dringend notwendig, dass seitens der Regierung weitreichende und länger andauernde Kampagnen gegen Gewalt an Frauen durchgeführt werden. Ein Jahr gegen Gewalt an Frauen, wie es in der EU geplant ist, wäre in Österreich eine sehr wichtige Maßnahme, um problematische und traditionelle Einstellungen, die Gewalt an Frauen möglich machen, zu thematisieren und zu verändern. Solche Kampagnen wären auch notwendig, um den Bekanntheitsgrad der bundesweite Frauenhelpline zu erhöhen; derzeit gibt es immer noch viele Frauen, die nicht wissen, wo sie Hilfe bekommen können. Aktuelle Maßnahmen der EU gegen Gewalt an Frauen Mit dem Vertrag von Lissabon haben sich für die Europäische Union neue Verpflichtungen und Aufgaben in der Bekämpfung von Gewalt an Frauen ergeben. In Artikel 8 des Lissabon- Vertrags wird die Gleichstellung der Geschlechter als grundlegendes Ziel genannt: Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. In der Erklärung zu Artikel 8 heißt es: Die Konferenz ist sich darüber einig, dass die Union bei ihren allgemeinen Bemühungen, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, in den verschiedenen Politikbereichen darauf hinwirken wird, jede Art der häuslichen Gewalt zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um solche strafbaren Handlungen zu verhindern und zu ahnden, sowie die Opfer zu unterstützen und zu schützen (Europäische Union 2008). Auch in weiteren aktuellen Dokumenten und Initiativen der EU wird die Wichtigkeit von umfassenden Maßnahmen der Unterstützung von Opfern von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie betont: Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (2009) Council Conclusions on the Eradication of Violence against Women in the European Union, vom 8. März 2010 (Council of the European Union 2010a) Stockholm Programme for an open and secure Europe serving and protecting the citizens (Council of the European Union 2009) Strategy for equality between women and men (European Commission 2010a) Council conclusions on improving prevention to tackle violence against women and care to its victims within the scope of law enforcement (Council of the European Union 2010b). In den Council Conclusions vom 8. März 2010 wird die Europäische Kommission aufgefordert, eine Europäische Strategie gegen Gewalt an Frauen zu entwickeln (Absatz 46). Diese soll unter Anderem folgende Maßnahmen enthalten: Einrichtung eines EU Observatory zu Gewalt gegen Frauen Verbesserung des gesetzlichen Schutzes von Frauen vor Gewalt wenn sie von ihrem Recht auf Bewegungs- freiheit in Europa Gebrauch machen Förderung der Einführung einer europäischen Frauen- helpline (innerhalb des 116 Nummernsystems) Durchführung einer europaweiten Kampagne in Form eines Jahres gegen Gewalt an Frauen. Im Sommer 2010 wurde von der EU Kommission eine öffentliche Konsultation für eine umfassende Strategie gegen Gewalt an Frauen durchgeführt. Am 24. November 2010 fand in Brüssel im Rahmen der Belgischen EU Präsidentschaft ein Gipfel von Ministerinnen gegen Gewalt an Frauen statt. Die ca. zwanzig Ministerinnen verabschiedeten eine
6 Erklärung, in der sie die Notwendigkeit einer kohärenten, effektiven und globalen Europäischen Politik zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen betonen (Belgian Presidency 2010). Die Ministerinnen unterstützen in ihrer Erklärung den Aufbau eines Europäischen Observatorys gegen Gewalt an Frauen, die Installierung einer kostenlosen europaweiten Helpline für Frauen sowie die Durchführung eines Europäischen Jahres gegen Gewalt an Frauen. Am 25. und 26. November 2010 fand dann eine von der EU Kommission durchgeführte Konferenz gegen Gewalt an Frauen statt. Die Konferenz wurde von der Vizepräsidentin und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding eröffnet. Reding wies in ihrer Rede darauf hin, dass Gewalt an Frauen noch immer weit verbreitet sei. Sie erläuterte, dass laut Schätzungen einer jüngst im Rahmen eines DAPHNE Projektes fertiggestellte Studie, Gewalt an Frauen die EU Mitgliedstaaten jährlich 34 Milliarden Euro kostet, wobei die Kosten von familiärer Gewalt an Frauen schon 16 Milliarden betragen. Weiter wird geschätzt, dass pro 1 Euro, der in die Prävention investiert wird, 87 Euro an Kosten von Gewalt an Frauen erspart werden können und dass es sich daher auch ökonomisch auszahlt, in Prävention zu investieren (Psytel 2009). Frau Reding betonte in ihrer Rede, dass es Zeit sei, die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sowohl auf der nationalen Ebene als auch in der EU zu verstärken und eine klare und kohärente Politik zu entwickeln und dass die Gleichstellungspolitik einer der wichtigen Ansatzpunkte sei. Daher sei in der Gender-Strategie Gewalt gegen Frauen einer der fünf Schwerpunkte. Zur Fachtagung hatte die Kommission mehrere Expertinnen, die im Bereich der Prävention von Gewalt an Frauen tätig sind, eingeladen, einen Beitrag zu halten, darunter auch Rosa Logar. Bei der Tagung wurde auch eine von der EU Kommission in Auftrag gegebene Studie präsentiert, die eine vergleichende Analyse der rechtlichen Maßnahmen in den Bereichen Gewalt an Frauen, Gewalt an Kindern und Gewalt betreffend die sexuelle Orientierung in der EU enthält (European Commission 2010b). Vom Europäischen Netzwerk WAVE und von der European Women s Lobby sowie auch von anderen ExpertInnen wurde bei der Tagung vehement eingebracht, dass das Ausmaß von Gewalt an Frauen in der EU immer noch erschreckend sei und dass es daher einer umfassenden EU Strategie und Richtlinie bedarf, um diese Form der Menschenrechtsverletzung an Frauen wirksam einzudämmen. Literatur Council of Europe (2008): Council of Europe Task Force to Combat Violence against Women, including Domestic Violence (EG-TFV)- Final Activity Report, Gender Equality, and Anti-Trafficking Division/Directorate General of Human Rights and Legal Affairs, Strasbourg März Council of Europe (2009): Interim Report of the Ad Hoc Committee on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence, CAHVIO (2009) 4 FIN, Strasbourg. Council of Europe (2011): Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (CAHVIO), [Istanbul, 11.V.2011] Mai Council of the European Union (2009): The Stockholm Programme An open and secure Europe serving and protecting the citizens, document 17024/09, December 2009, Stockholm.
7 Council of the European Union (2010a): Council Conclusions on the Eradication of Violence Against Women in the European Union, 3000th EMPLOYMENT and SOCIAL POLICY Council meeting, Brussels, 8 March Council of the European Union (2010b): Council conclusions on improving prevention to tackle violence against women and care to its victims within the scope of law enforcement, 3010th GENERAL AFFAIRS Council meeting Luxembourg, 26 April Europäisches Parlament (2009): Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, P7_TA(2009)0098. Europäische Union (2008): Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Informationsnummer 2008/C 115/01 (Vertrag von Lissabon), Amtsblatt C 115 der Europäischen Union, Ausgabe in deutscher Sprache, 51. Jahrgang, 9. Mai European Commission (2010a): Strategy for equality between women and men , COM (2010) 491, Brussels. European Commission/ Directorate-General for Justice (2010b): Feasibility study to assess the possibilities, opportunities and needs to standardize national legislation on violence against women, violence against children and sexual orientation violence, Luxembourg, ISBN European Commission/Eurobarometer (2010): Eurobarometer on Violence against women, Reference Nr. 344, März Psytel (2009): Report DAPHNE project on the cost of domestic violence in Europe, IPV-EUcost Project JLS/DAP/06-1/073/WY, Version June 2009.
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