Grundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A.

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1 Grundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie

2 Interdisziplinäre Ringvorlesung Eine von fünf: GewaltFREI LEBEN GewaltFREI LEBEN Verhinderung von Femizid und schwerer Gewalt Rosa Logar Wiener Interventionstelle gegen Gewalt in der Familie, Vize-Vorsitzende des GREVIO Komitees im Europarat zur Überwachung der Istanbul Konvention

3 Arbeit der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Opferschutzeinrichtung, arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz im Bereich Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt Pro-aktiver Ansatz Ca Zuweisungen der Polizei im Jahr von Fällen von Gewalt an Frauen und Kindern, häuslicher Gewalt und Stalking Ca Opfer werden jährlich beraten und unterstützt Ca. 90% der Opfer sind weiblich Aufgaben: ganzheitliche Unterstützung der Opfer (psycho-soziale und rechtliche Hilfen), Begleitung zu Ämtern, Behörden und Gerichten Durchführung eines Anti-Gewalt Trainings gemeinsam mit der Männerberatung Wien

4 Europarat: Istanbul Konvention in Kraft seit Artikel 5 - Verpflichtungen der Staaten und Sorgfaltspflicht 1. Die Vertragsparteien unterlassen jede Beteiligung an Gewalttaten gegen Frauen und gewährleisten, dass staatliche Behörden, Beschäftigte und sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Einrichtungen und sonstige im Namen des Staates handelnde Personen im Einklang mit dieser Verpflichtung handeln. 2. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um ihrer Sorgfaltspflicht zur Verhütung, Untersuchung und Bestrafung von in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden, von nichtstaatlichen Akteuren und Akteurinnen begangenen Gewalttaten und zur Bereitstellung von Entschädigung für solche Gewalttaten nachzukommen.

5 Istanbul Konvention in Kraft seit Artikel 51 Risikobewertung und Risikomanagement Die 1. Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen um zu gewährleisten, dass die Bewertung des Letalitätsrisikos und der Ernsthaftigkeit der Situation sowie des Risikos von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um das Risiko zu kontrollieren und ggf. einen koordinierten Schutz und Unterstützung anzubieten.

6 Konvention des Europarates zur Prävention von Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt 2011 Istanbul Konvention 2 Artikel 51 Risikobewertung und Risikomanagement 1. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen um zu gewährleisten, dass die Bewertung des Letalitätsrisikos und der Ernsthaftigkeit der Situation sowie des Risikos von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um das Risiko zu kontrollieren und ggf. einen koordinierten Schutz und Unterstützung anzubieten. 2. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen um zu gewährleisten, dass es bei der in Abs. 1 dieses Artikels behandelten Bewertung in allen Phasen der Ermittlung und Anwendung von Schutzmaß-nahmen angemessen berücksichtigt wird, wenn der Täter oder die Täterin einer in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttat Feuerwaffen besitzt oder Zugang zu ihnen hat. 6

7 Gefährlichkeitsfaktoren Protect II Handbuch ( Evidence-based Faktoren die auf wissenschaftlicher Evaluation beruhen) Geschichte der Gewalt 1. Vorangegangene Gewalt an der Frau 2. Gewalt gegen Kinder oder andere Angehörige 3. Generelles gewalttätiges Verhalten 4. Verstoß gegen Schutzweisungen (z. B. Betretungs- verbot) Gewaltformen und Muster 5. Schwere und Häufigkeit gewalttätiger Handlungen 6. (Angedrohter) Waffengebrauch 7. Kontrollierendes Verhalten und Isolation 8. Stalking 9. Sexuelle Gewalt 10. Morddrohungen, Drohungen mit Verletzungen, Nötigungen 11. Strangulierung und Würgen Risikofaktoren aufgrund des Verhaltens des Täters 12. Drogen- und Alkoholmissbrauch 13. Besitzansprüche, extreme Eifersucht und andere beeinträchtigende Einstellungen (wie etwa extreme Vorstellungen von Ehre) 14. Probleme aufgrund schlechter psychischer Verfassung, Selbstmorddrohung, - versuche 15. Finanzielle Belastungen, Arbeitslosigkeit Einschätzung der Gefahrenlage durch die Opfer 16. Angst um sich selbst und andere Erschwerende Faktoren 17. Trennung 18. Kontakt mit Kindern nach Trennung 19. Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt 20. Gewalt während der Schwangerschaft 21. Auslöser (Scheidung, Verhandlung, Besuchskontakt Kinder, ) 7

8 Danger Assessment (DA) nach Jacquelyn C. Campbell Das DA ist eines der ältesten Instrumente, das in den USA zur Einschätzung von Gefährlichkeit bei Partnergewalt existiert; es wird seit ca. 20 Jahren angewendet Es wurde mehrfach in großen Studien evaluiert und angepasst Der Schwerpunkt liegt auf dem Erkennen von Faktoren für eine mögliche Tötungsgefahr 8

9 Danger Assessment (DA) nach Jacquelyn C. Campbell Methode: 19 Fragen (Faktoren) und ein Kalender (Häufigkeit und Schwere der körperlichen Gewalt) Auswertung der Fragen ergibt Gewichtung (gefährlich, erhöhte Gefährlichkeit, akute Gefährlichkeit, extreme Gefährlichkeit) Wichtig! NICHT gefährlich gibt es bei häuslicher Gewalt nicht! Systematisches DA und Sicherheitsplanung mit Opfern 9

10 Danger-Assessment-Skala Quelle: Teil I 1. Hat die körperliche Gewalt durch ihren Partner/Ex- Partner im Laufe des letzten Jahres an Schwere oder Häufigkeit zugenommen? 2. Besitzt er eine Waffe? 3. Haben Sie sich im Laufe des letzten Jahres einmal getrennt, nachdem Sie zusammengelebt hatten? 4. Ist er arbeitslos/hat er finanzielle Probleme? 5. Hat er je eine Waffe gegen Sie eingesetzt? 6. Bedroht er Sie mit dem Umbringen? 7. Hat er sich je einer Festnahme wegen häuslicher Gewalt entzogen? 8. Haben Sie ein Kind dass nicht von ihm ist? 9. Hat er Sie jemals zu Sex gezwungen? 10. Hat er jemals versucht Sie zu würgen? 10

11 Danger-Assessment-Skala Teil II 11. Nimmt er Drogen? 12. Ist er Alkoholiker oder Problemtrinker? 13. Kontrolliert er viele ihrer täglichen Aktivitäten? 14. Ist er extrem und konstant eifersüchtig? 15. Wurden Sie jemals vom ihm während einer Schwangerschaft misshandelt? 16. Hat er je mit Selbstmord gedroht? 17. Droht er Ihren Kindern etwas anzutun? 18. Glauben Sie dass er dazu fähig wäre Sie umzubringen? 19. Verfolgt er Sie oder spioniert er Ihnen nach? 11

12 DA Kalender Erfassung der Art und Häufigkeit von Gewalt in den letzten 12 Monaten mit Hilfe eines Kalenders Arten von Gewalt 1. Ohrfeigen, Stoßen ohne Verletzung und/oder anhaltende Schmerzen 2. Faustschläge, Tritte, Blutergüsse, Schnittwunden, anhaltende Schmerzen 3. Verprügeln, starke Blutergüsse, Verbrennungen, Knochenbrüche 4. Angedrohter Waffengebrauch, Kopfverletzungen, innere Verletzungen, dauerhafte Beeinträchtigung 5. Waffengebrauch, dadurch entstandene Verletzungen 12

13 Projekt MARAC in Wien Multi-institutionelles Bündnis in Wien Ziele: Verhinderung von wiederholter und schwerer Gewalt, Morden und Mordversuchen Multi-institutionelle Fallkonferenzen Zwei Teams: Wien West und Wien Süd Austausch über Gefährlichkeitsfaktoren, gemeinsame Sicherheitsplanung Rechte und Bedürfnisse der Opfer im Zentrum

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