Tätigkeitsbericht Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
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- Catharina Schneider
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1 Tätigkeitsbericht 2012 Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
2 Impressum: Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 1070 Wien, Neubaugasse 1/3 Tel.: 01/ , Tätigkeitsbericht 2012 Erstellt von: Rosa Logar, Michaela Krenn, Maja Sticker Gestaltung: LIGA:graphic design, Wien Wien, Juni 2013 Für spezielle Projekte erhielten wir Förderungen von:
3 Tätigkeitsbericht 2012 Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Wien, Juni 2013
4 Inhaltsverzeichnis Editorial Seite 5 01 Die Wiener Interventionsstelle im Überblick Seite 7 02 Kindschaftsrecht und Kinderschutz Seite MARAC Wien Seite EU Projekt PROTECT zur Verbesserung des Schutzes von Opfern in Hochrisikosituationen Seite Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit in Österreich Seite Symposium Migration von Frauen und strukturelle Gewalt Seite Verpflichtungen Österreichs im Bereich Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen Seite Aktivitäten im Rahmen der Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Seite Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012 Seite Anzahl der betreuten Opfer in der Wiener Interventionsstelle 9.2 Meldungen der Polizei an die Wiener Interventionsstelle 9.3 Opfer 9.4 Gefährder 9.5 Rechtliche Maßnahmen 9.6 Prozessbegleitung 9.7 Wiener Anti-Gewalt-Training 10 Österreichweite Daten zu Gewalt in der Familie 2012 Seite Zahlen im Überblick 10.2 Polizeiinterventionen Gesamtösterreich Verhältnis WW/BV zu EinwohnerInnen nach Bundesland im Jahr Verbesserung der Datenlage zu Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie Abkürzungen und Begriffserläuterungen Seite 56 4
5 Editorial Hiermit dürfen wir Ihnen unseren jährlichen Tätigkeitsbericht vorstellen. Einen grundlegenden Einblick in unsere Kerntätigkeit, die Beratung und Unterstützung von Menschen, die von Gewalt in der Familie beziehungsweise Stalking betroffenen sind, finden Sie zu Beginn des Berichtes. In zwei thematischen Artikeln widmen wir uns dieses Mal der Verpflichtung zum aktiven Schutz von Kindern vor Gewalt im Lichte des neuen Gesetzes zum Kindschaftsrecht und berichten außerdem von zwei Jahren MARAC Wien. Der Ausbau dieses wichtigen Projektes zum Schutz von Opfern in besonderen Gefahrenlagen auf zwei weitere Bundesländer ist nun vom Bundesministerium für Inneres in Planung. Im Zusammenhang mit Hochrisikosituationen steht auch der Kurzbericht über das EU Projekt PROTECT, an dem die Wiener Interventionsstelle mitgewirkt hat. Ein weiterer thematischer Beitrag handelt von opferschutzorientierter Täterarbeit in Österreich. Zu diesem Thema initiierte die Wiener Interventionsstelle 2012 eine Bundesarbeitsgemeinschaft, die den Ausbau der Täterarbeit in Österreich zum Ziel hat. In diesem Moment wird in Österreich die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (CAHVIO) vorbereitet, an der Rosa Logar als Vertreterin des BKA/Frauenministerin von 2008 bis 2010 mitarbeiten konnte. Österreich wird von November 2013 bis Mai 2014 den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates innehaben. Es ist ein schönes Signal der Wichtigkeit des Themas, dass die Ratifizierung des rechtlich bindenden Übereinkommens vorher erfolgt wird, so bleibt zu hoffen, das Übereinkommen von zehn Staaten ratifiziert, um in Kraft zu treten. Damit ist ein weiterer, wirklich grundlegender Meilenstein für die internationale und nationale Gewaltprävention gesetzt. Ein Bestandteil dieser Konvention ist die Überwachung und Evaluation von Maßnahmen im Bereich Gewalt gegen Frauen und Gewalt in der Familie. Um diese Anforderung erfüllen zu können, müssen zuverlässige und ausreichende Daten zur Verfügung stehen. Auch für die Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens CEDAW, das in seinen abschließenden Bemerkungen 2013 Österreich auffordert, einen nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen zu erstellen, werden bessere Statistiken gefordert sein. Damit bestehen gleich zwei internationale Verpflichtungen zur Verbesserung der Datenlage und wir werden im Rahmen der Koordinierung der Arbeitsgruppe Gender- Stat gerne weiterhin dazu beitragen. Es ist eine schöne Anerkennung der Arbeitsgruppe, dass sie in den Erläuterungen zur Ratifizierung der Europaratskonvention, sowie auch im Rahmen der CEDAW Berichterstattung bereits als Maßnahme genannt wurde. Abschließend bleibt uns, unseren Dank an die KooperationspartnerInnen und UnterstützerInnen auszusprechen sowie im Besonderen unseren KlientInnen für das Vertrauen in unsere Einrichtung zu danken. Wie bisher, wird die Wiener Interventionsstelle auch im kommenden Jahr ihr Bestes tun, um Sie in Ihren Anliegen bestmöglich zu unterstützen. Rosa Logar (Geschäftsführerin) und das Team der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 5
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7 01 Die Wiener Interventionsstelle im Überblick 7
8 01. Die Wiener Interventionsstelle im Überblick Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie wurde im Zuge des ersten Gewaltschutzgesetzes 1997 eingerichtet und hat die Aufgabe, Opfer zu beraten, zu unterstützen und zu stärken. Die Grundphilosophie des österreichischen Gewaltschutzes besteht darin, dass Opfer familiärer Gewalt das Recht haben, in ihrem Zuhause zu bleiben, während die Gefährder das Haus verlassen müssen. 01 Mit diesen Regelungen wurde Österreich zum internationalen Modell der Prävention von Gewalt im sozialen Nahraum (Logar 2008). Neben den rechtlichen Maßnahmen Wegweisung und Betretungsverbot (WW/BV) des Gefährders für 14 Tage und längerfristiger Schutz durch die zivilrechtliche Schutzverfügung 02 ist die Unterstützung der Opfer durch Interventionsstellen die dritte Säule des Gewaltschutzes. 03 Die Interventionsstellen und die Gewaltschutzzentren erhalten die Meldungen der Polizei von Einsätzen bei Gewalt in der Familie und Stalking und haben die Aufgabe, die Opfer aktiv zu kontaktieren, Beratung und Unterstützung zu leisten sowie weitere Maßnahmen der Gewaltprävention zu setzen. Träger der Interventionsstelle ist der gemeinnützige Verein Wiener Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt (ZVR: ). Der Verein verfügt über engagierte, ehrenamtlich tätige Vereins- und Vorstandsmitglieder, die gemeinsam mit der Geschäftsführung und dem Team der Mitarbeiterinnen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Einrichtung sorgen. Finanzierung Die Finanzierung der Tätigkeiten der Wiener Interventionsstelle erfolgt aus Mitteln des Bundeskanzleramtes / Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz im Rahmen von Prozessbegleitung. Zusätzlich werden verschiedene Projekte zur Prävention von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie durchgeführt, die über unterschiedliche Förderungen und EU Projekte finanziert werden. Zielsetzung und Grundlagen Ziele der Wiener Interventionsstelle sind die Stärkung und Unterstützung der Opfer, Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte und die Verhinderung weiterer Gewaltausübung, so dass die Betroffenen ein eigenständiges Leben ohne Gewalt führen können. Die Arbeit basiert, entsprechend internationalen Standards (z.b. Europarat 2011), auf den Rechten und Bedürfnissen der Opfer und ist deren Anliegen verpflichtet Im Gewaltschutzgesetz wird der Ausdruck Gefährder für jene Person verwendet, von der die Gefahr ausgeht bzw. die Gewalt ausgeübt hat. 02 Ausführliche Darstellung der Gewaltschutzgesetze in 20 Sprachen können kostenlos bei der Wiener Interventionsstelle bestellt oder von der Website heruntergeladen werden: -> Gewaltschutzbroschüre in 20 Sprachen 03 Im Gesetz ist verankert, dass es in allen neun Bundesländern Interventionsstellen geben muss; die Interventionsstellen haben sich mit Ausnahme von Wien in Gewaltschutzzentren bzw. Gewaltschutzstelle umbenannt. 04 Siehe Europarat (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 8 Die Wiener Interventionsstelle im Überblick
9 Zielgruppen Zielgruppen der Wiener Interventionsstelle sind alle Opfer von Gewalt im sozialen Nahraum (Partnergewalt, familiäre Gewalt, Stalking). Alle Betroffenen werden unterstützt, unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderer Merkmale. Frauen und ihre Kinder sind am häufigsten von diesen Formen der Gewalt betroffen. 05 Über 85 % der Opfer sind weiblich, daher ist zur Prävention des Problems ein geschlechtsspezifischer Ansatz zu verfolgen. Kinder sind von Gewalt sehr oft direkt oder indirekt mit betroffen und die Gewalt gegen die Kinder setzt sich häufig auch nach der Trennung fort. 06 Aufgrund von Ressourcenmangel konnten diese Kinder und Jugendlichen von der Wiener Interventionsstelle bisher leider nicht betreut werden. Für MigrantInnen, die Gewalt erleiden, ist es aufgrund von vielfältigen Abhängigkeiten oftmals besonders schwierig, sich aus Gewaltbeziehungen zu befreien. Auch wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren verbessert haben, bestehen noch viele Hürden, die die Wirksamkeit des Gewaltschutzes beeinträchtigen und es den Betroffenen schwer machen, sich eine eigenständige Existenz aufzubauen. 07 Um Gewalt zu verhindern ist es unerlässlich, auch bei den Gefährdern anzusetzen und Änderungen in deren Verhalten anzustreben. Gemeinsam mit der Männerberatung Wien führt die Wiener Interventionsstelle seit 1999 das Anti-Gewalt-Programm mit integriertem Unterstützungsprogramm für Opfer durch. Um den dringend notwendigen Ausbau von opferschutzorientierter Täterarbeit in Österreich zu fördern, wurde 2012 eine Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit initiiert. 08 Die Arbeit mit Tätern muss sich jedoch noch flächendeckend in ganz Österreich, entsprechend internationalen Standards, etablieren und finanziert werden. Das Unterstützungsangebot der Wiener Interventionsstelle Die Beratung und Unterstützung der Betroffenen wird von professionellen und engagierten Beraterinnen durchgeführt. 09 Es gehört zu den Qualitätsstandards, dass die Betroffenen möglichst rasch eine Beraterin erhalten, die an ihrer Seite steht, sie berät und begleitet und mit ihnen gemeinsam Schritte unternimmt. Dabei sind die Vertraulichkeit und das Recht der Selbstbestimmung wichtige Grundsätze. Nur bei akuter Gefährdung einer Person wird ohne das Einverständnis des Opfers gehandelt. In der telefonischen Erstberatung wird den KlientInnen Hilfe angeboten, sie werden über ihre Rechte und Möglichkeiten beraten. Dazu gehört, dass Fragen der akuten Gefährdung und Sicherheitsplanung abgeklärt werden (z.b.: ist die Situation trotz WW/BV gefährlich, sodass es angebracht ist, Schutz im Frauenhaus zu organisieren). Es wird auch der mögliche Bedarf einer muttersprachlichen Beratung bzw. eines Dolmetsch erfasst. Muttersprachliche Beratung wird in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Türkisch, Kurdisch, Armenisch und Farsi/Persisch angeboten. Außerdem können Beratungen in Englisch, Französisch, Italienisch, Slowenisch, Spanisch durchgeführt werden. Bei Interesse der jeweiligen KlientIn vereinbart die Beraterin der Interventionsstelle ein persönliches Gespräch und bei Bedarf auch weitere Beratungsgespräche. Im persönlichen Beratungsgespräch werden verschiedene Themen besprochen, abhängig von der aktuellen Situation der betroffenen Person. Es erfolgt jedoch in jedem Fall eine persönliche, gemeinsame Gefährlichkeits 05 Siehe dazu die Statistik ab Kapitel Siehe Tätigkeitsbericht 2010: -> Tätigkeitsberichte und Statistiken und Kapitel Siehe Kapitel Siehe Kapitel Die Begriffe Opfer, Betroffene, KlientInnen oder Hilfesuchende werden synonym verwendet. 9
10 Kommt es, je nach Wunsch der KlientIn, zu einer mitteloder längerfristigen Beratung, werden auch andere wichtige Themen besprochen, die auf dem Weg zu einem gewaltfreien Leben wichtig werden können, wie Fragen der Wohnungsbeschaffung und der Existenzsicherung, Trennung und Scheidung, usw. Die Wiener Interventionsstelle bietet wie erwähnt rechtliche und psychosoziale Beratung und Unterstützung an. Außerdem können unsere KlientInnen zu Ämtern und Gerichten begleitet werden, etwa zur Anzeigenerstattung und im Rahmen der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung in Zivil- und Strafverfahren. Die Interventionsstelle hilft auch bei der Vermittlung an andere Unterstützungsangebote wie Psychotherapie, ärztliche Behandlung und spezielle Beratungen (z.b. bei komplexen fremdenrechtlichen Fragen). einschätzung und eine individuelle Sicherheitsplanung; der Schutz vor weiterer Gewalt hat Vorrang und in die Sicherheitsplanung wird auch die Situation der Kinder einbezogen. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle geben ausführliche Informationen über das Betretungsverbot und die Möglichkeit der Einstweiligen Verfügung, die bei Gericht beantragt werden muss. Die Interventionsstelle unterstützt bei der Beantragung und Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung, die Opfern von Gewalt und Stalking längerfristigen Schutz bietet. Als Einrichtung ist die Wiener Interventionsstelle gut mit anderen, nichtstaatlichen (AnwältInnen, andere Beratungsstellen, usw.) und staatlichen Einrichtungen (z.b. Polizei, Amt für Jugend und Familie, Staatsanwaltschaft, Gerichte) vernetzt und kooperiert regelmäßig mit diesen Institutionen. Hierbei übernimmt die Wiener Interventionsstelle auch die Koordinierung verschiedener Kooperationsprojekte, wie die multiinstitutionellen Fallkonferenzen zum Schutz besonders gefährdeter Opfer (MARACs). 10 Wir bemühen uns, unsere Arbeit professionell, engagiert und nach den neuesten fachlichen Standards durchzuführen. Es ist uns wichtig, das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und an ihrer Seite zu stehen. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass wir Betroffene enttäuschen oder Fehler machen. In einem solchen Fall bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, wir werden bemüht sein, rasch Abhilfe zu schaffen. 10 Siehe Kapitel Die Wiener Interventionsstelle im Überblick
11 Wir freuen uns natürlich auch über positive Rückmeldungen. Sie können sich telefonisch oder schriftlich an die Geschäftsführung wenden: Rosa Logar Neubaugasse 1/ Wien Tel. 01 / office@interventionsstelle-wien.at Wir danken für Ihr Feedback. Öffnungszeiten Die Wiener Interventionsstelle ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 20 Uhr und Samstag von 8:30 bis 13 Uhr (werktags) erreichbar. Auch an Sonnund Feiertagen wird pro-aktiv Beratung und Unterstützung angeboten. Zusätzlich werden Termine nach Vereinbarung vergeben. Außerhalb der Öffnungszeiten werden Hilfesuchende an die bundesweite Frauenhelpline 0800/ weiter-verwiesen, die Tag und Nacht kostenlos erreichbar ist. 11 Literatur Europarat (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht. Istanbul, axd?cobid=51544 (Zugriff am 25. Juni 2013) 11 Die bundesweite Frauenhelpline wird vom BKA/Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst finanziert. 11
12 Im Jahr betreute die Wiener Interventionsstelle Personen, die von Gewalt in der Familie betroffen sind... erhielten wir Meldungen der Polizei... wurden in Wien Betretungsverbote verhängt... waren 86,9 % der Opfer häuslicher Gewalt weiblich... waren Kinder von Gewalt mit betroffen... unterstützten unsere Mitarbeiterinnen die KlientInnen bei 684 Anträgen auf eine Einstweilige Verfügung... erhielten Frauen und Männer Prozessbegleitung in Zivilund Strafverfahren... begleiteten die Beraterinnen der Interventionsstelle ihre KlientInnen mal zu Gerichten und anderen Einrichtungen... koordinierte die Wiener Interventionsstelle 23 multi-institutionelle Fallbesprechungen, in denen die Situation von KlientInnen in besonderen Gefahrenlagen besprochen wurde 12 Die Wiener Interventionsstelle im Überblick
13 02 Kindschaftsrecht und Kinderschutz 13
14 02. Kindschaftsrecht und Kinderschutz Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ist eine Opferschutzeinrichtung, die seit In-Kraft- Treten des ersten Gewaltschutzgesetzes 1997 alle Opfer familiärer Gewalt, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, Aufenthaltsstatus oder eines anderen Merkmals unterstützt. Ca. 87 % der Betroffenen, die von der Polizei an die Wiener Interventionsstelle überwiesen werden, sind Frauen und Mädchen. Es handelt sich bei Gewalt in der Familie also nicht um ein geschlechtsneutrales Problem, vielmehr haben Frauen und Mädchen ein deutlich erhöhtes Risiko, Gewalt zu erleiden. Laut Definition der neuen Konvention des Europarates (2011) 12 ist Gewalt an Frauen geschlechtsspezifische Gewalt, die Frauen betrifft weil sie Frauen sind oder die Frauen überproportional häufig betrifft. 13 Kinder und Jugendliche sind bei Gewalt in der Familie ebenfalls sehr häufig betroffen, direkt und indirekt. Im Jahr 2012 wurden von der Wiener Interventionsstelle 180 Kinder und Jugendliche als primär gefährdete Personen unterstützt. 14 Darüber hinaus sind Kinder und Jugendliche immer auch von Gewalt in der Familie mit betroffen indem sie ZeugInnen der Gewalt werden und deren Auswirkungen miterleben, z.b. wenn die Mutter mit ihnen in ein Frauenhaus flieht. Im Jahr 2012 waren über Kinder indirekt von Gewaltvorfällen betroffen, da sie in einem Haushalt leben, in dem Gewalt ausgeübt wurde. Leider ist es derzeit aufgrund mangelnder Ressourcen nicht möglich, diese Kinder und Jugendlichen in der Wiener Interventionsstelle zu unterstützen. Dies wurde an die politisch Verantwortlichen herangetragen, fand jedoch leider bisher kein entsprechendes Gehör und ist eine der Diskriminierungen, die Kinder erleben, weil sie über keine ausreichende Lobby verfügen. Die Wiener Interventionsstelle ist auch Anwältin der Rechte der Kinder auf Schutz und Unterstützung und wird dies weiterhin an die zuständigen Behörden kommunizieren und für eine Ausweitung der Ressourcen zum Schutz der Kinder eintreten. Mitbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen bei Gewalt in der Familie bedeutet auch, dass sie einem hohen Risiko ausgesetzt sind, selbst zur Zielscheibe von Gewalt zu werden. Ein hohes Risiko, auch schwere Gewalt zu erleben, haben Frauen und Kinder, wenn die Frau sich vom gewaltausübenden Mann trennen will. Während dieser Zeit benötigen auch die Kinder besonderen Schutz. Ein bestürzendes Beispiel ist die Ermordung eines 7-jährigen Jungen, der im Mai 2012 in St. Pölten von seinem Vater getötet wurde. Vor der Tat war der Vater wiederholt gegen die Mutter gewalttätig gewesen. Als diese die Polizei verständigte und in der Folge durch die Unterstützung des Gewaltschutzzentrums Mut fasste und eine Anzeige erstattete, konnte der Vater seine Drohung, er werde die Frau und die Kinder umbringen, ungehindert wahr machen: er besorgte sich eine Waffe, suchte die Schule der Kinder auf, holte den Jungen und seine Schwester aus der Klasse und erschoss den 7-jährigen in der Garderobe durch einen Kopfschuss. Das Mädchen konnte glücklicherweise fliehen. In der Folge tötete sich der Vater selbst, der Junge starb an den schweren Verletzungen. Dieser Fall zeigt auch, wie riskant es ist, wenn die Strafjustiz Gewalt in der Familie nicht ausreichend ernst nimmt. Der Gefährder wurde trotz seiner (amtsbekannten) Morddrohungen gegen Frau und Kinder nicht in U-Haft genommen. Hier klafft im österreichischen Gewaltschutzsystem leider noch immer eine gefährliche Lücke, die auch schon von der UN Frauenstatuskommission kritisiert wurde. 15 Der Staat hat eine aktive Verpflichtung, Opfer vor Gewalt zu schützen und die Rechte der Opfer müssen Vor- 12 Siehe Europarat (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. 13 Wenn in der Definition von Frauen die Rede ist, sind Mädchen auch umfasst. 14 Wenn in der Folge von Kindern die Rede ist, sind entsprechend der Kinderrechtskonvention alle Minderjährigen bis 18jährigen gemeint, d.h. auch Jugendliche. Unter primär gefährdete Personen sind im vorliegenden Kontext Personen zu verstehen, die die Polizei im Zuge einer Intervention als gefährdete Personen identifiziert hat und zu deren Schutz ein Betretungsverbot verhängt wurde. 15 Siehe CEDAW Beschwerde Nr 5 und 6 / 2005, (Zugriff am 5. Juni 2013). 14 Kindschaftsrecht und Kinderschutz Vorschlag: Verpflichtung zum aktivem Schutz von Kindern vor Gewalt
15 rang haben vor den Rechten des Beschuldigten, so auch der Tenor in Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Fällen von Gewalt in der Familie. 16 Im Fall Kontrova vs. Slovakia etwa wurde die Slowakei verurteilt, weil die Behörden zwei Kinder, die vom Vater getötet wurden, nicht ausreichend geschützt hatten; es war bekannt gewesen, dass der Vater gegenüber der Mutter wiederholt gewalttätig gewesen war. Als die Mutter floh und die Kinder beim Vater blieben, unternahmen die Behörden nichts, um die Kinder vor dem Vater zu schützen und sie aus seinem Einflussbereich herauszuholen. Dieser Fall zeigt die Gefahren, denen Kinder ausgesetzt sind, auch wenn zunächst nur die Mutter misshandelt wird. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs betont die Verantwortung der staatlichen Institutionen für den Schutz der Kinder, wenn sie von Gefahren wussten oder wissen hätten müssen. Positiv ist anzumerken, dass die österreichische Bundesregierung derzeit (Mai 2013) eine Novelle zum Gewaltschutzgesetz vorbereitet, die u.a. vorsieht, dass das polizeiliche Betretungsverbot für Kinder und Jugendliche auch für die Schule und die Kinderbetreuungseinrichtung gelten soll (bisher kann die Polizei nur den Wohnort schützen). Allerdings ist, wie schon mehrfach dargestellt, das polizeiliche Betretungsverbot kein Schutz, wenn es sich um einen gefährlichen Täter handelt, der wiederholt Gewalt ausgeübt hat oder mit dem Umbringen droht. Hier müssen die Mittel der Strafjustiz eingesetzt werden, um die Ausführung von Taten zu verhindern. Wird das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 den Schutz von Kindern vor Gewalt stärken oder schwächen? Im Februar 2013 ist das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 in Kraft getreten, das die Obsorge beider Elternteile nach der Scheidung vorsieht. Während dies in Fällen, in denen beide Eltern für das Wohl der Kinder sorgen, eine sinnvolle Regelung ist, bedeutet sie für Kinder, die von Gewalt in der Familie betroffen sind, eine Fortsetzung der Gefährdung auch nach der Scheidung. Dies wurde von der Wiener Interventionsstelle, den Gewaltschutzzentren und anderen Einrichtungen im Zuge der Beratungen zum Gesetz immer wieder eingebracht. VertreterInnen des Justizministeriums betonten wiederholt, dass die gemeinsame Obsorge keine Option sei, wenn es in der Familie Gewalt gibt. Es wird sich in der Praxis zeigen, wie und ob dies in den Entscheidungen von Familiengerichten tatsächlich be-rücksichtigt wird. Positiv im neuen Gesetz ist, dass in 138, der das Kindeswohl definiert, die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben ausdrücklich als Gefährdung genannt ist. Notwendig ist nun, dass Behörden und Gerichte, die für das Kindeswohl zuständig sind, Kinder schützen und Obsorge- und Besuchsrechte einschränken, wenn ihnen bekannt wird, dass es in der Familie des Kindes einen gewaltausübenden Elternteil gibt (etwa durch einen Bericht der Polizei oder eine Gefahrenmeldung durch eine Opferschutzeinrichtung). Entsprechend den oben zitierten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen staatliche Institutionen Kinder und andere Opfer aktiv vor Gewalt schützen, wenn ihnen eine Gefahr bekannt ist. Sie dürfen also nicht abwarten, bis jemand anderer tätig wird. Es darf nicht sein, dass Kinder selbst (vertreten durch den nicht-gewaltausübenden Elternteil) für ihren Schutz zu sorgen haben und Verfahren zur Sicherung des eigenen Wohls führen müssen. Hier muss unserer Ansicht nach 181 zur Anwendung kommen, der im Fall einer Gefährdung des Kindeswohls die Möglichkeit der Entziehung oder Einschränkung der Obsorge durch die Gerichte vorsieht. Opferschutzeinrichtungen können nach 181 solche Maßnahmen anregen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte dem Schutz der Kinder vor Gewalt Vorrang geben werden vor Obsorge- und Besuchsrechten von gewaltausübenden Elternteilen. Das Recht des Kindes auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt ist ein Grund- und Menschenrecht (u.a. in der UN Kinderrechtskonvention verankert). Eine Obsorge beider Elternteile nach der Scheidung bei Gewalt in der Familie erhöht das Risiko für die Kinder auch nach der Trennung Gewalt zu erleiden, und sollte daher nicht angeordnet werden. Die Wiener Interventionsstelle wird weiterhin, gemeinsam mit anderen Einrichtungen, Anwältin der Rechte der Kinder auf Schutz und Unterstützung sein. Wir werden auch weiter an politisch Verantwortliche herantreten, um den Schutz der Kinder vor Gewalt zu verbessern und um finanzielle Mittel für die Betreuung der von Gewalt mitbetroffenen Kinder einzufordern. 16 Siehe Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Kontrova v. Slovakia 2007 (Application no. 7510/04), Tomasic and others v. Croatia, 2009 (Application no /06), case Opuz v. Turkey 2009 (Application no /02). 15
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17 03 MARAC Wien 17
18 03. MARAC Wien Im Jahr 2012 wurde die multi-institutionelle Vernetzung für besonders gefährdete Opfer nach dem Modell MARAC weitergeführt. MARAC steht für Multi-Agency Risk Assessment Conference und ist eine Methode, die 2003 in Großbritannien entwickelt wurde und seit Mai 2011, angepasst an die österreichischen Rahmenbedingungen, in zwei Wiener Polizeibezirken durchgeführt wird. 17 Die Methode MARAC besteht darin, dass Institutionen, welche in einem Fall mit der Prävention von Gewalt in der Familie befasst sind (Polizei, Jugendwohlfahrt, Justizeinrichtungen, Frauenhilfseinrichtungen u.a.) fix bestehende und regelmäßig tagende multi-institutionelle Fallkonferenzen einrichten, um gemeinsam effektive Maßnahmen zum Schutz von Opfern zu erarbeiten und durchzuführen. Diese Form der institutionalisierten Vernetzung von Einrichtungen hat das Ziel, den Schutz von Opfern in besonderen Gefahrenlagen zu verbessern und dazu beizutragen, schwere Gewalttaten, Morde und Mordversuche zu verhindern. Opfer in Hochrisikosituationen sind vor allem Frauen und ihre Kinder, die gefährdet sind, durch den Partner oder Ex-Partner (bzw. andere Personen aus dem nahen sozialen Umfeld) eine oder mehrere Formen schwerer Gewalt zu erleiden, wie z.b. Mord, Mordversuch, Gewalt mit Waffen und gefährlichen Objekten, Vergewaltigung und andere Formen schwerer sexueller Gewalt, Freiheitsentziehung (vgl. WAVE 2011; 2012). Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie hat die Einschätzung von Gefährlichkeit und Sicherheitsplanung als Standard in die Arbeit integriert und bezieht sich hierbei auf internationale Fachliteratur (z.b. Snider et al. 2009) sowie das Danger Assessment Instrument von Campbell. 18 In Wien bestehen bisher zwei Teams die eine MARAC Fallkonferenz eingerichtet haben: MARAC Team 10 für den Polizeibezirk Favoriten sowie MARAC Team 16/17 für den Polizeibezirk Ottakring (umfasst die politischen Bezirke 16 und 17). Die MARAC Fallkonferenzen finden jeweils monatlich statt. Die Wiener Interventionsstelle, die Polizei und das Amt für Jugend und Familie sind fixe Mitglieder dieser MARAC Teams, fallbezogen kommen noch Einrichtungen wie Frauenhäuser, Frauennotruf, Kinderschutzeinrichtungen, Bewährungshilfe, u.a. hinzu. Allerdings gibt es wegen fehlender datenschutzrechtlicher Grundlagen Schwierigkeiten, diese Einrichtungen zu ständigen Mitgliedern der MARAC Fallkonferenz zu machen. Die Bemühungen, eine datenschutzrechtliche Basis zu schaffen, gehen 2013 weiter. Die Wiener Interventionsstelle führt in Absprache mit den MARAC PartnerInnen die Organisation und Koordination des Projektes MARAC Wien durch. Dazu gehört die Vor- und Nachbereitung der monatlichen MARAC Fallkonferenzen, die Koordinierung der MARAC Steuerungsgruppe und die 3 4 mal jährlich stattfindende sogenannte strukturelle Vernetzung, bei der ein größerer Kreis an Einrichtungen aktuelle Themen in Bezug auf den Gewaltschutz und besondere Gefährdungslagen bespricht. Insgesamt sind etwa 20 Einrichtungen an MARAC Wien beteiligt. Erfahrungen aus zwei Jahren MARAC Wien Von Mai 2011 bis Mai 2013 wurden in den MARAC Teams 10 und 16/17 insgesamt 41 MARAC Fallkonferenzen durchgeführt, in denen 127 Fälle von Opfern in 17 Für eine ausführliche Beschreibung des Modells sowie seiner Umsetzung in Wien siehe Tätigkeitsbericht 2011 bzw. Website -> Projekte -> MARAC Wien. 18 Website zu Danger Assessment nach Jaqueline C. Campbell, siehe (Zugriff am ). 18 MARAC Wien
19 Hochrisikosituationen behandelt wurden; in jeder MARAC Sitzung werden sowohl aktuelle Fälle besprochen als auch in einem Follow-Up die Fälle aus der vorhergehenden Sitzung. Wienweit betrug die Zahl der Betretungsverbote im oben genannten Zeitraum 7.883, davon entfielen auf die MARAC Bezirke. Das ist etwa ein Fünftel der in diesen zwei Jahren in Wien ausgesprochenen Betretungsverbote die beiden MARAC Bezirke sind unter den Polizeibezirken mit den, auch in Relation zur EinwohnerInnenzahl, meisten Betretungsverboten (siehe dazu auch Kapitel ). BVs Wien Gesamt MARAC Bezirke Team 16/17 Team 10 Anteil MARAC-Fälle 1,6 % 6,1 % 11,8 % 6,4 % 14,8 % 5,8 % 26,6 % 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 100 % Gemessen an der Zahl der Betretungsverbote in diesen Polizeibezirken beträgt der Anteil der Fallkonferenzen zu hoch gefährdeten Opfern (MARAC-Fälle) 6,1 Prozent. Wie hoch der Anteil von Opfern in Hochrisikosituationen in Wien insgesamt ist, darüber kann im Moment keine genaue Aussage getroffen werden. Eine Annäherung ergibt sich aus der Zahl der mehrfachen polizeilichen Betretungsverbote, da wiederholte Polizeieinsätze bei Gewalt in der Familie ein Indikator für eine erhöhte Gefährdungssituation sind. Im Jahr 2012 wurden 78 Prozent aller Betretungsverbote zum ersten Mal ausgesprochen; in 14,4 Prozent der Fälle war es das zweite BV, in fast 8 Prozent der Fälle wurden bereits drei und mehr BVs in der gleichen Täter-Opfer Konstellation ausgesprochen. Es kann also bei 22 Prozent von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden, davon bei 7,6 Prozent (mit mehr als zwei Betretungsverboten) von einer besonders hohen Gefährdung. Genaue Erkenntnisse könnten gewonnen werden, wenn in möglichst allen Fällen von den relevanten Einrichtungen Gefährlichkeitseinschätzungen unter Verwendung der gleichen Kriterien erfolgen. Dies wäre ein weiteres Ziel des Projektes MARAC zur Prävention schwerer Gewalt. Ausweitung der MARAC Fallkonferenzen in Wien und Ausbau in den Bundesländern Ein Projekt zur Prävention von schwerer Gewalt macht mittel- und langfristig nur dann Sinn, wenn es ausgeweitet wird und nicht auf einige Regionen beschränkt bleibt. Daher ist die Ausweitung der MARAC Fallkonferenzen auf ganz Wien Ziel des Vorhabens. Dieses Ziel kann nur schrittweise realisiert werden, da es hier noch viele Fragen zu behandeln und zu lösen gibt, wie etwa, ob es realistisch ist, in allen Polizeibezirken eine MARAC Fallkonferenz einzurichten oder ob dies in größeren Einheiten erfolgen soll, z.b. in Regionen. Dies ist nicht zuletzt eine Frage der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Erfreulich ist jedenfalls, dass es von den MARAC PartnerInnen sowie von Seiten der Politik deutliche Signale gibt, dass die Arbeit zum Schutz von Opfern in Hochrisikosituationen fortgesetzt und ausgebaut werden soll. Im Zuge der Arbeit an der Ausweitung des polizeilichen Betretungsverbotes auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen forderte die Frauenministerin eine rasche Ausweitung der MARACs auf zumindest zwei weitere Bundesländer. 19 Die Wiener Interventionsstelle begrüßt diese Entwicklungen und wird weiterhin mit ihrem Know-how an der Verbesserung des Schutzes von Opfern in Hochrisikosiuationen arbeiten. 20 Allerdings werden dafür gesonderte Ressourcen notwendig sein. Literatur / Quellen: Snider, Carolyn/ Webster, Daniel/ O Sullivan, Chris/ Campbell, Jacquelyn (2009): Intimate Partner Violence: Development of a Brief Risk Assessment for the Emergency Department. In: Academic Emergency Medicine Vol. 16, No. 11, pp WAVE/ Women against Violence Europe (2011): Protect Identifying and Protecting High Risk Victims of Gender Based Violence an Overview, Report of the European Commission DAPHNE project PROTECT. Second, revised edition, Vienna. WAVE/ Women against Violence Europe (2012): PROTECT II: Capacity Building in Risk Assessment and Safety Management to Protect High Risk Victims. A Learning Resource. Vienna Newsletter der Bundesministerin für Frauen, Siehe dazu auch Kapitel
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21 04 EU Projekt PROTECT zur Verbesserung des Schutzes von Opfern in Hochrisikosituationen 21
22 04. EU Projekt PROTECT zur Verbesserung des Schutzes von Opfern in Hochrisikosituationen Nach dem erfolgreichen Abschluss des EU DAPHNE Projektes PROTECT I war die Wiener Interventionsstelle von 2011 bis Anfang 2013 auch Partnerin im Nachfolgeprojekt PROTECT II zum Thema Schutz hoch gefährdeter Opfer vor schwerer Gewalt Partnerorganisationen aus 14 Ländern waren daran beteiligt, u.a. auch die Wiener Polizei. Außerdem wurde PROTECT II von einem wissenschaftlichen Expertinnengremium begleitet. Hintergrund dieser beiden Projekte war, dass schwere Gewalttaten selten aus heiterem Himmel geschehen und ihnen häufig wiederholte Gewalthandlungen vorausgehen. Doch werden Risikofaktoren nicht immer erkannt oder es wird ihnen nicht genügend Bedeutung beigemessen; zudem fehlt oftmals ein effektives Sicherheitsmanagement zum Schutz und unter Einbeziehung der Opfer. Im Rahmen des Projektes PROTECT II beschäftigten sich die ExpertInnen mit der Entwicklung von Methoden der Gefährlichkeitseinschätzung und des institutionenübergreifenden Sicherheitsmanagements, die den Schutz der Opfer ins Zentrum stellen. Die Ergebnisse wurden in einem Handbuch veröffentlicht: das Schulungsmaterial mit dem Titel Stärkung der Handlungskompetenz bei Gefährlichkeitseinschätzung und Sicherheitsmanagement zum Schutz hochgefährdeter Gewaltbetroffener steht, in 11 Sprachen übersetzt, auf der Projektwebsite zum kostenlosen Download zur Verfügung. 22 Es ist in erster Linie als Schulungsmaterial für TrainerInnen konzipiert, und bietet auch einen Überblick über Möglichkeiten und Vorteile partnerschaftlicher, multi-institutioneller Zusammenarbeit im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt in Hochrisikosituationen. In diesem Zusammenhang fanden bereits von WAVE durchgeführte Seminare in der Tschechischen Republik, Bulgarien, Spanien, und Frankreich statt. Ein weiterer Teilbereich von PROTECT II war der Frage der Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU gewidmet. In mehreren ExpertInnentreffen wurden Empfehlungen zur Verbesserung der administrativen Datenerfassung für die Bereiche Kriminalstatistik, Schutzmaßnahmen, Gesundheitsbereich, Opferschutzeinrichtungen diskutiert und diese schließlich in einem Bericht zusammengefasst. 23 Am 14. und 15. November 2012 fand die Abschlusskonferenz von PROTECT II mit dem Titel GEMEIN- SAM HANDELN um wiederholte und schwere Gewalt an Frauen und ihren Kindern zu verhindern und die Betroffenen zu stärken in Wien statt, bei der die Ergebnisse des Projekts präsentiert wurden. Themen bei der Konferenz waren u.a. Hochrisikosituationen und Sicherheitsplanung sowie multi-institutionelle Kooperationen bei Gewalt in der Familie und Gewalt gegen Frauen. Eine zentrale Erkenntnis des Projektes war es, dass keine Einrichtung Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt alleine effektiv bekämpfen kann; Prävention von Gewalt kann nur durch ein koordiniertes Vorgehen aller maßgeblichen Einrichtungen erfolgreich sein, dabei muss die Sicherheit und die Stärkung der Opfer oberste Priorität haben. Protect Schulungsmaterial in 11 Sprachen 21 Zum Projekt PROTECT I siehe auch Tätigkeitsbericht der Wiener Interventionsstelle Siehe -> Protect Corner. 23 Guidance Report for the improvement of data on gender-based violence against women in the European Union, WAVE 2013, ebd. 22 EU Projekt PROTECT zur Verbesserung des Schutzes von Opfern in Hochrisikosituationen
23 05 Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit in Österreich 23
24 05. Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit in Österreich Die interministerielle Arbeitsgruppe Täterarbeit wurde von der Wiener Interventionsstelle im Jahr 2011 initiiert und besteht nunmehr seit zwei Jahren. Gründungsanlass war die prekäre finanzielle Situation des Wiener Anti- Gewalt-Programms, das aufgrund von fehlenden Förderungen kurz vor der Schließung stand. Der Engpass war durch den Rückzug des Bundesministeriums für Inneres entstanden, welches das Programm ab 1999 gefördert hatte. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit konnte es 2011 und 2012 dennoch weitergeführt werden. Die Arbeitsgruppe Täterarbeit hat Auf- und Ausbau von opferschutzorientierter Täterarbeit in Österreich zum Ziel. Dies umfasst die Ausarbeitung fachlicher Standards für opferschutzorientierte Täterarbeit, Kooperation mit der Jugendwohlfahrt und Justiz, die Finanzierung des Programmes sowie konstanten Austausch über österreichische und europäische Entwicklungen im Bereich der Täterarbeit und der Gewaltprävention. Die Arbeitsgruppe tagt ca. vierteljährlich. VertreterInnen von folgenden Institutionen nehmen daran teil: Bundeskanzleramt/Frauen, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Bundesministerium für Inneres, Neustart, Stadt Wien MA 11, Männerberatung Wien und Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Im Zuge der Aktivitäten der Arbeitsgruppe stellte die Wiener Interventionsstelle 2012 beim BKA Frauen und beim BMASK einen Antrag auf Kleinprojektförderung zur Gründung und Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft Opferorientierte Täterarbeit (BAG), der erfreulicherweise positiv erledigt wurde. Eingeladen wurden neben Einrichtungen, die Täterarbeit durchführen auch die Vertreterinnen der Gewaltschutzzentren, da diese durch ihre Rolle in der Vollziehung der Gewaltschutzgesetze als besonders geeignet erscheinen, um in Partnerschaft mit Täterarbeitseinrichtungen Anti- Gewalt-Programme durchzuführen. Es wurde auch eine Vertreterin des Vereins Autonome österreichische Frauenhäuser einbezogen, um auf diesem Weg eine Verbindung zu den für Täterarbeit wichtigen Fraueneinrichtungen, insbesondere den Frauenhäusern zu schaffen. Viele der kontaktierten Gewaltschutzzentren und Männerberatungsstellen haben ihr Interesse an einer österreichweiten Vernetzung bekundet und nehmen an der Bundesarbeitsgemeinschaft teil. Auch der Verein Neustart als wichtige Institution, die mit Tätern arbeitet, war von Beginn an eingebunden und hat großes Interesse an einer weiteren Auseinandersetzung zum Thema Täterarbeit. Bisher haben zwei ganztägige Arbeitstreffen stattgefunden: eines im September 2012 in der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und eines im Dezember 2012 auf Einladung von Neustart Salzburg. Die Organisation und Koordination der Sitzungen wurde von der Wiener Interventionsstelle durchgeführt; die Tagungen wurden vorbereitet, danach wurden ausführliche Protokolle verfasst und an alle TeilnehmerInnen verschickt. In Absprache mit den TeilnehmerInnen wurde für das zweite Treffen von Rosa Logar ein Arbeitspapier zum Thema Internationale Standards opferorientierter Täterarbeit verfasst, das als Diskussionsgrundlage zur Erarbeitung von gemeinsamen Standards diente. Bei der Arbeitstagung im Dezember 2012 wurde mit der Diskussion des Papiers begonnen und es wurde beschlossen, diese Arbeit 2013 fortzusetzen. Mittelfristiges Ziel der BAG ist es, Informationsarbeit mit relevanten Institutionen wie z.b. aus den Bereichen 24 Ausbau der opferschutzorientierten Täterarbeit in Österreich
25 der Justiz und Jugendwohlfahrt zu forcieren. Die Überzeugungsarbeit in der Justiz muss jedenfalls verstärkt werden, z.b. ist es bis jetzt unter RichterInnen noch nicht üblich, Beschuldigte zu einem Anti-Gewalt-Training zuzuweisen oder bei Gewalt an Frauen Bewährungshilfe anzuordnen. Um für zuweisende Institutionen und Fördergeber ein hohes Maß an Transparenz zu bieten, sind Qualitätsstandards, an denen sich opferschutzorientierte Täterarbeit ausrichtet, erforderlich. Ein Ziel und zugleich eine Herausforderung der BAG wird sein, trotz großer Unterschiedlichkeiten gemeinsame Qualitätsstandards für opferschutzorientierte Täterarbeit zu entwickeln, die sich an den Erfahrungen der ExpertInnen und an empirischen Forschungsergebnissen orientieren, und diese Standards umzusetzen. Im Rahmen des Projektes wurde ein Bericht über den Stand der Täterarbeit in Österreich erstellt, der ab Herbst auch öffentlich zur Verfügung stehen soll. 25
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27 06 Symposium zu Migration von Frauen und strukturelle Gewalt 27
28 06. Symposium zu Migration von Frauen und strukturelle Gewalt Von 11. bis 12. März 2013 veranstaltete die Arbeitsgruppe Migrantinnen und Gewalt, an der neben anderen NGOs auch die Wiener Interventionsstelle beteiligt ist, das 2. Symposium zu Migration von Frauen und strukturelle Gewalt. Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis diskutierten Realitäten von Migrantinnen in Österreich und Europa, die von Gewalt betroffen sind. Bereits 2002 hatte die Arbeitsgruppe eine Veranstaltung zu diesem Thema organisiert. Seit damals gab es einige gesetzliche Verbesserungen: Es kam u.a. zur Novellierung der Strafprozessordnung 2006, mit der auch das Anti-Stalking-Gesetz eingeführt wurde und zu einer Anpassung des 2. Gewaltschutzgesetzes 2009, in dem der neue Straftatbestand 107b StGB Fortgesetzte Gewaltausübung geschaffen wurde. Mit der Novelle im Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz (NAG) 2006 wurden einige Verbesserungen speziell für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, wie die Möglichkeit eines eigenständigen Niederlassungsrechts unter bestimmten Voraussetzungen, geschaffen wurde mit der Novelle im Fremdenrecht eine weitere Forderung erfüllt: mit der Erteilung der Erstniederlassungsbewilligung ist nun der Zugang zum Arbeitsmarkt möglich. Allen Frauen soll das Recht auf einen eigenständigen Aufenthaltsstatus ohne Verknüpfung an Bedingungen eingeräumt werden. Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, sollen ein Recht auf Mindestsicherung, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, haben. Der Bezug von Mindestsicherung oder ein Einkommen unter dem ASVG-Richtsatz dürfen nicht zum Verlust der Niederlassungsbewilligung führen. Die Einkommensvoraussetzungen in der Höhe des ASVG sind als eine der größten strukturellen Hürden für Migrantinnen, die sich aus Gewaltbeziehunhgen lösen wollen, anzusehen. Deshalb wird von der Arbeitsgruppe ein Niederlassungsrecht ohne Einkommensvoraussetzungen gefordert. Laut der Frauenrechtskonvention CEDAW haben alle Frauen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status oder ihrer Staatsbürgerschaft das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. Dies erfordert die uneingeschränkte und kostenlose Inanspruchnahme von Frauenhäusern für Asylwerberinnen und Frauen mit einem unsicheren rechtlichen Aufenthaltsstatus (siehe Kapitel 07). Bei dem sehr gut besuchten Symposium Migration von Frauen und strukturelle Gewalt im März 2013 wurden neben den Veränderungen der letzten zehn Jahre auch die nach wie vor bestehenden gesetzlichen, strukturellen und ökonomischen Hindernisse für Migrantinnen mit Gewalterfahrungen diskutiert und analysiert. Die Arbeitsgruppe Migrantinnen und Gewalt hat darauf folgend konkrete Forderungen für die weitere Verbesserung der Situation von Migrantinnen formuliert; einige der Vorschläge sind: 28 Symposium zu Migration von Frauen und strukturelle Gewalt
29 07 Verpflichtungen Österreichs im Bereich Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen 29
30 07. Verpflichtungen Österreichs im Bereich Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen Die Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW), die 1982 von Österreich ratifiziert wurde, verpflichtet die Vertragsstaaten, alle vier Jahre einen Bericht zur Umsetzung der Ziele der Konvention, die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen, an den CEDAW Ausschuss abzugeben wurde von der Bundesregierung der kombinierte 7. und 8. Staatenbericht an den Ausschuss übermittelt. Der von der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst koordinierte Bericht legt staatliche Maßnahmen und Gesetze zum Abbau von Diskriminierung von Frauen im Zeitraum Jänner 2004 bis Dezember 2010 dar. 24 Schattenbericht der Frauenrechtsorganisationen Parallel zum Staatenbericht wurde vom Netzwerk Frauen:Rechte jetzt! NGO-Forum CEDAW in Österreich ein sog. Schattenbericht erstellt. 25 Zahlreiche österreichische ExpertInnen und Nichtregierungsorganisationen haben für diesen Beiträge zu ihrem jeweiligen Fachgebiet verfasst. Neben Analysen des rechtlichen Status Quo zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen enthalten diese Beiträge auch eine Einschätzung der faktischen Situation sowie Empfehlungen für Verbesserungen. 26 Die Wiener Interventionsstelle arbeitete an dem Schattenbericht mit und verfasste den Beitrag zu Artikel 3 (Gewalt gegen Frauen) und war auch an der Erstellung des Beitrags zu Artikel 9 (Rechte von Migrantinnen) beteiligt. Der Bericht enthält auch einen Beitrag zu Gewalt gegen Frauen und dem Gesundheitswesen. Überprüfung des Österreichberichtes und aktuelle Empfehlungen des CEDAW Komitees Im Rahmen der 54. Sitzung des CEDAW-Ausschusses erfolgte im Februar 2013 die Überprüfung Österreichs; auch der Schattenbericht von Frauen: Rechte jetzt! wurde dort präsentiert. In den auf die Überprüfung folgenden sogenannten abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Komitees wurden auch Empfehlungen aus dem Schattenbericht aufgegriffen. 27 Die einzelnen Punkte in Bezug auf Gewalt gegen Frauen aus den Bemerkungen des UN Komitees: Abschließende Bemerkungen des UN Frauenrechtskomitees zur Umsetzung von Frauenrechten in Österreich 28 Das Komitee lobt die Regierung für deren führende Rolle in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, etwa bei der Ausarbeitung der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und den aktuellen Gesprächen zur Ratifikation der Konvention des Europarates; es begrüßte das 2. Gewaltschutzgesetz von 2009 und die derzeitigen Bemühungen, das Übertreten von Einstweiligen Verfügungen 24 (Zugriff am 5. Juni 2013). 25 Frauen:Rechte jetzt! ist ein loser Zusammenschluß zivilgesellschaftlicher Einrichtungen und unabhängiger Expertinnen, die sich für eine systematische Umsetzung der Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (CEDAW) einsetzen. Nähere Informationen siehe: (Zugriff am 5. Juni 2013). 26 Schattenbericht siehe: (Zugriff am 5. Juni 2013). 27 Der offizielle Titel des Dokumentes ist Abschließende Bemerkungen. Auch wenn in diesem Zusammenhang oft von Empfehlungen des CEDAW Komitees die Rede ist, bedeutet das nicht, dass es Österreich freisteht, diese zu befolgen oder nicht; es handelt sich dabei vielmehr um Verpflichtungen, die sich aus der Ratifizierung dieses Menschenrechtsübereinkommens ergeben und die umgesetzt werden müssen. 28 Für die gesamten abschließenden Bemerkungen siehe (Zugriff am 5. Juni 2013). 30 Verpflichtungen Österreichs im Bereich Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen
31 unter Strafe zu stellen. Gleichzeitig zeigt sich der CEDAW-Ausschuss über verschiedene Dinge besorgt und fordert den Vertragsstaat Österreich dazu auf: So rasch als möglich einen nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen zu entwickeln und anzunehmen. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ratifizieren und strafrechtliche Maßnahmen für die Nichteinhaltung von einstweiligen Verfügungen einzuführen. Die Situation von Migrantinnen, die mit gewalttätigen Partnern leben, und die Aufenthaltsbestimmungen für diese Gruppe von Frauen regelmäßig zu überprüfen. Die Schulung von Justizpersonal fortzusetzen und das Thema des Schutzes von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt systematisch in die Schulungen mit einzubeziehen. Sensibilisierungsmaßnahmen und -kampagnen zu allen Formen der Gewalt gegen Frauen fortzusetzen, einschließlich Gewalt gegen Frauen aus Minderheiten und Frauen mit Behinderungen, sowie einen Dialog mit Migrantinnenorganisati onen zu führen. Die Zahl und Finanzierung der Frauenhausplätze zu erhöhen, um diese flächendeckend gewährleisten zu können, einschließlich für asylwerbende oder undokumentierte Frauen, da der Ausschuss darüber besorgt ist, dass bestehende Finanzierungsverträge für Frauenhäuser die Unterbringung dieser Frauen einschränken. Die Datenerfassungssysteme zu verbessern um sicherzustellen, dass Art der Gewalt und Beziehungsverhältnis zwischen Täter und Opfer erfasst werden, da derzeit etwa keine Angaben dazu gemacht werden können, wie viele Frauen von ihren (Ex-)Partnern ermordet wurden. Die psychosoziale und rechtliche Unterstützung von Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, zu gewährleisten. Untersuchungen zum Ausmaß der Gewalterfahrungen von Migrantinnen durchzuführen, einschließlich von Straftaten, die ethnisch motiviert sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Budget der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst in Anbetracht des Umfangs der zu leistenden Aufgaben und Projekte nicht ausreichend ist, um hinreichend auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Österreich hinzuarbeiten; die Regierung wird daher zu einer Aufstockung der finanziellen Mittel für diesen Bereich aufgefordert. 29 Umsetzung der Vorgaben des Frauenrechtskomitees bereits in Planung Im Mai 2013 verkündete die Frauenministerin, dass es bereits im Juni einen Ministerratsbeschluss bezüglich der Ratifikation der Istanbuler Konvention geben soll. Weiters wurde die Einberufung einer interministeriellen Arbeitsgruppe angekündigt, die mit den inhaltlichen Vorbereitungen für einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt beginnen wird; der NAP soll dann in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Wir sind international Vorreiter im Bereich Gewaltschutz von Frauen. Ich will, dass das so bleibt, daher sind nächste Schritte wie der NAP gegen Gewalt so wichtig, so die Frauenministerin. 30 Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie begrüßt diese Entwicklungen und das Vorhaben der Frauenministerin, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten und ersucht diese, Expertinnen aus Frauen- und Opferschutzorganisationen in die Arbeit einzubeziehen. 29 Als Follow-Up ersucht das CEDAW-Komitee den Vertragsstaat, innerhalb von zwei Jahren schriftlich zu den Schritten Stellung zu beziehen, die zur Implementierung der Empfehlungen unternommen wurden. Der nächste Staatenbericht an den CEDAW Ausschuss muss im März 2017 erfolgen /6608/default.aspx (Zugriff am ). 31
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34 08. Aktivitäten im Rahmen der VERNETZUNG und ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Prävention von Gewalt an Frauen und Kindern kann nur gelingen, wenn das ganze Interventionssystem mit einbezogen wird und die Vernetzung mit allen relevanten Institutionen und Einrichtungen im Sinne der Opfer bestmöglich gelingt. Am 22. Februar 2012, dem Tag der Kriminalitätsopfer, fand eine, vom Weissen Ring organisierte Veranstaltung im Bundesministerium für Inneres statt, bei der Rosa Logar über die EU-Richtlinie zu familiärer Gewalt referierte. 31 Diese Richtlinie beinhaltet Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe, die allen Opfern von Gewalt in allen Ländern der EU das gleiche Schutzniveau, die gleiche Unterstützung und den gleichen Zugang zur Justiz ermöglichen sollen. Wie in Kapitel 03 erwähnt arbeitet die Wiener Interventionsstelle seit 2011 federführend an fix installierten multi-institutionellen Fallkonferenzen (MARACS) zum Schutz von Opfern in Hochrisikosituationen mit. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle nehmen regelmäßig an Vernetzungen mit relevanten Institutionen wie Polizei, Justiz, Jugendwohlfahrt, Kinderschutzeinrichtungen, Fraueneinrichtungen, Institutionen im Sozialund Gesundheitsbereich, Männerberatung, Bewährungshilfe, etc. teil. Die Kooperationen und Teilnahmen im Rahmen von Veranstaltungen und Konferenzen stellen einen weiteren wichtigen Beitrag dar, um die Verankerung des Gewaltschutzes zu stärken und auf eine breite Basis zu stellen. Neben der Teilnahme an zahlreichen Fortbildungen zu Themen wie z.b. Änderungen im Kindschaftsrecht, Gewaltprävention im Gesundheitswesen, Zwangsheirat, Gewalt in neuen Medien u.a. nahmen Mitarbeiterinnen der Wiener Interventionsstelle auch an Tagungen und Konferenzen wie z.b. der europäischen Netzwerktagung der Interventionsstellen und Interventionsprojekte und der PROTECT II Abschlusskonferenz zum Schutz besonders gefährdeter Opfer teil. Rosa Logar, Christian Pilnacek, Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner, Udo Jesionek bei der Pressekonferenz am 22. Februar Die Wiener Interventionsstelle war auch im Rahmen der Veranstaltung Sozialarbeit: Sozialpolitik in der Praxis, zu der die österreichische Präsidentin des Nationalrates, Barbara Prammer im März 2012 ins österreichische Parlament einlud, vertreten. Die Erstellung von Informationsmaterialien für Opfer von Gewalt in der Familie und die Betreuung der Website stellen ebenso einen wichtigen Teil der Tätigkeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit dar. Ausführliche Folder, die die wichtigsten Informationen zum Schutz vor Gewalt, rechtliche Grundlagen in Österreich und Kon (Zugriff am 5. Juni 2013). 34 Aktivitäten im Rahmen der VERNETZUNG und ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
35 taktadressen von Hilfseinrichtungen enthalten, stehen in 20 Sprachen sowie in Brailleschrift und in einer Version für Personen mit Hörproblemen zur Verfügung. 32 Zum internen professionellen Austausch sind in der Wiener Interventionsstelle acht Fachgruppen zu den Bereichen Sicherung der Unterstützung von Opfern, Vernetzung mit dem Gesundheitsbereich, Unterstützung von MigrantInnen, Kooperation mit Polizei und Justiz (Bereiche Strafrecht und Zivilrecht) und Täterarbeit zur Prävention von Gewalt eingerichtet. Zur Qualitätssicherung werden zusätzlich interne Fortbildungsreihen zu fachlich relevanten Themenbereichen durchgeführt. Im Oktober und November 2012 führten Mitarbeiterinnen der Wiener Interventionsstelle Austauschgespräche mit Delegationen aus Belgien und aus Rumänien und berichteten über Aufgaben und Tätigkeiten der Interventionsstelle sowie über das Projekt MARAC Wien. TeilnehmerInnen der rumänischen Delegationen waren MitarbeiterInnen der Exekutive, der Justiz, von NGOs sowie MedienvertreterInnen. Mit den BesucherInnen verschieder Einrichtungen aus Belgien, die im Bereich Gewalt in der Familie arbeiten, wurden insbesondere Erfahrungen und Möglichkeiten multi-institutioneller Kooperation diskutiert. Die Reise der internationalen Gäste nach Wien wurde als study visit vom europäischen Netzwerk WAVE (Women Against Violence Europe) organisiert und beinhaltete auch den Besuch verschiedenster Institutionen in Österreich, die zum Thema Gewalt gegen Frauen arbeiten. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter der Leitung von Bundesminister Rudolf Hundstorfer organisierte im Dezember 2012 einen Besuch der türkischen Frauenministerin Fatma Sahin und einer hochrangigen Regierungsdelegation, im Rahmen dessen auch die Wiener Interventionsstelle besucht wurde. Die türkischsprachigen Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle empfingen die Delegation und berichteten über die jahrzehntelangen Erfahrungen der Wiener Interventionsstelle in der Unterstützung von Opfern familiärer Gewalt und von den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich. Weitere Themen und Diskussionspunkte waren täterbezogene Interventionen und die Entwicklung der Statistik der Betretungsverbote. Die Ministerin bedankte sich herzlich für den konstruktiven Austausch. Team der Wiener Interventionsstelle Als Mitglied des europäischen Netzwerks WAVE (Women Against Violence Europe) nahm die Wiener Interventionsstelle auch 2012 an der alljährlichen WAVE Konferenz mit dem Titel: Stop violence against women: Whose voices? Whose needs? Whose decisions? teil, die im Oktober in London stattfand TeilnehmerInnen aus 38 Ländern tauschten sich über Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind sowie über erforderliche Unterstützungsmaßnahmen, aus. Um nur einige der zahlreichen Themen zu nennen, die bei der Konferenz diskutiert wurden: Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die Situation von Frauen ohne Aufenthaltspapiere (undokumentierte Migrantinnen), die Auswirkungen der Finanzkrise auf Unterstützungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen. Ein ausführlicher Bericht zur WAVE Konferenz findet sich auf der 2012 neu gestalteten WAVE Website: Türkische Delegation, Ministerin Fatma Sahin und Mitarbeiterinnen der Wiener Interventionsstelle 32 Die Folder können kostenlos bei der Wiener Interventionsstelle bestellt oder von der Webseite heruntergeladen werden: (Zugriff am 5. Juni 2013) 33 Seit 14 Jahren organisiert das Netzwerk WAVE (Women against Violence Europe) jährlich eine internationale Konferenz, bei der Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis, sowie Vertreterinnen internationaler Organisationen und zahlreicher Fraueneinrichtungen zum fachlichen diskurs zusammentreffen. 35
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37 09 Statistik der Wiener Interventionsstelle
38 09. Statistik der Wiener Interventionsstelle Inanspruchnahme der Wiener Interventionsstelle 2012 zugewiesene und betreute Opfer Anzahl Klientinnen übermittelt durch Meldungen der Polizei KlientInnen mit anderen Zuweisungen 396 Seit 2012 betreute Opfer KlientInnen, die in den früheren Jahren durch die Polizei zugewiesen wurden und 2012 noch oder wieder in Betreuung waren betreute Opfer Im Jahr 2012 wurden KlientInnen nach einer Meldung durch die Polizei von unseren Mitarbeiterinnen kontaktiert und beraten. Etwa 10 Prozent (396) der KlientInnen waren im Vorjahr SelbstmelderInnen, d.h. sie meldeten sich selbst bei der Interventionsstelle bzw. wurden über andere Einrichtungen an uns verwiesen. 9.2 Meldungen der Polizei an die Wiener Interventionsstelle Anzahl und Art der Polizeimeldungen Meldungen der Polizei Anzahl Meldungen 38a SPG Wegweisung/ Betretungsverbot (WW/BV) Meldungen Strafanzeige (ohne WW/BV) 404 Meldungen Streitschlichtung 51 Gesamt Insgesamt erhielt die Wiener Interventionsstelle Meldung der Polizei nach Interventionen bei Gewalt in der Familie, der Großteil davon entfiel auf die polizeilichen Wegweisungen/Betretungsverbote. Die hier angegebenen Strafanzeigen sind nur Anzeigen, die ohne ein gleichzeitiges WW/BV erfolgten, dabei handelt es sich v.a. um Anzeigen nach 107a beharrliche Verfolgung ( Stalking ). Zumeist erfolgen auch bei den Wegweisungen/Betretungsverboten Strafanzeige(n); diese sind hier nicht gesondert ausgewiesen (siehe dazu auch Kapitel ). 34 Alle weiteren Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2012, d.h. KlientInnen, die 2012 entweder erstmals oder wieder, in der Interventionsstelle beraten wurden. 38 Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012
39 9.2.2 Vergleich der polizeilichen Wegweisungen/ Betretungsverbote WW/BW Wie aus dem 10-Jahresvergleich ersichtlich wird, liegt die Anzahl der jährlich ausgesprochenen Wegweisungen/Betretungsverbote in Wien seit einigen Jahren bei über 3.100, 2012 erhielt die Wiener Interventionsstelle von der Polizei Meldungen über ein WW/BV Polizeiinterventionen nach Bezirken und Häufigkeit Polizeikommissariat (PK) bzw. Landeskriminalamt (LKA) WW/BV Strafanzeige ohne WW/BV Streitschlichtung Polizeimeldungen insgesamt EinwohnerInnen Anzahl 26 WW/BV pro EW PK Innere Stadt 1. Bez ,9 PK Brigittenau 2., 20. Bez ,1 PK Landstraße 3. Bez ,5 PK Margareten 4., 5., 6. Bez ,2 PK Josefstadt 7., 8., 9. Bez ,2 PK Favoriten 10. Bez ,9 PK Simmering 11. Bez ,4 PK Meidling 12., 13. Bez ,1 PK Fünfhaus 14., 15. Bez ,0 PK Ottakring 16., 17. Bez ,6 PK Döbling 18., 19. Bez ,6 PK Floridsdorf 21. Bez ,0 PK Donaustadt 22. Bez ,2 PK Liesing 23. Bez ,9 LKA-Außenstelle Nord LKA-Außenstelle West LKA-Außenstelle Ost Polizei anderes Bundesland Gesamt ,7 In dieser Tabelle sind die Polizeieiinterventionen bei Gewalt in der Familie nach Polizeibezirken aufgeschlüsselt (Zahlen der Interventionsstelle Wien); die Zahl der Wegweisungen/Betretungsverbote wird von uns auch jährlich in Relation zur EinwohnerInnenzahl berechnet. 35 Basierend auf Statistiken der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 39
40 Daraus wird ersichtlich, dass 2012 die meisten WW/BV im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl in den Polizeibezirken Ottakring, Favoriten und Simmering ausgesprochen wurden (siehe auch nachstehende Grafik). Die Zahl Betretungsverbote pro EinwohnerInnenzahl ist ein wichtiger Indikator, um die Implementierung des WW/BV beobachten und über die Jahre vergleichen zu können Anzahl der Wegweisungen/Betretungsverbote pro EinwohnerInnen nach Polizeibezirken 27, ,4 23,5 20,0 18,6 17,9 16,1 16,1 16,0 14,9 14,2 12,2 12,2 PK Ottakring 16., 17. Bez. PK Favoriten 10. Bez. PK Simmering 11. Bez. PK Landstraße 3. Bez. PK Fünfhaus 14., 15. Bez. PK Döbling 18., 19. Bez. PK Innere Stadt 1. Bez. PK Brigittenau 2., 20. Bez. PK Meidling 12., 13. Bez. PK Floridsdorf 21. Bez. PK Liesing 23. Bez. PK Josefstadt 7., 8., 9. Bez. PK Donaustadt 22. Bez. PK Margareten 4., 5., 6. Bez. Die Zahl der Wegweisungen/Betretungsverbote pro EinwohnerInnen liegt zwischen 12,2 27,6. Dies sind im Bezirksvergleich erhebliche Unterschiede und es wäre wichtig, den Ursachen für diese nachzugehen. Ziel ist jedenfalls, dass in allen Regionen derselbe Schutz vor Gewalt gewährleistet werden kann. Um herauszufinden, wie die Zahl der Wegweisungen/Betretungsverbote mit der Zahl der Polizeieinsätze insgesamt in Zusammenhang steht, bräuchte es Daten zu den Polizeieinsätzen bei Gewalt in der Familie insgesamt, einschließlich der sogenannten Streitschlichtungen; leider stehen hierzu im Moment keine Zahlen zur Verfügung. 40 Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012
41 9.2.5 WW/BVs nach Polizeibezirken Polizeikommissariat (PK) & LKA PK Innere Stadt 1. Bez PK Brigittenau 2., 20. Bez PK Landstraße 3. Bez PK Margareten 4., 5., 6. Bez PK Josefstadt 7., 8., 9. Bez PK Favoriten 10. Bez PK Simmering 11. Bez PK Meidling 12., 13. Bez PK Fünfhaus 14., 15. Bez PK Ottakring 16., 17. Bez PK Döbling 18., 19. Bez PK Floridsdorf 21. Bez PK Donaustadt 22. Bez PK Liesing 23. Bez LKA-Außenstelle Nord LKA-Außenstelle Süd LKA-Außenstelle West LKA-Außenstelle Mitte LKA-Außenstelle Ost BPD Wien Polizei anderes Bundesland Gesamt /Jahr In Tabelle 2.5. wird die Entwicklung der W/BV der vergangenen fünf Jahre nach den einzelnen Polizeibezirken ersichtlich Mehrfache Wegweisungen/Betretungsverbote Anzahl WW/BV Opfer Prozent Prozent ,0 % 78,0 % ,4 % 14,4 % ,4 % 4,4 % ,6 % ,8 % ,4 % 7 6 0,2 % 3,2 % 8 3 0,1 % ,1 % ,0 % Gesamt % Diese Tabelle bildet ab, ob und in wie vielen Fällen ein im Jahr 2012 verhängtes WW/BV zum ersten Mal verhängt wurde oder ob (und wie oft) es bereits zu wiederholten WW/BV kam. Bei der Mehrheit der 2012 ausgesprochenen WW/BV (78 Prozent oder Personen) war dies die erste polizeiliche Intervention nach 38a SPG. In rund 14,4 Prozent der Fälle wurde zum 2. Mal ein WW/BV verhängt, bei 133 KlientInnen wurde zum dritten Mal ein WW/BV verhängt; bei 98 Personen gab es vier oder mehr WW/ BV. Wiederholte WW/BV weisen auf eine erhöhte Gefährlichkeit hin und erfordern eine intensive Kooperation verschiedener Einrichtungen, die gemeinsam daran arbeiten, die Gewalt zu beenden (vgl. dazu auch Kapitel 03). 41
42 9.2.7 Erwähnung von Waffen in der Polizeimeldung 36 Waffen Anzahl Drohung mit Messer 192 Verletzung mit Messer 37 Drohung mit Schusswaffe 33 Drohung mit sonstiger Waffe 29 Verletzung mit Gegenstand 24 Drohung mit Hieb- und Stichwaffe 7 Verletzung mit sonstiger Waffe 5 Verletzung mit Dienstwaffe 1 Gesamt 328 Wie schon im Vorjahr wurde auch 2012 in rund 10 Prozent der WW / BV, die die Polizei der Wiener Interventionsstelle übermittelt wurden, eine Waffe erwähnt; dabei handelte es sich in 261 Fällen um Drohungen mit Waffen, in 67 Fällen um Verletzungen mit verschiedenen Arten von Waffen; d.h. in rund 2 Prozent der WW / BV wurde die gefährdete Person mit einer Waffe verletzt. 9.3 Opfer Die folgenden Tabellen und Ausführungen beziehen sich auf jene von Gewalt in der Familie und Stalking Betroffenen, die 2012 zugewiesen wurden bzw. sich von sich aus bei der Wiener Interventionsstelle gemeldet haben (vgl. Tabelle 1.1) Geschlecht der Opfer n = Männlich 13,1 % Geschlecht Anzahl Prozent Weiblich ,9 % Männlich ,1 % Gesamt % Weiblich 86,9 % Rund 86,9 Prozent der Opfer 2012 waren Frauen, 13,1 Prozent der Opfer Männer. Das bedeutet einen leichten Anstieg der männlichen Opfer im Vergleich zum Vorjahr (11,9 Prozent), wobei allerdings nach wie vor rund 90 Prozent der Gefährder männlich sind. Gewalt in der Familie bzw. im sozialen Nahraum bleibt nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Problem (siehe auch Tabelle ). 36 Hier enthalten ist die Erwähnung von Waffen in allen Polizeimeldungen, nicht nur in Betretungsverboten. 37 Die Zahl (n) ist in Folge unterschiedlich, da nicht zu allen Opfern alle Informationen vorliegen bzw. erhoben werden konnten. Fehlende Daten werden jeweils unter den Tabellen als unbekannt ausgewiesen (unbekannt = statistisch nicht erfasst). 42 Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012
43 9.3.2 Alter der Opfer n = Alter Anzahl Altersgruppen Anzahl Prozent ,8 % ,0 % ,9 % über über ,3 % Gesamt % Die Altersgruppe der 18 bis 40-jährigen macht 63 Prozent aller Opfer aus, die 2012 von der Wiener Interventionsstelle unterstützt wurden. Mit rund 27,9 Prozent bilden die 41 bis 60-jährigen die zweitgrößte Altersgruppe. Der Anteil der minderjährigen, direkt von Gewalt betroffenen Opfer, von denen die Wiener Interventionsstelle erfuhr und die von uns betreut wurden, beträgt wie im Vorjahr 4,8 Prozent. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist eine große Anzahl an minderjährigen Kindern und Jugendlichen von Gewalt in der Familie mitbetroffen. Unbekannt: Kinder im Haushalt (der gefährdeten Person) n = (Haushalte) Kinder im Haushalt Anzahl der Haushalte Anzahl mit-betroffener Kinder 1 Kind Kinder Kinder Kinder 64 5 Kinder 24 6 Kinder 7 7 Kinder 8 8 Kinder 1 Gesamt Haushalte mit Kindern Haushalte ohne Kinder Gesamt Haushalte Unbekannt:
44 9.3.4 Staatsangehörigkeit der Opfer n = Staatsangehörigkeit zusammengefasst Anzahl der Opfer Prozent Österreich ,3 % EU ,4 % ehem. Jugoslawien (ohne Slowenien) ,6 % Türkei 164 4,6 % Andere europäische Länder 77 2,2 % Asien 108 3,0 % Afrika 66 1,8 % Amerika (Süd-, Mittel-, Nordamerika) 25 0,7 % staatenlos 14 0,4 % Gesamt % Unbekannt: Gefährder Geschlecht der Gefährder n = Weiblich 9,6 % Geschlecht Anzahl Prozent Männlich ,4 % Weiblich 357 9,6 % Gesamt % Männlich 90,4 % Die Zahlen zu Geschlecht und Alter der Gefährder haben sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert; der größte Anteil der Gefährder (60,6 Prozent) ist in der Altersgruppe von 18 bis 40 Jahren zu finden. 44 Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012
45 9.4.2 Alter der Gefährder n = Alter Anzahl Altersgruppen Anzahl Prozent ,3 % ,6 % ,2 % über über ,9 % Gesamt % Unbekannt: Staatsangehörigkeit der Gefährder n = Staatsangehörigkeit zusammengefasst Anzahl der Gefährder Prozent Österreich ,7 % EU 322 9,5 % ehem. Jugoslawien (ohne Slowenien) ,7 % Türkei 220 6,5 % Andere europäische Länder 37 1,1 % Asien 124 3,6 % Afrika 119 3,5 % Amerika (Süd-, Mittel-, Nordamerika) 27 0,8 % Ozeanien 1 0,0 % staatenlos 23 0,7 % Gesamt % Unbekannt:
46 9.4.4 Beziehungsverhältnis des Gefährders zum Opfer n = Opfer weiblich Gefährder Anzahl Prozent Ehemann ,1 % Lebensgefährte ,3 % Ex-Freund 271 8,8 % Ex-Lebensgefährte 270 8,8 % Ex-Ehemann 166 5,4 % Sohn ,1 % Sonstiges Beziehungsverhältnis ,4 % Freund 117 3,8 % Vater ,4 % Fremder ,3 % Sonstige Familienangehörige ,2 % Bruder 29 0,9 % Stiefvater 5 0,2 % Gesamt Gefährder ,7 % Gefährderin Anzahl Prozent Sonstiges Beziehungsverhältnis 40 1,3 % Tochter 26 0,8 % Mutter 23 0,7 % Sonstige Familienangehörige 12 0,4 % Fremde 12 0,4 % Schwester 7 0,2 % Lebensgefährtin 5 0,2 % Ex-Lebensgefährtin 3 0,1 % Ex-Freundin 2 0,1 % Freundin 1 0,0 % Gesamt Gefährderinnen 131 4,3 % Gesamt GefährderInnen % Über 95 Prozent der Gefährder, die Gewalt gegen erwachsene Frauen ausüben, sind männlich. Dabei stellen Ex-Partner und Partner die größte Gruppe an Gefährdern dar. Opfer männlich Gefährder Anzahl Prozent Sonstiges Beziehungsverhältnis 82 19,4 % Sohn 47 11,1 % Vater 33 7,8 % Bruder 19 4,5 % Sonstige Familienangehörige 16 3,8 % Lebensgefährte 8 1,9 % Fremder 8 1,9 % Freund 5 1,2 % Stiefvater 3 0,7 % Ex-Lebensgefährte 2 0,5 % Ex-Freund 2 0,5 % Gesamt Gefährder ,3 % Gefährderin Anzahl Prozent Ehefrau 58 13,7 % Lebensgefährtin 44 10,4 % Ex-Freundin 23 5,5 % Ex-Lebensgefährtin 17 4,0 % Sonstige Familienangehörige 12 2,8 % Freundin 11 2,6 % Sonstiges Beziehungsverhältnis 10 2,4 % Ex-Ehefrau 7 1,7 % Fremde 6 1,4 % Tochter 4 0,9 % Mutter 3 0,7 % Stiefmutter 1 0,2 % Schwester 1 0,2 % Gesamt Gefährderinnen ,7 % Gesamt GefährderInnen % Bei den männlichen Opfern ist das Geschlecht der GefährderInnen relativ ausgewogen, etwas häufiger (53,3 Prozent) sind die Gefährder männlich. Einen relativ hohen Anteil hier (19,4 Prozent) bilden Beziehungsverhältnisse außerhalb der Familie ( sonstige Beziehungsverhältnisse ). 38 Die Variable n beinhaltet die der Interventionsstelle bekannten Beziehungsverhältnisse; aufgrund hoher Fallzahlen und beschränkter Ressourcen ist es nicht in allen Fällen möglich, diese Daten zu eruieren bzw. zu dokumentieren. 39 Unter der Kategorie Sohn bzw. Tochter sind auch Schwiegersöhne, und -töchter, Stief- und Pflegekinder zusammengefasst 40 Sonstige Beziehungsverhältnisse umfassen NachbarInnen, MitbewohnerInnen und andere, nicht in familiärer Beziehung zum Opfer stehende Bekannte 41 Unter Vater bzw. Mutter sind auch Schwiegerväter/ Schwiegermütter erfasst 42 Fremder meint, dass es keinerlei Beziehung zwischen Opfer und Gefährder gibt, d.h. der Gefährder ist dem Opfer fremd 43 Zu sonstigen Familienangehörigen zählen z.b.: Onkel/Tante,Großvater/ Großmutter, Enkelsohn/ Enkeltochter und andere Familienangehörige 46 Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012
47 Opfer Kinder und Jugendliche Gefährder Anzahl Prozent Vater 51 29,5 % Sonstiges Beziehungsverhältnis 21 12,1 % Ex-Freund 18 10,4 % Stiefvater 16 9,2 % Bruder 13 7,5 % Lebensgefährte 10 5,8 % Freund 7 4,0 % Sonstige Familienangehörige 6 3,5 % Ehemann 3 1,7 % Fremder 3 1,7 % Ex-Lebensgefährte 2 1,2 % Sohn 1 0,6 % Ex-Ehemann 1 0,6 % Gesamt Gefährder ,9 % Opfer Kinder und Jugendliche Gefährderin Anzahl Prozent Mutter 12 6,9 % Sonstige Familienangehörige 3 1,7 % Sonstiges Beziehungsverhältnis 3 1,7 % Schwester 1 0,6 % Lebensgefährtin 1 0,6 % Ex-Freundin 1 0,6 % Gesamt Gefährderinnen 21 12,1 % Gesamt GefährderInnen % Wie bereits in den Vorjahren, wird Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu einem relativ hohen Anteil durch den Vater oder Stiefvater verübt (beide: 38,7 Prozent); auch bei dieser Gruppe von Betroffenen geht die Gefahr überwiegend (87,9 Prozent) von männlichen Tätern aus dem nahem sozialen Umfeld aus. 47
48 9.5 Rechtliche Maßnahmen Einstweilige Verfügung (EV) Anträge Anzahl Anträge auf EV 990 davon mit Unterstützung durch Interventionsstelle 684 davon Antrag auf EV unmittelbar nach WW/BV 780 Die Interventionsstelle Wien hat im Jahr Anträge auf eine Einstweilige Verfügung dokumentiert. Dabei handelt es sich um Anträge nach 382 b, e oder g EO. 44 In 684 Fällen unterstützten die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle die KlientInnen bei der Antragstellung; 780 Mal wurde der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung nach einer Wegweisung/Betretungsverbot gestellt Wegweisungen/Betretungsverbote in Zusammenhang mit Strafanzeigen und andere Maßnahmen Strafanzeigen und Maßnahmen Anzahl Prozent Strafanzeige ,5 % Strafanzeige und Festnahme 104 3,3 % Strafanzeige und Unterbringung 13 0,4 % Unterbringung 2 0,1 % ohne weitere Maßnahme 311 9,8 % Gesamt % Strafanzeigen Anzahl Strafanzeigen Prozent ,2 % Von der Wiener Interventionsstelle erfasste Strafanzeigen nach Delikten Anzeige wegen Anzahl Prozent Körperverletzung ,8 % gefährliche Drohung ,0 % Beharrliche Verfolgung 107a 385 8,1 % Schwere Nötigung ,5 % Nötigung ,1 % fortgesetzte Gewaltausübung 107b 192 4,0 % Freiheitsentziehung ,0 % Schwere Körperverletzung 84/85/ ,4 % Vergewaltigung ,4 % Mordversuch 75/ ,3 % Mord ,1 % Sonstige Anzeigen 442 9,3 % Gesamt % Die Zahl der insgesamt von der Wiener Interventionsstelle erfassten Strafanzeigen in Zusammenhang mit Gewalt in der Familie und Stalking beträgt rund Davon betrifft ein hoher Anteil Anzeigen wegen Körperverletzung (43,8 Prozent). Im Vergleich zu den Vorjahren ist insbesondere auffallend, dass: die Zahl der von der Wiener Interventionsstelle erfassten Anzeigen wegen beharrlicher Verfolgung ( Stalking ) in den letzten beiden Jahren leicht zurückgegangen ist (von 450 bzw. 9,9 Prozent im Jahr 2010 auf 385 oder 8,1 Prozent im Jahr 2012); Anzeigen wegen 107b fortgesetzte Gewaltausübung stetig ansteigen (2010: 88 Anzeigen/1,9 Prozent der von der Interventionsstelle erfassten Anzeigen; 2011: 148/3 Prozent) und 2012 bei 192 Anzeigen (4 Prozent) lag. Hier wäre eine Auswertung nach dem weiteren Verlauf dieser Anzeigen (Einstellungen, Anklagen, Verurteilungen) interessant, um die Implementierung dieses Straftatbestandes (seit 1. Juni 2009) beurteilen zu können. 44 EO = Exekutionsordnung; 382 b betrifft den Schutz vor Gewalt in Wohnungen; 382 e betrifft den Schutz vor Gewalt durch Kontakt- und Aufenthaltsverbot; 382 g betrifft den Schutz vor Stalking. 48 Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012
49 9.6 Prozessbegleitung (PB) Geschlecht der Opfer Anzahl PB in Prozent Frauen ,4 % Männer 47 4,6 % Gesamt % 2012 wurden von den Mitarbeiterinnen der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie im Rahmen der Prozessbegleitung KlientInnen unterstützt, die Anzahl der Verfahren betrug Die Prozessbegleitung in Strafverfahren sowie in Zivilverfahren, die mit Gewalt in der Familie in Zusammenhang stehen, wird im Rahmen eines Fördervertrags durch das Bundesministerium für Justiz finanziert. 9.7 Wiener Anti-Gewalt-Training 45 Art der Zuweisungen zu TP Anzahl Prozent Strafgericht/ Staatsanwaltschaft % Eigeninitiative % AJF % Andere % Auf Wunsch der Partnerin 6 7 % Außergerichtlicher Tatausgleich 1 1 % Gesamt % Aus der der Tabelle oben ist ersichtlich, über welche Wege gewaltausübende Gefährder zum Anti-Gewalt- Training kommen, das von der Männerberatung Wien in Kooperation mit der Wiener Interventionsstelle durchgeführt wird. Während ein knappes Drittel der Männer sich auf Eigeninitiative für dieses Anti-Gewalt- Programm anmeldet, werden viele auch von anderen Einrichtungen, insbesondere Strafgerichten oder Staatsanwaltschaft, sowie dem Amt für Jugend und Familie an das Training zugewiesen. Status der zugewiesenen Personen Anzahl Prozent Training abgeschlossen % Im Trainingsprogramm (Clearing 46 oder Training) 35 39,3 % nach Clearing weiterverwiesen bzw. nicht aufgenommen 35 39,3 % Trainingsprogramm abgebrochen 3 3,4 % Gesamt % Insgesamt gab es 154 Erst- und Aufnahmegespräche für das Trainingsprogramm für Männer zur Beendigung von gewalttägigem Verhalten in Paarbeziehungen & Unterstützungsprogramm für Opfer. 89 Männer wurden in das Anti-Gewalt-Programm aufgenommen. Davon wurden 35 Männer im Rahmen der Clearingphase und/oder aufgrund von Ergebnissen der diagnostischen Erhebungen ausgeschlossen oder an andere Einrichtungen weiterverwiesen. 51 Männer befanden sich in verschiedenen Phasen des Trainingsprogramms, 16 Männer haben das Programm abgeschlossen; nur 3 Männer haben das Anti-Gewalt-Programm im Jahr 2012 abgebrochen. 45 Stand Das Clearing ist eine Abklärungsphase, in der festgestellt wird, ob eine Aufnahme ins Anti- Gewalt-Training sinnvoll ist. Bei mangelnder Einsicht, andauernder Gewalt oder wenn der Mann als sehr gefährlich eingeschätzt wird, erfolgt keine Aufnahme. 49
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51 10 Österreichweite Daten zu Gewalt in der Familie
52 10. Österreichweite Daten zu Gewalt in der Familie Zahlen im Überblick Im Jahr 2011 verhängte die Polizei österreichweit Wegweisungen/Betretungsverbote Opfer familiärer Gewalt wurden von den Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen in rund Beratungsgesprächen betreut % der unterstützten Klientinnen waren Frauen und Mädchen, 91 % der Gefährder waren männlich Kinder wurden ZeugInnen von der Gewalt in der Familie, sie waren indirekt davon mitbetroffen Anträge auf Einstweilige Verfügung wurden mit Unterstützung der Interventionsstelle/den Gewaltschutzzentren gestellt Personen wurden im Rahmen der Prozessbegleitung unterstützt 47 Statistik der Gewaltschutzzentren/Wiener Interventionsstelle 52 Österreichweite Daten 2012 zu Gewalt in der Familie
53 10.2 Polizeimeldungen ( 38 SPG) Gesamtösterreich Wie aus der Grafik zur Entwicklung der Wegweisungen/Betretungsverbote in Österreich ersichtlich, sind die Polizeiinterventionen 2012 wieder angestiegen und befinden sich auf dem hohen Niveau von österreichweit über Betretungsverboten. 48 Die Zahl der WW/BV für 2012 beruht auf den Zahlen, die die Gewaltschutzzentren/ Interventionsstelle Wien gesammelt haben. 53
54 10.3 Verhältnis WW/BV zu EinwohnerInnen nach Bundesland im Jahr Bundesland WW/BV EinwohnerInnen WW/BV auf EW Burgenland ,6 Tirol ,1 Oberösterreich ,5 Kärnten ,9 Steiermark ,5 Niederösterreich ,6 Salzburg ,3 Vorarlberg ,2 Wien ,7 Österreich gesamt ,5 18,7 5,6 6,1 6,5 6,9 7,5 7,6 8,3 9,2 Die Anzahl von WW/BV war 2012 mit 5,6 WW/BV pro EinwohnerInnen im Burgenland am niedrigsten und mit 18,7 in Wien am höchsten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der ausgesprochenen WW/BV in manchen Bundesländern leicht gesunken, in anderen leicht angestiegen; bundesweit gab es 2012 um 70 WW/ BV mehr als im Vorjahr. Burgenland Tirol Oberösterreich Kärnten Steiermark Niederösterreich Salzburg Vorarlberg Wien 49 Quelle: Statistik Austria, (Zugriff am 5. Juni 2013). 54 Österreichweite Daten 2012 zu Gewalt in der Familie
55 10.4 Verbesserung der Datenlage zu Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie Die transdisziplinäre Arbeitsgruppe Gender-Stat, die auf Initiative der Wiener Interventionsstelle seit 2011 an der Verbesserung der statistischen Datenlage zu Gewalt gegen Frauen und Gewalt in der Familie arbeitet, wurde 2012 fortgesetzt (vgl. Tätigkeitsberichte 2010; 2011). Eine Folge von mangelnden (administrativen) Daten ist, dass rechtliche und politische Maßnahmen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nicht ausreichend bewertet werden können. Auch für die Entwicklung neuer, effektiver Maßnahmen zur Prävention von Gewalt wäre eine kontinuierliche und systematische Datenerfassung wichtig. Auf die Bedeutung von verbesserten Daten wurde auch in den abschließenden Bemerkungen des UNO Frauenrechtskomitees CEDAW zum österreichischen Staatenbericht erneut hingewiesen (siehe dazu auch Kapitel 07). 55
56 Abkürzungen und Begriffserläuterungen BAG Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit BMI Bundesministerium für Inneres BKA Frauen Bundeskanzleramt Österreich / Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Opfer Gewalttaten in der Familie sind strafbare Handlungen mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Das bedeutet keineswegs, dass Opfer Gewalt passiv über sich ergehen lassen, im Gegenteil sie versuchen auf vielfältige Weise sich vor Gewalt zu schützen und mit der oft unerträglichen Situation zurechtzukommen. BMASK Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz BMJ Bundesministerium für Justiz CEDAW Comitee Commitee on the Eliminiation of Discrimination against Women / Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen der Vereinten Nationen CSW Commission on the Status of Women EV Einstweilige Verfügung Für den Schutz vor Gewalt in der Familie sind die EV nach 382b (Schutz vor Gewalt in Wohnungen), 382e (allgemeiner Schutz vor Gewalt) und 382 g (zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre) nach der Exekutionsordnung (EO) relevant. Gefährder Im Gewaltschutzgesetz wird der Ausdruck Gefährder für jene Person verwendet, von der Gefahr ausgeht bzw. die Gewalt ausgeübt hat. PK Polizeikommissariat SPG Sicherheitspolizeigesetz StGB Strafgesetzbuch WW / BV Wegweisung / Betretungsverbot Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie wurden im Sicherheitspolizeigesetz 38a die polizeiliche Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen eingeführt. Dieses ermächtigt die Polizei, einen Menschen, von dem Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, und deren unmittelbarer Umgebung wegzuweisen. Damit werden die Betroffenen vor weiterer Gewalt geschützt; die Rückkehr in die Wohnung oder in die Umgebung der Wohnung wird dem Gefährder mit einem WW/BV für einen Zeitraum von vierzehn Tagen verboten. Wenn weiterer Schutz benötigt wird, kann durch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung das Betretungsverbot auf vier Wochen verlängert werden. Eine Wegweisung erfolgt immer in Kombination mit einem Betretungsverbot. Interventionsstelle und Gewaltschutzzentren Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie wurde als Begleitmaßnahme in jedem Bundesland eine Interventionsstelle eingerichtet, die Opfer von Gewalt nach einer polizeilichen Wegweisung unterstützt. Die Interventionsstellen einiger Bundesländer haben sich mittlerweile in Gewaltschutzzentren umbenannt. 56 Abkürzungen und Begriffserläuterungen
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