Wiener Bündnis gegen Gewalt in der Familie. Bericht über die Pilotphase des Projektes MARAC Wien

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1 MARAC Wien Multi-institutionelles Bündnis zur Prävention von Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie Wiener Bündnis gegen Gewalt in der Familie. Bericht über die Pilotphase des Projektes MARAC Wien Jänner bis Oktober 2011 erstellt von Mag.a Maja Sticker, Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie November 2011

2 Inhalt Einleitung... 3 Multi-Institutionelle Zusammenarbeit zur Prävention von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern (MARAC)... 3 Wie funktioniert MARAC?... 4 Der bisherige Prozess der Implementierung von MARAC in Wien... 6 MARAC Wien Struktur... 7 MARAC Koordination... 7 Die MARAC Wien Steuerungsgruppe... 8 MARAC Wien: Vernetzung auf struktureller Ebene... 9 MARAC Wien: fallbezogene Vernetzung Einschätzung der Gefährlichkeit Erste Erfahrungen aus der fallbezogenen Arbeit der MARAC Teams Multi-Institutioneller Maßnahmenplan zum verstärkten Schutz der Opfer Bisherige Ergebnisse und Rückmeldungen der Opfer Rückmeldungen der Klientinnen Zusammenfassung Anhang Zuweisungsblatt für MARAC Wien einschließlich Gefährlichkeitsfaktoren Weitere Grafiken und Tabellen zu MARAC Wien Beteiligte Institutionen und Organisationen pro MARAC Team Literaturverzeichnis

3 Einleitung Österreich hat mit den vor 15 Jahren eingeführten und laufend verbesserten Gewaltschutzgesetzen und deren Umsetzung wichtige Schritte zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt gesetzt und ist damit auch international zum Vorbild geworden. Im Bereich der Prävention schwerer und wiederholter Gewalt gibt es jedoch auch in Österreich noch Lücken, die dringend geschlossen werden müssen. Polizeiliche Wegweisungen und zivilrechtliche Schutzverfügungen reichen zum Schutz der Opfer nicht aus, wenn es sich um besonders gefährliche Täter handelt, die wiederholte Straftaten setzen und/oder die Opfer mit dem Umbringen bedrohen. Auch in internationalen Übereinkommen, wie der im Mai 2011 in Istanbul unterzeichneten Konvention des Europarates zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, wird die Wichtigkeit des effektiven Schutzes von Opfern betont. Dort heißt es in Artikel 51, Absatz 1 unter der Überschrift Risikoeinschätzung und Risikomanagement : Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that an assessment of the lethality risk, the seriousness of the situation and the risk of repeated violence is carried out by all relevant authorities in order to manage the risk and if necessary to provide coordinated safety and support. (Europarat 2011) Um den Schutz besonders gefährdeter Opfer zu verbessern, wurde daher in Wien 2011 mit einem Modell- Projekt von multi-institutionellen Fallkonferenzen, genannt MARAC, begonnen. Multi-Institutionelle Zusammenarbeit zur Prävention von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern (MARAC) MARAC steht für Multi-Agency Risk Assessment Conference (Multi-Institutionelle Konferenz zur Risikoeinschätzung und Sicherheitsplanung zur Prävention von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern) und ist eine Methode, die 2003 von der Polizei und der Women s Safety Unit in Cardiff/Wales in Großbritannien entwickelt wurde. Die Methode MARAC besteht darin, dass Institutionen, die in einem Fall mit der Prävention von Gewalt in der Familie befasst sind (Polizei, Justizeinrichtungen, Frauenhilfseinrichtungen, Jugendwohlfahrt, Kinderschutzeinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheitsbereich, in der Suchthilfe, Bewährungshilfe u.a. ) in regelmäßigen Abständen multi-institutionelle Fallkonferenzen durchführen, um gemeinsam effektive Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Opfer zu entwickeln und durchzuführen. Die mit dem Problem befassten Einrichtungen schließen sich dabei zu einem Bündnis zur Gewaltprävention zusammen. Hoch gefährdete Opfer sind Frauen und ihre Kinder, die gefährdet sind, durch den Partner/Ex- Partner (bzw. Vater/Stiefvater) eine oder mehrere der folgenden Formen von Gewalt zu erleiden (vgl. WAVE 2011): Mord oder Mordversuch Gewalt mit Waffen und gefährlichen Objekten Gewalt mit schweren Verletzungen, die medizinische Soforthilfe erfordern Vergewaltigung und andere Formen der schweren sexuellen Gewalt und des sexuellen Missbrauchs 3

4 Freiheitsentziehung über längere Zeit, Sklaverei folterähnliche Gewalt Wiederholte Gewaltausübung mit Verletzungen Morddrohungen Schwere und andauernde Nötigungen Massive Formen von Stalking über längere Zeit Kinder: wiederholtes Miterleben von Gewalt Wie gesagt gibt es auch in Österreich noch Lücken im Schutz besonders gefährdeter Opfer, da die Wegweisung hier oft nicht greift mehrere schwere Gewalttaten, Mordversuche und Morde wurden trotz bestehender Wegweisungen oder Einstweiliger Verfügungen verübt (siehe auch Entscheidungen des UN Frauenrechtskomitees, Vereinte Nationen 2007). Dies zeigt, dass es Gewaltsituationen und Tätertypen gibt, bei denen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Opfer notwendig sind. Auf der Suche nach Modellen zum Schutz besonders gefährdeter Opfer stießen ExpertInnen auf das britische Modell der MARACs. Evaluationsforschungen zur Durchführung der MARACs in Großbritannien haben ergeben, dass diese Methode zu einer Verringerung der Wiederholung von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern führte (Robinson 2004; Robinson und Tregidga 2005). Das Modell wurde auf ganz England und Wales ausgeweitet und es arbeiten derzeit ca. 240 MARACs zum Schutz besonders gefährdeter Opfer in dieser Region. Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung 2007, die von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie gemeinsam mit der Wiener Polizei und der Sicherheitsakademie des BMI durchgeführt wurde, sowie im Rahmen des EU DAPHNE Projektes PROTECT 1 konnten genaue Informationen über die Methode und die Erfahrungen in Großbritannien eingeholt werden. Nach zahlreichen Vorgesprächen mit der Wiener Polizei und weiteren Einrichtungen, die mit dem Problem Gewalt in der Familie befasst sind, wurde in Wien ein Bündnis gegen Gewalt eingerichtet und beschlossen, das Projekt MARAC zum Schutz besonders gefährdeter Opfer in Wien 2011 als Modellprojekt durchzuführen. Wie funktioniert MARAC? Die Idee von MARAC beruht auf der regelmäßigen Besprechung von Fällen schwerer Gewalt. Jede Einrichtung, die an MARAC teilnimmt, ist bei diesen Sitzungen durch ein fixes MARAC Mitglied vertreten und kann Fälle, die sie als besonders gefährdet einschätzt, in eine MARAC Sitzung einbringen, um diese dort zu besprechen. Rechtzeitig vor den Sitzungen wird an alle MARAC Mitglieder eine Fallliste ausgeschickt, damit alle beteiligten Organisationen wissen, welche Fälle in der nächsten Sitzung behandelt werden. Die MARAC VertreterInnen bereiten sich auf die Sitzung vor, indem sie sich intern über die Fälle informieren und alle Informationen, die für die Gefährdung und Sicherheit eines Opfers relevant sind, sammeln. Diese Informationen werden bei der MARAC Sitzung ausgetauscht dabei verpflichten sich alle Beteiligten zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Im Anschluss daran wird in der MARAC Sitzung ein koordinierter Sicherheitsplan zur Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit der einzelnen Opfer erarbeitet und schriftlich festgehalten. Jede teilnehmende Organisation nennt dabei 1 Projektwebsite: 4

5 Maßnahmen, die sie zur Verbesserung der Sicherheit und der Unterstützung des Opfers unternehmen wird. Der Sicherheitsplan wird in Form eines Protokolls an alle Beteiligten ausgesendet. Bei der nächsten MARAC Sitzung wird in Form eines kurzen Follow-ups auf die Durchführung der Maßnahmen und deren Wirkung Bezug genommen (vgl. MARAC Handbuch von CAADA 2010). 5

6 Der bisherige Prozess der Implementierung von MARAC in Wien Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie übernahm die Koordinierungsfunktion um das Modellprojekt MARAC Wien aufzubauen. Es wurden über sieben Informationsveranstaltungen durchgeführt, um Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen über das Projekt und dessen Ziele zu informieren und sie zur Kooperation einzuladen. Auf diese Weise konnten rund 20 BündnispartnerInnen aus den Bereichen Fraueneinrichtungen, Opferschutz, Gesundheitseinrichtungen, Justiz, Kinderschutzeinrichtungen, Migrantinneneinrichtungen, Polizei, Suchthilfeeinrichtungen und Täterarbeit gewonnen werden. Ziel war es, ein möglichst breites Spektrum an Einrichtungen zur Teilnahme einzuladen. Schließlich wurden nach Konsultation mit der Polizei zwei MARAC Teams eingerichtet, eines für den Polizeibezirk 10 und eines für den Polizeibezirk 16/17, die jeweils einmal monatlich zu einer MARAC Sitzung zusammentreffen sollten. Die Interventionsstelle Wien entwarf eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit, die das konkrete Vorgehen und die gemeinsame Verantwortung der am MARAC Prozess beteiligten Einrichtungen sowie die Bestimmungen zum Informationsaustausch festlegt. Für die Polizei erwies sich die Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen aber als schwierig, da für den Informationsaustausch die rechtliche Basis fehle. Daher wurde beim 1. Treffen der Steuerungsgruppe (siehe unten) beschlossen, ein Verfahren zu entwickeln dass eine Zusammenarbeit ermöglicht und parallel Gespräche mit Ministerien und maßgeblichen Stellen zu führen, um für die Zukunft eine Grundlage für die erweiterte Zusammenarbeit zu schaffen. Es wurde vereinbart, dass die MARAC Sitzungen zweigeteilt werden: Im ersten Teil ist das Ziel, dass Einrichtungen, die in einem konkreten Fall mit der Prävention von Gewalt befasst sind, personenbezogen Informationen über Gefährlichkeitsfaktoren austauschen um konkrete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Im zweiten Teil kommen Einrichtungen zusammen, um in Zusammenarbeit durch fachlichen Austausch den Opferschutz und die Prävention von häuslicher Gewalt auf struktureller Ebene zu verbessern, ohne jedoch personenbezogene Daten auszutauschen. 6

7 MARAC Wien Struktur fallbezogene Vernetzung TEAM 10 MARAC WIEN TEAM 16 / 17 strukturelle Vernetzung Die für die Anfangsphase entwickelte Struktur von MARAC Wien von personenbezogener Vernetzung einerseits und struktureller Vernetzung andererseits ist in der Grafik abgebildet. Wichtige Elemente des Projektes sind zudem die MARAC Steuerungsgruppe, in der das Projekt diskutiert und weiterentwickelt wird, sowie die Koordinierungsarbeit. MARAC Koordination Die Koordination des MARAC Prozesses wird von der Wiener Interventionsstelle durchgeführt, die somit neben der Rolle als MARAC Mitglied (Erhebung und Einbringung von Fällen usw.) alle organisatorischen und koordinierenden Tätigkeiten innehat, die bei einem multi-institutionellen Projekt umfangreich und vielfältig sind. Zur tagtäglichen Arbeit der MARAC Koordination zählt die Kommunikation mit den MARAC VertreterInnen: alle Fälle, die von einer Einrichtung in eine MARAC Sitzung eingebracht werden, werden von der Interventionsstelle gesammelt; an die beiden MARAC Teams wird vor jeder Sitzung jeweils eine Fallliste der zu besprechenden Fälle an die MARAC VertreterInnen ausgeschickt. Als Opferschutzeinrichtung ist die Interventionsstelle zumeist auch für die Information und das Einholen der Zustimmung des Opfers zuständig. Diese zentrale Aufgabe wird von der jeweiligen Beraterin erledigt. Weitere Aufgaben der MARAC Koordination sind das Erstellen einer Tagesordnung für die MARAC Sitzungen und das Erstellen und Versenden der Sitzungsprotokolle. Um zu gewährleisten, dass die in einer MARAC beschlossenen Maßnahmen kommuniziert und auch durchgeführt werden, werden alle beschlossenen Maßnahmen in die interne Datenbank eingetragen. Parallel dazu führt die Wiener 7

8 Interventionsstelle auch eine laufende detaillierte Dokumentation der besprochenen Fälle (Daten zu Opfern, Gefährlichkeitsfaktoren, beschlossenen Maßnahmen, usw.). Dies ist für die Evaluation und Überprüfung der Wirksamkeit von MARACs grundlegend. Zu den Aufgaben der koordinierenden Einrichtung zählt auch die Organisation und Durchführung der Steuerungsgruppentreffen. Die MARAC Wien Steuerungsgruppe Aufgabe der Steuerungsgruppe ist die Planung, Steuerung, Reflexion und Weiterentwicklung des Projektes MARAC Wien sowie die Diskussion von und Entscheidung über wichtige Themen. Die Steuerungsgruppe trifft sich mehrmals jährlich bzw. nach Bedarf. Die MARAC Steuerungsgruppe traf sich im Zeitraum zwischen April und Oktober 2011 zweimal: vor dem Start der eigentlichen MARAC Sitzungen, Mitte April, sowie Anfang Juli. In der Steuerungsgruppe sind sowohl VertreterInnen der an den MARAC Sitzungen teilnehmenden Einrichtungen und Institutionen, als auch VertreterInnen der Justiz (Staatsanwaltschaft, Bezirksgerichte) vertreten. 2 Beim ersten Treffen der MARAC Steuerungsgruppe wurden die Entwürfe für die MARAC Vereinbarungen (Vereinbarung zum Informationsaustausch und Vereinbarungen zur Zusammenarbeit) besprochen. Diese Vereinbarungen wurden von der Interventionsstelle Wien entworfen, und betreffen Ziele und Art der Zusammenarbeit sowie die Vorgehensweise in Bezug auf den für den Schutz hochgefährdeter Opfer erforderlichen Informations- und Datenaustausch. Alle Einrichtungen wurden ersucht, auf Basis der Vereinbarung abzuklären, ob ihre Einrichtung an multi-institutionellen Fallkonferenzen zur Prävention schwerer Gewalt teilnehmen könne. Die Rückmeldungen für eine Teilnahme waren von fast allen Einrichtungen positiv. Allerdings kamen beim 1. Treffen der Steuerungsgruppe unterschiedliche Positionen bzw. Handlungsmöglichkeiten zum Ausdruck: VertreterInnen von sozialen Einrichtungen und Kinderschutz (Amt für Jugend und Familie) äußerten, dass der Schutz von Leben und körperlicher Integrität klar vor dem Schutz von Daten steht. Das Datenschutzgesetz (DSG, 8, Zi3 und 9, Zi 8) besagt, dass die Verwendung von Daten zulässig ist wenn es um die Wahrung lebenswichtiger Interessen geht, wovon bei MARAC auszugehen ist, da es sich um hoch gefährdete Opfer handelt. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass die Besprechung einer konkreten Situation in der MARAC Sitzung in der Regel mit Zustimmung des Opfers erfolgt. Auch werden nur jene Daten ausgetauscht, die die Risikofaktoren und den Schutz des Opfers betreffen. Diese Frage des Informations- und Datenaustausches stellt sich aus Sicht der Rechtsabteilung der Bundespolizeidirektion Wien anders dar: aufgrund der derzeitigen rechtlichen Lage ist es der Polizei nur möglich, personenbezogene Daten mit den im Gewaltschutzgesetz genannten Einrichtungen (Amt für Jugend und Familie, Interventionsstellen, Staatsanwaltschaft und Bezirksgerichte) auszutauschen. Infolge dieser Rahmenbedingungen in Bezug auf den Informations- und Datenaustausch wurde in der Steuerungsgruppe beschlossen, die MARAC Teams zweizuteilen: in einen Teil der 2 An den bisherigen zwei Treffen der MARAC Wien Steuerungsgruppe haben folgende Einrichtungen und ExpertInnen teilgenommen: Bundespolizeidirektion Wien; Interventionsstelle Wien; Amt für Jugend und Familie; StA Wien; BG Innere Stadt; Miteinander Lernen; Wiener Frauenhäuser; Kinderschutzzentrum; Peregrina; Dialog; Neustart; Frauennotruf Wien; Krankenanstaltenverbund; Med. Universität Wien/ Gerichtsmedizin 8

9 personenbezogenen Vernetzung, an der nur an einem Fall aktiv beteiligte Einrichtungen, insbesondere die Polizei, das Jugendamt und die Interventionsstelle Wien, teilnehmen, und in einen Teil der strukturellen Vernetzung. Beim zweiten Treffen der Steuerungsgruppe im Juli wurden die ersten MARACs reflektiert, Erfahrungen aus Sicht der einzelnen Einrichtungen sowie Problemfelder besprochen. Die Vertreterin der Wiener Interventionsstelle Wien, die an den meisten MARAC Sitzungen teilgenommen hat, berichtete von ersten positiven Feedbacks von den Klientinnen, die sich durch das Engagement der Einrichtungen und die gesetzten Maßnahmen infolge einer MARAC unterstützt fühlten. Der Vertreter der Polizei berichtete von positiven Erfahrungen mit MARAC seitens der Polizei, aber auch von Spannungen. So hatten MARAC VertreterInnen zum Teil das Gefühl, dass die Partnereinrichtungen falsche bzw. überhöhte Erwartungen an die Möglichkeiten der Polizei hätten. Hierzu bemerkten andere Einrichtungen, dass der multi-institutionelle Austausch über die Tätigkeiten und Möglichkeiten der Polizei helfe, solche falschen Erwartungen bzw. Vorstellungen zu überwinden. Das Kennenlernen der Einrichtungen fördert das gegenseitige Verständnis und Vertrauen; allerdings braucht dieser Vertrauensaufbau zwischen den Institutionen Zeit. Thematisiert wurden auch die anonymen Fallbesprechungen, die es teilweise in den MARAC Vernetzungssitzungen gegeben hatte. Die Polizei vertritt die Meinung, auch dann Anzeige erstatten zu müssen, wenn sie in anonymisierter Form von Straftaten erfahren. Für Vertreterinnen von Hilfseinrichtungen ist dieser Umstand problematisch; es erfordere ein gewisses Vertrauen dahingehend, dass man nicht nach einer MARAC Sitzung von der Polizei als Zeugin/ Zeuge geladen werde. MitarbeiterInnen von Opferschutzeinrichtungen sind in jedem Fall an die Verschwiegenheitspflicht gebunden und können daher nicht zu einer Aussage gezwungen werden. Als wichtig wurden die MARAC Besprechungen für jene Fälle genannt, in denen die einzelnen Behörden und Einrichtungen nicht mehr weiter wissen ; hier können die in einer MARAC vertretenen Einrichtungen ihr Fachwissen einbringen und weiterhelfen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Projekt MARAC von vielen der PartnerInnen als bereichernd im Sinne des Vertrauensaufbaues, der Vernetzung und des Wissensaustausches erachtet wird. Weitere Effekte des regelmäßigen Kontaktes und der Zusammenarbeit aller MARAC PartnerInnen sind, dass sich dadurch auch die alltägliche Zusammenarbeit verbessert und andere Kooperationsprojekte gefördert werden können. In der Steuerungsgruppe wurde aber auch der Wunsch vieler BündnispartnerInnen deutlich, dass das Projekt MARAC Wien nach der Pilotphase weiterentwickelt wird, um die Vielfalt an teilnehmenden Einrichtungen und ihr Know-How für die Unterstützung von wiederholter und schwerer Gewalt betroffener Opfer nützen zu können. Auf verschiedene Zielgruppen bzw. Problematiken spezialisierte Einrichtungen könnten hier wichtige Informationen und Fachwissen einbringen. MARAC Wien: Vernetzung auf struktureller Ebene Aufgrund der dargestellten Zweiteilung von MARAC wurde bisher, jeweils nach der personenbezogenen MARAC Sitzung eine Vernetzung in einem erweiterten Kreis aus Einrichtungen abgehalten. 9

10 Insgesamt nahmen 14 Einrichtungen und Institutionen bei den zwei MARAC Teams teil um sich über die Prävention von schwerer Gewalt und hoch gefährdete Opfer zu beraten. Das waren z.b. Fraueneinrichtungen zum Schutz vor Gewalt, Kinderschutzeinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Bewährungshilfe und Suchthilfe (siehe auch Grafik im Anhang). 3 In beiden MARAC Wien Teams (10 und 16/17) war der fachliche Austausch ein zentraler Punkt der Sitzungen. Hierbei wurden z.b. Instrumente der Gefährlichkeitseinschätzung präsentiert und diskutiert oder Tätigkeiten und Arbeitsbereiche der verschiedenen teilnehmenden Einrichtungen (Frauenhäuser, Kinderschutzzentrum, Boje, Neustart, Orient Express) vorgestellt. Es wurde über die Bedingungen für gerichtliche Auflagen wie Bewährungshilfe oder Anti-Gewalt Training informiert und über Probleme in Zusammenhang mit der Antragstellung von Einstweiligen Verfügungen gesprochen. Auch Instrumente wie die präventive Rechtsaufklärung der Polizei wurden erläutert. Auf diese Weise konnten in den erweiterten MARAC Teams wichtige sachliche Informationen und konkrete Anliegen für die Kooperation zwischen den Einrichtungen vermittelt werden. In den erweiterten MARAC Teams wurden auch mehrere anonyme Fallbesprechungen durchgeführt: im MARAC Team 10 wurden vier anonymisierte Beispiele besprochen, im MARAC Team 16/17 zwei. Die dabei auftauchende Problematik und Frage der Anzeigepflicht durch die Polizei wurde bereits erörtert. Auch wurde der Stand des MARAC Projekts laufend besprochen: Erfahrungen aus den fallbezogenen Sitzungen und den Treffen der Steuerungsgruppe wurden berichtet. Die Zweiteilung der MARAC Sitzungen wird als auf Dauer nicht zielführend gesehen und es wurde wiederholt großes Interesse an der Teilnahme an den personenbezogenen Fallbesprechungen bekundet. Das lässt darauf schließen, dass das Projekt MARAC von den beteiligten KooperationspartnerInnen als wichtig und sinnvoll erachtet wird. Auch die Vernetzung auf struktureller Ebene wird als wichtig und wertvoll gesehen, doch könnte diese weniger häufig erfolgen, also nicht monatlich. MARAC Wien: fallbezogene Vernetzung In den beiden MARAC Teams (10 und 16/ 17) wurde in den Monaten Mai bis Oktober monatlich je eine MARAC Sitzung zur fallbezogenen Vernetzung durchgeführt (mit Ausnahme des Urlaubsmonats August). Am fallbezogenen Teil der MARAC Teams beteiligte Einrichtungen sind VertreterInnen der Polizei (PK und SPK für die jeweilige Bezirke sowie LKA Abtlg. 04, Opferschutz), die örtlich zuständigen VertreterInnen des Amtes für Jugend und Familie sowie die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. In den jeweils fünf MARAC Sitzungen konnten insgesamt für 26 Opfer Maßnahmen zum verbesserten Schutz gesetzt werden. Die Situation zweier hochgefährdeter Frauen wurde je zweimal in MARAC Sitzungen besprochen, daher beträgt die Gesamtzahl der in MARAC Sitzungen besprochenen Fälle insgesamt 28 (16 Fälle in Team 10, 12 in Team 16/17). 3 Für das MARAC Team 10 waren es: Frauennotruf Stadt Wien, Wiener Frauenhäuser, Kinderschutzzentrum, Meduni Wien- Gerichtsmedizin, Opferschutzgruppe Donauspital, Männerberatung, Verein Neustart, Verein Dialog. Für das MARAC Team 16/17 waren es: Frauennotruf Stadt Wien, Kinderschutzzentrum Neustart, Orient Express, Wiener Frauenhäuser, Die Boje, Opferschutzgruppe Wilhelminenspital. 10

11 Einschätzung der Gefährlichkeit Um auswählen zu können, in welchen Fällen es sich um eine Hochrisikosituation handelt, in der das/die Opfer besonderen Schutz benötigen, wurden folgende Kriterien zur Gefährlichkeitseinschätzung entwickelt: die professionelle Einschätzung der Einrichtung ergibt eine besondere Gefahrenlage das Danger Assessment Instrument (DA) 4 oder ein anderes Instrument ergibt akute oder extreme Gefährdung. Eskalation: Zwei oder mehr Polizeieinsätze in den letzten 12 Monaten Wiederholte Übertretung des aktuellen oder letzten Betretungsverbots (BV) wiederholter Verstoß gegen aktuelle oder letzte Einstweilige Verfügung (EV) wiederholte Drohungen mit dem Umbringen (2x oder mehr) Offenes Strafverfahren wegen Gewalt und neuerlicher Gewaltvorfall Offene Strafe wegen Gewalt und neuerlicher Gewaltvorfall Schwere körperliche Gewalt (mit Verletzungen die akute ärztliche Behandlung erfordern), schwere sexuelle Gewalt (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern), Mordversuch schweres Stalking Wiederholter MARAC- Fall (neuerlicher Gewaltvorfall 5 innerhalb der letzten 12 Monate nach der letzten MARAC-Zuweisung) Eine wichtige Methode der Einschätzung der Gefährlichkeit ist es auch, die Betroffenen zu ihrer eigenen Gefährdung zu befragen. 6 Die Interventionsstelle Wien hat zur Identifikation der Gefährlichkeit ein sog. Zuweisungsblatt (siehe Anhang) entworfen, in dem auch die oben genannten Kriterien genannt sind. Trifft zumindest eines dieser Kriterien zu, kann von jeder beteiligten Einrichtung die Zuweisung eines Falles zu einer MARAC-Sitzung erfolgen. Jede Einrichtung, die Mitglied im MARAC Bündnis ist, kann Fälle hoch gefährdeter Opfer in eine MARAC Sitzung einbringen. Identifiziert eine MARAC Einrichtung ein erhöhtes Risiko für eine bestimmte Person, wird diese von der zuständigen Opferschutzeinrichtung (zumeist war dies bisher die Wiener Interventionsstelle) über die MARAC informiert und gefragt, ob sie damit einverstanden ist, dass ihre Situation mit dem Ziel einer Verstärkung der präventiven Maßnahmen besprochen wird. Gibt der/die KlientIn ihre Zustimmung, wird der Fall in die nächste MARAC Sitzung eingebracht. Davon unberührt bleibt natürlich, dass jede Einrichtung entsprechend ihrer Aufgaben und Kompetenzen Interventionen zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer setzt. 4 Die Interventionsstelle Wien wendet dieses Instrument, das in den USA von Jaqueline Campbell entwickelt wurde, systematisch an, um mit den Opfern gemeinsam eine Einschätzung ihrer Gefährdung durchzuführen; daraufhin erfolgt eine Sicherheitsplanung mit den Betroffenen. Das Danger Assessment Instrument ist eines der ältesten Instrumente, es besteht aus 20 Fragen und einem Kalender; es wurde mehrmals wissenschaftlich evaluiert und angepasst (siehe Für einen Überblick über bestehende Instrumente der Gefährlichkeitseinschätzung siehe auch die Website des Projektes PROTECT: WICHTIG ist zu beachten, dass kein Instrument Voraussagen machen kann, es sind immer nur Einschätzungen; die fachliche Einschätzung der ExpertInnen kann also nicht durch das Instrument ersetzt, werden, aber diese sinnvoll ergänzen, um subjektive Fehleinschätzungen zu vermeiden. Die Einschätzung muss wiederholt werden, da sich die Risikolage ändern kann. 5 Unter neuerlicher Gewaltvorfall wird hier ein Vorfall verstanden der, wenn angezeigt, eine strafbare Handlung darstellen würde; bei einem wiederholten Fall muss für die Zuweisung zum MARAC nicht wieder eine besondere Gefährlichkeit gegeben sein. 6 Wie Heckert und Gondolf gezeigt haben, gibt es eine hohe Übereinstimmung zwischen der Einschätzung von Frauen, ob es wieder zu Gewalt durch den Gefährder kommen wird, und der tatsächlichen Wiederholung von Gewalt. Das heißt, dass die Betroffenen die Gefahr weiterer Gewaltanwendung meist realistisch einschätzen können (mit Ausnahme von Mord) (Herckert und Gondolf 2004). 11

12 MARACs ersetzen diese nicht, sondern ergänzen sie durch koordinierte Maßnahmen. Rechtzeitig vor den Sitzungen wird an alle MARAC Mitglieder ausgeschrieben, welche Fälle in der nächsten Sitzung behandelt werden. Die MARAC VertreterInnen bereiten sich auf die Sitzung vor, indem sie intern Informationen, die für die Gefährdung und Sicherheit eines Opfers relevant sind, sammeln. In den monatlichen Sitzungen werden in einem ersten Schritt die Risikofaktoren und die für die Sicherheit relevanten Informationen mündlich ausgetauscht, wobei sich alle MARAC VertreterInnen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichten. Es werden wie gesagt auch nur die für den Schutz unmittelbar relevanten Informationen ausgetauscht; dies dient, wie das Einverständnis der Opfer und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten, dem Datenschutz. Im zweiten Schritt wird ein koordinierter Sicherheitsplan zur Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit der einzelnen Opfer (multi-institutioneller Sicherheitsplan) erarbeitet und schriftlich festgehalten. Jede teilnehmende Organisation nennt dabei zusätzliche Maßnahmen (zusätzlich zu den ohnehin getroffenen Maßnahmen), die sie zur Verbesserung der Sicherheit und der Unterstützung des Opfers unternehmen wird. Nach der Sitzung informiert die Betreuerin die Klientin über die Ergebnisse. Der Sicherheitsplan wird an alle Beteiligten ausgesendet. Bei einer der nachfolgenden MARAC Sitzung gibt es ein kurzes Follow-up zur Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. 12

13 Erste Erfahrungen aus der fallbezogenen Arbeit der MARAC Teams Wie erwähnt, konnten in der ersten Modellphase insgesamt für 26 Opfer Maßnahmen zum verbesserten Schutz gesetzt werden. Die Situation von zwei hochgefährdeten Frauen wurde in zwei MARAC Sitzungen besprochen, daher beträgt die Gesamtzahl der in MARACs besprochenen Fälle insgesamt 28. Davon wurden 21 von der Wiener Interventionsstelle eingebracht, sieben von der Polizei und einer vom Jugendamt (vgl. Diagramm). In allen Fällen, die besprochen wurden, wurden die Opfer von der Interventionsstelle über MARAC informiert und ihre Zustimmung eingeholt. Es gab einen Fall, in dem eine Klientin der Interventionsstelle ihre Zustimmung nicht gab, da sie ihrem Ehemann, dem Gefährder, noch eine Chance geben wolle. Der Fall wurde in der MARAC Sitzung nicht besprochen. Zuweisende Einrichtung von in MARAC besprochenen Fälle (28*) Interventionsstelle Polizei Jugendamt Zuweisungen Team 10 Zuweisungen Team 16/17 Gesamt * Fälle, die in mehr als einer MARAC Sitzung besprochen wurden (bisher: 2), wurden hier zweimal gezählt, da z.b. in einem Fall einmal die Polizei, einmal die IST die zuweisende Einrichtung war Bei 18 von 26 erwachsenen Opfern, deren Situation zwischen Mai und Oktober 2011 in einer MARAC Sitzung besprochen wurde, leben minderjährige Kinder im Haushalt. 33 minderjährige Kinder waren von der Gewalt betroffen bzw. waren ZeugInnen der Gewalt. 7 Von den 33 Kindern waren zwölf minderjährige Kinder (in sechs Haushalten) auch direkt von Gewalt durch den Gefährder betroffen. 8 In dieser hohen Zahl an direkt oder indirekt betroffenen Kindern zeigt sich die Notwendigkeit der Teilnahme des Jugendamtes und von weiteren Kinderschutzeinrichtungen an den MARACs. 7 Laut der neuen Konvention des Europarates sind Kinder auch dann als Opfer häuslicher Gewalt anzusehen, wenn sie ZeugInnen der Gewalt werden (siehe Europarat/ Council of Europe 2011, Präambel und Artikel 26 und 31). 8 Zwei Mal besprochene Fälle wurden hier nur einmal gezählt, d.h. 33 ist die Zahl der tatsächlich mit betroffenen Kinder. 13

14 Anzahl besprochener Fälle und (mit)betroffener Kinder Fälle Gesamt mj. Kinder Team 16/17 Team In mehr als der Hälfte der bisher besprochenen Fälle (15 von 26) sind die Opfer zwischen 20 und 30 Jahre alt; fast 80% der Opfer sind im Alter zwischen 20 und 40 Jahren. In 16 von 26 Fällen waren die Gefährder Ehepartner oder Lebensgefährten der Opfer, in zehn Fällen waren die Gefährder Ex-Partner. Gefährder (n26)* Ex-Lebensgefährte Ex-Ehemann Lebensgefährte Gesamt Team 16/17 Team 10 Ehemann * Bei Fällen, die in mehreren MARAC Sitzungen besprochen wurden, wurden die Opfer und Gefährder hier nur einmal berücksichtigt Gefährlichkeitsfaktoren Im MARAC Zuweisungsblatt sind, wie bereits dargestellt, eine Reihe von Faktoren angegeben, mit denen die Gefährdung von Personen, die von familiärer Gewalt betroffenen sind, eingeschätzt wird. Wie die unten stehende Graphik zeigt, waren in vielen Fällen mehrere Gefährlichkeitsfaktoren vorhanden und ausschlaggebend für die Zuweisung in eine MARAC Sitzung. Am häufigsten war die professionelle Einschätzung der FallbearbeiterInnen ein Grund für die Zuweisung, gefolgt vom Ergebnis der Anwendung des Danger Assessment Instruments. Hierzu ist anzumerken, dass von den beteiligten Institutionen bisher nur die Interventionsstelle Wien mit diesem Instrument arbeitet. Die Eskalation von Gewalt, wiederholte Morddrohungen des Gefährders sowie schwere körperliche Gewalt und wiederholte Gewalt trotz eines offenen Strafverfahrens sind weitere Gefährlichkeitsfaktoren, die in den MARAC besprochenen Fällen häufig zutrafen. 14

15 Die Gefährlichkeitsfaktoren zeigen, dass in zwölf Fällen die Gefährder ein offenes Strafverfahren hatten und neuerlich Gewalt anwandten und dass es in weiteren drei Fällen eine offene Strafe und neuerliche Gewaltvorfälle gab. Vorbestrafte Gefährder ohne offene Strafe oder Strafverfahren nicht mitgerechnet, gab es also in mehr als der Hälfte der bisher besprochenen Fälle bereits Verfahren wegen Gewalt gegen die Gefährder. Eine verstärkte Kooperation mit dem Verein Neustart könnte hier weitere Präventionsmaßnahmen ermöglichen, die bei den Verursachern (schwerer) Gewalt ansetzen. Gefährlichkeitsfaktoren Prof. Einschätzung 26 DA Eskalation Wiederholte Morddrohung Schwere körperliche Gewalt Offenes Strafverfahren und neuerliche Gewalt Häufigkeit Schweres Stalking 5 Offene Strafe und neuerliche Gewalt Wiederholter MARAC Fall Wiederholte Übertretung BV Weitere Gefährdungsfaktoren, die bei hoch gefährdeten Opfern sehr häufig zutreffen, waren: extreme Eifersucht und Besitzdenken des Gefährders (19 Mal bei 26 Klientinnen), oder Alkohol- /Drogenabhängigkeit des Gefährders (bisher in 16 Fällen = über 60% der Gefährder). Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen in Großbritannien: wie in der Evaluierung von 2004 erläutert wird, war in mehr als sechs von zehn Fällen extrem eifersüchtiges und kontrollierendes Verhalten des Gefährders vorhanden, sowie sehr häufig erschwerende Faktoren wie Alkohol oder Drogenmissbrauch des Gefährders (Robinson 2004: 23). Da in fast zwei Dritteln der Fälle Suchtproblematiken bei den Gefährdern vorzuliegen scheinen (61% Alkohol- / Drogen und einige Fälle von Spielsucht), wäre eine verbesserte Einbindung von Einrichtungen aus dem Bereich der Suchtprävention in das Projekt MARAC wichtig. Zentral ist es auch, die Angst der Betroffenen ernst zu nehmen: in fünfzehn der in MARACs besprochenen Fällen äußerten die Klientinnen große Angst. Sprachliche oder kulturelle Barrieren, sowie ökonomische und/oder aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten zwischen Opfer und Gefährder sind weitere Faktoren, die die Sicherheit gefährden können. Aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten können dabei in beide Richtungen gefährdend sein; so ist es in manchen Fällen der Gefährder, dem durch Trennung vom Opfer der Verlust des Aufenthaltsstatus droht und der daraufhin alles daran setzt, diese Trennung zu verhindern. 15

16 Weitere Gefährdungsfaktoren in den besprochenen Fällen waren die Lage der Wohnung (z.b. Erdgeschoß), Misshandlungen auch während der Schwangerschaft, oder psychische Labilität des Gefährders. Die Gefährlichkeitsfaktoren zeigen, mit wie vielen Bereichen die Prävention schwerer Gewalt in der Familie überlappt ist und wie wichtig daher ein möglichst breites Bündnis an Einrichtungen in einem Projekt wie MARAC sein kann. Multi-Institutioneller Maßnahmenplan zum verstärkten Schutz der Opfer Die Planung der Maßnahmen im Projekt MARAC orientiert sich am Projektmanagement Instrument SMART 9, das Kriterien zur eindeutigen Definition von Zielen festlegt. Die Maßnahmen sollen demnach spezifisch, messbar, ausführbar (erreichbar), relevant (realistisch) und terminierbar sein, d.h. umsetzbar sein. Ist die Planung SMART, fördert dies die Erreichung der Ziele und den Erfolg der Maßnahmen und es wird sichergestellt, dass die jeweils zuständige Einrichtung für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden kann. Die SMART Kriterien wurden in bisherigen Prozessverlauf erfolgreich angewandt. Beispiele für Maßnahmen von Seiten der Polizei in Zusammenhang mit den MARAC Besprechungen waren zum Beispiel: zusätzliche präventive Rechtsaufklärung mit dem Gefährder, zusammenfassende Berichte an die Staatsanwaltschaft, Hausbesuche bei und Gespräche mit den Opfern, die Überprüfung der Sicherheit der Wohnung oder die Sensibilisierung der Umgebung des Opfers hinsichtlich ihrer Gefährdung. Von Seiten des Amtes für Jugend und Familie wurden folgende Maßnahmen verstärkt eingesetzt: die Opfer (erwachsene Opfer, aber auch Kinder und Jugendliche) wurden zu einem Gespräch eingeladen, Unterstützung der Erziehung und mobile Arbeit wurden angeboten und durchgeführt und die betroffenen Kinder unterstützt. Teilweise wurden auch Gefährder zu einem Gespräch eingeladen oder als Auflage für den Kontakt mit den Kindern eine Teilnahme am Anti-Gewalt-Training angeordnet. Die Maßnahmen der Wiener Interventionsstelle bestanden ebenfalls darin, dass die Unterstützung der Opfer intensiviert wurde, etwa im Bereich der psychosozialen und rechtlichen Unterstützung und Stärkung der Opfer (auch Prozessbegleitung), die Information über MARAC (Ziele, beschlossene Maßnahmen), die Kooperation mit weiteren Einrichtungen und Institutionen (z.b. Staatsanwaltschaft, andere Beratungsstellen, Bewährungshilfe, Justizanstalten, usw.). Die Unterstützung bei der Beantragung von Wohnungen oder die Vermittlung von Deutschkursen gehören ebenso zu Maßnahmen die Seitens der Fallbetreuerinnen der Interventionsstelle erfüllt wurden. Einige der Maßnahmen betrafen auch konkret die Erhöhung der Sicherheit in den Wohnungen, etwa durch Veranlassung einer Schlossänderung, bei der es der Interventionsstelle gelang, finanzielle Unterstützung zu erwirken. Insgesamt waren die im Zuge der fallbezogenen MARAC Sitzungen durchgeführten Maßnahmen also nicht wesentlich andere Maßnahmen, als jene, die die Einrichtungen in Fällen von Gewalt in der Familie ohnehin durchführen. Sehr wohl wurden aber diese Maßnahmen im Sinne des Schutzes hoch gefährdeter Opfer intensiver und vor allem koordiniert durchgeführt, so dass der Gefährder von allen 9 Acronym für: Specific Measurable Accepted Realistic Timely. 16

17 befassten Einrichtungen die gleiche Botschaft bekommt: dass Gewalt strafbar und inakzeptabel ist, dass sie Sanktionen zur Folge hat und beendet werden muss. Das Besondere liegt also in der Kombination der Maßnahmen, und darin, dass diese zeitlich und inhaltlich zwischen den Einrichtungen abgestimmt werden. Die Vertreterin der Interventionsstelle Wien bezeichnet dies als eine andere Form unserer täglichen Arbeit. Als positiv wird von den Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle auch erachtet, dass durch das Follow-Up in der nächsten MARAC Besprechung die vereinbarten Maßnahmen und deren Durchführung (und somit die Situation der Opfer) von den jeweiligen Einrichtungen im Blick behalten werden. In einigen der bisherigen MARAC Sitzungen hat sich jedoch auch die Notwendigkeit gezeigt, sich immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass MARAC ein opferstärkendes Projekt ist, dessen Maßnahmen die Opfer nicht unter Druck setzen, oder ihnen Auflagen auferlegen dürfen, sondern dem Schutz und der Sicherheit dienen und idealerweise das Vertrauen der Betroffenen in die Behörden stärkt. Daraus folgt, dass die in den MARACs beschlossenen Maßnahmen keine Verpflichtungen und Auflagen für das Opfer beinhalten dürfen, da diese das Opfer nicht stärken, sondern schwächen würden. 10 Nur wenn die Opfer den MARACs vertrauen, kann das Vorhaben der Verhinderung von wiederholter und schwerer Gewalt gelingen. Bisherige Ergebnisse und Rückmeldungen der Opfer Von 26 Fällen, die in den Monaten Mai bis Oktober 2011 in einer MARAC besprochen wurden, gab es soweit bekannt in 20 Fällen bisher keine neuerlichen Gewaltvorfälle. In vier Fällen kam es zu neuerlichen Polizeieinsätzen, Betretungsverboten und Anzeigen, zwei Fälle wurden daraufhin wiederholt in der MARAC besprochen. In zwei Fällen gab es zwar kein neues Betretungsverbot nach der MARAC Besprechung, aber die Klientinnen berichteten der Interventionsstelle von wiederholten Vorfällen. Das waren insbesondere beharrliche Verfolgung, Beschimpfungen und Drohungen seitens der Gefährder. Um aussagekräftigere Ergebnisse von MARAC Wien zu erzielen, wäre es notwendig, neuerliche Gewaltvorfälle in einer längeren Zeitspanne zu untersuchen (mindestens sechs Monate) sowie mit den betroffenen Frauen selbst zu sprechen, wie dies in der Evaluation in Großbritannien getan wurde (vgl. Robinson 2004). Rückmeldungen der Klientinnen Wie bereits geschildert, ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Fall in einer multi-institutionellen Sitzung im Projekt MARAC Wien besprochen wird die Zustimmung der Klientin. Die Interventionsstelle Wien oder auch eine andere betreuende Opferschutzeinrichtung informiert die betreffende Frau darüber, was MARAC ist, welche Ziele dadurch verfolgt werden und welche Institutionen daran teilnehmen, sowie auch über die Ergebnisse. Von den Klientinnen, deren Situation in bisherigen MARACs besprochen wurde, gab es bereits einige positive Rückmeldungen an die BeraterInnen, die sie über die MARACs informiert hatten: 10 Davon unbenommen, sind natürlich Maßnahmen, die etwa das Amt für Jugend und Familie zum Schutz der Kinder trifft; dies sind jedoch keine MARAC Maßnahmen, sondern die laufenden Maßnahmen dieser Behörde die aus ihren Aufgaben entstehen; diese laufen natürlich, wie dargestellt, weiter. 17

18 Neben dem Dank mehrerer Klientinnen, dass ihr Fall in einer MARAC besprochen wurde, sprach eine Frau etwa ihr Vertrauen in die Einrichtung der Interventionsstelle aus. Eine andere Klientin äußerte, dass sie sich von der Polizeibeamtin, die auch Teil des MARAC Teams ist, sehr unterstützt fühle. Auch das Erstaunen darüber, dass sich mehrere Einrichtungen Sorgen um sie machen bzw. sich speziell zu ihrem Schutz und ihrer Sicherheit besprechen, wurde von einer Klientin geäußert. Die Rückmeldung einer weiteren Klientin sagt einiges über den Unterschied, den MARAC machen kann aus: nachdem ihr die Beraterin der Interventionsstelle von der MARAC Sitzung berichtet hatte, in der ihr Fall besprochen worden war, war sie sehr positiv überrascht. Sie hatte befürchtet, dass infolge der Besprechung wieder SIE überall hin muss. Dass sich die Maßnahmen auf den Gefährder konzentrierten (z.b. Ladung des Gefährders zur präventiven Rechtsaufklärung durch die Polizei) konnte sie zunächst kaum glauben, war aber umso erleichterter. Weitere Rückmeldungen waren, dass sich die Frauen durch die infolge der MARAC getroffenen intensiven Maßnahmen sicherer fühlen, etwa durch regelmäßige Besuche der Polizei oder dass sie sich durch die Unterstützung und Sicherheitsplanung der Interventionsstelle bestärkt fühlen. 18

19 Zusammenfassung In den fallspezifischen Besprechungen wurde deutlich, wie wichtig und bereichernd eine Einbindung von weiteren Fachleuten und Einrichtungen in die gesamte MARAC Sitzung wäre. Die breitere Expertise, die ein mehr an beteiligten Einrichtungen mit sich bringen würde, wäre im Sinne der Opfer sicherlich ein Gewinn. Um verstärkt bei Gefährdern ansetzen zu können, wäre zum Beispiel die Einbindung der Männerberatung Wien, oder der Vereine Dialog (häufig liegt in Fällen von Hochrisikoopfern eine Suchtproblematik bei Gefährdern vor) und Neustart in Zukunft wünschenswert. Ebenso bedeutend und bereichernd für eine verbesserte Interventionsarbeit wäre die Einbindung von Fraueneinrichtungen und Migrantinnenberatungsstellen (Frauennotruf, Frauenhäuser, Orient Express, ) und, in Hinblick auf die häufige Mitbetroffenheit von Minderjährigen, einer unabhängigen Kinderschutzeinrichtung in das Projekt MARAC Wien. Im Mittelpunkt der multi-institutionellen Kooperation stehen der Schutz und die Sicherheit der Opfer von Gewalt. Das Projekt zielt vor allem darauf ab, das Vertrauen der Opfer in die Institutionen zu stärken und zu ihrer Ermächtigung (Empowerment) beizutragen. Daher ist es wesentlich, dass alle Opfer, die von schwerer Gewalt betroffenen sind, in der MARAC Sitzung von einer Opferschutzeinrichtung vertreten sind. Das durch die multi-institutionelle Zusammenarbeit im Projekt MARAC ermöglichte bessere Kennenlernen der Einrichtungen untereinander, einschließlich des Austausches von Know-How, wurde in der Modellphase als positiv erlebt und bringt auch einen Mehrwert in der allgemeinen Zusammenarbeit der Institutionen und Organisationen. MARAC ist vergleichbar mit einer Intensivbehandlung im Gesundheitsbereich, die koordiniert erfolgt; davor und danach erfolgen die normalen Schutzmaßnahmen und Hilfen, wie Wegweisung, Beratung, Begleitung etc. Daher ist es wichtig, auch den Blick auf die normalen Fälle von Gewalt in der Familie nicht aus den Augen zu verlieren. Für eine längerfristige bzw. dauerhafte Durchführung des Projekts sollten daher in allen beteiligten Einrichtungen (personelle) Ressourcen dafür geschaffen werden. 19

20 Anhang Zuweisungsblatt Grafiken und Tabellen Anzahl besprochener Fälle im Verlauf nach Teams Der fallbezogene MARAC Prozess Beteiligte Institutionen und Organisationen pro MARAC Team Literaturverzeichnis 20

21 Zuweisungsblatt für MARAC Wien einschließlich Gefährlichkeitsfaktoren Zuweisende Institution MARAC Kontaktperson Telefonnummer betreuende Einrichtung 11 Telefonnummer Nachname Geburtsdatum Adresse Opfer Datum der Zuweisung Kontaktperson Vorname Telefonnummer Ist es für das Opfer sicher angerufen zu werden? Ja N relevante Kontaktinformationen, z.b. Anrufzeiten die für das Opfer sicher sind Gefährder Nachname Geburtsdatum Adresse Telefonnummer Beziehung zum Opfer keine Kinder Nachname Vorname Geb. datum Vorname Kinder (bitte fügen Sie bei Bedarf weitere Zeilen hinzu) Beziehung z.opfer Beziehung z.gefährder Adresse Kindergarten/ Schule (sofern bekannt) Weitere relevante Informationen die Kinder betreffend: GEFÄHRLICHKEITSFAKTOREN (Gründe für die Zuweisung in das MARAC Team) Professionelle Einschätzung der FallbearbeiterIn ergibt eine besondere Gefahrenlage z.b. extreme Angst des Opfers, sprachliche/kulturelle Barrieren, unsicherer Aufenthaltsstatus, etc. Ja Nein Gefährlichkeitseinschätzung mit dem Danger Assessment Instrument ergibt akute oder extreme Gefährdung Ja Nein 3. Ergebnis eines anderen Instruments zur Gefährlichkeitseinschätzung Instrument: / Ergebnis: Ja Nein 4. Eskalation: 2 oder mehr Polizeieinsätze in den letzten 12 Monaten Ja Nein 11 Wenn nicht ident mit zuweisender Institution; betreuende Einrichtung meint in erster Linie Opferschutzeinrichtungen die das Opfer beraten und unterstützen. Gibt es noch keine betreuende Einrichtung, übernimmt die Wiener Interventionsstelle die Kontaktaufnahme mit dem Opfer und bietet diesem Unterstützung an; jedes Opfer soll in der MARAC Sitzung von einer parteilichen Opferschutzeinrichtung repräsentiert sein. 12 Mindestens eines dieser Kriterien muss zutreffen, um einen Fall in eine MARAC-Sitzung zuweisen zu können 21

22 5. Wiederholte Übertretung des aktuellen oder letzten BVs (2x oder mehr) Ja Nein 6. Wiederholter Verstoß gegen aktuelle oder letzte EV (2x oder mehr) Ja Nein 7. Offenes Strafverfahren wegen Gewalt und neuerlicher Gewaltvorfall Ja Nein 8. Offene Strafe wegen Gewalt und neuerlicher Gewaltvorfall Ja Nein 9. Wiederholte Drohungen mit dem Umbringen (2x oder mehr) Ja Nein 10. Schwere körperliche Gewalt (mit Verletzungen die sofortige ärztliche Behandlung notwendig machen), schwere sexuelle Gewalt (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern), Mordversuch 11. Schweres Stalking: tägliches oder mehrmals wöchentliches Stalking Ja Nein Ja Nein 12. Wiederholter MARAC-Fall (neuerlicher Gewaltvorfall 13 innerhalb der letzten 12 Monate nach der letzten MARAC-Zuweisung) Ja Nein Weitere Gefährdungsfaktoren: Waffenbesitz Art: legal illegal Alkohol/Drogenabhängigkeit des Gefährders Extreme Eifersucht und Besitzdenken Extreme Vorstellungen von Ehre Psychische Labilität des Gefährders (z.b. Tunneldenken Gefährder hat nichts zu verlieren ) Isolation des Opfers Gewalt gegen frühere Partnerin Gewalttätigkeit auch außerhalb der Familie Große Angst des Opfers Kinder auch direkt von Gewalt betroffen Stiefkinder leben im Haushalt Sprachliche oder kulturelle Barrieren beim Opfer Ökonomische oder aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit des Opfers vom Gefährder Mögliche Auslöser für Eskalation (z.b. Opfer will sich trennen; bevorstehende Scheidungsverhandlung; Besuchskontakte): Andere: Weitere Informationen Wurde das Opfer über die MARAC-Zuweisung informiert? Ja Nein Wenn ja: Name der Einrichtung und Kontaktperson die das informiert hat Wenn nein, warum nicht? Ist das Opfer damit einverstanden? Ja Nein Wenn nein, warum nicht? Hat das Opfer Angst? Vor wem? (bitte alle möglichen Bedrohungen angeben, nicht nur Gefährder) Mit wem ist es nach Einschätzung des Opfers sicher/ungefährlich zu sprechen? Mit wem ist es nach Einschätzung des Opfers nicht sicher zu sprechen? Weitere relevante Informationen: 13 Unter neuerlicher Gewaltvorfall wird hier eine Vorfall verstanden der, wenn angezeigt, eine strafbare Handlung darstellen würde; bei einem wiederholten Fall muss für die Zuweisung zum MARAC nicht wieder eine besondere Gefährlichkeit gegeben sein. 22

23 Weitere Grafiken und Tabellen zu MARAC Wien Anzahl besprochener Fälle im Verlauf nach Teams Team Team 16/17 GESAMT MARAC 2. MARAC 3. MARAC 4. MARAC 5. MARAC Der fallbezogene MARAC Prozess Fallzuweisung aufgrund v. Kriterien Aussendung der Fallliste Durchführung -Maßnahmen Interne Recherche / Vorbereitung MARAC Sitzung inkl. Follow-Up 23

24 Beteiligte Institutionen und Organisationen pro MARAC Team Teil I: fallbezogene Vernetzung, Teil II: strukturelle Vernetzung MARAC Teil I AJF 10a AJF 10b LKA AB 04 Opferschutz Juristische Prozessbegleiterin PK Favoriten SPK Favoriten Wiener Interventionsstelle MARAC Team 10 + MARAC Teil II Frauennotruf Stadt Wien Wiener Frauenhäuser Kinderschutzzentrum Meduni Wien-Gerichtsmedizin Opferschutzgruppe Donauspital Männerberatung Verein Neustart Verein Dialog MARAC Teil I AJF 16 AJF 17/18 LKA AB 04 Opferschutz PK Ottakring SPK Ottakring Wiener Interventionsstelle MARAC Team 16/17 + MARAC Teil II Frauennotruf Stadt Wien Kinderschutzzentrum Verein Neustart Orient Express Wiener Frauenhäuser Die Boje Opferschutzgruppe Wilhelminenspital 24

25 Literaturverzeichnis CAADA - Co-ordinated Action Against Domestic Abuse (2010). The MARAC Guide From Principles to Practice, Bristol. Siehe: LES_TO_PRACTICE_final_version.pdf Deutsche Übersetzung ( MARAC Handbuch 2010 ) mit Zustimmung von CAADA und im Auftrag von: Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Übersetzung durch: phoenix Übersetzungen, Elke Raab und Susanne Ofner, Wien, März Europarat/ Council of Europe (2011). Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence, Istanbul, Heckert Daniel Alex, Gondolf Edward (2004). Battered women s perceptions of risk versus risk factors and instruments in predicting repeat reassault. Journal of Interpersonal Violence, Vol. 19, No. 7, Sage Publications, pp Robinson, Amanda (2004). Domestic Violence MARACs for Very High-Risk Victims in Cardiff, Wales: A Process and Outcome Evaluation. School of Social Sciences, Cardiff University. Robinson, Amanda und Jasmin Tregidga (2005). Domestic Violence MARACs (Multi-Agency Risk Assessment Conferences) for Very High-Risk Victims in Cardiff, Wales: : Views from the Victims. School of Social Sciences, Cardiff University. Vereinte Nationen, Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (2007). Mitteilung Nr. 5/2005, CEDAW /C/39/D/6/2005, und Mitteilung Nr. 6/2005, CEDAW /C/39/D/6/2005, Sitzung, 23. Juli bis 10. August 2007 (Nicht-amtliche Übersetzung aus dem Englischen, vom BKA/ Verfassungsdienst zur Verfügung gestellt). WAVE Women Against Violence Europe (Hg.) (2011). PROTECT - Identifizierung und Schutz hochgefährdeter Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein Überblick. Zweite, überarbeitete Ausgabe. Finanziert von der Europäischen Kommission im Rahmen des Daphne-Programms. Autorinnen der Studie: Ute Rösemann, Branislava Marvanová Vargová, Regina Webhofer. Wien. 25

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