Gewalt an Frauen und Kinder in der Familie in Österreich
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- Etta Lange
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1 Gewalt an Frauen und Kinder in der Familie in Österreich Kurzinformation über Österreich Österreich hat ca. 8 Millionen Einwohner/innen Wien ist die Hauptstadt von Österreich; Wien hat ca. 1, 6 Millionen EinwohnerInnen Es gibt 9 Bundesländer und eine zentrale Regierung Die wichtigsten Gesetze sind Bundesgesetze und gelten für das ganze Land (z.b. Zivilrecht, Strafrecht, Polizeirecht,...) Österreich ist eine parlamentarische Demokratie und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union Zahlen zu Gewalt gegen Frauen und Kinder Jede 5. - jede 10. Frau wird in der Familie/in einer Beziehung von einem männlichen Familienmitglied misshandelt; das sind in Österreich jährlich bis Frauen Kinder sind von der Gewalt immer betroffen, entweder durch direkte Misshandlungen oder dadurch, dass sie die Gewalt miterleben und die Auswirkungen spüren; Studien zeigen dass % der Kinder misshandelter Frauen auch selbst misshandelt werde Definition von Gewalt gegen Frauen der UNO Violence against women is a manifestation of the historically unequal power relations between men and women, which have led to domination over and discrimination against women by men and to the prevention of women s full advancement. United Nations 1996
2 Prinzipien der Frauenorganisationen in der Arbeit gegen Gewalt an Frauen Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen, es gibt keine Entschuldigung dafür Verantwortlich für die Gewalt ist immer der Täter, dieser muss die Folgen tragen Der Staat ist verantwortlich dafür, seine Bürgerinnen effektiv vor Gewalt zu schützen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privaten Hilfseinrichtungen das erste österreichische Frauenhaus wurde 1978 in Wien eröffnet Derzeit (Mai 2004) gibt es in Österreich 25 Frauenhäuser; alle werden von NGOs geführt und fast zu 100% von staatlichen Stellen finanziert In Wien gibt es 4 Frauenhäuser, jedes Frauenhaus kann ca Frauen und Kinder aufnehmen In jedem Wiener Frauenhaus arbeiten bezahlte Mitarbeiterinnen; 2 von ihnen sind für die Betreuung der Kinder zuständig Zu den Frauenhäusern gehört auch noch eine ambulante Beratungstelle für misshandelte Frauen Netzwerk der Frauenhäuser die Frauenhäuser sind in einem Netzwerk organisiert und haben eine zentrale Informationsstelle gegen Gewalt in Wien Aufgaben der Informationsstelle: Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen, Information, Polizeischulung und andere Schulungen, Forschung,... Die Informationsstelle führt eine kostenfreie 24 Stunden Frauenhelpline ( )
3 Die Infostelle der Frauenhäuser beherbergt das Büro des Europäischen Netzwerks gegen Gewalt an Frauen WAVE (Women Against Violence Europe: Weitere Frauenhilfseinrichtungen in Österreich: 7 Frauennotrufe in den Bundesländern Netzwerk von Frauen- und Mädchenberatungsstellen Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch Beratungsstellen für Migrantinnen Interventionsstelle gegen Frauenhandel Gewaltschutzgesetz Seit Mai 1997 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft (siehe Abschnitt Gesetz zum Schutz bei Gewalt in Familien) Als Unterstützung der Opfer wurden in allen Bundesländern Interventionsstellen eingerichtet Definition und Ursachen von Gewalt an Frauen Aus dem Abschlussdokument der 4. Welfrauenkonferenz der Vereinten Nationen: The term violence against women means any act of gender-based violence that results in, or is likely to result in, physical, sexual or psychological harm or suffering to women, including threats of such acts, coercion or
4 arbitrary deprivation of liberty, whether occurring in public or private life (p. 73f.) Violence against women is a manifestation of the historically unequal power relations between men and women, which have led to domination over and discrimination against women by men and to the prevention of women s full advancement. (p. 75) aus: United Nations: The Beijing Declaration and the Platform for Action, Fourth World Conference on Women Beijing, China 4-15 September 1995, New York 1996 Der Ausdruck Gewalt gegen Frauen meint jede Form von geschlechtspezifischer Gewalt die zur Folge hat oder haben kann, dass es zu körperlichen, sexuellen oder psychologischen Verletzungen oder Leiden kommt; inkludiert sind auch Drohungen mit solcher Gewalt, Zwang oder Entzug der Freiheit, im privaten oder öffentlichen. aus: United Nations: The Beijing Declaration and the Platform for Action, Fourth World Conference on Women Beijing, China 4-15 September 1995, New York 1996, S. 73f Gewalt gegen Frauen ist die Manifestation der historisch gewachsenen ungleichen Machtbeziehungen zwischen Männern und Frauen, die zur Dominierung und Diskriminierung der Frauen durch Männer und der Verhinderung der vollen Entwicklung der Frauen geführt hat. aus: United Nations: The Beijing Declaration and the Platform for Action, Fourth World Conference on Women Beijing, China 4-15 September 1995, New York 1996, S. 75
5 Anstieg der Meldungen der Polizei an die Wiener Interventionsstelle JAHR MELDUNGEN POLIZEI (davon Wegweisungen)
6 Sicherheitsplan dient der Prävention von Gewalt hilft den Opfern mehr Kontrolle über die eigene Situation zu haben und dem Täter einen Schritt voraus zu sein Elemente eines Sicherheitsplans: Aufbau eines Unterstützungsnetzes in der Umgebung des Opfers (Freunde, Verwandte, Hilfseinrichtungen, Schule, Kindergarten, Arbeitskolleg/innen, Polizei, Frauenhäuser, etc.) Information und Beratung über soziale Hilfen Beratung über die eigenen Rechte Unterstützung bei der Durchsetzung von rechtlichen Möglichkeiten (z.b. Anzeige, Schutzverfügungen) Massnahmen für die akute Gewaltsituation: Vorausplanen des Weggehens: Wo ist die nächste Möglichkeit, im Notfall zu telefonieren (Kleingeld bereithalten) Liste mit Notruf-Telefonnummern bei sich tragen Geld für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi usw. zur Seite legen Reserveschlüssel für die Wohnung (Auto, ander) besorgen Packen eines "Krisenkoffers", der an einem sicheren Ort deponiert werden soll (z.b. Nachbarin, Arbeitsstelle,...) Möglicher Inhalt des Krisenkoffers: Ersatzschlüssel, Geld für den Notfall, Kleidungsstücke für sich und die Kinder, Dokumente, etc. Planung für eine Unterkunft im Notfall (Verwandte, Bekannte, Frauenhaus), rechtzeitige Kontaktaufnahme Weiters wichtig: Begleitung für gefährliche Situationen, z.b. Gerichtsverhandlung, organisieren; eventuell Polizeischutz anfordern. Kontaktaufnahme mit Personen, die helfen können Vorbereitung der Kinder auf eine mögliche neue Krisensituation Nach Trennung: Sicherheitsvorkehrungen, neues Schloss u.a.
7 Soziale Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz: Interventionsstellen 9 Interventionsstellen eine in jedem Bundesland Finanzierung: 50% Bundesministerium für Inneres, 50% Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtung (Träger sind gemeinnützige Vereine) Rechtliche Basis und Aufgaben Die Interventionsstelle wird von der Exekutive nach Interventionen in Fällen von Gewalt in der Familie binnen 24 Stunden per Fax informiert. Sie hat gewaltpräventive Aufgaben, insbesondere im Bereich der Unterstützung und des Schutzes der Opfer von Gewalt ( 25 Abs. 2 und 3 SPG). Grundlagen der Datenübermittlung 56 Abs. I SPG Die Sicherheitsbehörden dürfen abgesehen von den Fällen des 7 Abs. 1 Z3 des Datenschutzgesetzes und des 57 Abs. 3 personenbezogene Daten nur übermitteln 3. an geeignete Opferschutzeinrichtungen ( 25 Abs. 2), soweit dies zum Schutz gefährdeter Menschen erforderlich ist.
8 Laut Auftragsvertrag mit dem BMI und dem BMGF haben die Interventionsstellen folgende Aufgaben: 1. Intervention in Fällen von Gewalt in Familien, Beratung und immaterielle Unterstützung der in der häuslichen Sphäre von Gewalt bedrohten Menschen; dies umfasst: Kontaktaufnahme mit Betroffenen Erarbeitung eines Krisen-(Sicherheits)planes rechtliche und psychosoziale Beratung und Betreuung Vermittlung an andere Einrichtungen und Fachleute Koordination des Interventionsprozesses sowie andere Maßnahmen der Gewaltprävention 2. Kooperation: Ausbau der Kooperationsbasis, kontinuierliche Kommunikation und Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden und Institutionen. Förderung der Vernetzung der beteiligten Behörden und Einrichtungen durch Abhaltung von und Teilnahme an Arbeitskreisen, Seminaren und anderen Veranstaltungen zum Thema der Gewalt in der häuslichen Sphäre, sowie andere Maßnahmen der Kooperation.
9 Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Wr. Interventionsstelle Unterstützung der Opfer Gewaltprävention Kooperation mit anderen Institutionen Tätigkeiten: Pro-aktiver Ansatz: Interventionsstelle nimmt so rasch als möglich aktiv Kontakt mit den gefährdeten Personen auf und bietet Hilfe an Hilfe und Unterstützung wird allen Opfern familiärer Gewalt in jeder Altersgruppe angeboten (Kinder/Jugendliche, Frauen, Männer) Krisenintervention Gefährlichkeitseinschätzung Sicherheitsplanung Vermittlung medizinischer Betreuung (wenn notwendig) Dokumentation Genaue Dokumentation der Geschichte der Gewalt und der aktuellen Situation des Opfers im Computerakt Dokumentation der Verletzungen, Fotos u.a. laufende Dokumentation insbesondere von weiteren Vorfällen, Übertretungen von polizeilichen oder gerichtlichen Weisungen etc.
10 Schutz der Kinder Abklärung ob die Kinder gefährdet sind Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Behörde für Kinderschutz) Gerichtliche Anträge um (weitere) Gewalt gegen die Kinder oder eine Entführung der Kinder zu verhindern (Einstweilige Obsorge, Einstweilige Schutzverfügung) u.a. Rechtliche Information und Prozessbegleitung Hilfe bei der Antragstellung für eine einstweilige Verfügung beim Familiengericht Begleitung zum Familiengericht Information und Vorbereitung bezüglich Strafverfahren Begleitung zur Gendarmerie/Polizei bei Einvernahmen (Vertrauensperson) Prozessbegleitung im Strafverfahren u.a. Soziale Beratung und Unterstützung Hilfe bei finanziellen Notlagen, Antrag auf Sozialhilfe Hilfe bei Wohnungssuche u.a. Längerfristige Unterstützung und Gewaltprävention Ziele: Stärkung und Stützung der Opfer Unterstützung während der Trennungsphase (besonders gefährlich!) Längerfristige Beratung für Opfer, die nach der WW/BV wieder mit dem Gefährder zusammenleben Follow-up Anrufe alle 3 Monate Hausbesuche bei Multiproblemfällen gemeinsam mit dem Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst
11 Information an Behörden, Gerichte und Institutionen über Gefährdungen Fallkonferenzen u.a. Gefährderbezogene Interventionen Gespräche mit Gefährdern, Normverdeutlichung Zusammenarbeit mit spezieller Abteilung in der Polizei Durchführung eines Anti-Gewalt-Training für Gefährder gemeinsam mit Männerberatung (siehe eigene Information) Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die mit dem Täter zu tun haben (Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Justizanstalten, Bewährungshilfe, Psychiatrie, Soziale Einrichtungen, Männerheime, ) Fallkonferenzen Kooperation und Vernetzung Laufende Zusammenarbeit mit allen befassten Einrichtungen Arbeitsgruppen und Fachgruppen zu den Schwerpunkten: Unterstützung Frauen, Unterstützung Kinder, Migrantinnen, Täter, Polizei, Strafrecht, Zivilrecht Internationale Vernetzung Schulung, Öffentlichkeitsarbeit
12 Faktoren zur Einschätzung der Gefährlichkeit 1. Suchtmittelmissbrauch (Alkohol/Drogen) 2. Besitz/Gebrauch von Waffen, Drohung mit Waffen, Anwendung von Waffen (Kampfsport) 3. Geschichte von begangenen Gewalttaten außerhalb der Familie 4. Geschichte von begangenen Gewalttaten gegen über Ehefrauen/LG. und den Kindern und gegenüber früheren Partnerinnen 5. Drohungen / Morddrohungen/ Selbstmorddrohungen 6. Extremes Besitzdenken und Eifersucht, Verfolgung, Psychoterror 7. Nicht-Einhaltung von Wegweisungen der Polizei, Einstweiligen Verfügungen des Gerichtes, Auflagen des Strafgerichtes, Auflagen der Jugendwohlfahrt 8. Beachtung von möglichen Auslösern (Z.B. Trennung, Scheidungsverhandlung, Besuchskontakt, etc.) Dynamik und Hintergründe von Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie
13 Gewalt in der Familie ist ein Problem, das durch eine spezielle Dynamik geprägt ist. Häufig kommt es dabei auch zu Gewalthandlungen die bereits strafbare Handlungen sind. Gewalt hört von selbst nicht auf, sondern nimmt an Stärke und Frequenz eher zu, wenn keine Interventionen von außen erfolgt. Opfer und Täter sind bei Gewalt in der Familie sehr eng miteinander verbunden, sie stecken im wahrsten Sinn des Wortes unter einer Decke. Die Einflussmöglichkeiten des Täters auf die Opfer sind enorm. Dies wirkt sich auch im Zuge von Anzeigen und Strafverfahren aus. Opfer werden von Tätern immer wieder dazu gebracht, nicht auszusagen oder die Ermächtigung zurückzuziehen. Nicht immer tun sie dies aus freiem Willen. Viele Opfer sind von den Tätern finanziell abhängig. Migrantinnen sind auch in ihrem Aufenthaltsrecht oft an den Mißhandler gebunden. Daher müssen die Behörden initiativ werden, sie dürfen die Initiative nicht den Opfern, die das schwächste Glied in der Kette sind, überlassen. Die Wiederholungsgefahr ist bei Gewalt in der Familie hoch, selten bleibt es bei Einzeltaten. In Zeiten von Trennung und Scheidung steigt die Gewaltkurve an, die meisten Morde, Mordversuche und schweren Gewalttaten werden verübt, wenn das Opfer versucht sich zu trennen. Paradoxerweise ist es also kurzfristig sicherer, in einer Gewaltbeziehung zu bleiben, als sich zu trennen. Behörden und Institutionen sollen sich darüber bewusst sein und die Opfer auf diese besonders gefährlichen Zeiten hinweisen. Gefährlichkeitsfaktoren Gewalt in der Familie muss daher sehr ernst genommen werden; es sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Fachwissen versucht werden, die Wiederholungsgefahr und bei gefährlichen Drohungen die Gefahr der Tatausführung zu bannen. Täter die als besonders gefährlich einzustufen sind, sollten in U-Haft genommen werden (wenn Haftgründe bestehen). Polizeiliche Wegweisungen oder einstweilige Verfügungen reichen bei gefährlichen Tätern nicht aus. Wichtige Faktoren für die Gefährlichkeit bei Gewalt in der Familie sind: Wiederholte Gewalttaten im Familienkreis Allgemeines Gewaltpotential, Gewalttaten auch außerhalb der Familie Gewaltanwendung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Drohungen mit dem Umbringen oder mit schwerer Gewalt Drohungen gegen die Kinder Selbstmorddrohungen Extreme Eifersucht und Besitzdenken ( wenn Du nicht mir gehörst sollst Du niemandem gehören ) die Trennung nicht akzeptieren wollen Verfolgung, Psychoterror auch nach der Trennung Psychische Labilität Nicht-Einhaltung von polizeilichen oder gerichtlichen Weisungen und Auflagen Trennung/Scheidung als Auslöser Waffenbesitz (legal oder illegal), Drohung mit Waffen, begangene Gewalt mit Waffen Je mehr dieser Faktoren zusammenkommen, desto gefährlicher ist die Situation. Drohungen mit dem Umbringen sollten immer ernst genommen werden.
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