20. Internationale Netzwerktagung der Interventions- und Koordinierungsstellen Häusliche Gewalt Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Deutschland

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1 20. Internationale Netzwerktagung der Interventions- und Koordinierungsstellen Häusliche Gewalt Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Deutschland Juni 2015 Hannover

2 1 Programm Montag, Begrüßung / Einführung Länderberichte: Schweiz / Österreich / Deutschland Die Weiterentwicklung des Unterstützungssystems: Entwicklungen und Perspektiven Prof. Dr. Barbara Kavemann, Berlin Neue Tools zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt auf europäischer Ebene Rosa Logar, Wiener Interventionsstelle Dienstag, Die Sicht betroffener Frauen auf die institutionelle Intervention bei Partner- Gewalt Daniela Gloor, Social Insight, Schinznach-Dorf Workshops WS 1: Qualitätsempfehlungen als politisches Instrument (Heike Herold, Frauenhauskoordinierung e.v., Berlin) WS 2: GESA - Unterstützung von Frauen im Kreislauf von Gewalt und Sucht (Petra Antoniewski, Frauen helfen Frauen, Rostock) WS 3: Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt in Flüchtlingsunterkünften (Heike Rabe, Dt. Institut für Menschenrechte, Berlin)

3 2 Workshops WS 4: Neue Ansätze in der Frauenhausarbeit (Chris Mull, Frauenhaus Hartengrube, Lübeck / Prof. Dr. Gaby Lenz und Prof. Dr. Jeannette Bischkopf, Fachhochschule Kiel)) WS 6: Und wenn sie trotz Gewalt zusammen bleiben wollen? Beratung und Interventionen bei Paaren (Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut, Freiburg) WS 7: Alarmierungsgeräte Hilfen für hochgefährdete Frauen!? (Patty Schneider, BIG Berlin / Luzia Kleene, Frauenberatungsstelle e.v. Düsseldorf ) Bedarfsermittlungsstudien. Methoden und Beiträge zur kritischen Weiterentwicklung des Unterstützungssystems auf regionaler und überregionaler Ebene Prof. Dr. Monika Schröttle, TU Dortmund Mittwoch, Opferschutz im Strafverfahren - Bericht aus einem laufenden Daphne- Projekt (INASC) Sandra Kotlenga (zoom e.v., Göttingen) / Sabine Nowak (Deutsche Hochschule der Polizei, Münster) Treffen in 2016: Termin, Themen, Organisation Organisation: Andrea Buskotte, Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt, Landespräventionsrat Niedersachsen: andrea.buskotte@mj.niedersachsen.de Christiane Klages, Landespräventionsrat Niedersachsen: christiane.klages@mj.niedersachsen.de

4 Ein Teil der Teilnehmerinnen: 3

5 Begrüßung / Einführung 4

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7 6 Länderberichte: Österreich Schweiz - Deutschland Österreich: Tops: Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt Der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt ausgearbeitet und am 26. August 2014 von der österreichischen Bundesregierung beschlossen. Folgende Ministerien beteiligen sich an der Umsetzung der Maßnahmen des NAPs Bundesministerien für Inneres, für Justiz, für Gesundheit, für Familien und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie das Bundesministerium für Bildung und Frauen. GewaltFREI leben Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern Ist eine zweijährige österreichweite Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern. Die Kampagne wird von der Europäischen Kommission finanziert, vom Bundesministerium für Bildung und Frauen mitfinanziert sowie koordiniert und vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) in Kooperation mit der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt und der Bundesjugendvertretung (BJV) durchgeführt. Ziel der Kampagne ist es, in den Jahren 2014 und 2015 verstärkt Präventionsarbeit in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zu leisten und dadurch zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern beizutragen. Ausbau von MARAC Das Projekt MARAC wurde 2011 in Wien gestartet, 2014 wurden auch in Niederösterreich und Tirol MARACs installiert. Im Rahmen der Kampagne finden weitere Schulungen für die Kooperationspartner_innen in den Bundesländern statt. GewaltFREI leben in meinem Krankenhaus Das Projekt GewaltFREI leben durch mein Krankenhaus unterstützt Krankenanstalten dabei, institutionelle Rahmenbedingungen für Gewaltprävention im Krankenhaus zu schaffen Zu diesem Zweck werden Workshops für Gesundheitsfachkräfte aller Abteilungen und Berufsgruppen angeboten als auch Beratungen für Führungskräfte durchgeführt und Opferschutzgruppen bei der Verfassung von Leitlinien unterstützt. Reform zum Strafgesetzbuch Die Novelle zum Strafgesetzbuch (StGB) sieht die Umsetzung der langjährigen frauenpolitischen Forderungen im Bereich des Sexualstrafrechts vor, nämlich die Ausweitung des 218 StGB (Sexuelle Belästigung) und die Neueinführung des 205a StGB (Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung).

8 7 Justizminister Brandstetter hat den 218 nach der Begutachtungsphase aus der Novelle wieder herausgenommen. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 / haben daher die Social- Media-Kampagne #StGBReform2015 ins Leben gerufen. Die Regierungsvorlage inklusive dem 218 wurde am 16.6 im Minister_innenrat beschlossen und soll zwischen dem Juli im Parlament bestätigt werden. Internationale Schutzverfügung 1. Fall in Österreich Am 11. Jänner 2015 traten in der Europäischen Union zwei Gesetze in Kraft, die dem länderübergreifenden Schutz von Opfern von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt dienen. Die Wiener Interventionsstelle hat im Juni 2015 die erste Schutzverfügung zwischen Österreich und Polen erwirkt. Rosa Logar wurde in GREVIO Rosa Logar als Vertreterin in die ExpertInnengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) gewählt. Diese ExpertInnengruppe ist mit der Kontrolle der Umsetzung der Istanbul-Konvention betraut. Operschutzorientierte Täterarbeit - Kooperation mit Neustart zur angeordenten Bewährungshilfe Seit 2012 gibt es in Österreich die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierter Täterarbeit in Österreich. Diese setzt sich aus Vertreter_innen von Opferschutzeinrichtungen, Täterarbeitseinrichtungen und der Bewährungshilfe zusammen. Ein wichtiges Ergebnis der Arbeitsgemeinschaft war die Erarbeitung einer österreichweiten Kooperationsvereinbarung zwischen der Bewährungshilfe und der Bewährungshilfe zur angeordneten Bewährungshilfe. Flops: Datenlage bei häuslicher Gewalt Die Istanbulkonvention macht es erforderlich, dass verschiedene Daten im Bereich und häusliche Gewalt erhoben werden. Trotz verstärkter Anstrengungen der Arbeitsgruppe GenderSTAT ist es bisher noch nicht gelungen, dass diese Daten erhoben werden. (Prävalenzdaten, Administrative Daten und Forschungsdaten) Beispiel: BMI-Statistik weist ca BV aus (lt. Standard), wir haben aber ö-weit BV zur Bearbeitung erhalten! Aufenthaltsrechtliche Situation hat sich verschlechtert Stark diskutierte Themen: Sexuelle Belästigung 218 Ein Nein muss genügen! 205a MARAC Ausbau ja/nein? Tatausgleich bei der StGB Reform Datenübermittlung nach Wegweisung an Täterarbeitseinrichtungen

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15 Die Weiterentwicklung des Unterstützungssystems: Entwicklungen und Perspektiven / Prof. Dr. Barbara Kavemann, Berlin 14

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26 25 Die Sicht betroffener Frauen auf die institutionelle Intervention bei Partner- Gewalt / Daniela Gloor, Social Insight

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47 WS 2: GESA - Unterstützung von Frauen im Kreislauf von Gewalt und Sucht (Petra Antoniewski, Frauen helfen Frauen, Rostock) 46

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51 50 WS 3: Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt in Flüchtlingsunterkünften (Heike Rabe, Dt. Institut für Menschenrechte, Berlin) Policy Paper: Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Flüchtlingsunterkünften Die Frage nach der Unterbringung Asylsuchender jenseits von Containern, Zelten oder Turnhallen überlagert bereits seit längerem die Diskussion über die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden und Geduldeten in Flüchtlingsunterkünften. Dies trifft insbesondere vulnerable Gruppen wie Frauen oder LSBTI. So weist der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Flüchtlingsunterkünften erhebliche Defizite auf. Die Europaratskonvention gegen Gewalt gegen Frauen sieht detaillierte Verpflichtungen des Staates zum Schutz vor Gewalt vor. Diese beziehen sich auch auf geflüchtete Frauen, die aufgrund der strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Lebens in Unterkünften in ihrer Autonomie, ihrem Zugang zum Recht und damit in ihrer Wehrfähigkeit eingeschränkt sind. Das Papier gibt konkrete und detaillierte Empfehlungen für eine menschenrechtskonforme Weiterentwicklung des Gewaltschutzsystems für Asylsuchende und Geduldete in Flüchtlingsunterkünften. Heike Rabe (2015): Policy Paper: Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Flüchtlingsunterkünften

52 WS 4: Neue Ansätze in der Frauenhausarbeit (Chris Mull, Frauenhaus Hartengrube, Lübeck / Prof. Dr. Gaby Lenz und Prof. Dr. Jeannette Bischkopf, Fachhochschule Kiel)) 51

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55 WS 6: Und wenn sie trotz Gewalt zusammen bleiben wollen? Beratung und Interventionen bei Paaren (Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut, Freiburg) 54

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65 64 WS 7: Alarmierungsgeräte Hilfen für hochgefährdete Frauen!? (Patty Schneider, BIG Berlin / Luzia Kleene, Frauenberatungsstelle e.v. Düsseldorf ) Informationen dazu bei den Referentinnen: Luzia Kleene Koordinatorin des Düsseldorfer Interventionsprojektes gegen häusliche Gewalt frauenberatungsstelle düsseldorf e.v. Talstraße (im Hof), Düsseldorf Tel (Beratung) Tel (Büro) Fax luzia.kleene@frauenberatungsstelle.de Patricia Schneider BIG e.v. Geschäftsführerin Durlacher Str. 11 a Berlin Telefon: Fax: mail@big-koordinierung.de

66 65 Opferschutz im Strafverfahren - Bericht aus einem laufenden Daphne- Projekt (INASC) Sandra Kotlenga (zoom e.v., Göttingen) / Sabine Nowak (Deutsche Hochschule der Polizei, Münster)

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