Partnerschaften gegen Gewalt - Täterarbeit in Österreich. Projekt: Gründung und Etablierung einer. Bundesarbeitsgemeinschaft von opferorientierten

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1 Partnerschaften gegen Gewalt - Täterarbeit in Österreich BERICHT Projekt: Gründung und Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft von opferorientierten Anti-Gewalt-Programmen in Österreich Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie April Autorinnen: Rosa Logar und Michaela Krenn Gefördert von BMASK und BKA Frauen 1 korr. Version vom 13. Mai 2013

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Definitionen 5 3. Die Arbeitsgruppe Täterarbeit Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit 7 5. Erfassung von Informationen zur Täterarbeit - Mapping Überblick Täterarbeit in Österreich Ergebnisse des Mapping Täterarbeit in den Bundesländern und auf Bundesebene Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Täterarbeit im Verein Neustart Literaturverzeichnis Adressen 43

3 1. Einleitung 1996 wurde in Österreich das erste Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie beschlossen, im Mai 1997, also vor fast 16 Jahren, trat das Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz ist einer der Meilensteine in der Prävention von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie in Österreich, zu denen auch weitere Gesetzesreformen wie das Anti-Stalking-Gesetz, die Einführung von Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung sowie das zweite Gewaltschutzgesetz 2009 zählen. Doch gibt es in manchen Bereichen noch große Defizite, zu denen laut Logar (2012) die Unterstützung der von Gewalt in der Familie betroffenen und mitbetroffenen Kinder, die Sicherstellung von adäquater und an den Bedürfnissen der Opfer orientierter Unterstützung, der Schutz von Opfern in besonders gefährlichen Situationen und die Arbeit mit Tätern gehören. Diese Täterarbeit ist nach übereinstimmender Meinung von Fachleuten ein notwendiger Bestandteil für die Verhinderung von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie, befindet sich in Österreich aber noch in ihren Anfängen. Das Wiener Anti-Gewalt-Programm, das seit 1999 gemeinsam von der Männerberatung Wien und der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie durchgeführt wird, ist bislang das einzige Programm in Österreich mit einem umfassenden, Opferschutz integrierenden Ansatz. Die Finanzierung dieses Programms und der Täterarbeit sind nicht gesichert, in vielen Regionen wird gar keine Täterarbeit durchgeführt. Die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit in Österreich hat zum Ziel, die gewaltpräventive Arbeit in Österreich durch Etablierung von opferschutzorientierter Täterarbeit zu fördern und auszubauen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Arbeit mit gewaltausübenden Männern, die gegenüber der Partnerin oder Ex-Partnerin und den Kindern Gewalt ausüben (siehe Definitionen in Kapitel 2). Täterarbeit ist gleich Opferschutz, diese häufig formulierte Gleichsetzung konnte in der Realität nicht bestätigt werden: Es ist bekannt, dass Opfer auch Gewalt erleiden, während sich der gewalttätige Partner bereits in einem Beratungsprozess befindet. Wesentlich hingegen sind Konzept und Durchführungsform der Täterarbeit. Daher ist es wichtig, dass Schutz und Unterstützung der Opfer ebenso integrale Bestandteile von Täterarbeit sind wie die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Einrichtungen des Opferschutzes und der Täterarbeit. Dieses umfassende Konzept opferschutzorientierter Täterarbeit wurde für diesen Bericht unter dem Titel Partnerschaften gegen Gewalt zusammengefasst. 3

4 Am Beginn des Berichts werden die häufig verwendeten Begrifflichkeiten definiert und anschließend die neu gegründeten Initiativen Arbeitsgruppe Täterarbeit und Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit in Österreich vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Arbeit mit männlichen Tätern in Österreich, die in Paarbeziehungen Gewalt ausüben, wofür Daten über Täterarbeit aus allen Bundesländern in einem Mapping erfasst wurden. Der Bericht gibt somit einen Überblick über die Situation von Täterarbeit in Österreich und zeigt Erfolge, Probleme und Lücken auf. Am Ende des Berichtes findet sich ein Adressenteil, in dem alle Einrichtungen zur Täterarbeit sowie die Gewaltschutzzentren, Gewaltschutzstellen und die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie aufgelistet sind. Neben diesen gibt es auch viele Fraueneinrichtungen, die seit Jahrzehnten mit der Beratung und Unterstützung von Frauen und Kindern befasst sind, zu nennen seien dabei vor allem die Frauenhäuser, Frauennotrufe und Frauen-Beratungsstellen, die hier nicht alle extra aufgelistet werden. In diesem Zusammenhang sei auf die Gewaltschutzfolder, die die Telefonnummern der Frauenhäuser enthalten 2, sowie auf die Website des Vereins autonome österreichische Frauenhäuser verwiesen. 3 Im Unterschied zu diesen Einrichtungen nehmen Gewaltschutzzentren und die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie eine besondere Rolle ein, da sie aufgrund ihres Einbezugs bei der Vollziehung der Gewaltschutzgesetze (sie erhalten von der Polizei Meldungen von Betretungsverboten und führen Prozessbegleitung im Strafverfahren durch) als geeignet erscheinen, um in Partnerschaft mit Täterarbeitseinrichtungen Anti-Gewalt-Programme durchzuführen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um behördlich und gerichtlich zugewiesene Täter handelt, wie dies in Wien mit dem Anti- Gewalt-Programm schon seit 1999 der Fall ist. In mehreren Bundesländern gibt es Bestrebungen zum Aufbau von solchen integrierten Anti-Gewalt-Programmen, wie im vorliegenden Bericht gezeigt wird, haben diese aber noch mit vielen Problemen zu kämpfen. Fraueneinrichtungen sind beim Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt unverzichtbare Partnerinnen, weshalb alle Ansätze Täterarbeit sie einbeziehen sollten. Gewalt an Frauen und ihren Kindern ist keine Privatsache, sondern eine Menschenrechtsverletzung. Die neue Konvention des Europarates zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, die 2011 in Istanbul angenommen 2 Gewaltschutzfolder in 20 Sprachen gratis Download: Website der AÖF Hilfe bei Gewalt:

5 wurde, stellt klar, dass Staaten eine Sorgfaltspflicht haben, Frauen und ihre Kinder aktiv vor Gewalt zu schützen und diese zu verhindern, zu verfolgen, zu untersuchen und zu bestrafen (Council of Europe 2011, Artikel 5). Zur Prävention gehören auch opferschutzorientierte Täterprogramme. 2. Definitionen Täterbezogene Interventionen und Täterarbeit Zur Prävention von Gewalt reicht Täterarbeit alleine nicht aus, sondern es bedarf umfassender Maßnahmen für Täter. Daher wird der Begriff täterbezogene Interventionen verwendet (Logar 2009). Täterarbeit ist ein Teil der täterbezogenen Interventionen und muss immer im Kontext anderer Interventionen konzipiert und durchgeführt werden. Der Erfolg von Täterarbeit hängt von der Eingebundenheit in Interventionssysteme ab, wie Gondolf (2002) in einer der umfangreichsten Evaluationen von Täterprogrammen aufzeigt. The System matters ist eine seiner zentralen Aussagen. Zu den täterbezogenen Interventionen gehören alle Maßnahmen, die (auch) am Täter ansetzen, wie polizeiliche Wegweisungen, zivil- oder strafrechtliche Verfügungen und Weisungen, behördliche Auflagen (z.b. von der Jugendwohlfahrtsbehörde), strafrechtliche Maßnahmen wie Haft und strafrechtliche Sanktionen, aber auch helfende Maßnahmen wie Bewährungshilfe und Weisung in ein Anti-Gewalt-Training. Um in der Prävention von Gewalt erfolgreich zu sein, ist es notwendig, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und ein gut koordiniertes Interventionssystem besteht. Es ist notwendig, dass keine Lücken im System bestehen, dass bei Wiederholung von Gewalt sofortige Reaktionen erfolgen und dass die jeweiligen Maßnahmen der Gefährdung und der Schwere von Gewalt angepasst und geeignet sind, Gewalt zu stoppen. Vereinfacht kann im Bereich der Täterarbeit zwischen zwei Ansätzen unterschieden werden: dem Ansatz der freiwilligen Teilnahme und der Täterarbeit im Zwangskontext, also mit behördlich oder gerichtlich zugewiesenen Teilnehmern. Im ersten Fall ist die Vertraulichkeit ein wichtiges Prinzip, im zweiten ist diese eingeschränkt. Opferschutzorientierte Anti-Gewalt-Programme Diese wurden auf der Basis von Forschungsarbeiten und langjährigen Erfahrungen von Opferschutzeinrichtungen erstellt (z.b. RESPECT in England, 14-jährige Erfahrung des Wiener Anti-Gewalt-Programms). Gemeint sind damit Programme für Täter, die gegenüber der Partnerin und den Kindern gewalttätig sind, und die den Schutz und die Unterstützung der Opfer in das 5

6 Programm integriert haben. Einrichtungen des Opferschutzes und der Täterarbeit arbeiten partnerschaftlich zusammen, führen das Programm gemeinsam durch (gemeinsame Entscheidungen z.b. über Aufnahme und Beendigung des Tätertrainings) und kooperieren mit anderen Einrichtungen und Institutionen, um Schutz und Sicherheit der Opfer zu garantieren und weitere Gewaltausübung zu verhindern. Die Vertraulichkeit für Täter ist in diesen Programmen daher eingeschränkt. Um Schutz und Sicherheit der Opfer zu gewährleisten, muss die Unterstützung der Opfer und das Tätertraining natürlich von unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Das opferschutzorientierte Anti-Gewalt-Programm besteht aus zumindest drei Elementen: ein Anti-Gewalt-Training für Täter, ein Unterstützungsprogramm für alle Partnerinnen (auch Ex- PartnerInnen) und die Kinder und die institutionalisierte Kooperation zwischen den beiden Einrichtungen. Wichtig für die partnerschaftliche Arbeitsweise ist auch die gemeinsame Vertretung nach außen. Anti-Gewalt-Programme sind in Interventionssysteme eingebunden; sie verwenden bereits erprobte Programme wie das US-amerikanische DAIP Programm und das schottische CHANGE Programm und bauen auf deren Erfahrungen und Forschungsergebnissen auf (siehe Pence/Paymar 1999; Gondolf 2002; Logar/Rösemann/Zürcher 2002). Hauptzielgruppe sind Täter, die behördlich oder gerichtlich zur Teilnahme verpflichtet werden. Geschlechtsspezifische Gewalt und geschlechtsspezifischer Ansatz in der Täterarbeit Gewalt an Frauen in Partnerschaft und Familie wird in der Europaratskonvention als geschlechtsspezifische Gewalt definiert, die Frauen erleben, weil sie Frauen sind, oder die Frauen überproportional häufig erleben (Council of Europe 2011, Article 3). Bei polizeilichen Interventionen sind ca. 90 % der Opfer häuslicher Gewalt weiblich, über 90 % der Täter männliche Familienmitglieder, überwiegend Partner und Ex-Partner (Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2012). Gewalt in der Familie ist also kein geschlechtsneutrales sondern ein geschlechtsspezifisches Problem, das spezifische Maßnahmen zur Beendigung benötigt. Die Ursache von Gewalt an Frauen liegt im historisch gewachsenen Machtungleichgewicht zwischen Frauen und Männern (siehe Council of Europe 2011, Präambel). Es handelt sich also nicht um individualisierte Problemlagen, sondern um ein Problem mit gesellschaftlicher und politischer Dimension. Dementsprechend sind Beendigung jeder Diskriminierung von Frauen und die tatsächliche Gleichstellung und Gleichberechtigung in Familie und Partnerschaft ebenso wie in Beruf und im öffentlichen Leben übergeordnete Ziele des Programms. 6

7 3. Die Arbeitsgruppe Täterarbeit Die interministerielle Arbeitsgruppe Täterarbeit wurde von der Wiener Interventionsstelle im Jahr 2011 initiiert und besteht nunmehr seit zwei Jahren. Gründungsanlass war die prekäre finanzielle Situation des Wiener Anti-Gewalt-Programms, das aufgrund von fehlenden Förderungen kurz vor der Schließung stand. Der Engpass war durch den Rückzug des Bundesministeriums für Inneres entstanden, das das Programm ab 1999 gefördert hatte. Durch die interministerielle Zusammenarbeit konnte es jedoch auch 2011 und 2012 weitergeführt werden. Die Arbeitsgruppe Täterarbeit hat Auf- und Ausbau von opferschutzorientierter Täterarbeit in Österreich zum Ziel. Dies umfasst die Ausarbeitung fachlicher Standards für opferorientierte Täterarbeit, Kooperation mit der Jugendwohlfahrt und Justiz, die Finanzierung des Programms sowie konstanten Austausch über österreichische 4 und europäische Entwicklungen (Konvention des Europarates zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt) im Bereich der Täterarbeit und der Gewaltprävention. Die Arbeitsgruppe tagt ca. vierteljährlich. VertreterInnen von folgenden Institutionen nehmen teil: Bundeskanzleramt/Frauen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Bundesministerium für Inneres, Neustart, Stadt Wien MA 11, Männerberatung Wien, Wiener Interventionsstelle. 4. Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie stellte 2012 beim BKA Frauen und beim BMASK einen Antrag auf Kleinprojektförderung zur Gründung und Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft opferorientierte Täterarbeit, der erfreulicherweise positiv erledigt wurde. Eingeladen wurden neben Einrichtungen, die Täterarbeit durchführen, auch die Vertreterinnen der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen, da diese durch ihre Rolle in der Vollziehung der Gewaltschutzgesetze als besonders geeignet erscheinen, um in Partnerschaft mit Täterarbeitseinrichtungen Anti-Gewalt-Programme durchzuführen. Viele haben auch bereits mit der Zusammenarbeit begonnen oder planen eine solche. Weiters wurde auch eine Vertreterin des Vereins Autonome österreichische Frauenhäuser einbezogen, um auf diesem Weg eine 4 u.a.. Präsentation von Dr.in Birgitt Haller/Institut für Konfliktforschung: Studie "High-Risk Victims" Tötungsdelikte in Beziehungen-Verurteilungen , Wien

8 Verbindung zu den für Täterarbeit wichtigen Fraueneinrichtungen, insbesondere den Frauenhäusern zu schaffen. Viele der kontaktierten Gewaltschutzzentren und Männerberatungsstellen haben ihr Interesse an einer österreichweiten Vernetzung bekundet und nehmen an der Bundesarbeitsgruppe teil. Auch der Verein Neustart als wichtige Institution, die mit Tätern arbeitet, war von Beginn an stark eingebunden und hat großes Interesse an einer weiteren Auseinandersetzung zum Thema Täterarbeit. Bisher haben zwei ganztägige Arbeitstreffen stattgefunden: eines im September 2012 in der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und eines im Dezember 2012 auf Einladung von Neustart Salzburg. Die Organisation der Treffen wurde von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie durchgeführt; die Tagungen wurden vorbereitet, danach wurden ausführliche Protokolle verfasst und an alle TeilnehmerInnen verschickt. In Absprache mit den TeilnehmerInnen wurde für das zweite Treffen von Rosa Logar ein Arbeitspapier zum Thema Internationale Standards opferorientierter Täterarbeit verfasst, das als Diskussionsgrundlage zur Erarbeitung von gemeinsamen Standards diente. Bei der Arbeitstagung im Dezember 2012 wurde mit der Diskussion des Papieres begonnen und es wurde beschlossen, diese Arbeit fortzusetzen. - Nach dem zweiten Treffen bekundeten die TeilnehmerInnen geschlossen, dass sie an einer Weiterarbeit im Rahmen der BAG interessiert sind; daher wurde für 2013 ein weiteres Treffen vereinbart. Aus den bisherigen Berichten ergeben sich unterschiedliche Problemfelder: unzureichende Ressourcen, mangelnde Zuweisungen und auch konzeptionelle Unklarheiten (siehe auch Kapitel 7, Ergebnisse des Mapping). Umso mehr ist es von Bedeutung, Anliegen und Forderungen auf Bundesebene zu kommunizieren. Mittelfristiges Ziel der BAG ist es, Informationsarbeit mit relevanten Institutionen wie z.b. aus den Bereichen der Justiz und Jugendwohlfahrt zu forcieren. Die Überzeugungsarbeit in der Justiz muss jedenfalls verstärkt werden, z.b. ist es bis jetzt unter RichterInnen noch nicht üblich, Beschuldigte zu einem Anti-Gewalt Training zuzuweisen oder bei Gewalt an Frauen Bewährungshilfe anzuordnen. Auch bei Entlassung aus der Untersuchungshaft kann Bewährungshilfe und/oder eine Schutzweisung erfolgen. 8

9 Eine weitere Frage, die sich in naher Zukunft stellen wird, ist, in welcher Form sich das neue Kindschaftsrechtsänderungsgesetz, das als eine Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls die Verpflichtung zu einem Anti-Gewalt-Training vorsieht, auf die Zuweisungspraxis auswirken wird. Um für zuweisende Institutionen und Fördergeber ein hohes Maß an Transparenz zu bieten, sind Qualitätsstandards, an denen sich opferschutzorientierte Täterarbeit orientiert, erforderlich. Ein Ziel und zugleich Herausforderung der BAG wird sein, trotz großer Unterschiedlichkeiten gemeinsame Qualitätsstandards für opferschutzorientierte Täterarbeit zu entwickeln, die sich an den Erfahrungen der ExpertInnen und an empirischen Forschungsergebnissen orientieren, und diese umzusetzen wissen. 5. Erfassung von Informationen zur Täterarbeit - Mapping Im Rahmen der Erfassung von Informationen zur Täterarbeit wurden mehrere Methoden angewandt. Schwerpunkt der Erhebung war wie erwähnt Täterarbeit mit Männern, die gegenüber der Partnerin (auch Ex-Partnerin) und deren Kinder Gewalt ausüben. 5 Von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie wurden zunächst Fragen zur Täterarbeit entwickelt. Diese wurden von den Kollegen der Männerberatung Wien, die die schon bestehende Vernetzung zwischen den Männerberatungsstellen nutzten, versandt. Für die Gewaltschutzzentren/stellen wurden eigene Fragen erarbeitet, um den Grad der Kooperation zwischen Einrichtungen der Täterarbeit und des Opferschutzes zu erfassen. Um das Ziel zu erreichen, von allen Bundesländern Informationen zu erhalten, wurde viel Energie in Telefonate investiert, um fehlende Informationen zu erhalten. Für das Mapping wurde auch auf schriftliche Materialien wie Tätigkeitsberichte, Folder und Webseiten der Einrichtungen zurück gegriffen. Eine weitere Informationsquelle waren die beiden Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit, bei denen KollegInnen aus den Bundesländern berichteten. Mit dem gesammelten Material wurde von der Wiener Interventionsstelle ein Entwurf mit einer Beschreibung der Situation in jedem Bundesland erstellt. Diese Entwürfe wurden mit Bitte um Rückmeldung und Ergänzung an alle Einrichtungen, die im Mapping aufscheinen, ausgesandt. 5 Wenn in der Folge von Gewalt gegenüber der Partnerin die Rede ist, sind auch Ex-Partnerinnen sowie die Kinder der Partnerinnen gemeint; Kinder sind von der Gewalt an der Mutter immer mit betroffen, entweder direkt oder indirekt und sollen in die Unterstützung der Opfer im Rahmen von Täterarbeit einbezogen werden. 9

10 Wiederum gelang es durch Telefonate, mit allen KollegInnen Rücksprache zu halten. Zum Teil wurden ausführliche Informationen übermittelt und wir möchten an dieser Stelle allen, die zu diesem Bericht beigetragen haben, herzlich für ihre aktive Mitarbeit danken. Die Autorinnen haben versucht, soweit als möglich alle Informationen und Anmerkungen in die Darstellungen einzubeziehen. Doch ist es bei einem ersten Mapping nicht möglich, umfassend auf die Komplexität der Materie, die Geschichte und Entwicklung der einzelnen Einrichtungen und ihrer oft sehr differenzierten Angebote einzugehen. Um die Darstellung einigermaßen übersichtlich und vergleichbar zu machen, mussten Informationen oft vereinfacht werden. Wien bildet eine Ausnahme bei der Länge der Darstellung: da in Wien das einzige opferschutzorientierte Anti-Gewalt-Programm besteht und dieses schon über 14 Jahre Erfahrung verfügt, wurde es ausführlicher beschrieben. Um auch der zum Teil schon langjährigen wichtigen Arbeit der Einrichtungen in den Bundesländern Genüge tun zu können, bräuchte es eine umfassendere, qualitative Erhebung. Dies kann im Rahmen dieses Projektes, das lediglich ein Mapping vorsieht, nicht geleistet werden. Zur Systematisierung der Informationen im Mapping wurden anhand der Definitionen (siehe Kapitel 2) Kategorisierungen entwickelt. Es ging darum zu erfassen - Welche Täterarbeit es im Bundesland für Täter gibt, die gegenüber der Partnerin Gewalt ausüben - Ob und welche Art von opferschutzorientierten Täterprogrammen existieren - Welche Angebote es für andere Täter (sexueller Missbrauch, Jugendgewalt, allgemeine Gewalt) gibt 6 Die Übersicht pro Bundesland enthält zuerst eine kurze Einleitung, in der dargelegt wird, was in Bezug auf Täterarbeit bei Gewalt in Paarbeziehungen getan wird. Dann werden die Einrichtungen genannt (inklusive der Gewaltschutzzentren/stellen siehe dazu auch die Erläuterungen in der Einleitung). Die Kontaktadressen wurden nicht bei den Bundesländern aufgenommen; diese finden sich gesammelt im Anhang. Im dritten Abschnitt erfolgt eine Beschreibung der Arbeit mit Tätern nach der oben dargelegten Systematik: 6 für diese Bereiche wurden keine eigenen systematischen Erhebungen durchgeführt, es wurde lediglich das, was sozusagen auftauchte, dargestellt; es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. 10

11 1. Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und ihren Kindern 2. Opferschutzorientiertes Anti-Gewalt Programm 3. Arbeit mit anderen Tätern (Sexualstraftäter, Gewalt unter Jugendlichen, sonstiges Gewaltverhalten) Die Täterarbeit des Vereins Neustart/Bewährungshilfe ist nicht bei den jeweiligen Bundesländern dargestellt, sondern entsprechend der Anregung der Bundeszentrale von Neustart in einem eigenen Kapitel abgebildet. Dies hat damit zu tun, dass der Verein als einziger bundesweit tätig ist und Täterarbeit im Rahmen von Bewährungshilfe in allen Bundesländern erfolgt. 6. Überblick Täterarbeit in Österreich Ergebnisse des Mapping Durch das Mapping konnten wertvolle Informationen über den Stand der Täterarbeit bei Gewalt an Frauen in Österreich gewonnen werden. In dieser Erhebung konnte allerdings bezüglich der konkreten Arbeit mit den gewaltausübenden Männern nicht in die Tiefe gegangen werden, außer in Ansätzen bei der Darstellung des Anti-Gewalt-Trainings in Wien. So konnte etwa der wichtigen Frage, ob und wie systematisch Gefährlichkeitseinschätzung und Sicherheitsplanung mit Tätern und Opfern durchgeführt wird, nicht nachgegangen werden. Dies sollte in einem nächsten vertiefenden Schritt der Erhebung der IST-Situation geschehen. Auch die Frage welche Sicherheitsplanung angewendet wird, sollte erhoben werden. Anzahl der Angebote Das Mapping gibt einen Einblick wie viele Einrichtungen in Österreich grundsätzlich Täterberatung anbieten, unabhängig davon wie diese aussehen und ob sie dem Standard von Opferschutzorientierter Täterarbeit entsprechen. Danach sind es 10 Einrichtungen in ganz Österreich, die in irgendeiner Form Täterarbeit anbieten. Jedes Bundesland verfügt über eine Einrichtung, nur in Oberösterreich sind es zwei. Die Einrichtungen befinden sich bis auf Vorarlberg (Feldkirch) in den Landeshauptstädten. In 7 Bundesländern gibt es Außenstellen bzw. Beratungen in anderen Städten und Regionen, oft allerdings nur stundenweise; immerhin scheinen aber auf den Webseiten der 10 untersuchten Einrichtungen insgesamt 32 Außenstellen bzw. Orte in denen Beratungen angeboten werden, auf. Kaum möglich ist es, Aussagen über die Kapazität der Täterarbeit zu machen, also zu sagen wie viele Täter beraten werden bzw. beraten werden können. Dies ist auch deshalb so schwierig, weil die Statistiken nicht nach entsprechenden Kategorien ausgewiesen sind (siehe Abschnitt Statistik) 11

12 und es daher oft nicht möglich ist aus der Statistik zu ersehen, wie viele Männer die gegenüber der Partnerin Gewalt ausgeübt haben, beraten wurden. Die Einrichtungen sind mit unterschiedlichen Ressourcen ausgestattet und arbeiten nach unterschiedlichen Ansätzen und mit unterschiedlichen Methoden. Spezifisches Angebot für Männer, die gegen die Partnerin Gewalt ausüben Alle 10 Einrichtungen, die im vorigen Abschnitt genannt sind, bieten auch Männern, die Gewalt gegen die Partnerin ausüben, Beratung an. In dieser Erhebung war nicht zu eruieren, ob spezifische Methoden und Ansätze eingesetzt werden, um auf das Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt an Frauen und seine Wurzeln einzugehen. In keiner der Einrichtungen, außer in Wien, gibt es eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzeinrichtung. Bei der Analyse der Daten zeigte sich auch, dass es oft schwierig ist, Täterarbeit nach der Art des Gewaltproblems zu identifizieren, da nicht unterschieden wird, von wem an wem Gewalt ausgeübt wird. Das Auseinanderdröseln war daher nicht immer möglich. Dies wäre jedoch wichtig, da nur so speziell auf das Problem und seine Ursachen eingegangen werden kann. Auch könnte dann sichtbar gemacht werden, ob und wie häufig Männer, die Gewalt gegenüber der Partnerin ausüben, in die Täterberatung kommen. Geschlechtsspezifischer Ansatz Eine konzeptionelle Schwäche schient auch zu sein, dass geschlechtsspezifische Ansätze (siehe Definition im Kapitel 2) in der Täterarbeit oft fehlen bzw. dass unklar ist, ob, wo und wie diese integriert sind. Zu beobachten ist ein Trend zum geschlechtsneutralen Ansatz, das heißt es wird so getan als ob sich die Probleme nicht unterscheiden und es Zufall wäre, wer an wem Gewalt ausübt. Dementsprechend wird Täterarbeit für Männer, Frauen, Jugendliche, alle angeboten, ohne dass klar ist, auf welcher Problemanalyse diese Arbeit beruht. Laut der Konvention des Europarates zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt müssen zur Prävention von Gewalt an Frauen geschlechterspezifische Maßnahmen gesetzt werden, um an die Wurzel des Problems - die Geschlechterungleichheit und die Dominanz von Männern über Frauen - zu gelangen (Council of Europe 2011, Artikel 6). 12

13 Weitere fachliche Ansätze Die fachlichen Ansätze in der Täterarbeit unterscheiden sich zum Teil stark. Es war im Rahmen dieser Erhebung nicht möglich, auf diese näher einzugehen. Nach den vorliegenden Informationen können drei Ansätze unterschieden werden: der opferschutzorientierte Ansatz, der eher therapeutisch orientierte Ansatz und der männerorientierte Ansatz, wobei sich die Ansätze auch überlappen. Einrichtungen mit Opferorientierung sehen Schutz und Sicherheit des Opfers als elementares Ziel ihrer Tätigkeit. Insofern stellen für sie die Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen und vernetztes Arbeiten im Interventionssystem Eckpfeiler ihres Verständnisses dar. Gearbeitet wird hier oft mit erprobten Programmen wie dem US-amerikanischen Duluth Program oder dem schottischen Change Programm. Im eher therapeutisch orientierten Ansatz steht die Verschwiegenheit im Vordergrund und eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Dieser Ansatz eignet sich für freiwillige Teilnehmer, stellt sich jedoch als schwierig heraus, wenn es sich um zugewiesene Täter handelt. Als eher männerorientierter Ansatz könnte das sogenannte Hamburger Modell klassifiziert werden. Dieses schließt jeden Kontakt der Männerberater mit Opfereinrichtungen aus und sieht Kontrolle des Täters zum Schutz der Opfer als eher schädlich an. Das Mapping ergab den Eindruck, dass diese drei Ansätze in Österreich ungefähr zu gleichen Teilen vorhanden sind, wobei es wie gesagt Mischformen gibt. Freiwilligkeit vs Zuweisung Zu bemerken ist eine Tendenz, von der Arbeit mit Freiwilligen wegzugehen und zunehmend auch von Behörden oder vom Gericht zugewiesene Klienten aufzunehmen. Dies hat vermutlich auch damit zu tun, dass nur wenige gewaltausübende Männer bereit sind, freiwillig Beratung in Anspruch zu nehmen. Daher erreicht die Arbeit mit Freiwilligen auch nur einen kleinen Teil der Täter. Vertraulichkeit Das Prinzip der Vertraulichkeit ist in Beratung und Therapie sehr wichtig, im Rahmen von Täterarbeit kann es dennoch zu einem Problem werden. Viele Einrichtungen, die Täterarbeit durchführen, werden z.b. nach dem Familienberatungsförderungsgesetz finanziert, das die Vertraulichkeit der Beratung voraussetzt. Hier entsteht also ein Spannungsfeld zwischen den Zuweisungen die von Behörden und Gerichten erfolgen und den Grundsätzen der fördernden 13

14 Einrichtungen. Es muss also zunehmend nach Wegen gesucht werden, um die Grundprinzipien von Gewaltschutz und Vertraulichkeit zu vereinbaren. Eine Möglichkeit ist die eingeschränkte Vertraulichkeit, bei der ein Täter dem Austausch bestimmter für die Gewaltprävention notwendiger Informationen zustimmt. Einzelarbeit/Gruppen Täterarbeit wird derzeit in Österreich überwiegend im Einzelsetting durchgeführt. Nur im Wiener Anti-Gewalt-Programm ist Gruppenarbeit der Regelfall. Finanzierung und Kosten für Teilnehmer Die meisten Einrichtungen, die Täterarbeit durchführen, haben eine Mischfinanzierung durch Gemeinden, Länder und Bund. Manche Finanzierungsformen, wie die Familienberatungsstellen, verlangen, dass die Beratung kostenlos ist. Andere Förderungen ermöglichen, dass von den Klienten auch Eigenbeiträge verlangt werden, diese sind meist einkommensabhängig. In manchen Fällen übernehmen die zuweisenden Stellen (Jugendwohlfahrt oder Strafgericht) die Kosten, wenn der Klient nicht in der Lage ist, diese zu bezahlen. Die Täterarbeit von Neustart wird über die Förderung der Bewährungshilfe finanziert. Das Unterstützungsprogramm im Wiener Anti- Gewalt-Training wird im Rahmen des Auftragsvertrags durch das Bundesministerium für Inneres und das Bundeskanzleramt/Frauen finanziert. Opferschutzorientierte Anti-Gewalt Programme Derzeit existiert nur in Wien ein opferschutzorientiertes Anti-Gewalt Programm, das Schutz und Sicherheit der Partnerinnen und Kinder zum Ziel hat und über ein integriertes Unterstützungsprogramm für diese verfügt (Definition siehe Kapitel 2). Elemente von opferschutzorientierter Täterarbeit existieren in der Steiermark und in Tirol, wenn auch oft eher in der Theorie als in der Praxis. Als Hindernisse bei der Realisierung von Anti-Gewalt Programmen haben sich eine Reihe von Problemen herauskristallisiert, wobei es interessant ist zu sehen, dass es sich dabei keineswegs nur um fehlende finanzielle Mittel handelt. Hindernis 1: Hindernis Nummer eins dürften fehlende Zuweisungen von Gerichten und Behörden sein. Daran sind im Laufe der letzten Jahre schon mehrere Versuche gescheitert Anti-Gewalt-Programme zu 14

15 etablieren. So konnte das Anti-Gewalt-Training STOP in Salzburg, das 1999 aufgebaut wurde, gar nicht in Betrieb gehen, weil die Gerichte keine Teilnehmer zuwiesen. Auch die Versuche von Neustart, Anti-Gewalt-Trainings im Rahmen von Bewährungshilfe aufzubauen, waren bisher in keinem Bundesland erfolgreich. Hindernis 2: Hindernis Nummer zwei ist die fehlende Integration der Unterstützung für die Opfer in Anti- Gewalt-Programme. Gewaltschutzzentren berichten, dass es zwar Versuche der Kooperation im Einzelfall gab, z.b. mit dem Verein Neustart, dass diese jedoch nicht erfolgreich waren. Das dürfte einerseits datenschutzrechtliche Gründe haben, andererseits aber auch an fehlenden Regelungen in den Einrichtungen liegen. So wird z.b. von der Möglichkeit, das Einverständnis des Täters für die Zusammenarbeit einzuholen, nicht immer Gebrauch gemacht. Oft sind es auch fachliche Prinzipien die eine Kooperation gar nicht vorsehen. Es sind meist Tätereinrichtungen, nicht Opfereinrichtungen, die sich auf die Vertraulichkeit berufen und der Ansicht sind, eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen stünde ihren Grundsätzen entgegen. Schutz und Sicherheit der Opfer in ihre Arbeit mit dem Täter einzubeziehen, sehen sie dementsprechend nicht als ihre Aufgabe. Hindernis 3: Fehlende Mittel sind ebenfalls ein Hindernis beim Auf- und Ausbau von Anti-Gewalt-Programmen. In Graz konnte ein geplantes Anti-Gewalt-Programm aus Mangel an Ressourcen nicht aufgebaut werden und das Wiener Anti-Gewalt-Programm steht Jahr für Jahr vor dem Problem einer Unterfinanzierung und drohenden Schließung. Es wäre dringend notwendig, dass die Politik die Wichtigkeit der opferschutzorientierten Anti- Gewalt-Arbeit erkennt und entsprechende Mittel bereitstellt. Allerdings dürfen diese Mittel auf keinen Fall aus Töpfen kommen, die für Hilfen für die Opfer vorgesehen sind. Das wäre der falsche Weg und würde die Situation nicht verbessern. Mittel sollten z.b. aus den Bereichen Justiz, innere Sicherheit und Jugendwohlfahrt bereitgestellt werden. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist die Justiz. RichterInnen sollten in ihrer Ausbildung über die Möglichkeit und Wichtigkeit der Zuweisung zu Anti-Gewalt-Programmen geschult werden. Für StaatsanwältInnen sollte es konkrete Richtlinien geben, wie sie in Fällen von Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie vorgehen sollen, um weitere Gewalt zu verhindern. 15

16 Hindernisse für die Kooperation können auch durch klarere Richtlinien innerhalb und Vereinbarungen zwischen Einrichtungen ausgeräumt werden. Es ist auch wichtig, dass zuweisende Stellen die verpflichtende Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen bereits in ihre Auflagen und Weisungen integrieren. Statistik Die Statistiken zur Täterarbeit sind meist wenig aussagekräftig und kaum vergleichbar. So wird zum Beispiel in manchen Bundesländern die Zahl der Kontakte ausgewiesen, in anderen die Zahl der Fälle. Oft wird auch nicht erhoben oder ausgewertet, um welches Gewaltproblem es geht und wer die Opfer sind. Daher ist es häufig nicht möglich aus den Statistiken zu ersehen, wie viele Männer, die gegen die Partnerin Gewalt ausüben, in die Täterberatung kommen. Wichtig wäre es, dass die Erfassung der Daten nach den gleichen Kriterien erfolgt, um eine österreichweite Vergleichbarkeit herzustellen und in Zukunft jährlich eine nationale Statistik veröffentlichen zu können. Entsprechend der Arbeitsgruppe Gender-Stat 7 sollten alle Einrichtungen als Minimum folgende Daten erheben und ausweisen: Zahl der Klienten in der Anti-Gewalt Arbeit pro Jahr Geschlecht und Alter des Täters Geschlecht und Alter des Opfers Beziehungsverhältnis zwischen Täter und Opfer Form der Gewalt Wohnort. 7 Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (2011) Tätigkeitsbericht 2010, S. 19 download

17 7. Täterarbeit in den Bundesländern und auf Bundesebene 7.1. BURGENLAND Einleitung Die Caritas bietet Gewaltberatung und Täterberatung für Männer, die gewalttätig gegen ihre Partnerin oder andere Personen waren, die sexuellen Missbrauch an einem Kind begangen haben oder die straffällig geworden sind. Einrichtungen im Bereich Täterarbeit und Opferschutz Gewaltberatung der Caritas der Diözese Eisenstadt Gewaltschutzzentrum Burgenland Beschreibung der Täterarbeit 1. Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und ihren Kindern Gewaltberatung der Caritas der Diözese Eisenstadt Die Caritas der Diözese Eisenstadt bietet Gewaltberatung an. Im Rahmen dieser wird auch Täterberatung durchgeführt. Beratungsstellen befinden sich in Eisenstadt, Oberpullendorf und Oberwart. Zielgruppen: die Täterberatung hat keinen geschlechtsspezifischen Ansatz und richtet sich an alle Personen, die Gewalt ausüben (Männer, Burschen, Frauen). Angebote gibt es in Eisenstadt, Oberpullendorf und Oberwart. Das Angebot richtet sich auch an Männer, die gegenüber ihrer Partnerin gewalttätig sind. Es ist freiwillig und anonym. Ein Unterstützungsangebot für die von Gewalt betroffenen Partnerinnen und Kinder ist nicht vorgesehen. Es gibt eine fallweise Kooperation mit dem Gewaltschutzzentrum Burgenland, jedoch keine standardisierte Zusammenarbeit in der Fallarbeit. 17

18 Laut Foldern der Gewaltberatung werden Erstgespräche, Einzelberatungen, Gruppen und Trainingsgruppen mit Jugendlichen angeboten. Der Prozentsatz der Selbstmelderinnen liegt bei 50%. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Burgenland sowie im Rahmen der Förderung von Familienberatungsstellen. Die Finanzierung ist nur zum Teil abgedeckt und Teilnehmer müssen einen Kostenbeitrag leisten. Festzustellen ist, dass durch die sehr geringe finanzielle Förderung (100 geförderte Stunden pro Jahr inklusive Vernetzungstätigkeit) das Angebot eingeschränkt ist. Statistiken werden nicht publiziert, außer bei einschlägigen Veranstaltungen. 2. Opferschutzorientiertes Anti-Gewalt-Programm Derzeit existiert kein Anti-Gewalt-Programm, das opferschutzorientierte Täterarbeit durchführt. 3. Arbeit mit anderen Tätern (Sexualstraftäter, Gewalt unter Jugendlichen, sonstiges Gewaltverhalten) In der Gewaltberatung wird auch Beratung zu anderen Gewaltformen angeboten (siehe Einleitung) 18

19 7.2. KÄRNTEN Einleitung Seit 1999 besteht eine Beratungsstelle für Männer und Burschen in Klagenfurt. Diese bietet auch Beratung für Männer, die Gewalt ausüben. Einrichtungen im Bereich Täterarbeit und Opferschutz Caritas Männerberatung Gewaltschutzzentrum Kärnten Beschreibung der Täterarbeit 1. Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und ihren Kindern Caritas Männerberatung Die Beratungsstelle für Männer und Burschen bietet auch Beratung für gewaltausübende Männer an. Beratung wird in Klagenfurt und Villach angeboten. Die Beratung erfolgt im Einzelsetting. Unterstützung für die von Gewalt betroffenen Partnerinnen und Kinder ist nicht vorgesehen und es gibt keine Kooperation im Einzelfall mit dem Gewaltschutzzentrum. Die Teilnehmer kommen freiwillig oder motiviert von Partnerin, Institutionen oder infolge von Weisungen. Finanziert wird die Beratung zum Teil durch das BMFJ im Rahmen der Familienberatung (Freiwilligkeit) und ist kostenlos. Bei gerichtlichen Weisungen müssen Teilnehmer die Beratung selbst bezahlen oder die Kosten werden vom Gericht übernommen. Jährlich werden ca Männer beraten, die Gewalt gegenüber ihren Partnerinnen bzw. Kindern ausgeübt haben. 2. Opferschutzorientiertes Anti-Gewalt-Programm 19

20 Derzeit existiert kein Anti-Gewalt-Programm, das opferschutzorientierte Täterarbeit durchführt. 3. Arbeit mit anderen Tätern (Sexualstraftäter, Gewalt unter Jugendlichen, sonstiges Gewaltverhalten) Die Caritas Männerberatung bietet auch Beratung für Männer und Burschen, die außerhalb der Familie Gewalt ausüben. 20

21 7.3. NIEDERÖSTERREICH Einleitung Die Caritas-Beratungseinrichtung Rat und Hilfe führt Männerberatungsstellen und bietet im Rahmen dieser Angebote für gewaltausübende Männer in St. Pölten und an anderen Orten an. 8 Seit November 2011 besteht ein Forum Niederösterreichischer Burschen- und Männerberater, in das auch die Berater von Rat und Hilfe eingebunden sind. 9 Einrichtungen im Bereich Täterarbeit und Opferschutz Männerberatung der Caritas Gewaltschutzzentrum Niederösterreich Beschreibung der Täterarbeit 1. Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und ihren Kindern Männerberatung der Caritas Die Caritas-Beratungseinrichtung Rat und Hilfe bietet Männerberatung in St. Pölten und an neun weiteren Orten an (Amstetten, Gmünd, Horn, Krems, Scheibbs, Tulln, Waidhofen/Ybbs, Weidhofen/Thaya, Zwettl). Im Rahmen dieser Männerberatungseinrichtungen werden auch gewaltausübende Männer beraten, vor allem im Einzelsetting. Unterschieden wird zwischen Gewaltberatung mit Freiwilligen und Täterarbeit im Rahmen einer Auflage mit behördlich oder gerichtlich zugewiesenen Klienten (Erwachsene oder Jugendliche). Fallweise gibt es Zusammenarbeit mit dem Gewaltschutzzentrum Niederösterreich, diese ist jedoch nicht institutionalisiert. Die Finanzierung erfolgt vom Land Niederösterreich, vom Bund und im Rahmen der Förderung der Familienberatungsstellen. Das Angebot im Rahmen der Familienberatungsstelle ist kostenlos. 8 Siehe Website der Caritas Männerberatung 9 Siehe Website Forum niederösterr. Burschen-und Männerberater 21

22 Für behördlich oder gerichtlich zugewiesene Klienten beträgt der Stundensatz 45. Für Jugendliche, die von der Jugendwohlfahrtsbehörde zugewiesen werden, zahlt diese die Kosten. Erwachsene Klienten zahlen den Beitrag selbst. Bei Weisungen kann auch das Gericht die Kosten für die Beratung übernehmen. Statistik: 2011 wurden in den Männerberatungsstellen von Rat und Hilfe 340 Männer beraten, davon 130 Männer, die gegen Frauen oder Familienangehörige Gewalt ausgeübt haben. 2. Opferschutzorientiertes Anti-Gewalt-Programm Derzeit existiert kein Anti-Gewalt-Programm, das opferschutzorientierte Täterarbeit durchführt. 3. Arbeit mit anderen Tätern (Sexualstraftäter, Gewalt unter Jugendlichen, sonstiges Gewaltverhalten) Die Männerberatung der Caritas berät auch gewalttätige Jugendliche (ab 14 Jahren), die behördlich oder gerichtlich zugewiesen werden (siehe auch Punkt 1). 22

23 7.4. OBERÖSTERREICH Einleitung Im Jahr 1999 bzw entstand in Oberösterreich auf Initiative von Männerberatungsstellen, Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum und Frauenhäusern die Arbeitsgruppe Opferschutz braucht Täterarbeit mit dem Ziel der Vernetzung. Die Arbeitsgruppe tagte ursprünglich 4 x, seit etwa zwei Jahren 2 x jährlich. Beteiligt sind inzwischen auch PräventionsbeamtInnen der Polizei. Seit 1997 existiert im Familientherapiezentrum des Landes Oberösterreich eine Männerberatungsstelle. Eine weitere Männerberatungsstelle wird von der Einrichtung Beziehungleben der Diözese Linz geführt, mit Außenstellen in Bad Ischl, Braunau, Freistadt, Gmunden, Linz, Linz-Urfahr, Ried, Rohrbach, Steyr, Steyr-Resthof, Schärding und Vöcklabruck. Einrichtungen im Bereich Täterarbeit und Opferschutz Beziehungleben/Männerberatung Familientherapiezentrum des Landes Oberösterreich/ Männerberatung Gewaltschutzzentrum Oberösterreich Beschreibung der Täterarbeit 1. Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und ihren Kindern Beziehungleben der Diözese Linz/Männerberatungsstelle Die Einrichtung Beziehungleben der Diözese Linz führt eine Männerberatungsstelle, seit 2012 heißt diese gewaltfrei.beziehungleben. Die Einrichtung bietet, wie der Name schon sagt, 23

24 Beratung bei Gewalt, hat jedoch keinen geschlechtsspezifischen Ansatz und richtet sich an Männer und Frauen, Erwachsene und Jugendliche, die ihre Gewalt beenden wollen. 10 Die Beratung von gewaltausübenden Personen erfolgt im Einzelsetting und ist vertraulich. Mehr als die Hälfte der Beratungssuchenden kommt freiwillig. Bei Jugendlichen sind Schulen und Jugendwohlfahrt zuweisende Stellen. Die Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen ist nicht vorgesehen und Kooperationen mit dem Gewaltschutzzentrum bestehen nicht. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Förderung des Bundes für Familienberatungsstellen und durch eine Förderung des Landes Oberösterreich. Die Beratung ist für Teilnehmer mit geringem Einkommen kostenfrei. Statistik: Im Jahr 2011 wurden 114 Männer beraten, die Gewalt gegenüber Frauen ausüben, 31 waren gegenüber anderen Familienangehörigen gewalttätig und 13 gegenüber Männern. (Im Jahr 2011 wurden nur Männer beraten, mittlerweile wurde das Angebot erweitert, siehe oben) Familientherapiezentrum des Landes Oberösterreich/ Männerberatung Die Männerberatung wurde im Jahr 1997 gegründet und gehört zum Familientherapie-Zentrum des Landes Oberösterreich. Sie bietet Männern und männlichen Jugendlichen ab 14 Jahren Beratung und Psychotherapie zu wichtigen Aspekten und Problemen des Mannseins in der Gesellschaft. Es gibt Außenstellen der Männerberatung in Ried, Wels und Schärding, diese sind über die Männerberatung Linz erreichbar. Beraten werden auch Männer, die gegenüber der Partnerin und/oder Kindern Gewalt ausüben, z.b. nach polizeilichen Wegweisungen. Es werden Beratung und Therapie angeboten, einzeln und in Gruppen. Das Angebot ist vertraulich. Die Arbeit orientiert sich am Ansatz des Hamburger Models der Täterarbeit nach Joachim Lempert und Burkhard Oelemann. 11 Zuweisung: ca. 17% der Beratungssuchenden kommen aufgrund einer Gewaltproblematik. Ca. 5,5% werden aus dem Bereich der Justiz zugewiesen. Finanziert wird die Männerberatung vom Land Oberösterreich und mittels einkommensabhängiger Kostenbeiträge der Klienten. 10 Siehe Website der Männerberatung:

25 In der Statistik wird nicht erfasst, wem gegenüber Gewalt ausgeübt wird, daher kann keine Aussage getroffen werden wie viele Männer, die gegenüber der Partnerin Gewalt ausüben, beraten werden. 2. Opferschutzorientiertes Anti-Gewalt-Programm Derzeit existiert kein Anti-Gewalt-Programm, das opferschutzorientierte Täterarbeit durchführt. 3. Arbeit mit anderen Tätern (Sexualstraftäter, Gewalt unter Jugendlichen, sonstiges Gewaltverhalten) Sowohl in der Männerberatungsstelle Beziehungleben der Diözese Linz als auch im Familientherapiezentrum des Landes Oberösterreich/ Männerberatung werden Männer und Jugendliche zu anderen Gewaltproblematiken beraten. 25

26 7.5. SALZBURG Einleitung Als frühes Modellprojekt einer Täterarbeit im Rahmen polizeilicher und gerichtlicher Maßnahmen startete in Salzburg im September 1999 der Verein stop Anti-Gewalt-Training, aufbauend auf dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie. Das Projekt musste jedoch aus Mangel an Zuweisungen wieder eingestellt werden. Seit 1998 besteht die Beratungsstelle MännerWelten in Salzburg. Diese Einrichtung führt auch Beratung von gewaltausübenden Männern durch. Einrichtungen im Bereich Täterarbeit und Opferschutz Beratungsstelle Männerwelten Gewaltschutzzentrum Salzburg Beschreibung der Täterarbeit 1. Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und ihren Kindern Beratungsstelle MännerWelten Beratung und Gewaltprävention Die Beratungsstelle besteht seit Sie arbeitet nach dem Konzept der Hamburger Kontaktund Beratungsstelle Männer Gegen Männer-Gewalt. Eine Zielgruppe der Beratungsstelle sind Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben. Angeboten wird Einzelberatung; diese soll zeitnahe nach der Kontaktaufnahme erfolgen, was aufgrund von Mangel an Ressourcen nicht immer möglich ist. Freiwilligkeit war ursprünglich ein sehr wichtiges Prinzip, ist jedoch in den letzten Jahren in den Hintergrund gerückt. Es werden auch gerichtlich zugewiesene Männer beraten. Die Einbeziehung einer unterstützenden Einrichtung für die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder oder eine Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen im Einzelfall ist nicht vorgesehen. 26

27 Eine Opferorientierung wird auch für die Zukunft nicht angestrebt, da darin ein Widerspruch zu vertrauensbildenden Maßnahmen mit dem Mann und zu starke Kontrolle des Mannes gesehen wird. Zuweisungen erfolgen durch verschiedene Einrichtungen (Jugendämter, Polizei, Justiz, Schulen, PsychotherapeutInnen, Krankenanstalten, etc.) Finanzierung: es besteht eine Mischfinanzierung von Land, Bund und als Familienberatungsstelle. Bis zu 5 Beratungen können aus den Fördermitteln kostenfrei angeboten werden. Darüber hinaus zahlen Klienten einkommensabhängig einen Beitrag wurde mit 215 Klienten gearbeitet. Davon waren 72 (ca. 1/3) Männer die Gewalt gegen Frauen ausgeübt haben. Darüber hinaus kann auch bei den anderen Klienten im Laufe der Beratung das Problem Gewalt an Frauen evident werden, z.b. bei jungen Männern, die wegen Gewalt gegen andere Männer im öffentlichen Raum in Beratung kommen. Wie häufig dies der Fall ist, geht aus der Statistik nicht hervor. 2. Opferschutzorientiertes Anti-Gewalt-Programm Derzeit existiert kein Anti-Gewalt-Programm, das opferschutzorientierte Täterarbeit durchführt. 3. Arbeit mit anderen Tätern (Sexualstraftäter, Gewalt unter Jugendlichen, sonstiges Gewaltverhalten) In der Forensischen Ambulanz werden Gewalttäter im Rahmen von bedingten Entlassungen fachärztlich-psychiatrisch und psychotherapeutisch betreut. Darunter befinden sich auch Täter, die gegenüber der Partnerin und den Kindern gewalttätig waren. Wie viele dies sind, konnte allerdings im Rahmen der vorliegenden Erhebung nicht eruiert werden. 27

28 7.6. STEIERMARK Einleitung Seit 1996 gibt es in der Steiermark die Männerberatungsstelle Graz, die auch Beratung für Männer, die gewalttätig sind, anbietet bestand das Vorhaben, ein, am Wiener Modell orientiertes Anti-Gewalt-Training einzurichten. 12 Dies konnte jedoch aufgrund von fehlenden Ressourcen nicht realisiert werden. Einrichtungen im Bereich Täterarbeit und Opferschutz Männerberatung Graz Gewaltschutzzentrum Steiermark Beschreibung der Täterarbeit 1. Täterarbeit bei Gewalt an Frauen und ihren Kindern Männerberatung Graz Die Männerberatungsstelle Graz bietet auch Beratung in der Obersteiermark (Leoben) und Südsteiermark (Feldbach) an. Die Männerberatung Graz hat einen Arbeitsbereich Gewaltarbeit und Rückfallprävention und bietet gewalttätigen Männern Beratung und psychosoziale Interventionen an. Letztere umfassen je nach Problematik oder Auftrag verschiedene Maßnahmen, zu denen jedenfalls Vernetzung mit Opferschutzeinrichtungen, Behörden und Institutionen gehören. Zielgruppen sind Männer, die gegenüber der Partnerin psychische, körperliche und/oder sexuelle Gewalt ausüben oder die Frauen stalken. Die Männerberatung Graz verfolgt einen geschlechtsspezifischen Ansatz. Die Arbeit ist therapeutisch orientiert, wobei verschiedene Methoden eingesetzt werden. Derzeit erfolgt die 12 Der Name des geplanten Projektes ist Soziotherapeutisches Programm 28

29 Arbeit im Einzelsetting. Vorgesehen ist, dass es in jedem Fall einen Case Manager gibt, der auch für die Kooperation mit anderen Einrichtungen zuständig ist. Der weitere Ablauf ist wie folgt: Clearing Erstellung eines individuellen Behandlungs- und Interventionsplans Arbeit mit dem Täter Angehörigengespräche Nachbetreuung. Es gibt in Einzelfällen eine fallbezogene Zusammenarbeit mit dem Gewaltschutzzentrum; dazu müssen die Männer vorher der Vernetzung durch den Case Manager zustimmen. Zuweisungen an die Männerberatung Graz kommen von Justiz, Jugendwohlfahrt und psychosozialen Einrichtungen; außerdem Selbstmelder (ein Teil davon nach einer polizeilichen Wegweisung). Es werden mehr zugewiesene als freiwillige Klienten beraten. Finanzierung: Die Männerberatung Graz hat eine Mischfinanzierung (Stadt Graz, Land Steiermark und Bundesförderungen). Das Land Steiermark/Soziales fördert eine Vollzeitstelle für Vernetzung und Organisation im Bereich Täterarbeit. Die Kosten müssen vom Klienten selbst oder der überweisenden Stelle getragen werden. Statistik: Im Jahr 2011 hatte die Männerberatung in Graz und in der Obersteiermark (Leoben) Kontakte zu Tätern, die körperliche oder sexualisierte Gewalt ausgeübt haben. Insgesamt betrafen diese Meldungen 119 Fälle. Allerdings sind Fälle von Gewalt an Frauen und Kindern statistisch nicht extra ausgewiesen. 2. Opferschutzorientiertes Anti-Gewalt-Programm Derzeit existiert kein Anti-Gewalt-Programm, das opferschutzorientierte Täterarbeit in dem Sinn durchführt, dass das Programm von der Einrichtung für die Täterarbeit und der Opferschutzeinrichtung gemeinsam durchgeführt wird. 3. Arbeit mit anderen Tätern (Sexualstraftäter, Gewalt unter Jugendlichen, sonstiges Gewaltverhalten) Die Männerberatung Graz arbeitet auch mit straffälligen gewalttätigen Jugendlichen ab 14 Jahren sowie mit straffälligen Männern, die Kinderpornographie aus dem Internet bezogen haben oder wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurden. Weiters wird mit Gewalttätern in der Justizanstalt Karlau gearbeitet. 29

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