Bericht über die Förderung von Schuldnerberatungsstellen in der Region Hannover für den Zeitraum 2014 bis 2016

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1 Bericht über die Förderung von Schuldnerberatungsstellen in der Region Hannover für den Zeitraum 2014 bis 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Zusammenfassung Ausgaben der Region Hannover für Schuldnerberatung Allgemeine Situation überschuldeter Personen in der Region Hannover, im Niedersachsen und in der Bundesrepublik Deutschland Jahresstatistiken der geförderten Schuldnerberatungsstellen Beratene Personen / Haushalte Gesetzliche Grundlage der Schuldnerberatung Abgeschlossene Fälle Grund der Beendigung Persönliche Daten der beratenen Personen Finanzielle Situation der beratenen Personen Schuldensituation der beratenen Personen Prävention Fazit Hinweis zum Berichterstellenden Seite 1 von 20

2 1 Einleitung Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen im Rahmen der Schuldnerberatung für die Jahre 2014 bis einschließlich 2016 in der Region Hannover einschließlich der Finanzierung durch die Region Hannover. Von der Region Hannover werden zwei verschiedene Arten von Schuldnerberatung finanziert. Einerseits erfolgt eine pauschale Förderung von Schuldnerberatungsstellen gem. 11 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und andererseits eine Abrechnung im Einzelfall für die Schuldnerberatung als Eingliederungsleistung gem. 16a Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Neben der Finanzierung sind auch die Zugangswege zu den beiden Schuldnerberatungsformen unterschiedlich. Im Rahmen der Schuldnerberatung gem. 11 Abs. 5 SGB XII wenden sich die Ratsuchenden direkt an die jeweilige Schuldnerberatungsstelle. Bei der Schuldnerberatung als Eingliederungsleistung nach 16a Nr. 2 SGB II, deren Zielgruppe erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II mit Schuldenproblematik sind, erfolgt der Zugang zur Schuldnerberatungsstelle meist über das entsprechende Jobcenter, das einen Gutschein für die Schuldnerberatung für die Person ausstellt. Tabelle 1 zeigt die Finanzierung der beiden Schuldnerberatungsarten durch die Region Hannover und die Veränderungen bei den Ausgaben der verschiedenen Jahre. Danach erfolgt ein Vergleich zwischen den Schuldnerquoten der Region Hannover, des Landes Niedersachsen sowie der Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2005 bis Daran anschließend wird ein Überblick über die Entwicklung der beratenen Personen und Haushalte in der Region Hannover basiert auf den von den gem. 11 Abs. 5 SGB XII geförderten Schuldnerberatungsstellen vorgelegten Daten gegeben. Dieser beinhaltet verschiedene Informationen wie zum Beispiel Alter, Wohnort, finanzielle Situation und die Schuldensituation sowie entsprechende Erläuterungen. Danach wird kurz zum Bereich Prävention berichtet und abschließend ein Fazit gezogen. 2 Zusammenfassung Die Region Hannover hat für Schuldnerberatung gem. 11 Abs. 5 SGB XII sowie Schuldnerberatung gem. 16a Nr. 2 SGB II für das Jahr 2014 insgesamt ,69, für das Jahr 2015 insgesamt ,83 und für das Jahr 2016 insgesamt ,80 bezahlt. Zusätzlich haben verschiedene Schuldnerberatungsstellen eine Zuwendung für Prävention erhalten. Insgesamt wurde von der Region Hannover für Präventionsarbeit für das Jahr ,00, für das Jahr ,00 und für das Jahr ,00 finanziert. Im Berichtszeitraum ist die Schuldnerquote in der Bundesrepublik Deutschland auf 10,1 % gestiegen, in Niedersachen annähernd konstant bei 10,4 % geblieben und in der Region Hannover leicht auf 11,7 % zurückgegangen. Die Anzahl der von den von der Region Hannover geförderten Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen / Haushalte stieg von im Jahr 2014 auf im Jahr 2016 an. Seite 2 von 20

3 Fast 45 % der Schuldnerinnen und Schuldner haben im Jahr 2016 allein gelebt. Die meisten Menschen, die die geförderten Schuldnerberatungsstellen in Anspruch genommen haben, sind zwischen 31 und 60 Jahre (insgesamt zwischen 71 % und 75 %) alt. Fast die Hälfte aller beratenen Personen (2016 = 48,7 %) ist arbeitslos. Zwischen 41,2 und 44,5 % der beratenen Haushalte verfügten im Zeitraum von 2014 bis 2016 nur über ein monatliches Gesamteinkommen bis zu Ein Drittel der Schuldnerinnen und Schuldner hatte im Jahr 2016 eine Gesamtverschuldung von bis zu Die fünf Hauptauslöser für die Überschuldung sind im Berichtszeitraum Erkrankung und Sucht (2016 = 18,9 %), Arbeitslosigkeit (2016 = 17,7 %), unwirtschaftliche Haushaltsführung (2016 = 16,0 %), Tod des Partners / der Partnerin, Trennung, Scheidung (2016 = 13,0 %) und gescheiterte Selbständigkeit (2016 = 9,7 %). 3 Ausgaben der Region Hannover für Schuldnerberatung Zur Sicherstellung der Schuldnerberatung gemäß 11 Abs. 5 SGB XII wurden vertragliche Vereinbarungen nach 53 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) mit einer Laufzeit vom bis zum abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser vertraglichen Vereinbarungen zahlte die Region Hannover Zuwendungen in Höhe von ,00 für das Jahr 2014, in Höhe von ,00 für das Jahr 2015 und in Höhe von ,00 für das Jahr Die Vertragspartner erbrachten dafür die Pflichtaufgabe nach 11 Abs. 5 SGB XII für die Region Hannover. Nähere Informationen zu den Vereinbarungen für den Zeitraum 2014 bis 2016 sind der Drucksache Nr (III) Fortsetzung der vertraglichen Vereinbarungen zur institutionellen Förderung der Schuldnerberatungsstellen in der Region Hannover ab dem zu entnehmen. Darüber hinaus können erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Eingliederungsleistungen nach 16a Nr. 2 SGB II eine für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderliche Schuldnerberatung erhalten. Dafür hat die Region Hannover mit verschiedenen Beratungsstellen Vereinbarungen geschlossen. Die Jobcenter in der Region Hannover prüfen den Anspruch der Leistungsberechtigten und stellen einen Gutschein für die Schuldnerberatung aus. Die Leistungsberechtigten haben die Möglichkeit mit dem Gutschein eine Beratungsstelle ihrer Wahl aufzusuchen. Dazu wird ihnen eine Liste mit allen Schuldnerberatungsstellen, die mit der Region Hannover eine Vereinbarung abgeschlossen haben, ausgehändigt. Die aufgesuchte Beratungsstelle rechnet die erbrachte Leistung dann direkt mit der Region Hannover ab. Im Jahr 2014 wurden Gutscheine mit einem Gesamtvolumen von ,69 abgerechnet, im Jahr Gutscheine mit einem Gesamtvolumen von ,83 und im Jahr Gutscheine im Wert von insgesamt ,80. Weitere Informationen zur Schuldnerberatung gem. 16a Nr. 2 SGB II sind den Drucksachen Nr (III) Anpassung des Verfahrens der Leistungserbringung der kommunalen Eingliederungsleistung Schuldnerberatung gem. 16a Nr. 2 SGB II und Nr. 463 (IV) Bericht zum SGB II der Region Hannover Rückblick für das Jahr 2016 und Ausblick auf 2017 der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Region Hannover zu entnehmen. Seite 3 von 20

4 Die Ausgabensituation der Region Hannover für Schuldnerberatung in den Jahren 2013 bis 2016 stellt sich wie folgt dar: Tabelle 1: Übersicht über die Ausgaben der Region Hannover für Schuldnerberatung Abs. 5 SGB XII , , , ,00 16a Nr. 2 SGB II , , , ,80 gesamt , , , ,80 Die unterschiedlichen Beträge sind zum einen auf eine pauschale Steigerung der Förderung gem. 11 Abs. 5 SGB XII und zum anderen auf die unterschiedliche Erbringung und Abrechnung von Schuldnerberatung nach 16a Nr. 2 SGB II zurückzuführen. Die vorgenannten Ausgaben wirken sich positiv auf das Handlungsfeld Armutsfolgen mildern aus. Gleichzeitig entsprechen sie auch den strategischen Zielen Gesellschaftliche Teilhabe und unterschiedliche Lebensentwürfe für alle ermöglichen und Beschäftigung und Wertschöpfung sichern und erhöhen. 4 Allgemeine Situation überschuldeter Personen in der Region Hannover, im Niedersachsen und in der Bundesrepublik Deutschland Amtliche Daten zur Gesamtzahl der überschuldeten Personen fehlen auch weiterhin. Seit dem Jahr 2003 veröffentlicht das Unternehmen Creditreform bzw. dessen Tochterunternehmen Daten über überschuldete Personen, die aus eigenen Statistiken stammen. Die Schuldnerquote wird von Creditreform vom Anteil der Personen mit sogenannten Negativmerkmalen im Verhältnis zu allen Personen ab 18 Jahren abgeleitet. Die Negativmerkmale setzen sich aus juristischen Sachverhalten (Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen (früher Haftanordnungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) und Privatinsolvenz), unstrittigen Inkasso-Fällen von Creditreform gegenüber Privatpersonen und nachhaltigen Zahlungsstörungen (mindestens zwei vergebliche Mahnungen mehrerer Gläubiger) zusammen. Seite 4 von 20

5 Tabelle 2: Übersicht über die Schuldnerquoten für Personen über 18 Jahren Region Hannover 11,9 12,3 12,7 11,9 10,5 11,2 11,4 11,8 12,0 11,9 11,8 11,7 Niedersachsen 11,0 11,2 11,4 10,6 9,8 10,2 10,1 10,4 10,4 10,5 10,4 10,4 Deutschland 10,4 10,7 10,9 10,1 9,1 9,5 9,4 9,7 9,8 9,9 9,9 10,1 Quelle: SchuldnerAtlas Deutschland für das Jahr 2006 (Daten bis 2006), für das Jahr 2012 (Daten bis 2012) und für das Jahr 2016 (Daten ab 2013) sowie jeweils die dazugehörige Schuldnerquoten für Deutschland nach Kreisen und kreisfreien Städten; Boniversum Consumer Information, microm Consumer Marketing, Credtitreform Wirtschaftsforschung Laut aktuellem SchuldnerAtlas 2016 steigt die Zahl der überschuldeten Privatpersonen in Deutschland wieder kontinuierlich. Deutschlandweit liegt die Schuldnerquote bei 10,1 %. Dies entspricht ca. 6,85 Millionen Bürgerinnen und Bürgern über 18 Jahre, die überschuldet sind. Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Anzahl der Schuldnerinnen und Schuldner in ganz Deutschland um ca Personen erhöht. In der Region Hannover sind 11,7 % der Personen über 18 Jahren überschuldet bzw. haben nachhaltige Probleme ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Damit liegt die Quote für die Region Hannover 1,3 Prozentpunkte über dem Landeswert und 1,6 Prozentpunkte über dem Bundeswert. Im bundesweiten Vergleich mit allen Kreisen und kreisfreien Städten ist in der Region Hannover eine hohe Überschuldung zu verzeichnen. Allerdings geht diese in den letzten Jahren leicht zurück. Wie auch in den Vorjahren kann diese höhere Schuldnerquote in der Region Hannover darauf zurückgeführt werden, dass die beiden wesentlichen Überschuldungsauslöser Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut in Ballungsräumen stärker mit Überschuldung einhergehen als in ländlichen Regionen. In Städten und Großstädten sind Konsumangebote und Konsumreize häufiger und intensiver zu finden als in ländlichen Regionen. Ein Vergleich der Landeshauptstadt Hannover (2016 = 12,9 %) als eine Kommune der Region Hannover mit Städten mit vergleichbaren Einwohnerzahlen ergibt, dass die Städte Leipzig (13,5 %) und Duisburg (16,6 %) ebenfalls eine hohe Schuldnerquote aufweisen. In den Städten Bremen und Dresden sind weniger Personen überschuldet - die Quote beträgt 12,7 % bzw. nur 9,4 %. 5 Jahresstatistiken der geförderten Schuldnerberatungsstellen Durch die Vereinbarungen über die Förderung der Schuldnerberatung gem. 11 Abs. 5 SGB XII sind die von der Region Hannover geförderten Schuldnerberatungsstellen seit dem Jahr 2008 u. a. verpflichtet, an der Bundesstatistik Überschuldung des Statistischen Bundesamts teilzunehmen und die Daten der Region Hannover zur Verfügung zu stellen. Daher liegen konkrete regionale Daten von den entsprechenden Schuldnerberatungsstellen vor. Hieraus lassen sich zwar keine Ableitungen über die Gesamtzahl der in der Region Hannover insgesamt von Überschuldung betroffenen Personen treffen, da es weitere Beratungsstellen gibt und darüber hinaus nicht alle Betroffenen eine Beratungsstelle Seite 5 von 20

6 aufsuchen. Die Daten geben jedoch Informationen darüber, in welcher Situation sich die beratenen Personen bzw. Haushalte in der Region Hannover befinden. 5.1 Beratene Personen / Haushalte Tabelle 3: Übersicht über die Beratungsleistungen der verschiedenen Schuldnerberatungsstellen einschließlich der im jeweiligen Jahr beendeten Beratungen Träger Einzugsgebiet allgemeine Schuldnerberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege AWO Region Hannover Hannover e. V. Langenhagen Caritasverband Hannover e. V. Diakonieverband Hannover Land (1) Diakonieverband Hannover Land (2) Diakonieverband Hannover Land (3) Diakonieverband Hannover Land (4) Diakonieverband Hannover Land (5) beratene Personen / Haushalte gesamt beendet gesamt beendet gesamt beendet keine Angabe Seelze Burgwedel Hannover Isernhagen Wedemark Burgdorf Lehrte Sehnde Uetze Hemmingen Laatzen Pattensen Barsinghausen Springe Gehrden Ronnenberg Wennigsen Neustadt Wunstorf allgemeine Schuldnerberatungsstellen der Kommunen Stadt Garbsen Garbsen Landeshauptstadt Hannover Hannover Schuldnerberatungsstellen für besondere Zielgruppen ZBS Hannover vorrangig Wohnungslose STEP ggmbh vorrangig Suchtgefährdete gesamt Die Anzahl der von den geförderten Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen / Haushalte stieg im Berichtszeitraum kontinuierlich von im Jahr 2014 auf im Jahr Die Anzahl der abgeschlossenen Beratungen hat sich dagegen verringert. Auf Grund der fehlenden Angabe zu den beendeten Beratungen des AWO Region Hannover e. V. im Jahr 2016 kann allerdings die zahlenmäßige Verringerung der beendeten Beratungen im Vergleich zu den Vorjahren nicht ermittelt werden. Seite 6 von 20

7 5.2 Gesetzliche Grundlage der Schuldnerberatung Tabelle 4: Übersicht über die gesetzliche Grundlage der jeweiligen Schuldnerberatung unterteilt nach den verschiedenen Beratungsstellen Träger 16a Nr. 2 SGB II a 16a 11 V Nr V Nr V SGB XII sonstige SGB II SGB XII sonstige SGB II SGB XII allgemeine Schuldnerberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege AWO Region Hannover e. V keine Angabe keine Angabe sonstige keine Angabe Caritasverband Hannover e. V Diakonieverband Hannover Land (1) Diakonieverband Hannover Land (2) Diakonieverband Hannover Land (3) Diakonieverband Hannover Land (4) Diakonieverband Hannover Land (5) allgemeine Schuldnerberatungsstellen der Kommunen Stadt Garbsen Landeshauptstadt Hannover Schuldnerberatungsstellen für besondere Zielgruppen ZBS Hannover STEP ggmbh gesamt Von allen Beratungen entfallen im Jahr 2014, im Jahr 2015 und im Jahr 2016 auf den Personenkreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die nach 16a Nr. 2 SGB II mit einem Gutschein und über die Vermittlung durch das Jobcenter der Region Hannover zu den Schuldnerberatungsstellen gekommen sind. 902 Beratungen im Jahr 2014, 775 im Jahr 2015 und 805 im Jahr 2016 wurden für nicht erwerbsfähige Personen gemäß 11 Abs. 5 SGB XII durchgeführt. Die restlichen Beratungen im Jahr 2014, im Jahr 2015 und im Jahr 2016 entfallen auf Seite 7 von 20

8 Personen, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten und damit in der Regel auf Erwerbstätige bzw. auf sonstige Nichterwerbstätige. Für das Jahr 2016 ist zu beachten, dass von der Schuldnerberatungsstellen des AWO Region Hannover e. V. keine Daten vorliegen. 5.3 Abgeschlossene Fälle Grund der Beendigung Abbildung 1: Abgeschlossene Fälle Grund der Beendigung für den Zeitraum 2014 bis 2016 Abgeschlossene Fälle - Grund der Beendigung Verbraucherinsolvenz beantragt Schulden außergerichtlich reguliert Abbruch durch Schuldner/in Ankündigung der Restschuldbefreiung Regelinsolvenzverfahren beantragt Sonstiges Gerichtl. Schuldenbereinigungsplan angenommen Aufhebung nach 200 InsO / Beginn Wohlverhaltensphase Abbruch durch Berater/in Weitervermittlung an andere Beratungsstelle 8,4 8,4 6,9 7,8 3,0 3,7 5,7 3,8 2,7 2,0 1,8 1,9 0,3 0,4 0,3 0,0 1,6 0,0 17,7 19,6 16,9 11,9 13,8 15,6 10,1 7,8 25,6 26,8 39,4 36,2 0,0 10,0 20,0 30,0 40, Prozent Der Hauptgrund für die Beendigung der Schuldnerberatung stellt in den Jahren 2014 bis 2016 die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit 36,2 % der Fälle im Jahr 2014, mit 39,4 % der Fälle im Jahr 2015 und mit 25,6 % der Fälle im Jahr 2016 dar. Beim zweithäufigsten Abschlussgrund der Beratungsfälle der außergerichtlichen Schuldenregulierung konnte im Berichtszeitraum eine Verringerung (-9,1 %) verzeichnet werden. Seite 8 von 20

9 5.4 Persönliche Daten der beratenen Personen Abbildung 2: Alter der beratenen Personen für den Zeitraum 2014 bis 2016 Alter der beratenen Personen bis 20 Jahre 10,3 9,2 8,9 21 bis 30 Jahre 16,9 16,8 15,9 31 bis 40 Jahre 22,7 22,7 23,3 41 bis 50 Jahre 51 bis 60 Jahre 25,2 26,0 25,6 23,0 24,8 25,8 älter als 60 Jahre 1,9 0,5 0,5 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 Prozent Das Alter der in den Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen ist in den drei Jahren überwiegend konstant geblieben. Wobei die Altersgruppe bis 20 Jahre leicht gestiegen ist und die Altersgruppe 51 bis 60 Jahre leicht zurückgegangen ist. Die meisten Menschen, die die geförderten Schuldnerberatungsstellen aufgesucht haben, sind zwischen 31 und 60 Jahre (insgesamt zwischen 71 % und 75 %). Die Altersgruppe bis 20 Jahre hat einen Anteil von 8,9 bis 10,3 % in den drei Jahren, die zwischen 21 und 30 Jahren einen Anteil von 15,9 bis 16,9 %. Die über 60-Jährigen stellen mit 0,5 bis 1,9 % der beratenen Personen die kleinste Gruppe dar. Laut dem o. g. SchuldnerAtlas für das Jahr 2016 ist die Überschuldungsquote der über 60- Jährigen in den letzten Jahren für Gesamtdeutschland angestiegen (+0,8 %). Dieser Trend lässt sich auch aus den Werten der geförderten Schuldnerberatungsstellen in der Region Hannover ablesen. Seite 9 von 20

10 Abbildung 3: Vergleich der Altersstruktur der beratenen Personen mit der Gesamtbevölkerung der Region Hannover für das Jahr 2015 Vergleich der Altersstruktur der beratenen Personen mit der Gesamtbevölkerung der Region Hannover für das Jahr 2015 bis 20 Jahre 9,2 19,3 21 bis 50 Jahre 39,1 65,5 50 bis 59 Jahre 15,0 24,8 Gesamtbevölkerung Region Hannover Schuldnerberatung 60 Jahre und älter 0,5 26,6 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 Prozent Die Daten über die Altersstruktur der gesamten Regionsbevölkerung sind in andere Altersgruppen unterteilt als die von den Schuldnerberatungsstellen übermittelten Daten. Daher mussten die Daten der Schuldnerberatungsstellen teilweise zusammengefasst werden. Deshalb unterscheiden sich die Altersgruppen dieses Diagramms auch von denen der Abbildung 2. Zum Teil umfassen die zusammengefassten Daten geringfügig andere Altersgruppen. Dieses wird allerdings als vernachlässigbare Abweichung angesehen. Beim Vergleich der Altersstruktur der beratenen Personen mit der Gesamtbevölkerung der Region Hannover fällt auf, dass sich diese deutlich voneinander unterscheiden. Die Altersgruppe von 21 bis 50 Jahren beispielsweise wird deutlich mehr beraten als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmacht. Seite 10 von 20

11 Prozent Abbildung 4: Beratung von Männern und Frauen für den Zeitraum 2014 bis ,0 50,0 40,0 Beratung von Männern und Frauen 54,7 55,2 55,3 45,3 44,8 44,7 30,0 20,0 10,0 0, männlich weiblich Ca. 55 % der beratenen Personen sind Männer, ca. 45 % sind Frauen. Die Werte sind seit dem Jahr 2011 mit Ausnahme des Jahres 2012 weitestgehend konstant geblieben. Überschuldung liegt vor, wenn die von der Schuldnerin / dem Schuldner zu leistenden Gesamtausgaben höher als ihr / sein Einkommen sind und weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen 1. Die Überschuldungsquote des SchuldnerAtlas Deutschland ist die Quote der überschuldeten Personen an der Gesamtbevölkerung. Hierbei werden allerdings nur Personen berücksichtigt, die über 18 Jahre alt sind. Die bundesweite Überschuldungsquote bei den Frauen über 18 Jahren lag laut SchuldnerAtlas 2016 im Jahr 2016 bei 7,6 % und bei den Männern bei 12,7 %. Daraus ergibt sich in Bezug auf ganz Deutschland, dass 69 % der überschuldeten Personen männlich und 31 % weiblich sind. Wird diese Verteilung der Schulden zwischen den Geschlechtern auch für die Region Hannover unterstellt, ist im Vergleich dazu die Quote der Inanspruchnahme der Schuldnerberatung durch Frauen höher als die entsprechende Überschuldungsquote. Bei den Männern ist die Quote der Inanspruchnahme geringer als die Quote der Überschuldung. 1 SchuldnerAtlas Deutschland für das Jahr 2016 Seite 11 von 20

12 1,4 1,1 1,4 1,8 2,3 1,9 1,8 1,6 2,2 2,5 2,7 2,5 2,3 2,0 2,2 2,2 2,5 2,4 2,2 2,5 2,9 2,8 2,4 2,7 3,1 3,0 2,8 4,8 4,6 6,8 1,4 1,4 1,1 1,3 1,1 1,5 1,2 1,1 1,1 1,2 1,0 1,8 2,2 2,7 2,6 3,1 3,0 3,5 3,5 3,6 4,1 4,0 4,4 4,5 4,7 4,9 5,1 4,8 4,5 6,0 6,2 6,0 6,2 Abbildung 5: Wohnorte der Schuldnerinnen und Schuldner für den Zeitraum 2014 bis 2016 (Teil 1) 7,0 Wohnorte der Schuldnerinnen und Schuldner (Teil 1) 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 beratene Personen je Einwohner Abbildung 6: Wohnorte der Schuldnerinnen und Schuldner für den Zeitraum 2014 bis 2016 (Teil 2) 7,0 Wohnorte der Schuldnerinnen und Schuldner (Teil 2) 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 beratene Personen je Einwohner Seite 12 von 20

13 Die obige Abbildung stellt dar, in welchen Städten und Gemeinden die beratenen Personen wohnen. Zur besseren Übersicht und Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen wurde die Anzahl der beratenen Personen je Einwohner ermittelt. Die höchste Quote an beratenen Personen hat die Stadt Langenhagen. Aber auch in Garbsen, Seelze und dem Stadtgebiet Hannover ist die Quote an beratenen Personen je Einwohner hoch. Dieses könnte für die Städte Langenhagen, Garbsen und Seelze daran liegen, dass es in diesen Kommunen zum einen Beratungsstellen gibt und zum anderen die Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Hannover gut zu erreichen sind. Die geringsten Quoten der beratenen Personen gibt es in den Kommunen Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Lehrte und Sehnde. Dieses könnte darin begründet sein, dass in diesen Orten keine eigene Schuldnerberatungsstelle vorhanden ist, sondern maximal Außensprechstunden stattfinden. Abbildung 7: Lebensform der Klientinnen und Klienten für den Zeitraum 2014 bis 2016 Lebensform der Klientinnen und Klienten allein lebend 44,4 43,3 41,7 in Ehe / Lebensgemeinschaft lebend 29,8 31,0 32,4 allein erziehend 15,7 15,4 15,7 bei Bekannten, Eltern lebend Sonstiges (ohne Angaben) und andere Lebensform 6,1 6,1 6,0 4,0 4,3 4,2 0,0 20,0 40, Prozent Bei den Lebensformen der Schuldnerinnen und Schuldner fällt ein Anstieg bei der Anzahl der Alleinlebenden auf. Ihr Anteil ist gegenüber dem Jahr 2014 um 2,7 Prozentpunkte auf 44,4 % der beratenen Personen gestiegen. Die zweitmeisten Schuldnerinnen und Schuldner leben in einer Ehe / Lebensgemeinschaft (2016 = 29,8 %). Danach folgen die Alleinerziehenden mit 15,7 % im Jahr Dieser Wert liegt deutlich über dem Anteil der Alleinerziehenden an der Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren. Dieser betrug laut dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung im Jahr % 2. Dieser Unterschied könnte damit zusammenhängen, dass Alleinerziehende meist nicht in Vollzeit sondern eher in Teilzeit oder 2 Bundesregierung: (2017): Lebenslagen in Deutschland, Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S. 486 Seite 13 von 20

14 auch gar nicht erwerbstätig sind. Sie haben dadurch ein höheres Risiko auf existenzsichernde Leistungen angewiesen zu sein. Die Zahlen der übrigen Lebensformen sind alle geringfügig zurückgegangen bzw. konstant geblieben. Abbildung 8: Vergleich der Lebensform der Klientinnen und Klienten mit den Haushalten in der Region Hannover für das Jahr 2016 Vergleich der Lebenform der Klientinnen und Klienten mit den Haushalten in der Region Hannover für das Jahr 2016 allein lebend in Ehe / Lebensgemeinschaft lebend 29,8 46,3 44,4 43,4 allein erziehend bei Bekannten, Eltern lebend, Sonstiges (ohne Angaben) und andere Lebensformen 4,4 15,7 5,8 10,1 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 Prozent Region Hannover Schuldnerberatung Da die Daten der Schuldnerberatungsstellen und die Daten für die Gesamtbevölkerung des Regionsgebiets unterschiedlich erfasst werden bzw. untergliedert sind, kann es hierdurch zu leichten Verschiebungen in den einzelnen Werten kommen. Dieses betrifft vor allen Dingen die Kategorien in Ehe /Lebensgemeinschaft lebend und bei Bekannten, Eltern lebend, Sonstiges (ohne Angaben) und andere Lebensformen. Bei o. g. Vergleich fällt auf, dass die alleinerziehenden Personen überproportional zu den alleinerziehenden Haushalten in der Region Hannover die Schuldnerberatung nutzen. Seite 14 von 20

15 5.5 Finanzielle Situation der beratenen Personen Abbildung 9: Erwerbssituation der Klientinnen und Klienten für den Zeitraum 2014 bis 2016 Erwerbssituation der Klientinnen und Klienten arbeitslos 48,7 48,4 48,1 abhängig erwerbstätig 31,1 32,3 32,2 anderweitig nicht erwerbstätig 18,8 18,0 17,5 selbständig erwerbstätig 1,4 1,3 2,2 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60, Prozent Im Berichtszeitraum waren ca. ein Drittel der beratenen Personen abhängig beschäftigt. Die Zahl der abhängig Beschäftigten hat sich um 1,1 Prozentpunkte und die Zahl der Selbständigen um 0,8 Prozentpunkte im Berichtszeitraum verringert. Der Anteil der arbeitslosen Klientinnen und Klienten ist um 0,6 Prozentpunkte auf nunmehr 48,7 % gestiegen. Die restlichen ca. 18 % der beratenen Personen zählen zu den anderweitig nicht erwerbstätigen Personen (z. B. Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne eigenes Einkommen, Rentnerinnen und Rentner). Ein Arbeitsplatzverlust kann ein Hauptauslöser für Überschuldung sein (siehe Abbildung 9: Hauptauslöser der Verschuldung für den Zeitraum 2014 bis 2016). Allerdings kann auch die Überschuldung zum Verlust eines Arbeitsplatzes führen, weil auf die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber zusätzliche Belastungen und ggf. Haftungsrisiken z. B. durch Gehaltspfändung zukommen können. Seite 15 von 20

16 Abbildung 10: Einkommenshöhe des Haushalts insgesamt für den Zeitraum 2014 bis 2016 Einkommenshöhe des Haushalts insgesamt bis 500 8,2 6,1 5,3 501 bis ,1 38,4 35, bis ,5 25,5 25, bis über ,3 15,9 16,9 14,9 14,1 16,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 Prozent Entsprechend der vorgenannten ungünstigen Erwerbssituation stellt sich auch die Einkommenssituation der Schuldnerinnen und Schuldner dar: zwischen 41,2 und 44,5 % der beratenen Haushalte verfügten im Zeitraum von 2014 bis 2016 nur über ein monatliches Gesamteinkommen bis zu Damit sind die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Tilgung der Schulden in vielen Fällen nicht gegeben. Lediglich 30 bis 32,9 % der beratenen Haushalte verfügten über ein monatliches Gesamteinkommen von über Seite 16 von 20

17 5.6 Schuldensituation der beratenen Personen Abbildung 11: Höhe der Gesamtverschuldung für den Zeitraum 2014 bis 2016 Höhe der Gesamtverschuldung bis ,1 33,2 30, bis bis bis ,7 18,6 19,8 17,8 20,4 18,5 20,3 23,2 26, bis über ,7 4,7 4,9 3,5 3,0 4,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 Prozent Bei 33,2 % der Schuldnerinnen und Schuldner bestand im Jahr 2016 eine Gesamtverschuldung von bis zu Dies stellt den größten Anteil dar und ist seit dem Jahr 2014 stetig angestiegen. Bei mehr als 50 % der Beratenen betrug die Gesamtverschuldung weniger als Die Anteile der Gesamtverschuldungen zwischen und , zwischen und bzw. zwischen und betrugen im Jahr 2016 jeweils zwischen 18,6 und 20,4 %. Bei ca. 9 % der im Jahr 2016 beratenen Personen lag die Gesamtverschuldung über Seite 17 von 20

18 Abbildung 12: Hauptauslöser der Verschuldung für den Zeitraum 2014 bis 2016 Hauptauslöser der Verschuldung Arbeitslosigkeit Erkrankung, Sucht unwirtschaftliche Haushaltsführung Tod der Partnerin / des Partners, Trennung, Scheidung gescheiterte Selbständigkeit 9,7 9,6 9,4 17,7 18,9 17,1 15,8 16,0 14,2 15,7 13,0 14,0 13,7 21,6 23,9 0,0 10,0 20,0 30, Prozent Die Betrachtung der fünf am häufigsten genannten Hauptauslöser der Verschuldung belegt das hohe Risiko, dass eine Arbeitslosigkeit (2016 = 17,7 %) bzw. eine gescheiterte Selbständigkeit (2016 = 9,7 %) mit sich bringt. Bei fast 28 % aller Beratungsfälle liegt hier die Hauptursache der Verschuldung. Ebenfalls hohe Verschuldungsrisiken resultieren aus Erkrankung und Sucht (2016 = 18,9 %) und aus einer unwirtschaftlichen Haushaltsführung (2016 = 16,0 %). Der Hauptauslöser Erkrankung und Sucht hat im Jahr 2016 den Hauptauslöser Arbeitslosigkeit als häufigsten Grund für eine Verschuldung abgelöst. In 13,0 % der Fälle des Jahres 2016 ist als Hauptauslöser die Trennung bzw. der Tod der Partnerin / des Partners angegeben worden. Die Hauptauslöser sind somit meist unvorhersehbare Ereignisse, die zu einer gravierenden Änderung des Lebens und damit verbunden zur Verringerung der Einkommenshöhe führen. Die Einflussmöglichkeit der Schuldnerin / des Schuldners ist bei diesen Hauptauslösern eher gering bis nicht vorhanden. Als weitere Auslöser der Verschuldung sind eine gescheiterte Immobilienfinanzierung, Haushaltsgründung bzw. Geburt eines Kindes, die Zahlungsverpflichtung aus einer Bürgschaft oder Mithaftung, unzureichende Finanzberatung, Schadensersatzforderungen, Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen, Unfall oder ein längerfristiges Niedrigeinkommen genannt worden. Diese machen aber jeweils nur einen geringen Anteil (zwischen 0,3 und 3,2 %) aus, weshalb auf diese nicht näher eingegangen wird. Seite 18 von 20

19 6 Prävention Seit dem Jahr 2014 werden vier Präventionsprojekte der geförderten Schuldnerberatungsstellen mit weiteren finanziellen Mitteln unterstützt. Die Förderung für die Präventionsarbeit betrug im Jahr 2014 insgesamt ,00, im Jahr 2015 insgesamt ,00 und im Jahr 2016 insgesamt ,00. Mit den zusätzlichen Präventionsaktivitäten der Beratungsstellen sollen spezielle Zielgruppen (Junge Menschen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende; Menschen ab 55 Jahren; Migrantinnen / Migranten bzw. Menschen mit Migrationshintergrund) erreicht werden, die von sich aus nicht den Weg zur Schuldnerberatungsstelle finden sei es aus Scham oder Unkenntnis über das Angebot. Außerdem wird den Menschen durch die Präventionsarbeit die Möglichkeit gegeben, sich mit dem Umgang mit Geldmitteln und Konsum auseinanderzusetzen. Es wird auf Verschuldungsprobleme und deren Konsequenzen aufmerksam gemacht und eine allgemeine Finanzkompetenz vermittelt. Die Entstehung einer Schuldenproblematik kann somit frühzeitig vermieden werden. Die zielgruppenspezifische Prävention leistet einen Beitrag zur Erreichung der Ziele von verschiedenen Handlungsfeldern der Region Hannover. Alle Präventionsmaßnahmen zielen darauf, dass Überschuldung gar nicht erst entsteht und somit sich positive Auswirkungen auf das Handlungsfeld Armutsfolgen mildern ergeben bzw. Armut durch die Aufklärung vermieden wird. Die insbesondere im Einzelnen tangierten Handlungsfelder sind bei der Zielgruppe Junge Menschen Schüler/innen und Auszubildende das Handlungsfeld Jugendliche und junge Erwachsene bei der Verselbständigung unterstützen, bei der Zielgruppe Menschen ab 55 Jahren das Handlungsfeld Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter sichern und bei der Zielgruppe Migrantinnen / Migranten bzw. Menschen mit Migrationshintergrund das Handlungsfeld Menschen mit Migrationshintergrund gleichberechtigt integrieren. Bezüglich weiterer Informationen zu der geförderten Präventionsarbeit wird auf die Drucksache Nr (III) Förderung von zusätzlicher Präventionsarbeit im Bereich der institutionell geförderten Schuldnerberatung verwiesen. 7 Fazit Das Verhältnis von über überschuldeten bzw. in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Personen in der Region Hannover und ca Beratungsfällen bei den durch die Region Hannover institutionell geförderten Schuldnerberatungsstellen macht deutlich, wie wichtig und notwendig die Förderung der Schuldnerberatung gem. 11 Abs. 5 SGB XII bzw. die Bezahlung der Schuldnerberatung gem. 16a SGBII durch die Region Hannover zur Vermeidung bzw. Verringerung von Armut und sozialer Unsicherheit / Abgrenzung sowie zur Verringerung der Schulden als Vermittlungshemmnis nach wie vor ist. Weiterhin ist auch die Präventionsarbeit der Schuldnerberatungsstellen ein wichtiger Baustein zur Verringerung der Schuldnerquote. Daher wird die Förderung gem. 11 Abs. 5 SGB XII sowie die Förderung von Präventionsarbeit auch im Jahr 2017 fortgesetzt (siehe Drucksache Nr (III) Seite 19 von 20

20 Fortsetzung der vertraglichen Vereinbarungen zur institutionellen Förderung der Schuldnerberatungsstellen in der Region Hannover ab dem und Drucksache 3321 (III) Förderung von zusätzlicher Präventionsarbeit im Bereich der institutionell geförderten Schuldnerberatung). Auch die Ausstellung und Abrechnung von Gutscheinen für die Schuldnerberatung gem. 16a Nr. 2 SGB II erfolgt weiterhin. Alle vorgenannten Angebote, die von der Region Hannover (mit)finanziert werden, leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der entsprechenden strategischen Ziele sowie der Ziele der dazugehörigen Handlungsfelder der Region Hannover. 8 Hinweis zum Berichterstellenden Die mit der Förderung gem. 11 Abs. 5 SGB XII verbundenen Aufgaben werden im Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten und Wohnraumförderung bearbeitet. Von diesem Team wurde auch dieser Bericht erstellt. Für die Schuldnerberatung gem. 16a Nr. 2 SGB II ist das Team Steuerung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zuständig. Die Daten für diesen Bericht über die Schuldnerberatung gem. 16a Nr. 2 SGB II wurden daher vom Team zur Verfügung gestellt. Seite 20 von 20

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