Informationsveranstaltung am zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Karl-Heine-Straße von Grenze Sanierungsgebiet bis Nonnenstraße
|
|
- Imke Fleischer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsveranstaltung am zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Karl-Heine-Straße von Grenze Sanierungsgebiet bis Nonnenstraße Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt
2 Übersichtslageplan Zeichenerklärung Baubereich Beitragserhebung 2
3 Grenze zum Sanierungsgebiet Leipzig Lindenau II Beitragserhebung Grenze Sanierungsgebiet Leipzig-Lindenau II 3
4 Karl-Heine-Straße von Grenze Sanierungsgebiet bis Nonnenstraße Agenda: 1. Grundlagen der Straßenbaumaßnahme 2. Gegenwärtiger Straßenzustand 3. Geplante Baumaßnahme / Zielstellung 4. Geplanter Bauablauf / Bauzeiten 5. Kostenbeteiligung der Anlieger 4
5 1. Grundlagen der Straßenbaumaßnahme Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau Beschluss Ratsversammlung vom (RBV-1774/13), Anlage 2 Liste 1 Nr. 20 (Plagwitzer Brücke) und Anlage 3, Nr. 75 (Karl-Heine-Straße) Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am (DS-00523/14-DS-008) Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo), (RB IV-1595/09 vom ) Bau- und Finanzierungsbeschluss Karl-Heine-Straße von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-Lassalle-Straße i. V. m. dem Bau der Plagwitzer Brücke (Beschluss Ratsversammlung VI-DS NF-01) 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster Teilprojekt Brückenbau (Beschluss Ratsversammlung VI-DS DS-02) 5
6 2. Gegenwärtiger Straßenzustand Innergemeindliche Hauptverkehrsstraße wichtige Verbindungsstraße der westlichen Innenstadt mit dem Stadtteil Plagwitz Bauliche und verkehrsorganisatorische Mängel mit Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit baulich schlechter Straßen- und Gleiszustand keine separate Radverkehrsanlage 6
7 Foto vom Straßenzustand 7
8 Foto vom Straßenzustand 8
9 Foto vom Straßenzustand 9
10 3. Geplante Baumaßnahme / Zielstellung Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV unter Wahrung der Leistungsfähigkeit sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer Komfortverbesserung auf den Nebenanlagen und stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes moderner und barrierefreier Umbau der Haltestellen Schaffung separater Radverkehrsanlagen Erhaltung / Herstellung eines straßenbegleitenden beidseitigen Baumrasters 10
11 Verkehrsbelegung (Zählung und Prognose) 11
12 Lageplan 1 Lageplan 1_Neufassung_Karl-Heine-Straße_01.jp2 12
13 Lageplan 2 13
14 Lageplan 3 14
15 Lageplan 4 15
16 Baumpflanzungen im Straßenraum Es sind insgesamt 15 Baumfällungen im Straßenbereich notwendig, für die Brückenbaumaßnahme ist die Fällung von 43 Bäumen außerhalb des Straßenbereiches erforderlich - dafür wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Landschaftspflegerischer Begleitplan) mit entsprechenden Ausgleichspflanzungen erstellt Platane 15 Bäume (14 Platanen und 1 Linde) werden im Straßenraum ersetzt bzw. in freie Baumscheiben gepflanzt Die Baumpflanzungen sollen im Frühjahr 2019 erfolgen 16
17 4. Grundsätze des Bauablaufes gemeinsames koordiniertes Bauen: Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA), Leipziger Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Stadtwerke ein Bauunternehmer für Straßenbau, Gleisbau und Brückenbau (gemeinsame Vergabe der Bauleistung) Realisierung des komplexen Bauvorhabens in ca. zwei Jahren Erreichbarkeit der Grundstücke im Baubereich für Rettungs- und Anliegerverkehr wird unter Baustellenbedingungen gewährleistet 17
18 Bauzeiten Gesamtmaßnahme: vom bis Verkehrsfreigabe: Vollsperrung Straßenbahn: vom bis Straßenbahn fährt ab Winterpause Straßenbau: Mitte 11/2018 bis Mitte 3/2019 Landschaftsbau / Baumpflanzungen: vom bis
19 Großräumige Umleitung Durchgangsverkehr 19
20 Kosten Gesamtkosten (Planung und Bau): davon Stadt Leipzig (Straße*): ca. 13,4 Mio. (brutto) ca. 2,4 Mio. (brutto) Stadt Leipzig (Brücke): ca. 6,3 Mio. (brutto) Leipziger Verkehrsbetriebe: ca. 2,0 Mio. (brutto) Leipziger Wasserwerke: ca. 2,7 Mio. (brutto) *Bei der Straßenbaumaßnahme handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach der Straßenausbaubeitragsatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der beitragsfähigen Kosten umzulegen. Es ergibt sich eine vorläufige Beitragshöhe von ca Euro. 20
21 5. Kostenbeteiligung der Anlieger Gemäß 26 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom (SGVBl. S. 502), in Verbindung mit der Satzung der Stadt Leipzig über Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 6 vom , in der Fassung der 3. Änderung, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 22 vom , unterliegen alle Grundstücke der Beitragspflicht, die durch den Ausbau der Verkehrsanlage einen Vorteil erhalten. Erhebungsgrundsatz Die Stadt Leipzig erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes Beiträge gemäß o. g. Satzung für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau (Erweiterung, Verbesserung ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung und Erneuerung). 21
22 Kostenbeteiligung der Anlieger Nicht beitragsfähig sind: Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke (Plagwitzer Brücke), Markierungen und Beschilderung, Änderungen und Anpassungen von Ver- und Entsorgungsleitungen (sofern sie keine Folgemaßnahmen des Straßenbaus sind) Die Karl-Heine-Straße ist im geplanten Ausbaubereich als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt bei Hauptverkehrsstraßen 25 %. 22
23 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes Baukosten ,00 Planungskosten Straßenbau ,00 abzüglich nicht beitragsfähiger Aufwand ,00 darunter Kosten für Ausstattung, Verkehrszeichen / LSA, Gehweg, Landschaftsbau, Telematikeinrichtungen Beitragsfähiger Aufwand ,00 umlagefähiger Aufwand 25 % ca ,00 23
24 Musterbeispiel für die Berechnung des Beitragssatzes (Flächen sind fiktiv) GF: 1000 m² NF = 1.75 GF 2: 1000 m² NF = 1.75 Abminderung Grundstücksfläche Verteilungs- für Nutzungsfaktor Eckgrundstück fläche Ausbaubeitrag Anschluss weiterer Grundstücke 1000 m² x 1.75 x 0.6 = 1050 m² Kostenbeteiligung der Anlieger Straßenanlage GF: 1300 m² NF = 1.75 GF: 700 m² NF = 1.75 Anschluss weiterer Grundstücke Beitragsfähiger Aufwand der Anlage: ,00 davon 25 % = umlagef. Aufwand: ,00 durch Summe der Verteilungsflächen mit Ermäßigung = m² ergibt den Beitragssatz = 1,87935 /m² multipliziert mit den einzelnen Verteilungsflächen in m² und dem Nutzungsfaktor 1,75 (viergeschossige Bebaubarkeit) ergibt den Ausbaubeitrag pro Grundstück - beitragspflichtige Grundstücksfläche m² (viergeschossig bebaubar) = 3.288,86 - beitragspflichtige Grundstücksfläche 500 m² (viergeschossig bebaubar) = 1.644,43 24
25 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag bei Wohneigentum (ohne Eckgrundstücksermäßigung) Grundstücksfläche 2080 m² beitragspflichtige Fläche 2080 m² Nutzungsfaktor 2,0 (viergeschossig + TG, kein Gewerbe) 7.818,10 Wohneigentumsanteil 53,06/ ,83 Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe von Art und Maß ihrer zulässigen Nutzung durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage vermittelt werden. Bei baulicher Nutzungsmöglichkeit orientieren sich die Vorteile an der Zahl der zulässigen Geschosse. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner, entsprechendes gilt für Fälle des Vorliegens sonstiger dinglicher baulicher Nutzungsrechte. 25
26 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag bei Wohneigentum (mit Eckgrundstücksermäßigung) Grundstücksfläche 960 m² Eckermäßigung (40%) 384 m² beitragspflichtige Fläche 576 m² Nutzungsfaktor 1,75 (viergeschossig) 1.894,38 Wohneigentumsanteil 55,3/ ,76 Gemäß 7 (3) der Straßenausbausatzung wird bei Grundstücken, die durch mehrere Verkehrsanlagen erschlossen sind, bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nur 60 % der Nutzungsfläche zugrunde gelegt. 26
27 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag mit Eckgrundstücksermäßigung ohne Wohneigentum Grundstücksfläche 1434 m² Eckermäßigung (40%) 574 m² beitragspflichtige Fläche 860 m² Nutzungsfaktor 1,5 (dreigeschossig, kein Gewerbe) 2.424,36 Gemäß 7 (3) der Straßenausbausatzung wird bei Grundstücken, die durch mehrere Verkehrsanlagen erschlossen sind, bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nur 60 % der Nutzungsfläche zugrunde gelegt. 27
28 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag mit Gewerbezuschlag (ohne Eckgrundstücksvergünstigung) Grundstücksfläche 852 m² beitragspflichtige Fläche 852 m² Nutzungsfaktor 2,25 dreigeschossig NF 1,5 + 0,75 für Gewerbe = 2,25) 3.602,71 Der jeweilige Nutzungsfaktor erhöht sich um die Hälfte bei Grundstücken, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden, wenn diese Nutzung überwiegt. Ein Überwiegen ist anzunehmen, wenn in der Mehrzahl der Geschosse eine Nutzung der zuvor bezeichneten Art stattfindet. 28
29 Erhebungszeitraum Beitragszahlung - innerhalb von 4 Jahren nach Fertigstellung der jeweiligen Anlage (Straße) - nach 14 Straßenausbaubeitragssatzung ist Vorauszahlung und Ablösung des Beitrages vor Beendigung der Maßnahme möglich Fälligkeit - Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig Billigkeitsregelungen Bei nicht oder nur teilweiser Zahlungsfähigkeit, auf Grund der finanziellen Situation des Beitragsschuldners, können im begründeten Einzelfall auf Antrag folgende Maßnahmen zugelassen werden: - Stundung ( 3 Abs. 3 SächsKAG) - Ratenzahlung ( 22 Abs. 3 SächsKAG) - Verrentung ( 22 Abs. 4 SächsKAG) - Grundschuldbestellung (möglichst erstrangig) - Erlass, teilweiser oder völliger ( 28 Abs. 2 SächsKAG i.v.m. 135 Abs. 5 BauGB) 29
30 Ansprechpartner des Verkehrs- und Tiefbauamtes Abteilung Straßenentwurf: Herr Göhner Tel.-Nr Abteilung Bauverwaltung: Herr Baumann Tel.-Nr Information: Das sollten Sie wissen: Für März 2018 ist eine weitere Informationsveranstaltung zum Bauablauf und zur Verkehrsführung geplant!
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt
Informationsveranstaltung am 28.09.2016 zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zur komplexen Verkehrsbaumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße bis Gleisschleife Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung
MehrVerkehrsbaumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraßebis Gleisschleife
Verkehrsbaumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraßebis Gleisschleife Agenda 1. Begrüßung 2. Komplexe Straßenbaumaßnahme 3. Leistungsumfang VTA 4. Leistungsumfang der Leipziger Verkehrsbetriebe
MehrSanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße
Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße I N F O R M AT I O N S V E R A N S TA LT U N G Z U R S T R A ß E N - U N D K A N A L E R N E U E R U N G A M 1 3. 0 5. 2 0 1 5 I M P FA R R S A A L D E R
MehrStraßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge Das Wichtigste auf einen Blick Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung für die Stadt Saalfeld: Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. 285), zuletzt geändert
MehrGrundlagen Systematik Berechnungsbeispiele. Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen
Straßenausbaubeitrag nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) Grundlagen Systematik Berechnungsbeispiele Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen (Abschnitt Kurt-Huber-Ring bis Am Pöglschlag)
MehrInformationsveranstaltung zum Bauvorhaben Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife Stötteritz
Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife Stötteritz 6. Februar 2017 Ein gemeinsames Vorhaben der Stadt Leipzig, Leipziger Verkehrsbetriebe und
Mehrvor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom
vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom 18.12.2002 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger
MehrInhalt. Zurück zum Anfang
Hinweise zu Straßenbaubeiträgen der Stadt Treuenbrietzen Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit den Straßenbaubeiträgen kann die Stadt Treuenbrietzen die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaubedarfs
MehrBeitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Niesky - Straßenausbaubeitragssatzung -
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Niesky - Straßenausbaubeitragssatzung - Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung
MehrWiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Wolken
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Wolken Ausbau der Straßen Alte Kirchstraße, Koberner Weg und Zur Wildwiese -Bürgerversammlung am 30.11.2016- Themen 1. Allgemeines 2. Ausbautatbestände 3. Beitragsfähige
MehrSatzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom
Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom 20.12.1991 1 1 Anschlußbeitrag (1) Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes
MehrEinzelsatzung. 1 Beitragstatbestand. Zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen
Einzelsatzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbaulichen Maßnahmen (1998-1999) Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen in Frankfurt (Oder)/ OT Booßen - Kleine Straße, Schäferberg
MehrStraßenausbaubeitragssatzung (SABS)
Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) - kurze Einführung - Rechtsgrundlage: Art. 5 KAG (Kommunalabgabengesetz) sowie die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung,
MehrSatzung über Abwasserbeitrag (Abwasserbeitragssatzung - AbwBts) vom 24. September 2001
Satzung über Abwasserbeitrag (Abwasserbeitragssatzung - AbwBts) vom 24. September 2001 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitragssatzung) vom 24. September 2001
Mehr2. Erschließungsanlagen Als Erschließungsanlagen, für die ein Ausbaubeitrag erhoben werden kann, sind insbesondere
STRASSENAUSBAUBEITRAG 1. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Im 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Kosten für die Herstellung, den
MehrInformationsblatt zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Stadt Lünen
Informationsblatt zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Stadt Lünen So wie sämtliche Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, ist auch die Stadt Lünen gesetzlich dazu verpflichtet, Straßenausbaubeiträge von
Mehr( Abwasserbeitragssatzung AbwBeiS ) - L e s e f a s s u n g Allgemeines, Erhebungsgrundsatz
Satzung des Abwasserzweckverbandes Elbe- Floßkanal über die Erhebung von Abwasserbeiträgen für das gesamte Verbandsgebiet ohne den Ortsteil Weißig der Gemeinde Nünchritz vom 02.02.2006 ( Abwasserbeitragssatzung
MehrStraßenausbaubeiträge
Die Ortsgemeinde Scheibenhardt erhebt zur Finanzierung der für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen entstandenen Investitionsaufwendungen Straßenausbaubeiträge. Grund bzw. Vorteil von wiederkehrenden
MehrStraßenbaubeiträge. Straßenbaubeiträge. Anlass, Berechnungsweise, Verfahren
Straßenbaubeiträge Straßenbaubeiträge Anlass, Berechnungsweise, Verfahren Warum Straßenbaubeiträge? Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Parkflächen, die Beleuchtung oder die
MehrSatzung. über die Erhebung von Beiträgen. für die Schmutzwasserbeseitigung. in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla ( - SwBeitrS) Seite 1 von 7 Seiten Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung
MehrWas sind Straßenausbaubeiträge?
Was sind Straßenausbaubeiträge? Bürgerinformationen der Stadt Schwabach Liebe Bürgerinnen und Bürger, jede Straße muss irgendwann einmal erneuert werden. Und wo es um die Straßen innerhalb unserer Kommune
MehrKommentar und Beispielrechnung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Kommentar und Beispielrechnung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - Seite: 1 von 3 Ortsverein Urbich e. V. - www.urbich.net, E-Mail: post@ov-urbich.de, Stand: 25.07.2011 Kommentar und Beispielrechnung
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Erhebungsgrundsatz
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen - SächsGemO - i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.06.1999
MehrS A T Z U N G. 1 Beitragspflicht
62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die
MehrStadt Nabburg. 2. Erschließungsanlagen Als Erschließungsanlagen, für die ein Ausbaubeitrag erhoben werden kann, sind insbesondere
Strassenausbaubeitrag 1. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Im 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Kosten für die Herstellung, den
MehrAusbau der Gartenstraße Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Ausbau der Gartenstraße Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Amt für Finanzen und interne Dienste H.-J. Graht Rechtsgrundlagen 76 Gemeindeordnung Abs. 1 (GO) -Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung- Die
MehrSatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom 17.11.2015 1 Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für
MehrUmgestaltung Dieskaustraße zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße
zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße Öffentliche Informationsveranstaltung zum Stand der Vorplanung Datum: 13.06.2016 Vortrag von: Torben Heinemann, Stadt Leipzig, Dezernat VI, Verkehrs-
MehrStraßen-und Kanalerneuerung Königstraße III.BA. Anliegerversammlung am
Straßen-und Kanalerneuerung Königstraße III.BA Anliegerversammlung am 06.07.2017 Straßen- und Kanalerneuerung Königstraße III.BA 1. Einführung 2. Erneuerung Kanal 3. Zustands- und Funktionsprüfung Ha-Leitung
MehrNovember Gemeinde Bischoffen
November 2017 Gemeinde Bischoffen Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Historie 3. Umfang der Baumaßnahmen 4. Beitragsrelevante Grundlagen 5. Fragen und Verschiedenes Grundhafte Erneuerung Bahnhofstraße
MehrStadt Püttlingen Sammlung Ortsrecht Satzung
Satzung der Stadt Püttlingen über die Erhebung eines Kanalbaubeitrages für die Herstellung einer öffentlichen Abwasseranlage (Kanalbaubeitragssatzung) Erlass / Änderung vom... In Kraft seit... Erlass (Neufassung)
MehrStraßenbeitragssatzung
Straßenbeitragssatzung Aufgrund der 1 bis 5 a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.1997 (GVBl. I S. 429) in
MehrIX / Anschlußbeitrag
S a t z u n g über die Erhebung von Anschlußbeiträgen für die Entwässerung der Grundstücke in der Gemeinde Bönen vom 4. August 1981 [Info: zuletzt geändert durch die Erste Artikelsatzung zur Anpassung
MehrWiederkehrende Beiträge contra Straßenausbaubeitragssatzung Dr. Marco Trips
Wiederkehrende Beiträge contra Straßenausbaubeitragssatzung Dr. Marco Trips 1 Ausgangslage: 2/3 aller Straßen sind Gemeindestraßen (610.000 km) 2 Kommunaler Investitionsstau (2015): 132 Milliarden Euro
MehrStraßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal
Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 06.12.2007 durch die Gemeindevertretung beschlossen und ist rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS)
STRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS) vom 26.09.2011 i. d. F. der ersten Änderungssatzung v. 04.10.2011 1 Erheben von Beiträgen Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen
MehrStraßenbeitragssatzung
Straßenbeitragssatzung Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung)
Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung) Inhalt: Satzung vom 12.12.91, veröffentlicht im Bekanntmachungsblatt Nr. 51
MehrSatzung Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
Satzung 6.03 über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Essen vom 26. Juli 2001 Der Oberbürgermeister
MehrEinzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Ortsteil Löwenbruch
Einzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Ortsteil Löwenbruch Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, neu bekannt
MehrTeil II rechtliche Informationen und Hintergründe
Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend
Mehr1 Abgabentatbestand, Art und Umfang der Maßnahme, Ermittlung des beitragsfähigen
Satzung der Stadt Bad Nenndorf über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen vom 09. 05. 84 i.d.f. der 7. Änderung vom 28.10.2010 (Straßenausbaubeitragssatzung)
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit 5 der Hessischen
Mehr1 Erhebung von Ausbaubeiträgen
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Hemmelzen vom 16. März 2017 Der Ortsgemeinderat hat
Mehrvom (Amtl. Mitteilungsbl. Nr. 30 v ) Beitragserhebung
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit 6 Abs. 6 der Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages vom 02.07.1979, zuletzt geändert am 01.10.1990 erlässt die Gemeinde
MehrBeitragssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom
Beitragssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016 Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
MehrAnlieger-Information am zum Ausbau der Mühlenbachstraße und Minikreisel
1. Begrüßung Anlieger-Information am 20.04.2015 zum Ausbau der Mühlenbachstraße und Minikreisel 2. Minikreisel Stadttor West 3. Ausbau Mühlenbachstraße 4. Anliegerbeiträge S T A D T H E S S I S C H O L
MehrS a t z u n g. zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den. Ausbau von Verkehrsanlagen. (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
S a t z u n g zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Gemeinde Eulenbis vom 9. Oktober 2013 Der Gemeinderat Eulenbis
MehrSatzung über die Erhebung von Kanalbeiträgen (Kanalbeitragssatzung) der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom
Satzung über die Erhebung von Kanalbeiträgen (Kanalbeitragssatzung) der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom 28.11.2016 2 Inhaltsübersicht: 1 Erhebungsgrundsatz 2 Gegenstand der Beitragspflicht 3 Beitragsschuldner
MehrStraßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal
Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 13.9.2017 durch die Gemeindevertretung beschlossen und ist rückwirkend zum 22.9.2017 in Kraft getreten.
Mehr32 Straßenbeitragssatzung
Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 1 bis 5 a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt
MehrSatzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung eines Beitrages für Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung)
Stadt 60.400 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung eines Beitrages für Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) Redaktioneller Stand: Oktober 2003 Inhalt 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsfähiger
Mehr1 Allgemeines. 2 Umfang und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 11.11.1986 einschließlich des I. Nachtrages vom 15.02.2010 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung) (7.5) Tel /
Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung) (7.5) Neu-/Erstfassung Verantwortlicher Fachbereich Beschlussvorlage: P 1028 Beschlussfassung im Gemeinderat: 13.12.2011 Bekanntmachung:
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung in der Stadt Niesky (Schmutzwasserbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung in der Stadt Niesky (Schmutzwasserbeitragssatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31. März 1995
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31. März 1995 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBeiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) vom 13. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das
MehrStraßenausbaubeitragssatzung der Großen Kreisstadt Meißen
Straßenausbaubeitragssatzung der Großen Kreisstadt Meißen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) einschließlich der 1. Änderung vom 28.Januar.2009 Aufgrund
MehrBürgerinformationsveranstaltung
Bürgerinformationsveranstaltung Donnerstag, 05.März 2015, 19.00 Uhr AGENDA 1 Begrüßung Ralf Barwik, VTA 2 Bedeutung und Grundlagen der Baumaßnahme Ralf-M. Göhner, VTA 3 Leistungsumfang der Versorgungsunternehmen
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung SBS 2006 )
1 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen ( ) Aufgrund des 4, 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl.
MehrBAYREUTHER STADTRECHT 603. Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages: in der Stadt Bayreuth
Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages in der Stadt Bayreuth Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264) erlässt die
MehrErschließungsbeitragssatzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen
1 Lesefassung der Satzung der Stadt Parchim zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Fassung der 1. Änderung vom 21.09.2007
MehrSatzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 436)
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrSatzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und
Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und (KanalanschlBSR) in der Fassung vom 8. Juli 1999 Satzung Datum Fundstelle In Kraft
MehrSatzung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Beschluss Nr. 336/91 der Ratsversammlung vom 16.10.1991, (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr.
MehrFinanzen und Steuern 2.07/0
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Halle (Saale) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGB1. I S. 2253) zuletzt geändert
Mehr1 Erhebung des Beitrages
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Oberhausen vom 04.04.2003 1 1 Erhebung des
MehrSATZUNG über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [WStrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11 u. 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 436)
MehrStraßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde Grundsätze der Beitragserhebung bei der Sanierung in Eichet Kosten für mögliche Maßnahmen: Evtl. Verlegung neuer Schmutzwasserkanal (je nach
MehrAbwasserbeitragssatzung der Gemeinde Lohmen
Abwasserbeitragssatzung der Gemeinde Lohmen Aufgrund von 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (GVBl. S. 482) und der 4, 14 und 124 der
MehrStraßenbeitragssatzung der Gemeinde Niedernhausen
Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niedernhausen Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS] 1 Erheben von Beiträgen
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBl. I S. 434), in Verbindung mit 5 der Hessischen
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 562), in Verbindung mit 5 der Hessischen
MehrWiederkehrende Straßenbeiträge. Bürgerinformation. Gemeinde Mühltal
Wiederkehrende Straßenbeiträge Bürgerinformation Gemeinde Mühltal Referent: Norbert Leistner Agenda 1. Kurze Vorstellung 5. Abrechnungsgebiete 2. Rechtliche Grundlagen 6. Verteilungsmaßstab 3. Einmalige/wiederkehrende
MehrErschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg 32 vom 25.10.1993 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. 1 S. 2253), zuletzt geändert durch
Mehrder Ortsgemeinde Fachbach vom geändert durch Satzung vom
Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Fachbach vom 22.09.2004
MehrS A T Z U N G. der Stadt Wolfsburg. über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom
6-6 S A T Z U N G der Stadt Wolfsburg über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom 03.11.1987 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat auf Grund der 6, 8 und 40 der Nieders. Gemeindeordnung
MehrSatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund
MehrStadt Leipzig. Bauen für Leipzig Workshop zur Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Stadt Leipzig Bauen für Leipzig Workshop 16.01.2014 zur Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Workshop und Bürgerinformationsveranstaltung Workshop und Bürgerinformationsveranstaltung
MehrSatzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Michelbach vom 15. Juli 2013
Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Michelbach vom 15. Juli 2013 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2
MehrStraßenausbaubeiträgen
INFORMATION zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Landeshauptstadt Magdeburg Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Fachbereich Vermessungsamt
MehrStadt Neustadt in Sachsen
Stadt Neustadt in Sachsen S a t z u n g über die Erhebung von Abwasserbeiträgen der Stadt Neustadt in Sachsen (Abwasserbeitragssatzung AbwBeitrS) in der Fassung vom 29.10.2008 (Neustädter Anzeiger Nr.
MehrWas sind Erschließungsbeiträge?
Was sind Erschließungsbeiträge? Bürgerinformationen der Stadt Schwabach Bauverwaltungsamt Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Straßenbau ist eine wichtige Aufgabe, die wir als Stadt Schwabach für unsere
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Auf der Grundlage des 132 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008
MehrINFORMATIONSBLATT. zur Erhebung von. Erschließungsbeiträgen. der Landeshauptstadt Magdeburg
INFORMATIONSBLATT zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Landeshauptstadt Magdeburg Bei eventuellen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Bauverwaltungsamt
MehrStadt Krempe. Ausbau der Straße Ostlandweg in der Stadt Krempe. Kalkulation der Straßenausbeiträge
1 Stadt Krempe Ausbau der Straße Ostlandweg in der Stadt Krempe Kalkulation der Straßenausbeiträge 2 Kalkulation der Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Straße Ostlandweg in der Stadt Krempe Anmerkung:
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) 1 Erhebungsgrundsatz
Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
MehrMarktgemeinde Wiesentheid
Ortsrecht Markt Wiesentheid, Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, Stand 01.01.2016 Marktgemeinde Wiesentheid Aktueller Satzungstext Stand 1.1.2016 unter Berücksichtigung der 2. Änderungssatzung
MehrSatzung. über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brilon.
Stadt Brilon Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brilon (KAG-Satzung) vom 24.12.1987 zuletzt geändert
MehrEinzelsatzung. 1 Beitragstatbestand
Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land
MehrSatzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen in der Stadt Radeburg (Schmutzwasserbeitragssatzung SmwBeitrS)
Art der Änderung Datum Änderungen Inkrafttreten Veröffentlichung Neufassung 15.03.2012 25.03.2012 RAZ 03/2012 Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen in der Stadt Radeburg (Schmutzwasserbeitragssatzung
MehrSatzung. über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung. des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen,
Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen
MehrFachdienst Bauen. Grunderneuerung der Gehwege Wiesbadener Straße 165A bis 189
Grunderneuerung der Gehwege Wiesbadener Straße 165A bis 189 Anliegerversammlung Montag, 09.05.2016 in der Heinrich-Dorn-Halle Erneuerung der Gehwege im Zuge der Grunderneuerung der Straße durch Hessen
MehrAbendforum Straßenausbau-Beiträge. Berechnungsmethoden für StraßenausbauBeiträge für Haus- und Grundstückseigentümer
Straßenausbau-Beiträge Berechnungsmethoden für StraßenausbauBeiträge für Haus- und Grundstückseigentümer 1 Rechtsgrundlage: bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) in München: Straßenausbaubeitragssatzung
Mehr