Informationsveranstaltung am zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Karl-Heine-Straße von Grenze Sanierungsgebiet bis Nonnenstraße

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1 Informationsveranstaltung am zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Karl-Heine-Straße von Grenze Sanierungsgebiet bis Nonnenstraße Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt

2 Übersichtslageplan Zeichenerklärung Baubereich Beitragserhebung 2

3 Grenze zum Sanierungsgebiet Leipzig Lindenau II Beitragserhebung Grenze Sanierungsgebiet Leipzig-Lindenau II 3

4 Karl-Heine-Straße von Grenze Sanierungsgebiet bis Nonnenstraße Agenda: 1. Grundlagen der Straßenbaumaßnahme 2. Gegenwärtiger Straßenzustand 3. Geplante Baumaßnahme / Zielstellung 4. Geplanter Bauablauf / Bauzeiten 5. Kostenbeteiligung der Anlieger 4

5 1. Grundlagen der Straßenbaumaßnahme Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau Beschluss Ratsversammlung vom (RBV-1774/13), Anlage 2 Liste 1 Nr. 20 (Plagwitzer Brücke) und Anlage 3, Nr. 75 (Karl-Heine-Straße) Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am (DS-00523/14-DS-008) Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo), (RB IV-1595/09 vom ) Bau- und Finanzierungsbeschluss Karl-Heine-Straße von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-Lassalle-Straße i. V. m. dem Bau der Plagwitzer Brücke (Beschluss Ratsversammlung VI-DS NF-01) 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster Teilprojekt Brückenbau (Beschluss Ratsversammlung VI-DS DS-02) 5

6 2. Gegenwärtiger Straßenzustand Innergemeindliche Hauptverkehrsstraße wichtige Verbindungsstraße der westlichen Innenstadt mit dem Stadtteil Plagwitz Bauliche und verkehrsorganisatorische Mängel mit Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit baulich schlechter Straßen- und Gleiszustand keine separate Radverkehrsanlage 6

7 Foto vom Straßenzustand 7

8 Foto vom Straßenzustand 8

9 Foto vom Straßenzustand 9

10 3. Geplante Baumaßnahme / Zielstellung Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV unter Wahrung der Leistungsfähigkeit sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer Komfortverbesserung auf den Nebenanlagen und stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes moderner und barrierefreier Umbau der Haltestellen Schaffung separater Radverkehrsanlagen Erhaltung / Herstellung eines straßenbegleitenden beidseitigen Baumrasters 10

11 Verkehrsbelegung (Zählung und Prognose) 11

12 Lageplan 1 Lageplan 1_Neufassung_Karl-Heine-Straße_01.jp2 12

13 Lageplan 2 13

14 Lageplan 3 14

15 Lageplan 4 15

16 Baumpflanzungen im Straßenraum Es sind insgesamt 15 Baumfällungen im Straßenbereich notwendig, für die Brückenbaumaßnahme ist die Fällung von 43 Bäumen außerhalb des Straßenbereiches erforderlich - dafür wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Landschaftspflegerischer Begleitplan) mit entsprechenden Ausgleichspflanzungen erstellt Platane 15 Bäume (14 Platanen und 1 Linde) werden im Straßenraum ersetzt bzw. in freie Baumscheiben gepflanzt Die Baumpflanzungen sollen im Frühjahr 2019 erfolgen 16

17 4. Grundsätze des Bauablaufes gemeinsames koordiniertes Bauen: Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA), Leipziger Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Stadtwerke ein Bauunternehmer für Straßenbau, Gleisbau und Brückenbau (gemeinsame Vergabe der Bauleistung) Realisierung des komplexen Bauvorhabens in ca. zwei Jahren Erreichbarkeit der Grundstücke im Baubereich für Rettungs- und Anliegerverkehr wird unter Baustellenbedingungen gewährleistet 17

18 Bauzeiten Gesamtmaßnahme: vom bis Verkehrsfreigabe: Vollsperrung Straßenbahn: vom bis Straßenbahn fährt ab Winterpause Straßenbau: Mitte 11/2018 bis Mitte 3/2019 Landschaftsbau / Baumpflanzungen: vom bis

19 Großräumige Umleitung Durchgangsverkehr 19

20 Kosten Gesamtkosten (Planung und Bau): davon Stadt Leipzig (Straße*): ca. 13,4 Mio. (brutto) ca. 2,4 Mio. (brutto) Stadt Leipzig (Brücke): ca. 6,3 Mio. (brutto) Leipziger Verkehrsbetriebe: ca. 2,0 Mio. (brutto) Leipziger Wasserwerke: ca. 2,7 Mio. (brutto) *Bei der Straßenbaumaßnahme handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach der Straßenausbaubeitragsatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der beitragsfähigen Kosten umzulegen. Es ergibt sich eine vorläufige Beitragshöhe von ca Euro. 20

21 5. Kostenbeteiligung der Anlieger Gemäß 26 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom (SGVBl. S. 502), in Verbindung mit der Satzung der Stadt Leipzig über Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 6 vom , in der Fassung der 3. Änderung, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 22 vom , unterliegen alle Grundstücke der Beitragspflicht, die durch den Ausbau der Verkehrsanlage einen Vorteil erhalten. Erhebungsgrundsatz Die Stadt Leipzig erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes Beiträge gemäß o. g. Satzung für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau (Erweiterung, Verbesserung ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung und Erneuerung). 21

22 Kostenbeteiligung der Anlieger Nicht beitragsfähig sind: Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke (Plagwitzer Brücke), Markierungen und Beschilderung, Änderungen und Anpassungen von Ver- und Entsorgungsleitungen (sofern sie keine Folgemaßnahmen des Straßenbaus sind) Die Karl-Heine-Straße ist im geplanten Ausbaubereich als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt bei Hauptverkehrsstraßen 25 %. 22

23 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes Baukosten ,00 Planungskosten Straßenbau ,00 abzüglich nicht beitragsfähiger Aufwand ,00 darunter Kosten für Ausstattung, Verkehrszeichen / LSA, Gehweg, Landschaftsbau, Telematikeinrichtungen Beitragsfähiger Aufwand ,00 umlagefähiger Aufwand 25 % ca ,00 23

24 Musterbeispiel für die Berechnung des Beitragssatzes (Flächen sind fiktiv) GF: 1000 m² NF = 1.75 GF 2: 1000 m² NF = 1.75 Abminderung Grundstücksfläche Verteilungs- für Nutzungsfaktor Eckgrundstück fläche Ausbaubeitrag Anschluss weiterer Grundstücke 1000 m² x 1.75 x 0.6 = 1050 m² Kostenbeteiligung der Anlieger Straßenanlage GF: 1300 m² NF = 1.75 GF: 700 m² NF = 1.75 Anschluss weiterer Grundstücke Beitragsfähiger Aufwand der Anlage: ,00 davon 25 % = umlagef. Aufwand: ,00 durch Summe der Verteilungsflächen mit Ermäßigung = m² ergibt den Beitragssatz = 1,87935 /m² multipliziert mit den einzelnen Verteilungsflächen in m² und dem Nutzungsfaktor 1,75 (viergeschossige Bebaubarkeit) ergibt den Ausbaubeitrag pro Grundstück - beitragspflichtige Grundstücksfläche m² (viergeschossig bebaubar) = 3.288,86 - beitragspflichtige Grundstücksfläche 500 m² (viergeschossig bebaubar) = 1.644,43 24

25 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag bei Wohneigentum (ohne Eckgrundstücksermäßigung) Grundstücksfläche 2080 m² beitragspflichtige Fläche 2080 m² Nutzungsfaktor 2,0 (viergeschossig + TG, kein Gewerbe) 7.818,10 Wohneigentumsanteil 53,06/ ,83 Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe von Art und Maß ihrer zulässigen Nutzung durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage vermittelt werden. Bei baulicher Nutzungsmöglichkeit orientieren sich die Vorteile an der Zahl der zulässigen Geschosse. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner, entsprechendes gilt für Fälle des Vorliegens sonstiger dinglicher baulicher Nutzungsrechte. 25

26 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag bei Wohneigentum (mit Eckgrundstücksermäßigung) Grundstücksfläche 960 m² Eckermäßigung (40%) 384 m² beitragspflichtige Fläche 576 m² Nutzungsfaktor 1,75 (viergeschossig) 1.894,38 Wohneigentumsanteil 55,3/ ,76 Gemäß 7 (3) der Straßenausbausatzung wird bei Grundstücken, die durch mehrere Verkehrsanlagen erschlossen sind, bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nur 60 % der Nutzungsfläche zugrunde gelegt. 26

27 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag mit Eckgrundstücksermäßigung ohne Wohneigentum Grundstücksfläche 1434 m² Eckermäßigung (40%) 574 m² beitragspflichtige Fläche 860 m² Nutzungsfaktor 1,5 (dreigeschossig, kein Gewerbe) 2.424,36 Gemäß 7 (3) der Straßenausbausatzung wird bei Grundstücken, die durch mehrere Verkehrsanlagen erschlossen sind, bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nur 60 % der Nutzungsfläche zugrunde gelegt. 27

28 Überschlägige Ermittlung der Straßenausbaubeiträge Ausbaubeitrag mit Gewerbezuschlag (ohne Eckgrundstücksvergünstigung) Grundstücksfläche 852 m² beitragspflichtige Fläche 852 m² Nutzungsfaktor 2,25 dreigeschossig NF 1,5 + 0,75 für Gewerbe = 2,25) 3.602,71 Der jeweilige Nutzungsfaktor erhöht sich um die Hälfte bei Grundstücken, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden, wenn diese Nutzung überwiegt. Ein Überwiegen ist anzunehmen, wenn in der Mehrzahl der Geschosse eine Nutzung der zuvor bezeichneten Art stattfindet. 28

29 Erhebungszeitraum Beitragszahlung - innerhalb von 4 Jahren nach Fertigstellung der jeweiligen Anlage (Straße) - nach 14 Straßenausbaubeitragssatzung ist Vorauszahlung und Ablösung des Beitrages vor Beendigung der Maßnahme möglich Fälligkeit - Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig Billigkeitsregelungen Bei nicht oder nur teilweiser Zahlungsfähigkeit, auf Grund der finanziellen Situation des Beitragsschuldners, können im begründeten Einzelfall auf Antrag folgende Maßnahmen zugelassen werden: - Stundung ( 3 Abs. 3 SächsKAG) - Ratenzahlung ( 22 Abs. 3 SächsKAG) - Verrentung ( 22 Abs. 4 SächsKAG) - Grundschuldbestellung (möglichst erstrangig) - Erlass, teilweiser oder völliger ( 28 Abs. 2 SächsKAG i.v.m. 135 Abs. 5 BauGB) 29

30 Ansprechpartner des Verkehrs- und Tiefbauamtes Abteilung Straßenentwurf: Herr Göhner Tel.-Nr Abteilung Bauverwaltung: Herr Baumann Tel.-Nr Information: Das sollten Sie wissen: Für März 2018 ist eine weitere Informationsveranstaltung zum Bauablauf und zur Verkehrsführung geplant!

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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