Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
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- Anneliese Elsa Bayer
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1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht an den Thüringer Landtag zur Anwendung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes Gemäß 12 Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz übersende ich Ihnen anliegend den mir von der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft übergebenen Bericht der Landesregierung. Prof. Dr. Hoff Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Anlage Hinweis der Landtagsverwaltung: Der Bericht wurde mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 4. November 2018 zugeleitet. Druck: Thüringer Landtag, 12. November 2018
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3 Die Ministerin Birgit Keller Erfurt, Oktober 2018 Bericht der Landesregierung an den Thüringer Landtag zur Anwendung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes ( 12 ThürGDIG) Mit Gesetz vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 525) wurde das Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz (ThürGDIG) um die sogenannte kommunale Schutzklausel in 4 Abs. 5 ThürGDIG, die Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis in 11 Abs. 2 ThürGDIG und eine Evaluierungsklausel in 12 ThürGDIG ergänzt. Die Landesregierung ist demnach gebeten, dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2018 einen Bericht zu den Erfahrungen bei der Anwendung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes vorzulegen. Das ThürGDIG dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in nationales Recht. Es schafft den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von ausgewählten Geodaten (Daten, die einen Raumbezug aufweisen) sowie für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Thüringen (GDI-Th) als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur. Folgende Änderungen wurden im Einzelnen am ThürGDIG vorgenommen: Als geodatenhaltende Stellen sind neben den Landesbehörden auch die Gemeinden und Landkreise sowie natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle des Landes oder einer unter seiner Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterstehen, von den Aufgaben nach diesem Gesetz betroffen. Die neu aufgenommene sogenannte kommunale Schutzklausel beschränkt die Betroffenheit von Geodaten und Geodatendiensten, die auf der untersten Verwaltungsebene vorliegen, auf die Fälle, deren Erfassung und Verbreitung rechtlich vorgeschrieben ist. Als unterste Ebene werden die Gemeinden angesehen. Für die Gemeinden und Landkreise ist in 2 Abs. 3 ThürGDIG geregelt, dass die Aufgaben nach diesem Gesetz im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs in 11 Abs. 2 ThürGDIG aufgenommen worden. Die für diesen Bericht ursächliche Evaluierungspflicht gemäß 12 ThürGDIG soll insbesondere über die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für Bürger und Verwaltung, über die mit dem ThürGDIG erzielten Verbesserungen hinsichtlich der kostengünstigen Bereitstellung der verschiedenen Geodaten sowie über die Inanspruchnahme des Angebotes Klarheit schaffen. Zur Notwendigkeit einer Änderung des ThürGDIG ist Stellung zu nehmen.
4 Die Umsetzung des ThürGDIG erfolgt auf einer zentralen technischen Komponente nach 6 Abs. 1 ThürGDIG, dem Geoproxy, über den die Geodaten mittels Geodatendiensten im Internet zugänglich gemacht werden. Der Ausbau des Geoproxy wird durch das Land finanziert. Europäische und nationale Standards sowie technische Vorgaben werden mit dieser Komponente eingehalten und sichern die Interoperabilität mit anderen Geodateninfrastrukturen. Die Einbindung der Geodatendienste in Geoinformationssysteme oder die Verwendung des Viewers der GDI-Th ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern den Verzicht auf das Vorhalten der Geodaten in eigenen Systemen, so dass Hardwarekosten und Administrationsaufwand reduziert werden können. Im Einzelnen sind für jeden nach 4 ThürGDIG betroffenen Geodatensatz die Metadaten zu erfassen und öffentlich zugänglich zu machen, ein Darstellungs- und ein Downloaddienst bereitzustellen sowie die Daten in das einheitliche INSPIRE-Datenmodell zu überführen und in diesem über die Dienste bereitzustellen. Für jeden dieser Schritte sind INSPIRE-Meilensteine definiert, deren Einhaltung mit einem Monitoring kontrolliert wird. Organisatorische und finanzielle Auswirkungen für Bürger und Verwaltung Beim Geoinformationswesen handelt es sich um eine ressortübergreifende Aufgabe, für die die Federführung im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft liegt. Das erweiterte Interministerielle Koordinierungsgremium - Geoinformationszentrum - übernimmt die Koordinierung des Ausbaus der GDI-Th und der Geodatenbereitstellung und -nutzung in allen Teilen der Verwaltung. Bürger, Wirtschaft und Verwaltung greifen in der Regel verwaltungskostenfrei auf die Daten und Dienste der GDI- Th zu. Geodatenhaltende Stellen nutzen den Geoproxy kostenfrei für die Bereitstellung ihrer Geodaten über Dienste. Die geodatenhaltenden Stellen sind in eigener Verantwortung für die Bereitstellung ihrer Geodaten über diese Komponente zuständig. Im Landesamt für Vermessung und Geoinformation ist ein Kompetenzzentrum GDI-Th eingerichtet, das allen geodatenhaltenden Stellen kostenfrei als Ansprechpartner für Beratungen und Schulungen zur Verfügung steht. Die geodatenhaltenden Stellen benennen einen Georedakteur, der nach entsprechender Schulung über die Webanwendungen die Geodaten seines Zuständigkeitsbereiches im Geoproxy administriert. Dabei bleibt er hinsichtlich Aktualität, Datenmodell und Inhalt für seine Geodaten verantwortlich. Die Verordnungsermächtigung des 11 Abs. 2 ThürGDIG, wonach das für das amtliche Vermessungswesen zuständige Ministerium Art, Umfang und Zeitpunkt der Bereitstellung von interoperablen Geodaten und Geodatendiensten bestimmen kann, wurde mit der Thüringer Verordnung über die Geodateninfrastruktur (ThürGDIVO) vom 24. April 2018 (GVBl. S. 225) ausgefüllt. Die Einhaltung aller Meilensteine der INSPIRE-Umsetzung ist Voraussetzung für eine Auszahlung. Diese Verordnung enthält eine Klausel zur Evaluierung der Ausgleichszahlung, der Antragstellung und der Auszahlung spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der ThürGDIVO. Bereits im Jahr 2016 hatte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ein Pilotvorhaben zur Bereitstellung von Geodaten über Darstellungsdienste mit ausgewählten Gemeinden und Landkreisen, die zeitnah eine Aufgabenwahrnehmung realisieren konnten, durchgeführt. Im Jahr 2017 wurde der Mehrbelastungsausgleich über die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich der Mehraufwendungen bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz (ThürStAnz. 41/2017 S. 1409) im Antragsverfahren Seite 2 von 5
5 bewilligt. Seit dem Jahr 2018 werden die Anträge nach der ThürGDIVO durch die obere Kataster- und Vermessungsbehörde beschieden. In allen Jahren wurden 0,10 Euro je Einwohner an die Gemeinden und Landkreise ausgezahlt, welche die Aufgaben nach den Vorgaben des ThürGDIG nachweislich erfüllt haben. Die Bemessung der Höhe des Mehrbelastungsausgleichs wurde anhand von Zeitaufschreibungen der Teilnehmer am Pilotvorhaben 2016 und unter Berücksichtigung der Bereitstellung der zentralen technischen Komponente durch das Land vorgenommen. In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte begleitend zu den Arbeiten eine Anpassung des Geoproxy an die Anforderungen der kommunalen Georedakteure. Die inhaltliche Umsetzung durch kommunale Gebietskörperschaften wird dabei durch eine Handlungsempfehlung zur Bereitstellung kommunaler Geodaten in der GDI-Th unterstützt. Darin sind die Geodaten, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung erfasst und verbreitet werden und daher den Regelungen des ThürGDIG unterfallen, genauer spezifiziert. Im Einzelnen stellt sich der Mehrbelastungsausgleich der Jahre 2016 bis 2018 wie folgt dar: Antragsteller Landkreis Saalfeld- Rudolstadt Landkreis Saale- Holzlandkreis Mehrbelastungsausgleich 2016 Mehrbelastungsausgleich 2017 Mehrbelastungsausgleich ,80 Euro wegen Personalmangel wegen Personaltragstelluntragstellung keine Anmangel keine An ,40 Euro 8.618,40 Euro trotz Datenbereitstellung Landkreis Greiz ,60 Euro Ilm-Kreis ,10 Euro Wartburg-Kreis ,80 Euro Stadt Gera 9.601,10 Euro 9.601,10 Euro trotz Datenbereitstellung Stadt Jena ,70 Euro ,20 Euro ,30 Euro Stadt Erfurt ,80 Euro ,30 Euro trotz Datenbereitstellung Stadt Saalfeld 2.504,10 Euro 2.504,10 Euro trotz Datenbereitstellung Stadt Meiningen ,80 Euro trotz Datenbereitstellung Gemeinde Nobitz - 606,90 Euro trotz Datenbereitstellung Verwaltungsgemeinschaft Uder - 643,10 Euro 647,60 Euro Seite 3 von 5
6 Die Mittel für den Mehrbelastungsausgleich sind im Einzelplan 10 Kapitel veranschlagt. Die Frist für die Antragstellung im Jahr 2018 betrug etwas mehr als zwei Monate. Dies genügte nicht allen kommunalen Gebietskörperschaften, die bereits als geodatenhaltende Stellen wirken, rechtzeitig einen Antrag auf Mehrbelastungsausgleich zu stellen, obwohl die Geodaten und dienste bereit stehen. Für kleinere Gemeinden ist der finanzielle Anreiz aus dem Mehrbelastungsausgleich, sich an der GDI-Th zu beteiligen, eher gering. Darüber hinaus besteht ein Mangel an geeignetem Personal. Trotzdem kam gerade aus diesem Bereich ein positives Feedback zum Mehrwert der Datenbereitstellung in der GDI-Th. Bestrebungen hinsichtlich interkommunaler Kooperationen oder der Vergabe der Dienstleistungen zur Datenbereitstellung an Dritte sind derzeit nicht erkennbar, würden aber zu einer Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses führen. Sachstand der kostengünstigen Bereitstellung der verschiedenen Geodaten und Inanspruchnahme des Angebots Die steigende Anzahl von Gemeinden, Landkreisen, Zweckverbänden sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen, die sich an der GDI-Th neben den geodatenhaltenden Stellen der Landesverwaltung beteiligen, zeigt, dass die Regelung des Mehrbelastungsausgleichs eine aktivierende Wirkung bei der Umsetzung des ThürGDIG entfaltet. Die Präsenz öffentlicher Geoinformationen im Internet, die internationalen Standards genügen, wird durch die zentrale und vom Freistaat Thüringen finanzierte technische Komponente befördert. Damit steigt die Wiederverwendbarkeit dieser Geodaten für verschiedene Zwecke ebenso wie die Grundversorgung der Bevölkerung und der Verwaltung mit dem Rohstoff Geoinformation. Die steigende Nutzung des Geoproxy kann anhand der Anzahl der durch das IT-System erfolgreich beantworteten Anfragen pro Jahr gemessen werden: Jahr Anzahl erfolgreich beantworteter Anfragen 23,7 Mio. 33,8 Mio. 35,8 Mio. 43,4 Mio. 74,4 Mio. 93,3 Mio. Mehr als Nutzer und Nutzerinnen sind für einen Zugang zu geschützten Diensten des Geoproxy registriert. Seit der offenen Bereitstellung vielfältiger Geodaten im Jahr 2017 tritt allerdings die anonyme Nutzung zunehmend in den Vordergrund. Im INSPIRE-Monitoring für das Jahr 2017 konnten 31 Darstellungs- und 20 Downloaddienste gemeldet werden. Ausgewertet wurden die Meldungen von 35 geodatenhaltenden Stellen, wovon sieben Landesbörden, neun sonstige Stellen wie z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen oder Zweckverbände und 19 kommunale Stellen sind. Insgesamt wurde durch die geodatenhaltenden Stellen die INSPIRE-Betroffenheit für 244 Geodatensätze festgestellt und entsprechende Metadatensätze angelegt. Durch den Ausbau der GDI-Th kommen fortwährend Geodaten und Dienste hinzu. Das Spektrum des Geodatenangebotes in der GDI-Th reicht derzeit beispielsweise von Seite 4 von 5
7 den Geobasisdaten (Liegenschaftskataster, Landschaftsmodell, Orthophotos, Geländemodell und Adressen) über das Straßenverkehrsnetz, die Regionalpläne, die Forstdaten (auch mit touristischen Wegen), die Landwirtschaftsdaten mit Feldblöcken, die Schutzgebietsinformationen, ausgewählte Daten der Umwelt und Geologie, die Gewässerdaten, Daten zu Windkraftanlagen, einzelne Ver- und Entsorgerdaten bis zu Kommunalen Daten (Schulen, Bauleitpläne, Verkehrsnetz, Ortsteile usw.). Der große Vorteil der standardisierten Bereitstellung entsprechend den Vorgaben des ThürGDIG ist, dass alle diese Daten systemunabhängig abgerufen, präsentiert und genutzt werden können. Fazit Aufgrund der dargestellten positiven Entwicklung der Geodatenbereitstellung über standardisierte Geodatendienste in der GDI-Th erscheint eine Änderung des ThürGDIG nicht erforderlich. Die Versorgung der Öffentlichkeit und der Verwaltungen mit öffentlichen Geoinformationen ist auf Grundlage des ThürGDIG seit beinahe zehn Jahren wesentlich verbessert worden und geht mit der Bereitstellung einer landesfinanzierten zentralen technischen Komponente beispielhaft im Ländervergleich voran. Im Vergleich mit anderen Ländern und Mitgliedstaaten entspricht der Umsetzungsgrad der INSPIRE-Aufgaben im Freistaat Thüringen den Erwartungen, obgleich sowohl in der Landes- als auch in den Kommunalverwaltungen weitere Anstrengungen erforderlich sind, um den vorerst letzten Meilenstein der INSPIRE-Umsetzung am 21. Oktober 2020 zu erreichen. Seite 5 von 5
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