Aktionsfonds für die Umsetzung der 2. Mannheimer Bündnisaktionstage Vielfalt im Quadrat

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1 Aktionsfonds für die Umsetzung der 2. Mannheimer Bündnisaktionstage Vielfalt im Quadrat Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Förderjahr Im Rahmen der lokalen Umsetzung des Bundesprogramms Demokratie leben! können ab sofort Anträge für Projekte, Veranstaltungen und Aktionen eingereicht werden, die einen Beitrag zu den Mannheimer Bündnisaktionstagen Vielfalt im Quadrat vom bis zum leisten. Einsendeschluss für Projektanträge ist der Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt mit dem Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit (BMFSFJ) Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, lokale Partnerschaften für Demokratie aufzubauen. Im Rahmen dieser Partnerschaften werden Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt entwickelt und umgesetzt. Zur lokalen Umsetzung des Bundesprogramms in Mannheim fließen die Fördermittel in die Entwicklung des Mannheimer Bündnisses für ein Zusammenleben in Vielfalt und die Durchführung der Bündnisaktivitäten. Die Bündnispartner*innen kommen aus den unterschiedlichen Bereichen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Als Zusammenschluss verfolgt das Bündnis das Ziel, ein respektvolles Miteinander zu fördern und den unterschiedlichen Formen der Benachteiligung und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Um das vielfältige Engagement zusammenzuführen und ein deutliches Signal gegen Diskriminierung sowie für ein von Offenheit und Anerkennung geprägtes Zusammenleben zu setzen, finden vom bis zum erneut die Mannheimer Bündnisaktionstage Vielfalt im Quadrat statt. Interessierte Akteure sind dazu aufgerufen, sich mit geeigneten Veranstaltungen oder Aktionen an den Aktionstagen zu beteiligen. Die Veranstaltungen werden in einem gemeinsamen Programmheft öffentlichkeitswirksam beworben. (Für weitere Informationen vgl. auch den Aufruf zur Beteiligung an den Bündnisaktionstagen vom / 1/6

2 Projektförderung Im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! stehen für das Förderjahr 2017 mindestens ,- für die Umsetzung von geeigneten Veranstaltungen, Aktionen und Projekten zur Verfügung, die während der Bündnisaktionstage stattfinden bzw. präsentiert werden. Die maximale Förderhöhe pro Projekt / Antragstellung beträgt 8.000,-. Eine Mindestförderhöhe existiert nicht. Die Einbringung von Eigenmitteln oder weiteren Fördermitteln von Dritten sind erwünscht, aber keine Bedingung. Die maximale Projektlaufzeit ist vom bis Spezielle Förderkriterien Bündnisaktionstage 1.1 Formate Förderfähig sind öffentliche Veranstaltungen und Aktionen wie z.b. Diskussions-, Vortragsund Präsentationsveranstaltungen, Vielfalts- und diskriminierungsbezogene Sensibilisierungsangebote (z.b. Seminare, Workshops), Fachkonferenzen, Begegnungs- und Austauschveranstaltungen, Projektpräsentationen, künstlerische Darbietungen wie etwa Theaterveranstaltungen, Ausstellungen, Konzerte oder Filmvorführungen, Events oder (Begegnungs-)Feste, Erstellung und Präsentation öffentlichkeitswirksamer Materialien, Broschüren oder Handreichungen, sportliche Aktivitäten oder sonstige Aktionen (im öffentlichen Raum), etc. Neben diesen Veranstaltungs- und Aktionsformen sind auch sonstige themenbezogene Projekte im Jahr 2017 förderfähig, die jedoch mindestens einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag zu den Bündnisaktionstagen leisten (z.b. ein Qualifizierungs- oder Begegnungsprojekt von Mai bis Dezember - mit einer Präsentations- oder Diskussionsveranstaltung zu (Zwischen-)Ergebnissen während der Bündnisaktionstage). Die geförderten Veranstaltungen und Aktionen sind fester Bestandteil der Mannheimer Bündnisaktionstagen Vielfalt im Quadrat, finden während der Veranstaltungstage vom bis zum statt und werden in einem Programmheft durch die Bündniskoordinierungsstelle (angesiedelt beim Integrationsbeauftragten der Stadt Mannheim) öffentlichkeitswirksam beworben. Bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen sind die Veranstaltenden zusätzlich dazu verpflichtet, selbstständig auf die Bündnisaktionstage mit geeigneten Mitteln hinzuweisen (z.b. Pressemitteilungen zur Veranstaltungsankündigung, Logoverwendung bei Print und Internetpräsentation, etc.). 1.2 Inhaltlicher Rahmen: Mannheimer Erklärung Den thematischen Rahmen für mögliche Schwerpunktsetzungen der förderfähigen Veranstaltungen, Aktionen und Projekte bilden die Grundsätze, die in der Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt formuliert wurden. (Vgl. 2/7

3 In dieser Erklärung formulieren die Bündnispartner*innen die Zielsetzungen Ihres Engagements. Die inhaltliche Grundlage stellt dabei das Diversitätskonzept dar, das als Menschenrechtsansatz die vielfältigen, komplexen menschlichen Identitäten, Lebenslagen und Erfahrungen anerkennt und auf gleichen Teilhabechancen abzielt. Mit dem inhaltlichen Rahmen der Mannheimer Erklärung sind somit Maßnahmen dann förderfähig, wenn sie einen klaren Beitrag zu mindestens einem der folgenden drei Bereiche leisten: - Anerkennung der Gleichberechtigung unterschiedlicher Identitäten und Lebensentwürfe Im Bewusstsein der unveräußerlichen Würde und der Grundrechte jedes einzelnen Menschen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ihren Ausdruck finden, anerkennen wir die Gleichberechtigung vielfältiger menschlicher Identitäten und Lebensentwürfe. Wir erklären unsere Bereitschaft, uns aktiv für deren gesellschaftliche Akzeptanz, Anerkennung und Wertschätzung einzusetzen, und fördern somit ein respektvolles Zusammenleben in unserer Stadt. (Auszug aus der Mannheimer Erklärung ) - Engagement gegen Diskriminierung Das Zusammenleben in unserer städtischen Gemeinschaft bedarf der Pflege, der Fürsorge und des Engagements aller gesellschaftlichen Kräfte. Wir wollen einen Beitrag leisten für eine Stadtgesellschaft, die von Inklusion und Solidarität geprägt ist. Niemand darf insbesondere aufgrund der sozialen oder ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der geistigen, psychischen oder körperlichen Fähigkeiten, des Alters, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung herabgewürdigt oder diskriminiert werden. (Auszug aus der Mannheimer Erklärung ) - Förderung der Chancengleichheit Unsere Überzeugung ist, dass jeder Mensch über individuelle und vielfältige Potentiale verfügt. Wir wollen ein Klima in unserer Stadt schaffen, in dem die Menschen ihre Potentiale bestmöglich entfalten können und einen Zugang zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Eine offene und wertschätzende Auseinandersetzung mit der Vielfalt eines Menschen weitet die jeweilige Perspektive und fördert das gegenseitige Verständnis. In der offenen Begegnung und Verständigung verlieren Vorurteile ihre Kraft und wechselseitiges Vertrauen kann wachsen. Der positive Umgang mit Vielfalt ist bereichernd und kann zusätzlich Impulsgeber für zukunftsfähige Entwicklungen in der Stadtgesellschaft sein. (Auszug aus der Mannheimer Erklärung ) 1.3 Kooperationsprojekte / Vielfaltskooperationen Das Mannheimer Bündnis setzt sich aus Akteuren zusammen, die im Sinne des Diversitätsansatzes aus den unterschiedlichen Vielfaltsbereichen kommen bzw. sich schwerpunktmäßig in diesen engagieren (Herkunft, Geschlecht, Menschen mit Behinderungen, Lebensalter, sexuelle oder geschlechtliche Identität, Religion oder Weltanschauung). Ein besonderes Kriterium für die Förderfähigkeit von Veranstaltungen, Aktionen und Projekten im Rahmen der Bündnisaktionstage besteht darin, dass die beantragten Maßnahmen in Form von Vielfaltskooperationen geplant und durchgeführt werden sollen. 3/7

4 Vielfaltskooperationen zeichnen sich dadurch aus, dass die Kooperationspartner*innen unterschiedliche Vielfaltsperspektiven im oben genannten Sinne einbringen und gleichberechtigte Partner*innen bei der Planung und Durchführung der gemeinsamen Veranstaltung oder Aktion bzw. des gemeinsamen Projekts sind. Zum Beispiel: - Sensibilisierungsveranstaltung zum Thema Verhältnis von rassistischen und sexistischen Diskriminierungsformen, veranstaltet von einer migrantischen Organisation sowie einer Einrichtung aus der Frauenarbeit, und/oder etc.; - Empowermentworkshop zum Thema Gewalt gegen behinderte Frauen, organisiert von einer Einrichtung der Frauenarbeit und aus dem Bereich der Behindertenhilfe und/oder einer Religionsgemeinschaft, und/oder etc.; - Organisation eines Stadtteilfestes als Ort der Begegnung und Feier der Vielfalt, veranstaltet von stadtteilorientierten Akteuren gemeinsam mit migrantischen Vereinen und/oder mit Einrichtungen aus dem Bereich LSBTI und/oder mit Verbänden der Behindertenhilfe, und/oder etc.; - Fotoausstellung zum Thema Diskriminierende Zuschreibungen zwischen Alt und Jung, veranstaltet von einer Jugendorganisation, einer Kultureinrichtung mit Schwerpunkt auf migrantische Perspektiven, und/oder etc.; - Inklusive Theatervorführungen zum Thema Anerkennung von LSBTI, veranstaltet von Kultureinrichtungen, Akteure aus dem Bereich LSBTI und Expert*innen in Leichte Sprache, und/oder etc.; - Fachtag zum Thema Psychische Erkrankung und Diskriminierungserfahrungen Ursache oder Wirkung?, veranstaltet von unterschiedlichen im Gesundheits- sowie Diskriminierungskontext aktiven Einrichtungen; - Vortrag / Lesung zum Thema Rassismus in der Schule ; organisiert von einer Bildungseinrichtung und einem migrantischen Verein; - Begegnungsveranstaltungen, veranstaltet zwischen unterschiedlichen religiösen Gruppen; - Etc. Gerne unterstützen wir Sie beim Finden von geeigneten Kooperationspartner*innen. Senden Sie bitte hierzu eine kurze weiterleitungsfähige Suchanzeige per Mail an die Bündniskoordinierungsstelle (Kontakt siehe unten) mit Informationen zur Projektidee, Ihre Kontaktdaten und konkreten Angaben zu dem, was Sie noch für Ihre Umsetzung benötigen, bzw. für welche Aufgabe Sie noch Unterstützung suchen. Bei der Bewertung von Projektanträgen werden Vielfaltskooperationen bevorzugt behandelt. Gleichwohl ist es möglich, Fördermittel für Maßnahmen und Projekte zu beantragen, die von nur einer Veranstalter*in bzw. Projektträger*in geplant und durchgeführt werden. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass die an den Veranstaltungen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Vielfaltsbereichen kommen. (Bei der Antragsstellung ist die Strategie zur Zielgruppenerreichung darzustellen.) 4/7

5 2. Formelle Förderkriterien - Gemeinnützigkeit der Antrag stellenden Organisation oder Einrichtung; z.b. Kulturund Sportvereine, Fördervereine an Schulen (aber eben nicht die Schule selbst), Elternvereine, Religionsgemeinden als Körperschaften öffentlichen Rechts und ggmbhs, aber keine Einzelpersonen oder Bürgerinitiativen. Die Kooperationspartner*innen der antragstellenden Einrichtung müssen keine gemeinnützigen Einrichtungen sein. - Die Antrag stellende Einrichtung oder mindestens ein*e Kooperationspartner*in hat die Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt unterzeichnet. - Das Fördergebiet ist die Stadt Mannheim, d.h. die Zielgruppen der einzelnen Maßnahmen müssen in Mannheim verortet sein. - Förderfähig sind noch nicht begonnene Maßnahmen. - Förderfähig sind nur innerhalb des Bewilligungszeitraums ( bis ) kassenwirksam gewordene Ausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig waren. - Es gelten sowohl die Leitlinie zum Bundesprogramm Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie als auch die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes (ANBest-P in der Fassung vom ) sowie der Stadt Mannheim (ANBest-P MA). o Förderfähig sind Sachkosten wie u.a. Honorare für Referent*innen oder externe Mitarbeiter*innen, Raummietkosten, Bewirtungskosten oder Kosten für Materialien der Öffentlichkeitsarbeit. (Achtung: Bei Einzelpositionen über 500,- netto ist die Vergabeordnung zu beachten, z.b. durch Einholung von drei Kostenangeboten.) o Personalkosten sind förderfähig bis max. ein Drittel der beantragten Gesamtfördersumme (max ,- ). o Weitere Informationen zu förderfähigen Kosten: Vgl. anbei Kurzinfo - Finanztechnische Abwicklung für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! für Es besteht die Pflicht, bei der Öffentlichkeitsarbeit auf das Mannheimer Bündnis für ein Zusammenleben in Vielfalt sowie auf die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! (Logoverwendung) hinzuweisen. - Ein Projektbericht sowie die Gesamtkostenabrechnung mit den Originalbelegen für das Förderjahr 2017 sind bis spätestens bei der Bündnis- Koordinierungsstelle einzureichen. In der Gesamtkostenabrechnung sind ggf. auch die von den Zuwendungsempfänger*innen eingebrachten Eigenmittel sowie Fördermittel Dritter vollständig darzustellen. - Die Zuwendungsempfänger*innen garantieren ihre Mitwirkung in einem Evaluationsprozess. 5/7

6 3. Antragsverfahren Ab sofort können Anträge bis zum eingereicht werden. Die hierfür notwendigen Antragsunterlagen umfassen das vorgesehene Antragsformular (vgl. Anlage) sowie einen Finanzierungsplan, in dem die kalkulierten Kosten und Einnahmen zur Umsetzung der Maßnahme aufgeführt sind. Wenn die beantragte Fördersumme nur einen Teil der Gesamtkosten darstellt und Eigenmittel od. sonstige Drittmittel eingebracht werden, ist zu beachten, dass im Antrag und im Finanzierungsplan jene Kosten eindeutig benannt bzw. abgegrenzt werden, für die die Fördermittel beantragt werden (Kostenabgrenzung). Rechnungen sind dabei nicht teilbar. Beispiel: - Gesamtkosten der Maßnahme (Fachtagung): ,- - Beantragte Fördersumme: 5.000,- - Kostenabgrenzung: Raum 1.000,- ; Bewirtung 2.000,- ; Referent*innen 2.000,- Die Antragsunterlagen sind vollständig ausgefüllt in schriftlicher (Poststempel oder Einwurf in den Rathausbriefkasten in E 5) und in digitaler Form per -Anhang bei der Bündniskoordinierungsstelle abzugeben. Stadt Mannheim Abt. Beauftragter für Integration und Migration Bündniskoordinierungsstelle / Andreas Schmitt Rathaus E5 / Mannheim Tel.: Fax.: andreas.schmitt2@mannheim.de (Download der Antragsunterlagen auch unter: Infoveranstaltung am Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren bietet die Bündniskoordinierungsstelle Beratung an. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Zudem findet am um Uhr eine Informationsveranstaltung zur Ausschreibung im Rathaus E 5 (Raum 58a / Zwischengeschoss, Zugang über vorderes Treppenhaus) statt. Um Anmeldung über o.g. Kontakt wird gebeten. 4. Auswahlverfahren Der für die lokale Umsetzung des Bundesprogramms Demokratie leben! eingesetzte Begleitausschuss bewertet auf der Grundlage der o.g. Kriterien die vollständig eingereichten Antragsunterlagen und trifft die Förderauswahl. Das Gremium ist zusammengesetzt aus 13 Akteuren aus der Zivilgesellschaft und sieben aus der Stadtverwaltung, die insgesamt die unterschiedlichen Perspektiven der Vielfalts- und Antidiskriminierungsarbeit in den Bündnisaufbauprozess mit einbringen. Ende April finden 6/7

7 die Projektauswahlsitzungen des Begleitausschusses statt. Anschließend werden die antragstellenden Einrichtungen über die Auswahlentscheidung informiert. Anlagen: - Antragsformular - Kurzinfo - Finanztechnische Abwicklung für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! für 2017 gez. Andreas Schmitt Koordinierungsstelle Mannheimer Bündnis für ein Zusammenleben in Vielfalt Stadt Mannheim / Abt. Beauftragter für Integration und Migration 7/7

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