Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Nutzungsplanungsteilrevision (NPTR), Massnahmenpaket 3 Massnahme Revision ZöN-Vorschriften ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Nutzungsplanungsteilrevision (NPTR), Massnahmenpaket 3 Massnahme Revision ZöN-Vorschriften ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG"

Transkript

1 Einwohnergemeinde Muri bei Bern Nutzungsplanungsteilrevision (NPTR), Massnahmenpaket 3 Massnahme Revision ZöN-Vorschriften Baureglementsänderung im ordentlichen Verfahren nach BauG Art. 58 ff. Bern, 22. September 2017 ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG Weitere Unterlagen: - Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV Änderungen in rot Adrian Strauss Tel Optingenstrasse 54 info@straussplan.ch Raumplanung Entwicklung Städtebau 3013 Bern

2 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Art Die Zonen für öffentliche Nutzungen (Art. 77 BauG) sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. Vorbestehende andere Bauten und Anlagen dürfen unterhalten werden. 2 Wo nichts anderes vermerkt ist, gelten die Bestimmungen für die Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). 3 In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) gelten die nachfolgenden Bestimmungen. In allen ZöN sind, wo nicht anders festgelegt ist, geringfügige bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Rahmen des bisherigen Nutzungszwecks gestattet. Die Höhe der Gebäude wird entweder durch die Gebäudehöhenkote in m.ü.m. oder durch die Fassadenhöhe festgelegt. Sie wird bei begehbaren Flachdächern bis oberkant offene oder geschlossene Brüstung, bei nicht begehbaren Flachdächern und bei Satteldächern bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion gemessen. Wo keine Strassen- und anderslautende Grenzabstände festgelegt sind gilt ein Strassen- oder Grenzabstand von 5.0 m. Die Grünflächenziffer gemäss Art. 16 BauR wird für die ZöN nicht angewendet. Grundzüge für die Überbauung der Bebauung und Gestaltung Zone Bezeichnung Zweckbestimmung Empfindlichkeitsstufe A * Behindertenheim Villette Erweiterungen im Rahmen des Nutzungszweckes sind gestattet. Es gelten die baurechtlichen Masse der Zone W2. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe I (Art. 43 LSV). I (Art BauR) beträgt 240 m 2. B * Altersheim Buchegg Thunstrasse Nr. 51 Um- und Ausbauten im Rahmen des Nutzungszweckes und des bestehenden Bauvolumens sind gestattet. Im östlichen Teil des Terrains ist für einen Neubau die Gebäudehöhe auf max m über Niveau Thunstrasse beschränkt. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe I (Art. 43 LSV). I - Für Neu- und Erweiterungsbauten gilt ab Niveau Thunstrasse gemessen eine Fassadenhöhe von 15.0 m.

3 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, B1 * Altersheim Buchegg Thunstrasse Nr. 49 Um-, Aus-, An- und Neubauten im Rahmen des Nutzungszweckes der Bauten in der ZöN B sind gestattet. Die auf der Parzelle liegenden Gebäude dürfen abgebrochen werden. Die maximale Gebäudehöhe (OK. Brüstung Attika) allfälliger Neubauten mit Flachdach darf die Traufhöhe des schützenswerten Gebäudes «Buchegg» nicht überschreiten. Für Attikageschosse gilt Artikel 37 der Grundordnung. Die Gebäudelänge und - tiefe ist frei. Der Grenzabstand beträgt 6.0 m. Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe I (Art. 43 LSV). Bauliche Veränderungen, insbesondere Neubauten, sind der kantonalen Denkmalpflege frühzeitig zur Beurteilung vorzulegen. I (Art BauR) beträgt 240 m 2. - Die Höhe allfälliger Neubauten (inkl. Attikageschoss) darf die Höhe der Trauflinie des bestehenden Gebäudes Altersheim Buchegg nicht überschreiten. C * Behindertenheim Sunnegarte Erweiterungen im Rahmen des Nutzungszweckes sind gestattet. Es gelten die baurechtlichen Masse der Zone W2. Die max. Gebäudelänge beträgt 40.0 m, die Gebäudetiefe ist frei. I (Art BauR) beträgt 220 m 2. D und Kindergarten mit *Behindertenheim Horbern sind gestattet. Für die Parzellen 734, 224 und 225 gelten die baurechtlichen Masse der Zone W2, wobei die max. Gebäudelänge 30.0 m und die Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt ist. I - Der Grenzabstand auf Parzelle Nr. 225 beträgt 10.0 m. - Die Gebäudehöhenkote auf Parzelle Nr. 734 beträgt m.ü.m., auf Parzelle Nr m.ü.m. und auf Parzelle Nr m.ü.m..

4 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, E Pfarrhaus und Kirchgemeindehaus Muri sind gestattet. Gegenüber Nachbarparzellen sind die Abstandsvorschriften der Zone W2 einzuhalten, max. Gebäudelänge 20.0 m. I (Art BauR) beträgt 240 m 2. F * Aufgehoben G Friedhof Aebnit - Bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Rahmen des Nutzungszwecks sind gestattet. Die max. Gebäudehöhe beträgt 4.0 m, die max. Gebäudelänge 15.0 m. - Die Fassadenhöhe beträgt 4.5 m. H Friedhof mit Aufbahrungsund Abdankungshalle Seidenberg - Bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Rahmen des Nutzungszwecks sind gestattet, insbesondere - Eine Aufstockung des bestehenden Wohnhauses um ein Geschoss ist gestattet. - Im Übrigen beträgt die max. Gebäudehöhe 4.0 m, die max. Gebäudelänge 20.0 m. (Art BauR) beträgt 240 m 2. I und Turnhalle Seidenberg sind gestattet. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten. Max. Gebäudelänge 30.0 m. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt m.ü.m. J Werkhof Seidenberg Bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Rahmen des Nutzungszweckes sind gestattet, insbesondere ist eine Überdachung der Abstellfläche zwischen den beiden Hochbauten gestattet. Im Übrigen gelten die baupolizeilichen Masse der Zone WG3. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. Es gelten die Bestimmungen für die Empfindlichkeitsstufe I (Art. 43 LSV). I m.ü.m.

5 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, K Pfarrhaus Bellevuestrasse Erweiterungen im Rahmen des Nutzungszweckes sind gestattet. Es gelten die baurechtlichen Masse der Zone W2. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. gemäss Art BauR beträgt 240 m 2. L und Kindergarten Aebnit sind gestattet. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt. - Der Grenzabstand beträgt 4.5 m m.ü.m. M und Turnhalle Melchenbühl, mit Pfarrhaus und Kirchgemeindehaus sind gestattet. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt. - Der Grenzabstand gegenüber der Wohnzone beträgt 10.0 m. entlang der Wohnzone W m.ü.m., entlang der Landwirtschaftszone m.ü.m.. N Kindertagesstätte Melchenbühl (Meisenweg) Erweiterungen im Rahmen des Nutzungszweckes sind gestattet. Es gelten die baurechtlichen Masse der Zone W2. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. (Art BauR) beträgt 190 m 2. O Aufgehoben P Sportanlage Füllerich - Bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Rahmen des bisherigen Nutzungszwecks sind gestattet. - Der Neubau von Traglufthallen ist gestattet. - Im Übrigen gilt eine max. Gebäudelänge von 20.0 m. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt. Es gelten die Bestimmungen für die Empfindlichkeitsstufe I (Art. 43 LSV). I

6 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, Q * Aufgehoben R mit Kindergarten und *Freizeitwerk Dorf (Dorfstrasse) Neubauten sind nur auf der westlichen Hälfte der Parzelle 467 und in der NW- Ecke von Parzelle 468 zulässig. Dabei gelten die baurechtlichen Masse der Zone WL. Die Gebäudelänge und -tiefe ist frei. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt m.ü.m. S * Schul- und Sportanlage Allmendingenweg Die Gebäudelänge und -tiefe sind freigestellt, Gebäudehöhe max m, Grenzabstand 10.0 m. Für lärmempfindliche Räume ist im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen, dass die massgebenden Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmempfindlichkeitsstufe ES I (Art. 43 LSV) eingehalten werden können. Es muss sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz mindestens beträgt: westlich der Nussbaumallee 24 dba zwischen der Bahn (Emissionspegel Lre) und den exponiertesten, lärmempfindlichen Räumen (Immissionspegel Lr) östlich der Nussbaumallee 21 dba zwischen dem Autobahnzubringer T10 (Emissionspegel Lre) und den exponiertesten, lärmempfindlichen Räumen (Immissionspegel Lr) I - Die Fassadenhöhe beträgt 14.0 m. S1 Aufgehoben T Kirche, Kirchgemeindeund Pfarrhaus Gümligen - Bauliche Anpassungen und Ergänzungen sind im Rahmen des bisherigen Nutzungszwecks gestattet. - Höhe der Gebäude liegt im Rahmen der bestehenden Bauten. Max. Gebäudelänge 30.0 m. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt.

7 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, U * Spital, Pflegeund Alterseinrichtungen, Heime und Schulen, Wohnnutzungen, Siloah (teilweise in privatem Eigentum) Die Gebäudelänge und -tiefe sind freigestellt. Die Grünflächenziffer beträgt 40%. Der Grenzabstand beträgt 10.0 m. Arealinterne Grenzabstände dürfen mit Zustimmung des Nachbarn unterschritten werden. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt. Die bisherige Nutzung der Parzellen Nr und 466 ist gewährleistet. Für lärmempfindliche Räume ist im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen, dass die massgebenden Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmempfindlichkeitsstufe ES (Art. 43 LSV) eingehalten werden können. Es muss sichergestellt werden, dass die Schallpegeldifferenz mindestens beträgt: Im Teil zwischen Allmendingenweg und Nussbaumallee zwischen der Bahn (Emissionspegel Lre) und den exponiertesten, lärmempfindlichen Räumen (Immissionspegel Lr) 36 dba bei Wohnnutzung 24 dba bei Büro-/ Dienstleistungsnutzung - Die Fassadenhöhe beträgt 18.0 m. V Schul- und Sportanlage Moos mit Reservefläche für Schul- und Sportanlagen Bauliche Anpassungen und Ergänzungen sind im Rahmen der bisherigen Nutzungszwecke gestattet. Max. Gebäudelänge 30.0 m. Gebäudehöhe wie bestehende Bauten erlaubt. - Der Grenzabstand gegenüber der Wohnzone und der Wohn- und Gewerbezone beträgt 10.0 m. - Gegenüber der ZUeO Ballsporthalle Moos ist kein Grenz- oder Gebäudeabstand einzuhalten m.ü.m. W Bahnhofareal Süd Gümligen Die bauliche Nutzung hat sich nach den Verbindungsmöglichkeiten zum Bahnhofareal Nord zu richten. Die Grundzüge der Überbauung werden in einer Überbauungsordnung geregelt. I - Es gilt das Eisenbahnrecht. X Winterstandplatz für Fahrende Froumholz - Das Abstellen von Wohnmobilen ist in diesem Bereich gestattet. - Die Erschliessung erfolgt ab Thunstrasse.

8 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, Y * Öffentliche Transportbetriebe Feldstrasse (Busbetrieb, Entsorgung) - Die Erweiterung der Garagebauten mit den nötigen Nebenräumen (Büro, Werkstatt, Aufenthaltsraum) für das Einstellen von Fahrzeugen der öffentlichen Transportdienste (Linienbusse, Entsorgung) ist max. bis zur Höhe der bestehenden Garagenhalle und bis zu einer Gebäudelänge von 45.0 m und einer Gebäudetiefe von 20.0 m gestattet. Ebenso ist der Bau von vier betriebszugehörigen Wohnungen am bestehenden Standort erlaubt. Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe I (Art. 43 LSV). - Bauliche Anpassungen und Erweiterungen sind im Rahmen des bisherigen Nutzungswecks gestattet. I - Die Fassadenhöhe beträgt 8.0 m. Z Notunterkünfte Egghölzliweg und Moosstrasse Die bestehende Zweckbestimmung der ZöN am Egghölzliweg wird um den Begriff «Notunterkünfte» erweitert. Die ZöN an der Moosstrasse für Notunterkünfte umfasst eine Fläche von m² m.ü.m. * Zonen öffentlicher Nutzung in privatem Eigentum. Hinweis: a) Kindergarten Seidenberg (Beethovenstrasse) b) Kindergarten Kräyigen (Kräyigenweg) c) Kindergarten «Sonnenfeld» (Sonnenweg) d) Alterswohnheim Gümligen und Freizeitzentrum Bärtschihaus e) Kindergarten Thoracker Überbauungsordnung Seidenberg Überbauungsordnung Eichholz Überbauungsordnung Sonnenfeld Überbauungsordnung Lehmgrube Überbauungsordnung Thoracker

9 Muri bei Bern, Nutzungsplanungsteilrevision 3. Paket, Änderung Baureglement, Öffentliche Mitwirkung, Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom 18. Oktober 2017 bis 17. November 2017 Vorprüfung vom - Publikation im Anzeiger Region Bern vom - Publikation im Amtsblatt vom - Öffentliche Auflage vom - Einspracheverhandlungen am - erledigte Einsprachen - unerledigte Einsprachen - Rechtsverwahrungen - Beschlossen durch den Gemeinderat am - Beschlossen durch den Grossen Gemeinderat am - Beschlossen durch die Einwohnergemeinde (Urnenabstimmung) am - Namens der Einwohnergemeinde Der Präsident Die Sekretärin Thomas Hanke Karin Pulfer Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt Muri bei Bern, den Die Gemeindeschreiberin Karin Pulfer Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Nutzungsplanungsteilrevision, Massnahmenpaket 2 Massnahme Aussenantennen ABSTIMMUNGSVORLAGE

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Nutzungsplanungsteilrevision, Massnahmenpaket 2 Massnahme Aussenantennen ABSTIMMUNGSVORLAGE Einwohnergemeinde Muri bei Bern Nutzungsplanungsteilrevision, Massnahmenpaket 2 Massnahme Aussenantennen Baureglementsänderung im ordentlichen Verfahren nach BauG Art. 58 ff. Bern, 23. Mai 2016 ABSTIMMUNGSVORLAGE

Mehr

Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG

Überbauungsordnung UeO Nr. 10 Wellenacher-Rychegarte Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Einwohnergemeinde Unterseen Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Erläuterungsbericht 02. Juli 2013 AUFLAGE Die Änderung der UeO

Mehr

ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG

ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG Einwohnergemeinde Gondiswil ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG mit geringfügiger Änderung von Art. 33 GBR Zone mit Planungspflicht ZPP Bifang im Verfahren gemäss Art. BauV ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN Die Überbauungsordnung

Mehr

Einwohnergemeinde Moosseedorf

Einwohnergemeinde Moosseedorf Einwohnergemeinde Moosseedorf Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 8 Meisenweg Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg 4. Änderung im geringfügigen Verfahren nach BauV Art. 122, Abs. 7 Erläuterungsbericht

Mehr

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere

Mehr

Einwohnergemeinde Eriz BAUREGLEMENT (BR) Genehmigung 18. November Änderungen in rot. Die geringfügige Änderung besteht aus - Baureglement

Einwohnergemeinde Eriz BAUREGLEMENT (BR) Genehmigung 18. November Änderungen in rot. Die geringfügige Änderung besteht aus - Baureglement Einwohnergemeinde Eriz / Baureglement BR / Genehmigung / 18. November 2015 Seite 1 Einwohnergemeinde Eriz BAUREGLEMENT (BR) Änderung im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Genehmigung 18.

Mehr

Gemeinde Zollikofen Art. 104 Baureglement: ZöN Nr. 15 SIBP Sektor 1 Geringfügige Änderung von Zonenplan und Baureglement. Erläuterungsbericht

Gemeinde Zollikofen Art. 104 Baureglement: ZöN Nr. 15 SIBP Sektor 1 Geringfügige Änderung von Zonenplan und Baureglement. Erläuterungsbericht Gemeinde Zollikofen Art. 104 Baureglement: ZöN Nr. 15 SIBP Sektor 1 Geringfügige Änderung von Zonenplan und Baureglement Erläuterungsbericht Die Gemeinde Zollikofen hat im Gebiet Zentrum Nord (Schulhausstrasse

Mehr

Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV bestehend aus - Baureglement Art. 59 - Erläuterungsbericht Änderung Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse

Mehr

Überbauungsordnung "Altersheim und Bezirksspital Belp" Geringfügige Änderung gemäss Art. 122 Abs. 6 BauV

Überbauungsordnung Altersheim und Bezirksspital Belp Geringfügige Änderung gemäss Art. 122 Abs. 6 BauV Überbauungsordnung "Altersheim und Bezirksspital Belp" Geringfügige Änderung gemäss Art. 122 Abs. 6 BauV Überbauungsvorschriften 15. November 2012 AUFLAGE Die Überbauungsordnung "Altersheim und Bezirksspital

Mehr

Gemeinde Port Uberbauungsordnung Allmend. C Baupolizeiliche Bestimmungen

Gemeinde Port Uberbauungsordnung Allmend. C Baupolizeiliche Bestimmungen Gemeinde Port Uberbauungsordnung Allmend Uberbauungsvorschriften Inhalt: A Allgemeines Art. 1 Wirkungsbereich... Seite 1 Art. 2 Stellung zur Grundordnung... 1 Art. 3 Lärmschutz... 1 Art. 4 Gestaltungsgrundsätze...

Mehr

Änderung baurechtliche Grundordnung

Änderung baurechtliche Grundordnung Änderung baurechtliche Grundordnung - Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Weitere Unterlagen: - Mitwirkung 23. September 2016 Verfasser Überbauungsordnung:

Mehr

Einwohnergemeinde Mühlethurnen

Einwohnergemeinde Mühlethurnen Einwohnergemeinde Mühlethurnen Kanton Bern Überbauungsordnung Dorfplatz mit Änderung des Zonenplanes und Durchführung des Baubewilligungsverfahrens nach KoG Parzellen Nrn. und 45 Erlass im Verfahren nach

Mehr

Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen

Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Geltende A-Zonenvorschriften im Baureglement: Art. 62 Arbeitszonen 1 In den Arbeitszonen A1a, A1b, A2a, A2b, A3a und

Mehr

Einwohnergemeinde Muri bei Bern BAUREGLEMENT (BR) 29. September FASSUNG GGR

Einwohnergemeinde Muri bei Bern BAUREGLEMENT (BR) 29. September FASSUNG GGR Einwohnergemeinde Muri bei Bern BAUREGLEMENT (BR) 29. September 2008.2 FASSUNG GGR Einwohnergemeinde Muri bei Bern, Baureglement / Fassung GGR / 29. September 2008 Seite 2 INGRESS Das neue Baureglement

Mehr

Anpassung Überbauungsordnung Lenkerhof

Anpassung Überbauungsordnung Lenkerhof Gemeinde Lenk Kanton Bern Anpassung Überbauungsordnung Lenkerhof Mitwirkungsexemplar vom 7. Juli 08 Die Anpassung der Überbauungsordnung enthält: - Überbauungsplan - Überbauungsvorschriften - Erläuterungsbericht

Mehr

zum Gestaltungsplan Nr. 3 GRIENHORGENBERG, EINSIEDELN 10. Juni 1997, Rev. 12. November Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr... vom......

zum Gestaltungsplan Nr. 3 GRIENHORGENBERG, EINSIEDELN 10. Juni 1997, Rev. 12. November Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr... vom...... BEZIRK EINSIEDELN Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan Nr. 3 GRIENHORGENBERG, EINSIEDELN 10. Juni 1997, Rev. 12. November 1998 Genehmigungsvermerke: 30 Tage öffentlich aufgelegt vom... bis... Vom

Mehr

Zone for offentliche Nutzung Nr. 27, Heim Beitenwil; Anderung der bourechtlichen Grund ordnung: Genehmigung

Zone for offentliche Nutzung Nr. 27, Heim Beitenwil; Anderung der bourechtlichen Grund ordnung: Genehmigung Gemeindeverwoltung Worb, Prosidiolobteilung, Borenplotz 1, Postfoch, 3076 Worb Telefon 0318380700, Telefox 031 8380709, www.worb.ch rb ~C> Verbindet Stadt und Land An den Grossen Gemeinderat Worb, 15.

Mehr

Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1.

Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1. 89.1806 BR_150518_Lärm.docx Bern, 20. Mai 2015 Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage Die Genossenschaft Migros

Mehr

Begriffe und Messweisen

Begriffe und Messweisen Anhang 1 Begriffe und Messweisen 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht

Mehr

Einwohnergemeinde Muri bei Bern BAUREGLEMENT (BR)

Einwohnergemeinde Muri bei Bern BAUREGLEMENT (BR) Einwohnergemeinde Muri bei Bern BAUREGLEMENT (BR) 1. Oktober 2007 / 2 Adrian Strauss Optingenstrasse 54 Tel 031 335 10 10 Büro für Raumplanung und Städtebau Postfach 459 Fax 031 335 10 11 3000 Bern 25

Mehr

Messweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen.

Messweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen. Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (vom 22. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2012) Artikel 1 Grundsatz 1 Die beteiligten Kantone vereinheitlichen die Baubegriffe

Mehr

Gemeinde Lyss. Änderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht «Kambly Areal» Zonenplanausschnitt und Auszug Baureglement MITWIRKUNG

Gemeinde Lyss. Änderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht «Kambly Areal» Zonenplanausschnitt und Auszug Baureglement MITWIRKUNG MITWIRKUNG Gemeinde Lyss Änderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht «Kambly real» Zonenplanausschnitt und uszug aureglement Die Änderung der Grundordnung besteht aus: Zonenplanausschnitt und uszug

Mehr

Baureglement Änderung Art. 11, Zone Sport und Freizeit (ZSF) "Sand"

Baureglement Änderung Art. 11, Zone Sport und Freizeit (ZSF) Sand Einwohnergemeinde Moosseedorf Baureglement Änderung Art. 11, Zone Sport und Freizeit (ZSF) "Sand" Erläuterungsbericht 15. März 2011 (ersetzt Fassung 10. Mai 2010) AUFLAGE Weitere Unterlage: - Änderung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Reglement Quartierplan Spiss 2007 / 2009 / 2010 Die Einwohnergemeinde von Zermatt - eingesehen den Art. 12 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes

Mehr

Überbauungsvorschriften

Überbauungsvorschriften 1 Einwohnergemeinde Ersigen Änderung der Überbauungsordnung "Chilchgass" Grundstücke Nr. 1089 und Nr. 1067 Ersigen Überbauungsvorschriften Bestehend aus: Überbauungsplan Überbauungsvorschriften Erläuterungsbericht

Mehr

Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften

Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften Gemeinde Egg Kanton Zürich Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West Vorschriften Entwurf für die Gemeindeversammlung vom 31. 3. 2014 Festgesetzt durch die Gemeindeversammlung vom 31. März 2014: Der

Mehr

1 Begriffe und Messweisen 1.1 Massgebendes Terrain

1 Begriffe und Messweisen 1.1 Massgebendes Terrain 7. Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) vom 5.05.0 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel und der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung

Mehr

UFERWEG Überbauungsplan. Realisierungsprogramm (komm. Richtplan) MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG NATURNAHER UFERLANDSCHAFTEN UND ZU IHRER WIEDER HERSTELLUNG

UFERWEG Überbauungsplan. Realisierungsprogramm (komm. Richtplan) MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG NATURNAHER UFERLANDSCHAFTEN UND ZU IHRER WIEDER HERSTELLUNG GEMEINDE Gemeinde Bern Plan Nr. -1175/50 Archlv-Kr. GENEHMIGUNGSVERMERKE Mitwirkung:.. 19..7,..J.&.8,.8.9 HINWEIS FESTLEGUNG WIRKUNGSBEREICH Mitwirkungsbericht vom:..qkt.89... Überbauungsordnung Vorprüfungsbericht:...24

Mehr

Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer

Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer Gemeinde Ermatingen Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer Anhang zum Baureglement s Anhang zum Baureglement Seite 2 Inhalt A. Begriffe IVHB und Massvorgaben PBV 1.

Mehr

Ergänzungen für die Vernehmlassung der Norm SIA 423

Ergänzungen für die Vernehmlassung der Norm SIA 423 Ergänzungen für die Vernehmlassung der Norm SIA 423 Die Inhalte zum Entwurf der Norm SIA 423 setzen sich zusammen aus dem Inhalt des Konkordatsentwurfs Begriffe und Messweisen Kapitel 1 bis 6 (Kapitel

Mehr

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG Einwohnergemeinde Ostermundigen Die (BauR) besteht aus: Ergänzung mit Art. 11a Anpassung im Art. 42 Ziffer 5 weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht 12. Januar 2016 ecoptima Spitalgasse

Mehr

Art.l Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Uferlandschaften und zu ihrer Wiederherstellung

Art.l Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Uferlandschaften und zu ihrer Wiederherstellung GEMEINDE Gemeinde Bern Plan Nr 1175/58 GENEHMIGUNGSVERMERKE Archiv-Nr. ^ Mitwi rku ng :. 5.6,89. -..8.9 Mitwirkungsbericht vom:..juli..89.. Überbauungsordnung Vorprüfungsbericht:.. 13,1.2,89 Öffentliche

Mehr

Beilage 2. Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung. Lärmtechnische Untersuchung. 2. Grundlagen. 1.

Beilage 2. Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung. Lärmtechnische Untersuchung. 2. Grundlagen. 1. 89.1806 BR_160520_Lärm.docx Beilage 2 Bern, 20. Mai 2015 / Rev. 20.05.2016 Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 2. Änderung vom 20. Oktober 2004

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 2. Änderung vom 20. Oktober 2004 POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. Änderung vom 0. Oktober 004 zum Baureglement vom 5. April 1994 Kanton St. Gallen Gemeinde Flums Auflageexemplar UBERBAUUNGSPLAN RUFISTRASSE Vom Gemeinderat erlassen am, Der Gemeindepräsident

Mehr

in der Nutzungsplanung Strassenlärm Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten

in der Nutzungsplanung Strassenlärm Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten Strassenlärm in der Nutzungsplanung Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tiefbauamt des Kantons Bern Impressum Herausgeber: Amt für Gemeinden

Mehr

Liegenschaft Brüggliweg 2, Gümligen. Verkaufsdokumentation

Liegenschaft Brüggliweg 2, Gümligen. Verkaufsdokumentation Liegenschaft Brüggliweg 2, Gümligen Verkaufsdokumentation 20. März 2015 Inhalt 1 Objektbeschrieb 3 1.1 Ausgangslage 3 1.2 Die Gemeinde Muri bei Bern 3 1.3 Lage und Verkehrsanbindung 3 1.4 Grundstück und

Mehr

Begriffe und Messweisen

Begriffe und Messweisen Vernehmlassungsentwurf 05.07.04 Anhang Begriffe und Messweisen 1. Gebäude und Gebäudeteile 1.1 Gebäude Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung

Mehr

1 Begriffe und Messweisen 1.1 Massgebendes Terrain

1 Begriffe und Messweisen 1.1 Massgebendes Terrain 72.3 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) vom 25.05.20 (Stand 0.0.202) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel und 2 der interkantonalen Vereinbarung über

Mehr

Areal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung

Areal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung Areal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung Präsentation vom 17. Mai 2018 Heitere Fahne, Wabern Christian Burren, Gemeinderat, Vorsteher DPV Raymond Borle, Projektleitung Planungsabteilung

Mehr

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch32249-12.2.2002

Mehr

BSG..._. Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)

BSG..._. Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) BSG..._ Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel 1 und 2 der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der

Mehr

Überbauungsordnung Leuere mit Zonenplanänderung. Überbauungsvorschriften. Öffentliche Auflage. Gemeinde Wichtrach

Überbauungsordnung Leuere mit Zonenplanänderung. Überbauungsvorschriften. Öffentliche Auflage. Gemeinde Wichtrach Gemeinde Wichtrach Überbauungsordnung Leuere mit Zonenplanänderung Überbauungsvorschriften Öffentliche Auflage Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan Überbauungsvorschriften Erläuterungsbericht

Mehr

Einwohnergemeinde Unterseen

Einwohnergemeinde Unterseen Einwohnergemeinde Unterseen Änderung Überbauungs- und Uferschutzplan Spielmatte Geringfügige Änderung gemäss BauV Art. 122 Abs. 7 Überbauungsvorschriften Bern, 6. Juli 2015 AUFLAGE Die Änderung von Überbauungs-

Mehr

Gestaltungsplan 'Wasserfurri'

Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Kanton Thurgau Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. PBG Öffentliche vom: bis: Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident:

Mehr

Änderungen Baureglement

Änderungen Baureglement Kanton Schwyz Gemeinde Galgenen Vorprüfung/Mitwirkung Änderungen Baureglement Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem rechtskräftigen Baureglement sind rot dargestellt. 0 Tage öffentlich aufgelegt vom...bis...

Mehr

Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement

Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent Fusionsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Gegenstand 3 2. Organisation der Einwohnergemeinde Münsingen 3 Grundsatz 3

Mehr

Einwohnergemeinde Interlaken. Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» Überbauungsvorschriften (UeV) BESCHLUSSFASSUNG

Einwohnergemeinde Interlaken. Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» Überbauungsvorschriften (UeV) BESCHLUSSFASSUNG BESCHLUSSFASSUNG Einwohnergemeinde Interlaken Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» (UeV) Die Überbauungsordnung besteht aus: Überbauungsplan weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht)

Mehr

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung

Mehr

Überbauungsordnung Nr. 41 "Areal Anliker" mit Zonenplanänderung

Überbauungsordnung Nr. 41 Areal Anliker mit Zonenplanänderung Stadt Langenthal Überbauungsordnung Nr. 41 "Areal Anliker" mit Zonenplanänderung Erläuterungsbericht Die UeO besteht aus: - Zonenplanänderung - Überbauungsvorschriften - Überbauungsplan 1 : 500 weitere

Mehr

Gemischte Gemeinde Diemtigen. Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV. Erläuterungsbericht GENEHMIGUNG

Gemischte Gemeinde Diemtigen. Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV. Erläuterungsbericht GENEHMIGUNG GENEHMIGUNG Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Die Änderung der UeO besteht aus: Ausschnitt Überbauungsplan Überbauungsvorschriften (Auszug) weitere Unterlagen:

Mehr

Bebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug

Bebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug Bad Schinznach AG Postfach 67 5116 Schinznach Bad Bebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug Lärmgutachten (1124 / 11. Mai 2011) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG UND LÄRMSCHUTZ Dipl. Kulturing.

Mehr

Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N

Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN SPARKLING 11, UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...

Mehr

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein Information und Mitwirkung der Bevölkerung Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein Ausgangslage Im Bereich "Jägerstein" besteht eine Grünzone mit Landschaftsschutz

Mehr

Überbauungsplan St. Gallerstrasse

Überbauungsplan St. Gallerstrasse Hochbauamt Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau Tel. 071 388 41 11 Fax 071 229 13 30 info@stadtgossau.ch www.stadtgossau.ch Überbauungsplan St. Gallerstrasse 91-101 Erläuterungsbericht St. Gallen, 11. August

Mehr

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung)

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Antrag des Regierungsrates 1 75.1 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das

Mehr

21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan "Zinsmattweg"

21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan Zinsmattweg 21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Quartierplan "Zinsmattweg" GEMEINDE OBERDORF / Quartierplan "Zinsmattweg" Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf erlässt, gestützt auf 4 des BauG vom 15.06.1967,

Mehr

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV Neunkirch Städtchen im Klettgau Zonenplanänderung «Giige/Wilchingerstrasse» Umzonung von Teilen der Grundstücke GB Nrn. 503, 504 und 505 von der Wohn- und Gewerbezone WG2 in die Wohnzone W2 Planungsbericht

Mehr

Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung

Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung 6.44 MITWIRKUNG / VORPRÜFUNG Änderung Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung 2.97 7.93 5.00 B1 5.50 Grindelwaldstrasse 0.50 32.32 21.00 B3 8.18 4903 3.50 B2 60.00 31.00 22.10 1280 0.50 Sagimatta

Mehr

Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /...

Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /... Gemeinde Fischenthal Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Stegweid Vorschriften Stand 0. Januar 09, Entwurf für Mitwirkung / Vorprüfung Von der Grundeigentümerin festgesetzt am: AL Immobilien AG Von

Mehr

Einwohnergemeinde Bargen BE. Überbauungsordnung Beunde Überbauungsvorschriften

Einwohnergemeinde Bargen BE. Überbauungsordnung Beunde Überbauungsvorschriften Einwohnergemeinde Bargen BE Überbauungsordnung Beunde Überbauungsvorschriften Die Überbauungsordnung beinhaltet: - Überbauungsplan - Überbauungsvorschriften Genehmigung 6. August 0 08_90_UeV_V086.doc/PH/HH/bx

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 3. Änderung vom 19. August 2013

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 3. Änderung vom 19. August 2013 POLITISCHE GEMEINDE FLUMS 3. Änderung vom 19. August 2013 zum Baureglement vom 5. April 1994 3. Änderung vom 19. August 2013 zum Baureglement vom 5. April 1994 Der Gemeinderat erlässt gemäss Art. 2, Art.

Mehr

Überbauungsordnung, Baureglements- und Zonenplanänderung "Ballsporthalle Moos, Gümligen"

Überbauungsordnung, Baureglements- und Zonenplanänderung Ballsporthalle Moos, Gümligen Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 19. August 2014 Geschäft Nr. 4 Überbauungsordnung, Baureglements- und Zonenplanänderung "Ballsporthalle Moos, Gümligen" 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Seit Jahren

Mehr

Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna

Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN (kommunales Zweitwohnungsgesetz) (komzwg) Gemeinde Celerina / Kommunales Zweitwohnungsgesetz / Stand Dezember 2017 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

T e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n

T e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n KANTON ZÜRICH GEMEINDE GEROLDSWIL T e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n BAU- und ZONENORDNUNG Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am: 20. Juni 1994

Mehr

Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am

Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt

Mehr

ZONENPLAN- UND BAUREGLEMENTSÄNDERUNGEN

ZONENPLAN- UND BAUREGLEMENTSÄNDERUNGEN Gemeinde Zollikofen ZPP Meielen Nord / ZPP Meielen Süd Planungsbericht mit Unterlagen zu ZONENPLAN- UND BAUREGLEMENTSÄNDERUNGEN Januar 2006 Gemeinde Zollikofen / Zonenplanänderung Meielen Nord / Süd /

Mehr

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV

Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV Neunkirch Städtchen im Klettgau Zonenplanänderung «Giige/Wilchingerstrasse» Umzonung von Teilen der Grundstücke GB Nrn. 503, 504 und 505 von der Wohn- und Gewerbezone WG2 in die Wohnzone W2 Planungsbericht

Mehr

Einwohnergemeinde W A H L E R N PARKPLATZ- REGLEMENT

Einwohnergemeinde W A H L E R N PARKPLATZ- REGLEMENT Einwohnergemeinde W A H L E R N PARKPLATZ- REGLEMENT vom 1. Januar 2008 PARKPLATZREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WAHLERN 2 Die Einwohnergemeinde Wahlern, gestützt auf - das kantonale Baugesetz BauG - die

Mehr

Erschliessungsanlagen, Gewässern, Wäldern und Schutzzonen. 2 Es können rückwärtige Baulinien, die das von Bauten und Anlagen freizuhaltende

Erschliessungsanlagen, Gewässern, Wäldern und Schutzzonen. 2 Es können rückwärtige Baulinien, die das von Bauten und Anlagen freizuhaltende Anhang 3 1) (Stand 1. Januar 2015) (zu 64 Abs. 1) In Gemeinden, die ihre allgemeinen Nutzungspläne noch nicht an die neuen Baubegriffe und Messweisen der IVHB angepasst haben, gelten anstelle der Bestimmungen

Mehr

ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG:

ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: Stadt Zug Baudepartement St. Oswalds-Gasse 20 6300 Zug ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: Lärmtechnische Beurteilung des Bebauungsplans (0436 / 6. Juli 2009) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG UND

Mehr

ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG:

ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: G2069 Beilage 5 Stadt Zug Baudepartement St. Oswalds-Gasse 20 6300 Zug ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: Lärmtechnische Beurteilung des Bebauungsplans (0436 / 6. Juli 2009) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG

Mehr

Überbauungsordnung Nr. 26 Lättere der Einwohnergemeinde Zollikofen

Überbauungsordnung Nr. 26 Lättere der Einwohnergemeinde Zollikofen Gemeinde Überbauungsordnung Nr. 6 Lättere der Einwohnergemeinde Zollikofen UeO Nr. 6 tt. August 014 Überbauungsordnung Lättere Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan 1:1000 Überbauungsvorschriften

Mehr

Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen

Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche

Mehr

Teilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol. Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs

Teilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol. Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs CUMÜN DA SCUOL Teilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs Entwurf für die Mitwirkungsauflage (Stand 12. Januar 2018) Art. 55 und 57 des Baugesetzes

Mehr

21. November bis 20. Dezember 2013 Ortsplanungsstrategie B201. 6a Giesse. Fähri-Beizli 6. 6b 16. Fähre

21. November bis 20. Dezember 2013 Ortsplanungsstrategie B201. 6a Giesse. Fähri-Beizli 6. 6b 16. Fähre trasse a Mettlehölzli a b un. Oktober B verbindliche grenze gemäss Art. Abs. WaG B T a Der Präsident Die Sekretärin Gegenstand der Vorlage. a Giesse A Man FähriBeizli Fähre b Bodenackerweg Mst : ' Format:

Mehr

Einwohnergemeinde Meienried BE. Teil-Ortsplanung. Teil-Baureglement MITWIRKUNG. Die Teil-Ortplanungbesteht aus: Zonenplan

Einwohnergemeinde Meienried BE. Teil-Ortsplanung. Teil-Baureglement MITWIRKUNG. Die Teil-Ortplanungbesteht aus: Zonenplan MITWIRKUNG Einwohnergemeinde Meienried BE Teil-Ortsplanung Die Teil-Ortplanungbesteht aus: Zonenplan Änderung Uferschutzvorschriften Weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht Oktober 208 Meienried/Weilerzonen\06340/4_Resultate/Teil-

Mehr

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) 8.6 RRB vom. Dezember 987 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober

Mehr

Gestaltungsplan Mülifeld

Gestaltungsplan Mülifeld - Gemeinde Erlinsbach Kanton Solothurn Gestaltungsplan Mülifeld gemäss 44 PBG Sonderbauvorschriften Vorprüfung Öffentliche Auflage vom: bis: Beschlossen vom Gemeinderat am: Der Gemeindepräsident: Die Gemeindepräsidentin:

Mehr

AUBERATUNGEN AG. Lärmprognose Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg. - Strassenlärm -

AUBERATUNGEN AG. Lärmprognose Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg. - Strassenlärm - EUGIN AUBERATUNGEN AG B Schulhausgasse 14 Postfach 1005 3110 Münsingen +41 31 721 23 67 www.zeugin.ch Lärmprognose 13230 Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg - Strassenlärm - Auftrag: Kissling + Zbinden

Mehr

Fraktionsübergreifende Motion betreffend Ortsplanungsrevision

Fraktionsübergreifende Motion betreffend Ortsplanungsrevision Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 19. August 2008 Geschäft Nr. 7 Fraktionsübergreifende Motion betreffend Ortsplanungsrevision Innere Aufstockung für das Gewerbe und zur Entlastung der "Grünen

Mehr

Überbauungsordnung Flugplatz St. Stephan

Überbauungsordnung Flugplatz St. Stephan Einwohnergemeinde St. Stephan Lenkstrasse 80 377 St. Stephan / BE Überbauungsordnung Flugplatz St. Stephan Überbauungsvorschriften Die Überbauungsordnung beinhaltet: - Überbauungsplan : 500 - Überbauungsvorschriften

Mehr

Quartierplan «Rheingold»

Quartierplan «Rheingold» Quartierplan «Rheingold» 700.0.06 Quartierplan «Rheingold» vom 7. April 00 Der Gemeinderat beschliesst:. Erlass Gestützt auf Art. 7 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im

Mehr

Änderung Überbauungsordnung UeO 11 Erweiterung Strasse Ost mit Änderungen Zonenplan und Baureglement

Änderung Überbauungsordnung UeO 11 Erweiterung Strasse Ost mit Änderungen Zonenplan und Baureglement Gemeinde Müntschemier Einwohnergemeinde Müntschemier Gemeindeverwaltung Dorfplatz 2 Postfach 8 3225 Müntschemier Änderung Überbauungsordnung UeO 11 Erweiterung Strasse Ost mit Änderungen Zonenplan und

Mehr

Zonenplan- und Baureglementsänderung sowie Neufassung des Reklamereglements im Rahmen der Ortsplanungsstrategie 2013+; Massnahmenpaket

Zonenplan- und Baureglementsänderung sowie Neufassung des Reklamereglements im Rahmen der Ortsplanungsstrategie 2013+; Massnahmenpaket Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 28. Juni 2016 Geschäft Nr. 2 Zonenplan- und Baureglementsänderung sowie Neufassung des Reklamereglements im Rahmen der Ortsplanungsstrategie 2013+; Massnahmenpaket

Mehr

Baubegriffe und Messweisen Anhang 1

Baubegriffe und Messweisen Anhang 1 Baubegriffe und Messweisen Anhang 1 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen

Mehr

Bestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat

Bestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat Revision privater Gestaltungsplan Brandriet Vom Grundeigentümer Kat. Nr. 6914 festgesetzt am Für den Grundeigentümer Zustimmung durch den Grossen Gemeinderat Illnau-Effretikon am Für den Grossen Gemeinderat

Mehr

Die Harmonisierung der Baubegriffe im Kanton Zürich

Die Harmonisierung der Baubegriffe im Kanton Zürich Kanton Zürich Baudirektion Generalsekretariat Die im Kanton Zürich Delegiertenversammlung ZPW 20. September 2017 Walter von Büren 1 IVHB Interkantonale Vereinbarung über die. Ziel: Vereinheitlichung der

Mehr

Der Teilzonenplan Wydengarten umfasst das mit einer schwarzen Punktlinie umfasste Gebiet sowie die dazugehörigen Zonenvorschriften.

Der Teilzonenplan Wydengarten umfasst das mit einer schwarzen Punktlinie umfasste Gebiet sowie die dazugehörigen Zonenvorschriften. Zonenvorschriften zum Teilzonenplan Wydengarten 1 Inhalt und Geltungsbereich Der Teilzonenplan Wydengarten umfasst das mit einer schwarzen Punktlinie umfasste Gebiet sowie die dazugehörigen Zonenvorschriften.

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) 1)

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) 1) Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) 1) Vom 22. September 2005 Art. 1 Grundsatz 1 Die beteiligten Kantone vereinheitlichen die Baubegriffe und Messweisen in ihrem

Mehr

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Nutzungsplanungsteilrevision, Massnahmenpaket 2 Erläuterungsbericht MITWIRKUNG. Bern, 13.

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Nutzungsplanungsteilrevision, Massnahmenpaket 2 Erläuterungsbericht MITWIRKUNG. Bern, 13. Einwohnergemeinde Muri bei Bern Nutzungsplanungsteilrevision, Massnahmenpaket Erläuterungsbericht Bern, 13. April 015 MITWIRKUNG Büro Adrian Strauss Optingenstrasse 54 T 031 335 10 10 info@straussplan.ch

Mehr

Die Überbauungsordnung (UeO) besteht aus Überbauungsvorschriften (UeV) Überbauungsplan (UeP) 1:200

Die Überbauungsordnung (UeO) besteht aus Überbauungsvorschriften (UeV) Überbauungsplan (UeP) 1:200 ÖFFENTLICHE AUFLAGE Überbauungsordnung ZPP Nr. 6 «Diessbach» Überbauungsvorschriften Die Überbauungsordnung (UeO) besteht aus Überbauungsvorschriften (UeV) Überbauungsplan (UeP) :00 Ergänzende Unterlagen

Mehr

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung)

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Antrag des Regierungsrates 1 75.1 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das

Mehr

700.1 Planungs- und Baugesetz (PBG)

700.1 Planungs- und Baugesetz (PBG) 700. Planungs- und Baugesetz (PBG) (Änderung vom. September 05; Harmonisierung der Baubegriffe) II. Zulässige Bauvorschriften. Allgemeines Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates

Mehr

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3

Mehr

Lärmermittlungen zu den Aussenlärmbelastungen

Lärmermittlungen zu den Aussenlärmbelastungen Lärmermittlungen zu den Aussenlärmbelastungen 24. August 2017 Auftraggeber Impressum Bearbeitung Datei Immobilien Ziegelei AG c/o Nyfag AG Wassergrabenstrasse 1 4102 Binningen Raumplanung Holzemer GmbH

Mehr

BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993

BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993 BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993 AUSGABE 12. NOVEMBER 2002 NR. 617 INHALT I. ABGRENZUNG UND ZONE 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Zonenzugehörigkeit 3 II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 3 Bau- und Zonenreglement

Mehr

Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof

Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof Öffentliche Auflage 13. Mai 2015 Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof Besondere Vorschriften Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Mai 2009 Teiländerung vom Gemeinderat erlassen am:... Der Gemeindepräsident:...

Mehr

Revision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung

Revision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision

Mehr

Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017

Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Thomas Furrer, Stadtrat, Ressortvorsteher Bau, Liegenschaften Rapperswil-Jona 13 Ausgangslage Geltendes

Mehr

Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck. Vorschriften

Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck. Vorschriften Gemeinde Egg Kanton Zürich Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck Vorschriften Festgesetzt durch die Gemeindeversammlung vom: Der Präsident: Der Schreiber: BDV Nr. Von der Baudirektion

Mehr