MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2013/2014 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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1 MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 201/201 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 272. Schreibfehlerberichtigung für das Erweiterungscurriculum Urgeschichte und Historische Archäologie II: Vertiefung (Version 201) (MBl. vom ,. Stück, Nr. 219) 27. Schreibfehlerberichtigung für die 1. geringfügige Änderung des Bachelorcurriculums Koreanologie (MBl. vom , 2. Stück, Nr. 171) V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 27. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Fennistik (A 0 65) für das Bachelorstudium Fennistik (A 0 65, ) 275. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Hungarologie (A 0 65) für das Bachelorstudium Hungarologie (A 0 65, ) W A H L E N 276. Ergebnis der Wahl einer oder eines Vorsitzenden sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters der Schiedskommission 277. Ergebnis der Wahl einer oder eines Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Christoph Ableitinger 278. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin der Berufungskommission Bevölkerungsgeographie und Demographie 279. Erteilung der Lehrbefugnis E R T E I L U N G D E R L E H R B E F U G N I S

2 -2-. Stück Ausgegeben am Nr C U R R I C U L A 272. Schreibfehlerberichtigung für das Erweiterungscurriculum Urgeschichte und Historische Archäologie II: Vertiefung (Version 201) (MBl. vom ,. Stück, Nr. 219) Pflichtmodul 1 Epochen und Methoden der Urgeschichte und Historischen Archäologie : Der Leistungsnachweis dieses Moduls soll richtigerweise lauten: Erfolgreiche Absolvierung von im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (npi) und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (pi) im Ausmaß von 15 - Punkten. Im Namen des Senats: Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a 27. Schreibfehlerberichtigung für die 1. geringfügige Änderung des Bachelorcurriculums Koreanologie (MBl. vom , 2. Stück, Nr. 171) Punkt ) Der Leistungsnachweis des nunmehrigen Moduls M1 Koreanische Sprachbeherrschung 1 soll richtigerweise lauten: Positive Absolvierung der Lehrveranstaltung. Im Namen des Senats: Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 27. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Fennistik (A 0 65) für das Bachelorstudium Fennistik (A 0 65, Version 2011) Anwendungsbereich 1. Diese Verordnung regelt die Anerkennung von im Rahmen des Bachelorstudiums Fennistik (Curriculum erbrachten Studienleistungen für Leistungen des Bachelorstudiums Fennistik in der Version von 2011 und hat Gültigkeit für jene Studierende, die in das Bachelorstudium in der Version von 2011 umsteigen bzw. ab dem dem neuen Curriculum () unterstellt werden. Die Anerkennung bezieht sich auf die folgenden Curricula in der jeweils geltenden Fassung: Bachelorstudium Fennistik (A 0 65): Curriculum für das Bachelorstudium Fennistik, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 2. Stück, Nr. 25, am , im Studienjahr 2007/2008 inklusive der Änderungen (erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 2. Stück, Nr. 220, am , im Studienjahr 2009/20 respektive 18. Stück, Nr. 6, am , im Studienjahr 20/2011).

3 --. Stück Ausgegeben am Nr Bachelorstudium Fennistik (A 0 65) (): Curriculum für das Bachelorstudium Fennistik (), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 21. Stück, Nr. 120, am , im Studienjahr 20/2011. Anerkennung von absolvierten Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Fennistik (A 0 65) für das Bachelorstudium Fennistik (A 0 65, Version 2011) Bachelorstudium A 0 65 (Curriculum Bachelorstudium A 0 65 in der oder UE Einführung in die Sprachwissenschaft Finnische Landes- und Kulturkunde I Pflichtmodulgruppe STEOP: PM Sprachund Kulturwissenschaft (Modulprüfung) 8 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die finnische Literaturgeschichte I Pflichtmodulgruppe STEOP: PM Literaturwissenschaft (Modulprüfung) 7 Pflichtmodulgruppe I - STEP - PM 1: UE Spracherwerb Finnisch I Pflichtmodulgruppe I - STEP - PM 1: UE Spracherwerb Finnisch II Pflichtmodulgruppe I - STEP - PM 2: UE Einführung in die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Deskriptive Grammatik der finnischen Sprache I Finnische Landes- und Kulturkunde II Einführung in die finnische Literaturgeschichte II Pflichtmodulgruppe II 7 Pflichtmodulgruppe I - PM 1: UE Spracherwerb Finnisch I 8 Pflichtmodulgruppe I - PM 1: UE Spracherwerb Finnisch II Pflichtmodulgruppe I - PM 2: UE Einführung in die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Pflichtmodulgruppe I - PM 2: VO Deskriptive Grammatik der finnischen Sprache I Pflichtmodulgruppe I - PM 2: VO Finnische Landes- und Kulturkunde II Pflichtmodulgruppe I - PM 2: VO Einführung in die finnische Literaturgeschichte II Pflichtmodulgruppe II 7 8 PM : UE Spracherwerb Finnisch III PM : UE Spracherwerb Finnisch III PM : UE Spracherwerb Finnisch IV PM : UE Spracherwerb Finnisch IV

4 --. Stück Ausgegeben am Nr Bachelorstudium A 0 65 (Curriculum Bachelorstudium A 0 65 in der PM : VO Deskriptive Grammatik der finnischen Sprache II PM : UE Sprachwissenschaftliche Übung (mit Bachelorarbeit I) 5 PM : VO Deskriptive Grammatik der finnischen Sprache II PM : UE Sprachwissenschaftliche Übung (mit Bachelorarbeit I) 5 PM 5: VO Kulturen der uralischen Völker PM 5: VO Kulturen der uralischen Völker PM 5: VO Literaturwissenschaftliche Vorlesung PM 5: VO Literaturwissenschaftliche Vorlesung PM 5: UE Kulturwissenschaftliche Übung PM 5: UE Kulturwissenschaftliche Übung Pflichtmodulgruppe III Pflichtmodulgruppe III PM 6: UE Spracherwerb Finnisch V PM 6: UE Spracherwerb Finnisch V PM 6: UE Spracherwerb Finnisch VI PM 6: UE Spracherwerb Finnisch VI PM 7: UE Spracherwerb Estnisch I 6 PM 7: UE Spracherwerb Estnisch I 6 PM 7: UE Spracherwerb Estnisch II 6 PM 7: UE Spracherwerb Estnisch II 6 PM 7: VO Ostseefinnische Sprachwissenschaft Alternatives PM 8a - Wissenschaftliche Vertiefung Sprachwissenschaft: VO Alternatives PM 8a - Wissenschaftliche Vertiefung Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaftliche Übung (mit Bachelorarbeit II) Alternatives PM 8a - Wissenschaftliche Vertiefung Sprachwissenschaft: UE Pflichtmodulgruppe III - Alternatives PM 8b - Wissenschaftliche Vertiefung Literaturwissenschaft: VO PM 7: VO Ostseefinnische Sprachwissenschaft 5 Alternatives PM 8a - Wissenschaftliche Vertiefung Sprachwissenschaft: VO Alternatives PM 8a - Wissenschaftliche Vertiefung Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaftliche Übung (mit Bachelorarbeit II) Alternatives PM 8a - Wissenschaftliche Vertiefung Sprachwissenschaft: UE 5 Pflichtmodulgruppe III - Alternatives PM 8b - Wissenschaftliche Vertiefung Literaturwissenschaft: VO 5 5

5 -5-. Stück Ausgegeben am Nr Bachelorstudium A 0 65 (Curriculum Bachelorstudium A 0 65 in der Pflichtmodulgruppe III - Alternatives PM 8b - Wissenschaftliche Vertiefung Literaturwissenschaftliche Übung (mit Bachelorarbeit II) Pflichtmodulgruppe III - Alternatives PM 8b - Wissenschaftliche Vertiefung Pflichtmodulgruppe III - Alternatives PM 8b - Wissenschaftliche Vertiefung Literaturwissenschaftliche Übung (mit Bachelorarbeit II) Pflichtmodulgruppe III - Alternatives PM 8b - Wissenschaftliche Vertiefung 2. Bereits abgeschlossene Erweiterungscurricula sowie Lehrveranstaltungen im Rahmen des Moduls Alternative Erweiterungen (max. 15 ) werden für das Bachelorcurriculum () zur Gänze anerkannt. Eine gesonderte bescheidmäßige Anerkennung ist nicht zulässig. Eine neuerliche Registrierung für Erweiterungscurricula ist nicht erforderlich.. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung folgenden Tag in Kraft. Die Studienpräses: Kopp Der Vizestudienprogrammleiter: Riese 275. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Hungarologie (A 0 65) für das Bachelorstudium Hungarologie (A 0 65, ) Anwendungsbereich 1. Diese Verordnung regelt die Anerkennung von im Rahmen des Bachelorstudiums Hungarologie (Curriculum erbrachten Studienleistungen für Leistungen des Bachelorstudiums Hungarologie in der Version von 2011 und hat Gültigkeit für jene Studierende, die in das Bachelorstudium in der Version von 2011 umsteigen bzw. ab dem dem neuen Curriculum () unterstellt werden. Die Anerkennung bezieht sich auf die folgenden Curricula in der jeweils geltenden Fassung: Bachelorstudium Hungarologie (A 0 65): Curriculum für das Bachelorstudium Hungarologie, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 15. Stück, Nr., am , im Studienjahr 2007/2008 inklusive der (geringfügigen) Änderung (erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 18. Stück, Nr. 7, am , im Studienjahr 20/2011). Bachelorstudium Hungarologie (A 0 65) (): Curriculum für das Bachelorstudium Hungarologie (), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 21. Stück, Nr. 121, am , im Studienjahr 20/2011.

6 -6-. Stück Ausgegeben am Nr Anerkennung von absolvierten Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Hungarologie (A 0 65) für das Bachelorstudium Hungarologie (A 0 65, ) Bachelorstudium A 0 65 (Curriculum Bachelorstudium A 0 65 in der Einführung in die Sprachwissenschaft Ungarische Landes- und Kulturkunde I Pflichtmodulgruppe STEOP: PM Sprachund Kulturwissenschaft (Modulprüfung) 8 Einführung in die ungarische Literaturgeschichte I Einführung in die Literaturwissenschaft Pflichtmodulgruppe STEOP: PM Literaturwissenschaft (Modulprüfung) 7 Pflichtmodulgruppe I - STEP PM 1: UE Spracherwerb I Pflichtmodulgruppe I STEP - PM 1: UE Spracherwerb II Pflichtmodulgruppe I STEP - PM 2: UE Einführung in die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Pflichtmodulgruppe I STEP - PM 2: VO Deskriptive Grammatik der ungarischen Sprache I Pflichtmodulgruppe I STEP - PM 2: VO Ungarische Landes- und Kulturkunde II Pflichtmodulgruppe I STEP - PM 2: VO Einführung in die ungarische Literaturgeschichte II Pflichtmodulgruppe II 7 Pflichtmodulgruppe I - PM 1: UE Spracherwerb I 8 Pflichtmodulgruppe I - PM 1: UE Spracherwerb II Pflichtmodulgruppe I - PM 2: UE Einführung in die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Pflichtmodulgruppe I - PM 2: VO Deskriptive Grammatik der ungarischen Sprache I Pflichtmodulgruppe I - PM 2: VO Ungarische Landes- und Kulturkunde II Pflichtmodulgruppe I - PM 2: VO Einführung in die ungarische Literaturgeschichte II Pflichtmodulgruppe II 7 8 PM : UE Spracherwerb III PM : UE Spracherwerb III PM : UE Spracherwerb IV PM : UE Spracherwerb IV Alternatives PM a - Grundlagen der Deskriptive Grammatik des Ungarischen II Alternatives PM a - Grundlagen der Deskriptive Grammatik des Ungarischen II

7 -7-. Stück Ausgegeben am Nr Bachelorstudium A 0 65 (Curriculum Bachelorstudium A 0 65 in der Alternatives PM a - Grundlagen der Kulturen der uralischen Völker Alternatives PM a - Grundlagen der ungarischen Sprachwissenschaft: UE Kulturwissenschaftliche Übung Alternatives PM a - Grundlagen der ungarischen Sprachwissenschaft: KO Literaturwissenschaftliches Konversatorium Alternatives PM a - Grundlagen der Alternatives PM a - Grundlagen der ungarischen Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaftliche Übung mit Bachelorarbeit I Alternatives PM b - Grundlagen der Deskriptive Grammatik des Ungarischen II Alternatives PM b - Grundlagen der Kulturen der uralischen Völker Alternatives PM b - Grundlagen der ungarischen Kulturwissenschaftliche Übung Alternatives PM b - Grundlagen der ungarischen Literaturwissenschaft: KO Literaturwissenschaftliches Konversatorium Alternatives PM b - Grundlagen der Alternatives PM b - Grundlagen der ungarischen Literaturwissenschaftliche Übung mit Bachelorarbeit I Pflichtmodulgruppe III Alternatives PM a - Grundlagen der Kulturen der uralischen Völker Alternatives PM a - Grundlagen der ungarischen Sprachwissenschaft: UE Kulturwissenschaftliche Übung Alternatives PM a - Grundlagen der ungarischen Sprachwissenschaft: KO Literaturwissenschaftliches Konversatorium Alternatives PM a - Grundlagen der 6 Alternatives PM a - Grundlagen der ungarischen Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaftliche Übung mit Bachelorarbeit I Alternatives PM b - Grundlagen der Deskriptive Grammatik des Ungarischen II Alternatives PM b - Grundlagen der Kulturen der uralischen Völker Alternatives PM b - Grundlagen der ungarischen Kulturwissenschaftliche Übung Alternatives PM b - Grundlagen der ungarischen Literaturwissenschaft: KO Literaturwissenschaftliches Konversatorium Alternatives PM b - Grundlagen der 6 Alternatives PM b - Grundlagen der ungarischen Literaturwissenschaftliche Übung mit Bachelorarbeit I Pflichtmodulgruppe III 6 6 PM 5: UE Spracherwerb V PM 5: UE Spracherwerb V

8 -8-. Stück Ausgegeben am Nr Bachelorstudium A 0 65 (Curriculum Bachelorstudium A 0 65 in der PM 5: UE Spracherwerb VI PM 5: UE Spracherwerb VI Sprachwissenschaft: KO Kulturwissenschaftliches Konversatorium Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaft: VO Geschichte der ungarischen Sprache I Sprachwissenschaft: VO Geschichte der ungarischen Sprache II Sprachwissenschaft: VO Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaftliche Übung II mit Bachelorarbeit II Literaturwissenschaft: KO Kulturwissenschaftliches Konversatorium Literaturwissenschaft: VO Ältere ungarische Literatur Literaturwissenschaft: VO Neuere ungarische Literatur Literaturwissenschaft: VO Literaturwissenschaftliche Übung II mit Bachelorarbeit II Sprachwissenschaft: KO Kulturwissenschaftliches Konversatorium Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaft: VO Geschichte der ungarischen Sprache I Sprachwissenschaft: VO Geschichte der ungarischen Sprache II Sprachwissenschaft: VO 15 Sprachwissenschaft: UE Sprachwissenschaftliche Übung II mit Bachelorarbeit II Literaturwissenschaft: KO Kulturwissenschaftliches Konversatorium Literaturwissenschaft: VO Ältere ungarische Literatur Literaturwissenschaft: VO Neuere ungarische Literatur Literaturwissenschaft: VO 15 Literaturwissenschaftliche Übung II mit Bachelorarbeit II 15 15

9 -9-. Stück Ausgegeben am Nr Bereits abgeschlossene Erweiterungscurricula sowie Lehrveranstaltungen im Rahmen des Moduls Alternative Erweiterungen (max. 15 ) werden für das Bachelorcurriculum () zur Gänze anerkannt. Eine gesonderte bescheidmäßige Anerkennung ist nicht zulässig. Eine neuerliche Registrierung für Erweiterungscurricula ist nicht erforderlich.. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung folgenden Tag in Kraft. Die Studienpräses: Kopp Der Vizestudienprogrammleiter: Riese W A H L E N 276. Ergebnis der Wahl einer oder eines Vorsitzenden sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters der Schiedskommission In der am abgehaltenen Sitzung der Schiedskommission wurden Frau Ass.-Prof. Dr. Brigitte Lueger-Schuster zur Vorsitzenden sowie Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ofner zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Frau ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Irmgard Marboe zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Adresse der Schiedskommission: Postadresse: p.a. Berufungsservice Universitätsring 1 Wien schiedskommission@univie.ac.at Die Vorsitzende: Lueger-Schuster 277. Ergebnis der Wahl einer oder eines Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Christoph Ableitinger In der vom Senat der Universität Wien eingesetzten Habilitationskommission zur Beurteilung des Ansuchens von Herrn Dr. Christoph Ableitinger um Erteilung der Lehrbefugnis für das Fach "Didaktik der Mathematik" wurde am. Juli 201 Herr Univ.- Prof. Dr. Johann Humenberger zum Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitzende: Humenberger 278. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin der Berufungskommission Bevölkerungsgeographie und Demographie In der konstituierenden Sitzung der Berufungskommission Bevölkerungsgeographie und Demographie vom wurde Univ.-Prof. Dipl.-Geogr. Dr. Thomas Glade zum Vorsitzenden und Univ.-Prof. Dr. Hans-Heinrich Blotevogel zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitzende: Glade

10 279. Erteilung der Lehrbefugnis --. Stück Ausgegeben am Nr E R T E I L U N G D E R L E H R B E F U G N I S Mit Bescheid vom , Zl/Habil 02/82/201/1, hat das Rektorat der Universität Wien Herrn Mag. Dr. Oleg Mandic auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach Paläontologie erteilt. Mit Bescheid vom , Zl/Habil 02/86/201/1, hat das Rektorat der Universität Wien Frau Mag. Dr. Dagmar Strohmeier auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach Psychologie erteilt. Der Vizerektor: Faßmann Redaktion: Redaktion: HR. in Mag. a Elisabeth Schramm Druck und Herausgabe: Universität Wien. Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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