LE 7: Die Staatsschuldenkrise, die sog. Krise um den Euro, der Weg zum ESM
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- Greta Frank
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1 LE 7: Die Staatsschuldenkrise, die sog. Krise um den Euro, der Weg zum ESM Die Staatsverschuldung der EU-Staaten 7.2 Der Sachverständigenrat zur Krise 7.3 Von Griechenland zum ESM 7.4 Die Aufstockung des Rettungsschirms 7.5 Der ESM im Überblick 7.6 Ergänzung der internationalen Finanzarchitektur FSB (Bitte Durcharbeiten: Moritz, Teil 18)
2 7.1 Die Staatsverschuldung der EU-Staaten Die Staatsverschuldung der Mitgliedsländer der EU per 1. Quartal 2014 in % BIP BIP-Konvergenzkriterium (LE 3.5) 60% BIP (Quelle: Eurostat) 2 Land Verschuldung in % BIP Belgien 105,1 % Bulgarien 20,3 % Tschechien 45,6 % Dänemark 44,3 % Deutschland 77,3 % Estland 10 % Irland - (123,7 % -> 4. Quartal 2013) Griechenland 174,1 % Spanien 96,8 % Frankreich 96,6 % Kroatien 68 % Italien 135,6 % Zypern 112,2 % Lettland 38,2 % Land Verschuldung in % BIP Litauen 40,3 % Luxemburg 22,8 % Ungarn 84,3 % Malta 75,3 % Niederlande - (73,5 % -> 4. Quartal 2013) Österreich 75,1 % Polen 49,5 % Portugal 132,9 % Rumänien 39 % Slowenien 78,7 % Slowakei 58,4 % Finnland 58,4 % Schweden 40,4 % Großbritannien 91,1 %
3 7.2 Der Sachverständigenrat zur Krise (1 von 3) 3 Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Krise (Jahresgutachten 2010/2011 BT-Drucksache 17/3700 vom , S. 11 f.): Mit den starken Spannungen im Euro-Raum haben die grundsätzlichen Zweifel an der Vorteilhaftigkeit einer Währungsunion erneuten Auftrieb erhalten. Bei allen Problemen sollte nicht übersehen werden, dass sich Haushaltsdefizite und Schuldenstandsquoten nicht nur in den Mitgliedsländern des Euro-Raums erhöht haben, sondern in gleicher Weise und teilweise noch ausgeprägter in den Vereinigten Staaten, in Japan und im Vereinigten Königreich. Wie diese Volkswirtschaften leiden auch die Mitgliedsländer der Währungsunion unter den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die nach wie vor mit erheblichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte verbunden sind. Gleichwohl gibt es Spannungen und Fehlentwicklungen im Euro-Raum, die auf die spezifische Konstellation einer Währungsunion zurückzuführen sind:
4 7.2 Der Sachverständigenrat zur Krise (2 von 3) 4 Dass es Griechenland möglich gewesen ist, über ein ganzes Jahrzehnt hinweg eine so unsolide Haushaltspolitik zu betreiben, dürfte zumindest teilweise darin begründet sein, dass die Finanzmärkte trotz der gegenteiligen Bestimmungen des EU-Vertrags für den Notfall von einer Unterstützung (Bail-out) durch die anderen Teilnehmerländer ausgegangen sind. Aufgrund der einheitlichen Zinspolitik konnte sich die konjunkturelle Überhitzung in Spanien, Griechenland und Irland länger halten, als dies bei einer Geldpolitik unter nationaler Regie möglich gewesen wäre. Nachdem in den Problemländern der Währungsunion die Löhne über viele Jahre hinweg zu stark gestiegen sind, steht ihnen heute das Hilfsmittel einer nominalen Abwertung nicht zur Verfügung, um die negativen Nachfrageeffekte der Haushaltskonsolidierung abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit ohne Lohnsenkung rasch zu verbessern.
5 7.2 Der Sachverständigenrat zur Krise (3 von 3) 5 In der Krise zeigt sich zudem ein weiteres Spezifikum der Mitgliedschaft in einer Währungsunion. In den Vereinigten Staaten, Japan und dem Vereinigten Königreich wurde von der Zentralbank im Rahmen des sogenannten Quantitative Easing in sehr hohem Umfang Staatsanleihen erworben, um Finanzierungsengpässe des Staates zu vermeiden. Demgegenüber sind die Länder des Euro-Raums im Prinzip darauf angewiesen, sich am Kapitalmarkt zu finanzieren, womit sie in vollem Umfang den Unwägbarkeiten der globalen Finanzmärkte ausgesetzt sind. Dies erklärt die massiven Stützungsprogramme, die im Mai 2010 zunächst für Griechenland und dann für den gesamten Währungsraum vereinbart worden sind.
6 7.3 Von Griechenland zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) (1 von 4) Griechenland (GR) 2009: Haushaltsdefizit GR muss von 5% auf 13% korrigiert werden. Für 2010 wird Anstieg der Staatsverschuldung auf 125% des BIP errechnet. ECOFIN setzt im April 2009 Defizitverfahren gegen GR in Gang. 2010: : Europ. Rat verkündet, er werde finanzielle Stabilität der Eurozone sicherstellen. Große Unruhe an den Finanzmärkten : Europ. Rat erklärt Bereitschaft zu einem Hilfsmechanismus für Griechenland.(Konzept Darlehen + IWF) : Rating GR auf BBB- gesenkt.
7 7.3 Von Griechenland zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) (2 von 4) (Fortsetzung): : Eurostat errechnet Haushaltsdefizit 2010 GR mit 13,6%. Dauernde Unruhe an den Märkten, Risikoaufschläge Staatsanleihen GR Rekordhöhe : GR beantragt Finanzhilfen bei EU und IWF : Staaten der Eurogruppe erklären Bereitschaft, GR 80 Milliarden an bilateralen Krediten zur Verfügung zu stellen, zusätzlich zu IWF 30 Milliarden, gesamt 110 Milliarden. (Messgrösse je Staat: Anteil Staaten Eurowährungsgebiet am Kapital EZB, D 27,93%= 22,4 Milliarden, davon 8,4 Mill. im ersten Jahr. Strenge Konditionalität. (1. Griechenlandpaket)
8 7.3 Von Griechenland zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) (3 von 4) EFSM und EFSF Zwei Teile eines Rettungsschirms, Anlass: Spekulationen und Unruhen wegen Finanzlage Italiens, Irlands, Portugals und Spaniens, auch weiter Griechenlands : Staats- und Regierungschefs Eurogruppe sprechen sich für weitere Maßnahmen aus, um Stabilität Eurozone zu bewahren und beauftragen Kommission und ECOFIN-Rat mit Erarbeitung eines Rettungsschirms : ECOFIN-Rat beschliesst Rettungsschirm aus zwei Komponenten:
9 7.3 Von Griechenland zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) (4 von 4) 9 1. EFSM (European Financial Stabilization Mechanism)* Rechtsform: EU-Mechanismus, zweifelhafte Basis Art. 122 Abs.2 AEUV (EU-VO 407/2010) Darlehenskapazität: 60 Mrd., aus EU-Haushalt Verwendung: Kredite und Kreditlinien an Euro-Staaten, garantiert von allen Mitgliedstaaten 2. EFSF (European Financial Stabilization Facility)* Rechtsform: Aktiengesellschaft nach Luxemburg. Recht, Kapital gehalten von Ländern des Euro-Raums, Basis: zwischenstaatlicher Beschluss Eurostaaten Darlehenskapazität: 440 Mrd. für Kredite an und Anleihekäufe am Primärmarkt. *) Laufzeit geplant bis Ende : Rettungsvolumen Mrd. EFSM 440 Mrd. EFSF 250 Mrd. IWF 750 Mrd. Anteil D: 123 Mrd. Erste Empfänger: Irland 85 Mrd. Euro und Portugal 78 Mrd. Euro
10 Rettungspaket für Irland (Beispiel) 10 (Quelle: FAZ , S. 9)
11 7.4 Die Aufstockung des Rettungsschirms (1 von 2) 11 A) Aufstockung Rettungsschirm 2010 in 2011 und B) in D: Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei europäischen Stabilisierungsmaßnahmen Gründe für A: Fortdauernde angespannte Situation auf den Finanzmärkten zwingt Staats- und Regierungschefs der Eurozone auf Basis ihrer Beschlüsse vom 11. März 2011 zu Aufstockungsbeschlüssen vom 21. Juli 2011 Gründe für B: BVerfG (BVerfG 129, 124ff. vom ) verlangt in Urteil zur Klage von 5 Professoren Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Weg A und B in D zu realisieren: Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. BT stimmt am zu, BR lässt am Gesetz passieren.
12 7.4 Die Aufstockung des Rettungsschirms (2 von 2) 12 Ergebnisse zu A: Garantierahmen wird auf 780 Mrd. erhöht, Anteil D von 123 Mrd. um 88 Mrd. auf 211 Mrd. Garantien des Bundes. Ergebnis für EFSF: Maximales effektives Ausleihvolumen am Kapitalmarkt auf 440 Mrd. Kredit- und andere Maßnahmen erhöht, strenge Konditionalität. Ergebnisse zu B: Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen der Bundesregierung im EFSF (und allgemein).
13 Der ESM (errichtet durch Vertrag vom ) (vgl. EZB, Monatsbericht Juli 2011, S ) (näheres LE 8) ESM (European Stabilisation Mechanism) löst ab 2013 EFSM und EFSF als permanenter Mechanismus ab Rechtsform: Zwischenstaatliche Internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit Basis: Geänderter Art. 136 Abs. 3 AEUV Kapitalstruktur: 80 Mrd. eingezahltes Kapital, zahlbar durch Euroländer in 5 jährlichen Tranchen von 20% des jeweiligen Gesamtbetrages je Land, 620 Mrd. abrufbares Kapital, Kapazität (maximales effektives Ausleihvolumen): 500 Mrd. Euro Anteil D: 190 Mrd. Euro ( 21,7 Mrd. einzahlbar, 168,3 Mrd. abrufbar)
14 7.6 Ergänzung der internationalen Finanzarchitektur (1 von 5) 14 Unter dem Begriff der internationalen Finanzarchitektur kann die Summe der Regelungen und Institutionen im finanz- und währungspolitischen Bereich verstanden werden, welche die Rahmenbedingungen für das internationale Finanz- und Währungssystem begründen. Die Stärkung der internationalen Finanzarchitektur umfasst ein Bündel von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Stabilität der Finanzmärkte durch Verbesserungen des regulatorischen Umfeldes, des Risikomanagements der Marktteilnehmer und der makroökonomischen Rahmenbedingungen zu erhöhen (Quelle: Bundesdrucksache 14/6369 vom Initiativen für eine internationale Währungs- und Finanzarchitektur, S. 2)
15 7.6 Ergänzung der internationalen Finanzarchitektur (2 von 5) Financial Stability Board (FSB) (G20) 15 Art. 1: Objectives of the Financial Stability Board The Financial Stability Board (FSB) is established to coordinate at the international level the work of national financial authorities and international standard setting bodies (SSBs) in order to develop and promote the implementation of effective regulatory, supervisory and other financial sector policies. In collaboration with the international financial institutions, the FSB will address vulnerabilities affecting financial systems in the interest of global financial stability. (Charter, Fassung 2012) (Quelle:
16 7.6 Ergänzung der internationalen Finanzarchitektur (3 von 5) Entstehung und Mitglieder des FSB 16 Vorläufer: Financial Stability Forum (FSF), gegründet durch die Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der Gruppe der 7 am Gründung und Entwicklung: London : Gruppe der 20 Ändert das FSF zu FSB mit erweiterten Kompetenzen und entwickelt FSB in der Folgezeit weiter (Beschlüsse 9/2009;11/2010;11/2011) Mitglieder (bitte im Internet des FSB nacharbeiten): 24 Staaten 6 Internationale Organisationen 6 Internationale Einrichtungen mit Regelentwicklungsaufgaben
17 7.6 Ergänzung der internationalen Finanzarchitektur (4 von 5) Financial Stability Board (FSB) 17 Mandate and tasks of the FSB (Art. 2 der Charter, Fassung 2012) (1) As part of its mandate, the FSB will: (a) assess vulnerabilities affecting the global financial system and identify and review on a timely and ongoing basis the regulatory, supervisory and related actions needed to address them, and their outcomes; (b) promote coordination and information exchange among authorities responsible for financial stability; (c) monitor and advise on market developments and their implications for regulatory policy; (d) advise on and monitor best practice in meeting regulatory standards;
18 7.6 Ergänzung der internationalen Finanzarchitektur (5 von 5) Financial Stability Board (FSB) 18 Mandate and tasks of the FSB (Art. 2 der Charter, Fassung 2012) (Fortsetzung) (e) undertake joint strategic reviews of the policy development work of the international standard setting bodies to ensure their work is timely, coordinated, focused on priorities and addressing gaps; (f) set guidelines for and support the establishment of supervisory colleges; (g) support contingency planning for cross-border crisis management, particularly with respect to systemically important firms; (h) collaborate with the International Monetary Fund (IMF) to conduct Early Warning Exercises; and (i) undertake any other tasks agreed by its Members in the course of its activities and within the framework of this Charter.
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