Juni. Veranstaltungstermine Februar. Oktober. März. November. April. Dezember Genehmigungspflichtige Betreuungsangelegenheiten

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1 2016

2 Veranstaltungstermine 2016 Februar Betreuerkurs Einführung in das Betreuungsrecht Hilfe, wenn die Seele brennt Betreuerkurs Erkrankungen und Behinderungen als Voraussetzung einer Betreuung März Betreuerkurs Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitssorge Betreuerkurs Aufgabenkreise Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten Betreuerkurs Formulare Formulare Formulare Betreuerkurs Zertifikatsübergabe April Alten- und Pflegeheim - Was tun, wenn das eigene Geld nicht reicht Was gibt s Neues im Betreuungsrecht? Juni Genehmigungspflichtige Betreuungsangelegenheiten und Rechtsgeschäfte Oktober Nur nicht die Nerven verlieren - deeskalierend Handeln in Krisensituationen Was gibt s Neues im Betreuungsrecht? Betreuerkurs Der Weg zur gesetzlichen Betreuung November Betreuerkurs Erkrankungen, die eine Betreung erfordern Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Betreuerkurs Vermögenssorge Betreuerkurs Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung Betreuerkurs Gesundheitssorge Betreuerkurs - Kommunikation und Umgang mit betreuten Menschen Dezember Betreuerkurs Zertifikatsübergabe

3 Veranstaltungen 2016 Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises Impressum Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises c/o Elke Schäfer-Krüger Caritasverband Westerwald - Rhein-Lahn e.v. Philipp-Gehling-Str. 4, Montabaur Gestaltung: Ute Kühchen, Dipl.-Designerin Kadenbach Druck: dhm Druckhaus Montabaur GmbH Montabaur

4 Liebe Leserinnen und Leser, wir möchten auch in diesem Jahr wieder genau bei Ihren Fragen und Problemen zum Thema Betreuung was wir für Sie tun können in Fortbildungsveranstaltungen, Betreuerkursen und Einzel gesprächen und Ihnen Kenntnisse vermitteln, die für Sie persönlich oder Ihr Amt nützlich sind als Betreuer mit Behörden, Einrichtungen und sonstigen Beteiligten umzugehen, um ein Amt als Betreuer zu über nehmen und das Beste für betreute Personen zu erreichen. Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse wecken können und Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen dürfen. Ihre Arbeitsgemeinschaft 2

5 Gemeinsame Veranstaltungen der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises 3

6 Hilfe, wenn die Seele brennt Behandlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote bei psychischen Störungen Die Hemmschwelle, sich bei einer psychischen Erkrankung in ärztliche oder therapeutische Behandlung zu begeben, ist meistens größer als bei einer organischen Erkrankung. Bis eine Krankheitseinsicht eingetreten ist und ein Vertrauensverhältnis zu einem Arzt oder Therapeuten aufgebaut ist, vergeht oft wertvolle Zeit. Volle Terminkalender in Arzt- oder Therapeutenpraxen behindern eine schnelle Hilfe, wenn die Probleme am größten sind. Oft ist auch gerade dann kein Termin für eine Hilfe zu bekommen, wenn die Probleme am dringendsten sind. Melanie Schwickert, Therapeutin in der Tagesklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Dernbach wird das medizinische und therapeutische Behandlungsangebot der Tagesklinik und der angegliederten Institutsambulanz vorstellen und Möglichkeiten der Weiterversorgung für die Betroffenen erläutern. Als weitere Referentin steht uns Stefanie Moch, Psychiatriekoordinatorin des Westerwaldkreises zu Verfügung. Sie stellt die ambulanten und stationären Hilfsangebote im Westerwaldkreis vor. Ort: Haus der AWO, Wirges, Jahnstr. 9 Zeit: Mittwoch den 24. Februar 2016, Uhr 4 Februar

7 Einführung in das Betreuungsrecht ab Fortbildung mit Zertifikatsabschluss Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins für Jugend- und Erwachsenenhilfe Westerwald e.v. und des Lotsendienst Betreuungen e.v. informieren praxisbezogen und umfassend über die Grundlagen der gesetzlichen Betreuung. Rechtliche und soziale Aspekte der Betreuungsarbeit werden erörtert und hilfreiche Tipps im Umgang mit Behörden vermittelt. Eine Voranmeldung bei einem der durchführenden Betreuungsvereine ist erforderlich. Veranstaltungstermine 17. Februar 2016 Einführung in das Betreuungsrecht Seit Januar 1992 kann ein volljähriger Mensch nicht mehr entmündigt werden. Durch Einführung des neuen Betreuungsrechts wurde das bis dahin geltende Recht grundlegend geändert. Eine umfassende Darstellung über die Grundzüge des Betreuungsrechts und die damit verbundenen Aufgaben für ehrenamtliche Betreuer bilden den Schwerpunkt zu diesem Thema

8 März 2016 Erkrankungen und Behinderungen als Voraussetzung einer Betreuung Nicht jeder Kranke braucht Hilfe, aber viele Kranke sind doch auf Unterstützung angewiesen. Psychische Erkrankungen, körperliche, geistige und seelische Behinderungen bilden die Grundlage zur Einrichtung einer Betreuung. An diesem Fortbildungsabend werden die wichtigsten Krankheitsbilder umrisshaft vorgestellt, und es wird der Umgang mit diesen Menschen besprochen. Denn kein Mensch gleicht dem anderen; das gilt gerade für die besonderen Verhaltensweisen eines Menschen mit Erkrankung. Ein achtsamer und respektvoller Umgang ist wesentlich in der ehrenamtlichen Betreuung März 2016 Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitssorge Der zentrale Punkt des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmungsrecht ist es sich mit dem Betreuten über den geeigneten Aufenthaltsort auseinander zu setzen. Das kann bedeuten, ihm den Verbleib im eigenen Haus bzw. der Wohnung zu sichern, oder ggf. gemeinsam nach einer neuen Wohnung oder einem Heimplatz zu suchen, oder im Rahmen einer nervenärztlichen Behandlung die Auswahl einer geeigneten Klinik zu treffen. Ist ein Betreuer für den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge bestellt, so muss er dazu beitragen, alle Möglichkeiten zur Beseitigung oder Besserung einer Krankheit oder Behinderung wahrzunehmen, oder eine Verschlechterung zu verhüten. Bei erforderlichen Untersuchungen und Einwilligungen in eine Heilbehandlung ist der Arzt verpflichtet, den Betreuer umfassend zu informieren und Auskunft zu geben. Risikoreiche Behandlungen, die eine mögliche Lebensgefahr bedeuten oder bleibende Schäden verursachen können, bedürfen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. 6Februar -

9 16. März 2016 Aufgabenkreise Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten An diesem Abend wird über Regelungsbedarf gegenüber Behörden und die Vermögenssorge referiert. Hierzu zählen u.a. das Ermitteln von geldwerten Gütern, von Einkommen und Schulden, die Regelung der Finanzen und im Bereich der Behördenangelegenheiten das Führen von Korrespondenz und Antragstellung etc.. Generell zu berücksichtigen sind immer die gesamten Lebensverhältnisse und die Mitwirkungsmöglichkeiten des betreuten Menschen. 23. März 2016 Formulare - Formulare - Formulare Als gesetzlicher Betreuer haben Sie eine Fülle von Formularen zu bewältigen, Anträge, Berichte, Stellungnahmen. Für alle diese Angelegenheiten halten wir die entsprechenden Vordrucke bereit und bieten Ihnen Hilfestellung bei der Bearbeitung an. An Fallbeispielen erlernen Sie den sicheren Umgang mit den unterschiedlichsten Formularen März 2016 Zertifikatsübergabe Im Rahmen einer Feierstunde werden den Teilnehmern Zertifkate über den Besuch des Kurses durch die Referenten übergeben. Anschließend besteht Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch Ort: Geschäftsstelle Diakonisches Werk, Betreuungsverein für Jugend- und Erwachsenenhilfe Westerwald e.v. Hergenrother Str. 2a, Westerburg Zeit: jeweils mittwochs Uhr März 7

10 8 Alten- und Pflegeheim! Was tun, wenn das eigene Geld nicht reicht? Info-Vortrag über die Finanzierung von Heimpflegekosten bei der Beantragung von Sozialhilfe nachdem SGB XII und den Einsatz eigener Mittel Häufig führen Altersgebrechen, eine schwerwiegende Erkrankung oder auch die Folgen eines schlimmen Unfalls zu einer dauerhaften und erheblichen Pflegebedürftigkeit. Trotz vielfacher Bemühungen, zunächst alle ambulanten Hilfsmöglichkeiten vorrangig auszuschöpfen, ist die Pflege letztlich oftmals nur im stationären Heimbereich sicherzustellen. Dies ist kostenintensiv und zehrt zumeist die vorhandenen Einkünfte und Ersparnisse der betroffenen Menschen vollständig auf. Die Beantragung der Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln wird häufig erforderlich. Dann stellen sich viele Fragen: Welches Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen ist einzusetzen? Welche sonstigen Ansprüche des Betroffenen sind zu berücksichtigen (z. B. aus Verträgen, Schenkungsrückforderungen, Wohnrechte)? Unter welchen Voraussetzungen müssen Angehörige Unterhaltsleistungen erbringen? Werden auch Schwiegerkinder herangezogen? Welche Belastungen kann der Unterhaltspflichtige für sich geltend machen? Christoph Hilpisch, Mitarbeiter der Sozialabteilung der Kreisverwaltung, wird referieren und diese und weitere Fragen beantworten und anhand praxisnaher Fallbeispiele erläutern. Es werden auch beispielhafte Unterhaltsberechnungen aus Einkommen und Vermögen der Unterhaltspflichtigen dargestellt. April

11 Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an betroffene Menschen, deren Angehörige, ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer, Vorsorgebevollmächtigte sowie alle am Thema Interessierten. Ort: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, Montabaur; Peter-Paul-Weinert-Saal (Sitzungssaal I) Zeit: Donnerstag, 14. April 2016, Uhr Was gibt s Neues im Betreuungsrecht? Wir laden alle ehemaligen Teilnehmer der Grundkurse der vergangenen Jahre sowie Interessierte ein, sich über aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht zu informieren. Es gibt zahlreiche neue Vorschriften, die für die konkrete Arbeit vor Ort wichtig sind. In einem Einführungsreferat werden aktuelle Entwicklungen vorgestellt. Im gemütlichen Rahmen besteht danach die Möglichkeit des Informationsaustausches der Betreuer. Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsvereinigung der Caritas und des Betreuungsvereins der AWO stehen an diesem Abend auch für Fragen zu konkreten Problemen bei der Führung der Betreuungen zur Verfügung. Ort: Haus der AWO, Wirges, Jahnstraße 9 Zeit: Mittwoch, 20. April 2016, Uhr 9

12 Genehmigungspflichtige Betreuungsangelegenheiten und Rechtsgeschäfte Die Zuständigkeiten eines Betreuers sind mit den unterschiedlichen Aufgabenkreisen im Betreuungsbeschluss geregelt. Hieraus ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Bestimmte Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen, die ein Betreuer für seinen Betreuten ausführt, unterliegen der Genehmigungspflicht durch das zuständige Amtsgericht. Dies betrifft u. a. Bereiche der Unterbringung, der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen und einige Vermögensbereiche. Die Veranstaltung möchte ehrenamtliche BetreuerInnen über den Umgang mit genehmigungspflichtigen Betreuungsangelegenheiten informieren und einen Überblick über deren Bedeutung verschaffen. Timo Schneider, Rechtspfleger am Amtsgericht in Westerburg, wird zu diesem Thema referieren und die rechtlichen Voraussetzungen darstellen. Referent: Timo Schneider, Rechtspfleger am Amtsgericht Westerburg Ort: Hambacher Saal, Europahaus Bad Marienberg, Europastraße 1, Bad Marienberg Zeit: Donnerstag, , 18:00 Uhr 10 Juni

13 Nur nicht die Nerven verlieren - deeskalierend Handeln in Krisensituationen Der richtige Umgang mit Aggressionen in der Betreuungsarbeit In Krisensituationen sind psychisch kranke, suchterkrankte oder altersverwirrte Menschen auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Häufig werden diese aber aus Angst heraus aggressiv und gewaltbereit erlebt und eher als Bedrohung statt als hilfebedürftig angesehen. So können Personen, die z.b. im Rahmen eines Betreuungsverfahrens helfend eingreifen möchten, beim Betreten der Wohnung oder im Verlauf des Gesprächs in die Gefahr geraten, selbst gefährdet oder verletzt zu werden. Sofern ein aggressives Verhalten oder ein aggressiver Ton von der hilfsbedürftigen Person ausgeht, gilt es, die Situation zu entspannen. Hier ist ein Umgang notwendig, der ein selbst-schützendes und zugleich deeskalierendes Verhalten ermöglicht. Anliegen der Veranstaltung ist, diesen Personenkreis nicht als Sicherheitsrisiko darzustellen. Mit diesem Vorbehalt haben die betroffenen Menschen bereits häufig genug zu kämpfen. Stattdessen soll ein Weg hin zu professionellem Verhalten gewiesen werden, welches zu einem für beide Seiten weniger belastenden und deeskalierenden Umgang mit Krisensituationen führt. Stefan Pigulla, Dipl. Pädagoge, examinierter Krankenpfleger und Supervisor, wird in dem mit vielen Praxisbeispielen angereicherten Oktober11

14 Workshop Sicherheitsaspekte beim Umgang mit aggressiven Menschen beleuchten und Wege hin zu einem deeskalierenden Verhalten aufweisen. Themen werden u.a. sein: die Grundhaltung im Umgang mit Konflikten, Theorien zur Gewaltprävention, Deeskalationsverhalten und Selbstmanagement in Konfliktsituationen. Die Veranstaltung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, an Vorsorgebevollmächtigte und auch an von Berufs wegen mit diesem Thema beschäftigte Personen aus den Gerichten, Verwaltungen, Einrichtungen und Betreuungsvereinen. Aufgrund des Themas und einem Praxisteil mit deeskalierenden Übungen ist von einer Veranstaltungsdauer von 3 Stunden auszugehen. Die Teilnehmenden sollten die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit mitbringen und das Interesse, die eigenen Handlungs- und Verhaltensweisen zu diskutieren, um sich auf neue Methoden und Wege einzulassen. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Um Anmeldung bei dem Betreuungsverein der Diakonie oder der Betreuungsbehörde wird dennoch gebeten. Referent: Stefan Pigulla Ort: Stadthalle Ransbach-Baumbach, Kleiner Saal, Rheinstr. 103, Ransbach-Baumbach Zeit: Dienstag, 04. Oktober 2016, bis Uhr 12

15 Was gibt s Neues im Betreuungsrecht? Annette Schmidt-Betz vom Lotsendienst Betreuungen e.v. und Uwe Sauer vom Betreuungsverein für Jugend- und Erwachsenenhilfe e.v. laden die Teilnehmer der Betreuungskurse der vergangenen Jahre sowie Interessierte zum Austausch über ihre Erfahrungen in der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit ein. Die beiden Mitarbeiter der Betreuungsvereine bringen Neuerungen in der Rechtsprechung und betreuungsrelevante Entwicklungen ein, verschiedene Aspekte des Betreuungsrechts werden diskutiert. Ort: Geschäftsstelle der HSG-GFBgmbH, Auf dem Gleichen 10, Hachenburg Zeit: Mittwoch, 12. Oktober 2016, Uhr Oktober 13

16 Einführungskurs Betreuungsrecht Betreuungspraxis ab Fortbildung mit Zertifikatsabschluss Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt und die Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes bieten gemeinsam eine qualifzierende Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte an. Der Kurs soll umfassend über die Anforderungen einer gesetzlichen Betreuung informieren und Mut machen, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Er gliedert sich in sechs Kurseinheiten und endet mit einer Zertifikatsübergabe. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung bei einem der durchführenden Betreuungsvereine. Veranstaltungstermine: 26. Oktober 2016 Der Weg zur gesetzlichen Betreuung In der Auftaktveranstaltung werden die Grundzüge des Betreuungsrechts erarbeitet. Wann beginnt eine Betreuung, wann endet sie? Was kann eine Betreuung beinhalten und welche Hilfen gibt es für den ehrenamtlichen Betreuer? Oktober - 14

17 02. November 2016 Erkrankungen, die eine Betreuung erfordern Im Gesetz steht, dass eine Betreuung eingerichtet werden kann, wenn aufgrund einer Behinderung der Mensch nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Welche Krankheiten zählen konkret dazu? Der zweite Kursteil klärt die medizinischen Voraussetzungen der Betreuung November 2016 Vermögenssorge Die Verwaltung des Vermögens beinhaltet z.b. Geldanlagen oder den Umgang mit Schulden. Anhand eines Beispiels wird ein Vermögensverzeichnis erstellt November 2016 Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung Der vierte Kursteil behandelt die Wohnortwahl für den Betreuten, den Umzug und die freiheitsentziehende Unterbringung von betreuten Menschen November 2016 Gesundheitssorge Erörtert werden die Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung, das Gespräch mit dem Arzt und ggf. die Einwilligung in Heilbehandlungen Dezember 15

18 30. November 2016 Kommunikation und Umgang mit betreuten Menschen Der Kurs behandelt das Zwischenmenschliche in der Betreuungsarbeit, die Grundlagen der menschlichen Kommunikation und speziell die Kommunikation mit psychisch kranken Menschen Ort für die Betreuerkurse vom : Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt Wirges, Jahnstraße 9, Wirges und/oder Caritaszentrum, Philipp-Gehlingstr. 4, Montabaur Zeit: jeweils mittwochs Uhr 07. Dezember 2016 Zertifikatsübergabe Im Rahmen einer Feierstunde werden den Teilnehmern Zertifkate über den Besuch des Kurses durch Vertreter des Landkreises sowie die Kursreferentinnen überreicht. Anschließend besteht Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch bei einem kleinen Imbiss. Ort: Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt Wirges, Jahnstraße 9, Wirges

19 Vorsorgevollmacht Betreuungs- und Patientenverfügung Sorgen Sie vor, dafür ist es nie zu früh! Wenn Sie bei Ihrer Zukunftsgestaltung nichts dem Zufall überlassen möchten, sollten Sie auch die Möglichkeit einer späteren geistigen oder körperlichen Behinderung bedenken, die Sie daran hindern könnte, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Für einen solchen Fall können Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung erstellen. Hiermit können Sie sicherstellen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann. Kinder und Ehegatten sind nicht automatisch zur gesetzlichen Vertretung befugt. Daher sollten Sie diese Angehörigen oder eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Falls Sie keine Vollmacht erteilen möchten, bietet sich die Möglichkeit der Betreuungsverfügung an. Damit benennen Sie dem Gericht eine Person, die als Betreuer bestellt werden soll. Wir möchten Sie hierzu informieren und rechtliche Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung darstellen. Auch möchten wir Sie über die Möglichkeit der Erstellung einer Patientenverfügung informieren. Referentin: Elke Schäfer-Krüger, Betreuungsvereinigung der Caritas Ort: Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße Wallmerod Zeit: Dienstag, , Uhr November 17

20 Info! Was ist eine Betreuung? Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegen heiten selbst und alleine zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Die Betreuung hat die Aufgabe, krankheitsbedingte Defizite auszu gleichen. So sind be hinderte, psychisch kranke oder alte und gebrech liche Men schen vielfach nicht in der Lage, Verträge ab zuschließen oder zu erfüllen, dem Beratungsgespräch eines Arztes zur Vorbereitung einer medizi nischen Behand lung zu folgen oder im Umgang mit Be hörden ihre Rechte zu vertreten. Sie be dürfen deshalb eines Betreuers für ihre Rechts ange legenheiten. Der Betreuer kann nur für die vom Gericht festgelegten Angelegenheiten tätig werden. Dies können z. B. die Vermögens sorge, die Gesundheitssorge oder die Wohnungs angelegenheiten sein. Der Betreuer hat die ihm über tragenen Aufgaben so zu erledigen, wie es dem Wunsch und Wohl des Betreuten entspricht. Dazu gehört auch, dass nicht über seinen Kopf hinweg entschieden wird. 18

21 Vielmehr müssen betreute Men schen mit ihren Vorstellungen ernst genommen werden. Der Betreuer muss sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Be sprechungen wichtiger anstehender Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen der Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht will. Danach muss sich der Betreuer auch richten, es sei denn, dies liefe dem Wohl des Betreuten eindeutig zuwider oder wäre für den Betreuer selbst un zumutbar. Der Betreuer darf seine eigenen Vorstellungen nicht ohne zwingenden Grund an die Stelle derjenigen des Betreuten setzen. Lassen sich Wünsche des Betreuten nicht feststellen, so sollte der Betreuer versuchen, den mutmaßlichen Willen des Betreuten herauszufinden. Nahestehende Per sonen können hier Auskünfte geben. Auch aus der bisherigen Lebens führung können sich Anhalts punkte ergeben, um den Willen zu ermitteln. Die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht setzt immer eine persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Betreuungsrichter und eine medizinische Begut achtung durch den Amtsarzt oder einen sonstigen Sachverständigen voraus. Sehr häufig ist zusätzlich eine genaue Sachaufklärung durch die Betreuungsbehörde erforderlich. Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entmündigung oder Ent rech tung. Sie hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass der Betreute geschäfts unfähig wird. Die Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern, spätestens nach sieben Jahren muss über die Auf hebung oder die Verlängerung einer Betreuung neu entschieden werden. Eine Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten oder mit der Auf hebung der Betreuung durch das Betreuungsgericht. Die Arbeitsgemeinschaft hat eine Informationsmappe für ehrenamtliche Betreuer zusammengestellt. Diese ist über die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine zu beziehen. Sie können auch das Gericht bei der Verpflichtung zum Betreuer um Aushändigung bitten. 19

22 Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises Wer wir sind... 20

23 Die Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises Wir beraten und unterstützen hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer im Rahmen ihrer Betreuungsarbeit. Durch den Aufbau eines Netzwerkes zwischen allen Beteiligten, das Angebot vielfältiger Fortbildungsmöglichkeiten und die Bildung von Arbeitsgemeinschaften wollen wir zur Optimierung der Betreuungsarbeit beitragen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und stellen Ihnen anerkannte Vordrucke zur Verfügung. Außerdem sind wir als Betreuungsbehörde berechtigt, die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung öffentlich zu beglaubigen. Schwerpunktmäßig arbeitet die Betreuungsbehörde mit den Betreuungsgerichten zusammen, ermittelt in vielen Fällen den Sachverhalt und unterbreitet Betreuervorschläge. In seltenen Fällen übernehmen wir persönlich oder als Behörde eigene Betreuungen. Betreuungsanregungen nehmen wir auf und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. Für weitere Informationen stehen Ihnen Oliver Holzenthal, Evi Hill, Marion Reitz-Frohneberg und Marie-Luise Spesser unter den unten genannten Telefonnummern gerne zur Verfügung. Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Betreuungsbehörde Peter-Altmeier-Platz Montabaur Fon: /343/341/324 Fax: Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de Evi.Hill@westerwaldkreis.de Marion.Reitz-Frohneberg@westerwaldkreis.de Marie-Luise.Spesser@westerwaldkreis.de 21

24 Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Westerwald e.v. Beratung, Begleitung, Fortbildung und Vorträge Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt e.v. bietet persönliche und fachliche Begleitung sowie Beratung für ehrenamtliche Betreuer/-innen und Interessierte an. Er veranstaltet zu verschiedenen Themen des Betreuungsrechts Fortbildungsveranstaltungen. Darüber hinaus informiert er Interessierte über die Möglichkeiten der individuellen Vorsorge, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Marianne Michels und Christa Rörig sind gerne bereit, auf Anfrage Veranstaltungen zu den genannten Themen durchzuführen. Für persönliche Gespräche kommen sie bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause. Bei Interesse rufen Sie uns an unter 02602/ Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Westerwald e.v. Christian-Heibel-Straße Wirges Fon: Fax: awo@awo-westerwald-betreuung.de 22

25 Die Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald - Rhein-Lahn e.v. Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Die Betreuungsvereinigung der Caritas informiert und berät Sie individuell über die Möglichkeiten, durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen Vorsorge für den Fall zu treffen, dass durch Krankheit oder Unfall die selbstbestimmte Lebensführung unmöglich ist. Auf Anfrage bieten wir auch zusätzliche Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an. Persönliche Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer Die Betreuungsvereinigung der Caritas bietet persönliche Beratung und Begleitung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie für Interessierte an. Die persönliche Beratung erfolgt nach Vereinbarung. Zur persönlichen Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Elke Schäfer-Krüger oder Annette Menges-Schmidt unter / oder per . Caritasverband Westerwald - Rhein-Lahn e.v. Philipp-Gehling-Str Montabaur Fon: Fax: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de annette.menges-schmidt@cv-ww-rl.de 23

26 Der Betreuungsverein für Jugend-und Erwachsenenhilfe Westerwald e.v. Diakonie Persönliche Beratung und Begleitung Der Betreuungsverein für Jugend- und Erwachsenenhilfe Westerwald e. V. berät auch in persönlichen Gesprächen über Themen der Betreuungsarbeit. Er bietet daneben die Möglichkeit, darüber in Ihrer Einrichtung zu referieren. Zum Thema Vorsorgevollmacht vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Die Ansprechpartner des Betreuungsvereins sind Alexandra Horn, Gudrun Krüger-Köhler und insbesondere Uwe Sauer. Für nähere Informationen und bei Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an uns unter Telefon / Betreuungsverein für Jugend- und Erwachsenenhilfe Westerwald e. V. Mitglied in Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen-Nassau und Kurhessen Waldeck e. V. Hergenrother Straße 2a Westerburg Fon: /40 Fax: u.sauer@betreuungsverein-westerwald.de a.horn@betreuungsverein-westerwald.de g.krueger-koehler@betreuungsverein-westerwald.de 24

27 Der Betreuungsverein Lotsendienst Betreuungen e.v. Der Betreuungsverein Lotsendienst Betreuungen e.v. - Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) Rheinland-Pfalz/Saarland bietet: persönliche Beratung und Begleitung für ehrenamtliche Betreuer Beratung für Angehörige bei der Suche nach einem geeigneten Betreuer Informationen und individuelle Beratung über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Annette Schmidt-Betz ( ) oder Nadine Kröller ( ) oder fordern Sie Informationen in unseren Geschäftsstellen an. Lotsendienst Betreuungen e. V. Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) Rheinland-Pfalz/Saarland Bleichstraße Höhn Fon: Fax: kontakt@lotsendienst.info Tilmannstraße Hachenburg Fon: Fax: n.kroeller@lotsendienst.info 25

28 Im Blickpunkt Die pauschalisierte Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Betreuers. 26

29 1. Anhebung der Betreuerpauschale. Ab wann kann ich den neuen Betrag abrechnen? Zunächst wurde die pauschalierte Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer nach 1835a BGB erhöht. Sie betrug seit dem 1. Juli 2004 jährlich 323,- Euro und wurde mit Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungungsgesetzes zum auf 399,- Euro angehoben. Für die Frage, ab wann die erhöhte Pauschale abgerechnet werden kann ist der Fälligkeitszeitpunkt nach 1835a Abs. 4 BGB maßgebend. Also erstmals ein Jahr nach Beginn der Betreuung. Von diesem Zeitpunkt ausgehend, ist der Anspruch bis spätestens zum des Folgejahres beim Betreuungsgericht geltend zu machen, da er ansonsten erlischt. 2. Neuregelung der Besteuerung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer! Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde der 3 Nr. 26 b ESTG eingeführt, der die Situation der ehrenamtlichen Betreuer hinsichtlich der Aufwandspauschale deutlich verbessert. Früher waren maximal 3 Betreuungen für ehrenamtliche Betreuer steuerfrei. Seit dem können die Aufwandspauschalen im Rahmen der Übungsleiterpauschale versteuert werden. Diese wurde ebenso wie die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer angehoben von 2.100,- Euo auf 2.400,- Euro. 27

30 Dies bedeutet, wenn keine anderen steuerfreien Einkünfte im Rahmen der Übungsleiterpauschale vorliegen, ehrenamtliche Betreuer ab 2013 jährlich bis zu sechs Betreuungen steuerfrei führen könnten, also die Pauschale von 399,- Euro sechs Mal erhalten könnten. Mit der nach wie vor anwendbaren Freigrenze von 256,- Euro bleiben also maximal 2.656,- Euro steuerfrei. Diese Grenze wird erst bei der siebten Betreuung überschritten. Zu beachten ist allerdings, dass der Freibetrag nur einmal geltend gemacht werden kann. Das heißt andere Aufwandspauschalen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit z. B. als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher werden in die Gesamtsumme eingerechnet. Die neue Betreuerpauschale gibt es daher nicht zusätzlich etwa zur Übungsleiterpauschale nach 3 Nr. 26 EStG. Mit der Neuregelung ist der Gesetzgeber einer seit langem erhobenen Forderung der Betreuungsvereine bundesweit als Vertreter der Interessen der ehrenamtlichen Betreuer nachgekommen. Offensichtlich hat man erkannt, wie wertvoll und anspruchsvoll dieses Ehrenamt ist und nicht alle Betreuungen von Berufsbetreuern geführt werden können. Letztlich soll die ohnehin viel zu knapp bemessene Aufwandspauschale nicht auch steuerlich belastet werden und damit das Engagement der ehrenamtlichen Betreuer honoriert werden. Die obigen Ausführungen sollen nur eine Kurzinformation sein und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel sollten Sie im Einzelfall einen Steuerberater konsultieren. 28

31 Wichtige Adressen: Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Westerwald e.v. Christian-Heibel-Straße Wirges Fon: Fax: awo@awo-westerwald-betreuung.de Lotsendienst Betreuungen e. V. Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) Rheinland-Pfalz/Saarland Bleichstraße Höhn Fon: Fax: kontakt@lotsendienst.info Tilmannstraße Hachenburg Fon: Fax: n.kroeller@lotsendienst.info Caritasverband Westerwald - Rhein-Lahn e.v. Philipp-Gehling-Str Montabaur Fon: Fax: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de annette.menges-schmidt@cv-ww-rl.de Betreuungsverein für Jugendund Erwachsenenhilfe Westerwald e. V. Mitglied in Diakonie Hessen - Diakonischens Werk in Hessen-Nassau und Kurhessen Waldeck e. V. Hergenrother Straße 2a, Westerburg Fon: /40 Fax: u.sauer@betreuungsverein-westerwald.de a.horn@betreuungsverein-westerwald.de g.krueger-koehler@betreuungsverein-westerwald.de Betreuungsbehörde (Kreisverwaltung) Peter-Altmeier-Platz Montabaur Fon: /343/341/324 Fax: Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de Evi.Hill@westerwaldkreis.de Marion.Reitz-Frohneberg@westerwaldkreis.de Marie-Luise.Spesser@westerwaldkreis.de Gesundheitsamt (Kreisverwaltung) Peter-Altmeier-Platz Montabaur Fon: Außenstelle (Kreisverwaltung) Triftstraße 1 D Bad Marienberg Fon: Amtsgericht Montabaur Bahnhofstraße Montabaur Fon: Amtsgericht Westerburg Wörthstraße Westerburg Fon:

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