DUSS an allen Ecken und Enden massgeblich dabei

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1 DUSS an allen Ecken und Enden massgeblich dabei Die Swissregiobank (heute: acrevis Bank AG) verzichtete per 12. Juni 1997 auf weitere Geschäftsbezie hun gen zu IPCO. Eine Woche zuvor setzten nämlich die Strafuntersuchungen gegen IPCO-Vorgängerin BELTRUST ein. Vielleicht hatte sie als einzige davon Wind bekommen? Denn alle anderen Bankinstitute, auch die nahe bei der Schwyzer Justiz gelegene Schwyzer Kantonalbank, blieben IPCO weiterhin treu. Trotz einer unüberseh-/unüberhörbaren Warnung von Facts in Ausgabe 24/1997 (vgl. Hinweis auf S.2) wurden die diskutablen Eigenangaben von IPCO weiterhin nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Bei der Raiffeisenbank Höfe in Wollerau z.b. trug sich nebst Allzweck-Verwaltungsrat Heinrich Alois Müller (mit Stempel-Unterschrift) ungehindert auch die stv. Geschäftsführerin Flavia DUSS als über die Vermögenswerte wirtschaftlich Berechtigte ein. Das Schwyzer Strafgericht bestrafte DUSS für den von ihr zu verantwortenden Schaden nur mit einer bedingten, bzw. nicht zu bezahlenden Busse. Staatsanwalt und Ankläger Frédéric Störi hielt sie für dermassen unschuldig und unbeteiligt, dass sie (bisher) auch für die Rückforderungen der Gläubiger nicht gerade zu stehen hat. DUSS trug sich nebst Müller (mit Stempel-Unterschrift) und REINA auch bei der St.Galler Kantonalbank als Verantwortliche ein (vgl. S.11). Bei der Regiobank Luzern schlug ihr bahnbrechender Charme bei einem Kundenbetreuer besonders unwiderstehlich durch (vgl. S.12-27): Dieser anerbot auf ihr Augenklimpern hin, ihr Konto zu verstecken und den Saldo von rund Fr zwecks Spurentilgung auf sein eigenes Konto bei seinem Arbeitgeber zu übertragen, was die beiden zu alledem auch noch als Schenkung tarnten. Doch ausgerechnet dieser superkundenfreundliche Banker-Akt fiel einer Stichprobe zum Opfer, von niemandem erwartet. Es wurde sogar die Meldestelle für Geldwäscherei beim Bundesamt für Polizei damit betraut (vgl. S.12/13; diese wusste bereits Bescheid von REINA s Konten- Troubles vom Herbst 2003 in Vaduz, liess es aber dabei bewenden). Somit war eine Umkehr nicht mehr möglich: Der stramme Duss-Betreuer wurde wegen der fingierten Schenkung sogar freigestellt. In ihren Briefen vom April und Mai 2004 sie hatte sich bei IPCO längst abgesetzt und erlangte beim Zürcher-Szenen-Star Dr. André S. Zeugnisse für eine längere psychotherapeutische Behandlung zeigte sie keinerlei Reue und sprach über IPCO noch immer von einem top-seriösen Unternehmen ( Ich arbeitete bei einer Gesellschaft, welche im Finanzdienstleistungssektor tätig ist, vgl. S.23, 26+27). Zur Herkunft der Gelder meinte sie, es habe sich um Gratifikationen im Laufe der letzten Jahre gehandelt. Entsprechende Angaben oder Eintragungen finden sich in der IPCO-Buchhaltung allerdings nicht. Von einem Unrechtbewusstsein ist sie auch in ihrem Schreiben auf S.26/27 ziemlich weit weg. Die Schwyzer Justiz reihte sie trotzdem als unschuldige, von der IPCO-Masche völlig unbeleckte Mitläuferin ein. Okay, das Strafgericht war auch in ihrem Fall nicht aktenkundig. Es hatte schliesslich noch anderes zu tun. Viele Banken machten es Leuten wie DUSS allzu leicht. So akzeptierte beispielsweise die Schwyzer Kantonalbank ihre Einzelunterschrift (nebst der gestempelten von Müller) für die Disposition von 6-stelligen Summen schon ab April 1999, bzw. ab März 2000 (vgl. S.28), obwohl das Handelsregister sie erst später, im Mai 2001 mit Einzelprokura eintragen liess. Beim Formular A gemäss Art.3 und 4 VSB (Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten) blieben nicht nur die wirtschaftlich Berechtigten, sondern auch die Bank selber ungenannt (vgl. S.29). Dann wieder stellte die Filiale Siebnen der SZ KB Mike NIGG LI und Karl HINDER schöne runde Generalvollmachten aus (vgl. S.30). Diese galten per Definition für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der SZ KB. In einem seltsamen Schreiben ohne Datum an die Bankenkommission (heute: FINMA) hielt die SZ KB (ca. Mai 2001) fest, die Verbindung mit IPCO sei nicht unproblematisch (vgl. S.31). Vielleicht aus persönlichen Gründen? Denn zum Zeitpunkt des Abbruchs hatte man angeblich keine Anhaltspunkte für ungesetzliche Tätigkeiten bemerkt. Ab Dezember 2000 schlich sich die SZ KB langsam aus den IPCO-Geschäften davon (vgl. S.33-36), nachdem sie IPCO-Kundengelder im Umfang von rund 20 Mio. nach Vaduz und Madrid umgepolt hatte. Die SZ KB hatte die NIGGLI-Bande schon über die BELTRUST Man agement AG vorzüglich bedient. Karl Hinder wurde zu seiner IPCO-Generalvollmacht nie befragt. Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 1

2 Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 2

3 Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 3

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8 Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 8

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28 Verwaltungsrat ( Verwaltungsratspräsident) Heinrich Alois Müller war meist ausser Haus. So konnten auch andere Personen für ihn unterschreiben. Brauchte es Müller wirklich, so wurde er mit einem Taxi von seinem Wohnort im luzernischen Hochdorf nach Pfäffikon geholt. Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 28

29 Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 29

30 Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 30

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32 Hauptsitz der Kantonalbank Schwyz Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 32

33 Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 33

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36 Interessen-Gemeinschaft IPCO DUSS wirtschaftlich Berechtigte, aber Unschuldslamm 36

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