Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

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1 Name: Vorname Matrikel-Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der Hochschule Anschrift der Hochschule Studiengang auf Module des Studiengangs - LEHRAMT AN BERUFSKOLLEGS MIT DEM FACH SONDERPÄDAGOGIK ALS 2. UNTERRICHTSFACH (Master of Education) - (MPO 2006 vom ) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 15!

2 Module des ersten Studienjahres Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Erziehungswissenschaftº E-L 3 Didaktik und Methodik in Erziehung und Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)¹ Übungen zur Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Lernen Diagnose und Intervention im Lernbereich Deutsch (mit gewähltem Schwerpunktthema) Diagnose und Intervention im Lernbereich Mathematik (mit gewähltem Schwerpunktthema) E-E- 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)¹ Theorie und Praxis des Unterrichtens an der Schule für Erziehungshilfe Spezielle Förderstrukturen und konzepte der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe Pädagogisch-didaktische Konzepte der Förderung und Unterrichtsmodelle E-K 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)¹ Unterricht und forschendes Lernen (Vorbereitung (TPM) Unterricht in heterogenen Lerngruppen Entwicklung unter erschwerten Bedingungen: Anfangsunterricht/Berufs- und Lebensvorbereitung E-S 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)¹ Fachdidaktik im Förderschwerpunkt Sehen Didaktik des Gemeinsamen Unterrichts mit blinden und sehbehinderten Kindern Theorie und Praxis der Unterrichtsvorbereitung im Förderschwerpunkt Sehen º Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ¹ Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 2

3 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-SK 3 Didaktik und Methodik im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)¹ Unterrichtsplanung und Analyse DuB Diagnostik und Beratung : Planung des Förderunterrichts Erprobung unterrichtlicher Konzepte Erwerb und Erhalt schriftsprachlicher Fähigkeiten Spezifische Mediendidaktik : Planung des Förderunterrichts Erprobung unterrichtlicher Konzepte Erwerb und Erhalt schriftsprachlicher Fähigkeiten Spezifische Mediendidaktik Psychologische Diagnostik Fallseminar Praktikum I (Erziehungswissenschaft)º Praktikum II (Rehabilitationswissenschaften) o Praktikum 1 Woche (40 Std.) 2 Wochen (80 Std.) º Das Modul Erziehungswissenschaft und das Modul Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ¹ Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 3

4 Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Wird von der Hochschule E-WA 1 Einführung in den Förderschwerpunkt der Wahl E-L 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)² Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (mit pädagogischem Orientierungspraktikum) Neurowissenschaftliche Grundlagen des Lernens und der schulischen Lernförderung Grundlegende Konzeptionen der Didaktik im Förderschwerpunkt Lernen Grundlegende pädagogische Konzeptionen im Förderschwerpunkt Lernen E-E 1 Einführung in den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Lerntheoretische Grundlagen im Hinblick auf psychische und Verhaltensstörungen Phänomene, Klassifikation und entwicklungspsychopathologische Erklärungsmodelle im Förderschwerpunkt Konzepte schulischer und außerschulischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und Verhaltensstörungen E-G 1 Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)² Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Medizinische und andere lebensbedeutsame Aspekte Einführung in Kommunikation und Verhalten Einführung in die Methodik und Didaktik des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung Pädagogisches Orientierungspraktikum im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)³ E-K 1 Einführung in den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Einführung in die medizinischen Grundlagen Einführung in den Förderschwerpunkt Einführung in die Kommunikationsförderung E-S 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen Einführung in die Grundlagen der Ophthalmologie Laboratorium funktionale Diagnostik ² Aus folgenden Förderschwerpunkten kann ein weiterer Schwerpunkt aus folgenden Möglichkeiten zusätzlich gewählt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 4

5 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-SK 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Systematik I Linguistische und kommunikationstheoretische Aspekte Wahlpflichtveranstaltung: Medizinische Stimm- und Sprachheilkunde Phonetische Grundlagen Grundlagen der pädagogischen Audiologie ² Aus folgenden Förderschwerpunkten kann ein weiterer Schwerpunkt aus folgenden Möglichkeiten zusätzlich gewählt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 5

6 Module des zweiten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: auf: Erziehungswissenschaftº EIP Ethik, Integration, Partizipation³ Wird von der Hochschule Schwerpunkt Ethik Schwerpunkt Integration Schwerpunkt Partizipation E-L 4 Spezifische Inhalte und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Lernen (Pflicht)¹ Methoden der Förderung im Lernbereich Schriftsprache Methoden der Förderung im Lernbereich Mathematik Natur- und gesellschaftswissenschaftliche Inhalte bei Lernbeeinträchtigungen Theorien und Ansätze zur Diagnostik und Intervention bei Lernbeeinträchtigungen Berufliche Integration und Rehabilitation bei Lernbeeinträchtigungen Forschendes Lernen im Förderschwerpunkt Lernen Methoden der Förderung im Lernbereich Schriftsprache Methoden der Förderung im Lernbereich Mathematik Natur- und gesellschaftswissenschaftliche Inhalte bei Lernbeeinträchtigungen Theorien und Ansätze zur Diagnostik und Intervention bei Lernbeeinträchtigungen Berufliche Integration und Rehabilitation bei Lernbeeinträchtigungen Forschendes Lernen im Förderschwerpunkt Lernen Methoden der Förderung im Lernbereich Schriftsprache Methoden der Förderung im Lernbereich Mathematik Natur- und gesellschaftswissenschaftliche Inhalte bei Lernbeeinträchtigungen Theorien und Ansätze zur Diagnostik und Intervention bei Lernbeeinträchtigungen Berufliche Integration und Rehabilitation bei Lernbeeinträchtigungen Forschendes Lernen im Förderschwerpunkt Lernen º Die Module EW II und EW III sowie Praktikum I fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ¹ Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation ³ Begleitseminar für die Masterarbeit. Es muss nur studiert werden, wenn die Masterarbeit im Fach Sonderpädagogik geschrieben wird. 6

7 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-E 4 Spezifische Inhalte und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)¹ Spezifische Therapieverfahren (verhaltenstherapeutische und kombinierte Behandlungsmethoden) Arbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und sonstigen Bezugspersonen in der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe Vorbereitungskolloquium zur MA-Arbeit E-G 4 Spezifische Inhalte und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)¹ Vertiefende Veranstaltung Vertiefende Veranstaltung Vertiefende Veranstaltung E-K 4 Spezifische Inhalte und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)¹ Aufbauveranstaltung Aufbauveranstaltung Aufbauveranstaltung E-S 4 Spezifische Inhalten und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sehen: Frühförderung (Wahl)¹ ^ System Früher Hilfen Entwicklung der visuellen Wahrnehmung Konzepte der Frühförderung Entwicklungsthemen bei Sehschädigung System Früher Hilfen Entwicklung der visuellen Wahrnehmung Konzepte der Frühförderung Entwicklungsthemen bei Sehschädigung System Früher Hilfen Entwicklung der visuellen Wahrnehmung Konzepte der Frühförderung Entwicklungsthemen bei Sehschädigung ¹ Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation ^ Innerhalb der Vertiefung des Förderschwerpunktes Sehen kann zwischen folgenden Unterpunkten gewählt werden: Frühförderung; Lernprozessbegleitung; Low Vision; Didaktische Fragestellungen bei mehrfacher Behinderung; Spezifische Kompetenzen; Technologie im Förderschwerpunkt Sehen. 7

8 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-S 4 Spezifische Inhalten und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sehen: Beratung und Kooperation (Wahl)¹ ^ Grundlagen von Beratung und Intervention Zusammenarbeit von Eltern und Fachleuten Systemische Beratung und Intervention Kooperative Beratung Zusammenarbeit von Eltern und Fachleuten Systemische Beratung und Intervention Kooperative Beratung E-S 4 Spezifische Inhalten und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sehen: Lernprozessbegleitung (Wahl)¹ ^ Fragestellungen der schulischen Lernprozessbegleitung bei Blindheit und bei Sehbehinderung Methodik der Lernprozessbegleitung bei Blindheit Methodik der Lernprozessbegleitung bei Sehbehinderung E-S 4 Spezifische Inhalten und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sehen: Low Vision (Wahl)¹ ^ Sehen im Kindesalter Entwicklung der visuellen Wahrnehmung Zerebrale Sehschädigungen Low Vision Assessment und Intervention Sehen im Kindesalter Entwicklung der visuellen Wahrnehmung Zerebrale Sehschädigungen Low Vision Assessment und Intervention Sehen im Kindesalter Entwicklung der visuellen Wahrnehmung Zerebrale Sehschädigungen Low Vision Assessment und Intervention ¹ Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation ^ Innerhalb der Vertiefung des Förderschwerpunktes Sehen kann zwischen folgenden Unterpunkten gewählt werden: Frühförderung; Lernprozessbegleitung; Low Vision; Didaktische Fragestellungen bei mehrfacher Behinderung; Spezifische Kompetenzen; Technologie im Förderschwerpunkt Sehen. 8

9 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-S 4 Spezifische Inhalten und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sehen: Didaktische Fragestellungen bei Mehrfachbehinderung (Wahl)¹ ^ Fragestellungen, Konzepte und Theorien Lernprozessbegleitung bei Kindern mit Schwerstbehinderung Lernprozessbegleitung bei Kindern mit Hör- und Sehschädigungen Kinder mit zerebralen Sehschädigungen: Diagnostik und Lernprozessbegleitung Lernprozessbegleitung bei Kindern mit Schwerstbehinderung Lernprozessbegleitung bei Kindern mit Hör- und Sehschädigungen Kinder mit zerebralen Sehschädigungen: Diagnostik und Lernprozessbegleitung E-S 4 Spezifische Inhalten und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sehen: Spezifische Kompetenzen (Wahl)¹ ^ Orientierung und Mobilität Alltagspraktische Fertigkeiten Punktschriftsysteme E-S 4 Spezifische Inhalten und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sehen: Technologie im Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)¹ ^ Medienpädagogik I Medienpädagogik II Sehgeschädigtenspezifische Adaption von Texten und Grafiken ¹ Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation ^ Innerhalb der Vertiefung des Förderschwerpunktes Sehen kann zwischen folgenden Unterpunkten gewählt werden: Frühförderung; Lernprozessbegleitung; Low Vision; Didaktische Fragestellungen bei mehrfacher Behinderung; Spezifische Kompetenzen; Technologie im Förderschwerpunkt Sehen. 9

10 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-SK 4 Spezifische Inhalte und Methoden von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)¹ Redeflussstörungen: Stottern und Poltern Entwicklungsstörungen im grammatischen Bereich Entwicklungsstörungen im phonetischen und phonologischen Bereich Entwicklungsstörungen im lexikalischen und semantischen Bereich Unterstützte Kommunikation (nicht prüfungsrelevant) Möglichkeiten der Diagnostik und Förderung von Erzählfähigkeiten Redeflussstörungen: Stottern und Poltern Entwicklungsstörungen im grammatischen Bereich Entwicklungsstörungen im phonetischen und phonologischen Bereich Entwicklungsstörungen im lexikalischen und semantischen Bereich Unterstützte Kommunikation (nicht prüfungsrelevant) Möglichkeiten der Diagnostik und Förderung von Erzählfähigkeiten ¹ Aus folgenden Förderschwerpunkten muss der gewählte Schwerpunkt aus dem Bachelorstudium aus folgenden Möglichkeiten fortgesetzt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 10

11 Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-WA 2 - Wahlmodul Wird von der Hochschule E-L 2 Grundlagen von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)² Didaktik und Methodik des Förderunterrichts im Förderschwerpunkt Lernen Lehrerzentrierte und offene Konzeptionen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen Organisationsformen und didaktische Ansätze des Gemeinsamen Unterrichts Forschendes Lernen in ausgewählten Handlungsfeldern im Förderschwerpunkt Lernen Lehrerzentrierte und offene Konzeptionen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen Organisationsformen und didaktische Ansätze des Gemeinsamen Unterrichts Forschendes Lernen in ausgewählten Handlungsfeldern im Förderschwerpunkt Lernen E-E 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Pädagogik und Didaktik bei psychischen und Verhaltensstörungen Soziales Lernen und therapeutische Förderung in der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe Vorbereitungskolloquium zur BA-Arbeit E-G 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)² Weiterführende Aspekte der Methodik und Didaktik in der Unterrichtspraxis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Institutionelle Rahmenbedingungen/soziales Umfeld der Schule Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung E-K 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Einführung in die Unterrichtsplanung inklusive der Vermittlung medialer und kommunikativer Kompetenzen Förderbedarf und Förderkonzepte Einführung in die Förderung mehrfach behinderter Schüler/innen ² Aus folgenden Förderschwerpunkten kann ein weiterer Schwerpunkt aus folgenden Möglichkeiten zusätzlich gewählt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 11

12 Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-S 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Wird von der Hochschule Grundfragen pädagogischen Handelns Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Pädagogik bei Menschen mit einer Sehschädigung Pädagogik und Didaktik des Anfangsunterrichts im Förderschwerpunkt Sehen E-SK 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Entwicklung der Sprach- und Symbolisierungsfähigkeit Verfahren der Sprachdiagnose Behandlungsverfahren in der Sprachrehabilitation anhand von Fallbeispielen (Diagnose, Therapieziele, Therapiekonzepte) Fallbesprechung: Supervision in der Sprachrehabilitation Methoden der Unterstützten Kommunikation PSR 1 Systeme der psycho-sozialen Rehabilitation* Hilfesysteme in der Rehabilitation Hilfesysteme für Kinder Hilfesysteme für Jugendliche und Erwachsene Hilfesysteme für Erwachsene und Senioren Hilfesysteme für ausgewählte Risikogruppen Hilfesysteme für Kinder Hilfesysteme für Jugendliche und Erwachsene Hilfesysteme für Erwachsene und Senioren Hilfesysteme für ausgewählte Risikogruppen BSR 1 Berufliche und sozialen Rehabilitation* Berufliche Entwicklung Förderung beruflicher Kompetenz Forschungs- und Entwicklungsprojekt ² Aus folgenden Förderschwerpunkten kann ein weiterer Schwerpunkt aus folgenden Möglichkeiten zusätzlich gewählt werden: E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation *Aus folgenden Studien- bzw. Förderschwerpunkten kann ein dritter Schwerpunkt aus folgenden Möglichkeiten zusätzlich gewählt werden: PSR = Psycholsoziale Rehabilitation; BSR = Berufliche und soziale Rehabilitation; BKM = Ästhetische Bildung (Kunst, Musik, Bewegung); E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 12

13 Ich beantrage die Anerkennung von: auf: BKM 2 Praxis der Ästhetischen Bildung (Vertiefung)* Konzepte der Ästhetischen Praxis in der Rehabilitation Wird von der Hochschule Erweiterte Grundlagen der Bewegungserziehung- und therapie Ausgewählte Praxiserfahrungen E-L 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)* Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (mit pädagogischem Orientierungspraktikum) Neurowissenschaftliche Grundlagen des Lernens und der schulischen Lernförderung Grundlegende Konzeptionen der Didaktik im Förderschwerpunkt Lernen Grundlegende pädagogische Konzeptionen im Förderschwerpunkt Lernen E-E 1 Einführung in den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)* Lerntheoretische Grundlagen im Hinblick auf psychische und Verhaltensstörungen Phänomene, Klassifikation und entwicklungspsychopathologische Erklärungsmodelle im Förderschwerpunkt Konzepte schulischer und außerschulischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und Verhaltensstörungen E-G 1 Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)* Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Medizinische und andere lebensbedeutsame Aspekte Einführung in Kommunikation und Verhalten Einführung in die Methodik und Didaktik des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung Pädagogisches Orientierungspraktikum im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)³ E-K 1 Einführung in den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)* Einführung in die medizinischen Grundlagen Einführung in den Förderschwerpunkt Einführung in die Kommunikationsförderung *Aus folgenden Studien- bzw. Förderschwerpunkten kann ein dritter Schwerpunkt aus folgenden Möglichkeiten zusätzlich gewählt werden: PSR = Psycholsoziale Rehabilitation; BSR = Berufliche und soziale Rehabilitation; BKM = Ästhetische Bildung (Kunst, Musik, Bewegung); E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation 13

14 Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-S 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)* Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen Wird von der Hochschule Einführung in die Grundlagen der Ophthalmologie Laboratorium funktionale Diagnostik E-SK 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)* Systematik I Linguistische und kommunikationstheoretische Aspekte Wahlpflichtveranstaltung: Medizinische Stimm- und Sprachheilkunde Phonetische Grundlagen Grundlagen der pädagogischen Audiologie *Aus folgenden Studien- bzw. Förderschwerpunkten kann ein dritter Schwerpunkt aus folgenden Möglichkeiten zusätzlich gewählt werden: PSR = Psycholsoziale Rehabilitation; BSR = Berufliche und soziale Rehabilitation; BKM = Ästhetische Bildung (Kunst, Musik, Bewegung); E-L = Lernen; E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation Alle Anerkennungen beziehen sich ausschließlich auf einfache Modulprüfungen. Die Anerkennung von Prüfungen auf Staatsexamensäquivalenz wird gesondert geprüft. Ort, Datum 14 i. A. Unterschrift (Dr. Stefanie Roos)

15 Hinweise für Studienbewerberinnen und bewerber für ein höheres Studiensemester 1. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. ( 11 Abs. 1 MPO 2006) 2. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden anrechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Rahmen von ECTS erworbene Credits werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet. Vor Abreise der Studentin/des Studenten ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Studentin/dem Studenten, einer Beauftragten/einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin/einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Art und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Credits regelt, es sei denn, der Austausch erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. ( 11 Abs. 2 MPO 2006) 3. Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in staatliche anerkannten Fernstudien in vom Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. ( 11 Abs. 3 MPO 2006) 4. Einschlägige schulpraktische Tätigkeiten können vom Prüfungsausschuss als Praktikum anerkannt werden. ( 11 Abs. 4 MPO 2006) 6. Die Anerkennung einer einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit, die im Lehramt an Berufskollegs nachzuweisen ist, erfolgt durch das Staatliche Prüfungsamt. Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und Assistentenausbildungen nach Landesrecht werden als Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit anerkannt. Der Nachweis über den Abschluss von mindestens 27 Wochen der fachpraktischen Ausbildung ist bis zur Anmeldung zur Masterarbeit vorzulegen. ( 11 Abs. 5 MPO 2006) 7. Zuständig für die Anerkennungen und Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist der fachlich zuständige Prüfungsausschuss. Vor Feststellung über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zur hören. Die Anerkennung wird dem Staatlichen Prüfungsamt angezeigt. ( 11 Abs. 7 MPO 2006) 8. Werden Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die n soweit die nsysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren nsystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet. ( 11 Abs. 8 ;PO 2006) 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 60 Credits erworben werden. ( 11 Abs. 9 MPO 2006) 10. Es können im Voraus weder Aussagen darüber gemacht werden, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann noch darüber, ob ein freier Studienplatz im entsprechenden Fachsemester verfügbar ist. 11. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. Die Bewerbungsfristen können Sie der Homepage des Studierendensekretariats entnehmen: Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht. 15

16 13. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 14. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 15. Der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bachelor-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technische Universität Dortmund Dr. Stefanie Roos (Mitglied) Tel.: 0231/ Frau Betzer Tel.: 0231/ Frau Nientiedt-Kopp Tel.: 0231/ Frau Rogalla Tel.: 0231/ Die Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen müssen im Büro der Prüfungskoordination (Fakultät Rehabilitationswissenschaften) zur Weiterbearbeitung eingereicht werden. Stand: 12/

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