GEZE Lieferantenrichtlinie LIEFERANTENRICHTLINIE ERSTMUSTERPRÜFUNG
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- Peter Thomas
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1 GEZE Lieferantenrichtlinie LIEFERANTENRICHTLINIE ERSTMUSTERPRÜFUNG
2 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der 3 2 Anlass für eine 3 3 Begriffe 3 4 Dokumente und Erstmusterprüfbericht (EMPB) 3 5 Durchführung der beim Lieferanten 4 6 Abweichungen 5 7 Kennzeichnung der Erstmuster 5 8 Bemusterung und Entscheid Serienlieferfreigabe durch GEZE 6 9 Mitgeltende Dokumente 6 Seite 2 von 6
3 1 Ziel der Mit der bestätigt der Lieferant, dass er die von GEZE GmbH festgelegten Anforderungen und Spezifikationen vollständig verstanden hat und diese unter Serienbedingungen gewährleisten kann. 2 Anlass für eine Eine ist erforderlich bei: a. Lieferung eines neuen Teiles bzw. neuer Baugruppe b. bei Zeichnungs-/Spezifikationsänderungen c. Produktionsverlagerung d. bei Umstellung auf neue bzw. überholte Werkzeuge e. neuer Unterlieferant f. neue oder geänderte Fertigungsverfahren Erstmuster werden in den Fällen a. und b. von GEZE GmbH mit Bestellung, Terminangabe und Menge angefordert. Sofern nicht von GEZE initiiert, hat der Lieferant in den Fällen c. bis f. die Pflicht, GEZE GmbH über die Änderungen zu informieren. Umfang der Prüfung und erforderliche Vorlagedokumente sind vorab mit GEZE GmbH zu vereinbaren. Wird auf die Vorstellung von Mustern seitens GEZE verzichtet, entbindet dies den Lieferanten nicht, eine gemäß dieser Richtlinie durchzuführen. Mit erfolgter Information wird GEZE GmbH eine entsprechende Musterbestellung ausstellen. 3 Begriffe Erstmuster Erstmuster sind Produkte und Materialien, die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln, unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt und mit Serienprüfmittel geprüft und für OK befunden wurden. Sonstige Muster Produkte und Materialien, die gemäß den Entwicklungszeichnungen, Spezifikationen und Lastenhefte aber nicht vollständig unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt wurden. Unter sonstige Muster fallen im Sinne dieser Richtlinie nachfolgend genannte Produkte an: Prinzipmuster, Prototypen, Entwicklungsmuster, Anschauungsmuster, Handmuster und Vormuster. Die Freigabe von sonstigen Mustern bedeutet nicht zugleich die Serienfreigabe und begründet keinen Verzicht auf eine nach dieser Richtlinie. 4 Dokumente und Erstmusterprüfbericht (EMPB) Bemustert werden Teile/Baugruppen gemäß GEZE GmbH Spezifikationen und/oder Zeichnungen. Der Lieferant ist angehalten, den Zeichnungsstand mit dem im Bestelltext aufgeführten Zeichnungsstand zu vergleichen und bei Abweichungen GEZE GmbH sofort zu informieren. Seite 3 von 6
4 Zeichnungen, die mit Nur zur Anfrage gekennzeichnet sind, dürfen nicht für die herangezogen werden. Als Erstmusterprüfbericht ist der GEZE-Standard zu verwenden. Sofern nicht anders vereinbart, sind die gemäß Tabelle 1 GEZE-Vorlagestufen angegebenen Dokumente vorzustellen. Tabelle 1 Nr. Forderung Vorlagestufen Unterzeichnete Zeichnung/Spezifikation (Machbarkeitsanalyse) X X 2 GEZE-Deckblatt-Bemusterung X 3 Muster (Anzahl, bzw. Liefermenge nach Vereinbarung) X X 4 Geometrie, Maßprüfung (GEZE-EMPB) I X X 5 Werkstoffprüfung I X X 6 Materialdatenblatt/IMDS I X X 7 Prozessablaufdiagramm (Fertigungs-/und Prüfschritte) I X X 8 Produktionslenkungsplan (Prüfplan) I X X 9 Prüfmittelliste I X X 10 Werkzeugübersicht (mit Stückzahl / Anzahl Nester und Info zum Werkzeugkonzept9 11 Prozess-FMEA I X 12 Funktionsprüfung I X 13 Nachweis der Einhaltung der GEZE-Verpackungsanforderungen / X X 14 Softwareprüfbericht 15 Sonstiges X=Forderung gemäß Vorlagestufe; I=nur zur Durchsicht (bei Aufforderung durch GEZE) X X Vorlagestufe 0:DIN-Normteile, Katalogteile Vorlagestufe 1: GEZE-Standardforderung. Vorlagestufe 2: Baugruppen und komplexe Teile (im Einzelnen mit GEZE abzustimmen) Ist der GEZE-Standard der Musterbestellung nicht angehängt bzw. liegt dieser dem Lieferanten nicht vor, hat er diesen bei GEZE anzufragen, bzw. kann diesen unter GEZE Portale Lieferantenrichtlinie herunterladen. Der Erstmusterprüfbericht ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an qsinfo@geze.com zu versenden. Eine genaue Zuordnung zu den Mustern ist zu gewährleisten. Unvollständige bzw. nicht zugesandte EMPB führen zur Ablehnung der Muster. 5 Durchführung der beim Lieferanten Mit Erhalt der Erstmusterbestellung verpflichtet sich der Lieferant die gemäß dieser Richtlinie durchzuführen. Er ist für die korrekte und vollständige Durchführung verantwortlich. Abweichungen zu dieser Richtlinie sind im Vorfeld mit GEZE GmbH abzustimmen. Die vorzustellende Mustermenge ist aus der Bestellung zu entnehmen. Abweichungen zur Bestellmenge sind auf dem Erstmusterprüfbericht mit Begründung zu dokumentieren. Grundsätzlich sind zur Vorlage 5 Muster komplett zu prüfen bzw. zu vermessen. Seite 4 von 6
5 Bei Zeichnungsteilen muss der Lieferant eine gestempelte Zeichnung vorlegen, d.h. alle Maße und Prüfmerkmale sind zu nummerieren und auf dem Erstmusterprüfbericht entsprechend aufzunehmen. Es sind alle in Zeichnungen und Spezifikationen enthaltenen Anforderungen zu prüfen und im Erstmusterprüfbericht einzeln mit Soll- und Ist-Wert aufzuführen. Die Ist-Werte müssen den Mustern eindeutig zuordenbar sein. Bei Prüfung mehrerer gleichartiger Muster sind die gemessenen Werte jedes Musters vollständig aufzuführen. Erfordert die Prüfung eine Zerstörung des oder der Muster, ist/sind dies(e)r in geeigneter Weise einzeln zu verpacken (z.b. Plastikbeutel, entsprechend gekennzeichnet) und GEZE vorzustellen. Bei Werkzeugen mit mehreren Formnestern ist pro Nest min. ein Teil zu prüfen. Bei mehrfach fallenden Stanzteilen ist jedes Stanzteil gesondert zu vermessen. Die für die Prüfung verwendeten Mess- und Prüfmittel sind im EMPB aufzuführen. Mit den eingesetzten Mess- und Prüfmittel muss die geforderte Messgenauigkeit gewährleistet sein. Bei Baugruppen, müssen soweit nicht anders vereinbart, für alle Einzelteile gemäß Stückliste bzw. Baugruppenzeichnungen en durchgeführt werden. Vorlagedokumente und Muster sind, soweit nicht anders vereinbart, vorzustellen. 6 Abweichungen Erstmuster mit Spezifikations-/Zeichnungs-Abweichungen dürfen nicht vorgestellt werden. Eine Vorstellung bedarf einer Genehmigung durch GEZE-QS. Mess-/Prüfergebnisse der abweichenden Merkmale sind im Messbericht zu dokumentieren und müssen eindeutig der Zeichnung/Spezifikation zuordenbar sein. 7 Kennzeichnung der Erstmuster Die Erstmuster (Verpackung) sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. Dies kann mittels Anhänger, Etiketten oder ähnliches erfolgen. Der Lieferschein muss den Hinweis Erstmuster beinhalten. Die Kennzeichnung muss mit den Inhalten des Erstmusterprüfberichtes hinsichtlich Teilenummer, Zeichnungs-Nr./Index, Menge der Muster und GEZE Bestellnummer übereinstimmen. Das Etikett kann unter GEZE Portale hochgeladen werden. Beispiel einer Etikette Seite 5 von 6
6 8 Bemusterung und Entscheid Serienlieferfreigabe durch GEZE Mit Eingang der Erstmuster und Vorlagedokumente bewertet GEZE GmbH die Dokumente und Erstmusterteile. Die Prüfung der Erstmusterteile erfolgt nach eigenem Ermessen. Der Erstmusterentscheid wird von GEZE GmbH auf dem Erstmusterdeckblatt dokumentiert, unterzeichnet und dem Lieferanten per zugesandt Folgende Entscheidungen sind möglich: a) Freigabe (frei) Dies bedeutet, dass alle Forderungen uneingeschränkt erfüllt sind. Serienlieferfreigabe wird erteilt. Dies entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwortung für die Qualität der Produkte. b) Prüfausnahme (frei mit Auflagen ) Dies bedeutet, dass die Forderungen nicht vollständig erfüllt sind. Die Lieferung des Produktes kann für eine begrenzte Zeit oder Stückzahl gemäß Abstimmung mit GEZE GmbH erfolgen. Der Lieferant ist aufgefordert innerhalb des vereinbarten Zeitraums, Korrekturmaßnahmen zu benennen und nachweislich einzuführen. Eine Nachbemusterung ist rechtzeitig vor Ablauf der definierten Begrenzung erforderlich. c) Keine Freigabe (abgelehnt) Dies bedeutet, dass die Forderungen nicht erfüllt sind. Eine Serienlieferfreigabe wird nicht erteilt. Eine Neu-/Nachbemusterung ist erforderlich. Der Lieferant muss vor Neuvorstellung von Mustern Korrekturmaßnahmen benennen und nachweisen. 9 Mitgeltende Dokumente - GEZE Standard Erstmusterprüfbericht siehe - GEZE Portale-Lieferanten-Richtlinie - Erstmusteretikett/Initial sample Label siehe GEZE Portale Erstmusteretikett/Initial sample Label Seite 6 von 6
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