Feuchteschutz. VSSM-Praxismerkblatt. Gesetzliche Grundlagen MuKEn2008 und ihre Auswirkungen auf die Bauteile Förderprogramme in der Schweiz

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1 VSSM-Praxismerkblatt Wärmeund Feuchteschutz Gesetzliche Grundlagen MuKEn2008 und ihre Auswirkungen auf die Bauteile Förderprogramme in der Schweiz Praxismerkblatt Technik

2 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 3 Gesetzliche Grundlagen 4 Kompetenzverteilung Bund - Kantone 4 Andere Institutionen 4 Die MuKEn Reduktion des Energieaufwandes 5 Nachweisverfahren (Einzelbauteilnachweis und Systemnachweis) 7 Festlegung der Energiebezugsfläche EBF (A E ) 8 Thermische Gebäudehülle 9 Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien 10 Sommerlicher Wärmeschutz 10 Gebäude-Energieausweis GEAK 12 Übergangsfristen / Gültigkeit 12 Regelung für Bauteile 13 Luftdichte Gebäudehülle, wichtigste Voraussetzung 13 U-Werte im Überblick 14 Förderprogramme 18 «Das Gebäudeprogramm» 18 Andere Förderprogramme 19 In sechs Schritten zum Fördergeld (Chronologisches Vorgehen) 20 Wichtige Adressen, weiterführende Links 20 Fachliteratur, Vorschriften 23 Impressum VSSM-Praxismerkblatt «Wärme- und Feuchteschutz» Version Ausgabe Redaktion VSSM Technik & Betriebswirtschaft Autoren Pierre Scheidegger Bestellungen SchreinerShop, Tel , schreinershop@vssm.ch Geheftete Broschüre 24 Seiten, Farbdruck, CHF/Expl Herunterladen Ziel und Zweck Haftungsausschluss Für VSSM Mitglieder unter: Technik Download Mitglieder Praxisumsetzung der Normvorschriften durch praxisgerechte Fachinformationen und Hinweise zur alltäglichen Anwendung für Schreiner-Unternehmen. Der besseren Lesbarkeit halber wird im vorliegenden Praxismerkblatt die männliche Form verwendet. Dies dient ausschliesslich der sprachlichen Vereinfachung. Selbstredend sind immer Angehörige beider Geschlechter gemeint. Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Benützung und Anwendung dieser Publikation entstehen können. 2 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

3 Ausgangslage HINTERGRUND UND ENTWICKLUNG Die technologischen Möglichkeiten im Wärme- und Feuchteschutz haben sich unter dem Druck ständig steigender Rohölpreise in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Zudem muss sich unsere Gesellschaft zunehmend mit den Themen Ressourcenverknappung, Klimaerwärmung und Schadstoffreduktion beschäftigen. Dass etwas getan werden muss, hat zu einem Umdenken auch in der Politik geführt. Mit der MuKEn 2008 wird hier ein deutliches Zeichen gesetzt. MuKEn2008 Die Musterverordnung der Kantone im Energiebereich MuKEn wurde 2008 massiv verschärft und wird zwischen 2009 und 2011 in allen Kantonen in Kraft gesetzt. Wie das nachfolgende Beispiel zeigt, liegt die Verschärfung der geforderten U-Werte im Einzelbauteilenachweis bei ca. 30%: MuKEn 2000 (bisher) MuKEn 2008 Minergie 2008 SIA 380/ SIA 380/ Neubau Umbau Neubau Umbau Wärmedämmwerte W/m 2 K W/m 2 K W/m 2 K W/m 2 K W/m 2 K Mauerwerke Maueraufbauten, allg Fenster Fenster: allg. Typen und Fenstergrössen Türen Aussentüren, allg Tabelle 1 Effektiv nimmt der Gesetzgeber jedoch einen Paradigmenwechsel vor. Während in den vergangenen Versionen der MuKEn das Gewicht auf Grenzwerten für Bauteil-U-Werte lag, werden nun Grenzwerte für den Heizwärmebedarf Q h festgelegt. Der Planer kann sich zur Erreichung dieses Ziels zwischen Systemnachweis und Einzelbauteilenachweis entscheiden. Bei Neubauten wird der Systemnachweis bereits jetzt bevorzugt eingesetzt. Förderprogramme Chancen für den Schreiner Die öffentliche Hand geht in Bezug auf die Umsetzung der MuKEn neue Wege. Man hat erkannt, dass sich neue Vorgaben mit Förderprogrammen wesentlich besser umsetzen lassen als mit blossen Vorschriften. Wie schon das Thema Brandschutz zeigte, können Sie als Schreinerunternehmer mit folgenden drei Punkten kompetent bei Ihrer Kundschaft auftreten: Sie kennen die Vorschriften Sie kennen die Fördermassnahmen und Anlaufstellen Sie können innovative Lösungen in Ihrem Fachgebiet aufzeigen und anbieten VSSM Wärme- und Feuchteschutz

4 Gesetzliche Grundlagen Kompetenzverteilung Bund - Kantone Im Energiegesetz auf Bundesebene wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wie folgt geregelt: Art. 8 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über das energietechnische Prüfverfahren für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte. Art. 9 Die Kantone schaffen in ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Der Lead für energetisches Bauen liegt also bei den Kantonen. Der Bund seinerseits koordiniert und harmonisiert die Anregungen und Ideen der Kantone und verankert diese wiederum im Energiegesetz. SIA-Normen Der Einfluss von MINERGIE Andere Institutionen Die Kantone ziehen die SIA als Profis für das Festlegen der Methodiken und Klassendefinitionen bei. Diese stellt Normen auf, welche die Kantone in ihrer Energiegesetzgebung verankern. Die SIA-Norm 180 «Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau» legt normativ bauphysikalische Massnahmen zur Erreichung eines gesunden Raumklimas und zur Verhinderung von Bauschäden fest. Die Norm gilt für Neu-bauten und wird für Umbauten empfohlen, soweit die Massnahmen technisch möglich sind und der Aufwand wirtschaftlich tragbar ist. Die rationelle Energienutzung ist nicht Gegenstand dieser Norm. Mit der ergänzenden Normen 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» wird der rationellen Energienutzung bei Neu- und Umbauten im Bereich der Gebäudehülle Rechnung getragen. Die Kantone haben mit der Umsetzung der MuKEn2008 die SIA 380/1 für allgemein verbindlich erklärt. MINERGIE hat sich im Bereich des energetischen Bauens zweifelsfrei über die Jahre ein grosses Know-how ange-eignet und gilt als bedeutendster Vorreiter. Der Stand der Technik ist heute soweit vorgeschritten, dass Top-Werte auch ohne Minergie-Label erreicht werden können. Daher wäre es falsch, die Vorgaben von MINERGIE als Anbieter direkt in die Gesetzgebung zu übernehmen oder finanziell speziell zu fördern. Die nachfolgende Grafik zeigt aber den direkten Einfluss von MINERGIE auf die MuKEn2008 deutlich auf: 4 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

5 Die MuKEn2008 Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK hat 2008 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages die Musterverordnung der Kantone im Energiebereich MuKEn überarbeitet. Die MuKEn 2008 besteht aus verschiedenen Modulen. Das modulare System ist so aufgebaut, dass ein mehrteiliges Basismodul mit den wichtigsten Kriterien den Grund legt. Dieses Basismodul ist für alle Kantone als Mindestanforderung verbindlich. Die Kantone dürfen die Vorschriften des Basismoduls nicht entschärfen, sehr wohl aber verschärfen. Um den Gegebenheiten in den einzelnen Kantonen besser gerecht zu werden, wurden die Zusatzmodule 2 bis 8 festgelegt. Diese können von den Kantonen freiwillig für gültig erklärt werden. Entscheidet sich ein Kanton für ein oder mehrere Zusatzmodule, müssen diese unverändert übernommen werden. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen in der MuKEn 2008: Reduktion des Energieaufwandes auf 4,8 l/m 2 Heizöl-Äquivalent bei Neubauten Sommerlicher Wärmeschutz Freiwilliger GebäudeEnergieAusweis der Kantone (GEAK) Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien (80%) Verbot Neuinstallation und Ersatz Elektroheizungen Grossverbraucher-Modell Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei MFH mit 5 Parteien und mehr (Neu- und Umbauten) Zielvorgaben für Neuund Umbauten Gebäude-Energiebilanz Reduktion des Energieaufwandes Für Neubauten wurde ein maximaler Energieaufwand von 4,8 Liter Heizöläquivalent pro m 2 beheizte Fläche festgelegt. Damit nähern sich die Verbrauchslimiten an die bis 2007 geltenden MINERGIE-Anforderungen an (jedoch ohne die dort vorgeschriebene Komfortlüftung). Bei umfassend sanierten Gebäuden sind es maximal 9 Liter/m 2. In der MuKEn2008 wird ein Gebäude neu nach seiner Energiebilanz beurteilt. Dies stellt eine entscheidende Neuerung gegenüber den beiden Vorgängerversionen dar. Der Gesetzgeber beschränkt sich also nicht mehr einfach auf U-Wert-Vorgaben für die Bauteile einer Gebäudehülle. Begründung: Die Lage eines Gebäudes kann sehr entscheidend für den Energieverbrauch sein. Nehmen wir als Beispiel ein baugleiches Gebäude an drei verschiedenen Standorten, so wird schnell klar, warum der Heizwärmebedarf Q h aller drei Gebäude unterschiedlich ausfallen wird. VSSM Wärme- und Feuchteschutz

6 Somit wird also die zugeführte Heizwärme (Heizung, Sonneneinstrahlung, Menschen, elektrische Geräte) den Verlusten (technisch und thermisch) gegenübergestellt. Daraus resultiert der Heizwärmebedarf Q h. Dieser darf den Grenzwert Q h,li nicht überschreiten. (Siehe Tabelle 2). Für uns Schreiner sind hauptsächlich die thermischen Verluste über unsere Bauteile an der Gebäudehülle relevant. Ausnahme z.b. Dunstabzughaube in Küchen (technischer Verlust). Heizwärmebedarf Qh Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die in beheizte Räume abgegeben wird. Bezugsgrösse für die Fläche ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern die Energiebezugsfläche EBF (A E ). In der SIA Norm 380/1:2009 werden Liegenschaften nach Ihrer Nutzung kategorisiert und Grenzwerte bezüglich Heizwärmebedarf festgelegt: Gebäudekategorie Grenzwerte für Neubauten Grenzwerte für Umbauten und Umnutzungen Basiswert Qh, li0 MJ/m 2 Steigungsfaktor Δ Qh, li MJ/m 2 Qh, li Umbauten/ Umnutzungen MJ/m 2 I Wohnen MFH ,25* Qh, li_neubauten II Wohnen EFH III Verwaltung IV Schulen V Verkauf VI Restaurants VII Versammlungslokale VIII Spitäler IX Industrie X Lager XI Sportbauten XII Hallenbäder Tabelle 2 Berechnung des Grenzwertes Ausgangslage bilden der Basiswert und der Steigungsfaktor. Hinzu kommen noch weitere Faktoren wie Gebäudehüllzahl, Warmwasser usw. Für Umbauten gelten um 25% angehobene Grenzwerte, weil konstruktionsbedingte Wärmebrücken oft keine besseren Werte zulassen. Wärmebrücken müssen hier zwar «soweit technisch machbar», jedoch nur «soweit wirtschaftlich vertretbar» saniert werden. Gebäudehüllzahl (Gebäudehüllziffer) Energiekennzahl Unter dem Begriff Gebäudehüllzahl bzw. Gebäudehüllziffer versteht man das Verhältnis von Aussenfläche (A th ) zur Energiebezugsfläche EBF (A E ). Die Berechnung ist also A th /A E und ergibt einen Zahlenwert. Die Energiekennzahl sagt aus, wieviel Wärme in kwh (oder in MJ) pro Quadratmeter und Jahr verbraucht wurde. Dabei wird der Heizenergiebedarf über alle 12 Monate des Kalenderjahres hinweg ermittelt. Die Energiekennzahl wird folgendermassen errechnet: Jahrestotal kwh: Energiebezugsfläche = kwh/m 2. 6 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

7 Nachweisverfahren (Einzelbauteilnachweis und Systemnachweis) Mit den nachfolgenden Verfahren muss objektbezogen der Nachweis erbracht werden, dass der vorhin erwähnte Grenzwert (Heizwärmebedarf Q h ) nicht überschritten wird. Der Gesetzgeber lässt dem Bauherrn bzw. dem Planer die Wahl zwischen den zwei Nachweisverfahren Einzelbauteilnachweis und Systemnachweis offen. Systembeschrieb Berechnungsverfahren Formulare SYSTEMNACHWEIS Beim Systemnachweis geht es einzig darum, dass der effektive Heizwärmebedarf den vorgeschriebenen Grenzwert nicht überschreitet. Dabei kann der Planer einzelne Bauteile mit etwas schlechterem U-Wert einplanen und das Minus mit anderen, besseren Bauteilen kompensieren. Die Berechnung erfolgt zwingend mit einer zertifizierten, zugelassenen Software. Die Eingabe erfolgt mit dem Formular EN-2b der EnDK, zusammen mit den Datenblättern. EINZELBAUTEILNACHWEIS Der Einzelbauteilenachweis kommt meistens bei Umbauten zum Tragen, kann aber auch für Neubauten angewendet werden. Mit dem Einzelbauteilenachweis geht es darum, den max. Heizwärmebedarf durch eine Zusammenstellung von Bauteilen nach U-Wert- Vorgaben zu erreichen. Diese dürfen bei keinem Bauteil unterschritten werden. Eine Kompensation ist nicht erlaubt. Mehr dazu im Kapitel unter «U-Werte im Überblick». Einschränkung: Das Einzelbauteilnachweis- Verfahren darf bei Neubauten nur angewendet werden, wenn weder Vorhangfassaden 1 noch Sonnenschutzgläser mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad kleiner als 0,3 W/m 2 K verwendet werden. Die Berechnung und Eingabe erfolgt mittels den Formularen EN-2a der EnDK. Eingabeformular Berechnungs- und Eingabeformulare Berechnete Software-Datenblätter Download: Fachleute Energienachweis 1 Vorhangfassaden: Fronten, welche an ein Rohbaugerippe vorgehängt werden, z.b. Glasfronten an Bürogebäude. VSSM Wärme- und Feuchteschutz

8 Festlegung der Energiebezugsfläche EBF (A E ) Die Energiebezugsfläche ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Sie wird aus den Aussenabmessungen einschliesslich der begrenzenden Wände berechnet. Raumnutzung und Energiebezugsfläche EBF Ausnahmen Laut SIA-Norm 416/1 ist genau festgelegt, welche Räume nach ihrer Nutzung zur Energiebezugsfläche EBF gezählt werden müssen und welche nicht, bzw. welche Räume innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen müssen / dürfen und welche nicht: Ausserhalb der Innerhalb der thermischen Gebäudehülle thermischen Gebäudehülle Zählt zur Energiebezugsfläche EBF Zählt nicht zur Energiebezugsfläche EBF Nicht aktiv beheizt, aber Beheizung «sonst üblich» Aktiv beheizt Nicht aktiv beheizt Beispiele: Treppe Lift Korridor Bastelraum Beispiele: Wohnzimmer Schlafzimmer Küche Badezimmer Beispiele: Trockenraum entfeuchtet Waschraum entfeuchtet Nebenräume Beispiele: Trockenraum entfeuchtet Waschraum entfeuchtet Pufferräume Kellerräume A B C D E Tabelle 3 Eine Ausnahme bildet das Dachgeschoss. Hier wird zur Berechnung der Fläche die Kontur ab 1 m Raumhöhe übernommen. Beispiele: Trockenraum nicht entfeuchtet Waschraum nicht entfeuchtet Kellerräume Garage Quelle: SIA 416/1 Weitere Ausnahmen bilden z.b.: vorgehängte, hinterlüftete Fassaden mit einem Abstand von 10cm (siehe SIA 416/1, Punkt 2.3) Minergie-P-Bauten mit besonders dicken Isolationsschichten. 8 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

9 Thermische Gebäudehülle Früher wurde statt von der «thermischen Gebäudehülle» vom «Dämmperimeter» gesprochen. Laut Vorschrift müssen alle beheizten Räume innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Auf der anderen Seite kann es aber vorteilhaft sein, unbeheizte Räume in die thermische Gebäudehülle einzuschliessen. Hinweis: Der Verlauf der thermischen Gebäudehülle verläuft immer entlang der Aussenlinie der abschliessenden Bauteile. Legende: Beheizte Räume Unbeheizte Räume Kontur thermische Gebäudehülle Variante 1 THERMISCHE GEBÄUDEHÜLLE UMSCHLIESST LEDIGLICH BEHEIZTE RÄUME Anforderung an die Bauteile: Alle Bauteile, die entlang der thermischen Gebäudehülle liegen, müssen energetische Anforderungen erfüllen. Dabei wird jedoch unterschieden, ob das Bauteil einen beheizten Raum zum Aussenklima oder zu einem unbeheizten Raum abtrennt. Bauteile, die ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen, brauchen keine thermischen Anforderungen zu erfüllen. Nachteil: Viele Wärmebrücken, teilweise nur sehr schwer lösbar. Variante 2 THERMISCHE GEBÄUDEHÜLLE UMSCHLIESST AUCH NICHT BEHEIZTE RÄUME Anforderungen an die Bauteile: Alle Bauteile entlang der thermischen Gebäudehülle müssen die gleichen Anforderungen erfüllen, egal, ob sie zu einem beheizten oder einem unbeheizten Raum führen. Alle Bauteile innerhalb der thermischen Gebäudehülle brauchen keine thermischen Anforderungen zu erfüllen; also auch nicht zwischen beheizt und unbeheizt. Vorteile: Nur wenig Wärmebrücken. Die nicht beheizten Räume haben die Funktion eines wärmeseitigen Wärmepuffers. VSSM Wärme- und Feuchteschutz

10 Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien Vom Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser dürfen nur 80% mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden. Die restlichen 20% sind mit erneuerbaren Energien effizienterer Technik besserer Wärmedämmung zu erbringen: MÖGLICHKEITEN MIT EINFACHEM NACHWEIS (SOG. STANDARDLÖSUNGEN) 1. Verbesserte Wärmedämmung 2. Verbesserte Wärmedämmung, Komfortlüftung 3. Verbesserte Wärmedämmung, Solaranlage 4. Holzfeuerung, Solaranlage 5. Automatische Holzfeuerung 6. Wärmepumpe mit Erdsonde oder Wasser 7. Wärmepumpe mit Aussenluft 8. Komfortlüftung und Solaranlage 9. Solaranlage 10. Abwärme 11. Wärmekraftkopplung Tabelle 4 Einzelbauteilnachweis Systemnachweis Erklärung: z.b. Zeile 1 «Verbesserte Wärmedämmung»: Wenn die Wärmedämmung um so viel besser gemacht wird als gefordert, dass dadurch der Wärmebedarf um 20% auf 80 % gesenkt wird, gilt der Punkt «Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien 80%» als erfüllt. Aussenliegender Sonnenschutz g-wert des Glases Sommerlicher Wärmeschutz Neu wird ein sommerlicher Wärmeschutz verlangt, welcher vor allem die mechanische Beschattung grosser Fensterflächen (z.b. Rolladen, Sonnenstoren, vorgehängte Elemente usw.) erforderlich macht. Zudem muss deren Bedienung (Verstellung) bei grossen Flächen automatisch gesteuert werden. Gemäss SIA-Norm 382/1:2007 muss nicht nur der U G -Wert der Verglasung, sondern auch der Gesamtenergie-Durchlass (g-wert) nachgewiesen werden. Die Reflexion des Sonnenlichtes beim Glas wird durch aufdampfen einer hauchdünnen Edelmetallschicht (z.b. Silber) erreicht. Je dicker die Schicht bzw. zahlreicher die beschichteten Gläser in einem IV-Element, desto schlechter wird die Licht- Durchlässigkeit. Zudem ist das Abhalten der Hitze im Sommer bei gleichzeitiger Nutzung der Sonnenenergie im Winter eine grosse Herausforderung für die Glasindustrie. Einbau von Klimaanlagen Bildquelle: Flachglas Schweiz AG Werden die beiden Faktoren «Aussenliegender Sonnenschutz» und der «g-wert» bei der Planung eines Neubaues vernachlässigt, wird der nachträgliche Einbau einer Klimaanlage (bewilligungspflichtig!) nicht bewilligt, auch wenn die Innentemperatur-Durchschnitte überschritten werden. Damit wird eine früher oft ausgenützte Gesetzeslücke geschlossen. 10 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

11 Phasenverschiebung Bedingt durch die Phasenverschiebung erreicht die Wärmeenergie, welche die Sonne über Tag auf die Wände brachte, die Gebäudeinnenseite erst während der Nacht. Mit einer sorgfältigen Planung kann die Phasenverschiebung bis in die frühen Morgenstunden hinausgezögert werden. Temperaturverlauf Aussenluft Δ = 30 K Phasenverschiebung 10,7 h Temperaturverlauf Innenluft Δ = 3,75 K Benutzer Trotzdem ist auch der Benutzer gefordert; denn zu einem effizienten sommerlichen Wärmeschutz gehört ebenso ein konsequentes Management von Beschatten am Tag und Lüften in der Nacht. Eine intelligente Kombination von «guter Gebäudehülle» und «schlauem Benutzer» erlaubt also ein erträgliches Wohn- und Arbeitsklima auch an sehr heissen Sommertagen und ohne aufwändige Kühlmassnahmen. Mehr dazu in der Informationsbroschüre «Optimales Lüften» vom FFF ( VSSM Wärme- und Feuchteschutz

12 Gebäude-Energieausweis GEAK Gleichzeitig zur Überarbeitung der MuKEn hat die EnDK beschlossen, einen schweizweit einheitlichen «Gebäude-EnergieAusweis der Kantone (GEAK)» als Informationsinstrument einzuführen. Für den Hauseigentümer ist der GEAK ein vorerst noch freiwilliges Informationsinstrument, das er beispielsweise im Hinblick auf Sanierungen oder Handänderungen erstellen kann. Der Energieausweis sieht ähnlich aus wie die Energie-Etikette bei Autos und bei Elektrogeräten. Bildquelle: Den GEAK gibt es in drei Stufen: «Light», «Standard» und «Plus». In einer bis Ende 2009 befristeten Aktion wurden 15'000 Stk. dieser Ausweise auf der Stufe «Standard» mit ergänzendem Sanierungsberatungs-Bericht für 200 Franken (statt 1'200 Franken) angeboten. (Weitere Einzelheiten finden Sie unter Der Bundesrat hat seinerseits den Faden aufgenommen und am 24. Juni 2009 zuhanden des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Teilrevision ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen nationalen Gebäudeenergieausweis. Übergangsfristen / Gültigkeit Die MuKEn2008 wird in den Kantonen teilweise in Etappen zwischen 2008 und 2012 in Kraft gesetzt. Weitere Angaben bezüglich Umsetzung der MuKEn in den verschiedenen Kantonen finden Sie unter folgendem Link: MuKEn-Umsetzung. Stichtag Gültigkeit NPK / Ausschreibungstexte Als Stichtag für die Gültigkeit der neuen Vorschriften ist das Datum der Erteilung der Baubewilligung. Beispiel: Im Kanton Thurgau wurde die MuKEn am in Kraft gesetzt. Alle Bauvorhaben, deren Baubewilligung ab diesem Datum erteilt wurde, müssen die neuen Vorschriften erfüllen; für alle Vorhaben mit Baubewilligung vor diesem Datum, gelten die alten Vorschriften. Die Vorschriften der MuKEn2008, der SIA 380/1 und allenfalls schärfere Vorgaben der Kantone gelten für alle Bauvorhaben; also auch für diejenigen, für die keine Baueingabe erforderlich ist. Bis alle Ausschreibungstexte angepasst sein werden, wird es eine Weile dauern. Bei Beschrieben mit fehlenden oder veralteten U-Werten empfiehlt der VSSM folgendes Vorgehen: Setzen Sie einen konkurrenzfähigen Preis ein. Ergänzen Sie die betroffenen Positionen mit per-preisen nach den neuen Vorschriften. Damit wahren Sie Ihre Chancen für den Auftrag und zeigen, dass Sie technisch auf dem neuesten Stand sind! 12 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

13 Regelung für Bauteile Luftdichte Gebäudehülle, wichtigste Voraussetzung Die Notwendigkeit einer dichten Gebäudehülle wird oft unterschätzt. Oft hört man noch heute, dass die Gebäude heute zu dicht gebaut würden die Wände «atmen» müssten. Dies ist nicht nur falsch, sondern auch verboten und gefährlich! Nur zu oft entstehen dadurch ernsthafte Feuchtigkeitsschäden, die gerade bei Holzbauten nur noch mit einem totalen Abbruch / Neubau behoben werden können (Beispiel: Elementhäuser aus den 80er-Jahren ). Luftdicht oder winddicht? Winddicht sagt aus, dass vorbei streichende Aussenluft (Wind) nicht die Dämmung durchspülen darf. Dies wird z.b. in Dachkonstruktionen durch Einbau einer diffusionsoffenen Unterspannbahn an der Konstruktionsaussenseite gewährleistet. Beheizte Gebäude müssen luftdicht ausgeführt werden. Bei einer Massivbauweise ist dies gewährleistet. Bei Holz- und / oder Ständerkonstruktionen ist der Einbau einer Dampfbremse (System bestehend aus Folie, Kleber usw.) und einer Installationsebene unumgänglich. Die Luftdichtheit wird in folgenden SIA-Normen behandelt: SIA-Norm 180 (1999) SIA-Norm 232 (2000) Wenn ein Gebäude nicht luftdicht ist, hat dies folgende negativen Auswirkungen: Hoher Energieverbrauch Feuchtigkeitsschäden (Bauschäden) Komfortprobleme wie: - Zugluft-Erscheinungen - Verminderter Schallschutz Fazit Je näher eine Schicht an die Warmseite kommt, desto «dichter» muss sie sein. Je weiter aussen eine Schicht liegt, desto diffusionsoffener muss sie sein. (Ausnahmen: Flachdächer, begrünte Flächen ) VSSM Wärme- und Feuchteschutz

14 U-Werte im Überblick Einzelbauteilnachweis MuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009 Bauteil gegen: Bauteil: Opacke Bauteile: Dach, Decke, Wand, Boden Grenzwert Uli in W/m 2 K ohne Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Neubauten Einzelbauteilnachweis Unbeheizte Räume oder mehr als 2m Grenzwert Uli in W/m 2 K mit Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Unbeheizte Räume oder mehr als 2m 0,17 0,25 0,20 0,25 0,28 Umbauten/Umnutzung Einzelbauteilnachweis Grenzwert Uli in W/m 2 K Aussenklima oder weniger als 2m 0,25 0,25 Unbeheizte Räume oder mehr als 2m 0,28 0,30 Opake Bauteile mit Flächenheizung 0,17 0,25 0,20 0,25 0,25 0,28 Fenster, Fenstertüren Türen 1,3 1,6 1,3 1,6 1,3 1,6 Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 1,0 1,3 1,0 1,3 1,0 1,3 Tore (Türen grösser als 6m 2 ) 1,7 2,0 1,7 2,0 1,7 2,0 Storenkasten 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 Tabelle 5 Neubauten Umbauten, Umnutzungen EINZELBAUTEILNACHWEIS MIT / OHNE WÄRMEBRÜCKENNACHWEIS Bei Neubauten stehen dem Planer beim Einzelbauteilnachweis zwei Möglichkeiten offen. Einzelbauteilnachweis ohne Wärmebrückennachweis Einzelbauteilnachweis mit Wärmebrückennachweis. Werden die Wärmebrücken klar ausgewiesen, kann der Planer / Architekt die Bauteile mit dem etwas weniger strengen U-Wert planen. Für Umbauten/Umnutzungen ist das Nachweisen der Wärmebrücken fast unmöglich. Deshalb heisst es in der SIA 380/1: «Die betroffenen Wärmebrücken sind soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar zu sanieren. Eine Einhaltung von Grenzwerten ist jedoch nicht gefordert.» Bei den häufigsten Schreinerarbeiten an der Gebäudehülle (Türen, Fenster, Storenkasten usw.) sind die U-Werte in allen drei Nachweisarten (,, ) identisch. SCHREIBWEISE U-WERT Wichtiger Hinweis: Die Schreibweise des U-Wertes ist wird immer auf 2 Stellen signifikant gehandhabt. Das heisst, es wird immer auf die zwei ersten mit «Nicht-Nullwerte» gerundet. Beispiele: W/m 2 K 1,345 = W/m 2 K 1,3 W/m 2 K 1,353 = W/m 2 K 1,4 W/m 2 K 0,08135 = W/m 2 K 0,081 W/m 2 K 0,5 = W/m 2 K 0,50 14 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

15 WÄNDE Einzelbauteilnachweis MuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009 Bauteil gegen: Bauteil: Opacke Bauteile: Dach, Decke, Wand, Boden Grenzwert Uli in W/m 2 K ohne Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Neubauten Einzelbauteilnachweis Unbeheizte Räume oder mehr als 2m Grenzwert Uli in W/m 2 K mit Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Unbeheizte Räume oder mehr als 2m 0,17 0,25 0,20 0,25 0,28 Umbauten/Umnutzung Einzelbauteilnachweis Grenzwert Uli in W/m 2 K Aussenklima oder weniger als 2m 0,25 0,25 Unbeheizte Räume oder mehr als 2m 0,28 0,30 Opake Bauteile mit Flächenheizung 0,17 0,25 0,20 0,25 0,25 0,28 Tabelle 5a Neubauten werden heute praktisch immer mit einem System erstellt (Systemnachweis). Sanierungen von Fassaden, welche über einen neuen Anstrich hinausgehen, sind entsprechend den neuen Vorschriften auszuführen. Somit müssen die bestehenden Konstruktionen analysiert und Massnahmen sorgfältig geplant werden. Thermische Gebäudehülle bei Wänden Aussenisolation oder Innenisolation? Wände entlang der thermischen Gebäudehülle haben die geforderten U-Werte gemäss obenstehender Tabelle zu erfüllen. Befinden sie sich jedoch nicht entlang der thermischen Gebäudehülle, sondern innerhalb, müssen sie keinerlei energetische Anforderungen erfüllen auch wenn sie beheizte von nicht beheizten Räumen abtrennen. Der Schreiner scheut sich in der Regel, Arbeiten an der Aussenfassade auszuführen. Daher beschränkt er sich lieber auf die Möglichkeit einer Innenisolation. Andererseits gibt es Situationen, in welchen nur eine Innenisolation in Frage kommt. Beispiele: Bauten unter Denkmalschutz wie Riegelbauten, Gebäude mit Fassadenmalereien usw. System Aussenisolation Innenisolation Argumente Wärmebrücken angrenzende Bauteile Speicherkapazität Bauhülle rationeller Einbau ( ) Gerüst erforderlich Grenzabstände ( ) Fazit: Wenn immer möglich aussen isolieren! Muss trotzdem innen isoliert werden, müssen die angrenzenden Bauteile wie Wände, Decken, Böden unbedingt mit einem Sachverständigen angeschaut und geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Bauschäden ausgearbeitet werden. Sommerlicher Wärmeschutz bei Wänden Ein elementarer Faktor beim sommerlichen Wärmeschutz ist ein optimaler Wandaufbau, womit die durch die Sonne eingebrachte Wärmeenergie möglichst spät in der Nacht (phasenverschoben) auf der Rauminnenseite ankommt. VSSM Wärme- und Feuchteschutz

16 FENSTER Für die Fenster hat die EnergieFachstellenKonferenz EnFK ein ausführliches Merkblatt publiziert. Aus diesem Grund sind hier lediglich die geforderten U-Werte aufgeführt: Einzelbauteil-nachweis MuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009 Bauteil gegen: Bauteil: Grenzwert Uli in W/m 2 K ohne Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Neubauten Einzelbauteilnachweis Unbeheizte Räume oder mehr als 2m Grenzwert Uli in W/m 2 K mit Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Unbeheizte Räume oder mehr als 2m Umbauten/Umnutzung Einzelbauteilnachweis Grenzwert Uli in W/m 2 K Aussenklima oder weniger als 2m Unbeheizte Räume oder mehr als 2m Fenster, Fenstertüren Türen 1,3 1,6 1,3 1,6 1,3 1,6 Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 1,0 1,3 1,0 1,3 1,0 1,3 Tabelle 5b Eine Download-Möglichkeit für das Merkblatt finden Sie unter: Fachleute Hilfsmittel Technik Wärmeschutz / Energie 16 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

17 TÜREN UND TORE Laut SIA 380/1 müssen alle Türen, die entlang der thermischen Gebäudehülle liegen, einen bestimmten U Wert erfüllen. Dies gilt auch für hausinterne Estrich- oder Kellertüren. Im Fall der Türen spricht man vom UD-Wert (D steht für Door). Einzelbauteil-nachweis MuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009 Bauteil gegen: Bauteil: Fenster, Fenstertüren Türen Tore (Türen grösser als 6m 2 ) Grenzwert Uli in W/m 2 K ohne Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Neubauten Einzelbauteilnachweis Unbeheizte Räume oder mehr als 2m Grenzwert Uli in W/m 2 K mit Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2m Unbeheizte Räume oder mehr als 2m Umbauten/Umnutzung Einzelbauteilnachweis Grenzwert Uli in W/m 2 K Aussenklima oder weniger als 2m Unbeheizte Räume oder mehr als 2m 1,3 1,6 1,3 1,6 1,3 1,6 1,7 2,0 1,7 2,0 1,7 2,0 Tabelle 5c Die oben aufgeführten Werte sind bei Neubauten und Umbauten gleich. Beispiele: Hauseingangstüre (Aussentüre) zu beheiztem Raum - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,3 W/m 2 K Hauseingangstüre (Aussentüre) zu unbeheiztem Raum (Treppenhaus, Vorraum usw.) - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,3 W/m 2 K - Türe liegt ausserhalb der thermischen Gebäudehülle keine Anforderungen Keller- oder Dachtüre (unbeheizt nach draussen) - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,3 W/m 2 K - Türe liegt ausserhalb der thermischen Gebäudehülle keine Anforderungen Keller- oder Estrichtüre (beheizt zu unbeheizt) - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,6 W/m 2 K - Türe liegt innerhalb der thermischen Gebäudehülle keine Anforderungen Wichtig: «Keine Anforderungen» bezieht sich lediglich auf den U D -Wert. Bei Toren (Türen ab 6 m 2 Fläche) gelten statt den Werten 1,3 bzw. 1,6 W/m 2 K entsprechend die Werte 1,7 bzw. 2.0 W/m 2 K. Klimaklassen, Prüfklima MINERGIE - Modul Türen Bei Aussentüren ist die Verwendung eines Türflügels der «Klimaklasse 3» unerlässlich. Türen zwischen beheizten Räumen und Aussenklima erfordern einen Türflügel nach «Prüfklima d», bei Sonneneinstrahlung zusätzlich «e». Für Türen zwischen unbeheizt und Aussenklima reicht evtl. «Prüfklima c». Bei Innentüren zwischen beheizten und unbeheizten Räumen ist, für eine bessere Formstabilität, die Verwendung Klimaklasse 2 mit Aluzwischen- oder Deckschicht empfehlenswert. Bei zertifizierten Minergie-Modultüren ist ein ausgewiesener UD Wert von 1,2 W/m 2 K erforderlich. Der UD-Wert muss nach einem festgelegten Nachweisverfahren berechnet werden. Minergie fordert zwar direkt keine Klimaklassen. In der Praxis werden jedoch bei Holztüren entsprechende Massnahmen zur Verhinderung der Wasserdampfdiffusion und zur Gewährleistung der Formstabilität trotzdem nicht weggelassen werden können. Weitere Einzelheiten finden Sie auf VSSM Wärme- und Feuchteschutz

18 Förderprogramme Rund 70% aller Gebäude in der Schweiz wurden vor 1980 erbaut. Diese Gebäude sind oft regelrechte Energieschleudern, welche dringend energetisch saniert werden sollten. Fachleute sprechen inzwischen gar von einem Sanierungsstau. Wie unter «Ausgangslage» erläutert, will die öffentliche Hand finanzielle Anreize schaffen, damit die Hauseigentümer diese Liegenschaften energetisch sanieren. Das Königsziel muss immer ein komplett erneuertes Haus sein. Ist jedoch aus finanziellen Gründen eine Etappierung nötig, ist unbedingt zuerst die Gebäudehülle zu erneuern (auch wenn die Heizung beanstandet wurde!). Damit soll verhindert werden, dass der Hauseigentümer nach Vollendung der Renovation eine überdimensionierte Heizung hat, die ineffizient heizt. Bild: Flumroc AG «Das Gebäudeprogramm» Das Gebäudeprogramm ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Kantonen, welches Anfang 2010 gestartet wurde und für die Dauer von zehn Jahren geplant ist. Mit dem Programm werden die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützt. Aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe stehen fürs Gebäudeprogramm pro Jahr 200 Millionen Franken zur Verfügung. Zusammen mit den kantonalen Förderprogrammen sind es insgesamt 280 bis 300 Millionen Franken pro Jahr, die eingesetzt werden können. Das Gebäudeprogramm besteht aus einem nationalen und einem kantonalen Teil: Nationaler Teil (Teil A): Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen - in bestehenden, beheizten Gebäuden - die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden - mit einer Fördersumme pro Gesuch von mind. Fr. 3'000.- Die Förderung ist in der ganzen Schweiz einheitlich. Mit dem Ersatz von Fenstern oder einer Wärmedämmung von Wänden und Dach werden die Innenräume eines Gebäudes besser gegen das Aussenklima geschützt. Die Isolation kann aber auch gegen den Wärmeverlust von Innenräumen gegenüber unbeheizten Räumen und dem Erdreich angebracht werden. Beispiele dafür sind die Wärmedämmung des Estrichbodens und der Kellerdecke. 18 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

19 Was wird im Teil A gefördert? Das Gebäudeprogramm legt für diese Massnahmen Unterstützungsbeiträge pro Quadratmeter fest (vgl. Tabelle unten). Nur gut dämmende Einzelbauteile werden unterstützt. Minimale U- Werte müssen daher nachgewiesen werden. Ein Nachweis des Minergie-Moduls wird als gleichwertig akzeptiert. Auf der Website des Gebäudeprogramms wurde eigens ein Fördergeldrechner eingerichtet, mit dem Fördergelder für die Sanierung einer Gebäudehülle bequem berechnet werden können. Massnahme Bedingungen Fördergeld A Fensterersatz U-Wert 1) Glas 0,70 W/m 2 K Glasabsstandhalter Kunststoff/Edelstahl B C Wand, Dach, Boden: Dämmung gegen Aussenklima 2) Wand, Decke, Boden: Dämmung gegen unbeheizte Räume 2) 30 Fr./m 2 Mauerlichtmass U-Wert 0,20 W/m 2 K 30 Fr./m 2 gedämmte Fläche U-Wert 0,20 W/m 2 K 10 Fr./m 2 gedämmte Fläche 1) Wärmeverlust pro m 2 eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Grad. 2) Oder gegen Erdreich (bis 2m). 3) Oder gegen Erdreich (tiefer als 2m). Hinweis: Seit der Programmanpassung 2012, sind Fenster nur noch förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird. Das Bundesamt für Energie BFE begründet den Schritt einerseits mit der grossen Nachfrage, andrerseits wird aufgezeigt, dass mit der gleichzeitigen Sanierung der Wände Wärmebrücken und Feuchtigkeitsprobleme vermieden werden können. Kantonaler Teil (Teil B): Während der Teil A für die ganze Schweiz einheitlich gehandhabt wird, ist die Förderung in den Kantonen sehr unterschiedlich. Gefördert werden beispielsweise - der Einsatz von erneuerbaren Energien - die Abwärmenutzung - die Optimierung der Haustechnik - Gesamtsanierungen Eine aktuelle Übersicht über die kantonalen Zusatzförderungen können unter dem Link «Dienstleistungen» «Dienstleistungen in meinem Kanton» «Finanzielle Förderung» «Finanzielle Fördermöglichkeiten in den Kantonen» herunterladen. Gemeinden Energielieferanten Finanzinstitute Andere Förderprogramme Zahlreiche Wohngemeinden bezahlen ebenfalls Beiträge zu bestimmten Sanierungsmassnahmen. Zusätzlich zu diesen kommunalen Fördermassnahmen bestehen oft noch zusätzliche Möglichkeiten, um Geld für Sanierungen abzuholen: Diverse Energielieferanten wie z.b. Elektrizitäts- oder Gaswerke zahlen ebenfalls Beträge an neue Anlagen. (Beispiel EWZ Zürich an Photovoltaik-Anlagen) Verschiedene Finanz-Institute gewähren Baukredite zu vergünstigten Konditionen, «Öko-Hypotheken» usw., wenn energetisch saniert wird. In allen Fällen gilt: Anfragen lohnt sich! VSSM Wärme- und Feuchteschutz

20 In sechs Schritten zum Fördergeld (Chronologisches Vorgehen) Das Wichtigste vorneweg: Die Fördergelder erhält der Hauseigentümer und dieser muss sie auch beantragen! Nachfolgend wird das richtige Vorgehen aus Sicht des Bauherrn beschrieben: Für einen reibungslosen Ablauf und eine optimale Ausnützung der möglichen Beiträge ist das richtige Vorgehen entscheidend wichtig. Es ist daher folgender Ablauf einzuhalten: Informieren, planen. Hauseigentümer/in Gesuch einreichen. Prüfung. Sanieren. Bestätigung einreichen. Energiefachstelle Auszahlung. 1. Informieren Sie sich auf dem Portal Ihres Kantons ( Oranges Feld rechts «Gesuch stellen») über die Fördermöglichkeiten. Planen Sie zusammen mit Fachkräften eine sinnvolle Sanierung Ihrer Liegenschaft. Der Beizug eines akkreditierten Energieberaters (zusätzlich zu einem Architekten) lohnt sich meistens, weil dieser auch die örtlichen Fördermassnahmen im Detail kennt. 2. Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen es, zusammen mit den nötigen Beilagen, bei der im Formular angegeben Prüfstelle ein. 3. Wenn die Voraussetzungen stimmen und Ihr Gesuch bewilligt wird, erhalten Sie eine Frist von zwei Jahren, um die Sanierung vorzunehmen. 4. Die baulichen Massnahmen werden so ausgeführt, wie im Gesuch beschrieben. 5. Vor Ablauf der zwei Jahre reichen Sie das Formular für die Ausführungsbestätigung mit den erforderlichen Dokumenten ein. 6. Per Verfügung bestätigt Ihnen der Kanton die Förderung Ihres Sanierungsprojektes. Im Anschluss wird Ihnen der nationale und kantonale Teil des Fördergelds auf Ihr Konto ausbezahlt. Wichtige Adressen, weiterführende Links Eine Sammlung von wichtigen Adressen wie «Das Gebäudeprogramm», Kantonale Energiefachstellen uvm. finden Sie unter Technik Wärmeschutz / Energie. 20 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

21 Notizen: VSSM Wärme- und Feuchteschutz

22 Notizen: 22 VSSM Wärme- und Feuchteschutz

23 Fachliteratur, Vorschriften Normen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich «MuKEn», Ausgabe 2008 Zielgruppe: Architekten und Fachplaner. (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren, Fachliteratur Merkblätter, Broschüren «Bauphysik, Bau und Energie», Christoph Zürcher, Thomas Frank. Dieses Buch befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Bauwerk und Wärme, Feuchte, Luftströmungen, Licht und Schall. Folgende Themen werden behandelt: Aussenklima, Raumklima, stationärer Wärmedurchgang, Sonnenschutz, Wärmebrücken, Oberflächenkondensat und Schimmelpilzbildung, Feuchtetransport, Luftwechsel und Dichtigkeit, Speichervorgänge und instationäre Transportprozesse, natürliche Beleuchtung in Innenräumen, Energieverbrauch und Heiz- bzw. Kühlleistung, Schallausbreitung im Gebäude und im Freien, baulicher Brandschutz. Zielgruppe: Architekten und Fachplaner. (*vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich. 3. überarbeitete Auflage 2010 ISBN: «VST-Merkblatt 006 Verformung von Türen» und «VST-Merkblatt 006/1 Verformung von Türen, Anhang 1» Informationen zu Normen. Zielgruppe: Zulassungsinhaber, Türenhersteller und -Lieferanten. (VST Verband Schweiz. Türenbranche, «Merkblatt Fenster, Das Fenster im Energienachweis» Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Fensterhersteller bzw. -Lieferanten. (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren, oder VSSM Wärme- und Feuchteschutz

24 Gladbachstrasse Zürich Telefon VSSM Wärme- und Feuchteschutz

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