Weiterbildungskurs für Baufachleute

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1 Clemens Meier Experte RP Weiterbildungskurs für Baufachleute Workshop 1: Bauen ausserhalb der Bauzone Schweizer Bauernverband Grangeneuve, 4. November 2014

2 Bauen ausserhalb Anwendungsbereiche Übersicht Anwendungsbereiche des Raumplanungsgesetzes Wohnen Arbeiten landwirtschaftlich nicht landwirtschaftlich landwirtschaftlich nicht landwirtschaftlich Energieerzeugung Übriges zonenkonform zonenfremd Ausnahmebewilligung zonenkonform zonenfremd Ausnahmebewilligung zonenkonform zonenfremd Ausnahmebewilligung Wohnbauten Art. 16a Abs. 1 RPG Art. 34 Abs. 3 RPV Neu-, Um-, An- und Aufbauten von bestehenden altrechtlichen Wohnbauten (vor erstellt) Art. 24c RPG Art. 41, a RPV Bauten/Anlagen für die bodenabhängige Bewirtschaftung, Aufbereitung, Lagerung oder Verkauf landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte Art. 16a Abs. 1+2 RPG Art. 34 Abs. 1+2 RPV Art. 35 RPV Zweckänderung von Bauten/Anlagen ohne bauliche Massnahmen Art. 24a RPG Bauten/Anlagen für die Energiegewinnung aus Biomassen Art. 16a Abs. 1 RPG Art. 34a RPV Bauten/Anlagen mit positiver oder negativer Standortgebundenheit Art. 24 RPG Umbauten und Umnutzungen von bestehenden neurechtlichen zonenfremden Bauten (nach dem erstellte Bauten, deren landwirtschaftliche Nutzung nach der Erstellung weggefallen ist) Art. 24d Abs. 1+3 RPG Art. 42a + 43a RPV Bauten/Anlagen für die innere Aufstockung mit bodenunabhängiger Tierhaltung und bodenunabhängigem Gemüseoder Gartenbau Art. 16a Abs. 2 RPG Art RPV Umbauten für Nebenbetrieb ohne engen sachlichen Bezug zur Landwirtschaft Art. 24b RPG Art. 40 Abs. 1, Art. 43a RPV Solar- und Photovoltaikanlagen Art. 18a RPG Art. 32a + 32b RPV Bauten/Anlagen für die hobbymässige Tierhaltung Art. 24e RPG Art. 42b + 43a RPV Bauten/Anlagen für bodenunabhängige Produktion (Speziallandwirtschaftszone) Art. 16a Abs. 3 RPG Art. 38 RPV Umbauten für Nebenbetrieb mit engem sachlichem Bezug zur Landwirtschaft Art. 24b RPG Art. 40 Abs. 1, 3, Art. 43a RPV Windenergieanlagen für Eigenbedarf des Landwirtschaftsbetriebes Art. 16a Abs. 1 RPG Art. 34 Abs. 1 RPV Zweckänderung von anerkannten schützenswerten Bauten/ Anlagen Art. 24d Abs. 2 RPG Art. 39 Abs. 2+3 RPV Bauten/Anlagen für Haltung und Nutzung von Pferden Art. 16a bis RPG Art. 34b RPV Um-, An- und Aufbauten von bestehenden zonenfremden Gewerbebauten (vor rechtmässig erstellt, geändert oder seither ausgezont) Art. 37a RPG Art a RPV Bauten/Anlagen in Streusiedlungsgebieten Art. 24 lit. a RPG Art. 39 Abs. 1+3 RPV aus Wegleitung / Arbeitshilfe für das Bauen ausserhalb der Bauzonen des Kt. Luzern (ergänzt, Stand: RPG/RPV vom 01. Mai 2014) Schweizer Bauernverband 2

3 Wohnraum auf einem Landwirtschaftsbetrieb Landwirtschaftliches Gewerbe nach BGBB für Bewirtschaftung notwendig Überwachung Altenteil bei Bedarf zonenkonform voraussichtlich längerfristiges Bestehen Angestelltenwohnraum bei ausgewiesenem Bedarf (kantonal verschieden) Schweizer Bauernverband 3

4 Wohnraum in der Landwirtschaftszone aus Raum und Umwelt, Januar Nr. 1 / 13 (Schweiz. Vereinigung für Landesplanung, Bern) Schweizer Bauernverband 4

5 Wohnhaus in der Landwirtschaftszone Streusiedlungsgebiet gemäss Richtplan Nein Bereits vor 1972 bestehend Nein Wohnen bleibt Wohnen Nein Als schützenswert anerkannte Baute Nein Abweisung Ja Ja Ja Ja Art. 24 lit. a RPG, Art. 39 RPV: landwirtschaftsfremde Wohnnutzung zulässig, wenn ganzjährig in bestehenden Bauten (kein Ersatzbau zulässig) Umnutzung zu örtlichem Kleingewerbe möglich Art. 24c RPG, Art RPV; Altrechtlichkeit: max. +60% innerhalb des Gebäudes max. +30% ausserhalb des Gebäudes, aber total max. +100m 2 ; Flächen innerhalb nur halb anrechenbar bei Ersatzbauten 60%-Regel nicht anwendbar Art. 24d Abs. 1 RPG, Art. 42a RPV; Neurechtlichkeit Erweiterungen nur, wenn für Wohnstandard zwingend erforderlich kein freiwilliger Ersatzbau Art. 24d Abs. 2 RPG; geschützte Bauten vollständige Zweckänderung zulässig Erhaltung nicht anders sicherzustellen Art. 24a RPG; Zweckänderung ohne bauliche Massn. keine baulichen Massnahmen keine Auswirkungen auf Raum, Erschliessung, Umwelt Nein Schweizer Bauernverband 5

6 Verlassen der Gebäudehülle Zeitgemässe Wohnnutzung Energetische Sanierung Verbesserung der Einpassung in die Landschaft Schweizer Bauernverband 6

7 Was sind BGF und BNF? BGF = Bruttogeschossfläche Sämtliche dem Wohnen dienende Räume inkl. Innen und Aussenwänden sowie Zugänge Bsp.: Küche, Wohnen, Zimmer, Bad, WC, Korridore, Treppe, Garderobe BNF = Bruttonebenfläche Sämtliche dem Wohnen dienende Nebenräume inkl. Innenund Aussenwände sowie Zugänge Bsp.: Keller, Estrich, Abstellraum, Waschküche, Garage, Stall Hobbytierhaltung Schweizer Bauernverband 7

8 BGF BNF Vergleichsberechnung des ARE

9 Umnutzungen: Was ist möglich? 37a (43) 16a (34) 24b bis (40) 24b/24a (40) 24b/24a (40) 24a Schweizer Bauernverband 9

10 Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen keine bauliche Massnahme erforderlich keine neuen Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Erschliessung nach keinem anderen Bundeserlass unzulässig Schweizer Bauernverband 10

11 Arten von nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieben: gem. Art. 24b RPG / Art. 40 RPV Nichtlandw. Nebenbetrieb 24b Betriebsnaher Nebenbetrieb 24b 1 Paralandwirtschaft 24b 1bis temporäre Paralandwirtschaft 24b 1ter Kundenschreinerei Lohnunternehmen Landmaschinenwerkstatt Besenbeiz Heubad, Schlaf im Stroh SchuB, LuB Alpbeiz Massenlager Schweizer Bauernverband 11

12 Begriffsunterschiede nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe Betriebsnaher Nebenbetrieb 24b 1 Paralandwirtschaft 24b 1bis temporäre Paralandwirtschaft 24b 1ter betriebsnah - örtlich - strukturbedingt -ökonomisch enger sachlicher Bezug zum landw. Gewerbe - landw. Betrieb ist zentrales Element des Nebenbetriebes - Agrotourismus, sozialtherapeutische & pädagogische Angebote - namentlich erwähnt (Art. 40 RPV) - Ganzjahresbetrieb - in temporären Betriebszentren (Sommer) - Kundenschreinerei - Lohnunternehmen - Werkstatt - Besenbeiz - Schlafen im Stroh - Schule auf dem Bauernhof - Alpbeiz - Massenlager Schweizer Bauernverband 12

13 Voraussetzungen nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe Betriebsnaher Nebenbetrieb 24b 1 Paralandwirtschaft 24b 1bis temporäre Paralandwirtschaft 24b 1ter -landw. Gewerbe -Raum nicht mehr betriebsnotwendig -dem landw. Betrieb untergeordnet -Hofcharakter bleibt erhalten -Gewerbegesetzgebung muss eingehalten werden -auf Nebeneinkommen angewiesen (Konzept) - durch Betriebsleiter und Lebenspartner allein führbar -landw. Gewerbe -Raum nicht mehr betriebsnotwendig -dem landw. Betrieb untergeordnet -Hofcharakter bleibt erhalten -Gewerbegesetzgebung muss eingehalten werden -muss nicht auf Nebeneinkommen angewiesen sein -überwiegend durch Betriebsleiter & Lebenspartner führbar. -landw. Gewerbe -Raum nicht mehr betriebsnotwendig -dem landw. Betrieb untergeordnet - Hofcharakter bleibt erhalten - Gewerbegesetzgebung muss eingehalten werden - muss nicht auf Nebeneinkommen angewiesen sein - überwiegend durch Betriebsleiter und Lebenspartner führbar. Schweizer Bauernverband 13

14 Was ist möglich? Betriebsnaher Nebenbetrieb 24b 1 Paralandwirtschaft 24b 1bis temporäre Paralandwirtschaft 24b 1ter kein Bezug zur Landwirtschaft nötig Umbauten innerhalb von bestehendem Gebäudevolumen möglich kein Personal für Nebenbetrieb direkter Bezug zum Betrieb gegeben Umbauten innerhalb von bestehendem Volumen möglich wenn Raum nicht ausreicht Anbauten od. Fahrnisbauten < 100 m² möglich Personal für Nebenbetrieb Gastwirtschaft Tourismus, usw. direkter Bezug Betrieb gegeben Umbauten innerhalb von bestehendem Volumen möglich Personal für Nebenbetrieb nur Gastwirtschaft Schweizer Bauernverband 14

15 Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe Schlussbemerkungen zu Art. 24b RPG und Art. 40 RPV Art. 24b RPG 3 Die Existenz des Nebenbetriebs ist im Grundbuch anzumerken. 4 Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe bilden Bestandteile des landwirtschaftlichen Gewerbes und unterstehen dem Realteilungsund Zerstückelungsverbot nach den Artikeln des Bundesgesetzes vom 4. Oktober über das bäuerliche Bodenrecht. Art. 40 RPV 5 Sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung nach Artikel 24b RPG nicht mehr erfüllt, so fällt die Bewilligung dahin. Die zuständige Behörde stellt dies durch Verfügung fest. Auf Gesuch hin ist in einem neuen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, ob der nichtlandwirtschaftliche Nebenbetrieb gestützt auf eine andere Bestimmung bewilligt werden kann. Schweizer Bauernverband 15

16 Gewerbliche Besitzstandsgarantie 1. Januar 1980 rechtmässig bestanden (Art. 37a RPG) RPV: Zweckänderungen und Erweiterungen zulässig, wenn: rechtmässig erstellt oder geändert keine wesentlichen neuen Auswirkungen auf Raum und Umwelt neue Nutzung nach keinem anderen Bundeserlass unzulässig zonenwidrig genutzte Fläche um 30 Prozent erweitert; Erweiterungen innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens werden nur zur Hälfte angerechnet. Erweiterung ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens um mehr als 100 m 2, nur bewilligt, wenn für Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Schweizer Bauernverband 16

17 Energiegewinnung Biogas Spezialfälle: Biogasanlagen und Solaranlagen Schweizer Bauernverband 17

18 Energiegewinnung Solar Meldeverfahren Bauherrschaft reicht kommunaler Bauverwaltung 30 Tage vor Baubeginn die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen ein (evtl. mit spez. Formular) keine Visierung kein Anzeigeverfahren keine öffentliche Auflage Gemeinde beurteilt, ob aufgrund anderer Vorschrift Baubewilligungspflicht besteht. Gemeinde beurteilt, ob Gestaltung den Vorgaben von Art. 32a Abs. 1 RPV entspricht. Bei Baubewilligungspflicht leitet Gemeinde ordentliches oder vereinfachtes Verfahren ein. Schweizer Bauernverband 18

19 Energiegewinnung Windkraft Spezialfälle: Biogasanlagen und Solaranlagen Schweizer Bauernverband 19

20 Standortgebundene Bauten Spezialfälle: Biogasanlagen und Solaranlagen Schweizer Bauernverband 20

21 Abgrenzung Nebenerwerbs zu Freizeitlandwirtschaft Gewinn- / Ertragsorientierung Rentabilität der investierten Mittel steigende Anforderungen mit zunehmender räumlicher Auswirkung Wirtschaftlichkeit längerfristige Existenz Direktzahlungsberechtigung/-bezug einziges Kriterium Arbeitsanfall einziges Kriterium Professionalität und Fachwissen hinreichende Voraussetzungen Bisherige kantonale Unterschiede dürften immer kleiner werden! Schweizer Bauernverband 21

22 Gewinn und Ertragsorientierung (BGE 1A.64/2006) Verkaufsertrag + Direktzahlungen - direkte Produktionskosten = Deckungsbeitrag - Kosten für Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, allgemeine Betriebskosten - Schuldzinsen, Pachtzinsen, Personalkosten = Landwirtschaftliches Einkommen (Fr. 1'360.-/Mt. nicht existenzsichernd) - Privatverbrauch = Eigenkapitalbildung (Gewinn/Verlust) Vergleich mit Agrarbericht 2005 des BLW (Fr '000.-) 35% der Ausgaben durch Einnahmen aus Lw. deckend (asvv) Schweizer Bauernverband 22

23 Gewinn und Ertragsorientierung Schweizer Bauernverband 23

24 Gewinn und Ertragsorientierung Schweizer Bauernverband 24

25 Baugesuchvorbereitung aus Beratersicht Was soll gebaut werden? Bewilligung unter welchem Titel? Bedingungen überprüfen und Argumentation anpassen Gesuch einreichen Rechtsmittel prüfen und Fristen einhalten Oft werden Gesuche abgelehnt, da nicht konsequent argumentiert oder das Gesuch unter dem falschen Rechtstitel eingereicht wird! Schweizer Bauernverband 25

26 Praxisbeispiele 1 Schweizer Bauernverband 26

27 Praxisbeispiele 2 Schweizer Bauernverband 27

28 Praxisbeispiele 3 Schweizer Bauernverband 28

29 Unser Auskunftsdienst Wir sind für Sie da «Fragen hat noch nie geschadet.» «Fragen darf man.» Schweizer Bauernverband 29

30 Diskussion

31 Hier hole ich weitere Infos A N H A N G Erster Ansprechpartner ist immer die Gemeinde! AG: ZG: fur raumplanung/ortsplanung undbaugesuche/bauten und anlagen ausserhalb bauzonen (Broschüre derzeit in Überarbeitung) LU: ZH: NW: OW: web.ch/kantone/ow/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=2678 SO: und justiz/amt fuerraumplanung/baugesuche/checkliste.html SZ: Beratungsbüro mit Erfahrung! Zum Beispiel SBV, Agriexpert Weitere Infos erhältlich: Homepage Bundesamt für Raumentwicklung (CH): Themen Recht Bauen ausserhalb der Bauzonen Schweizer Bauernverband 31

32 A N H A N G === === 0.75 === === === ============== === === === 1.0 Stand: August 2013 Schweizer Bauernverband 32

33 A N H A N G A N H A N G Schweizer Bauernverband 33

34 A N H A N G Schweizer Bauernverband 34

35 A N H A N G Schweizer Bauernverband 35

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