2016 Holzfeuerungskontrolle CO-Messungen. Michael Bauert
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- Ilse Charlotte Stein
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1 2016 Holzfeuerungskontrolle CO-Messungen Michael Bauert
2 Themen : Rechtliche Grundlagen Stand der Dinge Kontrollen Grenzwerte und Fristen Holzfeuerungskontrolle Brennstoff Feuerung Abgasanlage Fazit
3 Rechtliche Grundlagen Holzfeuerungskontrolle Kt. ZH Umweltschutzgesetz (USG) Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV) BAFU Messempfehlungen Feuerungen für Öl, Gas und Holz Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach AWEL Feuerungskontrolle Leitfaden für den Kanton Zürich Massnahmenplan Kt. Zürich (2016)
4 Stand der Dinge 2016 Seit Oktober 2007 Holzfeuerungen Sichtkontrolle bis 70 kw Umsetzung Sichtkontrolle und Anfeuerproben / Rauchbildkontrolle (CO-Messungen) Ab Januar 2015 CO-Messpflicht Holzzentralfeuerungen 40 kw bis 70 kw Ab Kontrollperiode 2017 CO-Messpflicht Holzzentralfeuerungen 0 kw bis 70 kw Im Jahr 2014 Ca Sichtkontrollen an Holzfeuerungen - Beanstandungen rund 4% Ca. 300 CO-Messungen an Holzfeuerungen - Beanstandungen rund 13%
5 Kontrollen: Kontrollarten Kontrollpflichtig Intervall Abnahmekontrollen Jede Feuerung möglich Innerhalb der ersten 3 Monate nach IB, spätestens nach 12 Mt. Periodische Kontrollen > 0.5 Ster Holz im Jahr In der Regel alle 2 Jahre LRV Art. 13 Stichprobenkontrollen Jede Feuerung möglich In der Regel 5% der Servicekontrollen Nachkontrollen Jede beanstandete Feuerung möglich In der Regel innerhalb der ersten 30 Tage nach Ablauf der Frist Klagekontrollen Bei Problemen /Beschwerden In der Regel sofort/ schnellst möglich Art Einzelraumfeuerung Zentralheizung Sichtkontrollen Visuelle Beurteilung der Feuerung/Abgasanlage/Brennstoff und Lagerung sowie Beratung Emissionskontrollen In der Regel keine/klagen CO-Mittelwertmessung
6 Grenzwerte und Fristen EGW Kohlenmonoxid Konzentration in mg/m3] handbeschickte Heizkessel und Raumheizer für Heizkessel mit automatischer Beschickung Zentralheizungs- und Einzelherde Emissionsgrenzwert Sanierungsfristen Bestehende Holzfeuerungen, welche den Kohlenmonoxid-Emissionsgrenzwerte (CO-EGW) überschreiten, müssen innert vier Jahren saniert werden. Diese Frist beginnt erst nach Ablauf von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Holzfeuerung zu laufen. Für neue Holzfeuerungen ab 1. Mai 2016, gelten bei Überschreitung des EGW im Sinne Leitfaden Feuerungskontrolle für den Kanton Zürich folgende Sanierungsfristen: Anforderung an Wärmespeicher bei Heizkessel Holzfeuerungen dürfen in der Regel nur einmal täglich angefeuert werden. Sie sind mit einem entsprechenden Wärmespeicher auszurüsten. Beurteilungswert CO-EGW Sanierungsfrist kleiner als das Anderthalbfache des EGW zwischen 1.5- bis 3-fachen des EGW / Speicher grösser als das Dreifache des EGW Klagefall/bei übermässigen Immissionen Grösser als LRV Grenzwert von 4000 mg/m3 Max 10 Jahre 4 Jahre 2 Jahre bis zur nächsten Heizperiode 4 Jahre
7 Holzfeuerungskontrolle besteht aus: Visuelle Kontrolle 1.Brennstoff 2. Feuerungsanlage CO-Messung 3.Abgasanlage Heizungstyp Messstart Messdauer Automatisch beschickte Heizkessel (Automatikbetrieb eingeschaltet) Nach 5 Minuten 2x 15 Minuten handbeschickte Heizkessel (Automatikbetrieb ist einzuschalten) Nach 5 Minuten 2x 15 Minuten Raumheizer Nach 15 Minuten 1x 15 Minuten Öfen und Herde mit eingebauten Heizregister Nach 15 Minuten 2x15 Minuten
8 Brennstoff Stückholz Lagerung und Grösse : Brennholz nach dem Einschlag möglichst schnell spalten. Verhindert Pilzbefall (Erhaltung des Energieinhalts) und schnellere Trocknung durch grössere Oberfläche des Holzes. Frisch geschlagenes Stückholz: sonniger und windexponierter Lagerort mit trockenem Untergrund (Paletten oder Rundhölzer). Abstand zur Wand hinter Stapel: 5-10 cm breiter Spalt. Ideal: Vorgezogenes Dach als Regenschutz. Holz nicht mit Plastikfolien abdecken (Schwitzwasser) Genügend luftgetrocknetes Holz verfügbar (24 Monate Trocknung) Messung der Holzfeuchte (Überwachung des Trocknungsprozesses). Kachelöfen max cm Kantenlänge (Info Hafnerverband) Stückholzzentralfeuerung max. 15 cm Kantenlänge (Info Schmid) Stückholzfeuerung max. 7cm Kantenlänge (Info Broschüre VHP/SKMV) Trocken / naturbelassen. Passende Merkblätter auf der Homepage des VZF.
9 Brennstofflager / Brennstoff Schnitzel Lagerung: Schimmelgefahr und Substanzverlust durch Abbau Ideal: Geschlagenes Holz vortrocknen bis Wassergehalt ca. 30% (ca. ½ Jahr lagern) und anschliessend häckseln. Kein Pilzwachstum bei einem Wassergehalt <30%
10 Brennstofflager / Brennstoff Pellet Lagerung: in Säcken oder in speziellen Lagerräumen Trockene Lagerung. Pellets nehmen bei der Lagerung Feuchte auf und zerfallen (Temperatur Schwankungen). Pellets auf übermässige Abreibung oder Quellung prüfen (Fingertest). Produktenorm prüfen (sichert konstante Brennstoffqualität/Sägemehl). Menge / Lagerzeit.
11 Brennstoff Probleme / Indikatoren hoher CO Wert Stückigkeit, Grösse, Länge, Qualität, Lager Massnahmen: Kleiner aufbereiten Entsorgen Einkaufen Lagerung ändern Fristen: 30Tage bis Heizperiode bis nächsten Kontrolle Sinnvolle Anwendung der möglichen Fristen und Massnahmen. Sehen Sie sich als Berater nicht als Polizist. Nutzen vermitteln.
12 Feuerung und Betrieb Zustand Anfeuern / Methode Manipulation Luft und Drosselung (Luftzufuhr) Nachlegen von Brennstoff (Zeitpunkt/Stückigkeit) Speicher Verbrennungsrückstände Zugbegrenzer/Unterbrecher Tagestank Dichtigkeit der Feuerung Es entstehen viele Probleme aus falscher Bedienung von Feuerungen (zb. Luftmangel/Drosselung).
13 Feuerung Probleme / Indikatoren hoher CO Wert Anlagemangel/ Speicher / Falscher Betrieb/ Anfeuern Massnahmen: Service/ Reparatur Information Aufklärung Sanierung Fristen: 30Tage bis Heizperiode bis nächsten Kontrolle bis 10 Jahre Sinnvolle Anwendung der möglichen Fristen und Massnahmen. Sehen Sie sich als Berater nicht als Polizist. Nutzen vermitteln.
14 Kamin / Abgasanlage Länge/Querschnitt Material / Zustand Abkühlung Kaminabdeckung Austritt Kaminhöhe über Dach Es entstehen viele Probleme aus falschen Kaminhöhen über Dach.
15 Abgasanlage Probleme / Indikatoren hoher CO Wert Mangel / Länge / Querschnitt / Abkühlung Massnahmen: Unterhalt Reparatur Sanierung Keine Fristen: 30Tage bis Heizperiode bis nächsten Kontrolle bis 10 Jahre Sinnvolle Anwendung der möglichen Fristen und Massnahmen. Sehen Sie sich als Berater nicht als Polizist. Nutzen vermitteln.
16 Fazit 1.Betreiber-Mängel Menschlich Falsches Anfeuern Falsche Handhabung Falscher Brennstoff Beratung/Information Eher längere Fristen 2.Anlage-Mängel Technisch Kein oder zu kleiner Speicher Defekte Anlageteile Mangelhafte Anlageteile Service/Unterhalt/Sanierung Eher kürzere Fristen Beanstandungsfall Abnahmemessung beanstandet Abnahmemessung und Nachkontrolle beanstandet Periodische Kontrollmessung beanstandet und CO Beurteilungswert ist < 5334mg/m3 und Beanstandung vermutet wegen Störung, Anlagedefekt oder falscher Handhabung Periodische Kontrollmessung beanstandet und CO Beurteilungswert ist > 5334mg/m3 Klagefall/bei übermässigen Immissionen und Kontrollmessung beanstandet Kontrollmessung und Nachkontrolle beanstandet Kontrollmessung während Sanierungsfrist nicht beanstandet Massnahme Nachmessung innert 30 Tagen Anordnung Schaffung/Erfüllung des rechtmässigen Zustandes innert kurzer Frist (PBG 321 und Nebenbestimmungen Bewilligungsverfügung). Service-/Instandhaltungsprotokoll innert 30 Tagen und Nachmessung/- kontrolle bei nächster periodischer Kontrolle (24 Monate). Service-/Instandhaltungsprotokoll innert 30 Tagen und Nachmessung/- kontrolle innert 12 Monaten Service-/Instandhaltungsprotokoll innert 14Tagen und Nachmessung/- kontrolle innert 30 Tagen. Sanierungsanordnung Sanierungsanordnung bleibt solange bestehen: Sanierung wird erst bei 3 Messungen und nur einer Beanstandung aufgehoben.
17 Fazit Verstehen Sie sich als Berater nicht als Polizist Wählen Sie geeignete Fristen Suchen Sie logische, sinnvolle Massnahmen Nutzen Sie den Handlungsspielraum Abweichungen zur Messempfehlung kommen vor Bilden Sie sich und Ihre Mitarbeiter weiter (MT3) Feuerungen >20 Jahre Dies ist nur ein grober Überblick, wir arbeiten an einem Handbuch für den Kanton Zürich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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