Naturschutz und Biologische Vielfalt; Schutz der Ökosysteme und Bewahrung von Naturgütern
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- Ludo Roth
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1 1 Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über einen Projektaufruf Durchführung von Ferienakademien zum Themenschwerpunkt Ökologische Nachhaltigkeit Vom 19. März 2013 I. Hintergrund der Bekanntmachung Jeder zählt deshalb sollen Sachsens Schüler mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaates Sachsen frühzeitig auf die Herausforderungen der Arbeitswelt vorbereitet werden. Die Wissensgesellschaft baut stark auf Eigenverantwortung der Menschen und verlangt von ihnen neben fachlichen Kompetenzen ein hohes Maß an Flexibilität, Selbst- und Sozialkompetenz. Wenn Menschen Verantwortung für ihren Bildungsprozess übernehmen sollen, müssen Grundlagen und Motivation bereits in frühen Bildungsphasen sichergestellt sein und eine positive Einstellung zum lebenslangen Lern- und Bildungsprozess gefördert werden. Durch das mehrjährige ESF-Förderprogramm werden die Maßnahmen der sächsischen Bildungspolitik mittels neuer Lösungsansätze zusätzlich unterstützt. Das Staatsministerium für Kultus fördert insbesondere Projekte zur Verbesserung des Schulerfolgs, darunter die Durchführung von Ferienakademien sowie Projekte zur Berufs- und Studienorientierung. Ziel des Förderprogramms im Bildungsbereich ist es, besonders die Anzahl der Schüler ohne Abschluss zu verringern und verzögerte Schullaufbahnen zu vermeiden. Außerdem sollen sich durch Leistungsverbesserung und die Erhöhung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit die Chancen der Schulabsolventen auf gute berufliche Perspektiven verbessern. Im Bereich der Ferienakademien werden vor allem Interessen und Begabungen für besondere Fachthemen durch Möglichkeiten zum Ideenaustausch und zusätzliche fachliche Anregungen gestärkt. Das Prinzip der Nachhaltigkeit wird weltweit zunehmend zum Leitbild für alle Aspekte gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Entwicklungen. Bildungsinhalte zu den unterschiedlichsten Facetten der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit sind dabei mitnichten erst seit der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa der Strategie Europa 2020 oder der Nachhaltigkeitsstrategie für den Freistaat Sachsen für den Bereich der schulischen Bildung relevant. Die Kenntnisse im Bereich ökologische Nachhaltigkeit bei Sachsens Schülern weiter zu stärken, ist Ziel dieses Projektaufrufs. Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten im Geschäftsbereich des SMK (SMK-ESF-Richtlinie) vom 13. Juni 2012 (SächsABl. S. 747). Der aktuelle Text der Richtlinie ist unter veröffentlicht. II. Ziel des Projektaufrufs Mit der Bekanntmachung sollen geeignete schulübergreifende Projekte zum thematischen Schwerpunkt Ökologische Nachhaltigkeit / Umweltbildung ermittelt werden, die gemäß Projektbereich A3 "Durchführung von Ferienakademien" der oben genannten Richtlinie gefördert werden.
2 2 Im Rahmen der Bekanntmachung werden Projektvorschläge für die Durchführung von Ferienakademien in den Herbstferien des Jahres 2013 sowie in den Winterferien im Jahr 2014 erbeten. Dabei ist jeweils ein separater Projektvorschlag je Ferientermin einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit, sowohl eine einzelne Ferienakademie als auch mehrere Ferienakademien an verschiedenen Orten oder Regionen zu planen. Je Durchführungsstandort ist jeweils ein Projektvorschlag vorzulegen. III. Gegenstand und Ziele der Förderung Gemäß Projektbereich A3 "Durchführung von Ferienakademien" der oben genannten Richtlinie werden insbesondere schulübergreifende Workshops oder Tagungen für Schüler zur Förderung individueller Lern- und Leistungspotentiale gefördert. Durch die Maßnahmen werden Fach- oder Methodenkompetenzen im mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen, gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen, musischen Bereich oder in den Bereichen Informatik und Technik vertieft. Ferienakademien sollen wissbegierigen Schülern ermöglichen, ihr Wissen über den Lehrplanstoff hinaus zu vertiefen und zu ergänzen. Sie bieten den Teilnehmenden die Gelegenheit, z.b. intensiv an anspruchsvollen Aufgabenstellungen ihres Interessenbereiches zu arbeiten, sich von Fachkräften aus der Praxis nützliche Tipps und Tricks mit auf den Weg geben zu lassen oder neue Ideen zu entwickeln. Dadurch erweitern die Schüler ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen oder erhalten Anregungen für weiterführende Recherchen zu speziellen Themengebieten. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird ausschließlich zu Projektvorschlägen für Ferienakademien aufgerufen, die ausdrücklich auf Aspekte der Ökologischen Nachhaltigkeit / Umweltbildung ausgerichtet sind. Im Zentrum der Projekte muss ein umweltorientiertes Thema stehen, dessen konkrete Ausprägung frei umsetzbar ist. Als relevante Bereiche und Schlüsselthemen, die zum Anlass genommen werden, um die als Ziel gestellte Erweiterung von Fach-und Methodenkompetenzen zu erreichen, seien beispielsweise Folgende genannt: Naturschutz und Biologische Vielfalt; Schutz der Ökosysteme und Bewahrung von Naturgütern Ressourcenschonung (Energie und Material sowie Boden, Wasser, Luft und Ökosystemleistungen); effizientes Rohstoff- und Ressourcenmanagement; nachwachsende Rohstoffe; zum Beispiel anhand des sogenannten ökologischen Fußabdrucks Wirtschaft und erneuerbare / alternative Energien; Klimawandel und -schutz Zukunftstechnologien; Umwelttechnik (effiziente Ressourceninanspruchnahme; nachhaltiger Umgang mit Luft, Wasser, Boden, Landschaft, Energie) Ressourcenschonende Lebensstile und ressourcenschonendes Konsumverhalten (z.b. anhand der Bereiche Ernährung, Bekleidung, Mobilität, Bauen und Wohnen) Gesundheit Raumentwicklung und Flächennutzung; Flächenverbrauch und Bodenversiegelung
3 3 Ansatzpunkte und Zielsetzungen zur Umsetzung der Projekte sollten insbesondere sein: umweltrelevante Wissensinhalte und Fragestellungen sowie Kenntnisse zu ökologischen Zusammenhängen zu vermitteln, Grundkenntnisse und Kompetenzen praxisnah zu vermitteln sowie Erfahrungen zu sammeln, z. B. durch praktische Untersuchungen und Experimente im Labor sowie Erkundungen und Exkursionen, Umweltbewusstsein und umweltgerechtes Verhalten im täglichen Leben zu stärken, Schüler in ihren Fähigkeiten zu fördern und unter Anleitung von Fachkräften an anspruchsvolle Aufgaben heranzuführen, die Teilnehmer zu strukturiertem und vernetztem Denken über verschiedene Disziplinen hinweg anzuregen sowie ihr Reflexionsvermögen auszubilden, handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Fachthemen und Anleitung zu kooperativen Arbeitsformen, Kennenlernen von und Beschäftigung mit modernen Schlüsseltechnologien und zukunftsrelevanten Technologien, Grundlagen und Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln und zum selbstständigen Wissenserwerb anzuleiten. IV. Zielgruppe der Projekte Die Zielgruppe der Projekte sind sächsische Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 aller Schularten des ersten Bildungsweges. V. Anforderungen an die Projektträger Die Projektträger sind die nachfolgend genannten Zuwendungsempfänger, die in geeigneter Weise aufzeigen, dass sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenzen in der Lage sind, ein Projekt der genannten Art umzusetzen: juristische Personen des öffentlichen Rechts juristische Personen des Privatrechts rechtsfähige Personengesellschaften natürliche Personen VI. Zuwendungsvoraussetzungen Die Projekte werden außerhalb regulärer schulischer Unterrichtszeiten durchgeführt, in der Regel als Wochenkurse mit Camp-Charakter in den Ferien. Die Veranstaltungsdauer beträgt mindestens 2 Tage. Die Teilnehmergruppe soll sich aus mindestens 12 Schülern verschiedener Schulen zusammensetzen. Diese sollen in der Regel aus unterschiedlichen Regionen Sachsens kommen. Die Vorhaben müssen die Fach- und/oder Methodenkompetenz der Teilnehmer fördern.
4 4 Hauptsächlich sollen erlebnis-, handlungs- bzw. projektorientierte Methoden zur Anwendung kommen. Wünschenswert ist eine interdisziplinäre, d.h. themen- oder fächerübergreifende Herangehensweise. Ferienakademien sind grundsätzlich auch im Ausland förderfähig. Die Vorhaben im Ausland können in der EU und in den EFTA-Staaten (Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island) durchgeführt werden. Im Rahmen der Begleitung und Bewertung ist die Anfertigung aussagekräftiger Sachberichte mit konkreten Aussagen zur qualitativen und quantitativen Zielerreichung für eine externe Evaluation vorzusehen. VII. Sonstige Hinweise Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Förderfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Der Abschluss verbindlicher Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Antragsteller und externen Kooperationspartnern wird nicht als förderschädlicher vorzeitiger Beginn der Maßnahme gewertet. VIII. Aufbau, Inhalt und Einreichung des Projektvorschlages Der Projektvorschlag muss den Anforderungen an Struktur und Inhalt von ESF- Projektvorschlägen/-anträgen (Formular ESF-Projektvorschlag"; zu finden im Informationsportal unter Formularservice) entsprechen. Die Formulare zum Projektvorschlag sind zu verwenden. Der Projektvorschlag soll maximal 15 Seiten DIN A4 (Proportionalschrift, z. B. Arial, Schriftgröße 11 pt, einfacher Zeilenabstand) umfassen, muss nachvollziehbar und vollständig sein und muss mindestens Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: Name des Projekts (Arbeitstitel) Angaben zum Träger (Selbstdarstellung des Trägers, seiner Kompetenzen und Erfahrung im Projektmanagement sowie in der Arbeit mit Schülern; Darstellung der Qualifikation des Personals, das in diesem Projekt tätig werden soll) Angaben zum Projekt Analyse der Problemstellung und Darstellung der Ausgangslage, die zur Entwicklung des Projektvorschlags geführt hat; Darstellung der Projektziele und der Teilziele des Projekts einschließlich der Problemlösungsstrategien; Darstellung des Projektverlaufs, des zeitlichen Umfangs, der Maßnahmen, Aktivitäten und Methoden sowie der geplanten Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich des Controllingund Qualitätssicherungssystems zur Sicherung der Zielerreichung des Projekts (z. B. durch Meilenstein-Überwachungsplan); im Projekt beschriebene Maßnahmen und Arbeitsschritte müssen einen Bezug zu den Zielen und Teilzielen des Projekts aufweisen; Maßnahmen zur Sicherung und Steuerung der Zusammenarbeit der Partner durch das Projektmanagement; Aussagen zur Sicherung der Dauerhaftigkeit über den Förderzeitraum bzw. das Projektende hinaus; Vorlage von Musterdokumenten (z. B. Muster für Teilnehmervertrag usw.)
5 5 Angaben zu Kosten und Finanzierung des Projekts Personalkosten: Kosten für Personal mit Koordinierungsaufgaben inklusive Anzahl der Stunden, Kosten für Personal zur Teilnehmerbetreuung inklusive Anzahl der Stunden; Kosten für Fremdleistungen externer Partner, Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände (z. B. Miete/ Leasing/ Abschreibung); Kosten für Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten); Leistungen an Teilnehmer (z. B. Fahrtkosten); Kostenschätzung für die gesamte Laufzeit; Darstellung der Gesamtfinanzierung des Projekts inklusive des Eigenmittelanteils. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung bewilligt, es werden bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kostenpositionen sind die "Regeln der Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten im Rahmen der Förderung aus dem ESF und Landes- und Bundesmitteln in der Förderperiode 2007 bis 2013 (Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben und Kosten)" zu beachten. Diese und weitere Informationen zur Förderung können im Informationsportal (unter Arbeit & Bildung, Informationen zur Förderung) eingesehen werden. Interessenten reichen ihren Projektvorschlag in vierfacher Ausfertigung (ein Original und drei Kopien) bis zum 03. Mai 2013 (Posteingang) beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus, Referat 44, Postfach , Dresden ein. IX. Verfahrensablauf Es ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen: Phase 1: Erarbeitung der Vorschläge; Weitergehende Fragen zur Bekanntmachung und zu den Anforderungen des ESF-Förderverfahrens können an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat 44, Carolaplatz 1, Dresden, möglichst per an esf@smk.sachsen.de gerichtet werden; Phase 2: Einreichung der Projektvorschläge bis zum 03. Mai 2013 im Sächsischen Staatsministerium für Kultus, Referat 44, Postfach , Dresden; Phase 3: Bewertung und Auswahl der geeigneten Vorschläge durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) unter Einbeziehung eines beratenden Gremiums bis voraussichtlich Ende Mai 2013; Phase 4: Mitteilung der Auswahlentscheidung; ausgewählte Projektvorschläge erhalten nach der Auswahlentscheidung, ab Ende Mai 2013 die Aufforderung zur Erstellung von formgebundenen Anträgen bei der Bewilligungsstelle SAB; Phase 5: Einreichung der Projektanträge zu den folgenden Fristen:
6 6 - für Ferienakademien in den Herbstferien 2013: bis zum 12. Juli für Ferienakademien in den Winterferien 2014: bis zum 20. September 2013 Phase 6: Prüfung der Anträge und Entscheidung über die Bewilligung durch die SAB; Bewilligungsbescheid voraussichtlich bis: - im September 2013 für Ferienakademien in den Herbstferien im Dezember 2013 für Ferienakademien in den Winterferien 2014 X. Auswahl und Bewertungskriterien Die Auswahl wird durch die SAB unter Einbeziehung eines vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus eingesetzten beratenden Gremiums vorgenommen, das insbesondere folgende Schwerpunkte beurteilt: Befähigung des Antragstellers zur Durchführung des Projekts und Qualifikation des Personals; Bedarf der Maßnahme; Schlüssigkeit des Konzepts und der geplanten Methoden; Erfolgserwartung hinsichtlich der gesetzten Ziele; Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und des effizienten Mitteleinsatzes; Nachhaltigkeit des Projekts. Dresden, den 19. März 2013 Sächsisches Staatsministerium für Kultus Dr. Angelika Dittrich Referatsleiterin
III. Gegenstand der Förderung IV. Zielgruppe der Projekte V. Anforderungen an die Projektträger VI. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen
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