Sozialwesen. Informationen zu verschiedenen Themen aus dem Sozialbereich
|
|
- Luisa Junge
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sozialwesen Informationen zu verschiedenen Themen aus dem Sozialbereich
2 Sozialwesen / Vorstellung Stefan Pfyl Leiter Sozialabteilung Wallisellen
3 Sozialwesen / Themen Sozialhilfe im Focus des öffentlichen Interesses Zusatzleistungen Mögliche Perspektiven Alimentenbevorschussung Was wird wie bevorschusst? Kleinkinderbetreuungsbeiträge Noch eine (unnötige) Sozialleistung? Krankenversicherungsgesetz / KVG ein Beispiel (-loser?) eines Verwaltungsaufwandes
4 Sozialwesen / Sozialhilfe Rechtliches Bundesverfassung / BV Art. 12 kein Bundesgesetz 26 kant. Sozialhilfegesetze / SHG und -Verordnungen / SHV SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz der Sozialhilfeinstitutionen)
5 Sozialwesen / Sozialhilfe Grundsätze der Sozialhilfe Bundesverfassung..wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen (...) hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. (BV Art. 12) Verschuldensunabhängigkeit Massgebend ist die Tatsache einer Notlage. Ursachen sind aufgrund finaler Ausrichtung der Sozialhilfe gem. Gesetz und BG-Rechtssprechung irrelevant Ausnahmen sind im Bereich der Ablehnung zumutbarer Arbeit am Entstehen (auch BG)
6 Sozialwesen / Sozialhilfe Grundsätze der Sozialhilfe Subsidiaritätsprinzip Sozialhilfe gilt als Netz unter dem Netz ALLE möglichen anderen Leistungen gehen der Sozialhilfe vor (bspw. ALBV, ALV, IV, ZL, KKBB, UVG, KVG usw.) Sozialhilfe muss rechtzeitig geleistet werden Bevorschussung anderer Versicherungsleistungen (z.b. IV...) Hilfe zur Selbsthilfe / Eigenverantwortung
7 Sozialwesen / Sozialhilfe Zur Praxis Rechte der Klientel professionelle Beratung Anspruch auf rechtzeitige Erbringung der Leistung Recht auf Obdach (Menschwürde BV) Wahrung des Persönlichkeitsschutzes Gehör
8 Sozialwesen / Sozialhilfe Zur Praxis Pflichten der Klientel (auszugsweise) vollständige Offenlegung der persönlichen, finanziellen und familiären Verhältnisse Pflicht zur Einhaltung von Weisungen der Sozialbehörde (z.b. Teilnahme an Therapie, Arbeitsintegrationsprogramme, usw.) Pflicht zur Teilnahme an Beratungsgesprächen Mitwirkungspflicht bei der Behebung der Notlage Offenlegung und Abtretung von Subsidiaritätsansprüchen
9 Sozialwesen / Sozialhilfe Zur Praxis Folgen der Pflichtverletzung Leistungskürzung (MIZ, IZU, EFB, GB I um 15%) Änderung der Auszahlungsmodalitäten (wöchentlich, täglich, Gutscheine) Einstellung der Sozialhilfe (rechtlich umstritten) Strafanzeige (schwierig Nachweis des Vorsatzes) Rückerstattungspflicht bei unrechtmässig bezogenen Leistungen
10 Sozialwesen / Sozialhilfe Anspruchsberechnung Grundlage SKOS-Richtlinien
11 eine Person sechs Personen Fr Situationsbedingte Leistungen Fr z.b. ausw. Verpflegung Fr Fr Absolutes Existenzminimum Durch die Verfassung geschützt Fr Fr nach eff. Aufw., Selbstbehalte, Franchisen Fr MIZ, IZU, EFB Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GB ) Medizinische Grundversorgung Wohnungskosten Fr Fr Fr Fr nach eff. Aufwand, Selbstbeh., Franchisen Fr Soziales Existenzminimum Max. Fr Max. Fr inkl. 11
12 Sozialwesen / Sozialhilfe Total Anspruch Sozialhilfe 1 Person = Fr Personen = Fr (bei Annahme 1 Person = 100% Arbeit) Alle Einnahmen werden in Abzug gebracht (Lohn, Alimente usw.)
13 Sozialwesen / Sozialhilfe Stichworte /Sammelsurium Verwandtenunterstützung Missbrauch / Sozialdetektive Finanzierung/ZUG letzter Umwälzungsversuch Budgetierung (Fremdplatzierung, Ausländer/CH usw.) finanzielle Auswirkungen neue SKOS-Richtlinien Finanzierung Auto Arbeitsintegrationsprogramme Investieren = Kostensenkung? Versuch / Irrtum!
14 Sozialwesen / Sozialhilfe Interventionsmöglichkeiten verstärkte Zusammenarbeit mit Privatwirtschaft bspw. im Bereich Arbeitsintegrationsprogramme Stichwort Solidarisierung vs. Entsolidarisierung Ausbau Arbeitsintegrationsprogramme IIZ / Interinstitutionelle Zusammenarbeit
15 Sozialwesen / Sozialhilfe Was Sozialhilfe NICHT kann Sie kann nicht die Ursachen der gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflussen, sie kann einzig deren Folgen auffangen. Durch Sozialhilfe wird kein einziger regulärer Arbeitsplatz geschaffen (ausser natürlich diejenigen der Sozialarbeitenden und diejenigen in der Finanzabteilung ;-)) Ausrichtung von Sozialhilfe ist letztlich ein Teil der Vollzugsverwaltung der öffentlichen Hand und eng an gesetzliche Vorgaben geknüpft.
16 Sozialwesen / Zusatzleistungen Aufbau Zusatzleistungen Ergänzungsleistungen (Bund) Beihilfen (Kanton) Gemeindezuschüsse (Gemeinde)
17 Sozialwesen / Zusatzleistungen Finanzierung ca. 62% der Gesamtkosten durch Bund und Kanton ca. 38% der Gesamtkosten durch Gemeinde
18 Sozialwesen / Zusatzleistungen Tendenz Fallzahlen steigend höhere Lebenserwartung Kosten steigend Steigerung im Gesundheits- und Heimbereich mögliche leichte Abfederung durch künftige Pensionskassensleistungen Perspektive sehr unklar Abbau von Leistungen (Beihilfen / Gemeinde) teilweise Kostenfolge für Sozialhilfe
19 Sozialwesen / Zusatzleistungen Interventionsmöglichkeiten Ausbau Spitexleistungen möglichst später Eintritt in Heim-/Pflegebereich Ausbau von diversen begleiteten Alterswohnformen (z.b. betreute Alterswohngruppen) Gesundheitstraining (Fitness körperlich und geistig)
20 Sozialwesen / Alimentenbevorschussung Grundlage kantonales Jugendhilfegesetz Vollzug durch Jugendsekretariat Grundgedanke Schutz Kindsmutter vor Armut / Sozialhilfe Kinder = grosses Armutsrisiko in CH Was wird bevorschusst? Kinderalimente ja Frauen-/Männeralimente nein
21 Sozialwesen / Alimentenbevorschussung Für was wird Inkasso gemacht? Kinderalimente ja Frauenalimente nein Finanzielles Maximaler Bevorschussungsbetrag Fr /Kind Bevorschussung abhängig von finanzieller Situation der anspruchsberechtigten Person / bedarfsabhängig JHG / JHV
22 Sozialwesen / Alimentenbevorschussung Finanzielles (Netto-)Finanzierung vollumfänglich durch Gemeinde Grundsätzliches Verknüpfung des Anspruchs an finanzielle Situation der anspruchsberechtigten Person kann Motivation zu mehr Eigenleistung verhindern z.b. höheres Einkommen Wegfall ALBV keine Verknüpfung an finanzielle Situation führt dazu, dass gut situierte Personen Anspruch auf ALBV haben könnten
23 Sozialwesen / Alimentenbevorschussung Tendenz / Perspektive die Schuldner bezahlen ihre Alimente künftig insgesamt pünktlicher und in der vollen Höhe die Schuldner bezahlen ihre Alimente gar nicht mehr, da der Staat diese Leistungen bezahlt keine fundierten Aussagen möglich
24 Sozialwesen / Alimentenbevorschussung Interventionsmöglichkeiten Erhöhung des Maximalbetrages könnte zu einigen Loslösungen im Sozialhilfebereich führen. Maximalbetrag ist nicht indexiert und wurde seit Jahren (?) nie mehr angepasst.
25 Sozialwesen / Kleinkinderbetreuungsbeiträge Diverses Kleinkinderbetreuungsbeiträge gibt es in dieser Form nur im Kanton Zürich Sie wurden geschaffen um junge, finanzschwache Familien vor dem Gang zur Sozialhilfe zu bewahren Leistungsanspruch: maximal 24 Monate maximal Fr bedarfs-, einkommensabhängig.
26 Sozialwesen / Krankenversicherungsgesetz Rechtliches Krankenversicherungsgesetz / KVG Verordnung zum KVG Einführungsgesetz zum KVG (EGzKVG) Weisungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
27 Sozialwesen / Krankenversicherungsgesetz Leistungen im Sozialbereich Übernahme der Netto-KVG-Prämien durch Sozialhilfe (bei SozialhilfebezügerInnen) gilt jedoch nicht als eigentliche Sozialhilfe Übernahme KVG-Prämien-Pauschale im Zusatzleistungsbereich Übernahme der KVG-Prämien Verlustscheine
28 Sozialwesen / Krankenversicherungsgesetz Finanzierung Grundsätzlich keine Aufwendungen zu Lasten der Gemeinde / Kostenträger Bund und Kanton Beispiel Wallisellen, Rg / Fr es werden KEINE Kostenbeteiligungen und Franchisen übernommen hingegen Kosten, im Zusammenhang mit Inkasso finanziert Verlustschein Neu: ca. 50% des Erlöses aus der Verlustscheinbewirtschaftung zu Gunsten der Gemeinde Klärung externe Inkassokosten steht an!
29 Sozialwesen / Krankenversicherungsgesetz Verwaltungsaufwand Sachbearbeitungsaufwand für Prüfung, Abklärung, usw. in Sozialabteilung Abklärungen mit Sozialdienst für Rückforderungen bei Klientel hoher zeitlicher Aufwand ZL-Sachbearbeitungsaufwand relativ gering jährliche externe Revision (2-3 Tage / zusätzlich zu Revision WSH und ZL)
30 Sozialwesen / Fazit Kantönligeist macht den Sozialversicherungs- /Leistungsbereich sehr intransparent Beispiel durch diversifiziertes Sozialversicherungsangebot und die damit verbundnen administrativen Schwierigkeiten, entsteht grosse zeitliche und emotionale Belastung für Bezüger, welche sinnvoller in Reintegrationsmassnahmen investiert werden könnte Kommunikation über soziale Leistungen wird durch Komplexität stark erschwert Sozialversicherungskoordination auf Bundesebene dringend notwendig, erste Versuche durch ATSG bereits erfolgt Koordinationsgesetz (exkl. BVG Abtretung)
31 Sozialwesen / Fazit Kostensteigerungen sind im Rahmen politischer, struktureller und gesellschaftlicher Massnahmen zu beeinflussen. Kostensteigerungen beschränkt auf kommunaler Ebene beeinflusst werden (siehe vorgängige Folien) Angebotsebene (AIP, Wohnunterstützung usw.) Ablaufebene (IIZ) Intensivere Begleitung Zusammenarbeitsformen mit Privatwirtschaft entwickeln
32 Sozialwesen / Dank Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Grundsatz der Sozialhilfe
Grundsatz der Sozialhilfe 1 Sozialhilfegesetz: Grundsatz Absatz 1 Die politischen Gemeinden treffen Vorkehren, um soziale Not zu verhindern. Sie leisten Hilfe zu deren Behebung. 7 Sozialhilfegesetz: Beratung,
MehrModell des Systems der Sozialen Sicherheit. Grundversorgung und individuelle Sicherung des Lebensunterhalts. Sozialversicherungen.
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Statistisches Amt Soziale Sicherheit Entwicklung der Kosten aus statistischer Sicht Stefan Langenauer, Amtschef Modell des Systems der Sozialen Sicherheit
MehrBrigitte Rinke. Lehrbuch Sozialhilfe. für die deutschsprachige Schweiz
Brigitte Rinke für die deutschsprachige Schweiz INHALT Vorwort......................................................... 7 Geschichte....................................................... 8 1 Rechtsgrundlagen...............................................
MehrWelche Folgen haben Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit für die Schweizer Sozialpolitik?
Gliederung des Referats Welche Folgen haben Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit für die Schweizer Sozialpolitik? 1. Kantonale Zuständigkeit als Quelle von Ungleichheit Allgemeiner Rahmen der Schweizer
MehrVERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON GEMEINDEZUSCHÜSSEN ZUR AHV/IV
800.01.01 VO ZL AHV VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON GEMEINDEZUSCHÜSSEN ZUR AHV/IV vom 5. Oktober 2006 Stadthaus Märtplatz 29 Postfach 8307 Effretikon Telefon 052 354 24 24 Fax 052 354 23 23 info@ilef.ch
MehrBrennpunkte der Sozialabteilung Opfikon
Brennpunkte der Sozialabteilung Opfikon Wichtigste Kennzahlen und Entwicklungen aus dem Sozialbereich der Stadt Opfikon im Vergleich mit dem Kanton, dem Bezirk und ähnlich grossen Gemeinden Beatrix Jud,
MehrZuständigkeitsordnung allgemein
3.1.01. Zuständigkeitsordnung allgemein Rechtsgrundlagen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV), SR 101 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16.
MehrReferat: Sozialhilfe SKOS-Richtlinien. Behördenfachtagung SMZO 12. September 2013
Referat: Sozialhilfe SKOS-Richtlinien Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich Privatrecht
Mehrüber die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz
8.0. Verordnung vom. Mai 006 über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel a des Sozialhilfegesetzes
MehrVerordnung über die Gewährung von Gemeindezuschüssen zur AHV/IV
S T A D T I L L N A U - E F F R E T I K O N Agasul Bietenholz Bisikon Effretikon First Horben Illnau Kemleten Luckhausen Mesikon Ober-Kempttal Ottikon Verordnung über die Gewährung von Gemeindezuschüssen
MehrIn Not. geraten? Kurzinformation zur Sozialhilfe im Kanton Zürich, 2013
In Not geraten? Kurzinformation zur Sozialhilfe im Kanton Zürich, 2013 Die Zahl der Menschen, die in Not geraten und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist gross. Notlagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit,
MehrAlte und neue Verordnung im Vergleich
Verordnung vom 8. September 003 über die Richtsätze für In Erwägung Die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) veröffentlichten Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe an bedürftige
MehrHerzlich willkommen in Frauenfeld. 24. November 2017, Eisenwerk Frauenfeld
Herzlich willkommen in Frauenfeld VAS Fachtagung 24. November 2017, Eisenwerk Frauenfeld 1 Herausforderungen und Lösungen in der Sozialhilfe und die Rolle der Arbeitsagogik VAS Fachtagung 24. November
Mehr18. Februar 2016 SOZIALHILFE UND SOZIALBERATUNG
18. Februar 2016 SOZIALHILFE UND SOZIALBERATUNG V:\SOZ\SH\Intake_ Terminlisten und Vorlagen\Broschüre SD\Broschüre SD.docx Soziales Sozialhilfe Bernstrasse 63 Telefon +41 31 930 12 00 Postfach 101 Telefax
MehrReferat SKOS-Richtlinien. I. Begrüssung und Übergang
Referat SKOS-Richtlinien I. Begrüssung und Übergang Sie haben bereits von Herrn Raschle Einiges gehört betreffend den Neuerungen, welche mit den neuen SKOS-Richtlinien eingeführt werden sollen und welche
MehrRechte und Pflichten in der Sozialhilfe
Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe Dr. iur. Felix Wolffers Tagung der BKSE vom 25. November 2015 1 Grundsatz der Gesetzmässigkeit Art. 5 BV: «Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.»
MehrSozialdienst Region Trachselwald
Sozialdienst Region Trachselwald ABC der Sozialhilfe A B Anlaufstelle Wir geben Auskunft, organisieren Hilfestellungen in Notsituationen und vermitteln Sie an die richtige Fachstelle weiter, wenn wir merken,
MehrVerordnung zum Sozialhilfegesetz
1 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Änderung vom 25. Mai 2011) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Verordnung zum Sozialhilfegesetz vom 21. Oktober 1981 wird geändert. II. Die Verordnungsänderung tritt
MehrFallbeispiel Feuerthalen Möglichkeiten und Grenzen der Sozialhilfe in einer mittleren Zürcher Landgemeinde ein Werkstattbericht
Berufliche Nachqualifizierung Sozialpolitische Aspekte Fallbeispiel Feuerthalen Möglichkeiten und Grenzen der Sozialhilfe in einer mittleren Zürcher Landgemeinde ein Werkstattbericht Der gesetzliche Rahmen
MehrVerordnung zum Sozialhilfegesetz
1 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Änderung vom 4. Dezember 2012) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Verordnung zum Sozialhilfegesetz vom 21. Oktober 1981 wird geändert. II. Die Verordnungsänderung
MehrStoppt das Bundesgericht den Sozialhilfeabbau?
Stoppt das Bundesgericht den Sozialhilfeabbau? Jahresversammlung der UFS, Zürich, 10.04.2019 Pascal Coullery, Dozent an der BFH Soziale Arbeit Überblick Stoppt das Bundesgericht den Sozialhilfeabbau? (1)
MehrSozialdienst Uri Nord
Informationen zur Sozialhilfe Der Sozialdienst leistet wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe für die Urner Gemeinden Altdorf, Attinghausen, Bauen, Flüelen, Isenthal, Seedorf, Seelisberg, Sisikon
MehrVollzugsverordnung zum Gesetz über die Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) vom 16. Dezember
761.11 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) vom 16. Dezember 2014 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung
MehrPrämienverbilligung 2018 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt
Basel, im September 2017 Prämienverbilligung 2018 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt 1. Ziel der Prämienverbilligung Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen
MehrDie Sozialhilfestatistik als Gradmesser der Armutsbekämpfung
Direktion der Justiz und des Inneres Die Sozialhilfestatistik als Gradmesser der Armutsbekämpfung 15.9.2016 Schweizerische Statistiktage Marc Dubach, BFS, Sektion Sozialhilfe Verena Gerber, Inhalt 1) Die
Mehr(Ausführungsbestimmungen zur Zusatzleistungsverordnung; AZVO)
831.111 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Vollzug des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Gewährung von Gemeindezuschüssen
MehrGesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung) Fassung vom April 2015 für das Vernehmlassungsverfahren
Antrag des Regierungsrates 860. Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung) Fassung vom April 05 für das Vernehmlassungsverfahren Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag
MehrSTRATEGIEN ZUR ARMUTSBEKÄMPFUNG IN DER SCHWEIZ AUS POLITISCHER SICHT. Marina Carobbio Guscetti, SP-Nationalrätin
STRATEGIEN ZUR ARMUTSBEKÄMPFUNG IN DER SCHWEIZ AUS POLITISCHER SICHT Marina Carobbio Guscetti, SP-Nationalrätin EINLEITUNG «Es geht immer, aber es ist anstrengend.» Und es dürfe nichts passieren. «Wenn
MehrManuskript. Behördenschulung. im Bereich. persönlich und wirtschaftliche Hilfe. im Kanton Zürich
Manuskript Behördenschulung im Bereich persönlich und wirtschaftliche Hilfe im Kanton Zürich Ursula Brinkhaus-Gall Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches 9 1.1. Geschichtliches 9 1.2. Das heutige System
MehrEinflussfaktoren (Kostenhemmer und Kostentreiber) Demographischer Wandel Strukturwandel im Arbeitsmarkt Föderalistische Sozialpolitik
Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik SVSP Jahrestagung 2015 Was prägt die Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen? Viele Kostentreiber wenige Kostenhemmer? Prof. Dr. Carlo Knöpfel, FHNW Übersicht
MehrIn Art. 41 Bundesverfassung (BV) sind die Sozialziele formuliert.
Kapitel 7 Soziales Sozialpolitik der SVP Stadt Zürich Wer unverschuldet in Not gerät, kann sich auf die Gesellschaft verlassen. Die Leistung der Allgemeinheit soll Hilfe zur Selbsthilfe und zu eigenverantwortlicher
MehrFinanzielle Sicherheit im Alter
Finanzielle Sicherheit im Alter Dienstleistungscenter Pfannenstiel in Meilen 8.00 12.00 Uhr Zollikon Zumikon Küsnacht 13.00 17.00 Uhr Erlenbach Herrliberg Egg Meilen 058 451 53 20 Uetikon Oetwil a.s. Männedorf
Mehrwährend der ersten zwei Lebensjahre persönlich zu betreuen.
Änderungen bei den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen Medienkonferenz, 16. Januar 2014 Bildungsdirektion Kanton Zürich Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich 1. Was sind Kleinkinderbetreuungsbeiträge? Mittel
MehrName Vorname Adresse Ort Geburtsdatum AHV Nr. Telefon P Telefon G Natel . Zivilstand
soziales+ gesundheit Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung: - Jede Position muss beantwortet werden - Die verlangten Unterlagen aller Familienmitglieder sind vollständig beizulegen. Fehlende Belege führen
MehrMERKBLATT SOZIALHILFE
MERKBLATT SOZIALHILFE 1. Anspruch Sie haben Anspruch auf Beratung und Prüfung der Voraussetzungen zum Bezug wirtschaftlicher Sozialhilfe durch die Sozialen Dienste Vorderland AR, wenn Sie Ihren Wohnsitz
MehrBeiblatt zu den SKOS-Richtlinien
Abteilung Soziales Sozialamt, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon Telefon 071 447 61 63, Fax 071 446 46 40, www.arbon.ch Öffnungszeiten Montag / Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr Mittwoch geschlossen
MehrArmut und Verschuldung in der Schweiz
Armut und Verschuldung in der Schweiz Thomas Vollmer, Bereichsleiter Alter, Generationen und Gesellschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen Olten, 09. November 2017, Internationale Fachtagung zur Schuldenberatung
MehrSozialhilferecht gestern heute und morgen?
Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Sozialhilferecht gestern heute und morgen? 18. April 2013 PowerPoint Präsentation Die SKOS-Richtlinien und ihre Bedeutung im Sozialhilferecht - Bedenkenswertes Abteilungsleiterin
MehrGesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Medienkonferenz vom 11. Mai 2006 / Unterstützungsrichtlinien: Eintrittsschwelle
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Medienkonferenz vom 11. Mai 2006 / Unterstützungsrichtlinien: Eintrittsschwelle Einführung und Schlussreferat von Herrn Regierungsrat Samuel Bhend: Die
MehrWie finanziere ich den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution? CURAVIVA Public Talk 8. November Winterthur
Wie finanziere ich den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution? CURAVIVA Public Talk 8. November 2016 - Winterthur Heimkosten und Heimfinanzierung Heimkosten Hotelleriekosten Betreuungskosten Pflegekosten
Mehr"Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon. Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung
"Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung Sozialabteilung Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg 044
MehrBereich Soziale Wohlfahrt. Analyse Gesamtaufwand 1994 2003. Aufwand Ertrag Netto Aufwand
Bereich Soziale Wohlfahrt Analyse Gesamtaufwand 1994 23 5 45 4 35 Aufwand Ertrag Netto Aufwand 3 25 2 15 1 5 Aufwand 2'98'618 2'379'462 2'379'49 2'667'334 3'173'233 3'556'523 3'323'462 3612147 4'1'476
MehrMerkblatt. 1 Alimentenbevorschussung. 1.1 Wie beantragt man die Bevorschussung? 1.2 Wer hat Anspruch auf die Bevorschussung?
Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Merkblatt über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und die Inkassohilfe für minderjährige und volljährige Kinder sowie die Inkassohilfe für
MehrDepartmentsvorsteher/in. Gemeindepräsident/in. Grosser Gemeinderat. Volksabstimmung. Gemeinderat GPK. 1 Allgemeine Sozialhilfe SHG vom
SOZIALHILFE 1 Allgemeine Sozialhilfe SHG vom 11.06.2001 1.1 n als Sozialbehörde generell erfüllen A M Art. 16 SHG 1.2 Grundsätzliche Fragestellungen der Sozialhilfe beurteilen (E) E M Eb AN Art. 17 SHG
MehrFacts und Trends der sozialen Sicherung Soziale Dienste 2012
Facts und Trends der sozialen Sicherung 212 2 Einleitung und Überblick 3 Fallzahlen im Überblick 4 Kosten im Überblick 5 Sozialhilfe 11 Vormundschaftliche Massnahmen für Erwachsene 13 Zusatzleistungen
MehrNachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz & Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz
Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz & Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz Präsentation Informationsveranstaltung Vom 7. Februar 2019 Systematik
MehrPrüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt 6.1.02. Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Rechtsgrundlagen 5 VRG 26 SHV 6 und 7 AfV Erläuterungen 1. Allgemeines Beim persönlichen
MehrFragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt
Referat: Pflegeheimaufenthalt Noldi Hess, Mitglied Vorstand CURAVIVA Heimleiter Fläckematte, 6023 Rothenburg Beratungen Support Betriebswirtschaft www.lak.ch www@flaeckematte.ch www.noldihss.ch 1 Pflegeheimaufenthalt
MehrSoziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe
Soziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe 1 Inhalt 1. Grundbedarf 2. Wohnkosten 3. Medizinische Grundversorgung 4. Situationsbedingte Leistungen je nach Lebensumständen 4.1 Für Erwerbstätige
MehrArt. 12 BV 5c SHG Verordnung über die Gewährung von Nothilfe an Personen ohne Aufenthaltsrecht (Nothilfeverordnung),
5.3.03. Nothilfe Rechtsgrundlagen Art. 12 BV 5c SHG Verordnung über die Gewährung von Nothilfe an Personen ohne Aufenthaltsrecht (Nothilfeverordnung), LS 851.14 Erläuterungen 1. Definition Nothilfe Gemäss
MehrMerkblatt Sozialhilfe
Sozialabteilung Schwerzenbach Bahnhofstrasse 16 8603 Schwerzenbach Telefon: 044 826 70 28 Fax: 044 826 70 37 Sozialabteilung Merkblatt Sozialhilfe Grundlage Die Unterstützung durch die Sozialabteilung
MehrMediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung Pflegefinanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern
Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung finanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern Die Änderungen der Neuordnung finanzierung 1. Beiträge der Krankenversicherer an leistungen werden durch den Bundesrat
MehrANTRAG AUF WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE
ANTRAG AUF WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE 1. Personalien Zivilstand Heimatort Telefon E-Mail Antragssteller/in antragstellende/r Ehepartner Konkubinatspartner/in / eingetragene/r Partner/in Zivilstand Heimatort
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Wegenstetten vom. November 07 Gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch
MehrEinwohnergemeinde Zollikofen Funktionendiagramm Sozialhilfe. Funktionsträger/innen. Aufgabe Bemerkungen. Nr. Stufe 1. Abteilungsleiter/innen-Sitz.
Grosser SOZIALHILFE 1 Allgemeine Sozialhilfe SHG vom 11.06.2001 1.1 n als Sozialbehörde generell erfüllen A M Art. 16 SHG 1.2 Grundsätzliche Fragestellungen der Sozialhilfe beurteilen (E) E M Eb AN Art.
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)
GEMEINDE BIRSFELDEN 5 - Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) vom 6. September 06 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S A. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Grundsatz Begriffe
Mehr«Nichtbezug von Sozialleistungen: ein verpflichtender Auftrag an den Staat?»
SVSP-Jahrestagung vom 31.10.2018 in Bern Nichtbezug von Sozialleistungen: ein verpflichtender Auftrag an den Staat? Dr. iur. Pascal Coullery, Prof. FH, Berner Fachhochschule Prolog: Präzisierung der Fragestellung
MehrStaatswachstum im Gesundheitswesen: Ursachen und Folgen
Staatswachstum im Gesundheitswesen: Ursachen und Folgen Dr. iur. Carlo Conti, Rechtsanwalt Herbsttagung SGVW 2016, Bern 24. November 2016 Basel Zürich Bern Überblick I. Mengenausweitung im Gesundheitswesen
MehrReglement über die familienergänzende. der Einwohnergemeinde Hellikon
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Hellikon Inkrafttreten: 1. August 2018 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Hellikon
MehrBeitragsverordnung. der Stadt Bülach
Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 31. August 2015 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrErgänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil 01. Oktober 2016 1 Ablauf der Informationsveranstaltung Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Unterschied zu Zusatzleistungen
MehrVorbemerkungen und Inhaltsübersicht
Vorbemerkungen und Inhaltsübersicht Sozialhilfe als Teil der Leistungsverwaltung Oberbegriff von Leistungen, sowohl existenzsichernder wie weiterführender Hilfen Rechtliche Grundlagen und Grundprinzipien
MehrRICHTLINIEN DER SOZIALHILFEBEHÖRDE DER STADT WINTERTHUR
RICHTLINIEN DER SOZIALHILFEBEHÖRDE DER STADT WINTERTHUR Die Sozialhilfebehörde Winterthur richtet sich bei der Gestaltung der Sozialhilfe sowie bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit
MehrWinterthur, 24. September 2014 GGR-Nr. 2014/095
Winterthur, 24. September 2014 GGR-Nr. 2014/095 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Aufhebung der Verordnung über den Vollzug der Zusatzleistungen zur AHV/IV und die Gewährung von Gemeindezuschüssen
MehrAmt für Gesundheit Aufwand Kosten Nutzen des KVG- Case Management für die Gemeinden
Aufwand Kosten Nutzen des KVG- Case Management für die Gemeinden VTG-Tagung Stadt- und Gemeindepräsidenten/innen vom 13. September 2018 Übersicht der gesetzlichen Grundlagen (1/3) Art. 64a KVG (in Kraft
MehrMedienmitteilung. Leicht erhöhte Sozialhilfequote im Kanton Glarus. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014
Hauptabteilung Soziales Zwinglistrasse 6 8750 Glarus Telefon 055 646 67 00 Fax 055 646 67 05 E-Mail: soziales@gl.ch www.gl.ch Medienmitteilung Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014
MehrAnhängigmachen eines Falls
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt 6.1.01. Anhängigmachen eines Falls Rechtsgrundlagen 7 VRG 18 Abs. 1 SHG 18 Abs. 2 SHG 23 SHG 25 Abs. 1 SHV 25 Abs. 2 SHV Erläuterungen 1. Gesuchstellung
MehrSoziale Dienste der Stadt Winterthur. Facts und Trends. der sozialen Sicherung
Soziale Dienste der Stadt Winterthur Facts und Trends der sozialen Sicherung 2014 Inhalt Einleitung... 1 Die Fallzahlen im Überblick... 2 Die Kosten im Überblick... 3 Sozialhilfe... 4 Zusatzleistungen
MehrBERATUNG Abteilung Leistung IV-Status Wohnsitz EL Tarifhöhe (Anteil Klient) Bemerkungen
Tarife 2017 für Klienten mit einer psychischen Erkrankung/Beeinträchtigung und für Angehörigenangebote Stand 25.04.2017 Wichtige Hinweise: Kosten bei Spalte EL: JA bedeutet; die Kosten werden von den Ergänzungsleistungen
MehrNeuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen
KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten
MehrLUSTAT News 15. November 2016 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Uri Sozialhilfequote sinkt auf 1,1 Prozent
LUSTAT News 15. November 2016 Medienmitteilung Sozialhilfe im 2015 Sozialhilfequote sinkt auf 1,1 Prozent Im Jahr 2015 wurden 401 Urnerinnen und Urner mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Dies
MehrTeilrevision Sozialhilfegesetz 31. Januar 2012
Teilrevision Sozialhilfegesetz 31. Januar 2012 Ruedi Hofstetter, Amtschef Nadine Zimmermann, Leiterin Abteilung Öffentliche Sozialhilfe Monique Jizzini, Datenschutz Kanton Zürich Felix Frey, Rechtsdienst
MehrWie der Kanton Bern bei den Ärmsten noch mehr sparen will
Beispiel Herr Holzer, 40 Jahre alt Herr Holzer war beim Bund angestellt, oberes Kader. Gemäss seinen Angaben sei es zu Mobbing gekommen. Er hat die Stelle verloren und sich beim RAV gemeldet. Da er krank
MehrKinderbetreuung durch die Einwohnergemeinde Zofingen
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Zofingen vom 8. November 06 Gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 0) vom 0. Dezember 907, die eidgenössische
MehrJugendhilfe im Kanton Bern
Sozialkonferenz Kanton Zürich, Jahrestagung Donnerstag, 21. November 2013 Jugendhilfe im Kanton Bern Regula Unteregger, Vorsteherin 1 Inhalt 1. Einleitung 2. Was umfasst die Jugendhilfe im Kanton Bern?
MehrVerordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern (Mietbeitragsverordnung, MIVO)
Mietzinsbeitragsverordnung 890.50 Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern (Mietbeitragsverordnung, MIVO) Vom 5. November 008 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat,
MehrBeitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung vom 11. Dezember 2017 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrVerordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern (Mietbeitragsverordnung, MIVO)
Mietzinsbeitragsverordnung 890.50 Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern (Mietbeitragsverordnung, MIVO) Vom 5. November 008 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat,
MehrMerkblatt Alimentenhilfe
Soziales Merkblatt Alimentenhilfe Einleitung Kommen Alimentenschuldner und -schuldnerinnen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die unterhaltsberechtigte
MehrFinanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige. Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland
Finanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland Übersicht Finanzierung Pflege Ambulante Pflege (Spitex / Entlastungsangebote)
MehrVorlage an den Kantonsrat Gesetz über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung
Vorlage an den Kantonsrat Gesetz über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (Änderung vom..) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
MehrPrämienverbilligung 2017 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt
Basel, im September 2016 Prämienverbilligung 2017 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt 1. Ziel der Prämienverbilligung Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen
MehrVerordnung über den Vollzug des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen
8.0 Verordnung über den Vollzug des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Gewährung von Gemeindezuschüssen (Zusatzleistungsverordnung)
MehrMehr Dossiers mit langer Bezugsdauer abgeschlossen
LUSTAT News 17. Dezember 215 Medienmitteilung Sozialhilfe im 214 Mehr Dossiers mit langer Bezugsdauer abgeschlossen Im Jahr 214 wurden im rund 42 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.
MehrDie erforderlichen systemischen Neuerungen. in der schweizerischen sozialen Sicherung
Stéphane Rossini Prof. Cc. UniGE & UniNE & UniL / Consultant R&EEC - Haute-Nendaz Die erforderlichen systemischen Neuerungen in der schweizerischen sozialen Sicherung SKOS, Bieler Tagung, 14. März 2019
MehrDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge Basel, 25. Oktober 2010 Prämienverbilligung 2011 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel- Stadt (KVO) 1. Ziele der Prämienverbilligung Personen,
MehrWarum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht
Warum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht UFS Pflanzschulstrasse 56 8004 Zürich Tel 043 540 50 41 (Montag und Mittwoch) info@sozialhilfeberatung.ch www.sozialhilfeberatung.ch 1.7.2013,
MehrSoziale Dienste der Stadt Winterthur. Facts und Trends. der sozialen Sicherung
Soziale Dienste der Stadt Winterthur Facts und Trends der sozialen Sicherung 2015 Facts und Trends 2015 Einleitung 1 Die Fallzahlen im Überblick 2 Die Kosten im Überblick 3 Sozialhilfe 4 Zusatzleistungen
MehrLUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Sozialhilfequote steigt auf 1,2 Prozent
LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung Sozialhilfe im 2017 Sozialhilfequote steigt auf 1,2 Prozent Im Jahr 2017 wurden 431 Obwaldnerinnen und Obwaldner mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.
MehrDie Liste säumiger Prämienzahler im Kanton Luzern: Vom politischen Ziel zur operativen Umsetzung. Erfahrung aus den ersten 6 Monaten
Die Liste säumiger Prämienzahler im Kanton Luzern: Vom politischen Ziel zur operativen Umsetzung. Erfahrung aus den ersten 6 Monaten Netzwerk-Apéro vom 16. April 2013 Ablauf 1. Begrüssung und politisches
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2012 Nullserie Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) und Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der
MehrWohn- und Arbeitsangebote die Rolle der Kantone und die Erwartungen an die Institutionen! Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard Kongress INSOS 2016
Wohn- und Arbeitsangebote die Rolle der Kantone und die Erwartungen an die Institutionen! Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard Kongress INSOS 2016 Zuständigkeit SODK Die Zuständigkeit der SODK Bereich
MehrErziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Richtlinien für die Berechnung der Beiträge der unterhaltspflichtigen Eltern sowie der unterhaltsbeitragspflichtigen Kinder an die Kosten der Unterbringung und Betreuung in Heimen und Pflegefamilien vom
Mehr