Die eidas - Verordnung. Erste Anwendungen deutscher Vertrauensdiensteanbieter

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1 Die eidas - Verordnung Erste Anwendungen deutscher Vertrauensdiensteanbieter

2 Markus Schuster Leiter Vertrieb intarsys consulting GmbH Vorsitzender des Bitkom Arbeitskreis Anwendung elektronischer Vertrauensdienste 2

3 Anwendung elektronischer Vertrauensdienste Ziele: Know-how-Plattform für Hersteller, Beratungsunternehmen und Vertrauensdiensteanbieter. Gegenseitiger Austausch zwischen Anbieter und Anwender. Kompetenter Ansprechpartner der Industrie für Behörden und Politik. Mitglieder: Hersteller, Beratungsunternehmen, Vertrauensdiensteanbieter und Anwender. Teilnehmer: Vertreter von Ministerien, Aufsichtsbehörden (BNetzA, BSI) und weiteren Experten. 3

4 Auf bitkom.org Aufbau einer Informationsplattform Übersicht deutscher Vertrauensdiensteanbieter Veranstaltungen Beiträge auf Messen Webinar: Einführung in die EU VO eidas 2. eidas-summit Vertrauensdienste in Deutschland und Europa 2017 am in Berlin 4

5 Vertrauensdienste nach eidas Verordnung Erstellung von Zertifikaten für fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen (auch fernausgelöst) Qualifizierte Website-Zertifikate Elektronische Einschreib- Zustelldienste Vertrauensdienste Erstellung von Zertifikaten für fortgeschrittene und qualifizierte Siegel Fortgeschrittene und qualifizierte Zeitstempel Elektronische Dokumente Prüf und Bewahrungsdienste 5

6 Anwendungen für das qualifizierte elektronische Siegel

7 Beweisvorschriften der eidas-verordnung eidas Art. 25 (2): Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift eidas Art. 35 (2): Für qualifizierte elektronische Siegel gilt die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit des Herkunftsnachweises der Daten eidas Art. 41 (2): Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der mit dem Datum und der Zeit verbundenen Daten eidas Art. 43 (2): Für qualifizierte elektronische Einschreib- und Zustelldienste gilt die Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit des Herkunftsnachweises der Daten und Zeitpunkte der Übermittlung 7

8 eidas-durchführungsgesetz Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit Änderung der Vergabeverordnung Änderung der Konzessionsvergabeverordnung Bundesrat Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) 5 Absatz 5 Satz 3 VwZG Verwaltungsverfahrensgesetz exemplarisch 3a Absatz 2 VwVfG 9

9 Einsatzszenarien für das elektronische Siegel Elektronischer Eingangsstempel -Signatur Zeugnisse Beglaubigungen Softwareschutz Behördenbescheide Integrationssicherung nach BSI TRRESISCAN im Prozess des ersetzenden Scannens Kontoauszüge Steuerbescheinigungen nach 45a EStG Gehaltsnachweise für Kreditanträge Archivierung Elektronische ZUGFeRD - Rechnungen White Paper des FeV: 10

10 Einsatz kryptographischer Mechanismen zum Integritätsschutz Bei der Verarbeitung von Datenobjekten mit einem Schutzbedarf von zumindest hoch bezüglich der Integrität SOLLEN geeignete kryptographische Mechanismen (z.b. digitale Signaturen und Zeitstempel) zum Einsatz kommen. Andernfalls MUSS ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass der für den Integritätsschutz eingesetzte Mechanismus im Sinne der obigen Festlegung ausreichend widerstandsfähig ist. Mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2 SigG oder einem elektronischen Siegel gemäß Art. 3 Nr. 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 kann neben der Integrität auch die Authentizität der entsprechenden Datenobjekte (z.b. Scanprodukt, Transfervermerk) sicher gestellt werden. Um auch die Verkehrsfähigkeit der Datenobjekte und Sicherungsdaten sicher zu stellen, wird die Verwendung von standardisierten Formaten (z.b. [CAdES], [PAdES], [XAdES] und [ASiC]) empfohlen. 11

11 Integrationssicherung mit qes Sichere Umgebung Dokumente werden im Stapel gescannt Bildbearbeitung und Sichtkontrolle durch den Scan- Operator. Signatur Server-Umgebung ECM 12

12 Integrationssicherung mit zentralen Siegel Sichere Umgebung Sign Live! CC signature client batch Dokumente werden im Stapel gescannt Bildbearbeitung und Sichtkontrolle durch den Scan- Operator. Hashwert f d20aa ef 1fac9b11bf60 f d20aa ef 1fac9b11bf60 signierter Hashwert Server-Umgebung Signatur des Hashwertes mit zentralen elektronischen Siegel Sign Live! CC signature client server ECM 13

13 Serversignatur als Massensiegel Signaturserver Ersetzendes Scannen (bsp.) Elektronischer Posteingang Allgemeine Dokumente ECM Archiv Fachanwendung bzw. Workfolw 14

14 Erster Vertrauensdiensteanbieter 15

15 D-TRUST Siegelkarte Qualifizierte Siegelzertifikate werden von D-TRUST, dem zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei,unter Verwendung von elektronischen Siegelerstellungseinheiten und konform zur eidas-verordnung (eu 910/2014) erstellt. Die D-TRUST stellt diese Karte als Einzel- und Multi-Siegelkarte mit einer Laufzeit von 3 Jahren zur Verfügung. Die Siegelkarten enthalten ein qualifiziertes Organisationszertifikat und entsprechen einem elektronischen Unternehmensstempel d.h. sie stellen den Ursprung und die Unversehrtheit elektronischer Dokumente sicher und weisen nach, dass diese elektronischen Dokumente von einer bestimmten juristischen Person stammen. 16

16 Fernsignatur

17 Signaturdienst - Fernsignatur Desktop-PC, Tablet-PC, Server oder Smartphone Anwendung Vertrauensdiensteanbieter Nutzer Token Dokument Sign Live! CC Sign Live! Fernsignatur -modul Kryptomodul Beispiele Signiertes Dokument Identifizierung Authentisierung QSCD: manipulationssichere Umgebung 18

18 Fernsignaturdienst sign-me der Bundesdruckerei Identifizierung Registrierung eines Anwenders mit Username Passwort Mobilfunknummer Video-Ident für die qes Authentisierung Username Passwort Mobile-TAN Identifizierung Einmalig Zeitaufwand ca. 15 Minuten Authentisierung SMS-fähiges Mobiltelefon 19

19 Fernsignaturdienst sign-me der Bundesdruckerei Merkmale Einzelsignatur Hashwertübertragung möglich Stand eidas Konformität wurde bestätigt Warten auf Eintragung durch die BnetzA 20

20 Anwendungsgebiete Geeignet Gelegentliche Signatur einzelner Dokumente Anwender kleiner und mittlerer Unternehmen Weniger geeignet Häufige regelmäßige Nutzung Signatur von mehreren Dokumenten Mitarbeiter von Konzernen Beide Parteien haben ein Interesse am digitalen Abschluss. 21

21 Ausblick Weiterentwicklung des Dienstes Identifizierung und Authentifizierung für qualifizierte Vertrauensdienste Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises 22

22 Markus Schuster Telefon: Mobile: intarsys consulting GmbH Kriegsstrasse 100, D Karlsruhe Geschäftsführer: Dr. Bernd Wild, Karl Kagermeier, Michael Traut Sitz: Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim, HRB Internet: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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