Signaturen im Gesundheitswesen. Workflow und Verfahren

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1 Signaturen im Gesundheitswesen Workflow und Verfahren

2 Signatur von medizinischen Dokumenten earztbrief Plandokumentation Blankoformularbedruckung z.b. Überweisung.. Erstellung der Befunde (KIS) und Ablegen in einem Verzeichnis Ablage der signierten Befunde im Ausgangsverzeichnis bzw. im DMS / ECM Interaktiver Start durch zuständigen Arzt Signatur gemäß SigG / SigV 2

3 Einzelsignatur Jeder Befund einer Aufgabenliste wird im KIS einzeln verarbeitet Jeder freigegebene Befund werden einzeln an Sign Live! CC übergeben KIS Server DMS ECM Archiv Bei jedem Dokument wird die PIN abgefragt und das Dokument signiert KV-SafeNet KV-CONNECT 3

4 Stapelsignatur Alle Befunde einer Aufgabenliste werden im KIS abgearbeitet Alle Dokumente der freigegebenen Befunde werden erzeugt und an Sign Live! CC übergeben KIS Server Dokumente werden mit einer PIN Eingabe signiert. DMS ECM Archiv Bevor der Stapel weiter verarbeitet werden kann, muß auch das letzte Dokument signiert sein. KV-SafeNet KV-CONNECT 4

5 Komfortsignatur Jeder Befund einer Aufgabenliste wird im KIS einzeln verarbeitet Jeder freigegebene Befund werden einzeln an Sign Live! CC übergeben KIS Server Beim ersten Dokument einer Sitzung wird die PIN abgefragt und das Dokument signiert DMS ECM Archiv Jedes weitere Dokument einer Sitzung wird ohne weitere PIN Eingabe signiert. KV-SafeNet KV-CONNECT 5

6 Serversignatur Alle Kartenleser sind am zentralen Signaturserver angeschlossen Die PIN Eingabe erfolgt beim Stecken der Karte KV-SafeNet KV-CONNECT DMS ECM Archiv Jeder Befund einer Aufgabenliste wird im KIS einzeln verarbeitet Signaturserver Zuordnung des angemeldeten Arztes zum richtigen Mandanten (Signaturkarte) Übergabe des Dokumentes an den Signaturserver KIS Server bzw. KIS Workfolw 6

7 Vollmachtsignatur Die IT-Infrastruktur ist identisch zur Serversignatur! Der Arzt nutzt zur Unterschrift die Karte des bevollmächtigten RZ-Mitarbeiter über das KIS. Der erteilt einem RZ- Mitarbeiter die Vollmacht, in seinem Namen mit einer qes zu unterschreiben. Der RZ-Mitarbeiter Authentifiziert sich beim Trustcenter. Optional: Pseudonym Im Auftrag für Chefarzt Dr. Müller Signaturserver Die RZ-Mitarbeiter verantworten den Betrieb der Signaturkarten im RZ 7

8 Kommunikation zwischen Leistungserbringern Arztpraxis Klinik 8

9 Geplante Förderung durch das ehealth-gesetz 291f Elektronischer Entlassbrief Klinik Arztpraxis 1 Euro 50 Cent 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni

10 291f Elektronischer Entlassbrief (1) Der Telematikzuschlag nach 291a Absatz 7a Satz 1 umfasst vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 einen Zuschlag von 1 Euro pro voll- und teilstationärem Behandlungsfall, wenn das Krankenhaus seinem Patienten oder seiner Patientin oder mit seiner oder ihrer Einwilligung einem von ihm oder ihr benannten Vertragsarzt, einer Vertragsärztin oder einer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtung am Tag der Entlassung einen elektronischen Entlassbrief zum Zwecke der Weiterverarbeitung und Nutzung in der Versorgung nach der Krankenhausbehandlung zur Verfügung stellt. (2) Der elektronische Entlassbrief enthält mindestens folgende Angaben: 1. Diagnosen, 2. Befunde, 3. Therapiemaßnahmen, 4. Medikation bei Entlassung aus dem Krankenhaus, 5. Entlassungsgrund und 6. angezeigte Rehabilitationsmaßnahmen. (3) Der elektronische Entlassbrief ist durch geeignete technische Maßnahmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen. (4) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen erhalten für die Entgegennahme des elektronischen Entlassbriefs vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 einen Zuschlag von 50 Cent nach 291a Absatz 7b Satz 1. Das Nähere zur Abrechnung des Zuschlags vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bis zum 31. März Für die Vereinbarung nach Satz 2 gilt 291a Absatz 7b Satz 5 entsprechend. (5) Die Abrechnung eines Zuschlags nach Absatz 1 und Absatz 4 ist zulässig, wenn für das verwendete informationstechnische System eine Bestätigung nach 291g gegenüber der zuständigen Abrechnungsstelle nachgewiesen wird. 10

11 Geplante Förderung durch das ehealth-gesetz 291h Übermittlung elektronischer Briefe Klinik Je Übermittlung 55 Cent Arztpraxis Arztpraxis 2016 und 2017 Arztpraxis 11

12 291h Übermittlung elektronischer Briefe (1) Der Zuschlag nach 291a Absatz 7b Satz 1 umfasst in den Jahren 2016 und 2017 eine Pauschale von 55 Cent pro Übermittlung eines elektronischen Briefs zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen, wenn die Übermittlung durch sichere elektronische Verfahren erfolgt und dadurch der Versand durch Post-, Boten- oder Kurierdienste entfällt. Dies ist bei der Anpassung des Behandlungsbedarfes nach 87a Absatz 4 zu berücksichtigen. 73 Absatz 1b Satz 1 bis 3 gilt entsprechend. Ein sicheres elektronisches Verfahren setzt voraus, dass der elektronische Brief durch geeignete technische Maßnahmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik gegen unberechtigte Zugriffe geschützt wird. 12

13 Aussagen zur qualifizierten elektronischen Signatur Der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (qes) ist nach Ansicht der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auch schon vor der flächendeckenden Bereitstellung eines Konnektors für die elektronische Kommunikation, z.b. beim earztbrief über KV-Connect notwendig. Siehe gemeinsame Datenschutz-Empfehlung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 13

14 Zusammenfassung Das Signieren und Verschlüsseln von medizinischen Dokumenten am eigenen Rechner bedeutet für Ärzte einen schnellen Zugriff und die einfache Bedienung Durch den Einsatz bestehenden Infrastrukturen werden Kosten bei der Einführung der sicheren und vertrauenswürdigen elektronischen Kommunikation gespart und zusätzlicher personeller Aufwand überflüssig. Durch vorhandene Schnittstellen können Patientenverwaltungssysteme (PVS) und Klinikinformationssysteme (KIS) schnell, einfach und günstig diese Lösung beim Arzt nutzen. 14

15 Markus Schuster Telefon: Mobile: intarsys consulting GmbH Kriegsstrasse 100, D Karlsruhe Geschäftsführer: Dr. Bernd Wild, Karl Kagermeier, Michael Traut Sitz: Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim, HRB Internet: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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