E-Health-Gesetz. Maßnahmen und Perspektiven. QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015

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1 E-Health-Gesetz Maßnahmen und Perspektiven QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015 Claudia Riepe Bundesministerium für Gesundheit Foto gematik

2 Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2015 wird nur noch die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis akzeptiert. Im November 2015 soll die Erprobung des modernen Versichertenstammdatenmanagements, eines Basisdienstes für die qualifizierte elektronische Signatur und der Anbindung der bestehenden Netze (Gesellschafterbeschluss) erfolgen. Die Erprobung der Notfalldaten wird von der gematik vorbereitet. 2

3 E-Health-Gesetz (TI) Gesamtplanmit Maßnahmen für Versicherte, Leistungserbringer und Kassen Beschleunigung der Einführungnutzbringender Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Versichertenstammdaten und Notfalldaten durch klare Fristen, finanzielle Anreize, Sanktionen. Ziel:Schaffung der Voraussetzungen für weitere medizinische Anwendungen (Online-Strukturen, Heilberufsausweise mit QES, Zweischüsselprinzip) Strukturmaßnahmen Öffnung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, Strukturen der gematik verbessern, Kompetenzen erweitern, Interoperabilität der Systeme verbessern. 3

4 E-Health-Gesetz (vor Einführung TI) Förderung nutzbringender Anwendungen mit bestehender Technik, bis TI aufgebaut ist elektronische Arztbriefe elektronische Entlassbriefe Medikationsplan 4

5 Zeitplan Anwendungen egk mit Foto VSDM Test Versichertenstammdatenmanagement Notfalldaten emedikationsplan Medikationsplan (Papier) earztbrief Anschubfinanzierung Nutzung TI eentlassbrief Anschubfinanzierung TI Telekonsile Röntgen

6 Versichertenstammdatenmanagement Fristen für die Einführung einesmodernen Versichertenstammdatenmanagements(VSDM) mit dem Ziel der Reduzierung von Missbrauch und Schaffung von Online-Strukturen für medizinische Anwendungen. Bei Nichteinhaltung der Frist erfolgt eine Kürzung der Haushaltsausgaben der öffentlich-rechtlich organisierten Gesellschafter der gematik (GKV-SV, KBV, KZBV). Telematikzuschlag für Ärzte; auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen setzt BMG eine Frist für eine zeitnahe Finanzierungsvereinbarung. Ärzte werden zur Nutzung verpflichtet; andernfalls greifen Sanktionen. 6

7 Notfalldaten Erste medizinische Anwendung, echter Fortschritt der egk Fristen und Sanktionen für die Einführung von Notfalldaten Vergütung für Ärzte (EBM, Telematikzuschlag) 7

8 Medikationsplan Anspruch auf Aushändigung eines Medikationsplans(für Patienten, die mehrere Arzneimittel verordnet bekommen) Die Aktualisierung des Medikationsplans soll künftig technisch dadurch unterstützt werden, dass die Daten des Medikationsplans mittels der Gesundheitskarte gespeichert werden. Frist für die Vereinbarung einer Vergütung der ärztlichen Leistung (EBM Anpassung) 8

9 Elektronische Briefe Zweijährige Anschubfinanzierung für elektronische Arztbriefe und elektronische Entlassbriefe, die mit einem sicheren Verfahren elektronisch übermittelt werden. Danach ist eine Förderung nur noch im Rahmen der Telematikinfrastruktur möglich (Keine Finanzierung von Doppelstrukturen!) Ärzte können bei Nutzung der Telematikinfrastruktur Zuschläge erhalten, die von den Vertragspartnern festgelegt werden. 9

10 Telemedizin Frist für die Vergütung bei telekonsiliarischer Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen im EBM; bei Nichteinhaltung werden die Vertragspartner sanktioniert (GKV-SV, KBV). Prüfauftrag des Bewertungsausschusses für weitere Leistungen bleibt bestehen ( 87 Abs. 2a SGB V). 10

11 Interoperabilität / Portabilität Ziel: Mehr Standardisierung durch mehr Transparenz durch den Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses mit Standards bei der gematik mit eineminformationsportal fürelektronischeanwendungen, insbesondere der Telemedizin, mit allen relevanten Angaben sowie verwendeten Standards. Anwendungen, die von den Krankenkassen finanziert werden oder die die Telematikinfrastruktur nutzen wollen, müssen einen Aufnahmeantrag stellen. Verpflichtung zur Definition offener Schnittstellen durch die Selbstverwaltung, um den Wechsel von IT- Systemanbietern und die Übertragung von Patientendaten zu erleichtern (Archivierung, Dokumentation) 11

12 Weitere Maßnahmen Öffnung der Telematikinfrastruktur für weitere Anwendungen ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (z.b. für die sichere elektronische Kommunikation zwischen Ärzten) und Öffnung für weitere Leistungserbringer, wie z. B. die Pflegeberufe. Verbesserung der Strukturen der gematik und Anpassung an die neuen Anforderungen(Wirkbetrieb und Europa). 12

13 Dass es keine Standards und offenen Plattformen gibt, halte ich für eine Schutzbehauptung derer, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, sagt Thomas Norgall, E-Health-Experte des Fraunhofer- Instituts für Integrierte Schaltungen. Die Rätsel und Probleme rund um das Thema E-Health sind gelöst, jetzt geht es darum, es in die Praxis umzusetzen. Wirtschaftswoche

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 14

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