Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz?
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- Otto Steinmann
- vor 7 Jahren
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1 9. Landeskonferenz Telematik im Gesundheitswesen 26. Februar 2014, Potsdam Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz? Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
2 Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und verstärken die Telemedizin,... Dabei ist ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Wir werden verhindern, dass sensible Patientendaten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin sollen abgebaut werden, um die Anwendung grundsätzlich zu vereinfachen. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode
3 Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungsfähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet werden.... Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode
4 medizinische Telematik-Infrastruktur
5 Technologie medizinische Telematik-Infrastruktur
6 Kosten Technologie medizinische Telematik-Infrastruktur
7 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur
8 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur Ethik
9 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur Ethik Vertrauen
10 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur Interessen Ethik Vertrauen
11 Technologie
12 Technologie Digitalisierung
13 Technologie Digitalisierung Vernetzung
14 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung
15 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung Speicher- und Verarbeitungskapazität
16 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung Speicher- und Verarbeitungskapazität neue Konzepte zur Datenauswertung
17 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung Speicher- und Verarbeitungskapazität neue Konzepte zur Datenauswertung Big Data
18 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens
19 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis
20 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung
21 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen...
22 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen... elektronische Übermittlung von Patientendaten
23 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen... elektronische Übermittlung von Patientendaten Anbindung von Praxissystemen ans Internet
24 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen... elektronische Übermittlung von Patientendaten Anbindung von Praxissystemen ans Internet elektronische Krankenakten im Internet
25
26 Digitaltechnik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens
27 Digitaltechnik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens Es geht schon lange nicht mehr um das Ob sondern um das Wie
28 Kriterien
29 Kriterien Medizinische Notwendigkeit
30 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit
31 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis
32 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
33 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten
34 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten Transparenz für Ärzte und Patienten
35 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten Transparenz für Ärzte und Patienten
36 Ärztliche Schweigepflicht 11
37 Ärztliche Schweigepflicht Eid des Hypokrates, ca. 400 v.chr. Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahre 11
38 Ärztliche Schweigepflicht Eid des Hypokrates, ca. 400 v.chr. Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahre 203 Abs.1 Strafgesetzbuch Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als...arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 11
39 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten Transparenz für Ärzte und Patienten
40 Datenschutz = Grundrechtsschutz Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
41 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Das Grundrecht gewährleistet... die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Bundesverfassungsgericht, Volkszählungsurteil v
42 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht
43 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... aufgrund eines Gesetzes Verhältnismäßigkeit Zweckbindung Normenklarheit
44 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... aufgrund eines Gesetzes Verhältnismäßigkeit Zweckbindung Normenklarheit oder
45 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... aufgrund eines Gesetzes Verhältnismäßigkeit Zweckbindung Normenklarheit oder... aufgrund einer Einwilligung Tatsächliche Freiwilligkeit Transparenz Widerrufsmöglichkeit
46
47 elektronische Gesundheitskarte (egk)...
48 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte
49 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten
50 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto
51 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst
52 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur
53 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen?
54 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen? Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert?
55 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen? Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert? Wie wird auf die Daten zugegriffen?
56 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen? Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert? Wie wird auf die Daten zugegriffen? Wer definiert Zugriffsrechte?
57 Entschließung des 115. Deutschen Ärztetages zur egk Nürnberg, Der 115. Deutsche Ärztetag hat folgende Entschließung gefasst: Das politische Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" (egk) ist gescheitert. Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter der Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten als auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten.
58 Ein... Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheitskarte (egk). Die egk soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten sind dabei die Grundvoraussetzung. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode
59 Datenschutzprinzipien für egk
60 Datenschutzprinzipien für egk Datenhoheit der Versicherten Umfang und Art der Gesundheitsdaten Zugriffsrechte für die einzelnen Datenkategorien Leserecht des Betroffenen bzgl. seiner Daten
61 Datenschutzprinzipien für egk Datenhoheit der Versicherten Umfang und Art der Gesundheitsdaten Zugriffsrechte für die einzelnen Datenkategorien Leserecht des Betroffenen bzgl. seiner Daten Freiwilligkeit Keine Pflichtanwendungen außer erezept Einwilligung in alle freiwilligen Anwendungen Löschbarkeit freiwilliger Daten
62 Datenschutzanforderungen für die egk
63 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V)
64 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V) Verbergen von Daten
65 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V) Verbergen von Daten Differenzierte Zugriffsrechte Rolle (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, etc.) Fachgruppe (Orthopäden, Internisten etc.) Einzelpersonen
66 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V) Verbergen von Daten Differenzierte Zugriffsrechte Rolle (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, etc.) Fachgruppe (Orthopäden, Internisten etc.) Einzelpersonen Rechtevergabe durch die Versicherten
67 Gesetzliche Absicherung
68 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten
69 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung)
70 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung)
71 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung) Zugriffe auf egk nur nach Autorisierung durch die Versicherten
72 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung) Zugriffe auf egk nur nach Autorisierung durch die Versicherten 307, 307a SGB V (Bußgeld- und Strafandrohung)
73 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung) Zugriffe auf egk nur nach Autorisierung durch die Versicherten 307, 307a SGB V (Bußgeld- und Strafandrohung) 97 StPO (Beschlagnahmeschutz)
74 Fazit Datenschutz sichert die medizinische Telematik-Infrastruktur ab und trägt zu ihrer Akzeptanz bei
Datenschutz und Datensicherheit der egk
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