Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz?

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1 9. Landeskonferenz Telematik im Gesundheitswesen 26. Februar 2014, Potsdam Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz? Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

2 Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und verstärken die Telemedizin,... Dabei ist ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Wir werden verhindern, dass sensible Patientendaten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin sollen abgebaut werden, um die Anwendung grundsätzlich zu vereinfachen. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode

3 Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungsfähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet werden.... Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode

4 medizinische Telematik-Infrastruktur

5 Technologie medizinische Telematik-Infrastruktur

6 Kosten Technologie medizinische Telematik-Infrastruktur

7 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur

8 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur Ethik

9 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur Ethik Vertrauen

10 Kosten Technologie Recht medizinische Telematik-Infrastruktur Interessen Ethik Vertrauen

11 Technologie

12 Technologie Digitalisierung

13 Technologie Digitalisierung Vernetzung

14 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung

15 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung Speicher- und Verarbeitungskapazität

16 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung Speicher- und Verarbeitungskapazität neue Konzepte zur Datenauswertung

17 Technologie Digitalisierung Vernetzung Miniaturisierung Speicher- und Verarbeitungskapazität neue Konzepte zur Datenauswertung Big Data

18 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens

19 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis

20 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung

21 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen...

22 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen... elektronische Übermittlung von Patientendaten

23 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen... elektronische Übermittlung von Patientendaten Anbindung von Praxissystemen ans Internet

24 Technik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens IT in Krankenhaus und Arztpraxis Elektronische Buchhaltung/Abrechnung Digitale Erfassung und Speicherung von Befunddaten, Röntgenaufnahmen... elektronische Übermittlung von Patientendaten Anbindung von Praxissystemen ans Internet elektronische Krankenakten im Internet

25

26 Digitaltechnik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens

27 Digitaltechnik durchdringt alle Bereiche des Gesundheitswesens Es geht schon lange nicht mehr um das Ob sondern um das Wie

28 Kriterien

29 Kriterien Medizinische Notwendigkeit

30 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit

31 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis

32 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

33 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten

34 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten Transparenz für Ärzte und Patienten

35 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten Transparenz für Ärzte und Patienten

36 Ärztliche Schweigepflicht 11

37 Ärztliche Schweigepflicht Eid des Hypokrates, ca. 400 v.chr. Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahre 11

38 Ärztliche Schweigepflicht Eid des Hypokrates, ca. 400 v.chr. Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahre 203 Abs.1 Strafgesetzbuch Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als...arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 11

39 Kriterien Medizinische Notwendigkeit Zuverlässigkeit/Verfügbarkeit Vertraulichkeit/Arztgeheimnis Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Datensouveränität der Patienten Transparenz für Ärzte und Patienten

40 Datenschutz = Grundrechtsschutz Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

41 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Das Grundrecht gewährleistet... die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Bundesverfassungsgericht, Volkszählungsurteil v

42 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht

43 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... aufgrund eines Gesetzes Verhältnismäßigkeit Zweckbindung Normenklarheit

44 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... aufgrund eines Gesetzes Verhältnismäßigkeit Zweckbindung Normenklarheit oder

45 Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... aufgrund eines Gesetzes Verhältnismäßigkeit Zweckbindung Normenklarheit oder... aufgrund einer Einwilligung Tatsächliche Freiwilligkeit Transparenz Widerrufsmöglichkeit

46

47 elektronische Gesundheitskarte (egk)...

48 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte

49 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten

50 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto

51 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst

52 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur

53 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen?

54 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen? Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert?

55 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen? Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert? Wie wird auf die Daten zugegriffen?

56 elektronische Gesundheitskarte (egk)... mehr als eine Chipkarte Verwaltungsdaten und Gesundheitsdaten Identifizierung / Passfoto Gesundheitsdaten werden elektronisch erfasst Speicherung der Daten in komplexer IT-Infrastruktur Welche Stellen werden einbezogen? Wo werden die Daten tatsächlich (physikalisch) gespeichert? Wie wird auf die Daten zugegriffen? Wer definiert Zugriffsrechte?

57 Entschließung des 115. Deutschen Ärztetages zur egk Nürnberg, Der 115. Deutsche Ärztetag hat folgende Entschließung gefasst: Das politische Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" (egk) ist gescheitert. Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter der Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten als auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten.

58 Ein... Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheitskarte (egk). Die egk soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten sind dabei die Grundvoraussetzung. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode

59 Datenschutzprinzipien für egk

60 Datenschutzprinzipien für egk Datenhoheit der Versicherten Umfang und Art der Gesundheitsdaten Zugriffsrechte für die einzelnen Datenkategorien Leserecht des Betroffenen bzgl. seiner Daten

61 Datenschutzprinzipien für egk Datenhoheit der Versicherten Umfang und Art der Gesundheitsdaten Zugriffsrechte für die einzelnen Datenkategorien Leserecht des Betroffenen bzgl. seiner Daten Freiwilligkeit Keine Pflichtanwendungen außer erezept Einwilligung in alle freiwilligen Anwendungen Löschbarkeit freiwilliger Daten

62 Datenschutzanforderungen für die egk

63 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V)

64 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V) Verbergen von Daten

65 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V) Verbergen von Daten Differenzierte Zugriffsrechte Rolle (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, etc.) Fachgruppe (Orthopäden, Internisten etc.) Einzelpersonen

66 Datenschutzanforderungen für die egk Lesemöglichkeit der Versicherten Internet, Arztterminal, Patientenkiosk Patientenfach ( 291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB V) Verbergen von Daten Differenzierte Zugriffsrechte Rolle (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, etc.) Fachgruppe (Orthopäden, Internisten etc.) Einzelpersonen Rechtevergabe durch die Versicherten

67 Gesetzliche Absicherung

68 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten

69 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung)

70 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung)

71 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung) Zugriffe auf egk nur nach Autorisierung durch die Versicherten

72 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung) Zugriffe auf egk nur nach Autorisierung durch die Versicherten 307, 307a SGB V (Bußgeld- und Strafandrohung)

73 Gesetzliche Absicherung 291a SGB V Freiwilligkeit der Teilnahme an den meisten Anwendungen Zugriffsregelungen durch detaillierte Rechtevergabe Heilberufsausweis als Zugriffserfordernis für Dritte Einsatz von Verschlüsselungstechnik und von digitaler Signatur Einsichtsrechte der Patienten Dokumentation der Zugriffe (Protokollierung) Sichere Kommunikationsinfrastruktur (Verschlüsselte Datenübertragung) Zugriffe auf egk nur nach Autorisierung durch die Versicherten 307, 307a SGB V (Bußgeld- und Strafandrohung) 97 StPO (Beschlagnahmeschutz)

74 Fazit Datenschutz sichert die medizinische Telematik-Infrastruktur ab und trägt zu ihrer Akzeptanz bei

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